Donnerstag, 30. November 2017

Staatsvertrag mit der Schweiz zur Krankenpflegeversicherung

Ein Abkommen mit Vorteilen, aber (noch) zu vielen Nachteilen


Es ist keine Frage, dass das Abkommen mit der Schweiz betreffend die gegenseitige Übernahme der Kosten für ambulante Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung Nachteile aufweist. Es ist aber ebenso keine Frage, dass dieses Abkommen sowohl für Versicherte als auch für gewisse Leistungserbringer Vorteile beinhaltet. Deshalb wird es der Sache nicht gerecht, diesen Staatsvertrag mit der Schweiz pauschal zu verteufeln, ohne sich mit den Vorteilen konkret auseinanderzusetzen. 

Mit diesem Abkommen soll der freie Marktzugang für Patienten und Leistungserbringer zwischen der Schweiz und Liechtenstein eingeführt werden. Hierzu gehört beispielsweise, dass dieser freie Marktzugang für Liechtensteiner Physiotherapeuten, Chiropraktoren oder Apotheken den Vorteil bringt, in Zukunft Patientinnen und Patienten aus der Schweiz behandeln bzw. bedienen zu dürfen. Dies ist ihnen heute teilweise verwehrt. Man darf bei der gesamten Diskussion diesen Vorteil nicht unberücksichtigt lassen.

Dieser freie Marktzugang hat aber gleichzeitig den Nachteil, dass er zu ungleichen Spiessen zwischen der Schweiz und Liechtenstein führt. Der Grund für diese Ungleichheit liegt nicht in der Gesetzgebung der Schweiz, sondern hängt ausschliesslich mit der Liechtensteiner Bedarfsplanung zusammen. Um einen freien Marktzugang mit gleichlangen Spiessen zu schaffen, müsste die Liechtensteiner Bedarfsplanung aufgehoben werden. Dies ist für mich keine Alternative, da damit eine Mengenausweitung inklusive Kostensteigerung einher ginge, was zu einem überproportionalen Anstieg der Krankenkassenprämien führen würde. Damit würden alle Massnahmen, welche die letzten Jahre hinsichtlich einer Reduktion des Anstiegs der Gesundheitskosten umgesetzt wurden, torpediert. Somit lässt sich der freie Marktzugang, wie ihn die Regierung mit der Schweiz ausgehandelt hat, auf Basis des heutigen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nur mit ungleichen Spiessen umsetzen.

Dieses Abkommen bringt für alle OKP plus Versicherten, welche Leistungserbringer in der Schweiz aufsuchen, den Vorteil, dass sie in Zukunft keine OKP plus Versicherung mehr benötigen und somit ihre Krankenkassenprämien um CHF 40.-- pro Monat sinken. Dies hätte jedoch zur Folge, dass sie in Liechtenstein keinen Leistungserbringer mehr aufsuchen können, welcher nicht über die OKP-Zulassung verfügt. Eine Kündigung der OKP plus Verträge hätte für den Versicherten zwar keine Auswirkungen auf die freie Arztwahl in der Schweiz, jedoch auf jene in Liechtenstein. Somit wäre eine Kündigung nur für jene Versicherten attraktiv, welche von vornherein ausschliessen, einen Nicht-OKP-Arzt in Liechtenstein aufzusuchen.

Darin liegt aber auch der Nachteil dieses Abkommens bzw. die Ungleichheit bei der Arztwahl zwischen Schweizer und Liechtensteiner Leistungserbringern. Während ein Liechtensteiner Versicherter für Leistungserbringer in der Schweiz die freie Arztwahl besitzt, wäre diese im Inland - also in Liechtenstein - eingeschränkt. Dies könnte zu absurden Situationen führen, wenn beispielsweise ein Nicht-OKP-Arzt sowohl in Liechtenstein als auch in der Schweiz eine Praxis betreibt. Der Liechtensteiner Versicherte könnte dann die Praxis in der Schweiz aufsuchen, jene in Liechtenstein jedoch nicht. Deshalb ist es nicht auszuschliessen, dass Liechtensteiner Nicht-OKP-Ärzte ihre Praxis in die grenznahe Schweizer Region verlegen, um allen Liechtensteiner Patienten den Zugang zur eigenen Praxis zu ermöglichen. Wie viele Ärzte diesen Weg wählen, kann nicht vorhergesagt werden. Da ein solcher Umzug mit hohem bürokratischen Aufwand und zusätzlichen Steuerabgaben und somit höheren Kosten verbunden ist, wird jeder Arzt deshalb sehr genau abwägen, ob für ihn eine solche Umsiedlung der Praxis überhaupt Sinn macht. Die Anzahl an Praxen, welche diesen Schritt wählen, wird sich in Grenzen halten, darin teile ich die Einschätzung der Regierung. 

Trotzdem ist es nicht von der Hand zu weisen, dass dieses Abkommen das System der OKP plus teilweise aushebelt. Sollten alle OKP plus Versicherten ihren Vertrag künden, würde dies Mindereinnahmen von rund 3 % des Prämienvolumens ausmachen. Diese Mindereinnahmen müssten ausgeglichen werden, womit eine Erhöhung der OKP-Prämie im selben Ausmass nicht ausgeschlossen ist. Das heisst: Die finanziellen Einbussen durch die Kündigungen von OKP plus Verträgen müssten auch von den ausschliesslich OKP-Verischerten mitgetragen werden. Dass diese Entwicklung eintreten könnte, schliesst auch die Regierung nicht aus. In ihrem Bericht betont sie: 
"So ist es nicht auszuschliessen, dass die Anzahl jener Personen, die über eine erweiterte OKP verfügen, sich nach Inkrafttreten des Abkommens verringern könnte, was einen teilweisen Wegfall der Zusatzprämien und allenfalls eine (geringfügige) Steigerung der OKP-Grundprämien zur Folge hätte."
Es darf davon ausgegangen werden, dass nicht alle OKP plus Versicherten ihren Vertrag künden werden, womit sich diese Einnahmereduktion in Grenzen halten wird. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass es durch die freie Arztwahl in der Schweiz zu einer Mengenausweitung und somit zu Kostensteigerungen kommt. Einnahmereduktion in Verbindung mit Mengenausweitung und Kostensteigerung ist die komplett falsche Entwicklung, welche dieses Abkommen aller Voraussicht nach herbeiführen wird.

Zudem muss davon ausgegangen werden, dass  mehrheitlich die unteren Einkommen über einen reinen OKP-Vertrag verfügen, da diese Einkommensklasse die CHF 480.-- pro Jahr, welcher ein OKP plus Vertrag zusätzlich kostet, finanziell gar nicht stemmen kann. Somit hätte dies zur Folge, dass die unteren Einkommen höhere Prämien bezahlen müssten, weil die mittleren und höheren Einkommen den OKP plus Vertrag künden und CHF 480.-- pro Jahr einsparen. Das ist auch sozialpolitisch für mich keine Alternative.

Aus diesem Grunde stehe ich diesem Abkommen sehr skeptisch bis ablehnend gegenüber. Das Abkommen an sich zielt mit der Einführung des freien Marktzugangs zwischen der Schweiz und Liechtenstein in die richtige Richtung. Das heutige Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz korreliert jedoch nicht mit dem Abkommen, weshalb daraus etliche Nachteile entstehen, die zu Ungleichheiten führen. 

Vielmehr müsste überlegt werden, wie das Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz abgeändert werden kann, damit es mit dem Abkommen kompatibel ist und der freie Marktzugang nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Liechtenstein zum Tragen kommt. Hierfür scheint es mir angebracht, die OKP plus Vorschriften zu prüfen. Es muss abgeklärt werden, ob die OKP plus Regelung im Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz derart angepasst werden kann, damit sie dem freien Marktzugang mit gleichlangen Spiessen entspricht. Dabei gilt es darauf zu achten, dass dies ohne Abschaffung der Bedarfsplanung geschieht. Dann könnten Leistungserbringer wie Versicherte vom den freien Marktzugang profitieren und zwar mit gleichlangen Spiessen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Der Ratifikation dieses Staatsvertrages mit der Schweiz würde nichts mehr im Wege stehen und die Vorteile, welche dieses Abkommen für die Versicherten wie Leistungserbringer beinhaltet, voll zum Tragen kommen.

Dienstag, 28. November 2017

Sportstättenkonzept

Muss das Sportstättenkonzept revidiert werden?

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 26. November 2017

Zweck des Sportstättenkonzepts ist es, Richtlinien zur Verfügung zu stellen, nach welchen der Neubau, die Renovation und der Unterhalt unserer Sportinfrastruktur erfolgen soll. Für bestehende Bauten aber auch für Neubauvorhaben wurde ein Anforderungskatalog mit einem klar vorgegebenen Verfahren erstellt. Ich sehe keine Veranlassung, dieses Konzept grundlegend zu überarbeiten. Einzelne Detailbestimmungen, wie bsp. die Subventionierung von Gastronomiebetrieben sind zwar diskussionswürdig, bedingen aber keine grundlegende Revision. Das Problem liegt vielmehr darin, dass bei der Erarbeitung des Konzepts die Mehrheit der Gemeinden den vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel - 50% Standortgemeinde, 30% Land, 20% übrige Gemeinden - ablehnte. Somit wurde die Finanzierungsfrage offen gelassen und ist damit jeweils bei der Beratung über ein konkret vorliegendes Gesuch festzulegen. Dass die Finanzierung nicht geregelt wurde, schwächt das gesamte Sportstättenkonzept. Viel zielführender wäre es, endlich einen Finanzierungsschlüssel festzulegen. Dies würde auch die Anwendung des Sportstättenkonzeptes vereinfachen, zahlreiche Diskussionen verhindern und die Chancen, dass Projekte wie die Kletterhalle oder das geplante Langlaufzentrum auch in den Gemeinden auf Mehrheiten stossen, erhöhen.

Donnerstag, 9. November 2017

Ausserhäusliche Kinderbetreuung II

Übergangsfinanzierung zur Sicherung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung

Votum anlässlich der Landtagsdebatte bezüglich dem Antrag auf Beitragserhöhung beim Konto ‘Kinder- und Jugendhilfe’

Ich stelle den Antrag, das Konto 540.366.00 ‘Kinder- und Jugendhilfe’ um CHF 300'000.-- zu erhöhen und somit den Betrag von CHF 6‘639‘000.-- in den Landesvoranschlag aufzunehmen. Diese Erhöhung ist verbunden mit der Massgabe, dass die Regierung die Förderung pro Platz bei Kindertagesstätten und Tagesstrukturen wieder auf das Niveau von 2016 anzuheben habe. Wenn nach dieser Anhebung immer noch Lücken in der Finanzierung bestehen, haben die Anbieter diese durch Erhöhung der Elternbeiträge zu schliessen.

Begründung

Das Konto Kinder- und Jugendhilfe sieht im Voranschlag 2018 Ausgaben von CHF 6'339'000.-- vor. Hiervon entfallen CHF 2'206'000.-- auf den Verein Kindertagesstätten. Der Verein Kindertagesstätten ist der grösste Anbieter Liechtensteins im Bereich Kinderbetreuung. Der Landtag hat anlässlich der Debatte um den Landesvoranschlag 2017 die von der Regierung beantragte Erhöhung des entsprechenden Kontos um rund CHF 300'000.-- abgelehnt und dennoch gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht auf alle Anbieter aufgeteilt werden sollen. Die Regierung hat dem Landtag anlässlich dieser Debatte mitgeteilt, dass diese Umverteilung ohne Erhöhung des Gesamtbetrags zwar möglich sei, dabei aber behutsam vorzugehen sei, damit die Existenz des grössten Anbieters nicht gefährdet werde. Gemäss dieser Entscheidung wurde dem Verein Kindertagesstätten für 2017 rund CHF 180'000.-- weniger ausbezahlt und dafür den neuen Anbietern ein Betrag zugesprochen.

Der Verein Kindertagesstätten berichtet, dass trotz der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Elternbeiträge die finanzielle Lage sehr angespannt und die Zukunft des Vereins gefährdet sei. Das Jahr 2017 wird der Verein mit einem Defizit von rund CHF 250'000.-- abschliessen. Dieses Defizit kann der Verein noch aus seinen Reserven tragen, welche damit aber aufgebraucht sind. Ein weiteres Jahr ohne Beitragserhöhung bringt den Verein finanziell in eine sehr schwierige Situation. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es sich beim Verein Kindertagesstätten um einen privaten Verein handelt, für welchen der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Bei einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Franken und einem Personalbestand von rund 130 Personen trägt der Vereinsvorstand auch ein gewisses persönliches Risiko. Ein Nein zur beantragten Beitragserhöhung würde den Verein für Kindertagesstätten vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. Je nach Entwicklung wäre es nicht ausgeschlossen, dass der Verein seine Dienstleistungen einstellen müsste, da sie finanziell nicht mehr tragbar wären. Mindestens eine Leistungskürzung inkl. der Schliessung von einzelnen Kitas und Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wären aber wohl unabwendbar. Somit wären zahlreiche Kitaplätze und Tagesstrukturen in Gefahr. Wenn dieser Verein in Schwierigkeiten gerät und sein Angebot verringern oder sogar sein Engagement einstellen muss, entsteht ein grösseres Problem im Bereich der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Dies hätte auch spürbare Auswirkungen auf den Wirtschaftsplatz und auf die Familienorganisation bei zahlreichen Familien.

Die Regierung beantragt, im Landesvoranschlag 2018 das Konto 540.366.00 Kinder- und Jugendhilfe um CHF 454'000.-- gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Diese Erhöhung reicht aber nicht aus, um beim Verein Kindertagesstätten im Jahr 2018 ein Defizit zu vermeiden. Dies auch deshalb, da der Verein seit diesem Jahr für weitere Tagesstrukturen, namentlich in Vaduz und Nendeln, verantwortlich zeichnet. Daher beantragt die FBP-Fraktion eine weitere Erhöhung des Betrags auf diesem Konto, damit der Fortbestand des Vereins Kindertagesstätten sichergestellt ist. 

Zur Umsetzung der Beschlüsse der Landtagssitzung vom November 2016 hat die Regierung eine schrittweise Umverteilung der Mittel eingeleitet. In einem mehrstufigen Prozess ist geplant, die nach 2011 neu entstandenen Plätze gleich wie die davor entstandenen Plätze zu fördern, allerdings nur bis zur Höhe von 90% des im Jahr 2016 ausbezahlten Betrags pro Platz.

Die FBP-Fraktion beantragt, die Subventionen pro Platz für Kindertagesstätten und Tagesstrukturen nun wieder auf denselben Wert anzuheben, welcher 2016 ausbezahlt wurde. Dabei sollen für alle Anbieter dieselben Beträge pro Platz zur Anwendung kommen, damit die vom Landtag geforderte Gleichbehandlung aller Anbieter sichergestellt ist. Dafür ist neben der von der Regierung beantragten Budgeterhöhung eine zusätzliche Erhöhung um CHF 300‘000.-- notwendig.

Daher wird beantragt, ein Betrag von CHF 6‘639‘000.-- für dieses Konto in den Landesvoranschlag aufzunehmen verbunden mit der Massgabe, dass die Regierung die Förderung pro Platz bei Kindertagesstätten und Tagesstrukturen wieder auf das Niveau von 2016 anzuheben habe. Wenn nach dieser Anhebung immer noch Lücken in der Finanzierung bestehen, haben die Anbieter diese durch Erhöhung der Elternbeiträge zu schliessen.

Hierbei ist es von Bedeutung zu erwähnen, dass es sich bei dieser Beitragserhöhung um eine Übergangsfinanzierung für das Jahr 2018 handelt. Ab dem Jahr 2019 plant die Regierung die Einführung von Beiträgen, welche sich nicht mehr an der Anzahl der Plätze, sondern an der effektiv erbrachten Leistung orientieren. Damit sollte dann die finanzielle Grundlage des Vereins Kindertagesstätten für mehrere Jahre gesichert sein.

Landesvoranschlag 2018

Generelle Lohnerhöhung von 1 % entspricht den privatwirtschaftlichen Gepflogenheiten

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Budget 2018

Aus dem zuvor behandelten Bericht zur Finanzplanung 2018 - 2021 lässt sich sehr gut erkennen, dass die Staatsfinanzen nicht nur momentan im Lot sind, sondern die Regierung auch mittelfristig davon ausgeht, dass die fünf finanzpolitischen Eckwerte zumindest bis ins Jahr 2021 eingehalten werden können. Die Regierung erwartet in der Finanzplanungsperiode 2018 - 2021 kumulierte Mittelzuflüsse von CHF 208 Mio.. In Bezug auf die Reserven wird unser Land in noch nie gekannte Grössenordnungen vorstossen. Gemäss Hochschätzung für das laufende Jahr wird von einem weiteren Anstieg des Deckungsüberschusses auf CHF 1.613 Mia. ausgegangen. «Sollte dies so eintreffen, übersteigt dieser den bis anhin erreichten Höchststand von CHF 1.611 Mia. im Jahr 2007», schreibt die Regierung auf Seite 10 der Finanzplanung. Sollte die Prognose der Regierung in Bezug auf die kumulierten Mittelzuflüsse bis 2021 eintreffen, wird unser Land in wenigen Jahren an der CHF 2 Mia. Marke an Deckungsüberschüssen anklopfen. Deshalb besteht wohl keinen Zweifel, dass die Aussage «der Staatshaushalt ist saniert» der Wahrheit entspricht.

Aus diesem Grunde überrascht es auch nicht, dass die Regierung auch kommendes Jahr ein positives Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung in der Höhe von CHF 22 Mio. erwartet. Die Gesamtrechnung weist einen Mittelzufluss von CHF 36 Mio. aus. Bei den betrieblichen Erträgen wird ein Volumen von CHF 760 Mio. und somit eine Steigerung gegenüber dem Voranschlag 2017 von 4 % veranschlagt. Diesbezüglich liegen die Steuereinnahmen von CHF 693 Mio. und einer Steigerung von knapp CHF 28 Mio. deutlich über dem Voranschlag 2017. Ein Grossteil davon betrifft die Ertragssteuer, welche rund CHF 14 Mio. höher ausfallen soll. Die Regierung beruft sich hierbei auf Schätzungen, die bei relevanten Steuerzahlern zum Steuerjahr 2017 eingeholt wurden. Darüber hinaus geht die Regierung von einer anhaltend positiven Wirtschaftslage aus, was in Bezug auf die internationale Wirtschaftsentwicklung auch so angenommen werden darf.

Auf der Aufwandseite wird im Voranschlagsvergleich erstmals seit der Durchführung des Sanierungsprojektes wieder mit einer geringen Zunahme um CHF 4 Mio. oder 0.4 % gerechnet. Auch dies erachte ich hinsichtlich der aktuellen finanziellen Lage als angebracht. Trotzdem ist nicht alles Gold was glänzt: Mit den betrieblichen Aufwendungen in der Höhe von CHF 813 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss aus der betrieblichen Tätigkeit von rund CHF 53 Mio.. Im Endergebnis ist das Finanzergebnis in der Höhe von rund CHF 74 Mio. dafür verantwortlich, dass mit einem positiven Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung von rund CHF 22 Mio. gerechnet werden darf.

Natürlich kann man argumentieren, dass das Finanzergebnis genau gleich wie das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit zum Jahresergebnis gehört. Grundsätzlich stimmt das ja auch. Aber trotzdem erhalten die vorgelegten Zahlen dadurch einen kleinen Dämpfer, wobei mir bewusst ist, dass in den Detailpositionen Finanzergebnis nicht gleich Finanzergebnis ist. Während gewisse konstante Einnahmen wie Zinsen und Dividenden - und hierbei besonders jene der Landesbank - ohne Einschränkung als definitive Einnahmen budgetiert werden können, sind Gewinne auf Finanzanlagen doch mit hoher Unsicherheit behaftet. Dass die Entwicklung an den Finanzmärkten so weitergeht wie in jüngster Zeit, darf nicht angenommen werden. Und wenn man Analystenmeinungen verfolgt, ist es nicht eine Frage ob die gegenwärtige Blase an den Finanzmärkten platzt, sondern nur noch wann. Dann könnten jene CHF 26 Mio., welche die Regierung als Kursgewinne budgetiert, sich rasch in Luft auflösen.

Ich möchte hier nicht schwarzmalen, sondern die Regierung einfach bitten, die Schwelle von CHF 800 Mio. bei den betrieblichen Aufwendungen im Auge zu behalten und darauf zu achten, dass man sich nicht zu weit von ihr entfernt. Sie scheint mir doch eine Grösse zu sein, an welcher man sich ausrichten kann.

In den Rechnungsjahren 2012 - 2017 konnte der Personalaufwand absolut um CHF 10. Mio. reduziert werden. Im Voranschlag 2018 steigt er gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2017 um CHF 4 Mio.. Dieser Anstieg ist unter anderem im Antrag der Regierung nach einer Ausrichtung eines fixen Leistungsanteils in der Höhe von einem Prozent begründet. Ich unterstütze diesen Antrag der Regierung. Dieser Antrag führt jedoch dazu, dass nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine Anpassung ihres Gehalts hoffen dürfen. Entscheiden, wer als Leistungsträger gilt und wem diese 1-prozentige Erhöhung gewährt werden soll, werden die Amtsleiter. Darüber hinaus könnte der Fall eintreten, dass gewisse Leistungsträger diesen 1-prozentigen Anteil zwar verdient hätten, aber durch die Eingrenzung von maximalen Leistungsboni nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, da sie sonst den maximalen ordentlichen Jahreslohn ihrer Lohnklasse übersteigen, was nicht zulässig ist.

Seit dem Jahre 2012 wurde keine generelle Lohnerhöhung mehr gesprochen. Der Grund hierfür liegt sicherlich in der Finanzkrise des Jahres 2008, in den wirtschaftlichen Folgen dieser Finanzkrise, welche in den Jahren 2009 - 2013 mehrheitlich zu negativen Jahresergebnissen und Reserven-Abbau führten, sowie in der Sanierung des Staatshaushaltes der Jahre 2014 - 2016. Diese Phase ist nun glücklicherweise überstanden.

Die Freie Liste beantragt neben diesem 1-prozentigem Leistungsanteil zusätzlich eine generelle Lohnerhöhung um 2 %. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich anerkenne zwar die Notwendigkeit einer generellen Lohnerhöhung, 2 % erscheinen mir jedoch zu hoch. Dies aus zweierlei Gründen:

1.) Wie zuvor erwähnt schliesst der Landesvoranschlag nur dank einer optimistischen Einschätzung in Bezug auf das Finanzergebnis positiv ab. Aus den betrieblichen Aufwendungen resultiert immer noch ein Aufwandüberschuss von rund CHF 53 Mio.. Die budgetierten Kursgewinne von CHF 26 Mio. werden höher veranschlagt als das budgetierte Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung von rund CHF 22 Mio. Die Abhängigkeit vom Finanzergebnis und die damit verbundene Unsicherheit ist mir einfach zu gross, um einer generellen
2-prozentigen Lohnerhöhung zuzustimmen.

2.) Von Bedeutung ist für mich jedoch auch der Vergleich mit der Privatwirtschaft. Die Lohnanpassungen des Landes und branchenübergreifend jene der Privatwirtschaft sollten nicht zu weit divergieren, sondern sich in etwa die Waage halten. Ich gehe davon aus, dass dies seit der letzten generellen Lohnerhöhung 2012 zum Nachteil des Staatspersonals nicht geschehen ist. Während in der Privatwirtschaft die eine oder andere Lohnerhöhung gewährt wurde, wurde eine solche dem Staatspersonal nicht zugestanden. Ich kann aber auch den Ausführungen des Abgeordneten Herbert Elkuch in der LIEWO von letzten Sonntag teilweise beipflichten, der einen weitaushöheren Durchschnittslohn in der Verwaltung als gegenüber der Privatwirtschaft ausmacht. Auch wenn diese Aussage nicht auf alle Bereiche des Staatspersonals so gesagt werden kann, gehe ich mit ihm überein, dass die maximalen ordentlichen Jahreslöhne bei einzelnen Lohnklassen weit über dem Durchschnitt liegen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Lohn- und Protokollvereinbarungen der
letzten Jahre der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge genauer zu betrachten. Bis auf den Verband der Liechtensteiner Personaldienstleister, bei welchem ich aus den Ausführungen der Zentral Paritätischen Kommission (ZPK) keine hierfür relevanten Informationen entnehmen konnte, und dem Gipser- und Malerverband, der erst seit kurzem einen GAV kennt, wurde zwischen 2014 und 2017 von allen Verbänden generelle oder individuelle Lohnerhöhungen gewährt. Diese bewegten sich mehrheitlich in der Grössenordnung von 0.5 % bis 1 %. Gab es eine Nullrunde, wurden im Jahr davor oder danach generelle oder individuelle Lohnerhöhungen gewährt. Für das Jahr 2018 genehmigten beispielsweise der Baumeister- und Pflästererverband eine individuelle sowie das Detailhandelsgewerbe eine generelle Lohnerhöhung von jeweils 0.5%. Die Summen der Lohnerhöhungen während der Jahre 2014 bis 2017 bei den Verbänden mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen bewegen sich mehrheitlich bei einem Prozent und mehr.

Unter diesen privatwirtschaftlichen Gegebenheiten und aus der Tatsache, dass die Nullrunden beim Staatspersonal ins Jahr 2012 zurückreichen, werde ich zusätzlich zum Antrag der Regierung um eine 1-prozentige Erhöhung des Leistungsanteils eine generelle Lohnerhöhung für das Staatspersonal von einem Prozent beantragen. Damit erhöht sich die massgebliche Lohnsumme gegenüber dem Antrag der Regierung um CHF 952'000.--.

Mittwoch, 8. November 2017

Verkehrsinfrastrukturbericht 2018

Massive Verkehrssteigerung im Unterland

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Verkehrsinfrastrukturbericht 2018

Der Verkehrsinfrastrukturbericht 2018 gibt eine gute Übersicht über die Verkehrsentwicklung unseres Landes und über die kurz- und mittelfristig geplanten Tiefbaumassnahmen.

Auffallend ist die Verkehrssteigerung im Liechtensteiner Unterland zwischen den Jahren 2009 und 2016. Rheinbrücke Ruggell +40.2 %, Grenzübergang Ruggell-Nofels +35.2 %, Grenzübergang Schellenberg +24.9 %, Verbindung Mauren-Schaanwald +19.8 %, Verbindung Bendern-Ruggell +18.6 %, Rastplatz Nendeln +10.2 % und schlussendlich Grenzübergang Schaanwald-Tisis +11 %. Wie man bei der letzten Position, jener des Grenzübergangs Schaanwald-Tisis, zur Beurteilung kommen kann, dass - wie auf Seite 16 des Berichts dargelegt- die Frequenzen beim Hauptzollamt Schaanwald-Tisis nach einer Steigerung in den 80er Jahren seit 1990 nicht mehr stark anstiegen würden, ist mir ein Rätsel, wenn der Anstieg seit 2009 11 % beträgt. Es ist doch klar ersichtlich, dass nach einem Rücklauf in den 2000er Jahren eine Trendumkehr stattgefunden hat. Wenn man dann diese Steigerungen mit den Grafiken auf den Seiten 29 und 30 in Verbindung bringt, mit welchen aufgezeigt wird, dass im Unterland im Mittelwert ein Bevölkerungsanstieg gegenüber 1990 von 213 % und ein Arbeitsplatzanstieg von über 300 % prognostiziert wird, dann sollte jedem klar sein, dass es bei der Verkehrsproblematik Unterland mehr als nur 5 vor 12 ist.

Eine weitere Aussage, die mir ins Auge stiess, betrifft den allgemeinen Zustand der Fahrbahnoberflächen. Entgegen meiner Erfahrung werden knapp 30 % der Fahrbahnoberflächen als kritisch oder schlecht beurteilt. Mich würde interessieren, welche Faktoren für die Kategorisierung der Fahrbahnoberflächen von Relevanz sind. Wie muss eine Fahrbahnoberfläche beschaffen sein, dass sie als schlecht oder kritisch beurteilt wird? Oft kommt es mir vor, dass wir vom Gedanken von Luxuslösungen noch nicht gänzlich Abstand genommen haben. Wenn bei uns knapp 30 Prozent unserer Strassen als kritisch oder schlecht beurteilt werden, dann möchte ich nicht wissen, wie diese Statistik in anderen Ländern aussähe. Oder werden in anderen Ländern andere Kriterien und Massstäbe angewandt? Wäre froh, wenn die Regierung hierzu ein paar Ausführungen machen könnte.

Während jene Strassen, welche als schlecht bewertet werden, in den Jahren 2014 bis 2016 stark rückläufig waren, erhöhte sich während diesen Jahren der Anteil jener Strassen, welche als kritisch angesehen werden. Diesbezüglich fällt auf, dass gemäss VSS Norm 1.6 % bis 2.5 % des Wiederbeschaffungswertes für Unterhalt und Ausbau investiert werden sollten. Bei uns beträgt dieser Prozentsatz nur 1.3 % bis 1.5 %. Er liegt damit also auch beim Höchstwert unter dem Minimalwert der VSS Norm. In Bezug auf den Strassenzustand wäre es wünschenswert, mit diesem Bericht in Zukunft nicht nur einen Rückblick über die letzten Jahre zu erhalten, sondern auch einen Ausblick über die Erwartungen, wie sich der Strassenzustand in den kommenden Jahren verändern wird, wie hoch in etwa das Investitionsniveau ausfallen wird, um den Strassenzustand zu verbessern, und welchen Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes die Regierung mittelfristig zur Sanierung der Tiefbauten unseres Landes aufzuwenden gedenkt.

Abschliessend möchte ich noch auf die geplante Renovation des Tunnels Gnalp-Steg eingehen. Grundsätzlich befürworte ich diese Renovation, zumal dem Sicherheitsaspekt hohe Beachtung geschenkt werden soll. Ich frage ich mich jedoch, ob die Schwerpunkte richtig gesetzt sind. Zum einen sollen SOS-Nischen im Abstand von ca. 150 m installiert werden. Für einen Tunnel von rund 700 Meter Länge erachte ich dies als Luxuslösung. Im Vergleich dazu befinden sich im Gotthard-Tunnel, welcher nicht nur viel länger ist, sondern im Verkehrsaufkommen kein Vergleich zum Tunnel Gnalp-Steg darstellt, in Fahrtrichtung Nord alle 1.5 km eine Sicherheitsnische und in Fahrtrichtung Süd alle 750 m eine Sicherheitsnische. Ich weiss, dass bei der Renovation des Viamala-Tunnels auf der San Bernardino Route alle 150 Meter eine Sicherheitsnische angebracht wurde. Doch auch dieser Tunnel wird von ungleich mehr Kraftfahrzeugen aller Art durchfahren als unsere regionale Tunnelröhre. Für mich wird diesbezüglich übers Ziel hinausgeschossen.

Zudem würde mich interessieren, wie diese Nischen baulich ausgestaltet sein sollen. Werden die Ecken abgerundet oder im rechten Winkel erstellt? Ich darf dabei nur an das schreckliche Busunglück im Wallis erinnern, bei welchem vermutlich etliche Personen überlebt hätten, wäre die betreffende Nische nicht rechtwinklig, sondern abgerundet erstellt worden. Dieser Unfall hat in der Schweiz auch eine intensive Debatte über die Sicherheit der Nischen entfacht.

Ich würde es zweckmässiger finden, das Tunnel ein wenig zu verbreitern. Dies liesse sich meines Erachtens einfach bewerkstelligen, in dem das Trottoir auf einer Seite entfernt wird. Eine Verbreiterung, um Grossfahrzeugen wie LKW’s oder den Bussen von Liechtenstein Mobil das Kreuzen zu ermöglichen, würde über den Nutzen dieses Tunnels hinausgehen und ginge zu weit. Aber wenn schon Parkplätze aufgrund der Tendenz zu grösseren Autos in Länge und Breite vergrössert werden sollen, dann sollte man auch bei solchen engen Tunnels zumindest darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, dass zumindest zwei grössere Personenwagen ohne Gefahr kreuzen können. Dies würde nämlich ebenfalls die Sicherheit erhöhen und wäre wichtiger, als sich über die Absenkung der Fahrbahn Gedanken zu machen.

Hochbautenbericht 2018

250'000 Franken für eine neue Türfront - Schildbürgerstreich?

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Hochbautenbericht 2018

Der Hochbautenbericht zeigt in übersichtlicher Art und Weise auf, welche Schwerpunkte die Regierung im Bereich der Hochbauten kommendes Jahr setzen möchte und welche positiven Auswirkungen die Grundausrichtung der Liegenschaftsstrategie Eigentum vor Miete, welcher bereits seit 2012 nachgelebt wird, hervorbrachte. Diese Strategie wird in Kürze weitere Erfolge zeitigen, können doch auf Ende 2017 drei weitere Mietverhältnisse aufgelöst werden, so dass im Vergleich zum Jahr 2012 CHF 2.6 Mio. weniger an Mieten bei den Verwaltungsbauten ausgegeben werden. Die Schaffung des neuen Dienstleistungszentrums Giessen für die Landesverwaltung wird diese Liegenschaftsstrategie weiter vorangetrieben, womit sich die Mietaufwendungen in den kommenden Jahren nochmals massgeblich reduzieren werden lassen. 

Unklar ist noch die weitere Verwendung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz. Zum einen ist geplant, dieses Gebäude in den kommenden Jahren einer Gesamtsanierung inkl. neuer Büroraumstruktur zu unterziehen, was der Liegenschaftsstrategie zuträglich wäre. Zum anderen wird momentan diskutiert, die Landesbibliothek im Post- und Verwaltungsgebäude unterzubringen, was jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf die Liegenschaftsstrategie mit sich brächte. Diesbezüglich möchte ich die Regierung fragen, bis wann hierzu ein definitiver Entscheid erwartet werden darf.

In der Folge möchte ich drei Projekte ansprechen, zu welchen ich einige Fragen habe:

1.) Die Regierung plant Ausgaben in der Grössenordnung von CHF 500'000.-- für Massnahmen bezüglich Tragsicherheit beim Schulzentrum Mühleholz II in Vaduz. Im Bericht und Antrag wird auf Seite 22 erwähnt, dass die Haftungsfrage und Varianten für eine definitive Lösung in Abklärung seien und bis Ende 2017 vorliegen werden. Die Kostenverteilung zwischen Ingenieurgemeinschaft, Versicherung und Land Liechtenstein sei noch nicht abschliessend geklärt.

Hierzu folgende Fragen:

a.) Da das Ende des Jahres 2017 unmittelbar bevorsteht, stellt sich mir die Frage, sind die Abklärungen bezüglich Haftungsfrage und Varianten abgeschlossen und welche Ergebnisse resultieren daraus?
b.) Bis wann ist die Kostenverteilung zwischen Ingenieurgemeinschaft, Versicherung und Land abschliessend geklärt?
c.) Auf welchen Annahmen in Bezug auf die Haftungsfrage und die Kostenverteilung fusst der budgetierte Betrag von CHF 500'000.--? 

2.) Aufgefallen ist mir auch, dass für den Ersatz der südlichen Türfront des Landtagsgebäudes CHF 250’000.-- vorgesehen sind. Diese Investition stelle ich grundsätzlich in Frage. Im Bericht wird hierzu nur ausgeführt, dass die Haupteingangsfront über die Jahre ihre Funktionstüchtigkeit verloren habe, um einen einwandfreien Gebrauch bezüglich Öffnen und Schliessen der gesamten Front zu gewährleisten. Dieses Gebäude ist gerade Mal neun Jahre alt und in dieser für ein Haus kurzen Zeitspanne soll die gesamte Eingangsfront zu einem Betrag von CHF 250'000.-- komplett ersetzt werden? Das kommt mir wie ein Schildbürgerstreich vor. Ich bitte die Regierung hierzu sehr konkrete Ausführungen zu machen, weshalb diese Eingangsfront komplett ersetzt werden muss und weshalb es nicht möglich ist, die eingeschränkte Funktionstüchtigkeit einfach nur zu reparieren, anstatt sie komplett zu ersetzen?

3.) Abschliessend habe ich noch eine Verständnisfrage zur Position des Alpenvereins, für welchen CHF 139'000.-- budgetiert sind. Die Regierung schreibt im Landesvoranschlag, dass es sich hierbei um den jährlichen Betrag von CHF 100'000.-- sowie die 30-prozentige Subvention an der Gastroküche und den Waschräumen der Gafadurahütte sowie der neuen Photovoltaikanlage der Pfälzerhütte handle. Im Bericht und Antrag zur Kletterhalle (Nr. 67/2017) stand auf Seite 24 geschrieben, dass vom Jahresbeitrag von CHF 100'000.--, welche der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäss Vereinszweck erhalte, CHF 25'000.-- in die laufende Erneuerung der vereinseigenen Hütten Gafadura und Pfälzerhütte (Erneuerungsfonds) fliessen müssen. Weshalb werden die genannten Investitionen nicht über diesen Erneuerungsfonds beglichen, sondern zusätzlich ins Budget integriert? Wäre nicht gerade der Erneuerungsfonds für solche Investitionen gedacht?

Samstag, 4. November 2017

Ausserhäusliche Kinderbetreuung

DU-Fraktion möchte ausserhäusliche Kinder-betreuung komplett an die Wand fahren 



Die DU-Fraktion und der DU-Abgeordnete Herbert Elkuch äussern heute in den Landeszeitungen massive Kritik an meiner Person und an der FBP-Fraktion, da die FBP die Subventionierung von Kitas kommendes Jahr erhöhen möchte und deshalb im Rahmen der Budgetdebatte von nächster Woche eine Erhöhung beim entsprechenden Konto um CHF 300'000.-- beantragen wird. Ihre Kritik ist an Oberflächlichkeit kaum zu überbieten, zumal sie auf die Argumente, welche mich bewegten, dieses Ansinnen federführend auszuarbeiten, überhaupt nicht eingehen.

Um was geht's konkret?

Der Verein Kindertagesstätten ist der grösste Anbieter Liechtensteins im Bereich Kinderbetreuung. Der Landtag hat anlässlich der Debatte um den Landesvoranschlag 2017 die von der Regierung beantragte Erhöhung des entsprechenden Kontos um rund CHF 300'000.-- abgelehnt und dennoch gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht auf alle Anbieter aufgeteilt werden sollen. Die Regierung hat dem Landtag anlässlich dieser Debatte mitgeteilt, dass diese Umverteilung ohne Erhöhung des Gesamtbetrags zwar möglich sei, dabei aber behutsam vorzugehen sei, damit die Existenz des grössten Anbieters nicht gefährdet werde. Gemäss dieser Entscheidung wurde dem Verein Kindertagesstätten für 2017 rund CHF 180'000.-- weniger ausbezahlt und dafür den neuen Anbietern ein Betrag zugesprochen.Der Verein Kindertagesstätten berichtet, dass trotz der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Elternbeiträge die finanzielle Lage sehr angespannt und die Zukunft des Vereins gefährdet sei. Das Jahr 2017 wird der Verein mit einem Defizit von rund CHF 250'000.-- abschliessen. Dieses Defizit kann der Verein noch aus seinen Reserven tragen, welche damit aber aufgebraucht sind. Ein weiteres Jahr ohne Beitragserhöhung bringt den Verein finanziell in eine sehr schwierige Situation.Hierbei gilt es zu bedenken, dass es sich beim Verein Kindertagesstätten um einen privaten Verein handelt, für welchen der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Bei einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Franken und einem Personalbestand von rund 130 Personen trägt der Vereinsvorstand auch ein gewisses persönliches Risiko. Wenn dieser Verein in Schwierigkeiten gerät und sein Angebot verringern oder sogar sein Engagement einstellen muss, entsteht ein grösseres Problem im Bereich der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Dies hätte auch spürbare Auswirkungen auf den Wirtschaftsplatz und auf die Familienorganisation bei zahlreichen Familien.
Es darf nämlich nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Verein Kindertagesstätten für 10 Kindertagesstätten mit 180 Plätzen bzw. maximal 320 Kindern verantwortlich zeichnet. Zudem leitet er sieben Tagesstrukturen, davon drei Mittagsbetreuungen, bei welchen maximal 195 Kinder betreut werden. Insgesamt nehmen dieses Angebot 284 Kinder war. Per 31. Dezember 2016 betreute der Verein Kindertagesstätten 555 Kinder im Alter zwischen 0 und 13 Jahren. Im Jahr 2017 kamen mit der kürzlich eröffneten Kita des Bankenverbandes sowie der Tagesstrukturen in Vaduz und Nendeln weitere Einrichtungen dazu.Die Regierung beantragt, im Landesvoranschlag 2018 das Konto 'Kinder- und Jugendhilfe' um CHF 454'000.-- gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Diese Erhöhung reicht aber nicht aus, um beim Verein Kindertagesstätten im Jahr 2018 ein Defizit zu vermeiden. Daher beantragt die FBP-Fraktion eine weitere Erhöhung von CHF 300'000.-- auf diesem Konto, damit der Fortbestand des Vereins Kindertagesstätten sichergestellt ist.
Somit beantragt die FBP-Fraktion, die Subventionen pro Platz für Kindertagesstätten und Tagesstrukturen nun wieder auf denselben Wert anzuheben, welcher 2016 ausbezahlt wurde. Dabei sollen für alle Anbieter dieselben Beträge pro Platz zur Anwendung kommen, damit die vom Landtag geforderte Gleichbehandlung aller Anbieter sichergestellt ist.
Hierbei ist es von Bedeutung zu erwähnen, dass es sich bei dieser Beitragserhöhung um eine Übergangsfinanzierung für das Jahr 2018 handelt. Ab dem Jahr 2019 plant die Regierung die Einführung von Beiträgen, welche sich nicht mehr an der Anzahl der Plätze, sondern an der effektiv erbrachten Leistung orientieren. Damit sollte dann die finanzielle Grundlage des Vereins Kindertagesstätten für mehrere Jahre gesichert sein.

Welche Folgen hätte ein Nein zum Antrag auf Beitragserhöhung?

Ein Nein zur beantragten Beitragserhöhung würde den Verein für Kindertagesstätten vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. Je nach Entwicklung wäre es nicht ausgeschlossen, dass der Verein seine Dienstleistungen einstellen müsste, da sie finanziell nicht mehr tragbar wären. Mindestens eine Leistungskürzung inkl. der Schliessung von einzelnen Kitas und Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wären aber wohl unabwendbar. Somit wären zahlreiche Kitaplätze und Tagesstrukturen in Gefahr. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Familienorganisation der betreffenden Familien und auch auf den Wirtschaftsplatz. Zahlreiche Eltern könnten Familie und Beruf nicht mehr unter einen Hut bringen und müssten ihr familiäres und berufliches Leben komplett neu ordnen. Damit ist auch die Wahlfreiheit von Familie und Beruf wie auch von Familie als Beruf, welche mir persönlich ein sehr hohes Anliegen ist, nicht mehr gewährleistet. Nur aus finanziellen Gründen eine Übergangsfinanzierung von einem Jahr abzulehnen und dadurch die Existenz des grössten Anbieters an ausserhäuslicher Kinderbetreuung zu gefährden, ist für mich keine Option. Die Reserven des Landes betragen momentan die höchste je erzielte Reservenhöhe von über CHF 1.6 Mia.. Da sollten CHF 300'000.-- zur Rettung des grössten Anbieters ausserhäuslicher Kinderbetreuung schon noch möglich sein.
Die Kritik der DU-Fraktion und von Herbert Elkuch nimmt darauf keine Rücksicht. Sie scheinen gewillt zu sein, das ausserhäusliche Kinder-Betreuungswesen Liechtensteins komplett an die Wand fahren zu wollen, mit allen Konsequenzen für den Wirtschaftsplatz Liechtenstein und die Familienorganisation von zahlreichen Familien. All dies, obwohl es sich nur über eine Überbrückung von einem Jahr handelt, bis 2019 das neue Leistungsbezogene System eingeführt wird.