Ja zur Stärkung der Demokratie - aber im üblichen Verfahren
Landtagsvotum zum Antrag betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes zur Abschaffung des Grundmandat-Erfordernisses bei der Restmandatzuteilung
Der Antrag der Freien Liste zur Streichung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes hat einiges für sich. Ich anerkenne, dass mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit besteht. Die faktische Sperrklausel für ein Grundmandat in den Gemeinden von mindestens 7.1 Prozent bis maximal 12.5 Prozent der Stimmen ist auch mir - zumindest beim maximalen Wert - zu hoch.
Im Rahmen der Debatte zur Motion der Freien Liste im Jahre 2015 wurde von verschiedenen Votanten das Wahlergebnis in Balzers herangezogen. Das überrascht nicht, war es doch in Balzers, wo landesweit in Bezug auf die Restmandatverteilung das extremste Resultat zustande kam. 16 Prozent Wählerstimmen blieben bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt. Ein hoher, für mich ein zu hoher Wert. Vergleichbar ist diesbezüglich nur noch Triesenberg und Vaduz, da nur dort sowohl die Freie Liste wie auch die Unabhängigen zur Wahl antraten und beide keinen Sitz gewinnen konnten. In Triesenberg fielen so 10.9 Prozent, in Vaduz 13.3 Prozent der Stimmen durch das Raster. In allen anderen Gemeinden traten entweder nicht beide Oppositionsparteien zur Gemeindewahl an oder aber sie konnten mindestens einen Sitz erobern.
Diese Zahlen mit über 10 Prozent Wählerstimmen ohne Sitzgewinn belegen, dass das Ansinnen, welches die Freie Liste beantragt, zumindest seine Berechtigung hat, genauer unter die Lupe genommen zu werden. Auch den Ausführungen des Abgeordneten Thomas Lageder, dass solche Demokratiedefizite möglichst du vermeiden seien, wie er im Rahmen der Landtagsdebatte 2015 sagte, kann ich sehr viel abgewinnen. Schliesslich geht es mit diesem Antrag nicht darum, das Grundmandaterfordernis in Frage zu stellen, sondern ausschliesslich bei den Reststimmen auch jene Parteien zu berücksichtigen, welche kein Grundmandat erringen konnten. Dieses Ansinnen scheint mir gerechtfertigt zu sein, zumal es für mich einer Stärkung der direktdemokratischen Grundordnung gleichkommt.
Starke direktdemokratische Strukturen entsprechen nicht nur meiner persönlichen grundlegenden Auffassung von Demokratie, sondern ich bin auch überzeugt davon, dass sie in erheblichem Masse mitverantwortlich für den Erfolg jener beider Länder sind, welche die stärksten direktdemokratischen Mittel weltweit kennen – Liechtenstein und die Schweiz.
Deshalb stösst der Antrag bei mir zumindest inhaltlich auf Zustimmung.
Doch nun komme ich zum formellen Vorgehen der Freien Liste. Ist es wirklich richtig einen solch gewichtigen Antrag und eine solch weitreichende Gemeindegesetzänderung, welche die Volksrechte zum Inhalt hat, im Rahmen einer zweiten Lesung mittels Zusatzantrags zu beschliessen? Ich weiss, Sie wollten es 2015 anders. Sie reichten zu diesem Ansinnen eine Motion ein, welche mit 10 Stimmen nicht überwiesen wurde. Deshalb hat die Regierung ihr Ansinnen nicht in die Gesetzesänderung integriert. Dies wurde übrigens im Rahmen der Debatte 2015 auch so thematisiert. «Wenn das nicht durchkommen sollte, wird die Regierung dann nicht mit Inbrunst daran arbeiten, das ist natürlich so. Denn der Landtag hat dann ein klares Signal gesetzt», sagte beispielsweise der damalige Abgeordnete Alois Beck. Und deshalb habe ich Mühe mit ihrem Vorgehen. Der Landtag wollte 2015 nicht, dass ihre Motion mit jener der FBP verbunden wird. Er hat, wie Alois Beck sagte, dieses klare Signal gesetzt.
Der Antrag der Freien Liste zur Streichung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes hat einiges für sich. Ich anerkenne, dass mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit besteht. Die faktische Sperrklausel für ein Grundmandat in den Gemeinden von mindestens 7.1 Prozent bis maximal 12.5 Prozent der Stimmen ist auch mir - zumindest beim maximalen Wert - zu hoch.
Im Rahmen der Debatte zur Motion der Freien Liste im Jahre 2015 wurde von verschiedenen Votanten das Wahlergebnis in Balzers herangezogen. Das überrascht nicht, war es doch in Balzers, wo landesweit in Bezug auf die Restmandatverteilung das extremste Resultat zustande kam. 16 Prozent Wählerstimmen blieben bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt. Ein hoher, für mich ein zu hoher Wert. Vergleichbar ist diesbezüglich nur noch Triesenberg und Vaduz, da nur dort sowohl die Freie Liste wie auch die Unabhängigen zur Wahl antraten und beide keinen Sitz gewinnen konnten. In Triesenberg fielen so 10.9 Prozent, in Vaduz 13.3 Prozent der Stimmen durch das Raster. In allen anderen Gemeinden traten entweder nicht beide Oppositionsparteien zur Gemeindewahl an oder aber sie konnten mindestens einen Sitz erobern.
Diese Zahlen mit über 10 Prozent Wählerstimmen ohne Sitzgewinn belegen, dass das Ansinnen, welches die Freie Liste beantragt, zumindest seine Berechtigung hat, genauer unter die Lupe genommen zu werden. Auch den Ausführungen des Abgeordneten Thomas Lageder, dass solche Demokratiedefizite möglichst du vermeiden seien, wie er im Rahmen der Landtagsdebatte 2015 sagte, kann ich sehr viel abgewinnen. Schliesslich geht es mit diesem Antrag nicht darum, das Grundmandaterfordernis in Frage zu stellen, sondern ausschliesslich bei den Reststimmen auch jene Parteien zu berücksichtigen, welche kein Grundmandat erringen konnten. Dieses Ansinnen scheint mir gerechtfertigt zu sein, zumal es für mich einer Stärkung der direktdemokratischen Grundordnung gleichkommt.
Starke direktdemokratische Strukturen entsprechen nicht nur meiner persönlichen grundlegenden Auffassung von Demokratie, sondern ich bin auch überzeugt davon, dass sie in erheblichem Masse mitverantwortlich für den Erfolg jener beider Länder sind, welche die stärksten direktdemokratischen Mittel weltweit kennen – Liechtenstein und die Schweiz.
Deshalb stösst der Antrag bei mir zumindest inhaltlich auf Zustimmung.
Doch nun komme ich zum formellen Vorgehen der Freien Liste. Ist es wirklich richtig einen solch gewichtigen Antrag und eine solch weitreichende Gemeindegesetzänderung, welche die Volksrechte zum Inhalt hat, im Rahmen einer zweiten Lesung mittels Zusatzantrags zu beschliessen? Ich weiss, Sie wollten es 2015 anders. Sie reichten zu diesem Ansinnen eine Motion ein, welche mit 10 Stimmen nicht überwiesen wurde. Deshalb hat die Regierung ihr Ansinnen nicht in die Gesetzesänderung integriert. Dies wurde übrigens im Rahmen der Debatte 2015 auch so thematisiert. «Wenn das nicht durchkommen sollte, wird die Regierung dann nicht mit Inbrunst daran arbeiten, das ist natürlich so. Denn der Landtag hat dann ein klares Signal gesetzt», sagte beispielsweise der damalige Abgeordnete Alois Beck. Und deshalb habe ich Mühe mit ihrem Vorgehen. Der Landtag wollte 2015 nicht, dass ihre Motion mit jener der FBP verbunden wird. Er hat, wie Alois Beck sagte, dieses klare Signal gesetzt.
Die FBP-Motion fand eine Mehrheit, jene der Freien Liste nicht. Und nun kommen Sie mit diesem Antrag und möchten die gesetzliche Umsetzung der FBP-Motion mit dem Inhalt ihrer abgelehnten Motion kombinieren, obwohl der Landtag 2015 genau das Gegenteil hierzu beschloss. Sie wollen eine abgelehnte Motion durch die Hintertüre einführen und den 2015 vom Landtag gefassten Beschluss mittels Zusatzantrags aushebeln. Geschätzte Damen und Herren der Freien Liste, das geht so nicht.
Ich bin inhaltlich mit Ihnen vollständig einig, ich kann der Abschaffung des Grundmandaterfordernis bei der Reststimmenzuteilung auf Gemeindeebene sehr viel abgewinnen. Ich bin mit Ihnen einig, dass wir mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit haben. Aber ich kann Ihrem Antrag, so wie Sie ihn im Rahmen einer 2. Lesung eingebracht haben, wegen ihrem formellen Vorgehen nicht zustimmen.
Aber ich rufe Sie dazu auf, nochmals den üblichen gesetzgeberischen Weg zu starten. Bringen Sie nochmals eine Motion ein oder sogar eine parlamentarische Gesetzesinitiative – ich werde Sie unterstützen, da ich inhaltlich ihrem Ansinnen zustimmend gegenüberstehe.
Aber so, mit einem Schuss aus der Hüfte und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses 2015 kann ich nicht zustimmen, das würde auch der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.
Votum Abänderung Gemeindegesetz betreffend Restmandatszuteilung
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