Freitag, 6. November 2020

Energievision und Energiestrategie

Wir müssen uns realistische Ziele setzen

Landtagsvotum zur Energiestrategie 2030 und Energievision 2050

Ich danke der Regierung für die Ausarbeitung der Energiestrategie 2030 und der Energievision 2050. Ich danke der Regierung auch für den Weg, den sie vorschlägt. Für mich ist der Vorschlag der Regierung ein Kompromiss zwischen Ökologie und Ökonomie den ich unterstützen kann. Es werden realistische und umsetzbare Ziele definiert, die in Einklang mit den mit den Zielen der Klimapolitik der Regierung stehen.

Die Basis der kommenden Energie und Klimapolitik ist das Übereinkommen von Paris. Den dort genannten Zielen haben wir uns mit der Ratifizierung verpflichtet und damit auch der Klimaneutralität 2050. Diese Energiestrategie 2030 sowie die Energievision 2050 sind zwei Eckpfeiler, um dieses Ziel zu erreichen. Die Politik hat sich danach zu richten, weshalb Massnahmen, welche zur Reduktion von CO2 führen, gefördert werden sollen und müssen.

Für mich von Bedeutung ist, dass die angestrebten Ziele und die vorgeschlagenen Massnahmen nicht mit Verboten, Druck und Zwang erreicht werden sollen. Vielmehr wird auf Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien, Aufklärung und Sensibilisierung gesetzt. Die Zukunft wird es weisen, ob diese Strategie zum gewünschten Erfolg bzw. Ergebnis führen wird. Ich bin optimistisch, dass sich die Liechtensteiner Bevölkerung und die Wirtschaft sehr wohl der Verantwortung für unsere Umwelt und das weltweite Klima bewusst sind.

Ich unterstütze explizit, dass der Staat als Vorbild vorangeht. Hierbei ist dem Klimaaspekt nicht nur bei den zahlreich geplanten Neubauten höchste Priorität einzuräumen, sondern auch die Sanierung bestehender Gebäude unter der Prämisse der Reduktion der klimatischen Auswirkungen voranzutreiben. Diesbezüglich gilt es für mich gerade bei den vom Landtag genehmigten Hochbauten auch auf neue Innovationen zu setzen. Für mich sollten diese Hochbauten zu Leuchtturmprojekten für unser Land werden, welche auch die Sensibilität in der Bevölkerung für dieses Thema weiter erhöhen.

Die Attraktivität für erneuerbare Energien sowie für alternative Mobilitätsformen sollen gesteigert werden. Die Sicherstellung einer angemessenen Subvention der Anschaffungskosten sowie der Einspeisevergütung für private Photovoltaik-Anlagen ist für mich ebenfalls zwingend, wie die Beibehaltung der Anreizstrukturen für die Sanierung von Altbauten. Diese müssten meines Erachtens punktuell ausgebaut werden, damit die Energieeffizienz von Gebäudehüllen weiter erhöht werden kann. Zudem gilt es die Privatwirtschaft beim Wechsel auf erneuerbare Energie zu unterstützten, damit der Umstieg attraktiv ist und auch betriebswirtschaftlich Sinn macht.

Der Weg zur Klimaneutralität 2050 kann nur gelingen, wenn die klimatischen Auswirkungen einzelner Entscheide transparent dargelegt werden. Die Bevölkerung ist einzubinden, das Wissen von Fachpersonen zu nutzen und neuste Forschungsergebnisse zu berücksichtigen. Ich bedaure es, dass die Regierung der Windkraft zumindest bis 2030 keinen Stellenwert einräumt. Diesbezüglich hätte ich mir weitere Schritte gewünscht.

Ein weiterer Eckpfeiler zum Erreichen der Klimaneutralität ist E-Mobilität. Auch diese gehört weiterhin gefördert, um die Attraktivität zu erhöhen. Dies umso mehr, als die Forschung jährlich grosse Fortschritte macht und sich diese Antriebsform noch massgeblich verbessern dürfte. Es gilt landesweit eine optimale Infrastruktur hierfür anzubieten. Die Beibehaltung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge erhöht die Akzeptanz der E-Mobilität ebenfalls.

Für mich ist es zwingend, dass der Landtag nicht nur einen jährlichen Monitoringbericht zur Kenntnis nehmen kann, sondern bei der weiteren Entwicklung und bei den weiteren Massnahmen ein direktes Mitspracherecht bekommt. Für mich ist es zu wenig, wenn die Regierung diesbezüglich nur die Energiekommission und sich selbst einbeziehen möchte.

Alle Massnahmen, die wir beschliessen, werden das Klima nicht retten. Sie werden so gut wie keinen Einfluss auf die Erderwärmung haben. Dafür sind wir zu klein und zu unbedeutend. Und trotzdem ist es wichtig, dass wir dem Übereinkommen von Paris nachleben um gegenüber der internationalen Staatenwelt das Signal aussenden, dass auch wir uns an diesem weltweiten Bestreben, die Erderwärmung zu stoppen oder zumindest zu reduzieren, beteiligen.

Man darf aber auch sagen, dass wir eine Vorreiterrolle bereits innehaben. Gemäss der Internetplattform ‘capital.de’ ist Liechtenstein jenes europäische Land, das pro Kopf am wenigsten zur klimaschädlichen Bilanz des Kontinents beiträgt. Damit kämen wir gerade einmal auf einen Viertel des Werts des europäischen Treibhausgas-Spitzenreiters Luxemburg. Auch darauf darf man hinweisen.

Wir müssen uns realistische Ziele setzen, welche wir auch erreichen und nicht utopische, die scheitern. Diesbezüglich geht die Regierung den richtigen Weg. Mehr geht immer, aber mehr führt nicht zwingend ans Ziel. Der Weg ist das Ziel. Ich bin optimistisch, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen und der vorgeschlagenen Vorgehensweise ein erfolgreicher Weg beschritten wird und das Ziel Klimaneutralität 2050 erreicht wird.

Donnerstag, 5. November 2020

Budget 2021: Stellenwachstum bei der Landesverwaltung

Ein weiter so darf es nicht geben

Landtagsvotum zum Budget 2021 und zur Entwicklung bei der Anzahl der Stellen bei der Landesverwaltung

Ich danke der Regierung für diesen Bericht und Antrag, der eindrücklich zu Tage führt, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf den Staatshaushalt als Ganzes hat und vermutlich auch noch die kommenden Jahre haben wird, wie auch aus der Finanzplanung 2021-2024 entnommen werden kann.

Die Aufwände nehmen zu, die Einnahmen nehmen ab. In der Privatwirtschaft würde man bei einer solchen Tendenz nicht zu Tagesordnung übergehen. Wir hingegen verlieren immer mehr die CHF 800 Mio. Grenze beim betrieblichen Aufwand aus den Augen. Die Regierung geht für das Jahr 2021 von Ausgaben in der Höhe von CHF 862 Mio. aus, ein Anstieg im Budgetvergleich um CHF 11.5 Mio. Das budgetierte betriebliche Ergebnis weist einen Aufwandüberschuss von CHF 120 Mio. aus; unter Einbezug des Finanzergebnisses in der Höhe von CHF 98 Mio. ergibt sich ein Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 22 Mio.

Hierbei kalkuliert die Regierung erneut mit der langfristigen Durchschnittsrendite von 2.5%. Bei den extern verwalteten Vermögen sollen CHF 40 Mio. durch Kursgewinne erzielt werden. Ob diese Zahl erreicht wird, hängt stark mit Corona zusammen. Sollte ein Wirkstoff gegen den Virus gefunden werden, dürften die Kursgewinne deutlich über der langfristigen Durchschnittsrendite von 2.5% bzw. CHF 40 Mio. zu liegen kommen. Wenn sich die Corona-Situation nicht verbessern sollte, dürften diese Zahlen nur schwer zu erreichen sein. Somit ist diese Kalkulation nachvollziehbar, zumal man momentan nicht abschätzen kann, wie sich das Jahr 2021 entwickeln wird. Zu viel ist noch unsicher.

Bei der Aufwandseite ist die grösste Zunahme beim Personalaufwand zu verzeichnen, der um CHF 9.9 Mio. bzw. 4.3% auf CHF 237.9 Mio. ansteigt. Die massgebliche Lohnsumme beträgt rund CHF 109 Mio., was einem Anstieg von CHF 5.7 Mio. gleichkommt. Ein Teil dieser Erhöhung ist auf den Antrag der Regierung zur Ausrichtung eines fixen Leistungsanteils in der Höhe von 0.8% und eines variablen Leistungsanteils von 0.2% der Gesamtlohnsumme zurückzuführen. Ich befürworte diese beiden Lohnanpassungen und werde somit den Anträgen der Regierung diesbezüglich zustimmen.

Rund CHF 4.7 Mio. dieses Anstieges der Lohnsumme sind jedoch auf die Erhöhung des Bestandes an Stellen zurückzuführen. Die Regierung plant 35.9 unbefristete und 5.9 befristete Stellen neu zu schaffen und möchte diese über die Gesamtlohnsumme genehmigen lassen.

Wenn man die Zahlen der Finanzplanung 2021-2024 betrachtet, wird darin summiert mit einem Defizit im Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit von CHF 374 Mio. gerechnet. Bei diesen Vorgaben erstaunt der Anstieg an Stellen schon, zumal es sich dabei um wiederkehrende Ausgaben handelt, welche die Regierung gemäss selbst auferlegter Strategie verhindern möchte. Wie gesagt würde man in der Privatwirtschaft bei einem solchen Budget und bei einer solchen zu erwartenden Finanzentwicklung während den kommenden Jahren nicht zur Tagesordnung übergehen. Ein Einstellungsstopp wäre das Mindeste, was in der Privatwirtschaft umgesetzt würde. Davon ist die Regierung weit entfernt. Zwischen dem 31. August 2019 und dem 31. August 2020 hat sich der Beschäftigungsgrad um 46.75 Stellen erhöht, wofür der Personalbestand um 50 Personen erhöht wurde. Demgegenüber wies die Regierung im Rahmen des Voranschlages 2020 eine Ausweitung von rund 22 unbefristeten Stellen. Ich bitte die Regierung Ausführungen zu machen, weshalb sich die Ausweitung an neuen Stellen gegenüber dem Voranschlag 2020 verdoppelt hat.

Die Regierung beantragt nun für das Jahre 2021 weitere insgesamt 35.9 unbefristete und 5.9 befristete Stellen zu schaffen. Seit dem 31. August 2019 und mit dem Antrag für das Jahr 2021 hat sich der Beschäftigungsgrad um knapp 90 Stellen erhöht. Das sind mehr als 10% gegenüber dem gesamten Beschäftigungsgrad von 867.2 Stellen per Ende 2020. Das ist zu viel. In einer solch auch in Bezug auf die Entwicklung des Staatshaushaltes unsicheren Zeit, so viele neue Stellen zu schaffen, ist für mich ein falsches Signal. Dies umso mehr, als bei einigen Stellen durchaus hinterfragt werden kann, ob sie notwendig sind oder nicht.

Diesbezüglich möchte ich ein paar Beispiele nennen:

1.) Digitalisierung: Die Regierung führt aus, dass zahlreiche mittel- und langfristige Projekte aus den Amtsstellen, welche zwingend notwendig sind, um beispielsweise die Vorgaben des neuen E-Government Gesetzes umzusetzen, dafür verantwortlich sind, dass beim Amt für Information drei neue Stellen geschaffen werden müssen.

Diese drei neuen Stellen unter anderem mit den Vorgaben des E-Government Gesetzes zu begründen, wirft für mich Fragen auf. Im Bericht und Antrag zur Abänderung des E-Government Gesetzes Nr. 47/2020, also eine Vorlage dieses Jahres, kann bei den personellen Auswirkungen auf Seite 46 nachgelesen werden: «Die gegenständliche Vorlage hat keine personellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen.» Bereits 2011, als das E-Government Gesetz geschaffen wurde, ist im Bericht und Antrag zur 1. Lesung Nr. 66/2011 zu lesen: «Die Umsetzung der Vorlage hat somit keine Auswirkungen in personeller Hinsicht.»

Das geht meines Erachtens nicht. Man kann nicht ein E-Government Gesetz schaffen, es dieses Jahr sogar abändern und gegenüber dem Landtag jeweils betonen, dass dies keine personellen Auswirkungen habe und dann wenige Monate später im Budget drei neue Stellen ankündigen. Ich bin gespannt, wie die Regierung diesen Widerspruch zwischen den Bericht und Anträgen Nr. 66/2011 und Nr. 47/2020 und dieser angekündigten Schaffung von drei Stellen begründet.

2.) Amt für Volkswirtschaft: Für die Durchführung und den Vollzug der Geldspielaufsicht werden drei zusätzliche Stellen beim Amt für Volkswirtschaft beantragt. Letztes Jahr, im Bericht und Antrag zum Voranschlag 2020 steht auf Seite 27 geschrieben: «Für die Durchführung und den Vollzug der Geldspielaufsicht sind zwei zusätzliche Stellen beim Amt für Volkswirtschaft notwendig.» 

Geschätzte Abgeordnete, in Liechtenstein gibt es aktuell fünf Casinos, zwei weitere sind im Gespräch, also könnten es nächstes Jahr sieben Casinos sein. Für die Aufsicht dieser sieben Casinos wären dann acht Personen zuständig, also mehr als eine Person pro Casino.

Interessant ist diesbezüglich der Vergleich zur Schweiz: Die Geschäftsstelle der Eidgenössischen Spielbankenkommission besteht aus 11 Personen, die Schweiz besitzt 21 Casinos mit A- oder B-Konzession, also rund 0.5 Personen pro Casino.

Ich bin schon dafür, dass die Casinos kontrolliert werden, das ist richtig, wichtig und gesetzlich ja auch so festgehalten. Doch ich frage mich, weshalb bei uns doppelt so viele Stellenprozente wie in der Schweiz für die gleiche Arbeit benötigt werden.

3.) Amt für Bau und Infrastruktur: Für das Amt für Bau und Infrastruktur werden sechs neue Stellen ausgewiesen. Letztes Jahr wurden bereits drei zusätzliche Stellen veranschlagt. Letztes Jahr wurde eine Stelle für den Bereich Verkehrsplanung bzw. Verkehrspolitik des Landes geschaffen, nun sollen weitere vier Stellen die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes geschaffen werden. Fünf Stellen in zwei Jahren - trotz Nein zu S-Bahn. Darüber hinaus ergeben sich für mich Fragen in Bezug auf die Beilage 1 ‘Übersicht neue Stellen’ im Vergleich zu den Ausführungen im Bericht und Antrag.

Weshalb werden bei der Übersicht für den Landerwerb 2 Stellen ausgewiesen, im Bericht jedoch nur von einer Fachperson für den Landerwerb gesprochen?

Im Bericht und Antrag zur S-Bahn wird für den Bereich Landerwerb von 200 zusätzlichen Stellenprozenten für die Umsetzung der S-Bahn erwähnt. Weshalb werden diese 200 Stellenprozente nun trotzdem benötigt, obwohl die S-Bahn nicht gebaut wird? 

Vor der Volksabstimmung über die S-Bahn sind private Immobilienunternehmen im Auftrag des Amtes für Bau und Infrastruktur an Privatpersonen herangetreten, um Landerwerbe, welche für den Bau der S-Bahn notwendig gewesen wären, umzusetzen. Weshalb werden Stellen für Landerwerbe benötigt, obwohl dies privaten Unternehmen übertragen wurde? Sind weitere derartige Aufträge an private Unternehmen ergangen?

Diese Liste liesse sich noch verlängern. Die Argumente, mit welchen teilweise neue Stellen geschaffen werden, sind teilweise spärlich und wenig überzeugend, weshalb ich einer Reduktion der Gesamtlohnsumme - wie von meiner Fraktion beantragt - zustimme.

Der Landtag hat sich mit der Schaffung des Staatspersonalgesetzes in Art. 5, der am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, Rechte in Bezug auf den Stellenplan und die Genehmigung von Stellen nehmen lassen. Vor 2011 war die Regierung verpflichtet, dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend Bestand und bedarf an Stellen bei der Regierung, der Landesverwaltung, den Gerichten und dem Landtag vorzulegen. Damit musste die Schaffung neuer Stellen vom Landtag bewilligt werden, nicht über die Gesamtlohnsumme, sondern über die Anzahl stellen. Ich erachte es als einen überlegenswerten Ansatz, wieder zur ehemaligen Vorgehensweise inkl. eigener Bericht und Antrag in Bezug auf die Schaffung von Stellen zurückzukehren und eine diesbezügliche Gesetzesänderung ins Auge zu fassen. Ich bin überzeugt, dass dies eine dämpfende Wirkung auf die Schaffung neuer Stellen hätte.

Interessant ist, dass die Regierung in der Finanzplanung 2021-2024 auf Seite 32 unter dem Kapitel ‘Neue Stellen’ je CHF 0.3 Mio. pro Jahr für das Stellenwachstum aufgrund des wachsenden Aufgabengebietes der Landesverwaltung berücksichtigt. Wenn ich das Stellenwachstum der letzten Jahre mit jenem vergleiche, welches die Regierung in der Finanzplanung prognostiziert, stelle ich eine hohe Diskrepanz fest. Ich bitte die Regierung Ausführungen dazu zu machen, weshalb sie das jährliche Stellenwachstum der kommenden Jahre gegenüber jenem der vergangenen Jahre so unterschiedlich bewertet. Weshalb geht die Regierung davon aus, dass es bis 2024 nur noch wenige neue Stellen braucht? Was wird betreffend die Schaffung neuer Stellen in den kommenden Jahren anders sein als in den vergangenen Jahren?

Für mich geht es so nicht weiter. Es muss eine Lösung gefunden werde, wie diesem exorbitanten Anstieg an neuen Stellen Einhalt geboten werden kann, auch weil es sich hierbei um wiederkehrende Ausgaben handelt. Das kann nicht zielführend sein und wird unseren Staat als auch unsere Verwaltung über kurz oder lang vor Probleme stellen. Es braucht Antworten darauf, wie man mit dieser Entwicklung umzugehen gedenkt und welche Massnahmen ins Auge gefasst werden können, um sie zu brechen. Nur ein weiter so wie bisher, darf es nicht geben.

Mittwoch, 4. November 2020

Bergbahnen Malbun AG II

Ein Referendum würde niemandem helfen, am wenigsten den Bergbahnen

Mein Landtagsvotum zum zinslosen Darlehen für die Bergbahnen Malbun AG im Namen der Fraktion der FBP

Wir alle in diesem Haus haben vermutlich dasselbe Ziel: Wir wollen, dass die Liftanlagen der Bergbahnen Malbun AG anfangs Dezember ihren Betrieb aufnehmen und im kommenden Winter in Malbun von vielen Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern sowie Touristen alpiner Skisport ausgeübt werden kann. Darin dürfte in diesem Haus Einigkeit herrschen.

Die Vorlage der Regierung hat zwei Stossrichtungen - eine kurzfristige und eine langfristige. Kurzfristig will sie damit den Betrieb der Bergbahnen Malbun AG während des bevorstehenden Winters sichern. Dies möchte sie mit der Gewährung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von CHF 1.5 Mio. erreichen. Mit den Anträgen c und d möchte sie darüber hinaus den Startschuss geben, um die Bergbahnen Malbun AG langfristig auf eine funktionierende betriebswirtschaftliche Grundlage zu stellen.

Die Fraktion der FBP kommt zum Schluss, dass das Vorgehen der Regierung in seiner Grundausrichtung richtig ist. Es braucht beides: kurzfristige finanzielle Unterstützung, um den Winterbetrieb 20/21 zu sichern und eine nachhaltige betriebswirtschaftliche Grundlage. Es geht nicht nur um die Bergbahnen Malbun als Aktiengesellschaft, sondern auch um das gesamte Naherholungsgebiet Malbun mit all seinen Unternehmen und Betrieben sowie den dazugehörenden Arbeitsplätzen. Die Bergbahnen Malbun AG sind - zumindest im Winter - die Lebensader des gesamten Naherholungsgebietes. Da alle Unternehmen des Malbuns den überwiegenden Teil ihrer Umsätze im Winter erwirtschaften, ist die Bergbahnen Malbun AG systemrelevant. Ohne Bergbahnen gibt es in Malbun keine Restaurants, keine Hotels, keine Skischule, keine Verkaufsgeschäfte, kein Kulturangebot. Ein Malbun ohne Bergbahnen bedeutet ein Malbun ohne Wintertourismus. Nur mit Sommertourismus sind die Unternehmen des Malbuns auf die Dauer nicht überlebensfähig. Deshalb ist es richtig, dass die Regierung nicht nur mit einem Finanzbeschluss zur Sicherstellung des Betriebes der Bergbahnen Malbun AG im Winter 2020/21 an den Landtag gelangt, sondern auch die Gewährung eines zinslosen Darlehens an Bedingungen knüpft, welche sie vom Landtag genehmigt haben möchte.

Zurück zur kurzfristigen Zielsetzung der finanziellen Absicherung der Wintersaison 2020/21.

Im März, im Rahmen der Debatte zum Postulat ‘Weiterentwicklung Naherholungsgebiet Malbun’, ging Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch noch davon aus, dass das Geld der Bergbahnen noch ein bisschen reiche, wie er es nannte. Auch er konnte damals noch nicht ahnen, dass die Bergbahnen rund zwei Wochen nach dieser Einschätzung wegen der Entwicklung und Ausbreitung der Corona-Pandemie die Saison vorzeitig beenden und damit auch Einnahmen ausblieben. Die Situation rund um den Corona-Virus hat sich in der Zwischenzeit eher noch verschärft und wird den Betrieb der Bergbahnen Malbun AG auch während des kommenden Winters tangieren. Ob es zu Einnahmenreduktionen von rund einem Drittel kommen wird, wie prognostiziert, wird sich weisen.

Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass es sich bei der Schätzung, dass es wegen Corona zu einem Minderertrag von 30 % während der kommenden Wintersaison kommen wird, um ein Worst-Case-Szenario handelt. Ob dies so eintrifft, hängt auch in starkem Masse vom Wetter und der Schneesituation ab. Die Bergbahnen sind - wie im Gutachten aus operativer Sicht ausgeführt wird - von einem hohen Tagesgast-Aufkommen abhängig. Und wie hoch dieses sei, hänge stark mit dem Wetter und der Schneelage zusammen, so die Autoren. Sollten diese Grundvoraussetzungen positiv sein, wird es trotz Corona die Menschen ins Freie ziehen, damit sie den Winter geniessen und dem alpinen Skisport frönen können.

Wissen tun wir es alle nicht. CHF 1 Mio. dieser beantragten CHF 1.5 Mio. sollen auf Basis einer Vermutung in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Wintertourismus in der kommenden Wintersaison als zinsloses Darlehen gewährt werden. Die FBP-Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass es nicht zielführend ist, wenn der Bergbahnen Malbun AG auf Grundlage einer Vorhersagung ein zinsloses Darlehen gewährt wird. Dies umso mehr, als die Nachtragskredite, welche wir aufgrund der Corona-Pandemie in der September-Sitzung gewährten, nicht auf Vorhersagen beruhten, sondern sich auf konkrete Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stützten. Wir sollten von diesem Vorgehen nicht abrücken.

Dies umso mehr, als dieses Vorgehen auch in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen würde. Sowohl in den sozialen Medien wie auch in Leserbriefen wurde bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Diese Stimmen gilt es ernst zu nehmen und ein Referendum über diesen Finanzbeschluss würde niemandem helfen, am wenigsten den Bergbahnen.

Die FBP-Fraktion anerkennt jedoch den Liquiditätsengpass, den die Bergbahnen während des Winters verhindern möchten. Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass mit einem zinslosen Darlehen allein für diesen Bereich in der Grössenordnung von CHF 200'000.-- der Engpass behoben werden kann. Im April 2021, also am Ende der Saison, lassen sich dann auch die konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bergbahnen beziffern. Sollten sich die prognostizierten Zahlen bewahrheiten, könnte im Frühling ein weiterer Kredit beantragt werden, welcher sich dann auf die konkreten betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wintersaison der Bergbahnen stützen würde. Ein Vorgehen, das wir bei den anderen Institutionen ebenfalls angewandt haben.

Die FBP-Fraktion unterstützt die Ausführungen der Regierung hinsichtlich des Investitionsstaus und die Finanzierung der geplanten Investitionen in der Grössenordnung von CHF 500'000.--. Diese sind notwendig und nachvollziehbar dargelegt. Aus diesem Grunde wird die FBP-Fraktion im Rahmen des Finanzbeschlusses beantragen, den Gesamtbetrag des zinslosen Darlehens von CHF 1.5 Mio. auf CHF 700'000.-- zu reduzieren.

Auch damit kann die Bergbahnen Malbun AG die gewünschten Investitionen tätigen und es ist die Gefahr gebannt, dass die Bergbahnen im Verlauf des Winters 20/21 in ihrer Existenz und somit in ihrem Betrieb gefährdet sind. Dies umso mehr, als die Konsortialbanken auf die Amortisationszahlungen für den Kredit für das JUFA-Hotel per 31. Dezember 2020 von je CHF 180'000.-- verzichten und die Gemeinde Triesenberg den Baurechtszins für das JUFA stundet. Damit verbessert sich die im Bericht und Antrag dargelegte finanzielle Ausgangslage für den Winter 2020/21 um knapp CHF 400'000.--, was diesen Kürzungsantrag ebenfalls rechtfertigt. Mit der Kürzung des Betrages um mehr als die Hälfte gegenüber dem Antrag der Regierung soll auch das Signal nach Aussen gesandt werden, dass der Landtag ein strenges Auge auf die finanziellen Auswirkungen dieser Krise der Bergbahnen hat und haben wird. Aber gleichzeitig wird damit auch das Bekenntnis abgegeben, den alpinen Skisport in Liechtenstein nicht sterben lassen zu wollen.

Nun zur langfristigen Komponente und zu den Anträgen der Regierung. Die FBP-Fraktion wird folgende Abänderungsanträge bzw. Ergänzungsanträge stellen:

Antrag c soll mit dem Zusatz „wobei kein Geld an die Bergbahnen Malbun-JUFA AG fliessen darf,“ ergänzt werden.

Darüber hinaus beantragt die FBP-Fraktion einen Antrag d sowie einen Antrag e einzufügen.

Antrag d lautet: die Regierung beauftragen, bis spätestens Juni 2021 dem Landtag Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg vorzulegen,

Antrag e lautet: die Regierung beauftragen, im Herbst 2021 dem Landtag einen Bericht und Antrag über die zukünftige Ausrichtung der BBM sowie einen Vorschlag zu den Varianten einer nachhaltigen Sanierung der BBM einschliesslich der damit jeweils verbundenen Konsequenzen vorzulegen,

Folglich würde Antrag d der Regierung zum Antrag f. Dieser Antrag könnte dann um den Wortlaut des letzten Teilsatzes ‚und dem Landtag entsprechende Vorlagen vorzulegen‘ gekürzt werden. Antrag f würde somit lauten: die Regierung beauftragen, bis spätestens Ende 2022 die BBM nachhaltig auf eine neue Grundlage zu stellen.

Bei den Liftanlagen der Bergbahnen Malbun AG handelt es sich um eine Sportstätte von landesweiter Bedeutung, dies dürfte unbestritten sein. Auf Basis dieser Feststellung ist es richtig, dass sich die Regierung Gedanken um die zukünftige Ausrichtung des Naherholungsgebietes Steg/Malbun als auch um die Fortführung des Betriebes der Bergbahnen Malbun AG macht. Diese Um- bzw. Neustrukturierung des Liechtensteiner Naherholungsgebietes bedingt zweierlei: einerseits soll der Landtag der Regierung konkrete zeitliche Vorgaben mit auf den Weg geben; andererseits soll dieser Prozess in Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung durchgeführt werden. Wenn man das ‚Gutachten Bergbahnen Malbun AG aus operativer Sicht‘ liest, kann man feststellen, dass nicht nur die finanzielle Situation der Bergbahnen ein Problem darstellt, sondern auch die Angebote und Dienstleistungen verbessert und unter Umständen erweitert werden müssen. Sätze des Gutachtens wie „Für eine nachhaltige Bergbahnenentwicklung müssen zwingend in den nächsten zwei Jahren gewisse Weichen gestellt werden, ansonsten ist es unwahrscheinlich, diese Bergbahn ohne jährliche Finanzspritzen am Leben zu erhalten“ oder „Sofern eine Sanierung ins Auge gefasst wird, muss eine rigorose Entschuldung stattfinden. Es genügt nicht eine halbherzige Variante umzusetzen“ untermauern die Dringlichkeit.

Auf Basis der Ausführungen des Gutachtens steht fest, dass grundlegende Entscheide gefällt werden müssen, die nicht nur für die Bergbahnen relevant sind, sondern mit der gewünschten Weiterentwicklung des gesamten Naherholungsgebietes Malbun/Steg abgestimmt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass der Landtag von der Regierung bis Juni 2021 Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg verlangt und auch bekommt.

Lassen Sie mich diesen Antrag der FBP-Fraktion mit einem Beispiel untermauern. Im Gutachten steht geschrieben:

„Die BBM verfügt über eine kleine Beschneiungsanlage, die den heutigen Bedürfnissen und zur Sicherstellung des Winterbetriebes nicht mehr entspricht. Heute sollte bei kalten Temperaturen eine Grundbeschneiung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Ansonsten kann keine Schneesicherheit gewährleistet werden. Diese Notwendigkeit erfordert hohe Investitionen in die Beschneiung. Für kleinere und mittlere Bergbahnunternehmungen ist dies fast nicht aus eigenen Mitteln realisierbar.»Wollen wir, dass die künstliche Beschneiung in Malbun ausgebaut wird? Wollen wir, dass die Sareiserseite künstlich beschneit wird? Wollen wir, dass ein hierzu notwendiger Speichersee erstellt wird? Wollen wir, dass Malbun innerhalb von drei Tagen schneesicher gemacht werden kann? Alles Fragen, die geklärt werden müssen, die aber nicht nur mit den Bergbahnen an sich zu tun haben, sondern in eine Gesamtevaluation zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Steg/Malbun einfliessen müssen. Das ist - wie gesagt - nur ein Beispiel.

Auch die Frage nach dem ‘Wie weiter mit dem Sommerangebot?’ ist ein weiteres zentrales Element, welches zuerst geklärt werden muss, bevor über die zukünftige Ausrichtung der Bergbahnen Malbun AG entschieden wird. Deshalb ist es von übergeordneter Bedeutung, zuerst eine solche Gesamtstrategie vorliegen zu haben, bevor man über zukünftige Ausrichtung der Bergbahnen sowie einen Vorschlag zu den Varianten einer nachhaltigen Sanierung der Bergbahnen Malbun AG einschliesslich der damit jeweils verbundenen Konsequenzen macht.

Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass dieser auf Seite 31 des Berichtes dargelegte 2. Schritt auch als konkreter Auftrag in die Anträge aufgenommen werden sollte, weshalb die FBP-Fraktion die Anträge der Regierung um einen Buchstaben e erweitert. Dieser Antrag auf Einfügung eines Buchstaben e lehnt sich an die Ausführungen der Regierung auf Seite 31 des Berichtes an und verlangt nichts anderes, als das was die Regierung als 2. Schritt bezeichnet.

Bei diesem 2. Schritt geht es um die nachhaltige Sanierung der Bergbahnen. Diese Sanierung muss neutral angegangen werden. Es müssen für verschiedenste Varianten alle Für und Wider, alle Pros und Contras evaluiert und transparent dargelegt werden. Die FBP-Fraktion zweifelt, ob das zuständige Ministerium bereit ist, alle Varianten zu evaluieren. Wenn man die Medienberichterstattung zur Präsentation dieses Berichtes liest, muss man zum Ergebnis kommen, dass eine vorgefertigte Meinung vorherrscht. Das Vaterland als auch Volksblatt titeln, dass die Bergbahnen verstaatlicht werden sollen. Das Vaterland zitiert den Regierungschef-Stellvertreter mit den Worten: „Unser Ziel ist eine gesunde Organisation als öffentliches Unternehmen mit Fokus auf Bergbahnbetrieb, den Pistenunterhalt und die Gastronomie am Berg.“ Das Volksblatt schreibt, dass „in einem dritten Schritt die BBM nachhaltig auf eine neue Grundlage gestellt werden, wobei die Regierung eine Überführung der Bergbahnen Malbun AG in ein öffentliches Unternehmen grundsätzlich befürwortet.“ Ähnliches ist auch auf den Seiten 33 und 34 des Berichts der Regierung zu lesen, obwohl dort ein wenig abgemildert wird und punktuell nur von einer allfälligen Überführung der BBM in ein öffentliches Unternehmen gesprochen wird.

Es scheint, dass die Regierung mit einer vorgefertigten Meinung an diese Sanierung herantritt. Dies obwohl - zumindest was den Kenntnisstand der FBP-Fraktion betrifft - keine konkreten Untersuchungen zu irgendeiner Variante getätigt wurden. Für die FBP-Fraktion ist die Verstaatlichung der Bergbahnen Malbun AG zumindest unter den jetzt bekannten Vorzeichen kein gangbarer Weg und sicher nicht der einzig mögliche Weg. Es haben alle Varianten abgeklärt und dem Landtag zur Kenntnis gebracht zu werden. Hierzu gehören beispielsweise sowohl die Weiterführung der heutigen Aktiengesellschaft mit Installation einer Leistungsvereinbarung als auch die Insolvenz der Bergbahnen Malbun AG und die Übernahme der Aktiven durch das Land oder durch Dritte, also sozusagen zurück auf Feld 1 und Neubeginn. Die Regierung hat dann die Möglichkeit, aufgrund von Zahlen, Daten und Fakten eine dieser Varianten zu priorisieren und dem Landtag zur Umsetzung vorzuschlagen, aber auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten und nicht auf Grundlage von Vermutungen.

Die Regierung erwähnt diesen Weg in ihrem Bericht auf Seite 32 selbst, jedoch nur in Bezug auf die Entflechtung der Struktur, was einer grossen Herausforderung gleichkommen würde. Entscheide sollten nicht danach gefällt werden, was einfach und was schwierig ist bzw. was eine grosse Herausforderung darstellt und was nicht, sondern was dem Naherholungsgebiet Steg/Malbun und damit auch den Bergbahnen am meisten nützt und was nachhaltig ist oder eben nicht.

Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass einzig den einfachsten Weg einer Verstaatlichung zu prüfen und zu wählen, scheitern wird. Wir sind der Ansicht, dass eine unter diesen Vorzeichen wahrscheinliche Volksabstimmung auf dieser Grundlage - wenn überhaupt - nur sehr schwer zu gewinnen sein wird.

Und dann gilt es auch noch die Standortgemeinden Vaduz und Triesenberg mit ins Boot zu holen. Bereits im Frühling wurde im Rahmen der Postulatsdiskussion die Wichtigkeit untermauert, die Standortgemeinden in diesen Prozess miteinzubeziehen, dieser Aspekt fehlt im Bericht der Regierung beinahe vollständig. Triesenberg und Vaduz haben ihren Anteil daran zu leisten, das wird auch von der Bevölkerung erwartet.

Abschliessend noch ein Wort zum Jufa-Hotel. Die FBP-Fraktion begrüsst das Vorhaben der Regierung, dass das Jufa-Hotel aus den Bergbahnen herausgelöst werden soll. Das ist für uns sogar zwingend, weshalb wir den Antrag c der Regierung mit dem Vermerk ‚wobei kein Geld an die Bergbahnen Malbun-JUFA AG fliessen darf‘ erweitern möchten und dies auch beantragen. Wir hinterfragen jedoch, ob sich mit den gegenwärtigen Grundvoraussetzungen und der aktuellen Corona-Situation zu einem vernünftigen Preis ein Käufer finden lassen wird. Daran darf die langfristige Ausrichtung der Bergbahnen nicht scheitern und es wird auch erwartet, dass die Gemeinde Triesenberg als Baurechtsgeber des Grundstücks mitarbeitet, dieses Ziel zu erreichen. Sollte es zum Heimfall kommen, wird die Gemeinde Triesenberg die Nachteile auf sich nehmen müssen, was nicht im Sinne der Gemeinde sein kann und wohl auch nicht sein wird.

Aus all diesen Überlegungen bittet Sie die FBP-Fraktion, ihre Anträge zu unterstützen. Es geht jetzt darum, unser Naherholungsgebiet und damit auch die Bergbahnen kurzfristig über den Winter zu helfen und im kommenden Herbst dann langfristig auf eine betriebswirtschaftlich nachhaltige Grundlage zu stellen. Mit den Anträgen der FBP-Fraktion können diese beiden Ziele erreicht werden. Mehr noch: Mit ihnen wird der Regierung ein klarer Zeitrahmen vorgegeben und eine enge Zusammenarbeit von Regierung und Landtag umgesetzt.