Dienstag, 21. August 2018

Nachtragskredit Reisespesen

Nein zur Erhöhung des Reisekostenbudgets


Die Regierung beantragt beim Landtag einen Nachtragskredit von CHF 80'000.-- für Reisespesen und Repräsentationen der Regierung. Begründet wird dieser Kredit mit den internationalen Herausforderungen, insbesondere in Europa. Die Regierung schreibt hierzu: "Die Pflege der bilateralen Beziehungen zur EU, den einzelnen Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich benötigen eine besondere Aufmerksamkeit, um die gute Ausgangslage für die Wirtschaftsakteure zu erhalten."

2018 wurden bzw. werden vom Aussenministerium insgesamt zwölf europäische Hauptstädte für bilaterale Gespräche besucht. Hinzu kommen mehrere Reisen in die USA und andere Länder wie bsp. Jordanien. Die verstärkte Reisetätigkeit bedinge zusätzliche Mittel, welche nicht mehr durch Minderausgaben in anderen Bereichen kompensiert werden könne, so die Regierung in ihrem Bericht. Ein Grund für diese höheren Reisekosten seien auch die Reisespesen der befristet eingerichteten Brexit-Koordinationsstelle, welche dem Aussenministerium angegliedert wurde.

Der Landtag genehmigte letzten November im Rahmen der Budgetdebatte für das Konto Reisespesen, Repräsentationen der Regierung CHF 670'000.--. Für das Aussenministerium wurden in den vergangenen Jahren davon jeweils zwischen CHF 130'000.-- und CHF 140'000.-- benötigt. Auf Grund des ausserordentlichen Arbeitsanfalls beim Aussenministerium im Jahr 2018 müsse aber mit zusätzlichen Ausgaben von rund CHF 80'000.-- gerechnet werden. Dies bedeutet, dass die Regierung beantragt, die Ausgaben für die Reisekosten 2018 des Aussenministeriums gegenüber dem Budget um 57.1 % zu erhöhen.

Der Landtag gibt der Regierung mit der Genehmigung des Budgets einen Rahmen vor, an welchen sich die Regierung zu halten hat. Natürlich gibt es immer wieder unvorhergesehene ausserordentliche Ereignisse, welche einen Nachtragskredit notwendig machen. Reisespesen gehören jedoch für mich nicht dazu. Wenn absehbar wird, dass eine Budgetposition knapp bemessen ist, dann sollte nicht der Landtag um höhere Beiträge angesucht werden, sondern das entsprechende Ministerium zwischen 'must have' und 'nice to have' unterscheiden und auf Reisen, welchen eine geringere Bedeutung bzw. Wichtigkeit zukommt, verzichten. Oder aber es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Reise in Bezug auf Hotel, Fluglinie, Sitzplatzkategorie, Reisedauer oder Delegationsgrösse zu reduzieren. 

Das Argument, dass ein Teil der Kosten durch die Brexit-Koordinationsstelle angefallen seien, darf hinterfragt werden. Diese Brexit-Koordinationsstelle gab es bereits, als der Landtag über das Budget befand. Das heisst, das Aussenministerium hätte mit diesem Argument bereits bei der Budgetierung den Betrag dieses Kontos deswegen erhöhen müssen. Jetzt im Nachhinein, dies als Argument zu verwenden, erscheint mir fragwürdig. Darüber hinaus waren alle internationalen Entwicklungen, welche nun als Grund für die verstärkte Reisetätigkeit angegeben werden, bekannt. Im Jahr 2018 ist nichts geschehen, was es bei der Budgetierung 2017 im November 2017 noch nicht gab. Auch diese Argumentation ist deshalb für mich mit einem schalen Beigeschmack verbunden. Aus all diesen Gründen lehne ich die Erhöhung der Budgetposition 'Reisespesen' um CHF 80'000.-- ab. 

Vom Landtag genehmigte Budgetpositionen sollen mehr oder weniger als feste Grösse gelten nur im Notfall erhöht werden - aber sicher nicht um 57.1 % gegenüber dem Budget. Bei verantwortungsvoller Verwendung dieser gesprochenen Gelder und beim Verzicht auf gewisse nicht dringliche Auslandsreisen hätte dieser Nachtragskredit verhindert werden können. Mir scheint es aber eher danach auszusehen, als ob dies gar nicht versucht bzw. angestrebt wurde.