Dienstag, 5. Mai 2026

Jahresrechnung 2025

"Mehrwertsteuererhöhung an die Bevölkerung zurückgeben" 

Interview mit dem Newsportal Lie24 zum Jahresabschluss 2025 des Landes

Letzte Woche wurde die Jahresrechnung 2025 präsentiert. Erfreulich: Man kann ein Plus von 331 Mio. Franken ausweisen und liegt damit deutlich über dem budgetierten Minus von 17 Mio. Franken. Welches Signal sollte die Politik in einem solchen Fall senden? 
 
Es ist ein erfreuliches Resultat, zumal nicht nur das Finanzergebnis, sondern auch das Betriebsergebnis ein positives Resultat zu Tage brachte. Die nackten Zahlen sagen aber nicht alles aus. Sie müssen in einen Gesamtkontext gestellt werden und auch in Bezug auf die langfristige Entwicklung hin interpretiert werden. Hierfür ist beispielsweise die Finanzplanung 2026 bis 2029 geeignet. Daraus kann entnommen werden, dass die betrieblichen Aufwendungen schneller wachsen als die betrieblichen Erträge. Das ist beispielsweise keine gute Entwicklung. Dies müssen wir im Auge behalten und unter Umständen auch Anpassungen vornehmen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass Liechtenstein kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat.


Wie werten Sie es, dass Regierungschefin und Finanzministerin Brigitte Haas weiterhin zur Vorsicht mahnt und auf die globalen Herausforderungen hinweist?

Sie ist Finanzministerin und es ist ihre Aufgabe, auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Und diese gibt es. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert als einziges Konjunkturinstitut die wirtschaftliche Entwicklung in sämtlichen Ländern der Welt. In seiner Frühjahrsprognose wartet er mit einer kleinen Überraschung auf. Denn gemäss IWF durchläuft unter den knapp vierzig Staaten in Europa dieses Jahr nur ein Land eine Rezession: Liechtenstein. Nachdem es 2025 stagnierte, wird unser Bruttoinlandprodukt 2026 im Jahresdurchschnitt real 0.4% zurückgehen. Die Arbeitslosenrate wird von 3.5% auf 3.9% steigen. Es gibt also Gründe, Vorsicht walten zu lassen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass wir nicht übervorsichtig sein müssen und gewisse Ausgaben tätigen können. Für mich ist es jedoch wichtig, dass wir den Fokus auf Investitionen - also einmalige Ausgaben - legen, da wiederkehrende Ausgaben sich mit den Jahren potenzieren und in schwierigen Zeiten zu grossen Problemen führen können, da man sie dann nicht wieder oder nur mittels eines sehr langfristigen Prozedere reduzieren kann.


Jetzt könnte man also Geld in die Hand nehmen und Spital, Landesbibliothek und andere Investitionsprojekte unmittelbar vorantreiben!

Der Neubau des Landesspitals, die Erstellung der Landesbibliothek oder auch der Bau des Schulzentrums Unterland II sind beschlossen und sollten im Rahmen der vorgegebenen und bewilligen Kosten rasch realisiert werden. Wir haben also Geld in die Hand genommen, und das war und ist richtig so. Nachholbedarf haben wir bei den Themen Verkehrsinfrastruktur, Kommunikationsinfrastruktur sowie beim Bereich Energie. Diesbezüglich gilt, es Investitionen nun voranzutreiben. Bei diesen Bereichen zu sparen wäre nachteilig für die Entwicklung unseres Landes. Für solche Investitionen haben wir genügend Rückstellungen, weshalb ich ein Befürworter bin, diese Bereiche nun verstärkt und prioritär zu modernisieren und Investitionen zu tätigen.


Sehen sie auch Investitionen in den sozialen Bereich, die nun möglich und nötig wären?

Ja, dort wo es zwingend notwendig ist. Es gilt aber zu bedenken, dass Erhöhungen im sozialen Bereich wiederkehrende Ausgaben sind, die dann jedes Jahr anfallen und sich jährlich erhöhen, und zwar unabhängig davon, ob eine Jahresrechnung positiv oder negativ abschliesst. Deshalb schränken sie die Handlungsfähigkeit des Staates auf der Ausgabenseite ein. Deshalb ist Vorsicht geboten. Solche Erhöhungen müssen zielgerichtet sein, die zusätzliche Unterstützung muss dort ankommen, wo sie auch wirklich benötigt wird.


Die Faustregel hiess stets: Die Staatsausgaben Liechtensteins belaufen sich pro Jahr auf etwa eine Milliarde Franken. Eine Jahresausgabe sollte man in etwa auf der hohen Kante haben, um keinesfalls Schulden machen zu müssen. Jetzt haben wir aber drei Jahresausgaben in Reserve. Da kann es doch nicht der Sinn eines Staatswesens sein, dieses Geld der Steuerzahler zu horten?

Diese Faustregel ist mir zu einfach. Der Eckwert 5 des Finanzleitbildes definiert die Vorgabe für die Höhe der staatlichen Reserven in Bezug auf die laufenden Ausgaben. Darin wird festgehalten, dass das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen (Reserven) und den betrieblichen Aufwendungen (laufende Rechnung) zwischen dem Ein- bis Dreifachen liegen muss. Als messbare Grösse gilt das Ende einer vierjährigen Finanzplanungsperiode. Wir sind am oberen Ende dieser Messgrösse angekommen, womit Regierungschefin bzw. Finanzministerin Haas in Bälde gezwungen sein wird, Lösungen vorzuschlagen. Ich gebe Ihnen aber Recht, es ist nicht Aufgabe des Staates, übermässig Reserven anzuhäufen. Deshalb bin ich froh, dass es diesen Eckwert 5 des Finanzleitbildes gibt.


Die Schweiz denkt zur Finanzierung der 13. AHV und für das Militär über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach. Was bedeutet dies für Liechtenstein?

Es ist noch nicht sicher, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Schweiz kommt oder nicht. Ich gehe aber auch davon aus, dass die Schweiz über kurz oder lang die Mehrwertsteuer erhöhen wird. Das letzte Wort wird aber wohl das Volk haben. Erst dann weiss man es mit Sicherheit. Fakt ist aber, dass Liechtenstein eine Mehrwertsteuererhöhung der Schweiz gemäss Zollvertrag übernehmen müsste. Deshalb hat die FBP schon im Wahlkampf gesagt, dass Steuererhöhungen, welche uns vom Ausland auferlegt werden, an die Bevölkerung zurückgegeben werden sollen. Daran hat sich nichts geändert. Wir schlugen vor, den Staatsbeitrag in die AHV dementsprechend zu erhöhen, was die Bevölkerung und die Wirtschaft entlasten würde. Wir sind offen für Vorschläge. Vom Ausland auferlegte Steuererhöhungen sind an die Bevölkerung zurückzugeben. Alles andere ist mit der FBP nicht zu machen.

Montag, 27. April 2026

Landesbibliothek

Landesbibliothek verdient keinen weiteren Stillstand

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner zum Bau der Landesbibliothek

Die Diskussion um die neue Landesbibliothek dauert lange genug. Seit Jahren wird geplant, gerechnet, diskutiert, korrigiert - und dabei gerät immer mehr aus dem Blick, worum es eigentlich geht: um ein Projekt für Bildung, Kultur und den Wissensstandort Liechtenstein. Wer es mit der Landesbibliothek ernst meint, sollte jetzt nicht den nächsten Umweg suchen, sondern den Weg freimachen. Eine moderne Landesbibliothek ist kein Luxus. Sie gehört vielmehr zu einem Land, das Bildung stärkt, kulturelles Erbe sichtbar macht und den Zugang zu Wissen offenhält.

Vor rund einem Jahr hat die Bevölkerung von Vaduz mit 64.8 % entschieden, dass die Gemeinde den Bau der Bibliothek unterstützen soll. Auch private Geldgeber haben sich bereit erklärt, einen Beitrag zu leisten. Damit kann das Vorhaben umgesetzt werden, ohne dass weitere finanzielle Mittel des Landes benötigt werden. Wer unter diesen Voraussetzungen nach neuen Blockademöglichkeiten sucht, muss sich fragen lassen, ob er die Bibliothek überhaupt will.

Natürlich darf man über Verfahren und Zuständigkeiten sprechen - aber dann auch auf Basis von Fakten. Im Gutachten für die Regierung kann in Bezug auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der klaren Zuständigkeiten zwischen Landtag und Regierung nachgelesen werden, «dass es nicht im Belieben der Regierung steht, bestimmte Geschäfte dem Landtag zur formellen Zustimmung zu übertragen, wenn die Zuständigkeit rechtlich bei der Regierung liegt.»

Im Gutachten wird auch ausgeführt, dass eine formelle Zustimmung des Landtages zu einem Geschäft nur dann rechtlich möglich sei, wenn der Landtag dafür formell auch zuständig sei. Eine Zustimmung des Landtages sei nicht einzuholen, wenn die Finanzhoheit des Landtages nicht tangiert sei und keine wesentlichen Projektänderungen vorgenommen würden. Zudem sei keine Zustimmung des Landtages erforderlich, wenn das Projekt ohne weitere finanzielle Mittel des Landes realisiert werden könne. Bestünde keine Pflicht, die Zustimmung des Landtages einzuholen, sei die Regierung doch berechtigt, den Landtag in konsultativer Weise zu involvieren.

Nichts anderes macht die Regierung. Sie handelt somit im Einklang mit der Verfassung und auf Basis des Gutachtens rechtlich korrekt. Sie nutzt den vorhandenen Handlungsspielraum, bindet den Landtag ein und ermöglicht gleichzeitig die Umsetzung eines mehrheitsfähigen Projekts. Die Landesbibliothek verdient keine Scheingefechte und keinen weiteren Stillstand. Sie verdient einen Entscheid nach vorn und den Mut, ihn jetzt umzusetzen.

Freitag, 27. März 2026

Verkauf Vaduzer Medienhaus AG

Neue Eigentümerstruktur garantiert noch keine ausgewogene Berichterstattung

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner zum geplanten Eigentümerwechsel der Vaduzer Medienhaus AG

Die Ankündigung der Stiftung VU, die Vaduzer Medienhaus AG in eine neue Eigentümerstruktur zu überführen, markiert einen bedeutenden Schritt für die Medienlandschaft Liechtensteins. Nach dem Rückzug des ‘Volksblatts’ nimmt das ‘Vaterland’ faktisch eine Monopolstellung ein. Dies birgt grosse Verantwortung, aber auch Risiken hinsichtlich der demokratischen Meinungsbildung. Es ist essenziell, dass eine neue Eigentümerschaft nicht nur wirtschaftliche Stabilität garantiert, sondern die redaktionelle Unabhängigkeit umfassend und glaubwürdig sicherstellt.

Die angesprochene Eigentümerstruktur in Form einer gemeinnützigen Stiftung mit breiter Trägerschaft kann durchaus Potenzial bieten, um Unabhängigkeit und Qualitätsjournalismus zu stärken. Eine neue Eigentümerstruktur allein garantiert jedoch noch keine objektive, ausgewogene Berichterstattung. Medienunabhängigkeit bemisst sich nicht primär an den Besitzverhältnissen, sondern an redaktioneller Freiheit, einer klaren Trennung von politischer Einflussnahme sowie professionellem, qualitativ hochstehenden Journalismus. Ein solcher muss durch klare Standards, verantwortungsvolle Redaktion, eine Kultur der Sorgfalt sowie investigativem Journalismus Meinungsvielfalt abbilden und damit einen Beitrag für die Demokratie und die direktdemokratischen Strukturen leisten.

Ich habe schon in der Vergangenheit schon mehrmals kundgetan, dass politischen Parteien verboten sein sollte, sich direkt oder indirekt an Massenmedien zu beteiligen. Medien müssen gegenüber der Politik unabhängig sein, um ihre Kritik- und Kontrollfunktion glaubwürdig erfüllen zu können. Auch deshalb begrüsse ich den angekündigten Schritt, er muss von diesem Aspekt her aber auch glaubhaft vollzogen werden.

Dass der Verkauf des Medienhauses die Stiftung VU und somit die Vaterländische Union als Partei stärkt, ist eine legitime unternehmerische Konsequenz. Entscheidend ist für mich jedoch nicht der finanzielle Gewinn einer Parteistiftung, sondern dass das Verfahren transparent vonstattengeht und die publizistische Vielfalt im Land gestärkt wird. Dann ist das Vorhaben der Stiftung VU ein Gewinn für den Medienplatz Liechtenstein und eine Stärkung der Demokratie unseres Landes.

Samstag, 14. März 2026

Energiepreise

Service Public grössere Beachtung schenken

Antwort auf die LIEWO-Frage vom 15. März 2026
 
Die aktuelle geopolitische Lage zeigt uns deutlich, wie verwundbar Liechtenstein aufgrund seiner Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist. Für die FBP ist klar: Energie muss für alle bezahlbar bleiben. Dies ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und den Erhalt unseres Wohlstands.

In dieser angespannten Situation kommt unseren öffentlichen Energieunternehmen eine besondere Verantwortung zu. Sie sind Teil des Service Public und haben den klaren Auftrag, die Versorgungssicherheit zu fairen Konditionen zu gewährleisten. Betriebswirtschaftliche Gewinne sind in diesen Zeiten zweitrangig. Aus diesem Grunde wird die FBP - wie bereits angekündigt - einen parlamentarischen Vorstoss einreichen, damit dem Service Public grössere Beachtung geschenkt wird.

Dank einer Kombination aus grosser Eigenverantwortung, öffentlichen Fördergeldern und politischem Engagement, hat die Bevölkerung in den letzten Jahren eine massive Kraftanstrengung zum Ausbau der lokalen PV-Stromproduktion geleistet. Die Bevölkerung ist ihrer Verantwortung nachgekommen. Nun sind die Regierung und die LKW am Zug. Es braucht attraktive Rahmenbedingungen. Bereits im Wahlprogramm der FBP ist zu lesen: «Wir unterstützen die Einführung einer Stromhandelsplattform, mit welcher Privathaushalte und Unternehmen den von ihnen produzierten Strom direkt an andere Liegenschaften verkaufen können.» Diese Forderung gilt immer noch und mit deren Umsetzung werden sich die Rahmenbedingungen zur Nutzung elektrischer Alternativen zu fossilen Verbrauchern weiter verbessern.



Mittwoch, 11. Februar 2026

Volksinitiative Fristenlösung für Liechtenstein

Volksinitiative Fristenlösung: Im Dialog eine Lösung finden

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner

Ich bin der Überzeugung, dass wir die Debatte um die Volksinitiative Fristenlösung mit grosser Sachlichkeit führen müssen. Ein Aspekt, der für mich dabei ein berechtigtes Anliegen darstellt, ist die Frage der medizinischen und psychologischen Beratung bzw. Begleitung. Ich gehe mit den Initianten überein, dass Betroffene während des Entscheidungsprozesses, bei einem etwaigen Abbruch und in der Nachsorge eine umfassende medizinische Versorgung und psychologische Betreuung im Inland angeboten bekommen sollen. Diesbezüglich erkenne ich gegenüber der heutigen Ausgangslage ein klares Verbesserungspotential.

Dem Recht der Frau auf den eigenen Körper muss dabei höchste Bedeutung zukommen. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, die Grundvoraussetzungen so zu verbessern, dass Frauen in schwierigen Lebenslagen die notwendige Unterstützung erfahren, um auch dem Recht des ungeborenen Lebens höchste Bedeutung zuzuerkennen.

Wir dürfen bei dieser Thematik jedoch die staatspolitische Realität nicht ausser Acht lassen. Das Ziel muss eine Lösung sein, welche die Stabilität unseres Landes nicht gefährdet. In der aktuell unsicheren internationalen Gemengelage dürfen wir nicht zulassen, dass sich die beiden Souveräne innenpolitisch auseinanderdividieren. Dies erfordert von allen Seiten Kompromissbereitschaft.

Die FBP wird diese Initiative in der Partei nun sehr breit diskutieren. Es werden sich nicht nur Präsidium und Landtagsfraktion damit intensiv befassen, sondern wir werden auch den Landesvorstand zeitnah in den innerparteilichen Meinungsbildungsprozess einbeziehen.

Gleichzeitig legen wir grossen Wert auf den bewährten politischen Prozess. Dass die Initiative ohne vorgängiges Gespräch mit dem Fürstenhaus eingereicht wurde, sehe ich kritisch. Für die FBP steht der Dialog an erster Stelle, um die Tragfähigkeit einer Lösung seriös auszuloten. Die FBP wird daher aktiv das Gespräch mit der Fürstenfamilie suchen, da wir überzeugt sind, dass für dieses zentrale Thema ein gemeinsamer Weg der beiden Souveräne gefunden werden muss. Ebenso werden wir den Austausch mit den Initianten suchen, um mögliche Kompromisse zu prüfen.

Wir wissen, dass weitreichende gesellschaftspolitische Änderungen in Liechtenstein nur dann Bestand haben, wenn sie von beiden Souveränen getragen werden. Unser Ziel ist es, im Dialog einen Weg zu finden, der am Ende zu echter Rechtssicherheit führt und eine sanktionsfähige Lösung ermöglicht. Eine institutionelle Konfrontation gilt es unserer Meinung nach unter allen Umständen zu verhindern.

Freitag, 30. Januar 2026

Neubau Landesspital

Transparenz, ein klarer Fahrplan und Verlässlichkeit sind jetzt entscheidend

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner

Die Diskussion um den Neubau des Landesspitals (LLS) kocht erneut hoch. Fakt ist: Die Bevölkerung hat zwei Mal Ja zu einem Neubau gesagt. Die Politik hat die Verpflichtung, diese Volksentscheide umzusetzen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben Anspruch darauf, dass ihren Volksentscheiden nachgelebt wird. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Für die FBP ist das Landesspital kein taktisches Projekt und kein parteipolitisches Spielballthema. Es ist zu wichtig, geht es doch um nichts weniger als das zentrale Element der medizinischen Grundversorgung unseres Landes. Die FBP steht nach wie vor hinter dem Spitalneubau und hinter dem Spitalstandort Liechtenstein.

Die Vergangenheit lässt sich nicht ändern, aber die Zukunft lässt sich gestalten. Regierungsrat Emanuel Schädler muss nun rasch die zentralen Fragen beantworten. Dies umso mehr, als er bei verschiedenen Vorstössen der FBP von letztem Herbst - etwa zur Altersmedizin oder zu den Medikamentenpreisen - argumentierte, solche Überlegungen seien obsolet, da sie Teil in den «fast fertigen» ministeriellen Planungen seien. Wenn dem so ist, braucht es jetzt Klarheit und Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie sieht das «fast fertige» Konzept des Ministeriums konkret aus und welche Rolle spielt darin das Landesspital?
  • Wie geht es jetzt mit dem Landesspital weiter?
  • Ist das Landesspital für ihn noch der Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung unseres Landes?
  • Welche Rolle misst Gesundheitsminister Emanuel Schädler dem LLS als Teil des Gesundheitsstandorts Liechtenstein bei?
  • Steht Minister Emanuel Schädler noch hinter dem ausgearbeiteten Projekt?
  • Gilt das Regierungsprogramm noch, in welchem festgehalten wird, dass der Neubau des Landesspitals realisiert werden soll?
 
Keine Frage: Es wurden Fehler gemacht - in der Projektorganisation, in der Planung, in der Kommunikation. Die FBP erwartet, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit lernt und die richtigen Lehren daraus zieht und gemeinsam in die Zukunft blickt. Transparenz, ein klarer Fahrplan und Verlässlichkeit sind jetzt entscheidend, um verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen. Dazu gehört auch ein sorgfältiger Umgang mit vertraulich deklarierten Unterlagen. Dass wiederholt vertrauliche Inhalte aus dem Ministerium für Gesellschaft an die Medien weitergegeben wurden, ist einer vertrauensvollen Aufarbeitung und Zusammenarbeit jedenfalls abträglich.