Nachteile des DBA's mit der Schweiz treten zu Tage
Meine Antworten auf Fragen der LIE:Zeit von August 2017 zu den drei Themen DBA mit der Schweiz, Hängebrücke und Frauenquote
Die Schweiz und Liechtenstein haben im April 2017 eine Verständigungsvereinbarung betr. öffentlich-rechtliche Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung gemäss Art.19 des Doppelbesteuerungs-abkommens abgeschlossen. Diese Vereinbarung bringt am 1. Januar 2018 einen Wechsel beim Besteuerungsrecht für Vergütungen von gewissen Institutionen. Das heisst ab 1.1.2018 müssen Grenzgänger, die im Spital Grabs, Kantonsspital St. Gallen, Spital Rorschach, Spital Walenstadt, im Berufs-und Weiterbildungszentrum Buchs (BZB) arbeiten, ihre Steuern an den Kanton St. Gallen abliefern. Dies betrifft gegen 100 Personen. Wie deren Sprechergruppe unlängst öffentlich verlauten liess, tragen sie durch diese Massnahme bis zu 20% Einkommenseinbussen. Glauben Sie, dass man diesen in Liechtenstein beheimateten Personen auf politischer Ebene helfen kann und wenn ja, wie?
Natürlich kann man ihnen helfen, nur liegt das nicht in der Kompetenz unseres Landes, sondern in jener der Schweiz. Eine Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Schweiz wäre vonnöten. Ich bezweifle jedoch, dass die Schweiz bereit ist, in solche Gespräche einzutreten. Dies umso mehr, als ich davon ausgehe, dass diese Regelung in vollstem Bewusstsein ihrer Auswirkungen in das DBA aufgenommen wurde. Es zeigt sich immer mehr, dass dieses DBA zwar Vorteile hat, aber eben auch etliche Nachteile, welche auf Teile der Bevölkerung zurückfallen.
Aus Anlass des 300-jährigen Geburtstags unseres Landes (1719-2019) wird im Wald oberhalb von Nendeln in Richtung Planken eine rund 240 Meter lange und 114 Meter hohe Hängebrücke als Symbol der Ver-bundenheit aller elf Gemeinden gebaut. Kostenpunkt: 1.2 Mio. Franken. Das Projekt ist in der Öffentlichkeit heftig umstritten. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Ich stehe diesem Vorhaben positiv gegenüber. Von Bedeutung ist für mich, dass es sich um eine Hängebrücke handelt. Damit ist gewährleistet, dass kein Betonmonument gebaut wird, sondern eine Brücke, die sich architektonisch dezent in die Landschaft einfügt. Dies ist bei Hängebrücken ohne Problem möglich, wie zahlreiche Hängebrücken in der Schweiz belegen. Ich hoffe, dass die Brücke architektonisch so ausgestaltet wird, dass ihre Funktionalität und nicht ihre Dimension im Mittelpunkt steht.
Ebenfalls umstritten ist die Einführung einer Frauenquote. Soll diese Ihrer Meinung nach eingeführt werden?
Quoten einzuführen, welche von Staates wegen unbefriedigende Resultate ausschliessen oder in die gewünschte Richtung zu lenken versuchen, widersprechen dem Grundgedanken der Demokratie. Deshalb lehne ich eine gesetzlich vorgeschriebene Quote ab, unabhängig davon, ob es sich um eine Frauen-, Senioren- oder Jugendquote handelt. Auch wenn das Wahlergebnis der Landtagswahlen 2017 für viele Frauen unbefriedigend ist, kommt es doch dem Wählerwillen gleich. Diesem gilt es übergeordnete Priorität zukommen zu lassen.
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