Samstag, 16. November 2019

Finanzausgleich

Finanzausgleich: Auch Raumplanung sollte Rolle spielen

Meine Antwort auf die LIE:Zeit-Frage vom 16. November 2019

Meines Erachtens ist es dringend notwendig, den Finanzausgleich neu auszugestalten, damit die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden minimiert werden. Die Regierung hat einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, der nun geprüft wird. Dieser skizziert eine mögliche Lösung. Andere Möglichkeiten hat die Regierung schon 2017 im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung vorgestellt. Für mich spielt jedoch nicht nur das wie oder die Grössenordnung eine Rolle, sondern noch ein anderer Faktor - nämlich jener der Raumplanung. Ich bin der Ansicht, dass wir mit dem Finanzausgleich auch die Entwicklung der Industriezonen steuern sollten. Den Standortwettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen sollten wir in Bahnen lenken, um jene Gemeinden entlang des Rheins bzw. der Autobahn zu stützen, ohne dass die diesbezüglich topographisch benachteiligten Gemeinden einen Nachteil daraus ziehen. Wir sollten einen Finanzausgleich installieren, mit welchem es unerheblich ist, in welcher Gemeinde sich ein Unternehmen ansiedelt, sondern für alle Gemeinden von Bedeutung ist, dass sich überhaupt ein Unternehmen im Land ansiedelt. Nur dann können wir das Industriewachstum auf jene Gemeinden fokussieren, welche entlang der Autobahn angesiedelt sind. Aus diesem Grunde erachte ich es als zielführend, einen horizontalen Finanzausgleich zumindest nicht gänzlich auszuschliessen. Wir müssen den Mut haben, den Finanzausgleich neu zu denken und nachhaltig anzupassen und nicht nur punktuelle Anpassungen vorzunehmen.

Freitag, 8. November 2019

Vereinbarung Beitritt Fachhochschule Ost

Eine gute Sache - aber noch nicht ganz

Landtagsvotum zum Beitritt zur neuen Fachhochschule Ost

Die Zusammenführung der Interstaatlichen Hochschule für Technik, Buchs (NTB), der Hochschule für Technik Rapperswil und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen zur Ost - Ostschweizer Fachhochschule, macht Sinn. Liechtenstein als einer der Träger der NTB sollte sich mit der vorliegenden Vereinbarung an dieser Ostschweizer Fachhochschule beteiligen. Die damit einher gehende Sicherung eines technischen Hochschulstandortes im Rheintal ist für unseren Wirtschaftsplatz von Bedeutung, was auch die nun 20-jährige Trägerschaft bei der NTB deutlich aufgezeigt hat. Unter dieser Prämisse steht es für mich ausser Frage, dass Liechtenstein der Ost beitreten soll.

Doch bis dato gibt es ein noch ungelöstes Problem in Bezug auf die Besteuerung der in Liechtenstein ansässigen Personen, die als Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Ost angestellt sind oder sein werden. Bisher gibt es keine angepasste und unterzeichnete Verständigungsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Liechtensteins und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Bezug auf die Ost als öffentlich-rechtliche Institution und somit auf die Besteuerung der in Liechtenstein wohnhaften Ost Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sieht vor, dass die zuständigen Behörden im gegenseitigen Einvernehmen bestimmen, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen unter die Bestimmung der Besteuerung im Wohnsitzstaat fallen. Die Verständigungsvereinbarung in Bezug auf die Fachhochschule Ost wurde bis dato nicht angepasst und das gegenseitige Einvernehmen in Bezug auf die Ost nicht unterschrieben. Dies führt zu einem erheblichen Nachteil für die bei der NTB beschäftigten Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind.

Liechtenstein wird mit Annahme dieser Vereinbarung je nach Studierendenzahl und der Wahl der Studienrichtungen knapp CHF 1.5 Mio. pro Jahr an die Ost überweisen. Das Mitspracherecht dadurch ist sehr gering und geht nicht über einen Sitz von insgesamt 15 Sitzen im Hochschulrat hinaus. Darüber hinaus wird die Regierung Einsitz in die Trägerkonferenz nehmen können.

In Bezug auf den Zugang der Auszubildenden an die Ost hat die Mitgliedschaft keine Auswirkung. Die Mitgliedschaften Liechtensteins bei der Interkantonalen Universitätsvereinbarung und bei der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung führen dazu, dass der Zugang von Liechtensteiner Studentinnen und Studenten an die Ost von der Mitgliedschaft bei der Ost nicht tangiert sind.

Die Gefahr, dass bei einer Ablehnung der Mitgliedschaft der Standort der NTB in Buchs gefährdet sein könnte, schätze ich zumindest kurz- und mittelfristig als sehr gering ein. Dies, weil einerseits mit der Gründung der Ost die im Eigentum der NTB Buchs stehenden Immobilien entschädigungslos in das Eigentum des Kantons St. Gallen übertragen werden. Andererseits ist in der Abstimmungsbroschüre des Kantons St. Gallen unmissverständlich ausgeführt, dass alle drei Standorte beibehalten und alle drei Standorte mit Lehre und Forschung weitergeführt werden sollen. Dies ist ein Bekenntnis zum Standort Buchs.

Somit kommt dieser Mitgliedschaft zur Vereinbarung zu einem grossen Teil einem Freundschaftsdienst gleich. Dieser ist gerechtfertigt, sind doch gute nachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit im Bildungsbereich - wie in anderen Bereichen auch - von grossem Vorteil. Freundschaften sind jedoch ein Geben und Nehmen. Momentan ist die Situation in Bezug auf die Mitgliedschaft Ost noch so, dass der Kanton St. Gallen gerne nehmen würde, aber es noch nicht sicher ist, ob er auch zu geben bereit ist.

Die Besteuerung der in Liechtenstein wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ost im Kanton St. Gallen und nicht mehr im Wohnsitzland, also in Liechtenstein, vorzunehmen wird finanziell spürbare Auswirkungen für die betreffenden Personen haben, die dadurch zumindest netto einiges weniger verdienen werden als heute. Auch wenn es momentan nur 14 Personen sind, die bei der NTB mit Wohnsitz Liechtenstein beschäftigt sind, liegt es in unserer Verantwortung, sich nicht nur für das Land Liechtenstein im Allgemeinen, sondern auch im Besonderen für die Menschen in Liechtenstein einzusetzen.

Ich habe Mühe damit, dem Antrag der Regierung ohne abgeschlossene Abänderung Verständigungsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Liechtensteins und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zuzustimmen. Ich erwarte nicht nur vom Bundesrat, sondern auch vom Kanton St. Gallen, dass er Hand reicht und grünes Licht für eine solche Vereinbarung gibt. Wie gesagt, es ist ein Geben und Nehmen und es kann nicht sein, dass jene Personen, welche - teilweise sogar in Führungspositionen - zum Erfolg der NTB beigetragen haben und immer noch beitragen, grosse Nachteile wegen dieses Zusammenschlusses in Kauf nehmen müssen. Das ist auch nicht fair und hat meines Erachtens auch etwas mit Respekt zu tun, den ich in dieser Angelegenheit von St. Galler Seite vermisse.

Nun gibt es zwei Wege, die möglich sind. Einer ist die Zurückweisung der Vorlage an die Regierung und diese mit dem Auftrag zu verbinden, wieder an den Landtag zu gelangen, wenn eine Einigung hinsichtlich einer Abänderung der Verständigungsvereinbarung zu dieser Sache unterschrieben wurde. Ein anderer Weg ist die Abänderung des Antrages der Regierung, damit die Zustimmung zum Beitritt nur Gültigkeit erlangt, wenn auch die Verständigungsvereinbarung dementsprechend angepasst wurde.

Denn damit würden wir auch senden wir auch ein Signal nach Bern und St. Gallen senden. Darüber hinaus stärken wir die Regierung in Bezug auf die momentan stattfindenden Verhandlungen. Wir müssen uns nichts vormachen: Sollten wir heute diesem Beitritt ohne Einschränkung zustimmen, hätten die Schweiz und im Speziellen der Kanton St. Gallen gar keine Veranlassung mehr, eine solche Abänderung der Verständigungsvereinbarung einzugehen, da der Beschluss zur Mitgliedschaft vom Landtag gemäss Regierungsantrag und somit ohne Bedingungen gefällt wurde. Die Liechtensteiner Verhandlungsdelegation hätte keine Argumente mehr, die zu einem Umdenken in St. Gallen führen würden.

Eine Koppelung des Beitritts an eine Verständigungsvereinbarung würde die Position der Regierung stärken und zugleich das Signal aussenden, dass wir der Ost beitreten möchten und diese Unterstützung finanziell stemmen möchten, aber dafür auch ein Entgegenkommen für jene Personen erwarten, welche sich teilweise seit Jahren für die NTB einsetzen. Dies ist - so glaube ich - unser gutes Recht.

Donnerstag, 7. November 2019

Verkehrsinfrastrukturbericht 2020

Nichts tun und abwarten, kann nicht die Lösung sein

Landtagsvotum und zum Verkehrsinfrastrukturbericht 2020

«Weg frei für Feldkircher Stadttunnel» titelte Vorarlberg Online letzten Samstag. Dies deshalb, da der österreichische Verwaltungsgerichtshof den Antrag, den Bau so lange aufzuschieben, bis der Verwaltungsgerichtshof eine inhaltliche Entscheidung fällt, abgelehnt hat. «Noch im November sollen die ersten Arbeiten beginnen. Es gibt keinen Aufschub, man kann bauen», so das Statement von Landesstatthalter Karl Rüdisser.

Es steht wohl ausser Frage, dass dieser Stadttunnel gebaut wird. Ebenfalls ausser Frage dürfte stehen, dass er Mehrverkehr für das Liechtensteiner Unterland generieren wird. Diesbezüglich wird auch die geplante Autobahnverbindung S 18 zwischen der Schweiz und Österreich nicht viel ändern, zumal vor 2025 nicht mit einem Baubeginn gerechnet werden kann. Beide noch zur Diskussion stehenden Varianten werden auf das Liechtensteiner Transitverkehrsaufkommen keine grosse Wirkung haben, da die Verbindung in Lustenau bzw. Dornbirn nach St. Margrethen für uns nicht ideal ist. Eine Verbindung nördlich von Feldkirch hätte in Bezug auf das Transit-Verkehrsaufkommen im Unterland eine positive Wirkung, aber eine solche Variante steht nicht einmal mehr zur Diskussion.

Fakt ist also, Österreich und Vorarlberg machen Nägel mit Köpfen und dies zum Nachteil des Liechtensteiner Unterlandes. Der Verkehrsinfrastrukturbericht gibt keine Antworten darauf, wie die Regierung mit dem sich ankündigenden Mehrverkehr, der grösstenteils auch mitten durch die Dorfzentren von Schaanwald, Nendeln und Ruggell führen wird, umzugehen gedenkt. Ich habe die Hoffnung, dass die Mobilitätstrategie für Liechtenstein bzw. das Mobilitätskonzept 2030 Antworten darauf geben wird. Da diese, wie im Bericht erwähnt, noch dieses Jahr fertiggestellt und anschliessend dem Landtag vorgelegt werden soll, dürften wir zeitnah darüber diskutieren können. Diesbezüglich möchte ich die Regierung fragen, wann diese Mobilitätstrategie vorgestellt wird.

Von Interesse in Bezug auf diese Entwicklung sind die Ausführungen zu Nendeln. Sie geben wenig Anlass zur Hoffnung, dass sie auch umgesetzt werden können. Die Niveaufreimachung beim Bahnübergang Nendeln inkl. Strassenneubau kommt nicht voran, da sich der Landerwerb verzögert. Die Regierung stellt deshalb sogar die Realisierung in Frage. In Bezug auf die Dorfdurchfahrt Nendeln ist eine Variante auf dem Tisch, welche wesentlich mehr Platz als heute für die Landstrasse benötigt. In einer Studie wurde der Landbedarf eruiert, um die Realisierbarkeit der notwendigen Bodenauslösungen zu prüfen. Ob man in Bezug auf den Landerwerb bei diesem Vorhaben erfolgreicher sein wird, wird sich zeigen. Tatsache ist aber, dass damit das Dorfzentrum von Nendeln nur bedingt entlastet wird und diese gestalterischen Massnahmen nicht als Antwort auf den Mehrverkehr durch die Vorarlberger Projekte gelten darf.

Wir werden zeitnah Antworten auf die sich abzeichnende Entwicklung geben müssen. Nichts tun und abwarten, kann nicht die Lösung sein. Die Dorfzentren von Nendeln, Schaanwald und Ruggell, aber auch die Strecke Nendeln-Eschen-Bendern werden die Auswirkungen der Tunnelspinne Feldkirch zu spüren bekommen. Die Vision 2050 der Plattform Entwicklungskonzept Liechtensteiner Unterland und Schaan mag ein richtiger Ansatz sein, doch Lösungen müssen vor 2050 umgesetzt werden. Die Tunnelspinne Feldkirch wird wohl im nächsten Jahrzehnt eröffnet, und an diesem Tag X müssen auch die Liechtensteiner Lösungen umgesetzt und in Betrieb sein.

Die S-Bahn wird einen Teil des Mehrverkehrs abfedern. Ich bin froh, dass die Regierung die Sistierung aufgehoben hat. In der Vorschau Regierungsvorlagen 2019 wurde für das 2. Halbjahr ein Bericht und Antrag über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits zum Ausbau der S-Bahn angekündigt. Dieser Termin wird wohl nicht mehr eingehalten werden können. Deshalb bitte ich die Regierung um Auskünfte, bis wann damit gerechnet werden kann und was der aktuelle Stand der Gespräche mit der Regierung Österreichs ist.

Zwei Projekte, welche nächstes Jahr geplant sind, werfen bei mir Fragen auf.

Zum einem der Knoten Wirtschaftspark Essanestrasse, bei welchem eine Ampel installiert werden soll. Der Grund hierfür sei ein geringerer Landbedarf. Ich wollte die Regierung fragen, welche Varianten diesbezüglich noch geprüft wurden. Zudem sei es möglich im Bereich Sportpark eine zweite Anbindung zu schaffen, wenn es bei einem verdichteten Vollausbau des Gebiets zu Leistungsengpässen kommen würde. Hat die Regierung Schätzungen zur Hand, wie sich der Wirtschaftspark dort entwickeln könnte? Gibt es Statistiken, bis wann diese Gefahr von Leistungsengpässen Realität werden könnte? Von welchem Zeitrahmen sprechen wir?

Zum anderen die Massnahmen hinsichtlich des Tunnels Gnalp-Steg, die ich hinterfrage. Noch vor zwei Jahren, anlässlich der Debatte zum Verkehrsinfrastrukturbericht 2018 bezeichneten Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, die in der Zwischenzeit umgesetzten Arbeiten als jene Lösung, die passt. «Zum einen ist sie sicherheitstechnisch halt das, was man machen muss, und andererseits, glaube ich, ist sie einigermassen verträglich und führt zum gewünschten Ziel», so Ihre Worte. Im Rahmen der Behandlung der Petition Tunnelsanierung Steg sagten Sie: «Das heisst, der Tunnel Gnalp-Steg war in den letzten 72 Jahren des Betriebs noch nie so sicher, wie er heute ist.»

Und nun soll das alles nicht mehr reichen? Konkret soll der Bau eines Fluchtstollens und die Installation einer Brandmeldeanlage in der Höhe von CHF 2 Mio. ins Investitionsbudget aufgenommen werden. Darüber hinaus ist die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Einbahnverkehr in Abklärung.

Hierzu folgende Frage: Hätten die Nischen gebaut werden müssen, wenn man von Anfang an dem Fluchtstollen den Vorrang gegeben hätte?

Unterstützen kann ich die Installation einer Brandmeldeanlage. Mir erschliesst sich aber die Begründung, dass diese aufgrund der langen Interventionszeit der Feuerwehr bei den baulichen Massnahmen von letztem Jahr weggelassen wurde, noch nicht. Was hat sich diesbezüglich in Bezug auf die Interventionszeit der Feuerwehr geändert, dass die Brandmeldeanlage nun realisiert werden kann?

Für mich scheint es, dass mit dem von der Regierung ins Auge gefassten Vorhaben über das Ziel hinausgeschossen wird. Wir hatten gemäss Regierung noch nie einen solch sicheren Tunnel und setzten eine Lösung um, die passt; und nun soll dies alles - innerhalb von zwei Jahren - nicht mehr genügen? Wenn die Regierung diese Ansicht vertritt, so bin ich zumindest der Meinung, dass die Variante 1 vollauf genügt, weshalb ich mir vorbehalte, anschliessend bei der Debatte um den Landesvoranschlag für das Konto 600.501.02 einen Kürzungsantrag in der Höhe von CHF 1.6 Mio. zu stellen, damit die Variante 1 ins Budget 2020 aufgenommen wird.

Verein für Menschenrechte

Menschenrechte, vermutlich das höchste Gut

Landtagsvotum zum Staatsbeitrag für den Verein für Menschenrechte

Dem Verein für Menschenrechte kommt eine wichtige Bedeutung zu. Immerhin geht es um nichts weniger als um Menschenrechte, vermutlich das höchste Gut. Es ist von Bedeutung, dass mit dem Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein 2017 eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle geschaffen wurde und somit auch eine langjährige internationale Empfehlung umgesetzt wurde. Sowohl die Mitglieder des Verwaltungsrates als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle üben eine wichtige Arbeit aus. Gerade auch die Aufgabe, als unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche erachte ich von besonderer Bedeutung. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz und hierfür macht sich diese Ombudsstelle stark. Ich möchte mich bei allen, welche sich für den Verein für Menschenrechte aber auch die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche einsetzen, sehr herzlich für ihre Arbeit bedanken. Aus diesem Grund steht es für mich ausser Frage, dass ich dem Antrag der Regierung und somit der Verlängerung des Staatsbeitrages bis 2023 in der Höhe von jährlich CHF 350'000.-- zustimmen werde.

Der Verein für Menschenrechte ist ein junger Verein. Wie gesagt, wurde er 2017 gegründet und somit blickt er erst auf eine knapp dreijährige Tätigkeit zurück. In dieser Zeit hat er immer wieder - auch medial - auf sich aufmerksam gemacht, Kritik geäussert und dort wo es notwendig war, den Finger in Wunden gelegt. Genauso, wie es im Zweckartikel des Gesetzes vorgesehen ist. Ich finde es gut, wenn die Verantwortlichen des Vereins kritisch sind und auf Missstände aufmerksam machen. Doch ich bitte die Verantwortlichen des Vereins aber auch, vorab zu evaluieren, ob Kritik auch gerechtfertigt ist und mit den Fakten übereinstimmt. Die Aussagen, welche der Verein teilweise in seinem Schattenbericht hinsichtlich des fünften Länderbericht Liechtensteins an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau geäussert hat, stimmen teilweise nicht. Dies hat die Regierung bei einer Beantwortung eine Kleinen Anfrage als auch die Landespolizei gegenüber der GPK bestätigt. Bevor man Kritik äussert und diese auch gegenüber einer internationalen Organisation kundtut, sollte man schon sicher sein, dass sie der Wahrheit entspricht. Auf Dauer schaden die Verantwortlichen dem Verein mit solchen Falschaussagen mehr, als sie ihm nutzen.

Des Weiteren betrachte ich die Entwicklung der Erfolgsrechnung mit Sorge. Im Jahr 2018 betrug der Personalaufwand über CHF 240'000.--. Das heisst: 67.3 % der Gesamteinnahmen wurden 2018 für den Personalaufwand ausgegeben. Im Gegensatz dazu betrugen die Projektaufwendungen nur knapp CHF 17'000.--. Mir ist bewusst, dass der Verein für Menschenrechte ein junger Verein ist, sich vermutlich noch vieles im Aufbau befindet und eine genaue Entwicklung der verschiedenen Ausgabenpositionen noch nicht absehbar ist. Doch dieser prozentual hohe Personalaufwand und im Vergleich dazu die geringen Aufwendungen für Projekte kommt für mich einem Missverhältnis gleich.

Dies umso mehr als der Verein trotz dieser geringen Projektaufwendungen in den Jahren 2017 und 2018 in der Erfolgsrechnung nicht über eine schwarze Null von rund CHF 292.-- im Jahre 2017 und von knapp CHF 30.-- im Jahre 2018 hinauskam. Da man wohl davon ausgehen muss, dass der Verein in Zukunft mehr Projekte lancieren wird, was auch seinem Sinn und Zweck entspricht, und sich damit die Projektaufwendungen erhöhen werden, frage ich mich, wie diese finanziert werden sollen, ohne dass der Verein in der Erfolgsrechnung in die roten Zahlen gerät. Für mich deuten diese Zahlen heute schon darauf hin, dass ein Jahresbeitrag von CHF 350'000.-- über kurz oder lang nicht ausreichen wird. Deshalb möchte ich die Verantwortlichen des Vereins dazu aufrufen, Anstrengungen zu unternehmen, um mehr Spenden zu generieren und mehr Mitglieder zu gewinnen. Zudem muss die Frage erlaubt sein, ob der Mitgliederbeitrag von CHF 50.-- für natürliche Personen und CHF 100.-- für Organisationen nicht zu niedrig angesetzt ist.

Bei der Ansicht der Jahresberichte 2017 und 2018 fiel mir auf, dass darin keine Revisionsberichte veröffentlicht wurden. Für mich ist es zwingend, dass ein Verein, welcher sich 98 Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert, den Revisionsbericht in ihrem Jahresbericht publiziert.

Diesbezüglich stellt sich mir auch die Frage, ob es sinnvoll ist, die Revision an eine externe Revisionsgesellschaft auszulagern oder ob es nicht zweckmässiger wäre, die Finanzkontrolle damit zu beauftragen. Meines Erachtens sollte es zwingend sein, dass ein Verein, deren Gründung und Geschäftstätigkeit sich auf ein eigenes Gesetz stützen, von der Finanzkontrolle revidiert wird. Dies auch deshalb, weil die Finanzkontrolle auch die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert und nicht nur die Geschäftszahlen bzw. Buchführung, wie es eine externe Revisionsstelle vorwiegend macht. Bei anderen Institutionen, welche sich auf ein Gesetz stützen, ist ebenfalls die Finanzkontrolle für die Revision zuständig. Beispielhaft sei die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) genannt, deren Tätigkeit sich auf das gleichnamige Gesetz stützt. Dort kann in Art. 10a Abs. 4 nachgelesen werden, dass die Regierung der staatlichen Finanzkontrolle die Funktion der Revisionsstelle übertragen kann. Eine solche Möglichkeit würde ich mir auch in Art. 11 des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein wünschen.

Ich bitte die Regierung eine solche Gesetzesänderung ins Auge zu fassen und der Finanzkontrolle die Revision des Vereins für Menschenrechte zu übertragen, damit nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags vertieft geprüft werden kann.

Mir ist bewusst, dass die Unabhängigkeit des Vereins für Menschenrechte ein hohes Gut ist, welche im Gesetz in Art. 3 auch speziell hervorgehoben wird. Aber auch die Finanzkontrolle ist eine unabhängige Institution, weshalb ich der Ansicht bin, dass die Übertragung der Revision an die Finanzkontrolle nicht im Widerspruch zur Unabhängigkeit des Vereins steht.

Übergeordnet sollte es im Sinn sowohl des Landtags über die Geschäftsprüfungskommission als auch der Regierung sein, dass ein Verein, der sich beinahe vollumfänglich mit staatlichen Geldern finanziert und einen gesetzlichen Auftrag hat, auch hinsichtlich der Umsetzung seines Gesetzesauftrags geprüft wird, weshalb für mich an der Finanzkontrolle als Revisionsstelle kein Weg vorbeiführt.

Mittwoch, 6. November 2019

Digitalisierung der Schulen

iPads im Kindergarten einzusetzen ist falsch

Landtagsvotum zur Abgabe von digitalen Endgeräten an die Schülerinnen und Schüler

Ich danke den Interpellanten für die Einreichung dieser Interpellation, die ich als sehr wichtig erachte, geht es doch bei diesem Thema um nichts weniger als die Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen. Ich bin froh, dass der Landtag mittels dieser Interpellationsbeantwortung noch eine Diskussion über das Vorhaben der Regierung in Bezug auf die Digitalisierung der Schulen und des Unterrichts führen kann. Eigentlich wäre es angezeigt gewesen, diese Diskussion früher zu führen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Regierung die hierfür benötigten Gelder von über CHF 10 Mio. nicht nur über den Voranschlag vom Landtag genehmigen hätte lassen, sondern mittels eigenen Finanzbeschluss, damit eine grundlegende Diskussion stattfinden hätte können. Jetzt ist der Mist eigentlich geführt und wir werden eine Diskussion ohne grosse Wirkung führen.

Das wird dem Thema eigentlich nicht gerecht, beschäftigt doch die Digitalisierung des Unterrichts und die Ausstattung unserer Bildungseinrichtungen unserer Schülerinnen und Schüler mit Tablets und Notebooks gerade im ersten Halbjahr 2019 enorm viele Eltern. Es waren etliche kritische und gegenüber dem Vorhaben der Regierung sehr skeptische Stimmen zu hören und in den Leserbriefspalten zu lesen. Die Vorträge von Prof. Manfred Spitzer im SAL in Schaan und jener von Prof. Konrad Paul Liessmann an der Privatschule Formatio sorgten für Aufsehen, äusserten doch beide höchste Bedenken gegen das Vorhaben der Regierung. Die Unsicherheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen wuchs.

Meines Erachtens wird die Interpellationsbeantwortung der Regierung dieser Unsicherheit nicht gerecht. Kritische Stimmen aber auch kritische wissenschaftliche Untersuchungen und Studien werden negiert und wenn nur am Rande erwähnt, ohne konkrete Auseinandersetzung mit den Inhalten. Argumente der Kritiker werden ausgeblendet und es werden nur jene Fakten aufgeführt, welche das Vorhaben der Regierung stützen. Für mich ist diese Interpellationsbeantwortung eine verpasste Chance, eine vollumfängliche Gesamtschau inklusive aller Vor- und Nachteile, positiven wie negativen wissenschaftlichen Untersuchungen darzulegen und somit auf die vielfach geäusserten Bedenken der Eltern einzugehen. Beispielsweise kommt der Name von Prof. Spitzer in der gesamten Interpellationsbeantwortung nur einmal vor und dies auch nur um mitzuteilen, dass er zur Gruppe jener gehöre, welche eine kulturpessimistische Position einnähmen. Auf die kritischen Ausführungen von Spitzer und Liessmann wird mit keinem Wort eingegangen, obwohl diese Vorträge wohl Ursache der Interpellation waren und mit dazu beitrugen, dass viele Eltern das Vorhaben der Regierung kritisch beäugen und sich Unsicherheit breit machte. Eine Auseinandersetzung mit den geäusserten und die Eltern verunsichernden Positionen und Argumenten findet nicht statt. Das hätte ich eigentlich erwartet.

Für mich steht es ausser Frage, dass die Digitalisierung in die Schulen unseres Landes Einzug halten muss. Alles andere würde einem Augen’ verschliessen’ vor der Realität gleichkommen und würde auch einer Vorbereitung auf die Arbeitswelt, für welche die Schulen ebenfalls verantwortlich sind, nicht entsprechen. Vieles was mit Digitalisierung zu tun hat, ist heute Grundvoraussetzung, um in der Arbeits- und Berufswelt bestehen zu können. Dass die Schulen unseres Landes hierfür die Grundlagen bilden müssen, steht für mich ausser Frage, weshalb ich das Vorhaben der Regierung in den Grundzügen unterstützte.

Meines Erachtens liegt die Krux dieses Themas im Detail. Es gilt einerseits zwischen den Schulstufen und andererseits zwischen den Zielen, welche mit der verstärkten Nutzung der Digitalisierung mittels iPads sowie Notebooks an den Schulen einher gehen sollen, zu differenzieren.

In Bezug auf die Schulstufen bin ich anderer Ansicht als die Regierung. Im Kindergarten sowie zumindest in den ersten zwei Primarschulstufen beschreitet die Regierung für mich den falschen Weg. Für mich gehören iPads weder in den Kindergarten noch in die ersten beiden Primarschulklassen. Zahlreiche Professoren vertreten die Ansicht, dass die Kinder entwicklungs- und lernpsychologisch noch gar nicht so weit seien, um einschätzen zu können, was sie mit den Geräten eigentlich tun. Wie die Regierung zur Schlussfolgerung gelangen kann, dass es ein von der Gesellschaft getragener Grundsatzentscheid sei, dass Medien und Informatik bereits im Kindergarten Eingang finden, wie sie auf Seite 21 schreibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die vielen kritischen Stimmen und Leserbriefe im ersten Halbjahr dieses Jahres lassen zumindest für mich keinen von der Gesellschaft getragenen Grundsatzentscheid erkennen. Ich finde diese Entscheidung und dieses Vorhaben falsch.

Eher befürworten kann ich die geplanten Massnahmen für die oberen Primarschulklassen und die weiterführenden Schulen. Ich finde es zielführend, dass Mediennutzung und Informatik verstärkt in den Lehrplan aufgenommen werden. Es ist wichtig, dass die Kinder wissen, wie das Internet funktioniert, welche Gefahren es bereithält, wie die Informationsvermittlung funktioniert und welche Auswirkungen ein einzelner Facebook- oder Instagram-Post haben kann. Auch in Bezug auf den Schutz vor Cyber-Mobbing erachte ich dieses Vorgehen als richtig und wichtig.

Bedenken bereitet mir das Vorhaben, an jede Schülerin und jeden Schüler der Primarschule ein Tablet abzugeben. Meines Erachtens wird damit über das Ziel hinausgeschossen, gefühlsmässig hätte es für mich auch genügt, mehrere Tablets pro Primarschulklasse abzugeben. Unterstützen kann ich das Vorhaben, die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen mit Notebooks auszurüsten. Dies ist sicher sinnvoll.

Das Vorhaben der Regierung ist die eine Sache, die Umsetzung die andere. Diesbezüglich ist der zeitliche Umfang der Nutzung der Endgeräte eine entscheidende Frage. Im Zentrum muss die Bildung bzw. Ausbildung der Kinder und Jugendlichen stehen. Es geht nicht um Selbstzweck, sondern um die Frage, was das Beste für die Schülerinnen und Schüler ist. Diesbezüglich bin ich vom Vorhaben der Regierung noch nicht restlos überzeugt. Die OECD hat 2015 erstmals untersucht, ob die Digitalisierung des Unterrichts überhaupt Erfolge zeitigt. Der Befund war, dass PC’s und Internet keine positiven Auswirkungen auf die Performance von 15- und 16-Jährigen in Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen haben. Im Gegenteil: In jenen Ländern, in denen zwischen 2003 und 2012 überdurchschnittlich stark in schulische Hardware investiert wurde, haben sich die Lernerfolge in Mathematik im selben Zeitraum tendenziell verschlechtert. In Ländern, in denen Computer im Unterricht nicht flächendeckend eingesetzt werden, konnten Schüler ihre Lesefähigkeit im Schnitt rascher verbessern als in Ländern, in denen Laptops zur Normalausstattung zählen.

Ich hätte mir gewünscht, dass in der Interpellationsbeantwortung auf solche Untersuchungen eingegangen worden wäre. Leider findet diese Studie, die immerhin von der OECD stammt, überhaupt keinerlei Erwähnung, sie wird verschwiegen.

Denn es dürfte klar sein, dass der Einsatz digitaler Hilfsmittel allein nicht automatisch zur besseren Bildung führt. Ein Tablet oder Notebook für jedes Kind macht noch keine digitale Bildung aus. Diese Endgeräte sollen Hilfsmittel sein und so eingesetzt werden, dass sie für die Kinder und Jugendlichen und für niemanden anderen zum Vorteil gereichen.

Eine grosse Verantwortung wird diesbezüglich den Lehrern zukommen. Die Regierung hat erkannt, dass es mehr Aus- und Fortbildung braucht. Man darf nämlich nicht ausser Acht lassen, dass sich damit auch die Rolle der Lehrer teilweise verändert. Bisher war der Lehrer der einzige Wissensbringer in einer Klasse. In Zukunft wird er vermehrt die Rolle eines Moderators eines Wissenserwerbs über das Netz werden. Stutzig gemacht haben mich diesbezüglich die Aussagen des Primarlehrers Rolf Marxer im Volksblatt vom 9. Februar dieses Jahres. Er sagte: «Die Stimmung unter den Lehrern ist dementsprechend angespannt, sie hätten sich mehr Zeit bis zur Einführung des Lehrplanes und damit auch für die eigene Vorbereitung gewünscht.». Darüber hinaus äussert er die Sorge, dass es zwar richtig sei, dass sich Lehrpläne an gesellschaftliche Veränderungen anpasse, aber dass dadurch auch immer mehr Lerninhalte generiert würden, welche von den meisten Kindern kaum zu bewältigen seien. Deshalb habe man, um den Gesamtumfang der Lektionen nicht zu erhöhen, Module von musischen Fächern reduziert. Er fände das sehr schade, «denn das sind Fächer, die vielen Kindern Freude bereiten und nicht so leistungsorientiert sind», so seine Worte. Ich finde, dass man solche Stimmen ernst nehmen und nicht einfach mit Unverständnis abtun sollte, wie es das Ministerium gemacht hat.

Es ist notwendig, die Möglichkeiten auszuloten und auch die Lehrenden in die Lage zu versetzen zu erkennen, in welchem Kontext welche Hilfsmittel wie eingesetzt werden, um das Lernen zu erleichtern. Und diesbezüglich scheint es bei uns, wenn ich den Worten von Rolf Marxer glauben darf, noch Defizite zu geben. Man muss meines Erachtens die Digitalisierung der Bildung in ein pädagogisches Konzept einbetten und die Lehrerinnen und Lehrer motivieren, die neuen technischen Möglichkeiten und die Endgeräte sinnvoll, aber dosiert einzusetzen. Aus der Interpellationsbeantwortung kann ich entnehmen, dass sich die Regierung dem sehr bewusst ist und auch in diese Richtung tendiert.

Bildung bedeutet nicht digitaler Unterricht, sondern nur die Verwendung digitaler Lehrmittel. Dann überwiegen die Vorteile gegenüber den Nachteilen. Digitalisierung ist kein Qualitätsmerkmal von Bildung, sondern eine technische Methode zur Informationsvermittlung. Information ist aber nicht gleichzusetzen mit Wissen. Das Aneignen von Wissen muss im Zentrum stehen und das lässt sich nicht digitalisieren.

Ich bitte die Regierung höchste Aufmerksamkeit auf diese Entwicklung zu legen. Es kommt nämlich nicht von ungefähr, dass in manchen Ländern Tablet-Klassen wieder verschwinden. Es braucht eine ständige Evaluation der Entwicklung, zu welcher auch die sicher wachsende Anzahl an wissenschaftlichen Untersuchungen gehören wird. Im Gegensatz zur Interpellationsbeantwortung müssen auch die kritischen Stimmen gehört werden und ihre Argumente in diesen steten Evaluationsprozess einbezogen werden. Es gibt Studien, welche ein erhöhtes Ablenkungspotential, eine abnehmende Konzentrationsfähigkeit sowie Nachteile auf Kreativität und Fantasie bei Kindern und Jugendlichen ausmachen. Auch darauf sollte geachtet werden.

Es hat keinen Sinn, die Schule zum digitalfreien Raum zu machen, wenn rundherum Geräte das Leben der Kinder mitbestimmen. Weder verdammen noch hochjubeln ist der richtige Weg. Der Mittelweg macht die Musik. Digitalisierung um der Digitalisierung willen darf nicht die Intention sein. Im Zentrum hat das Aneignen von Wissen unserer Kinder und Jugendlichen zu stehen. Daran hat sich die Digitalisierung unserer Bildungseinrichtungen zu richten und sich den daraus ergebenden Vor- wie Nachteilen ständig, als laufender Prozess anzupassen.