Sonntag, 21. Juni 2026

Volksinitiative "Fristenlösung für Liechtenstein"

Abstimmung ist nicht bedeutungslos

Antwort auf die LIEWO-Frage vom 21. Juni 2026
 
Trotz der Ankündigung des Erbprinzen, die Initiative im Falle einer Annahme nicht zu sanktionieren, haben die Stimmberechtigten das Recht, sich frei eine Meinung zu bilden und diese zu äussern. Zu einer ehrlichen Debatte gehört es, beide Souveräne - Fürst und Volk - anzuhören. Es wäre deshalb falsch, eine etwaige Volksabstimmung als bedeutungslos darzustellen. Aus diesem Grunde macht sich die FBP auch dafür stark, dass - sofern die Initiantinnen und Initianten die erforderliche Anzahl Unterschriften erhalten - die Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» auch bei einer etwaigen Annahme durch den Landtag dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Dieses Vorgehen haben auch die Mitglieder des Landesvorstandes der FBP einstimmig so gutgeheissen. 

Es ist zwar richtig, dass formal das Ansinnen, in Liechtenstein eine Fristenlösung einzuführen, an der Sanktionsverweigerung des Erbprinzen scheitern wird. Unabhängig, ob Ja oder Nein: Das Abstimmungsergebnis muss als bedeutendes politisches Signal betrachtet werden, welches den Rahmen für das weitere Vorgehen in dieser Frage bildet. Deshalb ist es meines Erachtens sogar von übergeordneter Bedeutung, dass auch die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ihre Meinung zu der Volksinitiative 'Fristenlösung für Liechtenstein' kundtun. 

Wenn die Positionen der beiden Souveräne in einer solch grundlegenden Frage auseinandergehen, stellt dies das Land vor eine besondere Herausforderung. Umso wichtiger sind eine sachliche Diskussion, gegenseitiger Respekt und die Bereitschaft, nach einer gesellschaftlich, rechtlich und staatspolitisch tragfähigen Lösung zu suchen. Die FBP ruft alle Seiten zu Sachlichkeit und Fairness in der bevorstehenden Diskussion auf.

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