Freitag, 8. Mai 2020

Gewerbegesetz

Chance zum Bürokratieabbau wird zu wenig genutzt

Landtagsvotum zur Totalrevision des Gewerbegesetzes

Ich danke der Regierung für diesen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gewerbegesetzes. Diese Vorlage wurde notwendig, da der EFTA-Gerichtshof 2016 zur Auffassung gelangte, dass Liechtenstein mit dem aktuellen Gewerbegesetz gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäss EWR-Abkommen verstosse.

Dieses Urteil hat die Regierung genutzt, um das Gewerbegesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Damit einher geht ein Systemwechsel von der geltenden präventiven zu einer grundsätzlich nachgelagerten Prüfung durch die Behörden, womit insbesondere der Kritik des EFTA-Gerichtshofes am generellen Bewilligungssystem bei Niederlassung und an der Meldebestätigung bei der Grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung Rechnung getragen wird.

Die Regierung resümiert auf Seite 33 des Berichtes richtig, wenn sie schreibt:

«Aufgrund des Urteils des EFTA-Gerichtshofes ist nicht länger an der generellen vorgängigen Bewilligungspflicht für alle gewerblichen Tätigkeiten festzuhalten. Diese wird in Fällen der Niederlassung durch eine Anmeldungspflicht ersetzt. Eine vorgängige Bewilligung wird nur noch in Ausnahmefällen verlangt.»
Oft bedauern wir bei EU-Richtlinien, dass sie mit einem Bürokratieaufbau einher gehen würden. Dieses Mal ist es anders. Das Urteil des EFTA-Gerichtshofes zwang uns, unsere bürokratischen Regelungen in Bezug auf den Erhalt einer Gewerbebewilligung zu überprüfen und neu auszurichten.

Damit befand sich die Regierung in einem Spannungsfeld zwischen liberal und restriktiv oder - wie sie es schreibt - zwischen Schutz und Freiheit. Dies zieht sich auch wie ein roter Faden durch die Vernehmlassung-Stellungnahmen. Auf der einen Seite zum Beispiel die Wirtschaftskammer, welche die Vorlage als überliberal betitelte und der Regierung vorwarf, dass sie zu weit über die vom EFTA-Gerichtshof geforderten Anpassungen hinausgehen würde. Auf der anderen Seite beispielsweise die ehemalige Landtagsabgeordnete Judith Oehri, welche an der Vernehmlassung teilnahm und in ihrer Stellungnahme die Vorlage als zu restriktiv bewertet, indem sie ausführte: 
«Im Landtag wird oft von Bürokratieabbau gesprochen. Es ist äusserst schade, dass man bei diesem Gesetz nicht die Gelegenheit genutzt hat, diesen Bürokratieabbau mutig umzusetzen. […] Man hat versucht, Tempo in den Ablauf zu bringen, in dem man von einem Bewilligungssystem zu einem Meldesystem gewechselt hat. Im Endergebnis ist es aber keine wirkliche Verschlankung des Systems [...]». 
Kurzum: Die Regierung hatte einen schweren Stand und das Zitat von Robert Bosch «Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann» fasst die Vernehmlassung-Stellungnahmen sehr zu zusammen. Die Regierung sieht in dieser Vorlage aus wirtschaftspolitischer Sicht einen Kompromiss zwischen Liberalisierung, welche Entwicklung und Innovation Raum gäbe, und einem moderaten, zeitgemässen Ordnungsrahmen, welcher die Interessen der Allgemeinheit ausreichend schützen würde und den staatsvertraglichen Verpflichtungen Liechtenstein Rechnung trage.

Ich sehe das nicht ganz so. Meines Erachtens wird mit dieser Vorlage die Chance eines spürbaren Bürokratieabbaus nicht genügend genutzt. Keine Frage, die Vorlage geht in die richtige Richtung, doch mutig ist sie nicht. Und ob sie in gewissen Punkten zeitgemäss ist, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Da wäre mehr möglich gewesen.

Die Regierung hat entschieden, dass für das liechtensteinische Gewerbegesetz weiterhin die österreichische Gewerbeordnung als Rezeptionsvorlage herangezogen werden soll. Ich stelle die Sinnhaftigkeit dieses Entscheides nicht in Zweifel. Dieses Vorgehen hat seine Berechtigung. Doch ich hätte mir schon gewünscht, dass die Vorteile der schweizerischen Spezialgesetze, die die Ausübung diverser privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeiten regeln, ebenfalls Eingang in das Gesetz gefunden hätten. Die Regierung hält sich sehr strickt an die österreichische Rezeptionsvorlage und lässt etwaige Schweizer Vorteile der Regelungen auf Bundesebene oder der kantonalen Erlasse unberücksichtigt. Das finde ich schade, ist doch gerade in der Schweiz der Bürokratieaufwand in Teilbereichen um einiges geringer als in Österreich und somit auch als in Liechtenstein. Als Beispiel sei der Weg in die Selbstständigkeit erwähnt, der in der Schweiz pragmatischer, unbürokratischer geregelt ist als bei uns. Das meine ich, wenn ich sage, es wäre mehr möglich gewesen und die Vorlage wäre nicht mutig. Ein Gewerbegesetz auf Basis österreichischer Gewerbeordnung, ergänzt mit Schweizer Pragmatismus wäre eine ideale und mutige Kombination gewesen. Schade, dass die Regierung hier nicht mehr Mut zum Bürokratieabbau gezeigt hat.

Wir sollten auch versuchen, die Erfahrungen und Veränderungen, welche die Wirtschaft aufgrund der Corona-Situation die letzten Wochen machte und in den kommenden Wochen wohl noch machen wird, in die Vorlage zu integrieren. Dann bekommen wir ein modernes Gewerbegesetz, das die aktuellen Strömungen und Tendenzen mitberücksichtigt. Da dieser Bericht und Antrag von der Regierung vor der Corona-Krise verabschiedet worden ist, können die gegenwärtigen Entwicklungen gar nicht Teil dieser Vorlage sein. Ich bitte aber die Regierung - im Hinblick auf die Vorlage für die 2. Lesung - die gegenwärtigen Tendenzen und Arbeitsweisen auf dem Wirtschaftsplatz Liechtenstein und gerade auch bei den Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben zu analysieren und zu evaluieren, ob es nicht sinnvoll wäre, die eine oder andere Bestimmung in Bezug auf die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Gerade wenn man sieht, welche Erfahrungen die Liechtensteiner Wirtschaftstreibenden bedingt durch die Corona-Situation mit Home-Office, Video-Konferenzen oder weiteren technischen Möglichkeiten, die nun - was vor zwei Monaten noch ausserhalb jeder Vorstellungskraft lag - auch zur Anwendung kommen, machen, ist es meines Erachtens angebracht, beispielsweise die gegenwärtige Regelung in Art. 16 zur Betriebsstätte nochmals auf ihre Zeitmässigkeit zu prüfen. Es ist sicherlich unser aller Bestreben, ein modernes Gewerbegesetz zu bekommen, welches den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt. Wenn dieses Gesetz schon zu einer Zeit einer Totalrevision unterzogen wird, in welcher sich die aktuellen Entwicklungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt geradezu neu formen, dann sollte man auch so flexibel sein und diese Entwicklungen ins Gesetz einfliessen lassen, wozu ich die Regierung hinsichtlich der Vorlage zur 2. Lesung bitte.

Da Eintreten auf die Vorlage für mich unbestritten ist, werde ich im Rahmen der 1. Lesung bei den entsprechenden Artikeln auf einzelne Punkte eingehen. Erwähnenswert im Rahmen dieser Eintretensdebatte ist jedoch der Meinungsumschwung der Regierung zwischen Vernehmlassungsvorlage einerseits sowie Bericht und Antrag andererseits in Bezug auf das Betriebsstätten-Erfordernis.

In der Vernehmlassungsvorlage war noch beabsichtigt, dass bei Unternehmen, die bereits heute über eine Betriebsstätte im grenznahen Ausland verfügen, ausnahmsweise auf eine zusätzliche adäquate Betriebsstätte im Inland verzichtet wird. Zahlreiche Vernehmlassungs-Teilnehmer haben auf die Gefahren dieser Regelung und die Nachteile für das Liechtensteiner Gewerbe hingewiesen, wodurch die Regierung zur Entscheidung gelangte, diese Regelung aus der Vorlage zu streichen. Diese Einsicht der Regierung begrüsse ich. Ich hätte einer solchen Regelung, wie sie die Regierung noch in der Vernehmlassungsvorlage vorsah, vermutlich nicht zustimmen können.

Es muss Intention dieser Totalrevision des Gewerbegesetzes sein, dass Liechtensteiner Gewerbetreibende gegenüber ihrer Konkurrenz aus dem benachbarten Ausland in Liechtenstein nicht benachteiligt werden. Dies wäre mit dieser Vernehmlassungsbestimmung bezüglich Betriebsstätten-Erfordernis der Fall gewesen.

Deshalb bin ich auch froh darüber, dass von dieser Totalrevision das Entsendegesetz gänzlich unberührt bleibt und deshalb die gleichlangen Spiesse nicht angetastet werden. Bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung mussten durch das Urteil des EFTA-Gerichtshofes Abänderungen der geltenden gewerblichen Regelungen vorgenommen werden. In erster Linie handelt es sich um die Wartefrist von sieben Tagen beim Meldeverfahren, das ersatzlos gestrichen wird, und um die Beschränkung der Meldepflicht auf Dienstleistungserbringer, welche in Liechtenstein als qualifiziertes Gewerbe eingestuft werden. Die Regierung legte damit grossen Wert darauf, dass mit der neuen Bestimmung gegenüber der Schweiz nichts aufgegeben wird, was umgekehrt die Schweiz von einem liechtensteinischen Unternehmen verlangen würde. Somit ist diese Vorgehensweise konsistent und nachvollziehbar.

Dieses Gesetz ist die rechtliche Basis der Gewerbeplatzes Liechtensteins und der Kleinst-, Klein und Mittelbetriebe unseres Landes. Diese leisten einen erheblichen Beitrag zur Volkswirtschaft. Im Jahr 2018 entrichteten jene Betriebe, welche dem Gewerbegesetz unterstellt sind, CHF 92 Mio. an Ertragssteuern und waren somit für 40 % der gesamten Ertragssteuereinnahmen verantwortlich. 73 % aller Vollzeit-Beschäftigten und rund 67 % aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Liechtenstein arbeiten bei Unternehmen, welche dem Gewerbegesetz unterstellt sind. Das waren im Jahr 2018 26'650 Beschäftigte. Diese Zahlen, welche die Regierung auf Seite 12 des Berichts und Antrags veröffentlicht, sind eindrücklich. Sie zeigen, dass wir es hier mit einem Grundpfeiler des Wirtschaftsplatzes Liechtenstein zu tun haben.

Umso mehr sollten wir die Chance nutzen, diesen Eckpfeiler unseres Wirtschaftsplatzes mit einem modernen und zukunftsgerichteten gesetzlichen Fundament zu stärken. Die Totalrevision des Gewerbegesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass die Regierung bis zur 2. Lesung noch ein wenig mutiger wird und die eine oder andere bürokratische Vorgabe abschafft oder zumindest reduziert.

Schon oft haben wir Bürokratieabbau versprochen, nun können wir diesen Versprechungen auch Taten folgen lassen. Tun wir es doch und nutzen diese Chance. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.

Mobilitätskonzept: Teilstrategie Siedlung und Verkehr

Lenkung der Industrieansiedlung braucht eine Art horizontalen Finanzausgleich

Landtagsvotum zur Teilstrategie Siedlung und Verkehr im Rahmen des Mobilitätskonzeptes

Mit Interesse habe ich die Ausführungen zur Teilstrategie Siedlung und Verkehr auf Seite 69 des Mobilitätskonzeptes gelesen. Dort findet sich unter anderem der Satz: 

«Arbeitsgebiete mit hohem Güterverkehrsaufkommen sind vorzugsweise im Bereich der Autobahnanschlüsse angesiedelt.»
Dieses Vorhaben wurde aus dem Zielbild Siedlung der Vision 2050 des Entwicklungskonzeptes Liechtensteiner Unterland und Schaan entnommen. 

Ich kann das gänzlich unterstützen und habe dieses Thema immer wieder im Rahmen unserer verschiedenen Diskussionen um den Finanzausgleich angesprochen. Ich möchte diesbezüglich auf die Ausführungen der Regierung auf Seite 22 der Interpellationsbeantwortung Nr. 61/2017 zum Finanzausgleich verweisen. Dort kann nachgelesen werden 

«Eine Variante innerhalb des bestehenden Finanzausgleichsystems wäre beispielsweise, einen Anteil der Ertragssteuern juristischer Personen einwohnerproportional zwischen den Gemeinden zu verteilen. Dies würde die geographischen Standortvorteile aufgrund der Erschliessungsqualität (beispielsweise ebene Bauflächen und direkt Anschluss an die Autobahn) ausgleichen, die Solidarität zwischen den Gemeinden stärken sowie Anreize schaffen, die Raumplanung verstärkt koordiniert anzugehen.»
Kurzum: Um eine solche Lenkung der Industrieansiedlung vornehmen zu können, braucht es einen eine Art horizontalen Finanzausgleich, wie er in der Interpellationsbeantwortung skizziert wurde. Schon interessant, welche Möglichkeiten nun wieder im Raum stehen, welche bisher immer abgelehnt wurden. Dass es nicht an den FBP-Mitgliedern dieses Hauses lag und liegt, dass wir während dieser Legislatur in Sachen Finanzausgleich keinen namhaften Schritt weitergekommen sind, dürfte bekannt sein.

Donnerstag, 7. Mai 2020

Liechtensteinische Kraftwerke LKW

Elektrofachhandel wird zum Sorgenkind

Landtagsvotum zum Geschäftsbericht 2019 der Liechtensteinischen Kraftwerke

Nichts neues bei den Liechtensteinischen Kraftwerken: Unter dieses Motto könnte man ihr Jahresergebnis stellen, mit welchem erneut ein Millionengewinn ausgewiesen wird. Dieses Mal sind es knapp CHF 8.9 Mio.. Dieses liegt rund CHF 3 Mio. über dem Jahresgewinn 2018 und rund CHF 1.6 Mio. über dem budgetierten Jahresgewinn. Die hohe Abweichung gegenüber dem Budget ist ein Schönheitsfehler, zumal bereits letztes Jahr eine hohe Differenz zwischen Budget und Jahresrechnung ausgewiesen wurde. Letztes Jahr aber mit umgekehrten Vorzeichen, da ein weit höherer Gewinn prognostiziert denn erwirtschaftet wurde. Somit ist mir die Differenz 2019 sympathischer - zu hoch ist sie mir trotzdem.

Diesbezüglich fällt auf, dass die Nettoumsatzerlöse zwar gegenüber dem Vorjahr mit einem Minus von knapp CHF 1 Mio. konstant gehalten werden konnten, aber die budgetierte Steigerung von rund CHF 1.3 Mio. nicht eingetreten ist. Deshalb möchte ich von der Regierung gerne wissen, von welcher Entwicklung sie bei den Nettoumsatzerlösen ausgeht und welcher Betrag bei den Nettoumsatzerlösen ins Budget 2020 aufgenommen worden ist.

Alles in allem kann man dem Jahresergebnis der LKW ein positives Zeugnis ausstellen. Ich möchte es nicht unterlassen, dem Verwaltungsrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit und die geleisteten Dienste während des letzten Jahres sehr herzlich zu danken. Sie alle haben ihren Anteil am erfolgreichen Geschäftsjahr 2019 und können somit stolz auf das Geleistete sein.

Wenn man die Ausführungen des Geschäftsberichts genauer betrachtet, fallen einige Punkte auf, welche es Wert sind, angesprochen zu werden.

Der Jahresgewinn der LKW stützt sich zu einem grossen Teil auf die Sparten Netzprovider Strom, Kraftwerke und Energiewirtschaft Inland. Erfreulicherweise ist der Bereich Elektroinstallationen wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt. Letztes Jahr betonten die LKW-Verantwortlichen, dass sie 2019 ergebnisoffen untersuchen werden, wie es mit dem Bereich Elektroinstallationen weitergehen soll. Auch eine Einstellung dieses Dienstleistungsangebotes sei nicht ausgeschlossen. Nun wird ausgeführt, dass die Neuausrichtung und Fokussierung nun auf neuen, weniger stark umkämpften Geschäftsfeldern liege, durch welche das Ergebnis stabilisiert und ins Positive gekehrt hätte werden können.

Enttäuschend schloss zum wiederholten Male der Bereich Elektrofachhandel ab, der einen Verlust von knapp CHF 300'000.-- ausweist. Grund hierfür sei die Sparte Service, bei welcher man aufgrund grösserer personeller Veränderungen im Frühjahr/Sommer einen nicht aufholbaren Umsatzeinbruch hinnehmen hätte müssen. Der Energieladen habe das angestrebte Ergebnis jedoch übertroffen. Die LKW resümieren, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Betrieb eines Elektrofachhandels in Liechtenstein eine stetige Herausforderung für die Führung und die Mitarbeitenden bleiben werde. Das sind nicht gerade Aussagen, welche auf eine positive Zukunft dieser Sparte hindeuten.

2019 weisen vier Sparten ein Defizit aus, doch die absoluten Beträge sind gering, so dass die Hoffnung besteht, dass sich dies im Geschäftsjahr 2020 ändert. Zu diesen gehört das Wärmepumpen-Contracting. Die Sinnhaftigkeit dieses Angebotes stelle ich weiterhin in Frage, zumal die LKW damit in direkte Konkurrenz zur Liechtensteinischen Gasversorgung treten. Zwei staatliche Betriebe treten in direkte Konkurrenz, für mich ein immer noch unverständlicher Zustand. Für mich ist eine Fusion von LKW und LGV immer noch eine Möglichkeit, die genauer geprüft werden sollte.

Erfreulich ist auch der Stand des Glasfaserausbaus, der per Ende 2019 bei 53.9 Prozent lag, dies gegenüber 34 Prozent Ende 2018. Auch wenn das Glasfaser immer noch zu wenig genutzt wird - lag die Nutzungsrate Ende 2019 bei nur 35.8 Prozent - bin ich überzeugt, dass deren Verwendung zunehmen wird, je höher der Ausbaugrad sein wird und je mehr lukrative Angebote der Dienstleistungserbringer auf den Markt kommen. Für dieses Jahr darf ein markanter Anstieg auch deshalb erwartet werden, da in drei Phasen rund 2'700 alte Telefon- und Kabelfernsehanschlüsse in Schaan, Vaduz und Triesen ausser Betrieb genommen werden, was die Nutzungsrate von Glasfaser erhöhen wird. Dass damit den Abonnenten die Entscheidungsfreiheit genommen wird und sie Kosten auf sich nehmen müssen, um das Glasfaser auch in ihr Haus und nicht nur vor die Haustüre zu bringen, ist die Kehrseite der Medaille. Doch nun hat man sich für diesen Weg entschieden weshalb es wichtig ist, dass die LKW im Zeitplan sind und der flächendeckende Ausbau Ende 2022 Realität ist, womit unser Land zu den ersten weltweit gehören dürfte, die flächendeckend Glasfaser anbieten. Auch das ist ein Teil von Standortattraktivität.

Erfreulich, wenn auch nicht zufriedenstellend, ist die Entwicklung der Seebach Kraftwerk Errichtungs- und Betriebs GmbH in Graz, welche sich zu 100 Prozent im Besitz der LKW befindet. Erneut musste ein Jahresverlust von etwas mehr als EUR 50'000.-- ausgewiesen werden. Erfreulicherweise konnte er um rund EUR 5'000.-- reduziert werden. Die Umsatzerlöse konnten um EUR 12'000 gesteigert werden bzw. das Gesamtergebnis um 18 Prozent verbessert, womit das Unternehmen auf dem richtigen Weg zu sein scheint. Die Hochrechnung zeigt ab 2022 ein positives Resultat, dies nach Inbetriebnahme von zwei neuen Kraftwerken Ende 2020 und Ende 2021.

Auffallend ist, dass sich bei allen anderen Beteiligungen oder Tochtergesellschaften der Gewinn reduziert hat. Bei der LKW Solarstrom Anstalt musste sogar ein geringfügiges Defizit ausgewiesen werden. Diese Entwicklungen gilt es im Auge zu behalten.

Störend ist für mich, dass der Geschäftsbericht der LKW zum wiederholten Male nicht vollständig das Ergebnis des Vorjahres abdeckt. Die Abonax AG, St. Gallen, an welcher die LKW zu 13.36 Prozent beteiligt sind, führt ihre Generalversammlung erst im Mai 2020 durch, weshalb der Jahresabschluss noch nicht vorliegt und er deshalb nicht in den Geschäftsbericht der LKW Eingang finden kann. Dies war schon letztes Jahr der Fall.

Ich schlage vor, dass wir in Zukunft den Geschäftsbericht der LKW im Juni-Landtag behandeln, damit die LKW den Abschluss dieser Beteiligung zumindest noch nachreichen kann und wir über den aktuellen Stand der LKW in seiner Gesamtheit debattieren. Gerade bei der Abonax fällt darüber hinaus auf, dass die Generalversammlung 2019 beschlossen hat, eine Dividende von CHF 7.50.-- pro Aktie auszubezahlen. Dies - so nehm ich an - gegen den Antrag des Verwaltungsrates, da in der Gewinnverwendung bei der Position Dividenden der Betrag von CHF 0.-- aufgeführt ist. Ein meines Erachtens nicht alltägliches Vorgehen. Dies umso mehr, als sich der Jahresgewinn von rund CHF 107'000.-- auf rund CHF 14'800.-- reduzierte.

Abschliessend hat mich noch eine Aussage des VR-Präsidenten Philipp Elkuch und Gerald Marxer, Vorsitzender der Geschäftsleitung, stutzig gemacht. In ihrem Vorwort auf Seite 2 kann der Satz nachgelesen werden: «Dennoch mutet es etwas ironisch an, dass zum Beispiel die Erneuerung von Wasserkraftanlagen, wie jene der ‘Mühleholzquelle’, mit relativ zähen Bewilligungsprozessen verbunden war.» Weiteres wird hierzu nicht ausgeführt.

Mobilitätskonzept: Rheinbrücke Bendern-Haag

Neubau muss priorisiert werden

Landtagsvotum zur Thematik Rheinbrücke Bendern-Haag im Rahmen des Mobilitätskonzeptes

Dem Vorschlag der Regierung, dass der Neubau des Rheinübergangs Bendern-Haag im Agglomerationsprogramm Werdenberg Liechtenstein priorisiert wird und damit in Bezug auf den Umsetzungshorizont von C auf B verschoben wird, kann ich einiges abgewinnen. Deshalb sollen Planungsarbeiten in Auftrag gegeben werden, damit der Bund diesen Umsetzungshorizont anhebt. Mich überrascht, dass der Bund hierfür nicht Hand reicht, zumal die Regierung im Bericht und Antrag unterstreicht:

«Der Handlungsbedarf ist gross, denn gemäss Prognose wird die Leistungsfähigkeit der Brücke in der jeweiligen Lastrichtung sowie der Anschlussknoten beidseits des Rheins sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze bereits 2025 überschritten.» 
Zudem führt die Regierung aus:
«Es ist bereits kurzfristig mit einer weiteren Verschärfung der Problematik zu rechnen, sodass die Funktionalität des Autobahnanschlusses und des regionalen Busnetzes nicht mehr gewährleistet werden kann. Für den Langsamverkehr ist die heutige Querung nicht sehr attraktiv.»
Es überrascht schon, dass der Bund mit diesen Vorgaben und mit diesen Prognosen den Neubau dieser Brücke nur mit dem Umsetzungshorizont C bewertet. Und wenn man bedenkt, dass der Umsetzungshorizont B zwischen 2023 und 2026 anberaumt ist, dann wird es mindestens noch 10 Jahre dauern, bis dieser Rheinübergang Realität wird. Vor dem Hintergrund der von der Regierung skizzierten Prognosen, kann das keine echte Variante sein.

Es ist augenfällig, dass der Rheinübergang Bendern-Haag für unser Land eine viel grössere Bedeutung hat als für den Bund oder auch den Kanton St. Gallen. Der geplante Umbau des Grenzübergangs Bendern-Haag ist primär in unserem ureigenen Interesse. Ich erachte es als gangbaren Weg, dass wir die Kosten, die mit dem Leitprojekt 4 anfallen, gänzlich selbst tragen und dieses Projekt somit priorisieren. Wenn man bedenkt, dass die Schweiz mit dem Bau der Autobahn verkehrspolitisch für uns getan hat, erachte ich es als nicht wesensfremd zu sagen, dass wir dies gänzlich selbst zahlen und dafür das Projekt zeitlich vorziehen.

Mobilitätsonzept: S-Bahn und Umfahrung Schaan

S-Bahn ohne Konzept zur Zentrums-gestaltung Schaan nicht entscheidungsreif

Landtagsvotum zur S-Bahn und Zentrumsgestaltung Schaan im Rahmen des Mobilitätskonzeptes

Meines Erachtens steht und fällt das Mobilitätskonzept 2030 mit der S-Bahn. Zahlreiche Massnahmen und Projekte stützen sich auf den Bau der S-Bahn. Ich stelle mir die Frage, was es für das Mobilitätskonzept 2030 bedeuten würde, fände die S-Bahn bei der Volksabstimmung keine Mehrheit. Vieles, was in diesem Mobilitätskonzept steht, ist dann Makulatur. Und deshalb bitte ich Sie Herr Regierungschef-Stellvertreter Ausführungen dazu zu machen, wie Sie sich die Entwicklung von Verkehr und Mobilität in unserem Land langfristig vorstellen und welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen, wenn die S-Bahn abgelehnt würde. Vieles, was in den Berichten steht, bleibt dann nämlich nicht mehr übrig, besonders was den ÖV betrifft. 

Wir werden vermutlich im Juni über den Finanzbeschluss zur S-Bahn befinden. Die Regierung tat kund, dass von Liechtensteiner Seite für dieses Projekt CHF 66.5 Mio. aufgewendet werden müssen. So sei es mit der Republik Österreich vereinbart worden.

Nicht in diesen Kosten enthalten sind die baulichen Massnahmen hinsichtlich der Gestaltung des Zentrums Schaan. Die Regierung tut kund, dass sich mit der S-Bahn die Schrankenschliesszeiten ausdehnen werden, was Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in Schaan haben werde.

Das Endziel der S-Bahn ist - gemäss den Ausführungen im Mobilitätskonzept auf Seite 91 - ein durchgehender Halbstundentakt auf der Strecke Feldkirch-Buchs. Da dieser in beiden Richtungen angeboten werden soll, dürften sich die Schranken im Raum Schaan ca. alle 15 Minuten schliessen - dies wohlgemerkt ohne die Züge der internationalen Zugverbindungen und ohne die Güterzüge. Wenn ich das richtig überblicke, werden somit im Raum Schaan die Bahnübergänge nach Umsetzung der S-Bahn tagsüber im Durchschnitt alle 10 bis 15 Minuten geschlossen.

Vom Industriezubringer Schaan bzw. von der Industriestrasse bis zur Schweizer Grenze gibt es sechs Bahnübergänge, welche auch mit Autos überquert werden können. Sicherlich, nicht alle haben den gleichen Einfluss auf den Verkehrsfluss. Aber bei dieser hohen Frequenz an Schrankenschliesszeiten wird man dieses Problem grundlegend angehen müssen und auch über eine Niveaufreimachung bei der Industriestrasse Schaan nicht herumkommen. Dies umso mehr, als es für die Regierung eine weitere Variante darstellt, die Industriestrasse von der Kreuzung Bendererstrasse bis zur Zollstrasse zu verlängern. Dann würde diese Verbindung zu einer Hauptverkehrsachse und dies mit einer Schrankenschliessfrequenz von ca. 10 bis 15 Minuten.

Diese Strassenverlängerung der Industriestrasse sehe ich kritisch bzw. stehe ich ablehnend gegenüber, da damit der Weg durch Liechtenstein zur schnellsten Verbindung zwischen den beiden Autobahnen würde, womit ein Anstieg des Transitverkehrs einher geht. Ich bin gerne bereit, diese Verlängerung zu unterstützen, aber zuerst muss die S 18 gebaut sein, und zwar näher an Liechtenstein also nördlich von Feldkirch. So, wie sie jetzt geplant ist, wird sie nur geringfügige positive Auswirkungen auf den Transitverkehr durch unser Land haben. Diese Meinung vertritt ebenfalls die Regierung auf Seite 54 des Mobilitätskonzeptes. Dort schreibt sie zur Realisierung der S 18: „Für Liechtenstein und den Grenzübergang Schaanwald-Tisis wird bestenfalls ein geringfügiger positiver Effekt erwartet.“

Im Bericht und Antrag erwähnt die Regierung die Varianten ‚Absenkung des Bahntrasses‘ oder ‚Absenkung der Landstrasse bei den Bahnübergängen‘. Unabhängig davon, welche Variante schlussendlich umgesetzt werden soll, sie wird vermutlich einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag kosten. Somit gehe ich davon aus, dass die Gesamtkosten für die S-Bahn schlussendlich bei mehr als CHF 100 Mio. zu liegen kommen werden.

Ich bin überzeugt, dass es eine solche Lösung braucht, wenn man die S-Bahn umsetzen will. Die Bahnübergänge mit S-Bahn im Halbstundentakt so zu belassen, wie sie heute sind, wird - mit den prognostizierten Schrankenschliesszeiten - von der Mehrheit der Bevölkerung nicht akzeptiert. Ich weiss, dass die Regierung im Jahr 2011 eine Verkehrssimulation zum Bahnübergang ‚Zentrum Schaan‘ machen liess, über welche sie in ihrem Bericht Nr. 101/2011 Auskunft gab. Die Ergebnisse brachten keine grösseren Staus oder Probleme zu Tage, aber eine Behinderung des motorisierten Individualverkehrs wäre dieses Vorgehen allemal. Für mich sind Bahnübergänge Schaan ein Killerkriterium pro oder contra S-Bahn, für welche noch Lösungen fehlen, weshalb für mich ein Finanzbeschluss S-Bahn im Juni-Landtag zu früh kommt.

Unter diesen Vorzeichen ist mir der unter Punkt b formulierte Antrag zu einschränkend. Ich würde mir wünschen, dass dasselbe Vorgehen wie beim Landesspital zur Anwendung gelangt. Das heisst: Dem Landtag soll die vertiefte Variantenprüfung zur Kenntnis gebracht werden, damit er darüber debattieren kann und die Regierung im Zuge der Debatte einen Variantenentscheid fällen und einen Finanzbeschluss ausarbeiten kann. Aber dass dem Landtag nur eine Variante vorgelegt wird und dann dieser nur Ja oder Nein sagen bzw. nur Millionen sprechen kann oder eben nicht, geht meines Erachtens zu wenig weit, da es sich für mich dabei auch um ein fundamentales Thema der verkehrspolitischen Zukunft unseres Landes handelt.

Mittwoch, 6. Mai 2020

Mobilitätskonzept: allgemein

Wer versucht, das eine Verkehrsmittel gegen das andere auszuspielen, wird verlieren

Landtagsvotum zum Mobilitätskonzept 2030

Die zentrale Aussage all dieser Berichte steht für mich auf Seite 67 des Mobilitätskonzeptes. Dort kann nachgelesen werden: 

«Die Verkehrspolitik verfolgt vorausschauend Lösungen und Massnahmen, die praxistauglich, durchführbar und finanzierbar sind. Sie setzt sich für einen wesensgerechten Einsatz der Verkehrsmittel ein, wobei die freie Verkehrsmittelwahl grundsätzlich aufrechterhalten bleibt.»
Diese Aussage muss meines Erachtens als Basis aller zukünftigen Anstrengungen und Massnahmen gelten. Besonders das Bekenntnis, dass die Verkehrsmittelwahl grundsätzlich aufrecht erhalten bleiben muss, steht für mich über allem. Eine Verkehrspolitik, die sich auf Verbote, Behinderungen und Benachteiligungen stützt, mit welcher eine Mobilitätsvariante gegen eine andere ausgespielt wird, könnte ich nicht unterstützen. Massnahmen, um die Mobilität in gewünschte Bahnen zu lenken, ja. Es spricht nichts dagegen, den Modal Split in Richtung ÖV verschieben zu wollen. Die Frage ist, wie diese Verschiebung angegangen wird.

Man muss die Leute von Mobilitätsvarianten überzeugen. Dies macht man nicht mit verboten, sondern mit Anreizsystemen und Argumenten. Und deshalb unterstütze ich die Regierung darin, dass sie bei ihren vorgeschlagenen Lösungen alle Arten der Mobilität miteinbezieht, Vorteile und Verbesserungen für den ÖV als auch den privaten motorisierten Individualverkehr schafft, Anreize für die vermehrte Nutzung des ÖV’s aufzeigt, den Langsamverkehr stärkt und damit die Wahlfreiheit bei der Verkehrsmittelwahl aufrechterhält. Damit - und davon bin ich überzeugt - steigen die Chancen, dass dieses Mobilitätskonzept und die einzelnen aufgezeigten Massnahmen auch bei der Bevölkerung auf Zustimmung stossen.

Und es wird notwendig sein, die Bevölkerung zu überzeugen, man denke nur an die bevorstehende Volksabstimmung zur S-Bahn. Wer versucht, das eine Verkehrsmittel gegen das andere Verkehrsmittel auszuspielen, wird auf der ganzen Länge verlieren und am Schluss werden wir mit leeren Händen dastehen - zum Leidwesen der Gesellschaft, der Lebensqualität, der Wirtschaft und auch der Natur und Umwelt.

Und deshalb rufe ich auch die Umweltverbände wie die LGU oder den VCL zur Kompromissbereitschaft auf. Der Verkehrsbereich ist komplex, etliche Rädchen müssen zusammenspielen, um gewünschte Wirkungen zu erzielen. Wenn LGU und VCL das Rädchen ‘Motorisierter Individualverkehr’ bekämpfen und entfernen wollen, um den Verkehr in ihre ideologischen Bahnen zu lenken, werden nicht nur sie, sondern wir alle scheitern.

Leider kann ich diese Kompromissbereitschaft bei diesen beiden Umweltverbänden bisher nicht erkennen. Im Gegenteil: Ihre Stellungnahmen zu diesem Mobilitätskonzept deuten eher darauf hin, dass sie alle Massnahmen, welche ihren ideologischen und teilweise extremen Einstellungen nicht entsprechen, konsequent bekämpfen und verhindern wollen. Ich teile die Einschätzung der Wirtschaftskammer Liechtenstein, wenn sie im Brief an die Abgeordneten zu den Stellungnahmen von LGU und VCL ausführt:
«Nur ein gemeinsames Gesamtprojekt, das auf Kompromissen aller Beteiligten aufbaut, bringt unser Land nach 50 Jahren Stillstand in der Verkehrspolitik weiter. Sollten aber die beiden Verbände mit ihrem penetranten Hass auf das Auto als Allzweckmittel alles daran setzen, um die Massnahmen für den MIV zu torpedieren, funktioniert dies leider nicht und das Mobilitätskonzept 2030 läuft Gefahr zu scheitern. Dies würde ein Vorwärtskommen in der Verkehrspolitik für die nächsten Jahre oder Jahrzehnte blockieren.»
Die Regierung möchte von uns den Auftrag zur Ausarbeitung eines Bericht und Antrag betreffend die Total- oder Teilrevision des Gesetzes über das Verfahren in Expropriationsfällen erhalten. Dieser unter Punkt e des Regierungsantrags geäusserte Wunsch entspricht dem Leitprojekt 9 namens ‘Abholen des politischen Willens zur Revision Enteignungsrecht sowie zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung’.

Sie verlangen damit viel, Herr Regierungschef-Stellvertreter, weil - wie sie richtig in ihrem Bericht und Antrag schreiben - in Liechtenstein dem Individualinteresse ein sehr hohes Gewicht beigemessen wird und dies - zumindest meiner Ansicht nach - auch zu Recht. Doch ich kann ihre Argumentation für diesen Schritt nachvollziehen. Wenn wir die Inhalte des Mobilitätskonzeptes mit Leben füllen wollen, müssen wir sicherstellen, dass die für die Realisierung der vorgeschlagenen Leitprojekte zusätzlichen Landflächen auch erworben werden können und nicht einzelne die Realisierung eines gesamten Projektes verhindern können. Sollte diese Sicherheit nicht gegeben sein, ist ein Grossteil des Mobilitätskonzeptes in Frage gestellt. Und deshalb werde ich ihrem Antrag e zustimmen.

Aber: Als oberste Prämisse dabei haben ihre Ausführungen auf Seite 39 des Bericht und Antrag zu gelten, wo Sie schreiben: 
«Enteignungen sind nur in bestimmten, rechtlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Der Enteignung aus verkehrstechnischen und anderen in der Erfüllung von Staatsaufgaben liegenden Gründen muss insbesondere ein übergeordnetes, dem Allgemeinwohl dienendes Interesse zugrunde liegen.»
Ich bitte Sie bei diesem Thema höchste Vorsicht und grösste Zurückhaltung an den Tag zu legen. Enteignungen sind für mich nicht das letzte Mittel, wie Sie im Mobilitätskonzept auf Seite 105 schreiben, sondern sie müssen das allerletzte Mittel sein.

Und um es klarzustellen: Für mich bedeutet eine Zustimmung zu ihrem Antrag e noch nicht, dass ich dann auch der Gesetzesänderung zustimmen werde. Dies mache ich dann von der Ausgestaltung und der Ausformulierung des neuen Enteignungsrechts abhängig.

Was dann nicht sein kann, ist, dass einerseits Enteignungen erleichtert werden; andererseits aber die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes durch Beschwerden und Einsprachen, in erster Linie der Umweltverbände, langfristig verzögert werden kann. Wenn schon über die Erleichterung von Enteignungen die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes beschleunigt werden soll, dann muss auch sichergestellt werden, dass diese Beschleunigung nicht über Einsprachen und langfristige Instanzenzüge der Umweltverbände wie LGU und VCL ad absurdum geführt wird. Die Stellungnahmen von LGU und VCL lassen aber genau dies befürchten.

Und deshalb unterstütze ich die Regierung, wenn sie auf Seite 105 des Mobilitätskonzeptes schreibt: (Zitat) «Des Weiteren soll geprüft werden, wie die öffentliche Hand Projekte im öffentlichen Interesse in einem schnelleren und effizienteren Verfahren realisieren kann.» (Zitat Ende)

Doch ‘prüfen’ ist mir bei diesem Themenbereich zu wenig. Wenn wir mit dem Antrag e der Regierung schon den Auftrag geben, das Enteignungsrecht des Staates zu lockern, dann können wir der Regierung im Gegenzug auch den Auftrag geben, das Verbandbeschwerderecht einzuschränken, wohlgemerkt mit gleicher Vorsicht und Zurückhaltung, unter der gleichen Prämisse und zeitlich ausgerichtet auf die Lockerung des Enteignungsrechts.

Und deshalb stelle ich den Antrag, den Antrag 3 der Regierung durch einen Buchstaben g zu ergänzen. Dies im Wortlaut:

Die Regierung wird beauftragt, gleichzeitig mit dem Bericht und Antrag zur Gesetzesrevision über das Verfahren in Expropriationsfällen dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend Revision des gesetzlichen Verbandsbeschwerderechtes unter anderem bezüglich Beschwerdebefugnis in Art. 47 Naturschutzgesetz (NSchG) sowie Beschwerdelegitimation in Art. 32 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzulegen. Mit dieser Revision soll die Möglichkeit einher gehen, aus verkehrstechnischen und anderen in der Erfüllung von Staatsaufgaben liegenden Gründen mit insbesondere übergeordnetem, dem Allgemeinwohl dienenden Interesse das gesetzliche Verbandsbeschwerderecht einzuschränken.

Dieser Wortlaut des 2. Satzes dieses Antrags deckt sich mit den Ausführungen der Regierung zum Enteignungsrecht von Seite 39 des Bericht und Antrag. Somit werden die Möglichkeiten der Lockerung der Enteignung und jene der Einschränkung des gesetzlichen Verbandsbeschwerderechtes gleichgestellt, weshalb es auch Sinn macht, sie gleichzeitig dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dies mit dem Ziel, das Mobilitätskonzept hinsichtlich der geplanten Massnahmen aller Verkehrsmittel - ÖV, Langsamverkehr und motorisierter Individualverkehr - umsetzbar auszugestalten und nicht durch ideologischen Fundamentalismus ein Teilprojekt oder Massnahmen hinsichtlich eines Verkehrsmittels unter Umständen, um Jahre zu verzögern oder ganz zu verhindern.

Dass die Umweltverbände mit dem gesetzlichen Verbandsbeschwerderecht hierzu gewillt sind, drücken die Stellungnahmen der LGU und des VCL zum Mobilitätskonzept aus. Mehr noch, es wird ja schon damit gedroht. Im Schreiben der LGU vom 27. April 2020 an die Abgeordneten steht geschrieben:
«In prozeduraler Hinsicht hätte daher eine Strategische Umweltprüfung stattfinden müssen. Wir bedauern, dass daran offenbar nicht gedacht worden ist, und müssen es Ihnen überlassen, die rechtlichen Konsequenzen und Risiken daraus zu bewerten.»
Unsere Verfassung bietet umfangreiche direktdemokratische Möglichkeiten. Wenn die Umweltverbände gewisse Massnahmen des Mobilitätskonzeptes ablehnen, können sie über ein Referendum versuchen, Teilprojekte zu verhindern. Dann entscheidet der Souverän, also das Volk und nicht einzelne Richter einer Gerichtsinstanz oder sogar eines Gerichtshofes in Strassburg.

Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes Liechtenstein

Wachstumsimpulse sind eng mit Innovation und Forschung verbunden

Landtagsvotum zum Postulat bezüglich Stärkung des Forschungs- und Innovationplatzes Liechtenstein

Beim Postulat zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes Liechtenstein befassen wir uns mit einem Thema, das in diesem Hause nicht neu ist. Bereits in den Jahren 2009, im Rahmen der Überweisung eines Postulates, 2010 im Rahmen der Postulatsbeantwortung und 2013, im Rahmen der Diskussion über die Teilnahme am EU-Rahmenprogramm für Forschung technologische Entwicklung und Demonstration ‘Horizon 2020’, befasste sich der Landtag mit der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zu diesem Themenkomplex kann man auch die Diskussionen zu den Finanzbeschlüssen für die Universität Liechtenstein, das Liechtenstein-Institut, das NTB in Buchs oder RhySearch subsumieren. Der Landtag hat sich also in regelmässigen Abständen immer wieder mit dem Themenbereich der Forschungs- und Innovationsförderung beschäftigt und grösstenteils positiv dazu geäussert und deren Wichtigkeit hervorgehoben. 

Dies auch zu Recht, handelt es sich doch um einen Bereich, der für den Wirtschaftsplatz und somit für das gesamte Land von grosser Bedeutung ist. In der Postulatsbeantwortung 101/2010 wird dies sehr plakativ dargestellt indem ausgeführt wird, dass das BIP bei einem Investitionswachstum von einem Prozent bei Investitionen in die Forschung um den Faktor 3.86 ansteige. Bei Investitionen in Bildung sei von einem Faktor 1.8 auszugehen. Die damalige Regierung resümiert:

«Wachstumsimpulse sind eng mit Innovation und Forschung verbunden. Hervorragende Forschung ist der Keim für Innovationen. Die Resultate von Forschung und Entwicklung können daher zur Innovation sowie zu wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Erfolg und Fortschritt des Wirtschaftsplatzes Liechtenstein und der angrenzenden Region beitragen.»
Wenn man die Landtagsprotokolle der Debatten zu diesem Themenbereich der letzten Dekade nachliest, stellt man fest, dass teilweise immer wieder die gleichen Inhalte geäussert wurden. Auf der einen Seite die Landtagsabgeordneten, welche von der Regierung konkrete Konzepte, Vorschläge und Strukturen in Bezug auf die Forschungs- und Innovationsförderung verlangen. Auf der anderen Seite die Regierung, welche diese Wünsche nachvollziehen kann, deren Wichtigkeit hervorhebt und verspricht, zeitnah diese Konzepte, Vorschläge und Strukturen zu schaffen und dem Landtag vorzulegen.

Und was ist der Ausfluss aus diesen Wünschen einerseits und diesen Versprechungen andererseits? Es gibt praktisch keinen. Rund 10 Jahre sind seit Einreichung und Überweisung des angesprochenen Postulats vergangen und wir sind so gut wie keinen Schritt weiter. Die in der Postulatsbeantwortung dargelegten Handlungsempfehlungen und Stossrichtungen blieben grösstenteils Lippenbekenntnisse. Dies betrifft nicht nur die Installation einer gesetzlichen Grundlage, sondern auch die Ankündigung, zeitnah eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 zu entwickeln, mit welcher die Grundlage für die Wissenschafts- und Forschungspolitik in den kommenden 10 Jahren dargelegt hätte werden sollen. Beides fehlt bis heute, so dass man in den letzten 10 Jahren in Bezug auf die Förderung von Forschung und Innovation in Liechtenstein nur punktuell weitergekommen ist.

Interessant hierbei ist, dass bis ins Jahr 2015 an einer gesetzlichen Grundlage gearbeitet wurde. Im Rechenschaftsbericht der Regierung für das Jahr 2011 schrieb die Regierung, dass Anfang des Jahres die Entwicklung eines Gesetzes und einer Verordnung zur Forschungsförderung in Angriff genommen worden sei. Im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2012 betont die Regierung, dass an der Entwicklung eines Gesetzes zur Förderung von Forschung und Innovation intensiv weitergearbeitet worden sei. 2013 wurde berichtet, dass ein Forschungsförderungsgesetz (FIFG) und eine dazu gehörende Verordnung (FIFV) ausgearbeitet worden seien. Noch in der Landtagsdebatte zum Finanzbeschluss ‚Horizon 2020‘ von Dezember 2013 betonte der damalige Wirtschaftsminister Thomas Zwiefelhofer zur Wissenschafts- und Forschungsstrategie: 
«Das ist der Output aus diesem Wunsch, aus dieser Postulatsbeantwortung. Das ist jetzt nicht auf dem Tisch, weil eben aufgrund der zeitlichen Faktoren ‘Horizon 2020’ zuerst gekommen ist. Und ich beklage auch hier wieder einmal die zeitliche Konstellation.»
Aufgrund der Ablehnung von ‘Horizon 2020’ durch den Landtag müsse das sich in Ausarbeitung befindende Gesetz entsprechend angepasst werden, so der damalige Wirtschaftsminister. 

2014 wurde im Rechenschaftsbericht kundgetan: «Um die Förderung von Forschung und Innovation auf eine neue Grundlage zu setzen, wurde an der Entwicklung eines Forschungsförderungsgesetzes gearbeitet.» Im Rechenschaftsbericht 2015 teilte die Regierung mit: «Der Entwurf eines Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) wurde weiter verfeinert und in das Konsultationsverfahren gegeben.»

Und dann wurde es ruhig um dieses Thema. Im Dezember 2017 hackte der Abgeordnete Thomas Lageder mit einer Kleinen Anfrage nach. Im Rahmen der Beantwortung tat die Regierung kund, dass sie es nicht als zielführend erachte, dem Landtag ein eigenes Forschungs- und Innovationsfördergesetz vorzulegen, sondern sie sich an Stelle dessen auf zusätzliche punktuelle Förderprogramme und Förderungen konzentrieren wolle.

Dieses Vorhaben untermauerte die Regierung mit der gesetzlichen Bestimmung in Bezug auf den Staatsbeitrag zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein gemäss Art. 2 des Finanzbeschlusses zur Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität. Beinhaltete Art. 2 dieses Finanzbeschlusses im Bericht und Antrag 129/2015 in Bezug auf den Staatsbeitrag für die Jahre 2017 bis 2019 noch einen Absatz 3, mit welchem festlegt wurde, dass Beiträge nur solange ausgerichtet werden, als keine spezialgesetzliche Grundlage für die grundsätzliche Forschungsförderung des Landes besteht, wurde dieser Absatz 3 im Finanzbeschluss für den Staatsbeitrag 2020 bis 2022, Bericht und Antrag Nr. 81/2019, vollständig und auch kommentarlos aus der Gesetzesvorlage gestrichen.

Ein klareres Signal, dass diese Regierung die immer wieder geäusserten Wünsche des Landtags und die Versprechungen früherer Regierungen nicht umzusetzen gedenkt, kann es gar nicht geben.

Und hier setzt das Postulat an. Die Regierung soll verbindlich beauftragt werden, die in der Vergangenheit immer wieder versprochenen Konzepte, Vorschläge und Strukturen, die vom Landtag auch jeweils gewünscht wurden, aber bis heute nur Lippenbekenntnisse blieben, zu erarbeiten und dem Landtag zur Diskussion vorzulegen.

Der Auftrag des Postulates unterteilt sich in vier Teilbereiche:


1.) Entwicklung einer Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030



Mit diesem Auftrag möchten die Postulanten die von der Regierung definierte Stossrichtung aus der Postulatsbeantwortung Nr. 101/2010 aufnehmen. Darin betonte die Regierung, dass es notwendig sei, zeitnah eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 zu erstellen. Diese solle die Grundlage für die Wissenschafts- und Forschungspolitik in den kommenden 10 Jahren bilden. «‚Fokussiert fördern wo erforderlich’ und ‚Freiräume gewähren wo notwendig’ sollen die Merkmale der Wissenschafts- und Forschungspolitik sowie der Forschungsförderung in Liechtenstein sein», so die damalige Regierung. Diese Strategie solle deutlich machen, welche Ziele das Land für die Bereiche der Forschung kurz-, mittel- und langfristig erreichen möchte und welche Förderungen dafür bereitgestellt werden sollen.

Diese Forschungsstrategie 2020 wurde von der Regierung nie umgesetzt. Die Postulanten sind der Ansicht, dass es immer noch angezeigt ist, eine solche Strategie zu erstellen, um die Forschungs- und Innovationsförderung in geregelte Bahnen mit klaren Zielsetzungen zu lenken. Aus diesem Grunde erachten es die Postulanten als zweckmässig, eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 zu erstellen und somit die Grundlage für die Förderung während den kommenden 10 Jahren zu schaffen. 

2.) Erstellung einer Gesamtübersicht über die aktuellen Förderungen für Wissenschaft, Forschung und Innovation in Art und Umfang sowohl für die Privatwirtschaft inkl. Start-up‘s als auch die wissenschaftlichen Institutionen



Die Postulanten stellen nicht in Abrede, dass unser Land im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung schon einiges macht. Beispielsweise seien die Innovations- und Exportschecks erwähnt, zwei Förderinstrumente, welche sich an kleine und mittlere Betriebe richten. Für dieses Jahr wurden von der Regierung hierfür CHF 400‘000.-- veranschlagt. Eingeführt wurden auch die Digitalschecks, mit welchen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Liechtensteiner KMU-Landschaft hinsichtlich der Nutzung des Potentials der Digitalisierung gezielte finanzielle Impulse gesetzt werden sollen. Dieses Programm soll - so zumindest der aktuelle Stand - Ende dieses Jahres ablaufen.

Auch die im November 2016 eingegangene Teilnahme bei der Schweizer Agentur für Innovationsförderung Innosuisse, welche 2018 die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ablöste und mit welcher es für liechtensteinische Unternehmen möglich wurde, uneingeschränkt mit liechtensteinischen oder schweizerischen Forschungseinrichtungen Projekte zu lancieren, kann als Forschungs- und Innovationsförderung definiert werden.

Diese Liste liesse sich sicher verlängern und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigt, unser Land tut etwas in Bezug auf Forschungs- und Innovationsförderung. Doch reicht es auch? Reichen die vorgesehenen finanziellen Mittel aus, um auch eine Wirkung zu erzielen?

Mit der Erstellung der Gesamtübersicht soll dem Landtag transparent dargelegt werden, welche Förderungen aktuell gewährt werden, wie sie strukturiert sind und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in den Genuss staatlicher Forschungs- und Innovationsförderung zu kommen. Des Weiteren soll aufgezeigt werden, welche Erfahrungen damit gemacht wurden und welche Outputs daraus resultierten. Damit käme diese Gesamtschau auch einer Überprüfung hinsichtlich Wirksamkeit und Erfolg der bisherigen Programme gleich. Sind sie noch zweckmässig? Bräuchte es Anpassungen? Erzielen Sie den gewünschten Erfolg? Solche und weitere Fragen können mittels dieser Gesamtschau ebenfalls untersucht und beantwortet werden.

Die Postulanten würden es auch begrüssen, wenn aufgezeigt würde, wie viele Anträge für die einzelnen Programme eingegangen sind, wie viele davon Unterstützung erhielten, ob die veranschlagten Gelder ausreichten oder ob Anträge mangels finanzieller Möglichkeiten abgelehnt werden mussten. Ideal wäre auch eine Darstellung, wie unsere Nachbarstaaten inkl. Deutschland und Luxemburg ihre Forschungs- und Innovationsförderung regeln und ob von Liechtensteiner Seite ausländische Programme finanziell unterstützt werden und welcher Rückfluss an die Liechtensteiner Forschungsinstitutionen und die Privatwirtschaft daraus resultierte. 

3.) Aufzeigen der Vor- und Nachteile eines Forschungs- und Innovationsfördergesetzes und darlegen, welche Schwerpunkte und Inhalte ein solches Gesetz haben könnte



Im Rahmen der Postulatsbeantwortung aus dem Jahre 2010 erwähnte die Regierung als konkrete Handlungsempfehlung unter anderem die Erarbeitung eines Gesetzes zur Förderung der Forschung und Innovation, welches bis dato fehlen würde. «In einem gesetzlichen Rahmen sollen die Ausgestaltung, Finanzierung und Organisation der Forschungs- und Innovationsförderung geregelt werden. Das schafft Kontinuität, Sicherheit und Transparenz am Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsplatz Liechtenstein», so die Regierung damals. Ziel des Gesetzes sei es, «die gesetzliche Grundlage für eine nachhaltige Forschungs- und Innovationsförderung zu schaffen; die Forschung und Innovation sowie die Verbreitung der Ergebnisse zu fördern und die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der staatlichen Fördergelder sicherzustellen», so die Regierung.

Wir erwähnt, kann aus den Rechenschaftsberichten entnommen werden, dass die Regierung bis ins Jahr 2015 an einem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes arbeitete und dieses auch schon in das Konsultationsverfahren gegeben wurde. Für die Postulanten wäre es von Bedeutung dargelegt zu bekommen, welche Erfahrungen bei der Erarbeitung dieses Gesetzes gemacht wurden, welche Vor- und Nachteile damit einher gehen würden, welche Schwerpunkte damit gesetzt hätten werden sollen und wie ein solches Gesetz im Hinblick auf die Zukunft ausgestaltet sein könnte.

Mit diesen Ausführungen würde der Landtag dem Wunsch der Abgeordneten des Jahres 2010 Rechnung tragen, welche eine rasche Erarbeitung eines solchen Gesetzes wünschten. Mit den in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen bei der Erarbeitung dieses Gesetzes liesse sich für den Landtag eine neue Bewertung vornehmen, ob ein solches Gesetz immer noch zielführend ist oder ob die Notwendigkeit nicht derartig gegeben ist, wie sie noch vor einigen Jahren eingestuft wurde. 

4.) Aufzeigen von Massnahmen, wie die Attraktivität Liechtensteins als Standort für Start-up-Unternehmen gestärkt werden könnte



Gerade Start-up-Unternehmen sind auf Forschungs- und Innovationsförderung angewiesen, weshalb dieser Bereich gesondert in Betracht gezogen und untersucht werden soll. Die Postulanten erachten es als sinnvoll, sowohl bei der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 als auch in Bezug auf eine mögliche gesetzliche Ausgestaltung den Start-up-Unternehmen besondere Beachtung zu schenken. Diesbezüglich soll auch aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten es hinsichtlich einer Unterstützung von Start-up-Unternehmen in Liechtenstein bereits gibt und welche Massnahmen sinnvoll wären, um Liechtenstein als attraktiven Standort für Start-up-Unternehmen zu stärken. 

Für die Postulanten ist es von Bedeutung, mit der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 und der der Gesamtschau einen umfassenden Einblick in die geplante Forschungs- und Innovationsförderung der kommenden Dekade zu erhalten. Dies auch mit dem Hintergrund, dass das EU-Rahmenprogramm ‘Horizon 2020’ Ende dieses Jahres ausläuft. Die EU hat bereits kundgetan, ein neues Rahmenprogramm in die Wege leiten zu wollen, welches von 2021 bis 2027 laufen und den Namen ‘Horizon Europe’ tragen soll.

Im Mai 2018 - also noch vor Corona - hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Periode 2021-2027 veröffentlicht. Für Forschung und Innovation wollte die EU rund 100 Milliarden Euro bereitstellen. Damit würde der Betrag gegenüber dem Programm ‘Horizon 2020’ um rund 25 Milliarden Euro erhöht. Nach Corona ist einiges zwar wieder ins Wanken geraten, doch am Forschungsprogramm soll festgehalten werden. Es wird befürchtet, dass die Höhe der finanziellen Mittel von einigen Staaten nochmals diskutiert werden möchte. Forscher und Wissenschaftler aus ganz Europa haben Mitte April eine Petition lanciert, damit dies nicht geschieht. Ausgang offen!

Doch unabhängig davon kann man sagen, dass - sollte unser Land an diesem Programm teilnehmen - der Beitrag Liechtensteins höher als für das Programm ‘Horizon 2020’ ausfallen wird und er in der Grössenordnung von CHF 40 Mio. angesiedelt sein wird. Dies hat die Regierung im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von März dieses Jahres bestätigt. Darüber hinaus tat sie auch kund, dass immer noch offen und unklar sei, welchen Weg die Regierung in Bezug auf die Teilnahme an ‘Horizon Europe’ einschlagen werde. Auch diesbezüglich: Ausgang offen!

Die vier Aufträge des Postulates sind breit gefasst und lassen alle Möglichkeiten offen. Sie geben nichts vor und sollen nicht als wegweisende Richtung pro oder contra Forschungsförderungsgesetz oder als Zustimmung bzw. Ablehnung zum EU-Programm ‚Horizon Europe‘ verstanden werden.

Für die Postulanten ist es von Bedeutung, dass mit der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 aufgezeigt wird, wie in Liechtenstein ansässige Unternehmen und Wissenschaftsinstitutionen bei einer etwaigen Ablehnung von ‚Horizon Europe‘ in ihren Forschungs- und Innovationsbestrebungen unterstützt werden können und wie ein derartiges Gesetz, welches auch klare Rahmenbedingungen in Bezug auf die Förderungswürdigkeit aufzeigen soll, ausgestaltet sein könnte, damit in Liechtenstein ansässige Unternehmen und Wissenschaftsinstitutionen davon profitieren können.

Eine etwaige Postulatsbeantwortung soll die Entscheidungsgrundlage bilden, in welche Richtung sich der Bereich Forschungs- und Innovationsförderung in Zukunft entwickeln könnte und er soll die Basis für einen möglichen Finanzbeschluss hinsichtlich der Teilnahme am EU-Rahmenprogramm ‚Horizon Europe‘ bilden. Es sollte nach 2013 kein zweites Mal die Situation entstehen, dass der Landtag über einen Finanzbeschluss hinsichtlich der Teilnahme an einem EU-Rahmenprogramm ohne Strategie, Vision, konkrete Konzepte, Vorschläge und Strukturen in Bezug auf die Forschungs- und Innovationsförderung in unserem Land fällen muss. 2013 war das zum Leidwesen der Abgeordneten als auch - wie erwähnt - sogar des zuständigen Ministers Thomas Zwiefelhofer der Fall. Wir sollten daraus gelernt haben und uns nicht in die gleiche Ausgangslage manövrieren. Mit der Überweisung dieses Postulats an die Regierung, kann sichergestellt werden, dass dies nicht ein zweites Mal geschieht.

Sollte die Regierung aber entscheiden, dass wir nicht an diesem EU-Programm teilnehmen, ist es ebenfalls angezeigt, dass der Landtag dann über die nationale Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation debattiert. Egal, wie sich die Regierung also entscheidet, das Postulat bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen, weshalb ich sie bitte, es an die Regierung zu überweisen. Ich bedanke mich vorab für die wohlwollende Bewertung dieses Postulates.