Menschenrechte, vermutlich das höchste Gut
Landtagsvotum zum Staatsbeitrag für den Verein für Menschenrechte
Der Verein für Menschenrechte ist ein junger Verein. Wie gesagt, wurde er 2017 gegründet und somit blickt er erst auf eine knapp dreijährige Tätigkeit zurück. In dieser Zeit hat er immer wieder - auch medial - auf sich aufmerksam gemacht, Kritik geäussert und dort wo es notwendig war, den Finger in Wunden gelegt. Genauso, wie es im Zweckartikel des Gesetzes vorgesehen ist. Ich finde es gut, wenn die Verantwortlichen des Vereins kritisch sind und auf Missstände aufmerksam machen. Doch ich bitte die Verantwortlichen des Vereins aber auch, vorab zu evaluieren, ob Kritik auch gerechtfertigt ist und mit den Fakten übereinstimmt. Die Aussagen, welche der Verein teilweise in seinem Schattenbericht hinsichtlich des fünften Länderbericht Liechtensteins an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau geäussert hat, stimmen teilweise nicht. Dies hat die Regierung bei einer Beantwortung eine Kleinen Anfrage als auch die Landespolizei gegenüber der GPK bestätigt. Bevor man Kritik äussert und diese auch gegenüber einer internationalen Organisation kundtut, sollte man schon sicher sein, dass sie der Wahrheit entspricht. Auf Dauer schaden die Verantwortlichen dem Verein mit solchen Falschaussagen mehr, als sie ihm nutzen.
Des Weiteren betrachte ich die Entwicklung der Erfolgsrechnung mit Sorge. Im Jahr 2018 betrug der Personalaufwand über CHF 240'000.--. Das heisst: 67.3 % der Gesamteinnahmen wurden 2018 für den Personalaufwand ausgegeben. Im Gegensatz dazu betrugen die Projektaufwendungen nur knapp CHF 17'000.--. Mir ist bewusst, dass der Verein für Menschenrechte ein junger Verein ist, sich vermutlich noch vieles im Aufbau befindet und eine genaue Entwicklung der verschiedenen Ausgabenpositionen noch nicht absehbar ist. Doch dieser prozentual hohe Personalaufwand und im Vergleich dazu die geringen Aufwendungen für Projekte kommt für mich einem Missverhältnis gleich.
Dies umso mehr als der Verein trotz dieser geringen Projektaufwendungen in den Jahren 2017 und 2018 in der Erfolgsrechnung nicht über eine schwarze Null von rund CHF 292.-- im Jahre 2017 und von knapp CHF 30.-- im Jahre 2018 hinauskam. Da man wohl davon ausgehen muss, dass der Verein in Zukunft mehr Projekte lancieren wird, was auch seinem Sinn und Zweck entspricht, und sich damit die Projektaufwendungen erhöhen werden, frage ich mich, wie diese finanziert werden sollen, ohne dass der Verein in der Erfolgsrechnung in die roten Zahlen gerät. Für mich deuten diese Zahlen heute schon darauf hin, dass ein Jahresbeitrag von CHF 350'000.-- über kurz oder lang nicht ausreichen wird. Deshalb möchte ich die Verantwortlichen des Vereins dazu aufrufen, Anstrengungen zu unternehmen, um mehr Spenden zu generieren und mehr Mitglieder zu gewinnen. Zudem muss die Frage erlaubt sein, ob der Mitgliederbeitrag von CHF 50.-- für natürliche Personen und CHF 100.-- für Organisationen nicht zu niedrig angesetzt ist.
Bei der Ansicht der Jahresberichte 2017 und 2018 fiel mir auf, dass darin keine Revisionsberichte veröffentlicht wurden. Für mich ist es zwingend, dass ein Verein, welcher sich 98 Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert, den Revisionsbericht in ihrem Jahresbericht publiziert.
Diesbezüglich stellt sich mir auch die Frage, ob es sinnvoll ist, die Revision an eine externe Revisionsgesellschaft auszulagern oder ob es nicht zweckmässiger wäre, die Finanzkontrolle damit zu beauftragen. Meines Erachtens sollte es zwingend sein, dass ein Verein, deren Gründung und Geschäftstätigkeit sich auf ein eigenes Gesetz stützen, von der Finanzkontrolle revidiert wird. Dies auch deshalb, weil die Finanzkontrolle auch die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert und nicht nur die Geschäftszahlen bzw. Buchführung, wie es eine externe Revisionsstelle vorwiegend macht. Bei anderen Institutionen, welche sich auf ein Gesetz stützen, ist ebenfalls die Finanzkontrolle für die Revision zuständig. Beispielhaft sei die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) genannt, deren Tätigkeit sich auf das gleichnamige Gesetz stützt. Dort kann in Art. 10a Abs. 4 nachgelesen werden, dass die Regierung der staatlichen Finanzkontrolle die Funktion der Revisionsstelle übertragen kann. Eine solche Möglichkeit würde ich mir auch in Art. 11 des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein wünschen.
Ich bitte die Regierung eine solche Gesetzesänderung ins Auge zu fassen und der Finanzkontrolle die Revision des Vereins für Menschenrechte zu übertragen, damit nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags vertieft geprüft werden kann.
Mir ist bewusst, dass die Unabhängigkeit des Vereins für Menschenrechte ein hohes Gut ist, welche im Gesetz in Art. 3 auch speziell hervorgehoben wird. Aber auch die Finanzkontrolle ist eine unabhängige Institution, weshalb ich der Ansicht bin, dass die Übertragung der Revision an die Finanzkontrolle nicht im Widerspruch zur Unabhängigkeit des Vereins steht.
Übergeordnet sollte es im Sinn sowohl des Landtags über die Geschäftsprüfungskommission als auch der Regierung sein, dass ein Verein, der sich beinahe vollumfänglich mit staatlichen Geldern finanziert und einen gesetzlichen Auftrag hat, auch hinsichtlich der Umsetzung seines Gesetzesauftrags geprüft wird, weshalb für mich an der Finanzkontrolle als Revisionsstelle kein Weg vorbeiführt.
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