Donnerstag, 9. November 2017

Ausserhäusliche Kinderbetreuung II

Übergangsfinanzierung zur Sicherung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung

Votum anlässlich der Landtagsdebatte bezüglich dem Antrag auf Beitragserhöhung beim Konto ‘Kinder- und Jugendhilfe’

Ich stelle den Antrag, das Konto 540.366.00 ‘Kinder- und Jugendhilfe’ um CHF 300'000.-- zu erhöhen und somit den Betrag von CHF 6‘639‘000.-- in den Landesvoranschlag aufzunehmen. Diese Erhöhung ist verbunden mit der Massgabe, dass die Regierung die Förderung pro Platz bei Kindertagesstätten und Tagesstrukturen wieder auf das Niveau von 2016 anzuheben habe. Wenn nach dieser Anhebung immer noch Lücken in der Finanzierung bestehen, haben die Anbieter diese durch Erhöhung der Elternbeiträge zu schliessen.

Begründung

Das Konto Kinder- und Jugendhilfe sieht im Voranschlag 2018 Ausgaben von CHF 6'339'000.-- vor. Hiervon entfallen CHF 2'206'000.-- auf den Verein Kindertagesstätten. Der Verein Kindertagesstätten ist der grösste Anbieter Liechtensteins im Bereich Kinderbetreuung. Der Landtag hat anlässlich der Debatte um den Landesvoranschlag 2017 die von der Regierung beantragte Erhöhung des entsprechenden Kontos um rund CHF 300'000.-- abgelehnt und dennoch gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht auf alle Anbieter aufgeteilt werden sollen. Die Regierung hat dem Landtag anlässlich dieser Debatte mitgeteilt, dass diese Umverteilung ohne Erhöhung des Gesamtbetrags zwar möglich sei, dabei aber behutsam vorzugehen sei, damit die Existenz des grössten Anbieters nicht gefährdet werde. Gemäss dieser Entscheidung wurde dem Verein Kindertagesstätten für 2017 rund CHF 180'000.-- weniger ausbezahlt und dafür den neuen Anbietern ein Betrag zugesprochen.

Der Verein Kindertagesstätten berichtet, dass trotz der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Elternbeiträge die finanzielle Lage sehr angespannt und die Zukunft des Vereins gefährdet sei. Das Jahr 2017 wird der Verein mit einem Defizit von rund CHF 250'000.-- abschliessen. Dieses Defizit kann der Verein noch aus seinen Reserven tragen, welche damit aber aufgebraucht sind. Ein weiteres Jahr ohne Beitragserhöhung bringt den Verein finanziell in eine sehr schwierige Situation. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es sich beim Verein Kindertagesstätten um einen privaten Verein handelt, für welchen der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Bei einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Franken und einem Personalbestand von rund 130 Personen trägt der Vereinsvorstand auch ein gewisses persönliches Risiko. Ein Nein zur beantragten Beitragserhöhung würde den Verein für Kindertagesstätten vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. Je nach Entwicklung wäre es nicht ausgeschlossen, dass der Verein seine Dienstleistungen einstellen müsste, da sie finanziell nicht mehr tragbar wären. Mindestens eine Leistungskürzung inkl. der Schliessung von einzelnen Kitas und Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wären aber wohl unabwendbar. Somit wären zahlreiche Kitaplätze und Tagesstrukturen in Gefahr. Wenn dieser Verein in Schwierigkeiten gerät und sein Angebot verringern oder sogar sein Engagement einstellen muss, entsteht ein grösseres Problem im Bereich der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Dies hätte auch spürbare Auswirkungen auf den Wirtschaftsplatz und auf die Familienorganisation bei zahlreichen Familien.

Die Regierung beantragt, im Landesvoranschlag 2018 das Konto 540.366.00 Kinder- und Jugendhilfe um CHF 454'000.-- gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Diese Erhöhung reicht aber nicht aus, um beim Verein Kindertagesstätten im Jahr 2018 ein Defizit zu vermeiden. Dies auch deshalb, da der Verein seit diesem Jahr für weitere Tagesstrukturen, namentlich in Vaduz und Nendeln, verantwortlich zeichnet. Daher beantragt die FBP-Fraktion eine weitere Erhöhung des Betrags auf diesem Konto, damit der Fortbestand des Vereins Kindertagesstätten sichergestellt ist. 

Zur Umsetzung der Beschlüsse der Landtagssitzung vom November 2016 hat die Regierung eine schrittweise Umverteilung der Mittel eingeleitet. In einem mehrstufigen Prozess ist geplant, die nach 2011 neu entstandenen Plätze gleich wie die davor entstandenen Plätze zu fördern, allerdings nur bis zur Höhe von 90% des im Jahr 2016 ausbezahlten Betrags pro Platz.

Die FBP-Fraktion beantragt, die Subventionen pro Platz für Kindertagesstätten und Tagesstrukturen nun wieder auf denselben Wert anzuheben, welcher 2016 ausbezahlt wurde. Dabei sollen für alle Anbieter dieselben Beträge pro Platz zur Anwendung kommen, damit die vom Landtag geforderte Gleichbehandlung aller Anbieter sichergestellt ist. Dafür ist neben der von der Regierung beantragten Budgeterhöhung eine zusätzliche Erhöhung um CHF 300‘000.-- notwendig.

Daher wird beantragt, ein Betrag von CHF 6‘639‘000.-- für dieses Konto in den Landesvoranschlag aufzunehmen verbunden mit der Massgabe, dass die Regierung die Förderung pro Platz bei Kindertagesstätten und Tagesstrukturen wieder auf das Niveau von 2016 anzuheben habe. Wenn nach dieser Anhebung immer noch Lücken in der Finanzierung bestehen, haben die Anbieter diese durch Erhöhung der Elternbeiträge zu schliessen.

Hierbei ist es von Bedeutung zu erwähnen, dass es sich bei dieser Beitragserhöhung um eine Übergangsfinanzierung für das Jahr 2018 handelt. Ab dem Jahr 2019 plant die Regierung die Einführung von Beiträgen, welche sich nicht mehr an der Anzahl der Plätze, sondern an der effektiv erbrachten Leistung orientieren. Damit sollte dann die finanzielle Grundlage des Vereins Kindertagesstätten für mehrere Jahre gesichert sein.

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