Freitag, 8. Mai 2020

Gewerbegesetz

Chance zum Bürokratieabbau wird zu wenig genutzt

Landtagsvotum zur Totalrevision des Gewerbegesetzes

Ich danke der Regierung für diesen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gewerbegesetzes. Diese Vorlage wurde notwendig, da der EFTA-Gerichtshof 2016 zur Auffassung gelangte, dass Liechtenstein mit dem aktuellen Gewerbegesetz gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäss EWR-Abkommen verstosse.

Dieses Urteil hat die Regierung genutzt, um das Gewerbegesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Damit einher geht ein Systemwechsel von der geltenden präventiven zu einer grundsätzlich nachgelagerten Prüfung durch die Behörden, womit insbesondere der Kritik des EFTA-Gerichtshofes am generellen Bewilligungssystem bei Niederlassung und an der Meldebestätigung bei der Grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung Rechnung getragen wird.

Die Regierung resümiert auf Seite 33 des Berichtes richtig, wenn sie schreibt:

«Aufgrund des Urteils des EFTA-Gerichtshofes ist nicht länger an der generellen vorgängigen Bewilligungspflicht für alle gewerblichen Tätigkeiten festzuhalten. Diese wird in Fällen der Niederlassung durch eine Anmeldungspflicht ersetzt. Eine vorgängige Bewilligung wird nur noch in Ausnahmefällen verlangt.»
Oft bedauern wir bei EU-Richtlinien, dass sie mit einem Bürokratieaufbau einher gehen würden. Dieses Mal ist es anders. Das Urteil des EFTA-Gerichtshofes zwang uns, unsere bürokratischen Regelungen in Bezug auf den Erhalt einer Gewerbebewilligung zu überprüfen und neu auszurichten.

Damit befand sich die Regierung in einem Spannungsfeld zwischen liberal und restriktiv oder - wie sie es schreibt - zwischen Schutz und Freiheit. Dies zieht sich auch wie ein roter Faden durch die Vernehmlassung-Stellungnahmen. Auf der einen Seite zum Beispiel die Wirtschaftskammer, welche die Vorlage als überliberal betitelte und der Regierung vorwarf, dass sie zu weit über die vom EFTA-Gerichtshof geforderten Anpassungen hinausgehen würde. Auf der anderen Seite beispielsweise die ehemalige Landtagsabgeordnete Judith Oehri, welche an der Vernehmlassung teilnahm und in ihrer Stellungnahme die Vorlage als zu restriktiv bewertet, indem sie ausführte: 
«Im Landtag wird oft von Bürokratieabbau gesprochen. Es ist äusserst schade, dass man bei diesem Gesetz nicht die Gelegenheit genutzt hat, diesen Bürokratieabbau mutig umzusetzen. […] Man hat versucht, Tempo in den Ablauf zu bringen, in dem man von einem Bewilligungssystem zu einem Meldesystem gewechselt hat. Im Endergebnis ist es aber keine wirkliche Verschlankung des Systems [...]». 
Kurzum: Die Regierung hatte einen schweren Stand und das Zitat von Robert Bosch «Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann» fasst die Vernehmlassung-Stellungnahmen sehr zu zusammen. Die Regierung sieht in dieser Vorlage aus wirtschaftspolitischer Sicht einen Kompromiss zwischen Liberalisierung, welche Entwicklung und Innovation Raum gäbe, und einem moderaten, zeitgemässen Ordnungsrahmen, welcher die Interessen der Allgemeinheit ausreichend schützen würde und den staatsvertraglichen Verpflichtungen Liechtenstein Rechnung trage.

Ich sehe das nicht ganz so. Meines Erachtens wird mit dieser Vorlage die Chance eines spürbaren Bürokratieabbaus nicht genügend genutzt. Keine Frage, die Vorlage geht in die richtige Richtung, doch mutig ist sie nicht. Und ob sie in gewissen Punkten zeitgemäss ist, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Da wäre mehr möglich gewesen.

Die Regierung hat entschieden, dass für das liechtensteinische Gewerbegesetz weiterhin die österreichische Gewerbeordnung als Rezeptionsvorlage herangezogen werden soll. Ich stelle die Sinnhaftigkeit dieses Entscheides nicht in Zweifel. Dieses Vorgehen hat seine Berechtigung. Doch ich hätte mir schon gewünscht, dass die Vorteile der schweizerischen Spezialgesetze, die die Ausübung diverser privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeiten regeln, ebenfalls Eingang in das Gesetz gefunden hätten. Die Regierung hält sich sehr strickt an die österreichische Rezeptionsvorlage und lässt etwaige Schweizer Vorteile der Regelungen auf Bundesebene oder der kantonalen Erlasse unberücksichtigt. Das finde ich schade, ist doch gerade in der Schweiz der Bürokratieaufwand in Teilbereichen um einiges geringer als in Österreich und somit auch als in Liechtenstein. Als Beispiel sei der Weg in die Selbstständigkeit erwähnt, der in der Schweiz pragmatischer, unbürokratischer geregelt ist als bei uns. Das meine ich, wenn ich sage, es wäre mehr möglich gewesen und die Vorlage wäre nicht mutig. Ein Gewerbegesetz auf Basis österreichischer Gewerbeordnung, ergänzt mit Schweizer Pragmatismus wäre eine ideale und mutige Kombination gewesen. Schade, dass die Regierung hier nicht mehr Mut zum Bürokratieabbau gezeigt hat.

Wir sollten auch versuchen, die Erfahrungen und Veränderungen, welche die Wirtschaft aufgrund der Corona-Situation die letzten Wochen machte und in den kommenden Wochen wohl noch machen wird, in die Vorlage zu integrieren. Dann bekommen wir ein modernes Gewerbegesetz, das die aktuellen Strömungen und Tendenzen mitberücksichtigt. Da dieser Bericht und Antrag von der Regierung vor der Corona-Krise verabschiedet worden ist, können die gegenwärtigen Entwicklungen gar nicht Teil dieser Vorlage sein. Ich bitte aber die Regierung - im Hinblick auf die Vorlage für die 2. Lesung - die gegenwärtigen Tendenzen und Arbeitsweisen auf dem Wirtschaftsplatz Liechtenstein und gerade auch bei den Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben zu analysieren und zu evaluieren, ob es nicht sinnvoll wäre, die eine oder andere Bestimmung in Bezug auf die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen anzupassen.

Gerade wenn man sieht, welche Erfahrungen die Liechtensteiner Wirtschaftstreibenden bedingt durch die Corona-Situation mit Home-Office, Video-Konferenzen oder weiteren technischen Möglichkeiten, die nun - was vor zwei Monaten noch ausserhalb jeder Vorstellungskraft lag - auch zur Anwendung kommen, machen, ist es meines Erachtens angebracht, beispielsweise die gegenwärtige Regelung in Art. 16 zur Betriebsstätte nochmals auf ihre Zeitmässigkeit zu prüfen. Es ist sicherlich unser aller Bestreben, ein modernes Gewerbegesetz zu bekommen, welches den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt. Wenn dieses Gesetz schon zu einer Zeit einer Totalrevision unterzogen wird, in welcher sich die aktuellen Entwicklungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt geradezu neu formen, dann sollte man auch so flexibel sein und diese Entwicklungen ins Gesetz einfliessen lassen, wozu ich die Regierung hinsichtlich der Vorlage zur 2. Lesung bitte.

Da Eintreten auf die Vorlage für mich unbestritten ist, werde ich im Rahmen der 1. Lesung bei den entsprechenden Artikeln auf einzelne Punkte eingehen. Erwähnenswert im Rahmen dieser Eintretensdebatte ist jedoch der Meinungsumschwung der Regierung zwischen Vernehmlassungsvorlage einerseits sowie Bericht und Antrag andererseits in Bezug auf das Betriebsstätten-Erfordernis.

In der Vernehmlassungsvorlage war noch beabsichtigt, dass bei Unternehmen, die bereits heute über eine Betriebsstätte im grenznahen Ausland verfügen, ausnahmsweise auf eine zusätzliche adäquate Betriebsstätte im Inland verzichtet wird. Zahlreiche Vernehmlassungs-Teilnehmer haben auf die Gefahren dieser Regelung und die Nachteile für das Liechtensteiner Gewerbe hingewiesen, wodurch die Regierung zur Entscheidung gelangte, diese Regelung aus der Vorlage zu streichen. Diese Einsicht der Regierung begrüsse ich. Ich hätte einer solchen Regelung, wie sie die Regierung noch in der Vernehmlassungsvorlage vorsah, vermutlich nicht zustimmen können.

Es muss Intention dieser Totalrevision des Gewerbegesetzes sein, dass Liechtensteiner Gewerbetreibende gegenüber ihrer Konkurrenz aus dem benachbarten Ausland in Liechtenstein nicht benachteiligt werden. Dies wäre mit dieser Vernehmlassungsbestimmung bezüglich Betriebsstätten-Erfordernis der Fall gewesen.

Deshalb bin ich auch froh darüber, dass von dieser Totalrevision das Entsendegesetz gänzlich unberührt bleibt und deshalb die gleichlangen Spiesse nicht angetastet werden. Bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung mussten durch das Urteil des EFTA-Gerichtshofes Abänderungen der geltenden gewerblichen Regelungen vorgenommen werden. In erster Linie handelt es sich um die Wartefrist von sieben Tagen beim Meldeverfahren, das ersatzlos gestrichen wird, und um die Beschränkung der Meldepflicht auf Dienstleistungserbringer, welche in Liechtenstein als qualifiziertes Gewerbe eingestuft werden. Die Regierung legte damit grossen Wert darauf, dass mit der neuen Bestimmung gegenüber der Schweiz nichts aufgegeben wird, was umgekehrt die Schweiz von einem liechtensteinischen Unternehmen verlangen würde. Somit ist diese Vorgehensweise konsistent und nachvollziehbar.

Dieses Gesetz ist die rechtliche Basis der Gewerbeplatzes Liechtensteins und der Kleinst-, Klein und Mittelbetriebe unseres Landes. Diese leisten einen erheblichen Beitrag zur Volkswirtschaft. Im Jahr 2018 entrichteten jene Betriebe, welche dem Gewerbegesetz unterstellt sind, CHF 92 Mio. an Ertragssteuern und waren somit für 40 % der gesamten Ertragssteuereinnahmen verantwortlich. 73 % aller Vollzeit-Beschäftigten und rund 67 % aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Liechtenstein arbeiten bei Unternehmen, welche dem Gewerbegesetz unterstellt sind. Das waren im Jahr 2018 26'650 Beschäftigte. Diese Zahlen, welche die Regierung auf Seite 12 des Berichts und Antrags veröffentlicht, sind eindrücklich. Sie zeigen, dass wir es hier mit einem Grundpfeiler des Wirtschaftsplatzes Liechtenstein zu tun haben.

Umso mehr sollten wir die Chance nutzen, diesen Eckpfeiler unseres Wirtschaftsplatzes mit einem modernen und zukunftsgerichteten gesetzlichen Fundament zu stärken. Die Totalrevision des Gewerbegesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass die Regierung bis zur 2. Lesung noch ein wenig mutiger wird und die eine oder andere bürokratische Vorgabe abschafft oder zumindest reduziert.

Schon oft haben wir Bürokratieabbau versprochen, nun können wir diesen Versprechungen auch Taten folgen lassen. Tun wir es doch und nutzen diese Chance. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.

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