Mittwoch, 5. Dezember 2018

UNO-Migrationspakt III

"Dieses Experiment sollten wir nicht wagen"

Landtagsvotum anlässlich der Debatte zum UN Migrationspakt

Es gibt Probleme, welche von einzelnen Staaten nicht allein gelöst werden können, sondern internationale, ja sogar weltweite Zusammenarbeit bedingen. Der Klimaschutz gehört in diese Kategorie, aber auch die Bewältigung der globalen Migration. Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, der sogenannte UN-Migrationspakt soll sich diesem Problem der Migration annehmen, indem internationale Zusammenarbeit gefördert, Fluchtursachen bekämpft und Migration geordnet und geregelt werden soll.

Viele definierte Ziele dieses Paktes sind unterstützungswürdig. Dass es heute noch Länder gibt, in welchen Menschen sklavenähnlich ausgebeutet werden, ist ein Faktum und gehört bekämpft. Auch gegen präventive Massnahmen zur Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen Migration bzw. die Verstärkung der Bekämpfung der Schleusung von Migranten kann niemand etwas haben. Auch das in Ziel 11 genannte integrierte, sichere und koordinierte Grenzmanagement gehört in diese Kategorie. Somit gibt es zweifellos Punkte, die unterstützungswürdig sind. Kurzum: Vieles, was darin aufgeführt ist, ist selbstverständlich und unbestritten.

Vieles ist meines Erachtens aber auch politisch problematisch. Hierzu zählt für mich beinahe die gesamte Zielsetzung 5 bzw. der Punkt 21 - also die Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration.

Kritisch sehe ich Punkt 21 b, der die Mobilität der Arbeitskräfte, welche durch Freizügigkeitsregelungen und Visaliberalisierungen erleichtert werden soll, regelt. Die Punkte 21 g und h, mit welchen Migration aus Gründen einer Naturkatastrophe oder des Klimawandels unterstützt werden sollen, hinterfrage ich ebenfalls. Der Punkt 21 i, welcher die Erweiterung des Familiennachzugs beinhaltet, ist für mich der falsche Ansatz.

Auch die Regierung scheint in diesem Punkt 21 Probleme zu sehen, möchte sie doch hierzu bei einer allfälligen Verabschiedung des Migrationspaktes eine Erklärung abgeben, wie sie dieses Ziel 5 interpretiert. Für die Regierung reicht diese Erklärung, um keinen Handlungsbedarf auf die nationale Gesetzgebung zu sehen. Ob diese Erklärung langfristig einen Handlungsbedarf verhindert, wage ich zu bezweifeln.

Jene Ziele, die ich als problematisch erachte, betreffen jedoch nicht nur den erwähnten Punkt 21. Die Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung, die Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen, die Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge, die Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion und die Verhinderung von Internierungen, das Verbot von Sammelabschiebungen und nicht zuletzt die Einschränkung der Medienförderung und somit der Medienfreiheit sind für mich Punkte, welche ich als höchst kritisch betrachte.

Ablehnend stehe ich auch Punkt 15 gegenüber. Darin kann nachgelesen werden: 

"Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können." 
Für mich wird damit nicht mehr zwischen regulärer und irregulärer Migration unterschieden, für mich geht das entschieden zu weit.

Wenn man dem Regierungsbericht Glauben schenken mag, ist das alles ja kein Problem, da der Pakt rechtlich nicht verbindlich und die Wahrung nationaler Souveränität in Migrationsfragen Leitprinzip des Paktes sei. Zudem sei es ein politischer Text, dem keine völkerrechtliche Wirkung zukomme, so die Regierung. Diese Argumentation übernahm die Regierung vom Schweizer Bundesrat. Am 29. November 2018 war bei NZZ online zu dieser Argumentation ein Kommentar von Michael Schoenenberger, dem Leiter der Inlandredaktion der Neuen Zürcher Zeitung, zu lesen. Er schrieb:

"Was bitte, soll dieser Unsinn bedeuten? Wer sich politisch verpflichtet, muss selbstverständlich irgendwann seinen Rechtsrahmen oder Teile davon anpassen. Was wäre denn sonst der Sinn der Übung? Zudem: Es ist Rechenschaft abzulegen, die Umsetzung wird überprüft, und zwar so, dass den im Pakt enthaltenen Worten konkrete Taten folgen. Deutlicher kann man die Erwartungshaltung nicht formulieren."
Dem ist auch so. In Punkt 14 des Paktes kann nachgelesen werden: 
"Wir verpflichten uns, den multilateralen Dialog im Rahmen der Vereinten Nationen durch einen periodischen und wirksamen Folge- und Überprüfungsmechanismus fortzusetzen, der sicherstellt, dass die in diesem Dokument enthaltenen Worte in konkrete Taten zum Nutzen von Millionen von Menschen in allen Regionen der Welt umgesetzt werden." 
Deutlicher kann man die Erwartungshaltung wirklich nicht formulieren. Auch zu den Ausführungen in Punkt 7 und Punkt 15 c gibt es gegenteilige Meinungen. So kann unter anderem in Punkt 7 des Migrationspaktes nachgelesen werden: 
"Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. In der Erkenntnis, dass die Migrationsproblematik von keinem Staat allein bewältigt werden kann, fördert er die internationale Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der Migration und wahrt die Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten."
Und in Punkt 15 c wird unter dem Stichwort 'Nationale Souveränität' ausgeführt: 
"Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln."
Schöne Worte, die von anerkannten Rechtswissenschaftlern in Frage gestellt werden. Einer davon ist Prof. Reinhard Merkel, SPD-Mitglied und Mitglied des hochangesehenen deutschen Ethikrates der deutschen Bundesregierung und des deutschen Bundestags. Er sagte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk auf die Frage bezüglich der völkerrechtlichen Bindung: 
"Er ist nicht im strikten Sinne einer völkerrechtlichen Konvention unmittelbar rechtsverbindlich. Aber er wird eine ganze Reihe auch rechtlicher, völkerrechtlicher Wirkungen entfalten. Im Völkerrecht gibt es den Begriff ‘soft law’. In diesem Sinne wird die Vereinbarung ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben."
Und sollte der Migrationspakt doch keine völkerrechtlichen Wirkungen bekommen, so kann damit moralischer, ethischer und politischer Druck aufgebaut werden. So könnten sich andere Staaten oder betroffene Personen in politischen und medialen Prozessen darauf berufen und so könne sich politischer Druck aufbauen und Staaten an den Pranger gestellt werden, wie der Rechtswissenschaftlicher Christoph Vedder von der Universität Augsburg gegenüber tagesschau.de betonte.

Kritische Berichte zur rechtlichen Verbindlichkeit dieses Paktes und zu den Auswirkungen oder eben Nicht-Auswirkungen dieses Paktes finden sich im Internet zu Hauf. Ich finde es befremdend, dass die Regierung dem Landtag einen komplett unreflektierten bzw. unkritischen Bericht zukommen lässt, der auf den Nenner: ‘Es ist ja alles super, der Pakt ist nicht rechtlich verbindlich, die Souveränität bleibt gewahrt und dort wo wir Erklärungspotential sehen reisen wir auf Beamtenebene nach Marrakesch und geben eine Erklärung ab’ gebracht werden kann. Dieser Bericht der Regierung wird weder dem Ansinnen des Antrags auf Information und Diskussion betreffend den UN-Migrationspakt der ‘Neuen Fraktion’ noch der Stimmung in der Bevölkerung gerecht und erst recht nicht den Diskussionen in verschiedensten Ländern.

Keine Angaben dazu, weshalb zahlreiche Staaten, zu denen auch unser Nachbar Österreich gehört, den Pakt ablehnen.

Keine Angaben dazu, weshalb die staatspolitischen Kommissionen und eine aussenpolitische Kommission der beiden eidgenössischen Räte der Schweiz diesem Pakt höchst kritisch gegenüberstehen.

Keine Angaben zu den verschiedenen rechtlichen Auffassungen bezüglich der Auswirkungen auf die nationale Souveränität und die rechtliche Verbindlichkeit des Paktes.

Und das alles auch vor dem Hintergrund, dass auch in der Regierung anscheinend unterschiedliche Ansichten bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit vorherrschen. Auf Volksblatt online war am 9. November 2018 ein Bericht mit dem Titel «Frick: Globale Probleme brauchen globale Antworten» zu lesen. Darin kamen die beiden Regierungsrätinnen Aurelia Frick und Dominique Hasler zu Wort. Regierungsrätin Hasler sagte: 

"Es sei nicht auszuschliessen, dass auch rechtlich unverbindliche Instrumente unter bestimmten Voraussetzungen zur Entstehung von Völkerrecht beitragen."
Aussenministerin Aurelia Frick äusserte sich hierzu mit den Worten:
"dass der Migrationspakt ‘das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen’ explizit bekräftige und damit keine rechtlichen Verpflichtungen entstünden, die der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zuwiderlaufen würden."
Zwei Regierungsmitglieder, ein Zeitungsbericht, zwei Meinungen und uns wird ein solch unkritischer Bericht vorgelegt, der den Migrationspakt in höchsten Tönen lobt, keinerlei Probleme und überhaupt keine rechtliche Bindung daraus ableitet. Für mich wird dieser Regierungsbericht der Bedeutung und Wichtigkeit des Themas in keiner Art und Weise gerecht. Seriös ist das nicht. Er bestärkt mich in der Vermutung, dass ohne öffentliche Diskussion und ohne Antrag der ‘Neuen Fraktion’ die Regierung ohne nationale Prüfung und Untersuchung nach Marrakesch bzw. New York gereist wäre, um ihre Zustimmung zu signalisieren bzw. zuzustimmen.

Diese unkritische und unreflektierte Berichterstattung der Regierung stört mich umso mehr, als in der nationalen Gesetz- und Rechtsprechung bereits in der Vergangenheit Fakten geschaffen wurden, mit welchen für mich die Aussage, dieser Pakt sei rechtlich nicht bindend, in einem anderen Licht betrachtet werden muss.

In Punkt 2 des Migrationspaktes wird ausgeführt, dass der Pakt unter anderem auf dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beruhe. Genau dieser Pakt über bürgerliche und politische Rechte wird in Art. 15 des Staatsgerichtshofgesetzes (StGHG) namentlich erwähnt. Art. 15 des StGHG regelt die Individualbeschwerde. In diesem kann nachgelesen werden: 

"Der Staatsgerichtshof entscheidet über Beschwerden, soweit der Beschwerdeführer behauptet […] in einem seiner durch internationale Übereinkommen garantierten Rechte, für die der Gesetzgeber ein Individualbeschwerderecht ausdrücklich zuerkannt hat, verletzt zu sein."
In Absatz 2 dieses Artikels werden diese internationalen Übereinkommen namentlich genannt und unter lit. b wird der internationale Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte explizit aufgeführt.

Das heisst nichts anderes, als dass der Staatsgerichtshof jenen Pakt, auf welchen der Migrationspakt unter anderem beruht, bei der Beurteilung von Individualbeschwerden zu berücksichtigen hat. Ob dies in Bezug auf den Migrationspakt auch Auswirkungen auf die innerstaatliche Rechtsprechung hat, kann ich als juristischer Laie nicht bewerten, interessant finde ich es allemal.

Dies umso mehr, als der Staatsgerichtshof schon ein weitreichendes Urteil diesbezüglich gefällt hat. Im Jahr 2016 kam der Staatsgerichtshof im Urteil StGH 2016/073 in Bezug auf Entscheidungen des UNO-Menschenrechtsausschusses zum Schluss: 

"Was zunächst die Frage betrifft, inwieweit Entscheidungen des Ausschusses für die Vertragsstaaten verbindlich sind, so ist eine Bindungswirkung sicherlich mit der fast einhelligen Lehre zu verneinen. Das heisst aber nicht, dass die Vertragsstaaten solche Entscheidungen einfach ignorieren dürfen. Vielmehr besteht eine gerechtfertigte Erwartung, dass diese befolgt werden."
Und weiter schreibt der Staatsgerichtshof:
"Der Staatsgerichtshof erachtet zwar in ständiger Rechtsprechung eine enge internationale Kooperation im Rechts- und Amtshilfebereich als gerade für einen Kleinstaat wie Liechtenstein und dessen Finanzplatz essentiell. Das Gebot der engen internationalen Kooperation verlangt aber ebenso, die Entscheidungen von durch völkerrechtliche Verträge ins Leben gerufenen Instanzen, wie eben auch des UNO-Menschenrechtsausschusses, nicht zu ignorieren, auch wenn deren Entscheidungen, wie erwähnt, nicht formell bindend sind."
Kurzum: Der Staatsgerichtshof sagte 2016, dass Entscheidungen von durch völkerrechtliche Verträge ins Leben gerufenen Instanzen, nicht zu ignorieren sind, auch wenn sie nicht formell bindend sind. Und mit diesem Hintergrund soll der Migrationspakt zumindest in Liechtenstein keine Rechtswirkung erfahren?

Dazu kein Wort im Bericht der Regierung. Für mich ist deshalb ganz klar, dass dieser UN-Migrationspakt rechtliche Auswirkungen haben wird und deshalb ist es für mich zwingend, dass der Landtag diesen UN-Migrationspakt nicht nur diskutiert, sondern darüber befindet.

Dies umso mehr, als Artikel 8 der Landesverfassung vorschreibt, dass Staatsverträge, mit welchen eine neue Last auf das Fürstentum oder seine Angehörigen übernommen oder eine Verpflichtung eingegangen werden soll, der Gültigkeit der Zustimmung des Landtages bedürfen. Dieser Artikel 8 der Landesverfassung kommt - obwohl mit dem UN Migrationspakt eine Verpflichtung eingegangen wird und eine neue Last auf das Fürstentum zukommt - jedoch nicht zum Tragen, da es sich beim Migrationspakt um keinen Staatsvertrag handelt.

Die Regierung darf aber den Migrationspakt dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, sie muss aber nicht. Ich finde es aber angezeigt, dass der Landtag über eine solch wichtige und einschneidende internationale Vereinbarung abstimmt. Wir als Parlament können sie aber dazu nicht zwingen. Mehr als eine politische Willensbekundung, mit welcher wir zum Ausdruck bringen, dass wir über diesen Migrationspakt einen Bericht und Antrag wünschen und abstimmen möchten, können wir nicht äussern.

Die Fraktionen der Koalitionsparteien von FBP und VU haben sich mit ihrem gestrigen Aufruf an die Regierung, dem Pakt in New York nicht zuzustimmen, klar geäussert und eine solche politische Willensbekundung abgegeben. Ich stehe hinter dieser Erklärung der beiden Regierungsfraktionen. Da die Regierung gesagt hat, dass sie die heutige Landtagsdebatte in ihre Entscheidungsfindung mit einfliessen lassen werde, gehe ich davon aus, dass die Regierung diesem Aufruf Folge leisten wird. Immerhin handelt es sich um die absolute Mehrheit an Abgeordneten dieses Hauses, welche diesen Aufruf zwar nicht namentlich, aber als Mitglied der jeweiligen Fraktion zeichneten. Dieser Aufruf der Koalitionsfraktionen ist eine politische Willensbekundung der Mehrheit der Abgeordneten des Landtags, die meines Erachtens auch dem Wunsch der grossen Mehrheit der Bevölkerung entspricht.

Und sollte die Regierung diesem Aufruf nicht Folge leisten und sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt gedenken, dem globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration beizutreten, ersuche ich die Regierung, dem Landtag einen Bericht und Antrag zukommen und ihn über den Beitritt abstimmen und somit darüber entscheiden zu lassen.

Dieser Pakt wird Auswirkungen auf unser Land haben. Nicht heute, nicht morgen, aber mittel- und langfristig. Es wäre nicht die erste rechtlich nicht bindende Vereinbarung, welche konkrete rechtlich bindende Auswirkungen auf unser Land hätte. Ich teile die Ansicht von Regierungsrätin Hasler, dass es nicht auszuschliessen sei, dass auch rechtlich unverbindliche Instrumente unter bestimmten Voraussetzungen zur Entstehung von Völkerrecht beitragen würden.

Das Urteil des Staatsgerichtshofes ist diesbezüglich ebenfalls ein Signal. Bei einer Zustimmung zum Pakt durch die Regierung könnte bereits beim nächsten Urteil des Staatsgerichtshofes zu einer Individualbeschwerde der UN Migrationspakt Eingang in die Urteilsbegründung finden und diese Rechtsprechung dann konkrete Auswirkungen haben. Dann hätte der Migrationspakt nicht erst mittel- und langfristig Auswirkungen auf unser Land, sondern unter Umständen schon kurzfristig. Wie schrieb doch der Staatsgerichtshof 2016: Entscheidungen von durch völkerrechtliche Verträge ins Leben gerufenen Instanzen seien nicht zu ignorieren, auch wenn deren Entscheidungen nicht formell bindend seien.

Und was ist dann? Dann könnte unser Land beispielsweise dazu verpflichtet werden

- den Familiennachzug zu lockern,
- die Freizügigkeitsregelungen zu lockern,
- irregulären Migranten Grundleistungen zuzuerkennen,
- die Lehrpläne abzuändern,
- die Medienförderung und damit die Medienfreiheit einzuschränken,
- die Kapazitäten für die Leistungserbringung im Gesundheitswesen anzupassen
oder
- Migranten Startkapital bei Unternehmensgründungen zu gewähren.

Diese Liste liesse sich um zahlreiche Punkte verlängern. Kurzum: 

"Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und unseren Leitprinzipien zu erfüllen und zu diesem Zweck auf allen Ebenen wirksame Massnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen. Wir werden weiter auf den bestehenden Mechanismen, Plattformen und Rahmenwerken aufbauen, um allen Dimensionen der Migration Rechnung zu tragen", 
so steht es in den Punkten 41 und 42 des Migrationspakts.

Und übrigens: Auch die UNO geht von bindenden Elementen aus. So sagte letztes Jahr Peter Sutherland, der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, in seinem Bericht an den Generalsekretär:

"Wir schaffen mit diesem Global Compact ein Rahmenwerk, das beides enthält: bindende und nicht bindende Vereinbarungen."
Migration ist per se nicht nur negativ zu bewerten. Unser Land kann Vorteile aus einer geordneten, quantitativ eingeschränkten und sich in regulären Bahnen ablaufenden Migration ziehen. Unser Land mit einem Ausländeranteil von über 30 Prozent zieht sehr viele Vorteile aus der Migration, Liechtenstein ist somit das beste Beispiel hierfür.

Dieser Pakt fördert aber Migration - reguläre wie irreguläre. Er setzt zu stark bei den Symptomen an, statt bei den Ursachen. Er akzeptiert Parallelgesellschaften, sogenannte Diasporas. Er vereinfacht Migration und wird sie deshalb verstärken, anstatt Massnahmen ins Zentrum zu rücken, welche Migration mindern. Die internationale Migrationspolitik sollte doch vielmehr darauf ausgerichtet sein, dass Personen ihre Heimat nicht verlassen, damit sie mithelfen, ihr Land wirtschaftlich nach vorne zu bringen. Je wirtschaftlich stärker ein Land ist, desto weniger sehen sich Personen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Jeder Wegzug einer Fachperson - gerade aus den jüngeren Generationen - ist für die Entwicklung eines Landes nachteilig. Wie will ein Land sein Sozialgefüge sichern und die soziale Absicherung im Alter garantieren, wenn die Jungen das Land verlassen? Mit der im Pakt vorgesehenen Erleichterung von Migration werden doch die Probleme der Herkunftsländer nicht gelöst.

Es sollten die Ursachen für Migration bekämpft werden und nicht die Symptome. Eine ausschliesslich auf die Bekämpfung der Symptome ausgerichtete Migrationspolitik mindert sie nicht, sondern verstärkt sie. Dies zum Nachteil der Herkunftsländer.

Der Migrationspakt regelt viele Dinge vernünftig, andere mit unabsehbaren Folgen.

Oder um es nochmals mit den Worten von Michael Schönenberger, Leiter der Inlandredaktion der Neuen Zürcher Zeitung, zu sagen:

"Dass dieser Pakt die Migrationsströme verkleinert, ist unwahrscheinlich. Viel eher werden die Zielländer für Migranten attraktiver. Mit unabsehbaren Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Dieses Experiment darf die Schweiz nicht wagen."
Auch Liechtenstein sollte dieses Experiment nicht wagen, weshalb ich die Regierung bitte, dem UN-Migrationspakt nicht beizutreten bzw. zuzustimmen und falls sie es doch vorhaben sollte, vorab dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Landtagsvotum UN-Migrationspakt

Samstag, 10. November 2018

UNO-Migrationspakt ll

Der Migrationspakt geht zu weit

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 11. November 2018

Der UNO-Migrationspakt kommt einer Absichtserklärung gleich. Ihm wird der Status eines 'soft law' attestiert, das zwar nicht eingeklagt aber politische und moralische Wirkungen entfalten kann. So könnten sich andere Staaten oder betroffene Personen darauf berufen, politischen Druck aufbauen und Staaten an den Pranger stellen. 

Vieles, was im Pakt steht, ist unbestritten. Vieles ist aber politisch brisant. Hierzu gehören unter anderem die Erleichterung des Familiennachzugs, die Anpassung des Gesundheitswesens auf Bedürfnisse von Migranten, die Einschränkung der Medienfreiheit, die Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung, die Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge und die punktuelle Verhinderung von Täterprofilerstellungen.

Auch wenn der Pakt nicht rechtlich bindend ist, wird darin ausgeführt, dass die unterzeichnenden Staaten versprechen, den Pakt umzusetzen (Punkt 44) und sich verpflichten, die Ziele zu erfüllen (Punkt 41). Die Einhaltung soll mittels einem UNO-Überprüfungsforum überprüft werden, welches ab 2022 die Staaten kontrollieren soll. Deshalb geht mir der Pakt zu weit. Ich erwarte und wünsche, dass die Regierung den Pakt vom Landtag bewilligen lässt, damit er abstimmen kann und dann dem Volk mittels fakultativem Staatsvertragsreferendum alle Optionen offengehalten werden.

Dienstag, 6. November 2018

Tour de Ski

Ein Chance für Vaduz und unser gesamtes Land


Die Liechtensteiner Stimmberechtigen haben über einen Kredit von 800'000.-- Franken zu befinden, mit welchen zwei Tour de Ski Langlauf-Etappen unterstützt werden sollen, die im Dezember 2019 und im Januar 2021 in Vaduz geplant sind. 

Es ist keine Frage, man kann gegen diese Unterstützung sein. 800'000.-- Franken sind - im Hinblick auf die Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes in den vergangenen Jahren - ein nicht unerheblicher Betrag und alles andere als Peanuts. Dass diese Subvention Kritiker hervorruft ist - zumindest aus diesem Blickwinkel heraus - verständlich. 

Trotzdem befürworte ich diesen Kredit, weshalb ich ein Ja in die Urne werfen werde. Dies aus verschiedenen Gründen.

1.) Es  gibt Aussagen von Personen, die kein Interesse an Langlauf und/oder Tour de Ski haben und deshalb dieses Projekt ablehnen. Doch wo kommen wir hin, wenn jemand nur noch jene Projekte und Institutionen unterstützt, die auf sein oder ihr Interesse stossen? Hätten wir dann beispielsweise noch ein Theater am Kirchplatz, das mit über zwei Millionen jährlich subventioniert wird? Die wenigsten Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner besuchen Vorstellungen des Theaters und profitieren somit von dieser Subvention. Was wäre, wenn jene, die nicht an Theater interessiert sind, das Referendum ergreifen? Es bestünde die Gefahr, dass es das Ende des TaK's wäre. Dies ist nur ein Beispiel mit dem einfach aufgezeigt werden soll, dass das Argument, "Ich interessiere mich nicht für Langlauf also stimme ich Nein" der Anfang vom Ende von weiten Teilen des gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Lebens unseres Landes sein könnte. Denn eine Mehrheit interessiert sich immer für etwas nicht. Für mich gehört es zu einer solidarischen Gesellschaft, auch Institutionen und Veranstaltungen gutzuheissen, welche mich nicht interessieren. Dies sollte auch bei der Durchführung der beiden Tour de Ski Etappen berücksichtigt werden, welche in weiten Teilen der Sportfamilie Liechtensteins auf Interesse stossen.

2.) Wie freuten wir uns doch, als Tina Weirather im Februar dieses Jahres für sich und unser Land eine Olympische Medaille gewann. Wer dachte damals daran, dass diese Skipiste und die dazugehörige Liftanlage extra in einen Wald gehauen wurde und alle Umweltaspekte beim Bau dieser Skipiste ausser Acht gelassen wurden? Vermutlich niemand. Weshalb war dies damals kein Thema? Weshalb interessiert es uns nicht, wie andere Sportveranstaltungen durchgeführt oder andere Sportinfrastrukturen erstellt werden? Dies im Gegensatz zur Tour de Ski in Liechtenstein, bei welcher der ökologische Aspekt auf einmal ein Hauptargument gegen die Durchführung in Vaduz angeführt wird. Es ist für mich keine glaubhafte und nachhaltige Argumentation, sich nicht für ökologische Aspekte im Ausland zu interessieren und diese bei uns zum Hauptgegenargument zu machen. Und dies obwohl die Organisatoren ein Konzept erstellten, mit welchem klar und faktenorientiert dargelegt wurde, dass einerseits diese Veranstaltung CO2 neutral durchgeführt werden kann und andererseits es ökologisch sinnvoller ist, Vaduz als Austragungsort auszuwählen und nicht das Berggebiet mit Steg oder Malbun. Lieber eine umweltschädliche Tour de Ski Etappe im Ausland als eine CO2 neutrale in Liechtenstein. Wenn man sich bewusst ist, dass Umweltpolitik und Klimaveränderung nicht an Landesgrenzen Halt macht, eine eigenartige Argumentation. Die Referendumsgruppe schlägt alle diese Argumente in den Wind. Was nicht sein darf, kann nicht sein - das ist alles andere als eine faire Diskussionskultur.

3.) Der Sport ist eine Stütze unserer Gesellschaft, welcher mit enorm grossem ehrenamtlichen Engagement betrieben wird. Im weitesten Sinn steht innerhalb eines Jahres nun nach Hängebrücke und Kletterhalle das dritte Sportprojekt zur Diskussion, das Gefahr läuft, abgelehnt zu werden. Welches Signal senden wir damit an die Sportlerinnen und Sportler und an die ehrenamtlich Tätigen im Sportbereich unseres Landes? Sport und Sportveranstaltungen haben die gleiche Berechtigung unterstützt zu werden, wie es beispielsweise die Kultur, die Kunst und dessen Veranstaltungen auch haben. Wenn wir wollen, dass sich unsere Kinder und Jugendlichen sportlich betätigen und unter Umständen sogar Sport zu ihrem Beruf machen sowie die Ehrenamtlichkeit ein Pfeiler davon sein soll, dann sollten wir auch das Signal senden, dass in Liechtenstein Sportveranstaltungen von Weltklasse zumindest erwünscht sind. Solche Events wie die Tour de Ski in Vaduz sind nicht nur für unsere beiden Spitzenlängläufer eine Motivationsspritze, sondern für alle Kinder und Jugendlichen, welche nach Erfolg im Sport streben. Davon profitiert bei weitem nicht nur der Liechtensteiner Skiverband, sondern alle Sportverbände unseres Landes. 

4.) Wenn man ins Ausland reist und sagt, man komme von Liechtenstein, gibt es drei mögliche Reaktionen: Entweder kennt man unser Land überhaupt nicht oder man wird auf den Finanzplatz und die Thematik Steueroase angesprochen. Drittens kommt es vor, dass man unser Land mit den Namen Büchel, Wenzel und Weirather assoziiert. Dies alleine zeigt schon, welche Möglichkeiten der Spitzensport für ein kleines Land wie Liechtenstein darstellt. Unsere weltbesten Sportlerinnen und Sportler sind Botschafter unseres Landes, welche mit dem Namen Liechtenstein in Verbindung gebracht werden. Eine Tour de Ski in Vaduz würde bewirken, dass nicht nur eine Person mit Liechtenstein in Verbindung gebracht wird, sondern Bilder vom Schloss Vaduz, Regierungsgebäude, dem Landtagsgebäude, dem Vaduzer Rathaus und etlichen anderen Liechtensteiner Hotspots in alle Welt gesandt werden. Diese Werbung für unser Land würde nicht nur dem Ansehen Liechtensteins im Ausland zum Vorteil gereichen, sondern auch dem Tourismus und dem gesamten Wirtschaftsplatz Liechtenstein. Je besser unser Image im Ausland ist, desto positiver ist es für die Entwicklung der Wirtschaft unseres Landes. Dafür stellt der Sport und eine solche Weltcup-Veranstaltung ein geeignetes Fundament dar.

Kurzum: Die Tour de Ski in Vaduz ist aus verschiedenen Gründen eine Chance für Vaduz und unser gesamtes Land. Wir sollten sie nicht ungenutzt verstreichen lassen. Deshalb werde ich ein Ja in die Urne werfen. 

Freitag, 2. November 2018

UNO-Migrationspakt

Landtag muss das letzte Wort haben


Anfangs Dezember soll in Marrakesch der globale UNO-Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt) unterzeichnet werden. Auch wenn dieser Pakt rechtlich nicht bindend ist, kommt er doch einer Absichtserklärung gleich. Somit wird ihm der Status eines 'soft law' (weiche Verpflichtung) attestiert, die zwar nicht eingeklagt aber dennoch politische und moralische Wirkungen entfalten kann. So könnten sich andere Staaten oder betroffene Personen in politischen und medialen Prozessen darauf berufen und so könne sich politischer Druck aufbauen und Staaten an den Pranger gestellt werden, wie der Rechtswissenschaftlicher Christoph Vedder von der Universität Augsburg gegenüber tagesschau.de betonte. 

Der UNO-Migrationspakt definiert auf 32 Seiten 23 Ziele, mit welchen sämtliche Dimensionen der weltweiten Migration behandelt werden. Er soll eine Art Anerkennung der UN-Mitglieder sein, dass globale Migration stattfindet. Der Pakt will die internationale Zusammenarbeit fördern, Fluchtursachen bekämpfen und Migration ordnen und regeln. Vieles, was darin aufgeführt ist, ist selbstverständlich und unbestritten. Darüber hinaus wird explizit erwähnt, dass der Pakt rechtlich nicht bindend sei. So kann unter anderem in Punkt 7 des Migrationspaktes nachgelesen werden: 
"Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. In der Erkenntnis, dass die Migrationsproblematik von keinem Staat allein bewältigt werden kann, fördert er die internationale Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der Migration und wahrt die Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten."
Und in Punkt 15c wird unter dem Stichwort 'Nationale Souveränität' ausgeführt: 
"Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschliesslich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Massnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht;"
Trotzdem haben nun schon verschiedene Staaten kundgetan, diesen Pakt nicht zu unterschreiben. Zu diesen gehören unter anderem die USA, Österreich und Australien. Diese Ablehnung betrifft einige Punkte, welche höchste politische Brisanz haben und kritisiert werden.

Zu diesen gehört beispielsweise der Punkt 41. Darin kann nachgelesen werden: 
"Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und unseren Leitprinzipien zu erfüllen und zu diesem Zweck auf allen Ebenen wirksame Massnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen. Wir werden den Globalen Pakt in unseren eigenen Ländern und auf regionaler und globaler Ebene unter Berücksichtigung der unterschiedlichennationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten umsetzen. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum Völkerrecht und betonen, dass der Globale Pakt in einer Weise umgesetzt werden muss, die mit unseren Rechten und Pflichten nach dem Völkerrecht im Einklang steht."
Diese Bestimmung geht über eine Absichtserklärung hinaus. Sie verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, die Ziele und Verpflichtungen des Paktes zu erfüllen. Auch wenn die nationale Souveränität gewahrt bleiben soll und explizit erwähnt wird, dass es keine rechtliche Bindung gibt, erweitert dieser Punkt 41 durch die namentlich genannte Verpflichtung den Wirkungskreis des Migrationspaktes. 

Auf grosse Ablehnung stösst auch Punkt 21i. Mit diesem wird der Familiennachzug, der erweitert werden soll, geregelt, womit Auswirkungen auf Liechtenstein einher gehen. Es kann nachgelesen werden.
"Wir werden für Migranten auf allen Qualifikationsniveaus den Zugang zu Verfahren der Familienzusammenführung durch geeignete Massnahmen erleichtern, die die Verwirklichung des Rechts auf ein Familienleben und das Wohl des Kindes fördern, einschliesslich durch Überprüfung und Neufassung geltender Vorschriften, beispielsweise in Bezug auf Einkommen, Sprachkenntnisse, Aufenthaltsdauer, Arbeitsgenehmigung und Zugang zu sozialer Sicherheit und sozialen Diensten;"
Kritisch betrachtet wird auch Punkt 21b. Dieser regelt die Mobiliät der Arbeitskräfte, welche durch Freizügigkeitsregelungen und Visaliberalisierungen erleichtert werden soll. Dies wäre nicht ohne Auswirkung auf Liechtenstein, kennen wir doch die volle Freizügigkeit einzig für Arbeitskräfte aus der EU und der Schweiz. Hierzu steht geschrieben:
"Wir werden durch internationale und bilaterale Kooperationsvereinbarungen, wie beispielsweise Freizügigkeitsregelungen, Visaliberalisierung oder Visa für mehrere Länder, und durch Kooperationsrahmen für Arbeitskräftemobilität die regionale und regionenübergreifende Arbeitskräftemobilität erleichtern, im Einklang mit den nationalen Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem Qualifikationsangebot;"
Sehr kritisch zu sehen ist auch Punkt 31e des Paktes. Mit diesem wird verlangt, das nationale Gesundheitswesen den Bedürfnissen von Migranten anzupassen und die Kapazitäten der Leistungserbringer zu verstärken sowie ein bezahlbarer und nichtdiskriminierender Zugang zur Gesundheitsversorgung zu fördern. Es dürfte unbestritten sein, dass dies nicht ohne Erhöhung der Gesundheitskosten und somit vermutlich höheren Krankenkassenprämien vonstatten gehen wird. Wörtlich steht geschrieben:
"Wir werden den gesundheitlichen Bedürfnissen von Migranten im Rahmen der nationalen und lokalen Gesundheitspolitik und -planung Rechnung tragen, indem beispielsweise die Kapazitäten für die Leistungserbringung verstärkt werden, ein bezahlbarer und nichtdiskriminierender Zugang gefördert wird, Kommunikationshindernisse abgebaut werden und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in kultureller Sensibilität geschult werden, um die körperliche und geistig-seelische Gesundheit von Migranten und Gemeinschaften allgemein zu fördern,"
Ein Angriff auf die Medienfreiheit sehen viele Kritiker in Punkt 33c. Medien, welche nicht wohlwollend über Migration berichten, sollen von der Medienförderung ausgeschlossen werden. Es kann nachgelesen werden:
"Wir werden unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschliesslich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;"
Das heisst nichts anderes, als dass systematische Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung mit Entzug der Medienförderung gebüsst werden soll. Die Aargauer Zeitung fragt zu Recht: "Doch wer entscheidet, was rassistisch oder intolerant genau bedeutet? Ist es schon rassistisch, wenn ein Medium die Herkunft eines Straftäters nennt?"

Verschiedene weitere Punkte veranlassen Staaten, diesen Pakt nicht zu unterzeichnen. Hierzu gehören unter anderem für Österreich beispielsweise die Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung, die Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen, die Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge, die Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion und die Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen.

All dies zeigt, dass der UNO-Migrationspakt - obwohl er nicht rechtlich bindend ist - auch für unser Land umfangreiche Auswirkungen haben wird. Zu umfangreiche, dass er einfach von der zuständigen Innenministerin Dominique Hasler im Rahmen einer Feierstunde in Marrakesch unterzeichnet wird. Die Regierung und hierbei im besonderen die zuständige Innenministerin Dominique Hasler muss transparent über die Auswirkungen dieses UNO-Migrationspaktes auf unser Land Auskunft erteilen. Deshalb ist es für mich angezeigt, dass dieser globale Migrationspakt dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Damit wäre sichergestellt,

a.) dass eine öffentliche Diskussion stattfinden kann und

b.) dass die demokratische Verankerung des UNO-Migrationspaktes in Liechtenstein gewährleistet ist.  

Link zum Wortlaut des UNO-Migrationspakts: http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Mittwoch, 10. Oktober 2018

Sportstättenfinanzierung

Vorschlag mit Abbau an direktdemokratischen Rechten


Mit dem heutigen Tag läuft die Vernehmlassung zur Abänderung des Subventionsgesetzes in Bezug auf die Sportstättenfinanzierung ab. Das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport schlägt vor, dass mindestens 20 % der Kosten des Projekts vom Gesuchsteller zu tragen sind. Die verbleibenden Kosten sollen zu fünf Achtel vom Land und zu drei Achtel von den Gemeinden im Verhältnis ihre Einwohnerzahl getragen werden.

Im Unterschied zu heute soll jedoch nicht mehr jede Gemeinde bzw. jeder Gemeinderat ein Mitspracherecht haben. Die Regierung liebäugelt mit einem sogenannten Konsultationsverfahren, mit welchem der Einbezug der Gemeinden sichergestellt werden soll. Dieses bedeutet in der Praxis jedoch de Facto nur noch 'ein zur Kenntnis nehmen dürfen'. Die Gemeinden hätten sich somit im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl zukünftig an den Kosten einer neuen Sportstätte von landesweiter Bedeutung zu beteiligen, ohne jedoch ein Mitspracherecht zu besitzen. Die Gemeinderäte von Mauren und Triesen haben dies erkannt und sich in diesem Zusammenhang negativ zur Vorlage geäussert.

Das Ziel des Ministeriums, eine Regelung zu finden, mit welcher ausgeschlossen wird, dass jede Gemeinde ein landesweites Projekt zum Bau einer Sportstätte zu Fall bringen kann, ist zu begrüssen. Daniel Risch schiesst mit diesem Vorschlag jedoch übers Ziel hinaus. Denn das vorgeschlagene Konsultationsverfahren hat zur Folge, dass damit sowohl die demokratischen Rechte der Gemeinderäte als auch die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung auf Gemeindeebene eingeschränkt werden. Aufgrund von Investitionen in Sportstätten die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung einzuschränken, geht mir zu weit. 

Ich stellte Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch eine Kleine Anfrage zu diesem Vorhaben. Diese lautete unter anderem: 
"Der Bevölkerung einer Gemeinde wird mit diesem Konsultationsverfahren unter Umständen beziehungsweise je nach Höhe der Investition die Referendumsmöglichkeit genommen. Wie beurteilt die Regierung generell den Abbau an direktdemokratischen Rechten auf kommunaler Ebene, welcher mit diesem Konsultationsverfahren einhergeht?" 
Seine Antwort darauf war: 
"Die direktdemokratischen Rechte bilden ein zentrales Element unseres staatsrechtlichen und politischen Systems, zu dem wir Sorge tragen müssen. Die Regierung ist allerdings überzeugt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger kein Verständnis dafür haben, dass über eine Sportstätte von landesweiter Bedeutung im Landtag und in 11 Gemeinden Beschluss gefasst wird und bis zu 12 Referenden dazu abgehalten werden müssen. Man stärkt die direkte Demokratie nicht, wenn solch ineffiziente Verfahren zugelassen werden, die viel Zeit und Geld kosten und Leerlauf produzieren. Die Regierung ist überzeugt, dass mit der vorgeschlagenen Regelung die Frage der Sportstättenfinanzierung einer rechtlich einwandfreien und sachgerechten Lösung zugeführt werden kann."
Dies bedeutet nichts anderes, als Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch dazu bereit ist, die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung auf Gemeindeebene einzuschränken, um Investitionen in Sportstätten tätigen zu können. Volksrechte sind kein notwendiges Übel, sondern ein Grundpfeiler unseres Staates und unserer Staatsform, mit dem sehr sorgsam umgegangen werden muss.

Auch in Bezug auf die Einschränkung der Gemeindeautonomie, welche mit diesem Vorschlag einher geht, äusserte sich Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Er führte aus:
"Wie dargelegt, ist für die Ausgestaltung der Gemeindeautonomie nicht nur das Gemeindegesetz massgebend. Wenn es als sachgerecht erachtet wird, die Gemeinden zur Finanzierung von Sportstätten von landesweiter Bedeutung beizuziehen und gleichzeitig zu verhindern, dass eine einzelne Gemeinde das Projekt zu Fall bringen kann, ist die vorgeschlagene Regelung die richtige. Möchte man keine Beschränkung von finanziellen Kompetenzen auf Seiten der Gemeinden, muss man entweder davon absehen, die Gemeinden zur Finanzierung beizuziehen oder man muss gemäss dem bestehenden System mit dem Risiko von Blockaden durch einzelne Gemeinden leben. Die Fragestellung ist also keine rechtliche, sondern eine politische."
Das heisst, dass Daniel Risch auch bereit dazu ist, die Gemeindeautonomie bzw. die Finanzhoheit von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten einzuschränken, um Investitionen in Sportstätten durchzusetzen. Auch das geht meines Erachtens zu weit. Diesbezüglich muss auch berücksichtigt werden, dass nicht einmal die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Standortgemeinde einer neuen Sportstätte einen Beschluss fassen dürften; auch für sie wäre das Mitspracherecht abgeschafft. Es ist wirklich unverständlich, dass im Vorschlag des Ministeriums nicht einmal mehr der Gemeinderat und/oder die Bevölkerung der Standortgemeinde Ja oder Nein zu einer solchen Investition sagen dürfen.

Es gilt eine Lösung zu finden, mit welcher verhindert wird, dass eine einzelne Gemeinde das Projekt zu Fall bringen kann. Meines Erachtens sind die Gemeindeautonomie und die direktdemokratischen Rechte auf Gemeindeebene höher zu gewichten als das Durchsetzen von Investitionen in Sportstätten. Aus diesem Grunde würde ich es zielführender finden, wenn folgender Kostenschlüssel genauer untersucht würde:

60 % Land Liechtenstein
20 % Verband oder Private
20 % Standortgemeinde

Mit diesem Kostenschlüssel könnten sowohl auf Landes- wie Gemeindeebene die direktdemokratischen Rechte bzw. die Gemeindeautonomie gewahrt werden. Der Fall, dass eine Gemeinde - welche nicht Standortgemeinde der neuen Sportstätte ist - ein Projekt zu Fall bringen könnte, wäre ausgeschlossen. Somit müsste nebst dem Land nur noch die zukünftige Standortgemeinde einer Sportstätte zustimmen und die entsprechenden Finanzmittel bewilligen.

Freitag, 5. Oktober 2018

Datenschutzgesetz

Vereine bleiben Leidtragende des Bürokratiemonsters


Eine überwiegende Anzahl an Vereinen haben einen Zweck, welcher sich auf das jeweilige Gemeindegebiet beschränkt. Andere Vereine wiederum sind zwar gemeindeübergreifend jedoch nicht über die Landesgrenzen hinaus tätig. Ich bin überzeugt, dass die wenigsten Vereine regional bzw. international gemäss ihrem Zweck tätig sind. Freiwillige Feuerwehren, Gesangsvereine, Musikvereine, Sportvereine, Kirchenchöre, Trachtenvereine, Kulturvereine, Fasnachtsvereine, Vereine mit sozialem Engagement und Viele andere mehr haben einzig und allein das Ziel, einen Beitrag zum Gemeinwesen und zum gesellschaftlichen wie sozialen Leben in Liechtenstein zu leisten. Auf der Homepage liechtenstein.li von Liechtenstein Marketing ist darüber zu lesen:
«Die Zahl an Vereinen in Liechtenstein ist kaum zu überblicken. Kaum eine Interessengruppe, die sich nicht in einem Verein organisiert, vom Sport über die Kultur bis hin zu sozialem Engagement. Waren es früher hauptsächlich Vereine innerhalb einer Gemeinde, sind es heute meist dorfübergreifende Vereine, die gemeinsam ihrem Hobby nachgehen.»
Die Mitglieder der Vereine gehen ihrem Hobby nach - nicht mehr und nicht weniger. Sie haben keinen wirtschaftlichen Zweck und betreiben kein kaufmännisch geführtes Gewerbe, sondern sind einzig und allein bestrebt, gemeinnützig zu dienen, ihre Finanzen mehr oder weniger ausgeglichen zu gestalten und ihrem Hobby zu frönen. Dies unterscheidet sie auch von Klein- und Mittelbetrieben, welche ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben und nach finanziellem Erfolg streben.

Viele dieser Vereine sind sehr klein, haben eine Mitgliederzahl, welche sich im zweistelligen oder maximal im unteren dreistelligen Bereich bewegen. Mit dem vorliegenden Datenschutzgesetz wird auf all das überhaupt keine Rücksicht genommen. Unabhängig davon ob es die Hilti AG, die Ivoclar Vivadent AG, die Hoval AG, der Trachtenverein Eschen-Nendeln, die Funkenzunft Triesen, der Männergesangsverein Mauren, die Hornschlittengemeinschaft Triesenberg, die Pfadinder und Pfadfinderinnen St. Felix aus Gamprin oder der Kochclub Bratpfanne aus Ruggell ist: alle werden über einen Kamm geschoren und unter dieses bürokratische Monster Datenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung gestellt. Ich bin der Ansicht, dass damit weit, sehr weit über das Ziel hinausgeschossen wird.

Aus diesem Grunde stellte ich den Antrag, die Kleinst- und Kleinvereine unseres Landes in die Auflistung von Art. 2 Abs. 5 des Datenschutzgesetzes, mit welcher definiert wird, für wen dieses Gesetz keine Anwendung findet, aufzunehmen. Konkret beantragte ich bei Art. 2 Abs. 5 des Datenschutzgesetzes einen Buchstaben ‘e’ einzufügen. Mit diesem hätten Vereine nach Art. 246 ff des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), welche im Handelsregister eingetragen sind und weniger als 500 Mitglieder zählen vom Datenschutzgesetz befreit werden sollen.

Der Antrag sah somit vor, dass jenen Vereinen, auf welche dieses Gesetz keine Anwendung finden soll, drei Auflagen mitgegeben worden wären. Zum einen hätten sie nach Art. 246 ff des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) konstituiert sein müssen. Zum anderen hätten sie sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen, wenn sie von dieser Befreiung profitieren hätten wollen. Damit wäre der Regierung eine Kontrollfunktion in die Hand gegeben worden, indem sie sich jederzeit darüber informieren hätte lassen können, auf welche Vereine dieses Gesetz keine Anwendung findet. Drittens sollte diese Befreiung nur für Vereine gelten, welche weniger als 500 Mitglieder zählen. Damit wäre garantiert gewesen, dass wirklich nur die Kleinst- und Kleinvereine davon profitieren hätten können.

Mir war bewusst, dass dieser Antrag nicht vollumfänglich der europäischen Datenschutzgrundverordnung entsprochen hätte. Auch andere Länder haben in ihre nationale Gesetzgebung Bestimmungen aufgenommen, welche geringfügig von der europäischen Regelung abweichen. Ich denke hierbei nur an Österreich, das abweichende Strafbestimmungen eingeführt hat. Meines Erachtens kommt abweichenden Strafbestimmungen eine viel grössere Bedeutung zu, als die Ausnahme Kleinst- und Kleinvereine mit örtlicher Zweckerfüllung nicht unter das Datenschutzgesetz zu stellen. Mir ist bewusst, dass wir uns damit in eine Grauzone begeben hätten, welche irgendwann in Zukunft dazu hätte führen können, dass wir auf Druck der EU diesen Artikel wieder abändern hätten müssen. Dies nahm ich in Kauf, da mir die Befreiung der Vereine gemäss Antrag zum jetzigen Zeitpunkt wichtiger war, als vorauseilender Gehorsam gegenüber einem Bürokratieirrsinn.

Mir ging es mit diesem Antrag darum, den Vereinen den hohen zusätzlichen Bürokratieaufwand bei Administrations- und Organisationsarbeiten, die Gefahr von drastischen Strafen wie auch hohe Umsetzungs- und Implementierungskosen zu ersparen. Ich glaube, alle im Landtag vertretenen Parteien und Wählergruppen haben sich schon einmal über eine zu hohe Bürokratie in unserem Land beklagt. Nun haben wir ein ganzes Bürokratiemonster geboren. Wie gesagt, war mir die Wertschätzung gegenüber der Arbeit der unzähligen privaten Vereine und den grossmehrheitlich ehrenamtlich tätigen Personen aktuell wichtiger, als sie einem Bürokratiemonster mit dem Namen ‘Datenschutzgesetz’ zu unterstellen, auch wenn es uns von der EU aufs Auge gedrückt wurde.

Schlussendlich musste ich meinen Antrag zurückziehen, da ich feststellte, dass damit mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit geschaffen worden wäre. In der Folge versuchte ich wenigstens den Strafbestimmungen in Art. 40 Abs. 6 des Datenschutzgesetzes die Vereine nach Art. 246 ff des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), welche im Handelsregister eingetragen sind und weniger als 500 Mitglieder zählen von einer Busse zu befreien. Solche Bussbefreiung sieht das Gesetz für Behörden und die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Unternehmen bereits vor. Deshalb war ich der Ansicht, dass auch Vereine von Bussen befreit werden sollten - was für die Behörden und öffentlich rechtliche Unternehmen geht, sollte auch für Vereine möglich sein. Leider fand dieser Antrag keine Mehrheit, weshalb nun auch alle Vereine unseres Landes mit verhältnismässig hohen Bussen rechnen müssen, wenn sie wiederholt das Datenschutzgesetz und die EU-Datenschutzgrundverordnung nicht vollumfänglich anwenden.

Das Liechtensteiner Gemeinwesen lebt von unseren Vereinen. Ohne Vereine wäre das gesellschaftliche Leben unseres Landes in jener Art und Weise, wie wir es heute kennen und schätzen, nicht denkbar. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass bei einer überwiegenden Anzahl an Vereinen dem jeweiligen Vereinszweck ehrenamtlich nachgelebt wird. Kurzum: Das gesellschaftliche Leben Liechtensteins ist von den privaten Vereinen und der Ehrenamtlichkeit gekennzeichnet und ohne sie nicht vorstellbar.

Ich war der Meinung, dass wir zumindest jenen, welche für das Gemein- und Sozialwesen als auch das gesellschaftliche Leben unseres Landes ehrenamtlich tätig sind und dies federführend mitprägen damit auch signalisieren hätten sollen, dass wir alles versuchen, um ihnen diesen Bürokratieirrsinn zu ersparen. Wären wir zu einem späteren Zeitpunkt gezwungen worden, dies abzuändern, so hätten wir wenigstens sagen können, dass wir alles versucht hätten, was in unserer Macht lag. Schade, dass ich die Mehrheit des Landtages davon nicht überzeugen konnte, es wäre eine Wertschätzung gewesen.

Donnerstag, 4. Oktober 2018

Gemeindegesetz Restmandatszuteilung

Ja zur Stärkung der Demokratie - aber im üblichen Verfahren

Landtagsvotum zum Antrag betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes zur Abschaffung des Grundmandat-Erfordernisses bei der Restmandatzuteilung

Der Antrag der Freien Liste zur Streichung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes hat einiges für sich. Ich anerkenne, dass mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit besteht. Die faktische Sperrklausel für ein Grundmandat in den Gemeinden von mindestens 7.1 Prozent bis maximal 12.5 Prozent der Stimmen ist auch mir - zumindest beim maximalen Wert - zu hoch.

Im Rahmen der Debatte zur Motion der Freien Liste im Jahre 2015 wurde von verschiedenen Votanten das Wahlergebnis in Balzers herangezogen. Das überrascht nicht, war es doch in Balzers, wo landesweit in Bezug auf die Restmandatverteilung das extremste Resultat zustande kam. 16 Prozent Wählerstimmen blieben bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt. Ein hoher, für mich ein zu hoher Wert. Vergleichbar ist diesbezüglich nur noch Triesenberg und Vaduz, da nur dort sowohl die Freie Liste wie auch die Unabhängigen zur Wahl antraten und beide keinen Sitz gewinnen konnten. In Triesenberg fielen so 10.9 Prozent, in Vaduz 13.3 Prozent der Stimmen durch das Raster. In allen anderen Gemeinden traten entweder nicht beide Oppositionsparteien zur Gemeindewahl an oder aber sie konnten mindestens einen Sitz erobern.

Diese Zahlen mit über 10 Prozent Wählerstimmen ohne Sitzgewinn belegen, dass das Ansinnen, welches die Freie Liste beantragt, zumindest seine Berechtigung hat, genauer unter die Lupe genommen zu werden. Auch den Ausführungen des Abgeordneten Thomas Lageder, dass solche Demokratiedefizite möglichst du vermeiden seien, wie er im Rahmen der Landtagsdebatte 2015 sagte, kann ich sehr viel abgewinnen. Schliesslich geht es mit diesem Antrag nicht darum, das Grundmandaterfordernis in Frage zu stellen, sondern ausschliesslich bei den Reststimmen auch jene Parteien zu berücksichtigen, welche kein Grundmandat erringen konnten. Dieses Ansinnen scheint mir gerechtfertigt zu sein, zumal es für mich einer Stärkung der direktdemokratischen Grundordnung gleichkommt.

Starke direktdemokratische Strukturen entsprechen nicht nur meiner persönlichen grundlegenden Auffassung von Demokratie, sondern ich bin auch überzeugt davon, dass sie in erheblichem Masse mitverantwortlich für den Erfolg jener beider Länder sind, welche die stärksten direktdemokratischen Mittel weltweit kennen – Liechtenstein und die Schweiz.

Deshalb stösst der Antrag bei mir zumindest inhaltlich auf Zustimmung.

Doch nun komme ich zum formellen Vorgehen der Freien Liste. Ist es wirklich richtig einen solch gewichtigen Antrag und eine solch weitreichende Gemeindegesetzänderung, welche die Volksrechte zum Inhalt hat, im Rahmen einer zweiten Lesung mittels Zusatzantrags zu beschliessen? Ich weiss, Sie wollten es 2015 anders. Sie reichten zu diesem Ansinnen eine Motion ein, welche mit 10 Stimmen nicht überwiesen wurde. Deshalb hat die Regierung ihr Ansinnen nicht in die Gesetzesänderung integriert. Dies wurde übrigens im Rahmen der Debatte 2015 auch so thematisiert. «Wenn das nicht durchkommen sollte, wird die Regierung dann nicht mit Inbrunst daran arbeiten, das ist natürlich so. Denn der Landtag hat dann ein klares Signal gesetzt», 
sagte beispielsweise der damalige Abgeordnete Alois Beck. Und deshalb habe ich Mühe mit ihrem Vorgehen. Der Landtag wollte 2015 nicht, dass ihre Motion mit jener der FBP verbunden wird. Er hat, wie Alois Beck sagte, dieses klare Signal gesetzt. 

Die FBP-Motion fand eine Mehrheit, jene der Freien Liste nicht. Und nun kommen Sie mit diesem Antrag und möchten die gesetzliche Umsetzung der FBP-Motion mit dem Inhalt ihrer abgelehnten Motion kombinieren, obwohl der Landtag 2015 genau das Gegenteil hierzu beschloss. Sie wollen eine abgelehnte Motion durch die Hintertüre einführen und den 2015 vom Landtag gefassten Beschluss mittels Zusatzantrags aushebeln. Geschätzte Damen und Herren der Freien Liste, das geht so nicht.

Ich bin inhaltlich mit Ihnen vollständig einig, ich kann der Abschaffung des Grundmandaterfordernis bei der Reststimmenzuteilung auf Gemeindeebene sehr viel abgewinnen. Ich bin mit Ihnen einig, dass wir mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit haben. Aber ich kann Ihrem Antrag, so wie Sie ihn im Rahmen einer 2. Lesung eingebracht haben, wegen ihrem formellen Vorgehen nicht zustimmen.

Aber ich rufe Sie dazu auf, nochmals den üblichen gesetzgeberischen Weg zu starten. Bringen Sie nochmals eine Motion ein oder sogar eine parlamentarische Gesetzesinitiative – ich werde Sie unterstützen, da ich inhaltlich ihrem Ansinnen zustimmend gegenüberstehe.

Aber so, mit einem Schuss aus der Hüfte und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses 2015 kann ich nicht zustimmen, das würde auch der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.


Votum Abänderung Gemeindegesetz betreffend Restmandatszuteilung

Mittwoch, 3. Oktober 2018

Radio Liechtenstein

Radio L: Zahlreiche Fragen und Widersprüche bleiben

«Aufgrund unterschiedlicher Auffassung zur Art der operativen Führung des Liechtensteinischen Rundfunks (Radio L) und zur strategischen Ausrichtung hat der Verwaltungsrat beschlossen, sich per sofort vom Geschäftsführer Martin Matter zu trennen.» 
Dieser Satz war in der Medienmitteilung des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks vom 11. September 2018 zu lesen. Der Verwaltungsrat unterliess es meines Erachtens, strikt wahrheitsgetreu zu informieren. Wie einen Tag später - also am 12. September 2018 - über das Vaterland wie das Volksblatt bekannt wurde, handelte es sich hierbei nicht nur um eine ‘Trennung per sofort’, wie in der Medienmitteilung genannt, sondern um eine fristlose Kündigung. Das ist nicht das gleiche und ich frage mich schon, weshalb der Verwaltungsrat des Liechtensteinischen Rundfunks sich veranlasst sah, die Bevölkerung nicht wahrheitsgetreu über die Kündigung in Kenntnis zu setzen. Denn etwas müssen wir uns klar sein: Dieses Kapitel ist noch nicht zu Ende, hat doch der entlassene Geschäftsführer rechtliche Schritte angekündigt, womit auf den Liechtensteinischen Rundfunk ein zeitintensiver Rechtsstreit wartet, welcher auch Steuergelder verschlingen wird. Seine Aussage: «Ich gehe bis zum bitteren Ende», welche am 13. September 2018 im Volksblatt zu lesen war, verheisst jedenfalls nichts Gutes. 

Mit der Trennung von Geschäftsführer Martin Matter endet ein knapp 10-monatiges Kapitel von Radio L. Zurück bleiben zahlreiche Fragen und Widersprüche, welche sowohl die Oberaufsicht durch das zuständige Ministerium der Regierung als auch den Verwaltungsrat des Liechtensteinischen Rundfunks betreffen.

Jährlich lesen wir im Geschäftsbericht des Liechtensteinischen Rundfunks folgende Sätze:

Jahresbericht 2016: 
«Der Verlust von verschiedenen Kunden hat sich auch im Jahr 2016 fortgesetzt oder diese haben ihre Werbevolumen massiv reduziert. Im 2016 im Vergleich zum Jahre 2015 sind die Umsätze (Werbeeinnahmen) um ca. 3 Prozent (CHF 46'000.--) gesunken, und somit ca. 7 Prozent (CHF 98'000.--) unter Budget 2016 geblieben. Die Rahmenbedingungen im Werbemarkt haben sich für den LRF nicht verbessert. Es zeigte sich wie in den Jahren zuvor, dass die Preise/Tarife weiterhin massiv unter Druck sind und zum Teil sehr hohe Rabatte gewährt werden mussten, um Aufträge zu generieren.»
Jahresbericht 2017
«Aufgrund verschiedener Studien und Prognosen wird das Werbevolumen der klassischen Medien, primär Printmedien, aber auch das Medium Radio, in den nächsten Jahren noch weiter unter Druck kommen.»
Wenn man die Werbeinnahmen der Jahre 2016 und 2017 näher betrachtet stellt man fest, dass im Jahr 2016 insgesamt 1.352 Mio. Franken über Werbeeinnahmen eingenommen wurden. Im Jahr 2017 wurden 1.266 Mio. Franken an Werbeeinnahmen ausgewiesen. Trotz aller Ausführungen, dass der Werbemarkt unter Druck sei und auch in den nächsten Jahren unter Druck bleiben werde, wurde bei der Position ‘Werbeeinnahmen’ komplett gegenteilig budgetiert. Für das Jahr 2017 wurden 1.45 Mio. Franken budgetiert, was gemäss Jahresbericht 2016 dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre plus 3 % entspreche. Dies bedeutet nichts anderes, als man den Durchschnitt der Ergebnisse der noch viel besseren Vorjahre, in welchen der Werbemarkt noch nicht so unter Druck war, hernahm und drei Prozent dazuzählte. Dies obwohl man wusste, dass der Werbemarkt nie mehr solche Einnahmen generieren lassen würde, wie in der Vergangenheit.

Die Budgetierung für das Jahr 2018 fiel ähnlich aus. Man reduzierte die budgetierten Einnahmen zwar um 50'000 Franken gegenüber dem Vorjahr, budgetierte aber rund 150'000 Franken mehr als die tatsächlich erwirtschafteten Einnahmen des Vorjahres, welche bei 1.266 Mio. Franken lagen. Dies obwohl man kundtat, dass es immer schwerer werden würde, Einnahmen zu generieren. Das Budget 2018 wurde gemäss Geschäftsbericht am 28. November 2017 von der Regierung genehmigt, dies also vermutlich im vollsten wissen, dass die budgetierten Einnahmen 2017 bei weitem nicht erreicht werden können.

Interessant in Bezug auf die Budgetierung der Werbeeinnahmen sind auch die Aussagen des entlassenen Geschäftsführers. Im April dieses Jahres befürwortete er gegenüber dem Liechtensteiner Vaterland diese Budgetierung. Er sagte: «Dies ist aus heutiger Sicht, auch aufgrund der Auftragseingänge im November und Dezember 2017, ein realistisches und erreichbares Ziel.» Interessant hierbei ist, dass er sich mit dieser Aussage auch auf den Dezember 2017 bezog, also den Monat NACH der Budgetgenehmigung durch die Regierung. Somit konnte die Regierung am Tag der Budgetgenehmigung nichts von einem positiven Auftragseingang im Dezember 2017 wissen. Doch nur wenige Monate später, im Zuge seiner Entlassung, wird Matter im Vaterland erneut hierzu befragt. Jetzt tönt es komplett gegenteilig. «Ich kann nichts dafür, dass der letzte Verwaltungsrat viel zu optimistisch budgetiert hat. Diese Zahlen konnten beim besten Willen nicht hereingeholt werden.»

Diese beiden Aussagen widersprechen sich gänzlich. Heute wissen wir, dass die zweite Aussage von September 2018 wohl eher der Wahrheit entspricht als jene von April 2018.

Das wurde im Juni 2018 auch dem Landtag mittels eines Briefes des damaligen Chefredaktors Martin Frommelt mitgeteilt, als er uns wissen liess, dass der Sender einem Finanzloch von knapp 300'000 Franken entgegensteuere. Für mich stellt sich nun die Frage, wann der Regierungschef-Stellvertreter darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass die budgetierten Einnahmen bei weitem nicht erreicht werden können.

Am 6. Juni 2018 schien er noch nichts davon gewusst zu haben. Eine Frage des Abgeordneten Patrick Risch im Rahmen der Landtags-Debatte zur Bewilligung von Nachtragskrediten beantwortete er an diesem Tag gemäss Landtagsprotokoll mit den Worten: «Wenn ich weitere Leichen kennen würde, würde ich es Ihnen jetzt sagen oder zeigen. Ich kenne im Moment keine weiteren Leichen.»

Eine Woche später soll sich unter der Belegschaft herumgesprochen haben, dass der Geschäftsführer gesagt habe, dass Radio L kein Geld mehr habe. Und nur zwei Wochen nach dem zuvor zitierten Statement des Vizeregierungschefs im Landtag erreichte uns das Schreiben des ehemaligen Chefredaktors mit dem Hinweis auf ein mögliches Finanzloch per Ende 2018 in der Höhe von 300'000 Franken. Einen Tag später erreichte uns zudem noch ein Schreiben der Verwaltungsratspräsidentin. Darin kann nachgelesen werden:
«Anlässlich eines Reportings im Juni 2018 hat die Geschäftsführung dem Verwaltungsrat mitgeteilt, dass es nach aktuellem Forecast per Ende Jahr zu einem finanziellen Defizit von rund 300'000 Franken kommen könnte. Hierüber wurde das zuständige Ministerium seitens der Verwaltungsratspräsidentin und des Geschäftsführers informiert. Es bestand Einigkeit, dass der Verwaltungsrat den Forecast zu verifizieren und entsprechende Massnahmen zu prüfen und einzuleiten hat. Dies mit dem Ziel, das prognostizierte Defizit deutlich zu verringern.»
Diese Aussage überrascht, soll es doch Aktennotizen von Februar 2018 geben, die belegen, dass Bedenken geäussert worden seien, dass das Radio so an die Wand fahre.

Dieses Defizit überrascht umso mehr, als im Januar mit Herrn Matter ein Geschäftsleiter seine Arbeit aufnahm, der gemäss Verwaltungsrat «ein ausgewiesener Verkaufs- und Marketingfachmann mit hoher Führungskompetenz» sei. Dem Landtag wurde im Juni jedoch mitgeteilt, dass davon kaum etwas zu sehen sei. Es hält sich das Gerücht, dass der Geschäftsführer nicht bereit gewesen sei, aktiv zu einer positiven Werbeinnahmen-Entwicklung beizutragen und es abgelehnt habe, als Werbeverkäufer tätig zu sein.

Nachdenklich stimmt mich, dass der Verwaltungsrat die Einwände des Chefredaktors in den Wind schlug und sich erst zum Handeln gezwungen sah, als er sich mit einem Schreiben an den Landtag wandte. Anders ist für mich nicht zu erklären, dass sich der Verwaltungsrat weigerte, sich in operative Belange einzumischen bzw. diese genauer unter die Lupe zu nehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bat, sich mit ihren Sorgen an den Geschäftsführer zu wenden. Also genau an jene Person, welcher nicht mehr vertraut wurde. Und da wundert man sich, dass der Chefredaktor um eine Auflösung seines Vertrages bat?

Wenn dann in der Medienmitteilung vom 11. September 2018 auch noch erwähnt wird, dass die Entlassung auch «aufgrund unterschiedlicher Auffassung zur Art der operativen Führung» ausgesprochen wurde, dann sagt das ja eigentlich alles aus. Die jetzige Entlassung des Geschäftsführers ist für mich ein Eingeständnis, im Juni aufs falsche Pferd gesetzt zu haben. Man ging den einfacheren Weg, indem dem Überbringer der schlechten Nachricht die Schuld in die Schuhe geschoben werden soll. Die anschliessenden Untersuchungen brachten zum Vorschein, dass es eben doch stimmte, was der Chefredaktor schrieb.

Aus dem Budget 2019 ist zu entnehmen, dass der Staatsbeitrag auf 2.1 Mio. Franken angehoben werden soll. Hinzu kommt ein Investitionszuschuss von knapp 2.5 Mio. Somit ist klar: Der Landtag wird in seiner November-Sitzung nicht nur über rund 4.5 Mio. Franken für Radio L zu befinden haben, sondern damit auch über die Zukunft von Radio Liechtenstein entscheiden müssen. Wird dieses Geld im November zumindest nicht annähernd gesprochen, dürften per Ende Jahr die Lichter ausgehen. Ein so weiter wie bisher, kann auch nicht die Lösung sein. Schon lange deutete sich an, dass der Tag näher rückt, an welchem der Landtag Ja oder Nein zu einem staatlichen Radio in Liechtenstein sagen muss. In rund einem Monat wissen wir mehr. Der Zeitpunkt für eine solche Entscheidung ist ungünstig. Das Defizit 2018 sowie die anstehenden Kosten für die juristische Auseinandersetzung in Bezug auf die fristlose Kündigung werden den Druck weiter erhöhen. Es wird keine einfache Entscheidung werden.

Trotz all dieser Widrigkeiten muss man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Kränzchen binden, sie machen trotz dieses schwierigen und unsicheren Umfelds einen sehr guten Job. Und ein Dank gilt dem scheidenden Chefredaktor Martin Frommelt. Er hat während 12 Jahren ausgezeichnete Arbeit gemacht und war damit mitverantwortlich, dass die Stimme von Radio Liechtenstein gehört wurde und immer noch wird. Danken möchte ich ihm aber auch für sein Schreiben von Juni dieses Jahres. Es hat sich bewahrheitet, dass seine Ausführungen richtig waren - er ist rehabilitiert. Es brauchte Mut, der Überbringer der schlechten Nachricht zu sein. Er hatte diesen Mut und dafür sollten wir ihm dankbar sein. Wer weiss, bis wann wir sonst von den finanziellen wie personellen Problemen bei Radio Liechtenstein erfahren hätten. Vermutlich erst viel später oder eventuell sogar zu spät.

Dienstag, 21. August 2018

Nachtragskredit Reisespesen

Nein zur Erhöhung des Reisekostenbudgets


Die Regierung beantragt beim Landtag einen Nachtragskredit von CHF 80'000.-- für Reisespesen und Repräsentationen der Regierung. Begründet wird dieser Kredit mit den internationalen Herausforderungen, insbesondere in Europa. Die Regierung schreibt hierzu: "Die Pflege der bilateralen Beziehungen zur EU, den einzelnen Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich benötigen eine besondere Aufmerksamkeit, um die gute Ausgangslage für die Wirtschaftsakteure zu erhalten."

2018 wurden bzw. werden vom Aussenministerium insgesamt zwölf europäische Hauptstädte für bilaterale Gespräche besucht. Hinzu kommen mehrere Reisen in die USA und andere Länder wie bsp. Jordanien. Die verstärkte Reisetätigkeit bedinge zusätzliche Mittel, welche nicht mehr durch Minderausgaben in anderen Bereichen kompensiert werden könne, so die Regierung in ihrem Bericht. Ein Grund für diese höheren Reisekosten seien auch die Reisespesen der befristet eingerichteten Brexit-Koordinationsstelle, welche dem Aussenministerium angegliedert wurde.

Der Landtag genehmigte letzten November im Rahmen der Budgetdebatte für das Konto Reisespesen, Repräsentationen der Regierung CHF 670'000.--. Für das Aussenministerium wurden in den vergangenen Jahren davon jeweils zwischen CHF 130'000.-- und CHF 140'000.-- benötigt. Auf Grund des ausserordentlichen Arbeitsanfalls beim Aussenministerium im Jahr 2018 müsse aber mit zusätzlichen Ausgaben von rund CHF 80'000.-- gerechnet werden. Dies bedeutet, dass die Regierung beantragt, die Ausgaben für die Reisekosten 2018 des Aussenministeriums gegenüber dem Budget um 57.1 % zu erhöhen.

Der Landtag gibt der Regierung mit der Genehmigung des Budgets einen Rahmen vor, an welchen sich die Regierung zu halten hat. Natürlich gibt es immer wieder unvorhergesehene ausserordentliche Ereignisse, welche einen Nachtragskredit notwendig machen. Reisespesen gehören jedoch für mich nicht dazu. Wenn absehbar wird, dass eine Budgetposition knapp bemessen ist, dann sollte nicht der Landtag um höhere Beiträge angesucht werden, sondern das entsprechende Ministerium zwischen 'must have' und 'nice to have' unterscheiden und auf Reisen, welchen eine geringere Bedeutung bzw. Wichtigkeit zukommt, verzichten. Oder aber es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Reise in Bezug auf Hotel, Fluglinie, Sitzplatzkategorie, Reisedauer oder Delegationsgrösse zu reduzieren. 

Das Argument, dass ein Teil der Kosten durch die Brexit-Koordinationsstelle angefallen seien, darf hinterfragt werden. Diese Brexit-Koordinationsstelle gab es bereits, als der Landtag über das Budget befand. Das heisst, das Aussenministerium hätte mit diesem Argument bereits bei der Budgetierung den Betrag dieses Kontos deswegen erhöhen müssen. Jetzt im Nachhinein, dies als Argument zu verwenden, erscheint mir fragwürdig. Darüber hinaus waren alle internationalen Entwicklungen, welche nun als Grund für die verstärkte Reisetätigkeit angegeben werden, bekannt. Im Jahr 2018 ist nichts geschehen, was es bei der Budgetierung 2017 im November 2017 noch nicht gab. Auch diese Argumentation ist deshalb für mich mit einem schalen Beigeschmack verbunden. Aus all diesen Gründen lehne ich die Erhöhung der Budgetposition 'Reisespesen' um CHF 80'000.-- ab. 

Vom Landtag genehmigte Budgetpositionen sollen mehr oder weniger als feste Grösse gelten nur im Notfall erhöht werden - aber sicher nicht um 57.1 % gegenüber dem Budget. Bei verantwortungsvoller Verwendung dieser gesprochenen Gelder und beim Verzicht auf gewisse nicht dringliche Auslandsreisen hätte dieser Nachtragskredit verhindert werden können. Mir scheint es aber eher danach auszusehen, als ob dies gar nicht versucht bzw. angestrebt wurde.

Sonntag, 1. Juli 2018

Radio Liechtenstein

Soll Liechtenstein auch weiterhin ein Radio haben? - Ja, es soll!

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 1. Juli 2018

Die Diskussionen um die finanzielle Lage von Radio L sind nicht neu. Während den letzten Jahren geriet der liechtensteinische Rundfunk in unregelmässigen Abständen wegen finanzieller Sorgen und Engpässe in die Schlagzeilen. Die jetzt publik gewordenen Einnahmereduktionen überraschen nicht. Zum einen, weil das Werbepotential generell rückläufig ist und zum anderen, weil der Wechsel im Amt des Geschäftsführers von einem ausgewiesenen Profi zu einem Laien in Bezug auf Werbe-Akquisition auf dem Liechtensteiner Markt geradezu Auswirkungen auf die Einnahmen haben musste. Nun sind wir am Punkt angelangt, an welchem der Landtag Farbe bekennen muss. Soll Liechtenstein weiterhin ein Radio haben oder soll es das nicht? Falls der Landtag Nein sagt, wird die Stimme von Radio L innert Kürze verstummen müssen. Falls der Landtag Ja sagt, muss er aber auch bereit sein, den liechtensteinischen Rundfunk mit genügend finanziellen Mitteln von über zwei Mio. Franken pro Jahr zu bestücken – unabhängig davon, ob der Sender in Zukunft von Privaten mit Leistungsvereinbarung oder weiterhin öffentlich-rechtlich betrieben wird. Ich werde Ja sagen. Liechtenstein braucht als Staat mit direktdemokratischen Strukturen unabhängige Medien und das Radio soll auch in Zukunft eines davon sein – auch unserer Demokratie zuliebe.

Sonntag, 17. Juni 2018

Doppelte Staatsbürgerschaft

Zwischenlösungen müssen untersucht werden

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 17. Juni 2018

Der Vorlage der Regierung zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft war ein enger Rahmen gesetzt. Mittels einer Motion wurde ihr der Auftrag gegeben, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit welcher die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt wird. Die Regierung musste sich an diesen Auftrag halten, weshalb Zwischenlösungen nicht näher untersucht wurden. Eine solche wäre bsp. die in Deutschland diskutierte Optionspflicht, bei welcher die doppelte Staatsbürgerschaft nur auf Zeit zugelassen wird. Die Nachkommen der Doppelstaatsangehörigen haben sich dabei bei Erreichung der Volljährigkeit für ein bestimmtes Bürgerrecht zu entscheiden. Auch andere Mittelwege konnten so nicht untersucht werden. Gerade bei einem Thema von solch hoher staatspolitischer und emotionaler Bedeutung erachte ich es als zwingend, dass alle Möglichkeiten inkl. Vor- und Nachteile transparent dargelegt werden, damit der Landtag aufgrund gesamtheitlicher Untersuchungen die Entscheidung treffen kann. Nur auf Basis des vorliegenden Berichts mit der Fokussierung auf nur eine Möglichkeit, sollte eine solch weitreichende Entscheidung nicht getroffen werden. Unabhängig davon, ist es für mich zwingend erforderlich, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nur über eine Volksabstimmung eingeführt werden darf.

Samstag, 5. Mai 2018

Langsamverkehrsbrücke Vaduz-Buchs

Hat Daniel Risch den Landtag
bewusst getäuscht?

Gemeinsamer Standpunkt mit Fraktionskollege Johannes Hasler


Johannes Hasler und ich
waren die beiden einzigen
FBP-Fraktionsmitglieder, welche

 letzten Oktober die
Langsam
verkehrsbrücke ablehnten.
Der Landtag genehmigte letzten Juni mit 19 Stimmen den Verpflichtungskredit zum Bau einer Langsamverkehrsbrücke zwischen Buchs und Vaduz. Von Seiten der FBP-Fraktion sprachen wir uns gegen diesen Verpflichtungskredit aus. Obwohl unsere ablehnenden Argumente gehört und auch verstanden wurden, konnten wir eine Mehrheit des Landtages nicht überzeugen. Dies vor allem deshalb, da gemäss Bericht und Antrag der Regierung der Kanton St. Gallen, die Stadt Buchs sowie die Gemeinde Vaduz entsprechende Finanzmittel bereits gesprochen hätten und der Landtag somit das letzte Gremium sei, welches dem Projekt zustimmen müsse. Die Regierung schreibt hierzu in ihrem Bericht: «Mittlerweile haben sowohl der Kanton St. Gallen wie auch die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz dem Finanzierungsschlüssel zugestimmt und die entsprechenden Finanzmittel gesprochen. Ausstehend ist einzig noch die Finanzierungszusage durch das Land Liechtenstein.» Verschiedene Abgeordnete sahen sich deshalb veranlasst, den Kredit zu genehmigen. Hierzu gehörte beispielsweise VU-Fraktionssprecher Günther Vogt, der sagte: «Der einzige Grund für die Zustimmung zu diesem Projekt ist für mich nicht der Standort, sondern der Umstand, dass nur die Finanzierungszusage von Liechtenstein noch offen ist und dass alle anderen Zusagen vom Kanton St. Gallen, der Gemeinde Buchs und Vaduz für dieses Projekt bereits gesprochen wurden.» Verschiedene weitere Abgeordneten von VU, Freien Liste und FBP betonten dieses Faktum in ihren Voten, wie unter anderem Patrik Risch (FL), der ausführte: «Alle involvierten Parteien, also die Stadt Buchs, die Gemeinde Vaduz und der Schweizer Bund, haben bereits zugestimmt. Es fehlt nur noch das grüne Licht von uns.» Auch Frank Konrad (VU) ging darauf ein. Er betonte: «Dazu kommt, dass der Kanton St. Gallen, die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz bereits entschieden haben, die Investitionskosten gemäss Finanzierungsschlüssel einzubringen.»


Ausführungen von Daniel Risch sind falsch

Es wurde nun bekannt, dass diese Ausführung der Regierung, dass alle anderen Partner bereits zugestimmt hätten und die Finanzen einbringen würden, nicht der Wahrheit entsprach. Der Gemeinderat von Vaduz genehmigte den Verpflichtungskredit für dieses Bauprojekt in seiner Sitzung vom 13. März 2018, als rund 10 Monate nach dem Bericht der Regierung. Bei der Stadt Buchs wurde der Investitionsbetrag in das Investitionsbudget 2018 aufgenommen, welches sogar im Rahmen einer Bürgerversammlung genehmigt werden muss. Am 27. November 2017, also ein knappes halbes Jahr nach dem Bericht der Regierung, genehmigten die Bürgerinnen und Bürger von Buchs das Investitionsbudget 2018 und somit auch den Kredit für die Langsamverkehrsbrücke. Es ist augenscheinlich, dass die Ausführungen der Regierung in ihrem Bericht und Antrag zum Bau dieser Brücke falsch waren.


Entschuldigung hätte von Grösse gezeugt

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage von dieser Woche versucht sich Vizeregierungschef Daniel Risch mit fadenscheinigen Gründen zu rechtfertigen. Er betonte, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Landtags über den Verpflichtungskredit von Vaduz und Buchs die Beschlüsse vorliegen, «dass die nötigen Kosten in die Investitionsrechnung eingestellt werden». Dem mag so sein, aber bewilligt und gesprochen wurden diese Kosten noch von keinem Gremium, weder vom Gemeinderat von Vaduz noch von der Bürgerversammlung Buchs. Somit ist seine Aussage, dass die Partner «die entsprechenden Finanzmittel gesprochen» hätten falsch und irreführend. Es hätte von Grösse gezeugt, wenn sich Vizeregierungschef Daniel Risch beim Landtag für diese Falschinformationen entschuldigt und Besserung gelobt hätte. Dagegen versuchte er sich zu rechtfertigen, obwohl die Falschinformationen nicht zu leugnen sind. Somit steigt bei uns der Verdacht, als ob Daniel Risch den Landtag bewusst falsch informieren wollte, um eine Mehrheit zu erreichen. Denn - wenn man die Voten der Abgeordneten nachliest - darf zumindest hinterfragt werden, ob die Langsamverkehrsbrücke trotzdem eine Mehrheit gefunden hätte.

Mittwoch, 28. März 2018

Schweizer Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte

Bei den Betroffenen geht es teilweise um Existenzen

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zur Interpellationsbeantwortung Besteuerungspraxis Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte

Die Interpellationsbeantwortung zur Besteuerungspraxis von Spitalangestellten und BZB-Lehrkräften bringt meines Erachtens eines deutlich zum Vorschein: Das Ansehen Liechtensteins in der Schweiz und die Bereitschaft der Schweiz und der angrenzenden Kantone, auf unsere Bedürfnisse einzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden, hat abgenommen. Auch wenn es hypothetisch ist, so glaube ich, dass diese Thematik vor 20 oder 30 Jahren anders gelöst und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung, mit welcher sich auch die Betroffenen einverstanden erklären hätten können, gefunden worden wäre.

Wir sind nicht unschuldig, dass die Reputation unseres Landes bei unserem wichtigsten Partner Schweiz und seine Hilfsbereitschaft abgenommen haben. Zu oft haben wir ihn während den letzten Jahren und Jahrzehnten vor den Kopf gestossen. Telekommunikation, Finanzplatzstrategie, Spitalpolitik, Gesundheitspolitik sind nur ein paar Bereiche, bei welchen es zu Meinungsverschiedenheiten kam. Dass wir hierbei in einer schlechteren Position sind und wir mehr auf die Schweiz angewiesen sind als die Eidgenossenschaft auf uns, liegt auf der Hand. Die Folgen bekommen wir nun zu spüren unter anderem mit dem klaren Nein, die Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte aus Liechtenstein anders zu gestalten als für die eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Dieses Nein wurde in Stein gemeisselt, obwohl unsere Versicherten bzw. Krankenkassen jährlich mehrere Millionen für ambulante wie stationäre Leistungen den Schweizer Leistungserbringern oder Spitälern überweisen. Das zählt alles nicht, der Kanton St. Gallen hat die rechtliche Möglichkeit, sein Besteuerungsrecht auch ohne Zustimmung Liechtensteins durchzusetzen und tut dies auch. Dass mit der Vereinbarung verhindert werden konnte, dass eine rückwirkende Anwendung der Besteuerungspraxis eingeführt wurde und sie erst ab 2018 zum Tragen kommt, ist zwar positiv und kann als kleines Entgegenkommen bewertet werden, löst aber das Problem der Betroffenen in keiner Art und Weise.

Die Folgen haben die betroffenen Abreitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu tragen, welche Einkommensverluste bis zu 20 Prozent hinnehmen müssen. Dass sie sich als Opfer einer gescheiterten Verhandlungsführung fühlen, kann und darf ihnen nicht übelgenommen werden. Sie sind schliesslich die Leidtragenden dieser Politik.

Keine Frage, der Regierung sind die Hände gebunden. Verhandlungen werden zwar von der Schweiz nicht konsequent abgelehnt, doch die im Vaterland publizierte Aussage des Mediensprechers des eidgenössischen Finanzdepartements (Zitat) «Sollte Liechtenstein ein Gesuch auf Neuverhandlungen stellen, wird die Schweiz dieses, wie es den freundnachbarschaftlichen Gepflogenheiten entspricht, prüfen» (Zitat Ende) bedeutet nichts anderes als eine freundlich formulierte Absage. Man kann nicht mit jemandem verhandeln, der nicht zum Verhandeln gewillt ist. Somit lässt sich an der Ausgangsituation nichts ändern.

Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass den betroffenen Personen nicht geholfen werden kann. Ich finde es befremdend, wie jeder Wunsch und jede Aufforderung zu helfen mit dem Verweis, man könne nichts machen, das sei die Angelegenheit der Schweiz, abgetan wird. Das ist mir zu wenig.

Wurde versucht, den betreffenden Personen andere Anstellungsverhältnisse in Liechtenstein oder bei Spitälern, bei welchen unser Land noch zu den Eigentümern zählt, zu vermitteln? Könnten einige der betreffenden Personen beim Landesspital, bei Leistungserbringern oder bei der Augenklinik Reis, bei der Familienhilfe oder in Pflegeheimen einer Arbeit nachgehen? Wurde von Seiten der Regierung das Gespräch mit diesen Institutionen gesucht, um abzuklären, ob Bedarf besteht? Wurde mit den Verantwortlichen des Ostschweizer Kindespitals Kontakt aufgenommen, ob es Bedarf gibt, die eine oder andere betroffene Person, welche in der Kinder- und Säuglingsabteilung in Grabs tätig ist, zu übernehmen? Wurde mit heimischen Bildungsinstitutionen das Gespräch gesucht, um die Betroffenen BZB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit einer Beschäftigung zu geben?

Meines Erachtens reicht es nicht, mit dem Finger auf die Böse Schweiz bzw. den bösen Kanton St. Gallen zu zeigen, welche die Schuld für diese neue Besteuerungspraxis tragen. Das mag richtig sein, doch damit ist den Betroffenen nicht geholfen. Und deshalb erwarte ich, dass die Regierung ihre Hilfe verstärkt, mit den Betroffenen das Gespräch sucht und Lösungsmöglichkeiten evaluiert und abklärt, ob bei heimischen Institutionen Bedarf besteht, die eine oder andere Person zu übernehmen. Eine passive Haltung ist meines Erachtens hier fehl am Platz.

Bei den Betroffenen geht es Teilweise um Existenzen, um ein Abrutschen in die Sozialhilfe, was diese unbedingt verhindern möchten. Es betrifft auch Alleinerziehende, welche eh schon jeden Franken zwei Mal umdrehen müssen und diese Einnahmeneinbussen vor erhebliche Probleme stellen. Das darf nicht vergessen werden. Liechtenstein hat in der Vergangenheit bei solchen Schicksalen, in welche Personen ohne eigenes Verschulden geraten sind und die auch teilweise politisch begründet sind, immer Hand gereicht. Dabei denke ich beispielsweise nur an den Konkurs einer Schreinerei im Jahr 2013, als das Land einen Millionenbetrag einschoss, um den Fehlbetrag in der Pensionskasse auszugleichen. Die Politik ist nicht nur für das Land, sondern auch für seine Bevölkerung verantwortlich, dies sollte bei diesem Thema bedacht werden.