Mittwoch, 10. Oktober 2018

Sportstättenfinanzierung

Vorschlag mit Abbau an direktdemokratischen Rechten


Mit dem heutigen Tag läuft die Vernehmlassung zur Abänderung des Subventionsgesetzes in Bezug auf die Sportstättenfinanzierung ab. Das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport schlägt vor, dass mindestens 20 % der Kosten des Projekts vom Gesuchsteller zu tragen sind. Die verbleibenden Kosten sollen zu fünf Achtel vom Land und zu drei Achtel von den Gemeinden im Verhältnis ihre Einwohnerzahl getragen werden.

Im Unterschied zu heute soll jedoch nicht mehr jede Gemeinde bzw. jeder Gemeinderat ein Mitspracherecht haben. Die Regierung liebäugelt mit einem sogenannten Konsultationsverfahren, mit welchem der Einbezug der Gemeinden sichergestellt werden soll. Dieses bedeutet in der Praxis jedoch de Facto nur noch 'ein zur Kenntnis nehmen dürfen'. Die Gemeinden hätten sich somit im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl zukünftig an den Kosten einer neuen Sportstätte von landesweiter Bedeutung zu beteiligen, ohne jedoch ein Mitspracherecht zu besitzen. Die Gemeinderäte von Mauren und Triesen haben dies erkannt und sich in diesem Zusammenhang negativ zur Vorlage geäussert.

Das Ziel des Ministeriums, eine Regelung zu finden, mit welcher ausgeschlossen wird, dass jede Gemeinde ein landesweites Projekt zum Bau einer Sportstätte zu Fall bringen kann, ist zu begrüssen. Daniel Risch schiesst mit diesem Vorschlag jedoch übers Ziel hinaus. Denn das vorgeschlagene Konsultationsverfahren hat zur Folge, dass damit sowohl die demokratischen Rechte der Gemeinderäte als auch die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung auf Gemeindeebene eingeschränkt werden. Aufgrund von Investitionen in Sportstätten die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung einzuschränken, geht mir zu weit. 

Ich stellte Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch eine Kleine Anfrage zu diesem Vorhaben. Diese lautete unter anderem: 
"Der Bevölkerung einer Gemeinde wird mit diesem Konsultationsverfahren unter Umständen beziehungsweise je nach Höhe der Investition die Referendumsmöglichkeit genommen. Wie beurteilt die Regierung generell den Abbau an direktdemokratischen Rechten auf kommunaler Ebene, welcher mit diesem Konsultationsverfahren einhergeht?" 
Seine Antwort darauf war: 
"Die direktdemokratischen Rechte bilden ein zentrales Element unseres staatsrechtlichen und politischen Systems, zu dem wir Sorge tragen müssen. Die Regierung ist allerdings überzeugt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger kein Verständnis dafür haben, dass über eine Sportstätte von landesweiter Bedeutung im Landtag und in 11 Gemeinden Beschluss gefasst wird und bis zu 12 Referenden dazu abgehalten werden müssen. Man stärkt die direkte Demokratie nicht, wenn solch ineffiziente Verfahren zugelassen werden, die viel Zeit und Geld kosten und Leerlauf produzieren. Die Regierung ist überzeugt, dass mit der vorgeschlagenen Regelung die Frage der Sportstättenfinanzierung einer rechtlich einwandfreien und sachgerechten Lösung zugeführt werden kann."
Dies bedeutet nichts anderes, als Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch dazu bereit ist, die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung auf Gemeindeebene einzuschränken, um Investitionen in Sportstätten tätigen zu können. Volksrechte sind kein notwendiges Übel, sondern ein Grundpfeiler unseres Staates und unserer Staatsform, mit dem sehr sorgsam umgegangen werden muss.

Auch in Bezug auf die Einschränkung der Gemeindeautonomie, welche mit diesem Vorschlag einher geht, äusserte sich Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Er führte aus:
"Wie dargelegt, ist für die Ausgestaltung der Gemeindeautonomie nicht nur das Gemeindegesetz massgebend. Wenn es als sachgerecht erachtet wird, die Gemeinden zur Finanzierung von Sportstätten von landesweiter Bedeutung beizuziehen und gleichzeitig zu verhindern, dass eine einzelne Gemeinde das Projekt zu Fall bringen kann, ist die vorgeschlagene Regelung die richtige. Möchte man keine Beschränkung von finanziellen Kompetenzen auf Seiten der Gemeinden, muss man entweder davon absehen, die Gemeinden zur Finanzierung beizuziehen oder man muss gemäss dem bestehenden System mit dem Risiko von Blockaden durch einzelne Gemeinden leben. Die Fragestellung ist also keine rechtliche, sondern eine politische."
Das heisst, dass Daniel Risch auch bereit dazu ist, die Gemeindeautonomie bzw. die Finanzhoheit von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten einzuschränken, um Investitionen in Sportstätten durchzusetzen. Auch das geht meines Erachtens zu weit. Diesbezüglich muss auch berücksichtigt werden, dass nicht einmal die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Standortgemeinde einer neuen Sportstätte einen Beschluss fassen dürften; auch für sie wäre das Mitspracherecht abgeschafft. Es ist wirklich unverständlich, dass im Vorschlag des Ministeriums nicht einmal mehr der Gemeinderat und/oder die Bevölkerung der Standortgemeinde Ja oder Nein zu einer solchen Investition sagen dürfen.

Es gilt eine Lösung zu finden, mit welcher verhindert wird, dass eine einzelne Gemeinde das Projekt zu Fall bringen kann. Meines Erachtens sind die Gemeindeautonomie und die direktdemokratischen Rechte auf Gemeindeebene höher zu gewichten als das Durchsetzen von Investitionen in Sportstätten. Aus diesem Grunde würde ich es zielführender finden, wenn folgender Kostenschlüssel genauer untersucht würde:

60 % Land Liechtenstein
20 % Verband oder Private
20 % Standortgemeinde

Mit diesem Kostenschlüssel könnten sowohl auf Landes- wie Gemeindeebene die direktdemokratischen Rechte bzw. die Gemeindeautonomie gewahrt werden. Der Fall, dass eine Gemeinde - welche nicht Standortgemeinde der neuen Sportstätte ist - ein Projekt zu Fall bringen könnte, wäre ausgeschlossen. Somit müsste nebst dem Land nur noch die zukünftige Standortgemeinde einer Sportstätte zustimmen und die entsprechenden Finanzmittel bewilligen.

Freitag, 5. Oktober 2018

Datenschutzgesetz

Vereine bleiben Leidtragende des Bürokratiemonsters


Eine überwiegende Anzahl an Vereinen haben einen Zweck, welcher sich auf das jeweilige Gemeindegebiet beschränkt. Andere Vereine wiederum sind zwar gemeindeübergreifend jedoch nicht über die Landesgrenzen hinaus tätig. Ich bin überzeugt, dass die wenigsten Vereine regional bzw. international gemäss ihrem Zweck tätig sind. Freiwillige Feuerwehren, Gesangsvereine, Musikvereine, Sportvereine, Kirchenchöre, Trachtenvereine, Kulturvereine, Fasnachtsvereine, Vereine mit sozialem Engagement und Viele andere mehr haben einzig und allein das Ziel, einen Beitrag zum Gemeinwesen und zum gesellschaftlichen wie sozialen Leben in Liechtenstein zu leisten. Auf der Homepage liechtenstein.li von Liechtenstein Marketing ist darüber zu lesen:
«Die Zahl an Vereinen in Liechtenstein ist kaum zu überblicken. Kaum eine Interessengruppe, die sich nicht in einem Verein organisiert, vom Sport über die Kultur bis hin zu sozialem Engagement. Waren es früher hauptsächlich Vereine innerhalb einer Gemeinde, sind es heute meist dorfübergreifende Vereine, die gemeinsam ihrem Hobby nachgehen.»
Die Mitglieder der Vereine gehen ihrem Hobby nach - nicht mehr und nicht weniger. Sie haben keinen wirtschaftlichen Zweck und betreiben kein kaufmännisch geführtes Gewerbe, sondern sind einzig und allein bestrebt, gemeinnützig zu dienen, ihre Finanzen mehr oder weniger ausgeglichen zu gestalten und ihrem Hobby zu frönen. Dies unterscheidet sie auch von Klein- und Mittelbetrieben, welche ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben und nach finanziellem Erfolg streben.

Viele dieser Vereine sind sehr klein, haben eine Mitgliederzahl, welche sich im zweistelligen oder maximal im unteren dreistelligen Bereich bewegen. Mit dem vorliegenden Datenschutzgesetz wird auf all das überhaupt keine Rücksicht genommen. Unabhängig davon ob es die Hilti AG, die Ivoclar Vivadent AG, die Hoval AG, der Trachtenverein Eschen-Nendeln, die Funkenzunft Triesen, der Männergesangsverein Mauren, die Hornschlittengemeinschaft Triesenberg, die Pfadinder und Pfadfinderinnen St. Felix aus Gamprin oder der Kochclub Bratpfanne aus Ruggell ist: alle werden über einen Kamm geschoren und unter dieses bürokratische Monster Datenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung gestellt. Ich bin der Ansicht, dass damit weit, sehr weit über das Ziel hinausgeschossen wird.

Aus diesem Grunde stellte ich den Antrag, die Kleinst- und Kleinvereine unseres Landes in die Auflistung von Art. 2 Abs. 5 des Datenschutzgesetzes, mit welcher definiert wird, für wen dieses Gesetz keine Anwendung findet, aufzunehmen. Konkret beantragte ich bei Art. 2 Abs. 5 des Datenschutzgesetzes einen Buchstaben ‘e’ einzufügen. Mit diesem hätten Vereine nach Art. 246 ff des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), welche im Handelsregister eingetragen sind und weniger als 500 Mitglieder zählen vom Datenschutzgesetz befreit werden sollen.

Der Antrag sah somit vor, dass jenen Vereinen, auf welche dieses Gesetz keine Anwendung finden soll, drei Auflagen mitgegeben worden wären. Zum einen hätten sie nach Art. 246 ff des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) konstituiert sein müssen. Zum anderen hätten sie sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen, wenn sie von dieser Befreiung profitieren hätten wollen. Damit wäre der Regierung eine Kontrollfunktion in die Hand gegeben worden, indem sie sich jederzeit darüber informieren hätte lassen können, auf welche Vereine dieses Gesetz keine Anwendung findet. Drittens sollte diese Befreiung nur für Vereine gelten, welche weniger als 500 Mitglieder zählen. Damit wäre garantiert gewesen, dass wirklich nur die Kleinst- und Kleinvereine davon profitieren hätten können.

Mir war bewusst, dass dieser Antrag nicht vollumfänglich der europäischen Datenschutzgrundverordnung entsprochen hätte. Auch andere Länder haben in ihre nationale Gesetzgebung Bestimmungen aufgenommen, welche geringfügig von der europäischen Regelung abweichen. Ich denke hierbei nur an Österreich, das abweichende Strafbestimmungen eingeführt hat. Meines Erachtens kommt abweichenden Strafbestimmungen eine viel grössere Bedeutung zu, als die Ausnahme Kleinst- und Kleinvereine mit örtlicher Zweckerfüllung nicht unter das Datenschutzgesetz zu stellen. Mir ist bewusst, dass wir uns damit in eine Grauzone begeben hätten, welche irgendwann in Zukunft dazu hätte führen können, dass wir auf Druck der EU diesen Artikel wieder abändern hätten müssen. Dies nahm ich in Kauf, da mir die Befreiung der Vereine gemäss Antrag zum jetzigen Zeitpunkt wichtiger war, als vorauseilender Gehorsam gegenüber einem Bürokratieirrsinn.

Mir ging es mit diesem Antrag darum, den Vereinen den hohen zusätzlichen Bürokratieaufwand bei Administrations- und Organisationsarbeiten, die Gefahr von drastischen Strafen wie auch hohe Umsetzungs- und Implementierungskosen zu ersparen. Ich glaube, alle im Landtag vertretenen Parteien und Wählergruppen haben sich schon einmal über eine zu hohe Bürokratie in unserem Land beklagt. Nun haben wir ein ganzes Bürokratiemonster geboren. Wie gesagt, war mir die Wertschätzung gegenüber der Arbeit der unzähligen privaten Vereine und den grossmehrheitlich ehrenamtlich tätigen Personen aktuell wichtiger, als sie einem Bürokratiemonster mit dem Namen ‘Datenschutzgesetz’ zu unterstellen, auch wenn es uns von der EU aufs Auge gedrückt wurde.

Schlussendlich musste ich meinen Antrag zurückziehen, da ich feststellte, dass damit mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit geschaffen worden wäre. In der Folge versuchte ich wenigstens den Strafbestimmungen in Art. 40 Abs. 6 des Datenschutzgesetzes die Vereine nach Art. 246 ff des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), welche im Handelsregister eingetragen sind und weniger als 500 Mitglieder zählen von einer Busse zu befreien. Solche Bussbefreiung sieht das Gesetz für Behörden und die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Unternehmen bereits vor. Deshalb war ich der Ansicht, dass auch Vereine von Bussen befreit werden sollten - was für die Behörden und öffentlich rechtliche Unternehmen geht, sollte auch für Vereine möglich sein. Leider fand dieser Antrag keine Mehrheit, weshalb nun auch alle Vereine unseres Landes mit verhältnismässig hohen Bussen rechnen müssen, wenn sie wiederholt das Datenschutzgesetz und die EU-Datenschutzgrundverordnung nicht vollumfänglich anwenden.

Das Liechtensteiner Gemeinwesen lebt von unseren Vereinen. Ohne Vereine wäre das gesellschaftliche Leben unseres Landes in jener Art und Weise, wie wir es heute kennen und schätzen, nicht denkbar. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass bei einer überwiegenden Anzahl an Vereinen dem jeweiligen Vereinszweck ehrenamtlich nachgelebt wird. Kurzum: Das gesellschaftliche Leben Liechtensteins ist von den privaten Vereinen und der Ehrenamtlichkeit gekennzeichnet und ohne sie nicht vorstellbar.

Ich war der Meinung, dass wir zumindest jenen, welche für das Gemein- und Sozialwesen als auch das gesellschaftliche Leben unseres Landes ehrenamtlich tätig sind und dies federführend mitprägen damit auch signalisieren hätten sollen, dass wir alles versuchen, um ihnen diesen Bürokratieirrsinn zu ersparen. Wären wir zu einem späteren Zeitpunkt gezwungen worden, dies abzuändern, so hätten wir wenigstens sagen können, dass wir alles versucht hätten, was in unserer Macht lag. Schade, dass ich die Mehrheit des Landtages davon nicht überzeugen konnte, es wäre eine Wertschätzung gewesen.

Donnerstag, 4. Oktober 2018

Gemeindegesetz Restmandatszuteilung

Ja zur Stärkung der Demokratie - aber im üblichen Verfahren

Landtagsvotum zum Antrag betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes zur Abschaffung des Grundmandat-Erfordernisses bei der Restmandatzuteilung

Der Antrag der Freien Liste zur Streichung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes hat einiges für sich. Ich anerkenne, dass mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit besteht. Die faktische Sperrklausel für ein Grundmandat in den Gemeinden von mindestens 7.1 Prozent bis maximal 12.5 Prozent der Stimmen ist auch mir - zumindest beim maximalen Wert - zu hoch.

Im Rahmen der Debatte zur Motion der Freien Liste im Jahre 2015 wurde von verschiedenen Votanten das Wahlergebnis in Balzers herangezogen. Das überrascht nicht, war es doch in Balzers, wo landesweit in Bezug auf die Restmandatverteilung das extremste Resultat zustande kam. 16 Prozent Wählerstimmen blieben bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt. Ein hoher, für mich ein zu hoher Wert. Vergleichbar ist diesbezüglich nur noch Triesenberg und Vaduz, da nur dort sowohl die Freie Liste wie auch die Unabhängigen zur Wahl antraten und beide keinen Sitz gewinnen konnten. In Triesenberg fielen so 10.9 Prozent, in Vaduz 13.3 Prozent der Stimmen durch das Raster. In allen anderen Gemeinden traten entweder nicht beide Oppositionsparteien zur Gemeindewahl an oder aber sie konnten mindestens einen Sitz erobern.

Diese Zahlen mit über 10 Prozent Wählerstimmen ohne Sitzgewinn belegen, dass das Ansinnen, welches die Freie Liste beantragt, zumindest seine Berechtigung hat, genauer unter die Lupe genommen zu werden. Auch den Ausführungen des Abgeordneten Thomas Lageder, dass solche Demokratiedefizite möglichst du vermeiden seien, wie er im Rahmen der Landtagsdebatte 2015 sagte, kann ich sehr viel abgewinnen. Schliesslich geht es mit diesem Antrag nicht darum, das Grundmandaterfordernis in Frage zu stellen, sondern ausschliesslich bei den Reststimmen auch jene Parteien zu berücksichtigen, welche kein Grundmandat erringen konnten. Dieses Ansinnen scheint mir gerechtfertigt zu sein, zumal es für mich einer Stärkung der direktdemokratischen Grundordnung gleichkommt.

Starke direktdemokratische Strukturen entsprechen nicht nur meiner persönlichen grundlegenden Auffassung von Demokratie, sondern ich bin auch überzeugt davon, dass sie in erheblichem Masse mitverantwortlich für den Erfolg jener beider Länder sind, welche die stärksten direktdemokratischen Mittel weltweit kennen – Liechtenstein und die Schweiz.

Deshalb stösst der Antrag bei mir zumindest inhaltlich auf Zustimmung.

Doch nun komme ich zum formellen Vorgehen der Freien Liste. Ist es wirklich richtig einen solch gewichtigen Antrag und eine solch weitreichende Gemeindegesetzänderung, welche die Volksrechte zum Inhalt hat, im Rahmen einer zweiten Lesung mittels Zusatzantrags zu beschliessen? Ich weiss, Sie wollten es 2015 anders. Sie reichten zu diesem Ansinnen eine Motion ein, welche mit 10 Stimmen nicht überwiesen wurde. Deshalb hat die Regierung ihr Ansinnen nicht in die Gesetzesänderung integriert. Dies wurde übrigens im Rahmen der Debatte 2015 auch so thematisiert. «Wenn das nicht durchkommen sollte, wird die Regierung dann nicht mit Inbrunst daran arbeiten, das ist natürlich so. Denn der Landtag hat dann ein klares Signal gesetzt», 
sagte beispielsweise der damalige Abgeordnete Alois Beck. Und deshalb habe ich Mühe mit ihrem Vorgehen. Der Landtag wollte 2015 nicht, dass ihre Motion mit jener der FBP verbunden wird. Er hat, wie Alois Beck sagte, dieses klare Signal gesetzt. 

Die FBP-Motion fand eine Mehrheit, jene der Freien Liste nicht. Und nun kommen Sie mit diesem Antrag und möchten die gesetzliche Umsetzung der FBP-Motion mit dem Inhalt ihrer abgelehnten Motion kombinieren, obwohl der Landtag 2015 genau das Gegenteil hierzu beschloss. Sie wollen eine abgelehnte Motion durch die Hintertüre einführen und den 2015 vom Landtag gefassten Beschluss mittels Zusatzantrags aushebeln. Geschätzte Damen und Herren der Freien Liste, das geht so nicht.

Ich bin inhaltlich mit Ihnen vollständig einig, ich kann der Abschaffung des Grundmandaterfordernis bei der Reststimmenzuteilung auf Gemeindeebene sehr viel abgewinnen. Ich bin mit Ihnen einig, dass wir mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit haben. Aber ich kann Ihrem Antrag, so wie Sie ihn im Rahmen einer 2. Lesung eingebracht haben, wegen ihrem formellen Vorgehen nicht zustimmen.

Aber ich rufe Sie dazu auf, nochmals den üblichen gesetzgeberischen Weg zu starten. Bringen Sie nochmals eine Motion ein oder sogar eine parlamentarische Gesetzesinitiative – ich werde Sie unterstützen, da ich inhaltlich ihrem Ansinnen zustimmend gegenüberstehe.

Aber so, mit einem Schuss aus der Hüfte und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses 2015 kann ich nicht zustimmen, das würde auch der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.


Votum Abänderung Gemeindegesetz betreffend Restmandatszuteilung

Mittwoch, 3. Oktober 2018

Radio Liechtenstein

Radio L: Zahlreiche Fragen und Widersprüche bleiben

«Aufgrund unterschiedlicher Auffassung zur Art der operativen Führung des Liechtensteinischen Rundfunks (Radio L) und zur strategischen Ausrichtung hat der Verwaltungsrat beschlossen, sich per sofort vom Geschäftsführer Martin Matter zu trennen.» 
Dieser Satz war in der Medienmitteilung des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks vom 11. September 2018 zu lesen. Der Verwaltungsrat unterliess es meines Erachtens, strikt wahrheitsgetreu zu informieren. Wie einen Tag später - also am 12. September 2018 - über das Vaterland wie das Volksblatt bekannt wurde, handelte es sich hierbei nicht nur um eine ‘Trennung per sofort’, wie in der Medienmitteilung genannt, sondern um eine fristlose Kündigung. Das ist nicht das gleiche und ich frage mich schon, weshalb der Verwaltungsrat des Liechtensteinischen Rundfunks sich veranlasst sah, die Bevölkerung nicht wahrheitsgetreu über die Kündigung in Kenntnis zu setzen. Denn etwas müssen wir uns klar sein: Dieses Kapitel ist noch nicht zu Ende, hat doch der entlassene Geschäftsführer rechtliche Schritte angekündigt, womit auf den Liechtensteinischen Rundfunk ein zeitintensiver Rechtsstreit wartet, welcher auch Steuergelder verschlingen wird. Seine Aussage: «Ich gehe bis zum bitteren Ende», welche am 13. September 2018 im Volksblatt zu lesen war, verheisst jedenfalls nichts Gutes. 

Mit der Trennung von Geschäftsführer Martin Matter endet ein knapp 10-monatiges Kapitel von Radio L. Zurück bleiben zahlreiche Fragen und Widersprüche, welche sowohl die Oberaufsicht durch das zuständige Ministerium der Regierung als auch den Verwaltungsrat des Liechtensteinischen Rundfunks betreffen.

Jährlich lesen wir im Geschäftsbericht des Liechtensteinischen Rundfunks folgende Sätze:

Jahresbericht 2016: 
«Der Verlust von verschiedenen Kunden hat sich auch im Jahr 2016 fortgesetzt oder diese haben ihre Werbevolumen massiv reduziert. Im 2016 im Vergleich zum Jahre 2015 sind die Umsätze (Werbeeinnahmen) um ca. 3 Prozent (CHF 46'000.--) gesunken, und somit ca. 7 Prozent (CHF 98'000.--) unter Budget 2016 geblieben. Die Rahmenbedingungen im Werbemarkt haben sich für den LRF nicht verbessert. Es zeigte sich wie in den Jahren zuvor, dass die Preise/Tarife weiterhin massiv unter Druck sind und zum Teil sehr hohe Rabatte gewährt werden mussten, um Aufträge zu generieren.»
Jahresbericht 2017
«Aufgrund verschiedener Studien und Prognosen wird das Werbevolumen der klassischen Medien, primär Printmedien, aber auch das Medium Radio, in den nächsten Jahren noch weiter unter Druck kommen.»
Wenn man die Werbeinnahmen der Jahre 2016 und 2017 näher betrachtet stellt man fest, dass im Jahr 2016 insgesamt 1.352 Mio. Franken über Werbeeinnahmen eingenommen wurden. Im Jahr 2017 wurden 1.266 Mio. Franken an Werbeeinnahmen ausgewiesen. Trotz aller Ausführungen, dass der Werbemarkt unter Druck sei und auch in den nächsten Jahren unter Druck bleiben werde, wurde bei der Position ‘Werbeeinnahmen’ komplett gegenteilig budgetiert. Für das Jahr 2017 wurden 1.45 Mio. Franken budgetiert, was gemäss Jahresbericht 2016 dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre plus 3 % entspreche. Dies bedeutet nichts anderes, als man den Durchschnitt der Ergebnisse der noch viel besseren Vorjahre, in welchen der Werbemarkt noch nicht so unter Druck war, hernahm und drei Prozent dazuzählte. Dies obwohl man wusste, dass der Werbemarkt nie mehr solche Einnahmen generieren lassen würde, wie in der Vergangenheit.

Die Budgetierung für das Jahr 2018 fiel ähnlich aus. Man reduzierte die budgetierten Einnahmen zwar um 50'000 Franken gegenüber dem Vorjahr, budgetierte aber rund 150'000 Franken mehr als die tatsächlich erwirtschafteten Einnahmen des Vorjahres, welche bei 1.266 Mio. Franken lagen. Dies obwohl man kundtat, dass es immer schwerer werden würde, Einnahmen zu generieren. Das Budget 2018 wurde gemäss Geschäftsbericht am 28. November 2017 von der Regierung genehmigt, dies also vermutlich im vollsten wissen, dass die budgetierten Einnahmen 2017 bei weitem nicht erreicht werden können.

Interessant in Bezug auf die Budgetierung der Werbeeinnahmen sind auch die Aussagen des entlassenen Geschäftsführers. Im April dieses Jahres befürwortete er gegenüber dem Liechtensteiner Vaterland diese Budgetierung. Er sagte: «Dies ist aus heutiger Sicht, auch aufgrund der Auftragseingänge im November und Dezember 2017, ein realistisches und erreichbares Ziel.» Interessant hierbei ist, dass er sich mit dieser Aussage auch auf den Dezember 2017 bezog, also den Monat NACH der Budgetgenehmigung durch die Regierung. Somit konnte die Regierung am Tag der Budgetgenehmigung nichts von einem positiven Auftragseingang im Dezember 2017 wissen. Doch nur wenige Monate später, im Zuge seiner Entlassung, wird Matter im Vaterland erneut hierzu befragt. Jetzt tönt es komplett gegenteilig. «Ich kann nichts dafür, dass der letzte Verwaltungsrat viel zu optimistisch budgetiert hat. Diese Zahlen konnten beim besten Willen nicht hereingeholt werden.»

Diese beiden Aussagen widersprechen sich gänzlich. Heute wissen wir, dass die zweite Aussage von September 2018 wohl eher der Wahrheit entspricht als jene von April 2018.

Das wurde im Juni 2018 auch dem Landtag mittels eines Briefes des damaligen Chefredaktors Martin Frommelt mitgeteilt, als er uns wissen liess, dass der Sender einem Finanzloch von knapp 300'000 Franken entgegensteuere. Für mich stellt sich nun die Frage, wann der Regierungschef-Stellvertreter darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass die budgetierten Einnahmen bei weitem nicht erreicht werden können.

Am 6. Juni 2018 schien er noch nichts davon gewusst zu haben. Eine Frage des Abgeordneten Patrick Risch im Rahmen der Landtags-Debatte zur Bewilligung von Nachtragskrediten beantwortete er an diesem Tag gemäss Landtagsprotokoll mit den Worten: «Wenn ich weitere Leichen kennen würde, würde ich es Ihnen jetzt sagen oder zeigen. Ich kenne im Moment keine weiteren Leichen.»

Eine Woche später soll sich unter der Belegschaft herumgesprochen haben, dass der Geschäftsführer gesagt habe, dass Radio L kein Geld mehr habe. Und nur zwei Wochen nach dem zuvor zitierten Statement des Vizeregierungschefs im Landtag erreichte uns das Schreiben des ehemaligen Chefredaktors mit dem Hinweis auf ein mögliches Finanzloch per Ende 2018 in der Höhe von 300'000 Franken. Einen Tag später erreichte uns zudem noch ein Schreiben der Verwaltungsratspräsidentin. Darin kann nachgelesen werden:
«Anlässlich eines Reportings im Juni 2018 hat die Geschäftsführung dem Verwaltungsrat mitgeteilt, dass es nach aktuellem Forecast per Ende Jahr zu einem finanziellen Defizit von rund 300'000 Franken kommen könnte. Hierüber wurde das zuständige Ministerium seitens der Verwaltungsratspräsidentin und des Geschäftsführers informiert. Es bestand Einigkeit, dass der Verwaltungsrat den Forecast zu verifizieren und entsprechende Massnahmen zu prüfen und einzuleiten hat. Dies mit dem Ziel, das prognostizierte Defizit deutlich zu verringern.»
Diese Aussage überrascht, soll es doch Aktennotizen von Februar 2018 geben, die belegen, dass Bedenken geäussert worden seien, dass das Radio so an die Wand fahre.

Dieses Defizit überrascht umso mehr, als im Januar mit Herrn Matter ein Geschäftsleiter seine Arbeit aufnahm, der gemäss Verwaltungsrat «ein ausgewiesener Verkaufs- und Marketingfachmann mit hoher Führungskompetenz» sei. Dem Landtag wurde im Juni jedoch mitgeteilt, dass davon kaum etwas zu sehen sei. Es hält sich das Gerücht, dass der Geschäftsführer nicht bereit gewesen sei, aktiv zu einer positiven Werbeinnahmen-Entwicklung beizutragen und es abgelehnt habe, als Werbeverkäufer tätig zu sein.

Nachdenklich stimmt mich, dass der Verwaltungsrat die Einwände des Chefredaktors in den Wind schlug und sich erst zum Handeln gezwungen sah, als er sich mit einem Schreiben an den Landtag wandte. Anders ist für mich nicht zu erklären, dass sich der Verwaltungsrat weigerte, sich in operative Belange einzumischen bzw. diese genauer unter die Lupe zu nehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bat, sich mit ihren Sorgen an den Geschäftsführer zu wenden. Also genau an jene Person, welcher nicht mehr vertraut wurde. Und da wundert man sich, dass der Chefredaktor um eine Auflösung seines Vertrages bat?

Wenn dann in der Medienmitteilung vom 11. September 2018 auch noch erwähnt wird, dass die Entlassung auch «aufgrund unterschiedlicher Auffassung zur Art der operativen Führung» ausgesprochen wurde, dann sagt das ja eigentlich alles aus. Die jetzige Entlassung des Geschäftsführers ist für mich ein Eingeständnis, im Juni aufs falsche Pferd gesetzt zu haben. Man ging den einfacheren Weg, indem dem Überbringer der schlechten Nachricht die Schuld in die Schuhe geschoben werden soll. Die anschliessenden Untersuchungen brachten zum Vorschein, dass es eben doch stimmte, was der Chefredaktor schrieb.

Aus dem Budget 2019 ist zu entnehmen, dass der Staatsbeitrag auf 2.1 Mio. Franken angehoben werden soll. Hinzu kommt ein Investitionszuschuss von knapp 2.5 Mio. Somit ist klar: Der Landtag wird in seiner November-Sitzung nicht nur über rund 4.5 Mio. Franken für Radio L zu befinden haben, sondern damit auch über die Zukunft von Radio Liechtenstein entscheiden müssen. Wird dieses Geld im November zumindest nicht annähernd gesprochen, dürften per Ende Jahr die Lichter ausgehen. Ein so weiter wie bisher, kann auch nicht die Lösung sein. Schon lange deutete sich an, dass der Tag näher rückt, an welchem der Landtag Ja oder Nein zu einem staatlichen Radio in Liechtenstein sagen muss. In rund einem Monat wissen wir mehr. Der Zeitpunkt für eine solche Entscheidung ist ungünstig. Das Defizit 2018 sowie die anstehenden Kosten für die juristische Auseinandersetzung in Bezug auf die fristlose Kündigung werden den Druck weiter erhöhen. Es wird keine einfache Entscheidung werden.

Trotz all dieser Widrigkeiten muss man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Kränzchen binden, sie machen trotz dieses schwierigen und unsicheren Umfelds einen sehr guten Job. Und ein Dank gilt dem scheidenden Chefredaktor Martin Frommelt. Er hat während 12 Jahren ausgezeichnete Arbeit gemacht und war damit mitverantwortlich, dass die Stimme von Radio Liechtenstein gehört wurde und immer noch wird. Danken möchte ich ihm aber auch für sein Schreiben von Juni dieses Jahres. Es hat sich bewahrheitet, dass seine Ausführungen richtig waren - er ist rehabilitiert. Es brauchte Mut, der Überbringer der schlechten Nachricht zu sein. Er hatte diesen Mut und dafür sollten wir ihm dankbar sein. Wer weiss, bis wann wir sonst von den finanziellen wie personellen Problemen bei Radio Liechtenstein erfahren hätten. Vermutlich erst viel später oder eventuell sogar zu spät.