Montag, 13. Juli 2020

Mobilitätskonzept Rheinübergang Bendern-Haag

VCL und der Rheinübergang Bendern-Haag


Der Verkehrsclub Liechtenstein (VCL) betonte letzten Samstag, dass er einen Alleingang zur Sanierung bzw. zum Neubau der Brücke beim Rheinübergang Bendern-Haag ablehne, da dieses Projekt Teil des Agglomerationsprogramms Werdenberg-Liechtenstein sei und somit die Verkehrssituation bei diesem Grenzübergang nur gemeinsam mit der Schweiz verbessert werden könne. Schade, dass der VCL immer noch jene Massnahmen des Mobilitätskonzeptes zu verhindern versucht, die nicht seiner Ideologie entsprechen. 

Es muss nämlich bedacht werden, dass die Schweiz die Sanierung bzw. den Neubau der Rheinbrücke Bendern-Haag mit dem Umsetzungshorizont C bewertet. Wenn man bedenkt, dass der Umsetzungshorizont B zwischen 2023 und 2026 anberaumt ist, dann wird es mindestens noch 10 Jahre dauern, bis C-Einstufungen und damit die Sanierung oder der Neubau des Rheinübergangs Bendern-Haag Realität werden. 

Die Regierung macht im Mobilitätskonzept den Vorschlag, dass der Neubau des Rheinübergangs Bendern-Haag im Agglomerationsprogramm Werdenberg Liechtenstein priorisiert und damit in Bezug auf den Umsetzungshorizont von C auf B verschoben werden soll. Deshalb sollen Planungsarbeiten in Auftrag gegeben werden, damit die Schweiz diesen Umsetzungshorizont anhebt. Die Regierung unterstreicht: «Der Handlungsbedarf ist gross, denn gemäss Prognose wird die Leistungsfähigkeit der Brücke in der jeweiligen Lastrichtung sowie der Anschlussknoten beidseits des Rheins sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze bereits 2025 überschritten.» Zudem führt die Regierung aus: «Es ist bereits kurzfristig mit einer weiteren Verschärfung der Problematik zu rechnen, sodass die Funktionalität des Autobahnanschlusses und des regionalen Busnetzes nicht mehr gewährleistet werden kann.» 

Deshalb wurde von verschiedenen Abgeordneten die Regierung um Abklärungen gebeten, ob dieses Teilprojekt des Mobilitätskonzeptes gänzlich selbst finanziert werden kann, sollte sich die Schweiz einer Verschiebung des Umsetzungshorizontes von C auf B verweigern. Es ist augenfällig, dass der Rheinübergang Bendern-Haag für unser Land eine viel grössere Bedeutung als für die Schweiz oder auch den Kanton St. Gallen hat. Wenn man berücksichtigt, was die Schweiz mit dem Bau der Autobahn verkehrspolitisch für uns getan hat, erachte ich solche Überlegungen als nicht wesensfremd. Denn damit könnten wir das Projekt zeitlich vorziehen, was in unserem ureigensten Interesse und zum Vorteil der Erreichbarkeit weiter Teile des Unterlandes wäre.

Donnerstag, 9. Juli 2020

Sicherung der AHV

Es würden alle Rentner und Familien profitieren

Standpunkt zusammen mit den FBP-Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser und Wendelin Lampert 

Die langfristige Sicherung der AHV ist ein zentrales politisches Thema dieses Jahres. Deshalb hat die FBP-Fraktion bereits im Februar einen dreiteiligen Lösungsvorschlag ausgearbeitet, mit welchem der AHV-Fonds auch noch im Jahre 2038 mindestens fünf Jahresausgaben an Reserven ausweist. Der FBP-Vorschlag sah vor, die Erhöhung der AHV-Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mittels einer Erhöhung des Staatsbeitrages an die Obligatorische Krankenversicherung (OKP) auszugleichen. Damit hätten alle Familien und besonders auch die Rentnerinnen und Rentner von spürbar tieferen Krankenkassenprämien profitiert. Das Geld wäre im Land geblieben und nicht zu einem Drittel ins Ausland exportiert worden. Leider lehnen die anderen Parteien diesen Vorschlag ab.

Beim dreiteiligen Vorschlag der FBP-Fraktion wäre das Geld, das für die Stabilisierung des AHV-Fonds in die Hand genommen worden wäre, in die Erhöhung des Staatsbeitrages der Obligatorischen Krankenkassenversicherung investiert worden. Dies mit dem Ziel, dass nicht ein Drittel der Steuergelder (bsp. 7 Mio. bei einer jährlichen Staatsbeitragserhöhung von 20 Mio. in die AHV) ins Ausland geflossen wären. Gleichzeitig wären die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um 0.3% erhöht worden, um so den AHV-Fonds zu sichern. Unter dem Strich wären rund 70% der liechtensteinischen Arbeitnehmer aufgrund des ersten Massnahmenschrittes gar entlastet worden. Das Ergebnis des FBP-Vorschlags: Das Steuergeld wäre im Land geblieben, die Krankenkassenprämien hätten für alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner deutlich reduziert werden können. Die Rentnerinnen und Rentner hätten doppelt davon profitiert, da ihre OKP-Prämien gesunken wären, sie aber gleichzeitig nicht von der Erhöhung der AHV-Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerbeiträge betroffen gewesen wären. Die gesetzlich vorgeschriebene AHV-Fonds-Stabilisierung hätte damit zum Vorteil aller gewährleistet werden können.

Gegner ohne Gegenvorschlag

Es gab keinen Gegenvorschlag, sondern lediglich die Vorgehensweise im Hinterkopf, den Staatsbeitrag an die AHV um rund 20 Mio. zu erhöhen, um so die längerfristig geforderte AHV-Stabilisierung zu erreichen. Bei der Antragstellung, den Staatsbeitrag an die OKP um 20 Mio. Franken zu erhöhen, was ein Schritt des dreiteiligen Lösungsweges dargestellt hätte, kam von den Gegnern die Kritik, dass keine Gegenfinanzierung vorliege. Die Gegenfrage war dann, was bei Ihrem Vorschlag die Gegenfinanzierung sei? Diese Frage ist bei der sich abzeichnenden Vorlage an den Landtag, nämlich eine finanzielle Einmaleinlage von 100 Millionen Franken in die AHV einzuschiessen, aktueller denn je. Wie werden diese 100 Millionen Franken gegenfinanziert? Die Antwort lautet: Aus den staatlichen Steuergeldern. Auch wenn das Land Liechtenstein in diesem Jahr 2020 eine ausserordentliche, unvorhergesehene Sondereinnahme von beinahe ¼ Milliarde Franken einkassiert, sind dies (Steuer)Gelder. Zudem fliessen von diesen 100 Millionen Franken, die in den AHV-Fonds investiert würden, rund ein Drittel, also über 30 Millionen Franken - und dies wissen die Gegner des FBP-Vorschlages sehr genau - ins Ausland. Des Weiteren resultiert aus dieser 100 Millionen Franken Einmaleinlage - im Gegensatz zum Vorschlag der FBP - keine ‘Rentenerhöhung‘ für die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner.

Wir bleiben dran

Bei der Annahme des FBP-Vorschlages hätte der Landtag gerade in einer Zeit, in der die tiefgreifende Corona-Pandemie die Menschen zum Teil sehr empfindlich trifft, Solidarität leben und dafür besorgt sein können, dass das Geld im Land bleibt und den Menschen in Liechtenstein zu Gute kommt. Die Gesundheitskosten weisen eine steigende Tendenz auf und die höhere Belastung durch Krankenkassen-Prämien ist nur noch eine Frage der Zeit. Beim FBP-Lösungsvorschlag hätte der AHV-Fonds im langfristigen Zeitbogen gesetzeskonform gesichert werden können und zudem hätte es keinen Millionen-Geldabfluss ins Ausland gegeben. Stattdessen hätten insbesondere die Mittelstandsfamilien sowie Rentnerinnen und Rentner bei unserem Antrag von spürbar tieferen monatlichen Krankenkassenprämien profitiert. Der Landtag hat im Herbst immer noch die Chance, eine Entscheidung für die Menschen in Liechtenstein - für die Mittelstandsfamilien sowie Rentnerinnen und Rentner in unserem Land - zu treffen. Es darf in unserem Land nicht zur Mode werden, dass positive Vorschläge für die Menschen nur deshalb abgelehnt werden, weil sich nicht aus der eigenen Polit-Küche stammen. Deshalb werden wir drei uns auch weiter für den ursprünglichen FBP-Vorschlag einsetzen. Wir bleiben dran.