Generelle Lohnerhöhung von 1 % entspricht den privatwirtschaftlichen Gepflogenheiten
Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Budget 2018Aus dem zuvor behandelten Bericht zur Finanzplanung 2018 - 2021 lässt sich sehr gut erkennen, dass die Staatsfinanzen nicht nur momentan im Lot sind, sondern die Regierung auch mittelfristig davon ausgeht, dass die fünf finanzpolitischen Eckwerte zumindest bis ins Jahr 2021 eingehalten werden können. Die Regierung erwartet in der Finanzplanungsperiode 2018 - 2021 kumulierte Mittelzuflüsse von CHF 208 Mio.. In Bezug auf die Reserven wird unser Land in noch nie gekannte Grössenordnungen vorstossen. Gemäss Hochschätzung für das laufende Jahr wird von einem weiteren Anstieg des Deckungsüberschusses auf CHF 1.613 Mia. ausgegangen. «Sollte dies so eintreffen, übersteigt dieser den bis anhin erreichten Höchststand von CHF 1.611 Mia. im Jahr 2007», schreibt die Regierung auf Seite 10 der Finanzplanung. Sollte die Prognose der Regierung in Bezug auf die kumulierten Mittelzuflüsse bis 2021 eintreffen, wird unser Land in wenigen Jahren an der CHF 2 Mia. Marke an Deckungsüberschüssen anklopfen. Deshalb besteht wohl keinen Zweifel, dass die Aussage «der Staatshaushalt ist saniert» der Wahrheit entspricht.
Aus diesem Grunde überrascht es auch nicht, dass die Regierung auch kommendes Jahr ein positives Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung in der Höhe von CHF 22 Mio. erwartet. Die Gesamtrechnung weist einen Mittelzufluss von CHF 36 Mio. aus. Bei den betrieblichen Erträgen wird ein Volumen von CHF 760 Mio. und somit eine Steigerung gegenüber dem Voranschlag 2017 von 4 % veranschlagt. Diesbezüglich liegen die Steuereinnahmen von CHF 693 Mio. und einer Steigerung von knapp CHF 28 Mio. deutlich über dem Voranschlag 2017. Ein Grossteil davon betrifft die Ertragssteuer, welche rund CHF 14 Mio. höher ausfallen soll. Die Regierung beruft sich hierbei auf Schätzungen, die bei relevanten Steuerzahlern zum Steuerjahr 2017 eingeholt wurden. Darüber hinaus geht die Regierung von einer anhaltend positiven Wirtschaftslage aus, was in Bezug auf die internationale Wirtschaftsentwicklung auch so angenommen werden darf.
Auf der Aufwandseite wird im Voranschlagsvergleich erstmals seit der Durchführung des Sanierungsprojektes wieder mit einer geringen Zunahme um CHF 4 Mio. oder 0.4 % gerechnet. Auch dies erachte ich hinsichtlich der aktuellen finanziellen Lage als angebracht. Trotzdem ist nicht alles Gold was glänzt: Mit den betrieblichen Aufwendungen in der Höhe von CHF 813 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss aus der betrieblichen Tätigkeit von rund CHF 53 Mio.. Im Endergebnis ist das Finanzergebnis in der Höhe von rund CHF 74 Mio. dafür verantwortlich, dass mit einem positiven Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung von rund CHF 22 Mio. gerechnet werden darf.
Natürlich kann man argumentieren, dass das Finanzergebnis genau gleich wie das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit zum Jahresergebnis gehört. Grundsätzlich stimmt das ja auch. Aber trotzdem erhalten die vorgelegten Zahlen dadurch einen kleinen Dämpfer, wobei mir bewusst ist, dass in den Detailpositionen Finanzergebnis nicht gleich Finanzergebnis ist. Während gewisse konstante Einnahmen wie Zinsen und Dividenden - und hierbei besonders jene der Landesbank - ohne Einschränkung als definitive Einnahmen budgetiert werden können, sind Gewinne auf Finanzanlagen doch mit hoher Unsicherheit behaftet. Dass die Entwicklung an den Finanzmärkten so weitergeht wie in jüngster Zeit, darf nicht angenommen werden. Und wenn man Analystenmeinungen verfolgt, ist es nicht eine Frage ob die gegenwärtige Blase an den Finanzmärkten platzt, sondern nur noch wann. Dann könnten jene CHF 26 Mio., welche die Regierung als Kursgewinne budgetiert, sich rasch in Luft auflösen.
Ich möchte hier nicht schwarzmalen, sondern die Regierung einfach bitten, die Schwelle von CHF 800 Mio. bei den betrieblichen Aufwendungen im Auge zu behalten und darauf zu achten, dass man sich nicht zu weit von ihr entfernt. Sie scheint mir doch eine Grösse zu sein, an welcher man sich ausrichten kann.
In den Rechnungsjahren 2012 - 2017 konnte der Personalaufwand absolut um CHF 10. Mio. reduziert werden. Im Voranschlag 2018 steigt er gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2017 um CHF 4 Mio.. Dieser Anstieg ist unter anderem im Antrag der Regierung nach einer Ausrichtung eines fixen Leistungsanteils in der Höhe von einem Prozent begründet. Ich unterstütze diesen Antrag der Regierung. Dieser Antrag führt jedoch dazu, dass nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine Anpassung ihres Gehalts hoffen dürfen. Entscheiden, wer als Leistungsträger gilt und wem diese 1-prozentige Erhöhung gewährt werden soll, werden die Amtsleiter. Darüber hinaus könnte der Fall eintreten, dass gewisse Leistungsträger diesen 1-prozentigen Anteil zwar verdient hätten, aber durch die Eingrenzung von maximalen Leistungsboni nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, da sie sonst den maximalen ordentlichen Jahreslohn ihrer Lohnklasse übersteigen, was nicht zulässig ist.
Seit dem Jahre 2012 wurde keine generelle Lohnerhöhung mehr gesprochen. Der Grund hierfür liegt sicherlich in der Finanzkrise des Jahres 2008, in den wirtschaftlichen Folgen dieser Finanzkrise, welche in den Jahren 2009 - 2013 mehrheitlich zu negativen Jahresergebnissen und Reserven-Abbau führten, sowie in der Sanierung des Staatshaushaltes der Jahre 2014 - 2016. Diese Phase ist nun glücklicherweise überstanden.
Die Freie Liste beantragt neben diesem 1-prozentigem Leistungsanteil zusätzlich eine generelle Lohnerhöhung um 2 %. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich anerkenne zwar die Notwendigkeit einer generellen Lohnerhöhung, 2 % erscheinen mir jedoch zu hoch. Dies aus zweierlei Gründen:
1.) Wie zuvor erwähnt schliesst der Landesvoranschlag nur dank einer optimistischen Einschätzung in Bezug auf das Finanzergebnis positiv ab. Aus den betrieblichen Aufwendungen resultiert immer noch ein Aufwandüberschuss von rund CHF 53 Mio.. Die budgetierten Kursgewinne von CHF 26 Mio. werden höher veranschlagt als das budgetierte Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung von rund CHF 22 Mio. Die Abhängigkeit vom Finanzergebnis und die damit verbundene Unsicherheit ist mir einfach zu gross, um einer generellen
2-prozentigen Lohnerhöhung zuzustimmen.
2.) Von Bedeutung ist für mich jedoch auch der Vergleich mit der Privatwirtschaft. Die Lohnanpassungen des Landes und branchenübergreifend jene der Privatwirtschaft sollten nicht zu weit divergieren, sondern sich in etwa die Waage halten. Ich gehe davon aus, dass dies seit der letzten generellen Lohnerhöhung 2012 zum Nachteil des Staatspersonals nicht geschehen ist. Während in der Privatwirtschaft die eine oder andere Lohnerhöhung gewährt wurde, wurde eine solche dem Staatspersonal nicht zugestanden. Ich kann aber auch den Ausführungen des Abgeordneten Herbert Elkuch in der LIEWO von letzten Sonntag teilweise beipflichten, der einen weitaushöheren Durchschnittslohn in der Verwaltung als gegenüber der Privatwirtschaft ausmacht. Auch wenn diese Aussage nicht auf alle Bereiche des Staatspersonals so gesagt werden kann, gehe ich mit ihm überein, dass die maximalen ordentlichen Jahreslöhne bei einzelnen Lohnklassen weit über dem Durchschnitt liegen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, die Lohn- und Protokollvereinbarungen der letzten Jahre der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge genauer zu betrachten. Bis auf den Verband der Liechtensteiner Personaldienstleister, bei welchem ich aus den Ausführungen der Zentral Paritätischen Kommission (ZPK) keine hierfür relevanten Informationen entnehmen konnte, und dem Gipser- und Malerverband, der erst seit kurzem einen GAV kennt, wurde zwischen 2014 und 2017 von allen Verbänden generelle oder individuelle Lohnerhöhungen gewährt. Diese bewegten sich mehrheitlich in der Grössenordnung von 0.5 % bis 1 %. Gab es eine Nullrunde, wurden im Jahr davor oder danach generelle oder individuelle Lohnerhöhungen gewährt. Für das Jahr 2018 genehmigten beispielsweise der Baumeister- und Pflästererverband eine individuelle sowie das Detailhandelsgewerbe eine generelle Lohnerhöhung von jeweils 0.5%. Die Summen der Lohnerhöhungen während der Jahre 2014 bis 2017 bei den Verbänden mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen bewegen sich mehrheitlich bei einem Prozent und mehr.
Unter diesen privatwirtschaftlichen Gegebenheiten und aus der Tatsache, dass die Nullrunden beim Staatspersonal ins Jahr 2012 zurückreichen, werde ich zusätzlich zum Antrag der Regierung um eine 1-prozentige Erhöhung des Leistungsanteils eine generelle Lohnerhöhung für das Staatspersonal von einem Prozent beantragen. Damit erhöht sich die massgebliche Lohnsumme gegenüber dem Antrag der Regierung um CHF 952'000.--.
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