Das Volk ist nicht lästig
Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben dieses Jahr überdurchschnittlich von ihrem verfassungsmässigen Recht, ein Referendum oder eine Initiative zu lancieren, Gebrauch gemacht. Sechs Volksabstimmungen fanden dieses Jahr bereits statt, mindestens zwei weitere stehen bevor. Im Vergleich dazu: 2023 war es eine Volksabstimmung, 2022 waren es deren zwei. Die Jahre davor schwankte die Zahl zwischen null und drei Urnengängen.
Diese überproportional hohe Anzahl an Volksbegehren im Jahr 2024 wird aktuell dazu verwendet, eine Erhöhung der Anzahl Unterschriften, welche für ein Referendum oder eine Initiative gesammelt werden müssen, in den Raum zu stellen. In Liechtenstein werden für ein Referendum 1000 Unterschriften benötigt, für eine Verfassungsinitiative sind es deren 1500. Dies bedeutet, dass knapp fünf Prozent der Stimmberechtigten ein Referendum und etwas mehr als sieben Prozent der Stimmberechtigten eine Verfassungsinitiative unterschreiben müssen, damit sie zustande kommen. Von Bedeutung hierbei ist, dass bei einem Referendum die Unterschriften innerhalb eines Monats und bei einer Verfassungsinitiative innerhalb von sechs Wochen gesammelt werden müssen.
In der Schweiz gibt es durchschnittlich 5‘567‘120 Mio. Stimmberechtigte. Für ein Referendum werden 50‘000 Unterschriften benötigt. Dies sind 0.8 Prozent der Stimmberechtigten. In der Schweiz hat man nicht einen Monat Zeit, um die Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, sondern 100 Tage, also mehr als drei Monate. Für eine Verfassungsinitiative werden 100‘000 Unterschriften benötigt, also weniger als zwei Prozent der Stimmberechtigten. 18 Monate hat man in der Schweiz Zeit, um für eine Verfassungsinitiative die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln. Also massiv mehr als jene sechs Wochen, die bei uns als Frist gelten.
Der Vergleich zur Schweiz zeigt auf, dass in Liechtenstein die Hürden für ein Referendum oder eine Initiative weitaus höher sind als bei unseren Nachbarn. Nur weil die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner dieses Jahr rege von ihrem verfassungsmässigen Recht Gebrauch gemacht haben ist es nicht angezeigt, Referenden und Initiativen durch eine Anhebung der Unterschriftenzahl zu erschweren und damit Volksrechte abzubauen. Das Volk ist nicht lästig, wenn es seine verfassungsmässigen Rechte wahrnimmt; das Volk ist der Souverän. Deshalb ist ein Abbau an Volksrechten nicht zielführend.
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