Freitag, 8. November 2019

Vereinbarung Beitritt Fachhochschule Ost

Eine gute Sache - aber noch nicht ganz

Landtagsvotum zum Beitritt zur neuen Fachhochschule Ost

Die Zusammenführung der Interstaatlichen Hochschule für Technik, Buchs (NTB), der Hochschule für Technik Rapperswil und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen zur Ost - Ostschweizer Fachhochschule, macht Sinn. Liechtenstein als einer der Träger der NTB sollte sich mit der vorliegenden Vereinbarung an dieser Ostschweizer Fachhochschule beteiligen. Die damit einher gehende Sicherung eines technischen Hochschulstandortes im Rheintal ist für unseren Wirtschaftsplatz von Bedeutung, was auch die nun 20-jährige Trägerschaft bei der NTB deutlich aufgezeigt hat. Unter dieser Prämisse steht es für mich ausser Frage, dass Liechtenstein der Ost beitreten soll.

Doch bis dato gibt es ein noch ungelöstes Problem in Bezug auf die Besteuerung der in Liechtenstein ansässigen Personen, die als Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Ost angestellt sind oder sein werden. Bisher gibt es keine angepasste und unterzeichnete Verständigungsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Liechtensteins und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Bezug auf die Ost als öffentlich-rechtliche Institution und somit auf die Besteuerung der in Liechtenstein wohnhaften Ost Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sieht vor, dass die zuständigen Behörden im gegenseitigen Einvernehmen bestimmen, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen unter die Bestimmung der Besteuerung im Wohnsitzstaat fallen. Die Verständigungsvereinbarung in Bezug auf die Fachhochschule Ost wurde bis dato nicht angepasst und das gegenseitige Einvernehmen in Bezug auf die Ost nicht unterschrieben. Dies führt zu einem erheblichen Nachteil für die bei der NTB beschäftigten Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind.

Liechtenstein wird mit Annahme dieser Vereinbarung je nach Studierendenzahl und der Wahl der Studienrichtungen knapp CHF 1.5 Mio. pro Jahr an die Ost überweisen. Das Mitspracherecht dadurch ist sehr gering und geht nicht über einen Sitz von insgesamt 15 Sitzen im Hochschulrat hinaus. Darüber hinaus wird die Regierung Einsitz in die Trägerkonferenz nehmen können.

In Bezug auf den Zugang der Auszubildenden an die Ost hat die Mitgliedschaft keine Auswirkung. Die Mitgliedschaften Liechtensteins bei der Interkantonalen Universitätsvereinbarung und bei der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung führen dazu, dass der Zugang von Liechtensteiner Studentinnen und Studenten an die Ost von der Mitgliedschaft bei der Ost nicht tangiert sind.

Die Gefahr, dass bei einer Ablehnung der Mitgliedschaft der Standort der NTB in Buchs gefährdet sein könnte, schätze ich zumindest kurz- und mittelfristig als sehr gering ein. Dies, weil einerseits mit der Gründung der Ost die im Eigentum der NTB Buchs stehenden Immobilien entschädigungslos in das Eigentum des Kantons St. Gallen übertragen werden. Andererseits ist in der Abstimmungsbroschüre des Kantons St. Gallen unmissverständlich ausgeführt, dass alle drei Standorte beibehalten und alle drei Standorte mit Lehre und Forschung weitergeführt werden sollen. Dies ist ein Bekenntnis zum Standort Buchs.

Somit kommt dieser Mitgliedschaft zur Vereinbarung zu einem grossen Teil einem Freundschaftsdienst gleich. Dieser ist gerechtfertigt, sind doch gute nachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit im Bildungsbereich - wie in anderen Bereichen auch - von grossem Vorteil. Freundschaften sind jedoch ein Geben und Nehmen. Momentan ist die Situation in Bezug auf die Mitgliedschaft Ost noch so, dass der Kanton St. Gallen gerne nehmen würde, aber es noch nicht sicher ist, ob er auch zu geben bereit ist.

Die Besteuerung der in Liechtenstein wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ost im Kanton St. Gallen und nicht mehr im Wohnsitzland, also in Liechtenstein, vorzunehmen wird finanziell spürbare Auswirkungen für die betreffenden Personen haben, die dadurch zumindest netto einiges weniger verdienen werden als heute. Auch wenn es momentan nur 14 Personen sind, die bei der NTB mit Wohnsitz Liechtenstein beschäftigt sind, liegt es in unserer Verantwortung, sich nicht nur für das Land Liechtenstein im Allgemeinen, sondern auch im Besonderen für die Menschen in Liechtenstein einzusetzen.

Ich habe Mühe damit, dem Antrag der Regierung ohne abgeschlossene Abänderung Verständigungsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Liechtensteins und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zuzustimmen. Ich erwarte nicht nur vom Bundesrat, sondern auch vom Kanton St. Gallen, dass er Hand reicht und grünes Licht für eine solche Vereinbarung gibt. Wie gesagt, es ist ein Geben und Nehmen und es kann nicht sein, dass jene Personen, welche - teilweise sogar in Führungspositionen - zum Erfolg der NTB beigetragen haben und immer noch beitragen, grosse Nachteile wegen dieses Zusammenschlusses in Kauf nehmen müssen. Das ist auch nicht fair und hat meines Erachtens auch etwas mit Respekt zu tun, den ich in dieser Angelegenheit von St. Galler Seite vermisse.

Nun gibt es zwei Wege, die möglich sind. Einer ist die Zurückweisung der Vorlage an die Regierung und diese mit dem Auftrag zu verbinden, wieder an den Landtag zu gelangen, wenn eine Einigung hinsichtlich einer Abänderung der Verständigungsvereinbarung zu dieser Sache unterschrieben wurde. Ein anderer Weg ist die Abänderung des Antrages der Regierung, damit die Zustimmung zum Beitritt nur Gültigkeit erlangt, wenn auch die Verständigungsvereinbarung dementsprechend angepasst wurde.

Denn damit würden wir auch senden wir auch ein Signal nach Bern und St. Gallen senden. Darüber hinaus stärken wir die Regierung in Bezug auf die momentan stattfindenden Verhandlungen. Wir müssen uns nichts vormachen: Sollten wir heute diesem Beitritt ohne Einschränkung zustimmen, hätten die Schweiz und im Speziellen der Kanton St. Gallen gar keine Veranlassung mehr, eine solche Abänderung der Verständigungsvereinbarung einzugehen, da der Beschluss zur Mitgliedschaft vom Landtag gemäss Regierungsantrag und somit ohne Bedingungen gefällt wurde. Die Liechtensteiner Verhandlungsdelegation hätte keine Argumente mehr, die zu einem Umdenken in St. Gallen führen würden.

Eine Koppelung des Beitritts an eine Verständigungsvereinbarung würde die Position der Regierung stärken und zugleich das Signal aussenden, dass wir der Ost beitreten möchten und diese Unterstützung finanziell stemmen möchten, aber dafür auch ein Entgegenkommen für jene Personen erwarten, welche sich teilweise seit Jahren für die NTB einsetzen. Dies ist - so glaube ich - unser gutes Recht.

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