Nichts tun und abwarten, kann nicht die Lösung sein
Landtagsvotum und zum Verkehrsinfrastrukturbericht 2020Es steht wohl ausser Frage, dass dieser Stadttunnel gebaut wird. Ebenfalls ausser Frage dürfte stehen, dass er Mehrverkehr für das Liechtensteiner Unterland generieren wird. Diesbezüglich wird auch die geplante Autobahnverbindung S 18 zwischen der Schweiz und Österreich nicht viel ändern, zumal vor 2025 nicht mit einem Baubeginn gerechnet werden kann. Beide noch zur Diskussion stehenden Varianten werden auf das Liechtensteiner Transitverkehrsaufkommen keine grosse Wirkung haben, da die Verbindung in Lustenau bzw. Dornbirn nach St. Margrethen für uns nicht ideal ist. Eine Verbindung nördlich von Feldkirch hätte in Bezug auf das Transit-Verkehrsaufkommen im Unterland eine positive Wirkung, aber eine solche Variante steht nicht einmal mehr zur Diskussion.
Fakt ist also, Österreich und Vorarlberg machen Nägel mit Köpfen und dies zum Nachteil des Liechtensteiner Unterlandes. Der Verkehrsinfrastrukturbericht gibt keine Antworten darauf, wie die Regierung mit dem sich ankündigenden Mehrverkehr, der grösstenteils auch mitten durch die Dorfzentren von Schaanwald, Nendeln und Ruggell führen wird, umzugehen gedenkt. Ich habe die Hoffnung, dass die Mobilitätstrategie für Liechtenstein bzw. das Mobilitätskonzept 2030 Antworten darauf geben wird. Da diese, wie im Bericht erwähnt, noch dieses Jahr fertiggestellt und anschliessend dem Landtag vorgelegt werden soll, dürften wir zeitnah darüber diskutieren können. Diesbezüglich möchte ich die Regierung fragen, wann diese Mobilitätstrategie vorgestellt wird.
Von Interesse in Bezug auf diese Entwicklung sind die Ausführungen zu Nendeln. Sie geben wenig Anlass zur Hoffnung, dass sie auch umgesetzt werden können. Die Niveaufreimachung beim Bahnübergang Nendeln inkl. Strassenneubau kommt nicht voran, da sich der Landerwerb verzögert. Die Regierung stellt deshalb sogar die Realisierung in Frage. In Bezug auf die Dorfdurchfahrt Nendeln ist eine Variante auf dem Tisch, welche wesentlich mehr Platz als heute für die Landstrasse benötigt. In einer Studie wurde der Landbedarf eruiert, um die Realisierbarkeit der notwendigen Bodenauslösungen zu prüfen. Ob man in Bezug auf den Landerwerb bei diesem Vorhaben erfolgreicher sein wird, wird sich zeigen. Tatsache ist aber, dass damit das Dorfzentrum von Nendeln nur bedingt entlastet wird und diese gestalterischen Massnahmen nicht als Antwort auf den Mehrverkehr durch die Vorarlberger Projekte gelten darf.
Wir werden zeitnah Antworten auf die sich abzeichnende Entwicklung geben müssen. Nichts tun und abwarten, kann nicht die Lösung sein. Die Dorfzentren von Nendeln, Schaanwald und Ruggell, aber auch die Strecke Nendeln-Eschen-Bendern werden die Auswirkungen der Tunnelspinne Feldkirch zu spüren bekommen. Die Vision 2050 der Plattform Entwicklungskonzept Liechtensteiner Unterland und Schaan mag ein richtiger Ansatz sein, doch Lösungen müssen vor 2050 umgesetzt werden. Die Tunnelspinne Feldkirch wird wohl im nächsten Jahrzehnt eröffnet, und an diesem Tag X müssen auch die Liechtensteiner Lösungen umgesetzt und in Betrieb sein.
Die S-Bahn wird einen Teil des Mehrverkehrs abfedern. Ich bin froh, dass die Regierung die Sistierung aufgehoben hat. In der Vorschau Regierungsvorlagen 2019 wurde für das 2. Halbjahr ein Bericht und Antrag über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits zum Ausbau der S-Bahn angekündigt. Dieser Termin wird wohl nicht mehr eingehalten werden können. Deshalb bitte ich die Regierung um Auskünfte, bis wann damit gerechnet werden kann und was der aktuelle Stand der Gespräche mit der Regierung Österreichs ist.
Zwei Projekte, welche nächstes Jahr geplant sind, werfen bei mir Fragen auf.
Zum einem der Knoten Wirtschaftspark Essanestrasse, bei welchem eine Ampel installiert werden soll. Der Grund hierfür sei ein geringerer Landbedarf. Ich wollte die Regierung fragen, welche Varianten diesbezüglich noch geprüft wurden. Zudem sei es möglich im Bereich Sportpark eine zweite Anbindung zu schaffen, wenn es bei einem verdichteten Vollausbau des Gebiets zu Leistungsengpässen kommen würde. Hat die Regierung Schätzungen zur Hand, wie sich der Wirtschaftspark dort entwickeln könnte? Gibt es Statistiken, bis wann diese Gefahr von Leistungsengpässen Realität werden könnte? Von welchem Zeitrahmen sprechen wir?
Zum anderen die Massnahmen hinsichtlich des Tunnels Gnalp-Steg, die ich hinterfrage. Noch vor zwei Jahren, anlässlich der Debatte zum Verkehrsinfrastrukturbericht 2018 bezeichneten Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, die in der Zwischenzeit umgesetzten Arbeiten als jene Lösung, die passt. «Zum einen ist sie sicherheitstechnisch halt das, was man machen muss, und andererseits, glaube ich, ist sie einigermassen verträglich und führt zum gewünschten Ziel», so Ihre Worte. Im Rahmen der Behandlung der Petition Tunnelsanierung Steg sagten Sie: «Das heisst, der Tunnel Gnalp-Steg war in den letzten 72 Jahren des Betriebs noch nie so sicher, wie er heute ist.»
Und nun soll das alles nicht mehr reichen? Konkret soll der Bau eines Fluchtstollens und die Installation einer Brandmeldeanlage in der Höhe von CHF 2 Mio. ins Investitionsbudget aufgenommen werden. Darüber hinaus ist die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Einbahnverkehr in Abklärung.
Hierzu folgende Frage: Hätten die Nischen gebaut werden müssen, wenn man von Anfang an dem Fluchtstollen den Vorrang gegeben hätte?
Unterstützen kann ich die Installation einer Brandmeldeanlage. Mir erschliesst sich aber die Begründung, dass diese aufgrund der langen Interventionszeit der Feuerwehr bei den baulichen Massnahmen von letztem Jahr weggelassen wurde, noch nicht. Was hat sich diesbezüglich in Bezug auf die Interventionszeit der Feuerwehr geändert, dass die Brandmeldeanlage nun realisiert werden kann?
Für mich scheint es, dass mit dem von der Regierung ins Auge gefassten Vorhaben über das Ziel hinausgeschossen wird. Wir hatten gemäss Regierung noch nie einen solch sicheren Tunnel und setzten eine Lösung um, die passt; und nun soll dies alles - innerhalb von zwei Jahren - nicht mehr genügen? Wenn die Regierung diese Ansicht vertritt, so bin ich zumindest der Meinung, dass die Variante 1 vollauf genügt, weshalb ich mir vorbehalte, anschliessend bei der Debatte um den Landesvoranschlag für das Konto 600.501.02 einen Kürzungsantrag in der Höhe von CHF 1.6 Mio. zu stellen, damit die Variante 1 ins Budget 2020 aufgenommen wird.
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