Mittwoch, 8. November 2017

Hochbautenbericht 2018

250'000 Franken für eine neue Türfront - Schildbürgerstreich?

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Hochbautenbericht 2018

Der Hochbautenbericht zeigt in übersichtlicher Art und Weise auf, welche Schwerpunkte die Regierung im Bereich der Hochbauten kommendes Jahr setzen möchte und welche positiven Auswirkungen die Grundausrichtung der Liegenschaftsstrategie Eigentum vor Miete, welcher bereits seit 2012 nachgelebt wird, hervorbrachte. Diese Strategie wird in Kürze weitere Erfolge zeitigen, können doch auf Ende 2017 drei weitere Mietverhältnisse aufgelöst werden, so dass im Vergleich zum Jahr 2012 CHF 2.6 Mio. weniger an Mieten bei den Verwaltungsbauten ausgegeben werden. Die Schaffung des neuen Dienstleistungszentrums Giessen für die Landesverwaltung wird diese Liegenschaftsstrategie weiter vorangetrieben, womit sich die Mietaufwendungen in den kommenden Jahren nochmals massgeblich reduzieren werden lassen. 

Unklar ist noch die weitere Verwendung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz. Zum einen ist geplant, dieses Gebäude in den kommenden Jahren einer Gesamtsanierung inkl. neuer Büroraumstruktur zu unterziehen, was der Liegenschaftsstrategie zuträglich wäre. Zum anderen wird momentan diskutiert, die Landesbibliothek im Post- und Verwaltungsgebäude unterzubringen, was jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf die Liegenschaftsstrategie mit sich brächte. Diesbezüglich möchte ich die Regierung fragen, bis wann hierzu ein definitiver Entscheid erwartet werden darf.

In der Folge möchte ich drei Projekte ansprechen, zu welchen ich einige Fragen habe:

1.) Die Regierung plant Ausgaben in der Grössenordnung von CHF 500'000.-- für Massnahmen bezüglich Tragsicherheit beim Schulzentrum Mühleholz II in Vaduz. Im Bericht und Antrag wird auf Seite 22 erwähnt, dass die Haftungsfrage und Varianten für eine definitive Lösung in Abklärung seien und bis Ende 2017 vorliegen werden. Die Kostenverteilung zwischen Ingenieurgemeinschaft, Versicherung und Land Liechtenstein sei noch nicht abschliessend geklärt.

Hierzu folgende Fragen:

a.) Da das Ende des Jahres 2017 unmittelbar bevorsteht, stellt sich mir die Frage, sind die Abklärungen bezüglich Haftungsfrage und Varianten abgeschlossen und welche Ergebnisse resultieren daraus?
b.) Bis wann ist die Kostenverteilung zwischen Ingenieurgemeinschaft, Versicherung und Land abschliessend geklärt?
c.) Auf welchen Annahmen in Bezug auf die Haftungsfrage und die Kostenverteilung fusst der budgetierte Betrag von CHF 500'000.--? 

2.) Aufgefallen ist mir auch, dass für den Ersatz der südlichen Türfront des Landtagsgebäudes CHF 250’000.-- vorgesehen sind. Diese Investition stelle ich grundsätzlich in Frage. Im Bericht wird hierzu nur ausgeführt, dass die Haupteingangsfront über die Jahre ihre Funktionstüchtigkeit verloren habe, um einen einwandfreien Gebrauch bezüglich Öffnen und Schliessen der gesamten Front zu gewährleisten. Dieses Gebäude ist gerade Mal neun Jahre alt und in dieser für ein Haus kurzen Zeitspanne soll die gesamte Eingangsfront zu einem Betrag von CHF 250'000.-- komplett ersetzt werden? Das kommt mir wie ein Schildbürgerstreich vor. Ich bitte die Regierung hierzu sehr konkrete Ausführungen zu machen, weshalb diese Eingangsfront komplett ersetzt werden muss und weshalb es nicht möglich ist, die eingeschränkte Funktionstüchtigkeit einfach nur zu reparieren, anstatt sie komplett zu ersetzen?

3.) Abschliessend habe ich noch eine Verständnisfrage zur Position des Alpenvereins, für welchen CHF 139'000.-- budgetiert sind. Die Regierung schreibt im Landesvoranschlag, dass es sich hierbei um den jährlichen Betrag von CHF 100'000.-- sowie die 30-prozentige Subvention an der Gastroküche und den Waschräumen der Gafadurahütte sowie der neuen Photovoltaikanlage der Pfälzerhütte handle. Im Bericht und Antrag zur Kletterhalle (Nr. 67/2017) stand auf Seite 24 geschrieben, dass vom Jahresbeitrag von CHF 100'000.--, welche der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäss Vereinszweck erhalte, CHF 25'000.-- in die laufende Erneuerung der vereinseigenen Hütten Gafadura und Pfälzerhütte (Erneuerungsfonds) fliessen müssen. Weshalb werden die genannten Investitionen nicht über diesen Erneuerungsfonds beglichen, sondern zusätzlich ins Budget integriert? Wäre nicht gerade der Erneuerungsfonds für solche Investitionen gedacht?

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