Samstag, 26. August 2017

Zentrumsgestaltung Schaanwald II

„Ein Projekt für die Bevölkerung von Schaanwald“

Mein Volksblatt-Interview zur FBP-Motion hinsichtlich der Zentrumsgestaltung Schaanwald


Volksblatt-Interview 
vom 26. August 2017
Herr Batliner, Sie verlangen zusammen mit anderen FBP-Abgeordneten, dass die Regierung bezüglich der Verlegung der Vorarlberger-Strasse im Bereich Zuschg - Zentrum Schaanwald nun vorwärts macht und dem Landtag einen Finanzbeschluss zur Umsetzung dieser Zentrumsgestaltung vorlegen soll. Weshalb gerade jetzt dieser parlamentarische Vorstoss?

Dies hat zwei Gründe. Zum einen hat sich der Grund, weshalb dieses Projekt von der Regierung seit 2013 nicht mehr vorangetrieben wurde, verflüchtigt. 2013 gab die Regierung bekannt, dass im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes nur Projekte umgesetzt werden, die zwingend notwendig seien. Da die Zentrumsgestaltung Schaanwald von der Regierung als nicht zwingend notwendig deklariert wurde, kam dieses Projekt zum Stillstand. Die Regierung hat in der Zwischenzeit die Sanierung des Staatshaushaltes als abgeschlossen bezeichnet. Im Juni 2017 wurde zudem mit der Langsamverkehrsbrücke Vaduz-Buchs wieder ein Strassenbauprojekt bewilligt, das - in Anlehnung an die Begründung aus dem Jahr 2013 - als nicht zwingend notwendig bezeichnet werden kann. Somit gibt es keinen Grund mehr, das Projekt Zentrumsgestaltung Schaanwald weiter zu verschieben. Zum anderen jährt sich am 11. November die Volksabstimmung zur Zentrumsgestaltung Schaanwald zum zehnten Mal. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Mauren und Schaanwald genehmigten 2007 mit 62.2 Prozent die Zentrumsgestaltung Schaanwald. Es ist an der Zeit, dass diesem direktdemokratischen Entscheid nun auch von Seiten des Landes nachgelebt wird. Für was halten wir denn Volksabstimmungen ab, wenn nachher der Entscheidung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht nachgelebt wird?



Sie sprechen die Volksabstimmung aus dem Jahre 2007 an. Die Strassenverlegung war aber nicht Teil der Vorlage, welche zur Abstimmung gelangte.

Das stimmt nur teilweise. Richtig ist, dass die Strassenverlegung nicht zum Kredit gehörte, über welchen die Stimmbevölkerung abstimmte. Dies war aber auch gar nicht möglich, da es sich bei der Strassenverlegung um ein Projekt des Landes handelt, über welches nicht bei einer Gemeindeabstimmung befunden werden kann. Fakt ist aber auch, dass in der Abstimmungsbroschüre das Projekt Zentrumsgestaltung Schaanwald als Ganzes präsentiert wurde, also inkl. der Strassenverlegung, welche als 2. Etappe der Zentrumsgestaltung betitelt wurde. Die Stimmbevölkerung von Mauren und Schaanwald hat somit über das gesamte Projekt abgestimmt. Übrigens sagt dies auch schon der Name der Volksabstimmung aus. Sie hiess nicht ‘Bau Zuschg-Gebäude’ sondern ‘Weilerzentrum Schaanwald’. Dies belegt, dass über die gesamte Zentrumsgestaltung Schaanwald abgestimmt wurde inkl. Strassenverlegung, auch wenn sie nicht zum eigentlichen Kredit gehörte.


Hat die damalige Regierung der Gemeinde versprochen, diese Strassenverlegung umzusetzen, wenn sie schon bei der Volksabstimmung präsentiert wurde?

Ja, das hat sie. Wie aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 27. November 2013 entnommen werden kann, stützte sich die Gemeinde Mauren diesbezüglich auf ein Schreiben des Tiefbauamtes von Oktober 2006, in welchem der Gemeinde nach Rücksprache mit dem zuständigen Bauressort - also der Regierung - mitgeteilt wurde, dass die Verlegung der Vorarlberger-Strasse im Rahmen der 2. Etappe vom Land übernommen werde. Dies untermauerte die Regierung im Verkehrsinfrastrukturbericht 2010, in welchem sie ausführte, dass der Neubau der Landstrasse im Zentrum von Schaanwald zu jenen Projekten gehöre, welche in den kommenden Jahren anständen.


Kritiker dieses Ansinnens sagen, dass diese Strassenverlegung keine Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen in Schaanwald habe, weshalb es gar nicht notwendig sei. Wie entgegnen Sie diesem Argument?

Die Verlegung der Vorarlberger-Strasse im Bereich Zuschg ist ein gesellschaftspolitisches Projekt, nach dessen Umsetzung die Gemeinde Mauren das Dorfzentrum Schaanwald erstellen kann. Ich bin auch der Meinung, dass es kein verkehrspolitisches Projekt, da dadurch weder der Binnen- noch der Transitverkehr gesenkt werden. Viel wichtiger ist, dass dieses Projekt einer gesamtheitlichen Lösung der Verkehrsproblematik Unterland nicht im Wege steht und das tut es nicht. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Erhöhung der Lebensqualität für einen Grossteil der Schaanwälderinnen und Schaanwälder und die Förderung des gesellschaftlichen Lebens in Schaanwald. Bereits in der Abstimmungsbroschüre zur Volksabstimmung von November 2007 wurde auf die gesellschaftspolitischen Vorteile hingewiesen.


Welche wären dies konkret?

Hierbei wurden besonders die hohe Verkehrssicherheit durch die Umleitung des Durchgangsverkehrs, das Potential einer attraktiven Zentrumsgestaltung als Begegnungsstätte für Jung und Alt, die Zugänglichkeit des Zentrums für Besucher, Kunden und Anwohner sowie die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten als Kleinod erwähnt. Schaanwald bekäme ein verkehrsfreies Zentrum, welches von der Kirche bis zum Zuschg-Gebäude reichen würde. Für mich ist unbestritten, dass damit nicht nur die Lebensqualität in Schaanwald erhöht würde, sondern auch das gesellschaftliche Leben bzw. das soziale Miteinander in Schaanwald davon profitierte. Es ist ein Projekt für die Bevölkerung von Schaanwald.

Mittwoch, 23. August 2017

Zentrumsgestaltung Schaanwald

Projekt "Zentrumsgestaltung Schaanwald" soll wieder aufgenommen werden


Mitglieder der FBP-Fraktion haben eine Motion eingereicht, mit welcher die Regierung beauftragt werden soll, dem Landtag einen Finanzbeschluss betreffend die Verlegung der Vorarlberger-Strasse im Bereich Zuschg - Zentrum Schaanwald zur Beschlussfassung vorzulegen. Ich unterstütze dieses Vorhaben. Es ist höchste Zeit, dass dem Ergebnis der Volksabstimmung aus dem Jahre 2007 nachgelebt wird und die Planungen zu einem Dorfzentrum Schaanwald, welche bereits vor 2013 weit gediehen waren, wieder aufgenommen werden.

Mit der Motion wird zweierlei verlangt:


  1. Mit der Motion wird von der Regierung verlangt, dass jene Arbeiten weitergeführt und zu einem Ende gebracht werden, welche vor 2013 bereits begonnen und wegen der Sanierung des Staatshaushaltes gestoppt wurden.
  2. Mit der Motion soll ein Versprechen, welches der Bevölkerung von Schaanwald vor über 10 Jahren von der damaligen Regierung gegeben wurde endlich eingelöst und nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.

Zur Erinnerung: Ende 2005 schrieb die Gemeinde Mauren einen Architekturwettbewerb aus, der nebst dem Gebäude Zuschg mit Mehrzwecksaal und Vereinsräumlichkeiten als Hauptnutzung auch die zukünftige Strassenführung der Vorarlberger-Strasse entlang der Bahnlinie als wesentliches Element zum Inhalt hatte. Dieser Wettbewerb wurde zwar von der Gemeinde Mauren ausgeschrieben, die Vertreter des Tiefbauamtes waren jedoch in das Verfahren involviert. Anlässlich einer Volksabstimmung vom 11. November 2007 bewilligten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Mauren mit 62.2 Prozent Zustimmung einen Verpflichtungskredit über CHF 9.7 Mio. zur Umsetzung der Zentrumsgestaltung ‘Zuschg’ in Schaanwald. Im Zentrum der Abstimmungsvorlage stand der Bau des Zentrumsgebäudes ‘Zuschg’, welches in einer ersten Etappe realisiert werden solle und durch die Zustimmung der Stimmberechtigten in den Folgejahren auch wurde. Im Rahmen einer Informationsbroschüre zu dieser Volksabstimmung wurde der Bevölkerung der Gemeinde auch schon die 2. Etappe vorgestellt, welche zusammen mit dem Land Liechtenstein die punktuelle Strassenverlegung im Kernbereich zum Inhalt hatte. Wie aus dem Gemeinderatsprotokoll der Sitzung vom 27. November 2013 entnommen werden kann, stützte sich die Gemeinde Mauren diesbezüglich auf ein Schreiben des Tiefbauamtes von Oktober 2006, in welchem der Gemeinde nach Rücksprache mit dem zuständigen Bauressort und der Amtsleitung des Tiefbauamtes unter anderem mitgeteilt wurde, dass die Umlegung der Vorarlberger-Strasse in den Bereich des ÖBB-Trassées im Rahmen der 2. Etappe in Analogie zu ähnlich gelagerten Bauvorhaben zur Entlastung von stark verkehrsbelasteten Ortszentren zu 100 Prozent vom Land Liechtenstein übernommen werde. Diese Zusage wurde der Gemeinde unter der Voraussetzung der kostenlosen Bodenabgabe durch die Gemeinde an das Land gegeben. Auftraggeber des Baus der neuen Vorarlberger-Strasse sei das Land Liechtenstein.

Aufgrund dieser Sachlage hat die Gemeinde Mauren bereits im November 2010 bei der Regierung beantragt, dass diese Strassenverlegung in die Tiefbauplanungen des Landes aufgenommen wird. Mit Schreiben vom 18. Januar 2011 wurde der Gemeinde von der Regierung mitgeteilt, dass die Planungsarbeiten für eine Vorstudie zur erwähnten Strassenumlegung ab 2012 in das Mehrjahresprogramm des Tiefbauamts aufgenommen werden. So kam es auch, dass die Regierung das Projekt zur Zentrumsgestaltung Schaanwald in den Bericht und Antrag betreffend die mittelfristige Planung des Neubaus und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur in Liechtenstein (Verkehrsinfrastrukturbericht 2010, Nr. 96/2009) aufnahm. Im Kapitel 5.1.11 ‘Diverse Projekte in verschiedenen Gemeinden’ wird ausgeführt, dass der Neubau der Landstrasse im Zentrum von Schaanwald nach der Realisierung des Projektes Zuschg durch die Gemeinde Mauren zu jenen Projekten gehöre, welche in den kommenden Jahren anständen.

Die Gemeinde Mauren konnte im Jahr 2010 die Zuschg eröffnen. Weiter ist die Gemeinde zusammen mit der Bürgergenossenschaft Mauren auch im Besitz aller notwendigen Grundstücke, um die geplante Verlegung der Vorarlberger-Strasse zu verwirklichen. Mit dem Abbruch der ‘alten Schule Schaanwald’ Anfang 2011 wurde die letzte bauliche Hürde für eine Verlegung der Vorarlberger-Strasse eliminiert. Damit hat die Gemeinde Mauren alle vom Land gewünschten Vorarbeiten zur Zentrumsgestaltung Schaanwald und damit die 1. Etappe zur Umsetzung des Gesamtprojektes abgeschlossen.

Wie aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 27. November 2013 zu entnehmen ist, hat das Amt für Bau und Infrastruktur, Abteilung Tiefbau, Anfang 2012 ein Verkehrsplanungsbüro beauftragt, die grundlegenden Abklärungen betreffend die Linienführung und der Kosten durchzuführen. Im März 2013 wird Markus Verling, Leiter der Amtes für Bau und Infrastruktur, in einem Bericht in der LIE:Zeit mit den Worten zitiert: «Wenn der politische Wille vorhanden ist, setzen wir es um. Die Vorarbeiten sind gemacht.» Auch die Koalitionsparteien FBP und VU der Legislaturperiode 2013-2017 gingen in ihrem Koalitionsvertrag von März 2013 auf die Zentrumsgestaltung Schaanwald ein, indem sie vereinbarten, dieses Bauprojekt einer endgültigen Entscheidung zuführen zu wollen.

Hierzu kam es aber nicht, da die Regierung im Jahre 2013 im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes beschloss, «dass derzeit nur Projekte umgesetzt werden, die zwingend notwendig sind», wie aus einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser von Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer im Dezember 2013 entnommen werden kann. Darüber hinaus betonte die Regierungsrätin in dieser Beantwortung: «Es sind demzufolge bei staatlichen Investitionen die Kriterien der Notwendigkeit und der Zweckmässigkeit in hohem Masse zu berücksichtigen. In meiner Funktion als für den Strassenbau zuständiges Regierungsmitglied habe ich im Schreiben an den Vorsteher von Mauren darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport den ortsbaulichen Mehrwert der gewünschten Strassenverlegung für das Zentrum von Schaanwald [zwar] anerkennt. Die Verlegung zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch nicht zwingend notwendig.»

Die Regierung hat in der Zwischenzeit die Sanierung des Staatshaushaltes als abgeschlossen bezeichnet. Darüber hinaus wurde im Juni 2017 von Regierung und Landtag mit der Langsamverkehrsbrücke Vaduz-Buchs bereits wieder ein Strassenbauprojekt bewilligt, das - in Anlehnung an die Begründung der Regierung aus dem Jahre 2013 - als nicht «zwingend notwendig» bezeichnet werden kann. Somit gäbe es keinen Grund mehr, das Projekt Zentrumsgestaltung Schaanwald weiter zu verschieben. Dem scheint aber leider nicht so zu sein, wie zumindest aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser von Juni 2017 entnommen werden kann. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch betonte diesbezüglich: «Das Projekt bringt nach Ansicht der Regierung durchaus Vorteile für Schaanwald und würde die Gestaltung eines Platzes als Dorfzentrum vor dem Saal ermöglichen. Verkehrstechnisch bietet das Konzept aber für das Land nur geringfügig Vorteile, im Gegenteil, das Projekt führt aus Sicht des Landes eher zu einer zusätzlichen Verlangsamung des Verkehrs auf der Landstrasse.»

Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Juni 2017 kann abgeleitet werden, dass nun nicht mehr die Sanierung des Staatshaushaltes als Argument gegen die lange versprochene Umsetzung der Zentrumsgestaltung Schaanwald als Argument herangezogen wird, sondern verkehrspolitische Argumente in den Mittelpunkt rücken. Den Motionären ist bewusst, dass es sich bei der Zentrumsgestaltung Schaanwald nicht um ein verkehrspolitisches Projekt handelt, zumal damit weder der Binnen- noch der Transitverkehr reduziert werden. Vielmehr handelt es sich um ein gesellschaftspolitisches Projekt, soll doch Schaanwald damit das lange in Aussicht gestellte Dorfzentrum erhalten. Bereits in der Abstimmungsbroschüre zur Volksabstimmung von November 2007 wurde auf die gesellschaftspolitischen Vorteile hingewiesen. Hierbei wurden besonders die hohe Verkehrssicherheit durch die Umleitung des Durchgangsverkehrs, das Potential einer attraktiven Zentrumsgestaltung als Begegnungsstätte für Jung und Alt, die Zugänglichkeit des Zentrums für Besucher, Kunden und Anwohner sowie die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten als Kleinod erwähnt.

Berichterstattung von 1 FL TV über die Medienkonferenz

Montag, 14. August 2017

DBA-Schweiz, Hängebrücke, Frauenquote

Nachteile des DBA's mit der Schweiz treten zu Tage

Meine Antworten auf Fragen der LIE:Zeit von August 2017 zu den drei Themen DBA mit der Schweiz, Hängebrücke und Frauenquote

Die Schweiz und Liechtenstein haben im April 2017 eine Verständigungsvereinbarung betr. öffentlich-rechtliche Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung gemäss Art.19 des Doppelbesteuerungs-abkommens abgeschlossen. Diese Vereinbarung bringt am 1. Januar 2018 einen Wechsel beim Besteuerungsrecht für Vergütungen von gewissen Institutionen. Das heisst ab 1.1.2018 müssen Grenzgänger, die im Spital Grabs, Kantonsspital St. Gallen, Spital Rorschach, Spital Walenstadt, im Berufs-und Weiterbildungszentrum Buchs (BZB) arbeiten, ihre Steuern an den Kanton St. Gallen abliefern. Dies betrifft gegen 100 Personen. Wie deren Sprechergruppe unlängst öffentlich verlauten liess, tragen sie durch diese Massnahme bis zu 20% Einkommenseinbussen. Glauben Sie, dass man diesen in Liechtenstein beheimateten Personen auf politischer Ebene helfen kann und wenn ja, wie?

Natürlich kann man ihnen helfen, nur liegt das nicht in der Kompetenz unseres Landes, sondern in jener der Schweiz. Eine Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Schweiz wäre vonnöten. Ich bezweifle jedoch, dass die Schweiz bereit ist, in solche Gespräche einzutreten. Dies umso mehr, als ich davon ausgehe, dass diese Regelung in vollstem Bewusstsein ihrer Auswirkungen in das DBA aufgenommen wurde. Es zeigt sich immer mehr, dass dieses DBA zwar Vorteile hat, aber eben auch etliche Nachteile, welche auf Teile der Bevölkerung zurückfallen.


Aus Anlass des 300-jährigen Geburtstags unseres Landes (1719-2019) wird im Wald oberhalb von Nendeln in Richtung Planken eine rund 240 Meter lange und 114 Meter hohe Hängebrücke als Symbol der Ver-bundenheit aller elf Gemeinden gebaut. Kostenpunkt: 1.2 Mio. Franken. Das Projekt ist in der Öffentlichkeit heftig umstritten. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Ich stehe diesem Vorhaben positiv gegenüber. Von Bedeutung ist für mich, dass es sich um eine Hängebrücke handelt. Damit ist gewährleistet, dass kein Betonmonument gebaut wird, sondern eine Brücke, die sich architektonisch dezent in die Landschaft einfügt. Dies ist bei Hängebrücken ohne Problem möglich, wie zahlreiche Hängebrücken in der Schweiz belegen. Ich hoffe, dass die Brücke architektonisch so ausgestaltet wird, dass ihre Funktionalität und nicht ihre Dimension im Mittelpunkt steht.


Ebenfalls umstritten ist die Einführung einer Frauenquote. Soll diese Ihrer Meinung nach eingeführt werden?

Quoten einzuführen, welche von Staates wegen unbefriedigende Resultate ausschliessen oder in die gewünschte Richtung zu lenken versuchen, widersprechen dem Grundgedanken der Demokratie. Deshalb lehne ich eine gesetzlich vorgeschriebene Quote ab, unabhängig davon, ob es sich um eine Frauen-, Senioren- oder Jugendquote handelt. Auch wenn das Wahlergebnis der Landtagswahlen 2017 für viele Frauen unbefriedigend ist, kommt es doch dem Wählerwillen gleich. Diesem gilt es übergeordnete Priorität zukommen zu lassen.