Freitag, 5. Juni 2020

Radio Liechtenstein

Radio Liechtenstein kommt nicht zur Ruhe

Landtagsvotum zum Geschäftsbericht 2019 von Radio Liechtenstein

«Nach erfolgreicher Konsolidierung gestärkt in die Zukunft» lautete am 8. April die Schlagzeile der Medienmitteilung von Radio Liechtenstein in Bezug auf die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung. Einiges hat sich in die richtige Richtung entwickelt, doch etliche Probleme sind weiterhin vorhanden. 

Der Liechtensteinische Rundfunk weist für das Geschäftsjahr 2019 einen Jahresverlust von CHF 278‘000.-- aus. Diesbezüglich wird betont, dass nur die Bereinigung um verschiedene Sonderfaktoren ein beinahe ausgeglichenes Ergebnis verhindert hätte. Die Sonderfaktoren seien eine Folge der Aufarbeitung der Vergangenheit. Diesbezüglich wird die Neubewertung der vorhandenen Sachanlagen erwähnt, durch welche ein Sonderabschreibungsbedarf von CHF 193‘000.-- vorgenommen werden musste. Zudem hätten sich neue bzw. nachzuholende Abgrenzungen in Höhe von CHF 66‘000.-- negativ ausgewirkt, damit Umsätze und Aufwände in der richtigen Periode aufscheinen. Diese Abgrenzungen seien in den Vorjahren nicht konsequent gebucht worden, weshalb ein einmaliger negativer Effekt in dieser Höhe daraus resultiere. Darin sieht der Verwaltungsrat auch den Grund, dass die Radio- und Werbeeinnahmen im Vergleich zu Vorjahr um CHF 62‘000.-- tiefer ausgefallen sind.

CHF 49‘000.-- seien auf Umsatzabgrenzungen zurückzuführen, die für wiederkehrende Aufträge in den vergangenen Jahren nicht konsequent berücksichtigt wurden. Dieser Ertrag sei folglich nicht verloren, sondern verschiebe sich um eine Periode. Weitere CHF 8‘000.-- seien auf Verluste in Zusammenhang mit nicht korrekt verbuchten Gegengeschäften aus den Vorjahren zurückzuführen. Darüber hinaus würden sich die Wertberichtigungen mit zusätzlichen CHF 10‘000.-- im Vergleich zum Vorjahr in der Erfolgsrechnung niederschlagen. Bereinigt um diese Faktoren hätte der Nettoumsatzerlös aus der selbst verkauften Werbung stabil gehalten werden können. Leider war das von Dritten abhängige Vermittlergeschäft für die Schweiz rückläufig. Dabei handelt es sich um schweizweite Kampagnen grosser Unternehmen, auf deren Buchungsverhalten die Marketingabteilung von Radio Liechtenstein keinen Einfluss nehmen kann. Trotz der stabilen Situation im Selbstverkauf ging dadurch der Werbeertrag zurück.

Auch aufwandseitig berichtet der Liechtensteinische Rundfunk von unkorrektem buchhalterischem Verhalten oder finanztechnischen Fehlern. Der Marketing- und Werbeaufwand wird insbesondere durch eine nicht abgegrenzte Position aus dem Jahr 2013 belastet. Diese einmalige Korrektur fand mit CHF 17‘000.-- Eingang in die laufende Rechnung.

Der Material- und Fremdaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um CHF 24‘000.-- erhöht. Hierin enthalten seien die Entwicklungskosten für die neue Webseite von CHF 58‘000.--. Das ist doch ein stolzer Betrag und wenn man die Gesamtsituation des Liechtensteinischen Rundfunks betrachtet.

Stutzig machte mich folgender Satz von Seite 18 des Geschäftsberichtes: 

«Der Aufwand für die Mietleitungen und Sendestandorte hat sich um CHF 24‘000.-- erhöht, was einzig darin begründet liegt, dass die Aufwände für DAB+ nun korrekt und vollständig über die Erfolgsrechnung gebucht werden.»
Das ist doch eine erstaunliche Aussage. Denn im Umkehrschluss bedeutet die die Aussage, dass «die Aufwände für DAB+ nun korrekt und vollständig über die Erfolgsrechnung gebucht werden» nichts anderes, als dies in der Vergangenheit nicht der Fall war.

Darüber hinaus wird im Geschäftsbericht erwähnt, dass eine Schweizer Behörde überraschend eine Rechnung über CHF 7‘000.-- gestellt habe, welche gemäss Auskunft seit 2012 schlicht vergessen worden sei zu stellen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten um CHF 95‘000.-- gegenüber dem Vorjahr deutlich gesenkt werden. Durch Insourcing und den Wegfall hoher Rechts- und Beratungskosten konnten die diesbezüglichen Aufwände um CHF 72‘000.-- reduziert werden und befinden sich nun wieder auf dem Niveau der Vergangenheit. Ich bitte die Regierung um Auskünfte, weshalb 2018 die Kosten für Rechts- und Beratungskosten so hoch waren und ob dies ausschliesslich mit dem Fall Matter zu tun hatte.

Das Jahresergebnis führt dazu, dass sich das Eigenkapital von CHF 403‘000.-- auf CHF 125‘000.-- verringert hat, weshalb ein hälftiger Kapitalverlust gemäss Art. 182e Abs. 1 PGR besteht. In diesem Art. 182 e Abs. 1 PGR steht geschrieben: 

„Zeigt bei einer Verbandsperson die letzte Jahresbilanz, dass die Hälfte des Grundkapitals nicht mehr gedeckt ist, orientiert die Verwaltung unverzüglich die Mitglieder des obersten Organes und teilt ihnen mit, welche Sanierungsmassnahmen ergriffen werden sollen.“
Auf Seite 24 werden diese Sanierungsmassnahmen erwähnt. Ich hoffe, dass konkretere Vorschläge als jene von Seite 24 des Geschäftsberichts vorliegen. Sich nur auf einen geringeren Abschreibungsaufwand, die neue Globalkreditvereinbarung mit der Regierung bzw. die genehmigten höheren Staatsbeiträge und auf geringere SUISA-Gebühren, da in den Nachtstunden SUISA-freie Musik gespielt wird, zu verlassen, ist mir zu wenig. Dass eine Reorganisation des Finanz- und Berichtswesens zur Erhöhung von Zuverlässigkeit, Transparenz- und Informationsgeschwindigkeit ebenfalls unter Sanierungsmassnahmen aufgeführt wird, ist schon sehr gewagt. Ich bezweifle, ob das ausreichen wird.

Beim Radio scheint man aber daran zu glauben. Die im Geschäftsbericht getätigte Aussage
„Zudem wurde der jährliche Beitrag des Landes für 2019 deutlich erhöht, um eine ausgeglichene Rechnung und eine künftige Aufholung der erlittenen Verluste überhaupt zu ermöglichen. Die hieraus erstelle Mehrjahresplanung zeigt, dass eine Beseitigung des hälftigen Kapitalverlustes möglich ist“
belegt, dass man sich eigentlich nur auf den erhöhten Staatsbeitrag stützt. Doch diese Aussage muss auch ins Verhältnis zu den Ausführungen von Seite 25 des Geschäftsberichts gestellt werden, wo nachgelesen werden kann: 
„Aufwandsseitig sind unterdessen keine wesentlichen Einsparungen mehr möglich, ohne dass diese einen signifikanten negativen Einfluss auf die Programmqualität und die Erfüllung des gesetzlichen und in der Eignerstrategie definierten Auftrages hätten.“
Damit ist indirekt eigentlich schon alles gesagt: Sollte es nicht möglich sein, den hälftigen Kapitalverlust zu beseitigen und die Sanierungsmassnahmen nicht greifen, wird der Staat wieder einspringen müssen.

Und das werden wir schon sehr zeitnah wohl auch müssen. Sowohl im GPK-Protokoll 03/20 als auch im Protokoll der Finanzkommission 04/20 kann nachgelesen werden, dass Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch im Herbst beim Landtag um einen Nachtragskredit für Radio L in der Grössenordnung von rund CHF 500‘000.-- ansuchen werde. Dies, weil die Werbeeinnahmen von Radio Liechtenstein wegen der Corona-Krise praktisch auf null gesunken seien. Mit dieser halben Million kann zwar Druck von der Einnahmenseite von Radio Liechtenstein genommen werden, aber langfristig wird dies nicht ausreichen, um den hälftigen Kapitalverlust zu beseitigen und um auch eine ausgeglichene Rechnung präsentieren zu können. Corona ist nicht vorbei, nur weil die Einschränkungen aufgehoben werden. Wirtschaftlich ist Corona nur der Anfang einer Rezession, welche auch Radio Liechtenstein zu spüren bekommen wird. Radio- und Werbeeinnahmen werden aller Voraussicht nach die nächsten Jahre nicht mehr in derselben Höhe generiert werden können und vermutlich unter einer Million zu liegen kommen.

Mit dieser Prognose lässt sich weder der hälftige Kapitalverlust beseitigen noch das Radio rentabel betreiben, da ja gemäss Geschäftsbericht aufwandseitig ohne Auswirkungen auf den gesetzlichen Auftrag und die Eignerstrategie keine Einsparungen mehr vorgenommen werden können. Höhere Staatsbeiträge werden vermutlich die Folge sein, wenn wir Radio Liechtenstein am Leben erhalten wollen. Darüber hinaus braucht es gesetzliche Anpassungen, um dem Liechtensteinischen Rundfunk die Möglichkeit zu geben, Ausgaben zu reduzieren. Hierbei verweise ich beispielsweise auf Seite 19 des Geschäftsberichts, wo dargelegt wird, dass Radio Liechtenstein CHF 58‘000.-- für das gesetzliche Erfordernis zur Erhebung der erzielten Reichweiten nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden ausgeben musste. Natürlich ist es für die Werbeeinnahmen und die Tarife wichtig, diese Reichweiten zu kennen. Aber bestünde eventuell die Möglichkeit, mit einer Gesetzesänderung und Anpassung dieser Bestimmung Kosten zu reduzieren?

Ich bitte die Regierung im angekündigten Bericht und Antrag hinsichtlich des Nachtragskredits für Radio L auch Ausführungen über die langfristigen wirtschaftlichen Folgen durch Corona und die damit einher gehende Rezession für den Liechtensteinischen Rundfunk zu machen und eine Prognose in Bezug auf die zukünftigen Radio- und Werbeeinnahmen sowie die Höhe des Staatsbeitrages anzustellen.

Kurzum, wir drehen uns im Kreis. Wieder müssen wir vermutlich im Herbst eine Grundlagendiskussion um die Zukunft unseres Radios führen, wieder wird der Ruf nach Schliessung oder Verkauf des Senders laut werden, obwohl der Landtag diesem Vorhaben bereits eine Absage erteilt hatte.

Diesbezüglich gilt es auch die Ergebnisse der Umfrage zu Medien und Medienförderung in die Entscheidung einfliessen lassen. Knapp 50 Prozent der Bevölkerung erachten Radio L als wichtig oder sehr wichtig. Radio L ist das unter den frei verfügbaren Medien häufigste genutzte Medium. 60 Prozent finden es grundsätzlich richtig, dass der Staat Radio Liechtenstein mitfinanziert, womit sich eine klare Mehrheit für die Unterstützung von Radio Liechtenstein ausspricht.

Bei aller Kritik darf ein Satz des Geschäftsberichts nicht überlesen werden. „Ohne die einmaligen Sonderfaktoren hätte eine ausgeglichene Rechnung resultiert.“ Leider ist es den Verantwortlichen von Radio L durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise vergönnt, diesen Beweis für das Geschäftsjahr 2020 zu erbringen. Wir werden weitere Unterstützungen sprechen müssen, doch damit steht der Liechtensteinische Rundfunk unter den öffentlich-rechtlichen Körperschaften bzw. Unternehmen nicht allein. Im Gegenteil, er wird sich in sehr guter Gesellschaft befinden.

Donnerstag, 4. Juni 2020

Finanzbeschluss S-Bahn

Lieber mit 100 km/h ans Ziel als mit 200 km/h gegen die Wand

Landtagsvotum zum Verpflichtungskredit S-Bahn für Liechtenstein

Schade, unter dieses Adjektiv könnte man die heutige Diskussion um den Verpflichtungskredit für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch-Buchs für eine S-Bahn stellen. 

Schade, dass die Regierung jene Stimmen, welche anlässlich der Debatte über das Mobilitätskonzept 2030 das Projekt S-Bahn aufgrund dieser Basis als noch nicht entscheidungsreif taxierten, nicht hörte. Ich hoffte bis zuletzt, dass die Regierung diese Stimmen ernst nimmt und darauf verzichtet, diesen Verpflichtungskredit auf die Juni-Landtagssitzung traktandieren zu lassen. Sie tat es nicht - schade.

Ich kann dieses Vorgehen des Regierungschef-Stellvertreters nicht nachvollziehen. Weshalb musste dieser Bericht unbedingt vor der Debatte über das Mobilitätskonzept verabschiedet werden? Weshalb durften die Ansichten und Meinungen der Abgeordneten, welche im Rahmen der Debatte über das Mobilitätskonzept geäussert wurden, nicht Eingang in diesen Bericht finden? Weshalb wurde nicht abgewartet, bis weitere Fakten und Details bekannt sind? Weshalb wurden weitere Verhandlungsergebnisse mit der ÖBB oder der Gemeinde Mauren nicht abgewartet? Weshalb unbedingt der Juni-Landtag? Weshalb plötzlich diese Eile?

Dieser Bericht muss einem Plebiszit Stand halten. Ich bin der Ansicht, dass aufgrund dieser Basis von Fakten, Zahlen und Daten es ungeheuer schwer, um nicht zu sagen es fast unmöglich sein wird, von den Stimmberechtigten ein Ja zum Bau der S-Bahn zu bekommen. Zu viele Fragen sind noch offen, zu viele Unklarheiten vorhanden. Diese Vorlage ist meines Erachtens auf dieser Basis nicht entscheidungsreif.

Mit dem gewählten Vorgehen wird dieses Generationenprojekt, welches für die Entwicklung unseres Landes von zentraler Bedeutung ist, welches die Grundlage des Mobilitätskonzeptes 2030 darstellt, der Gefahr ausgesetzt, durchzufallen.

Folgende Punkte machen es mir schwer, auf Basis des heutigen Kenntnisstandes und dieses Berichtes dem Verpflichtungskredit zuzustimmen:



1. Zentrum Schaan


Nicht in den Kosten des Verpflichtungskredites enthalten sind die baulichen Massnahmen hinsichtlich der Gestaltung des Zentrums Schaan. Die Regierung tut kund, dass sich mit der S-Bahn die Schrankenschliesszeiten ausdehnen werden, was Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in Schaan haben werde. Das Endziel der S-Bahn ist ein durchgehender Halbstundentakt auf der Strecke Feldkirch-Buchs. Da dieser in beiden Richtungen angeboten werden soll, dürften sich die Schranken im Raum Schaan tagsüber ca. alle 15 Minuten schliessen - dies wohlgemerkt ohne die Züge der internationalen Zugverbindungen und ohne die Güterzüge. Somit werden im Raum Schaan die Bahnübergänge nach Umsetzung der S-Bahn tagsüber im Durchschnitt alle 10 bis 15 Minuten geschlossen.

Vom Industriezubringer Schaan bzw. von der Industriestrasse bis zur Schweizer Grenze gibt es sechs Bahnübergänge, welche auch mit Autos überquert werden können. Sicherlich, nicht alle haben den gleichen Einfluss auf den Verkehrsfluss. Aber bei dieser hohen Frequenz an Schrankenschliesszeiten wird man dieses Problem grundlegend angehen müssen.

Zur Entschärfung der Problematik sollen mehrere Lösungsmöglichkeiten vertieft geprüft werden. Im Bericht und Antrag erwähnt die Regierung die Varianten ‚Absenkung des Bahntrasses‘, ‚Absenkung der Landstrasse bei den Bahnübergängen‘ oder Realisierung einer Entlastungsstrasse als Weiterführung der Industriestrasse bis zur Zollstrasse.

Sollte diese Weiterführung der Industriestrasse umgesetzt werden, würde diese Verbindung zu einer Hauptverkehrsachse und dies mit einer Schrankenschliessfrequenz von ca. 10 bis 15 Minuten. Dies würde meines Erachtens bedeuten, dass man um eine Niveaufreimachung bei der Industriestrasse Schaan nicht herumkommen wird.

Wir haben im Mai die Regierung beauftragt, eine Vertiefte Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums von Schaan durchzuführen und diese Variantenprüfung bis Ende Juni 2021 dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Unabhängig davon, welche Variante schlussendlich umgesetzt werden soll, sie wird vermutlich einen mittleren bis höheren zweistelligen Millionenbetrag kosten. Somit gehe ich davon aus, dass die Gesamtkosten für die S-Bahn schlussendlich bei mehr als CHF 120 Mio. zu liegen kommen werden.

Ohne klare Aussage darüber, wie die S-Bahn durch Schaan geführt werden soll und welche Auswirkungen dies auf den Verkehrsfluss in Schaan und somit auf den motorisierten Individualverkehr in Schaan haben wird, ist für mich dieser Bericht nicht vollständig und deshalb nicht entscheidungsreif. Die S-Bahn durch Liechtenstein erstreckt sich von Schaanwald bis Nendeln nach Schaan und von dort weiter bis zur Schweizer Grenze. Wie die S-Bahn Schaan durchquert ist ein Bestandteil des gesamten Projekts. Man kann das Projekt S-Bahn nicht zweiteilen. Das eine gehört zum anderen. Beides - S-Bahn wie Lösung Zentrum Schaan - sind für mich ein Finanzbeschluss, da es sich um ein gesamtheitliches Projekt handelt, nämlich das Projekt S-Bahn Liechtenstein.

Diese Aufsplittung finde ich auch demokratiepolitisch ein fragwürdiges Vorgehen. Man versucht mit Scheibchentaktik ein Ja der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner herbeizuführen. Bei solch einem Generationenprojekt gilt es den Stimmberechtigten von Anfang an reinen Wein einzuschenken. Das bedeutet, man muss wissen, wie die Regierung die S-Bahn durch Schaan führen möchte und man muss wissen, was dies alles kostet.

Und was würde es bedeuten, wenn das Volk zum vorliegenden Verpflichtungskredit S-Bahn Ja sagt, aber zu einem späteren Zeitpunkt Nein zur Lösung Schaan? Dann hat Schaan auf Jahrzehnte hinaus ein enormes Verkehrsproblem, mit Schrankenschliesszeiten alle 10 bis 15 Minuten, was zu Rückstau bis in den Grosskreisel führen wird. Dann wird Schaan die leidtragende Gemeinde der S-Bahn sein. Das ist das falsche Vorgehen.

Die Bahnübergänge Schaan sind doch nicht nur für die Einwohnerinnen und Einwohner von Schaan ein Killerkriterium pro oder contra S-Bahn. Ich bin überzeugt, dass sie auch ein Killerkriterium für ein Ja oder Nein bei einer Volksabstimmung sein werden. Der vorliegende Finanzbeschluss S-Bahn ist unvollständig und kommt zu früh. Weshalb plötzlich diese Eile?



2. Kostentragung Erneuerung Anlagen


In diesem Bericht fehlt nicht nur eine Lösung für die Gemeinde Schaan, sondern auch in Bezug auf die Erneuerung der Anlagen. Auf Seite 128 kann nachgelesen werden:
 „Die Kostentragung für die Erneuerung der Anlagen wurde in der Vereinbarung noch nicht festgelegt, sondern ist zeitgerecht zwischen den Vertragspartnern im Vorfeld der Umsetzung von Massnahmen einvernehmlich zu klären.“ 
Was ist in Bezug auf diese Aussage unter Anlage zu verstehen? Welche Anlagen betrifft dies? Gemäss meinem Verständnis ist dies ein klare Abweichung zur heutigen Konzession, mittels welcher die ÖBB für die Instandhaltung und Erneuerung der Anlagen verantwortlich ist.

Kommen auf Liechtenstein in Zukunft höhere Kosten zu? Genaues weiss man nicht, auch weil die Konzession erst in einem Entwurf vorliegt und von der Regierung noch nicht genehmigt wurde. Wir entscheiden über den Bau der S-Bahn, über einen Verpflichtungskredit von über CHF 70 Mio. ohne Genehmigung der neuen Konzession durch die Regierung? Weshalb konnte dieser Bericht nicht warten, bis die neue Konzession ausverhandelt ist und von der Regierung genehmigt wurde? Weshalb plötzlich diese Eile?

Ab Seite 150 des Regierungsberichts wird zumindest rudimentär auf die Inhalte des Konzessionsentwurfs eingegangen. Diesbezüglich findet sich aber kein Wort, wie die ÖBB in Zukunft mit dem Güterverkehr umzugehen gedenkt. Ich verweise diesbezüglich auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Elfried Hasler von Mai 2017, aus welcher klar ersichtlich wird, dass eine Trassenpriorisierung in die Verhandlungen eingebracht werden kann. Wie ist es nun mit dem Güterverkehr in der Nacht, wenn tagsüber durch den Halbstundentakt wenig Kapazitäten dafür vorhanden sind? Wird dann der Güterverkehr in die Nacht verlegt? Konnte die Regierung quasi ein Nachfahrverbot ausverhandeln?

Die S-Bahn führt durch Wohngebiete, mitten durch Dörfer und nahe an Alters- und Pflegeheimen vorbei, da sollte man sich solche Einschränkungen schon ausbedingen dürfen. Oder wurde ein Nachtfahrverbot gewünscht, aber von den ÖBB abgelehnt?

Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung entlang der Bahnstrecke ein Recht darauf hat zu erfahren, welche Auswirkungen die S-Bahn auf den Güterverkehr hat und wie die neue Konzession auch in Bezug darauf ausgestaltet sein wird.

Auch bei diesem Punkt stellt sich mir die Frage, weshalb wurde mit dem Bericht und Antrag nicht gewartet, bis in der Frage der Kostentragung für die Erneuerung der Anlagen Einigung erzielt wurde? Weshalb konnte nicht gewartet werden, bis die Konzession von beiden Vertragspartnern unterschrieben und von der Regierung genehmigt wurde und man weiss, wie sie in Zukunft ausgestaltet sein wird? Weshalb plötzlich diese Eile?



3. Überführung Schaanwald


Auf Seiten 118 des Berichts der Regierung wird erwähnt, dass eine Brücke in Schaanwald aufgrund des Doppelspurausbaus abgebrochen und neu erstellt werden muss. Eigentümerin des Bauwerks ist die Gemeinde Mauren, die Kosten von rund CHF 2 Mio. Franken sind von Liechtenstein zu tragen. Die Regierung schreibt hierzu:
„Es obliegt dem Land, mit der Gemeinde Mauren als Eigentümerin des Bauwerks Gespräche über eine allfällige finanzielle Beteiligung oder die Übernahme der Kosten durch die Gemeinde zu führen.“
Auch wenn es sich hierbei nicht um einen zentralen Punkt dieser Vorlage handelt, ist es doch bezeichnend, dass der Landtag ohne Kenntnis dieser Entscheidung über einen Verpflichtungskredit zu befinden hat. Dass zwischen einer Gemeinde und dem Land bisher keine Gespräche stattgefunden haben geschweige denn eine Lösung gefunden werden konnte, ist ein weiterer Beleg, dass bei dieser Vorlage alles dem Zeitaspekt untergeordnet werden musste. Und wieder stellt sich mir die Frage: Weshalb plötzlich diese Eile?

Es gibt noch weitere Punkte, die mir zu denken geben. Hierzu gehört der Bereich Landerwerb und Umwidmung der Grundstücke. Die Regierung unterstreicht, dass im Rahmen der Realisierung des S-Bahn-Projekts sämtliche erforderlichen Grundstücke durch das Land Liechtenstein erworben werden und anschliessend die Grundstücke, welche für die Eisenbahninfrastruktur, die Haltestellen und die Nebenanlagen nötig sind, an die ÖBB veräussert werden.

In Bezug auf den Kaufpreis wurde als Grundlage für die Kaufpreisfestlegung die Schätzung des Vorsitzenden der Schätzungskommission vom 10. Juni 2011 zugrunde gelegt. Wohlgemerkt eine neun Jahre alte Schätzung, auch für Grundstücke in der Wohnzone. Es versteht sich wohl von selbst, dass diese in der Wohnzone gelegenen Grundstücke in den letzten neun Jahren eine Wertsteigerung erfuhren, die somit nicht berücksichtigt wird.

Als ob dies noch nicht reichen würde, 

«verpflichtet sich Liechtenstein in der Vereinbarung über Realisierung, Erhalt, Betrieb und Erneuerung der internationalen Eisenbahnverbindung Feldkirch - Buchs SG auf dem Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein im Rahmen des Projekts S-Bahn Liechtenstein bei jenen Grundstücken, die aufgrund der Realisierung der S-Bahn in das Grundeigentum der ÖBB übertragen werden, im Falle des Erlöschens der Konzession, gemäss Art. 8 Abs. 3 EBG auf einen Heimfall zu verzichten und die Grundstücke im ursprünglichen Zustand zum dannzumaligen amtlichen Schätzungswert zurückzukaufen»,
 wie auf Seite 133 nachgelesen werden kann. 

Beim Verkauf an die ÖBB wird eine alte Schätzung herangezogen, welche gegenüber dem aktuellen Wert Mindereinnahmen bringt, beim Kauf von der ÖBB wird der dann aktuelle Schätzwert als Grundlage herangezogen, der im Vergleich zu heute wohl um einiges höhere Kosten generieren wird. Für mich eine unverständliche Ungleichbehandlung zu Ungunsten unseres Landes.

Darüber hinaus habe ich grundsätzlich Mühe damit, dass diese Grundstücke ins Eigentum der ÖBB übergehen, da es nämlich sein könnte, dass gewisse Immobilien nur über Enteignung den Besitzer wechseln. Das Land enteignet Grundstücke, welche sie anschliessend der ÖBB verkauft. Wenn ich mir die Debatte des Mai-Landtags zum Gesetz über das Verfahren in Expropriationsfällen vergegenwärtige, als die Regierung von praktisch allen Abgeordneten zur höchsten Zurückhaltung und Vorsicht bei der Gesetzesrevision betreffend Enteignungen gebeten wurde, kann ich dieses Vorgehen nicht gutheissen.

Ich frage mich, weshalb die Regierung diese Grundstücke nicht im Baurecht abgeben möchte. Dies macht sie in anderen Fällen auch, wie auf Seite 144 beschrieben, wo nachgelesen werden kann:

«Sämtliche Grundstücke, auf denen sich Anlagen der Gleisinfrastruktur, der Haltestellen oder Nebenanlagen befinden werden, werden in das Grundeigentum der ÖBB übertragen. Für Nebenanlagen (P&R-Plätze, B&R-Plätze, Kurzzeitparkplätze, Vorplätze, Unterführungen bei Haltestellen, Grünanlagen), die sich im Eigentum von Liechtenstein befinden werden, werden die ÖBB Liechtenstein auf den entsprechenden Grundstücken unentgeltliche Baurechte einräumen.»
Weshalb ist die Baurechtslösung nur für Nebenanlagen möglich?

Bauchweh bereitet mir auch die Thematik Infrastrukturbenützungsentgelt. Auf Seite 128 des Berichts geht die Regierung auf das Infrastrukturbenützungsentgelt ein. Gemäss Schienen-Control GmbH, die staatliche österreichische Gesellschaft für Schienenmarktregulierung, unterteilt sich das Infrastrukturbenützungsentgelt in Wegeentgelt und Entgelt für die Benützung von Serviceeinrichtungen wie Bahnhöfe, Terminals und anderes. Liechtenstein soll von der Entrichtung des Entgelts für die Nutzung der Haltstellen für den Nahverkehr bei sämtlichen Haltestellen auf seinem Staatsgebiet sowie für die Nutzung der Haltestelle Nendeln für den Personenfernverkehr befreit werden.

Kein Wort wird im Bericht der Regierung aber in Bezug auf das Wegeentgelt verloren. Hierbei handelt es sich um Entgelte für die Benutzung der Schieneninfrastruktur. Die Schienen -Control GmbH betont hierzu auf ihrer Homepage:

„Die Berechnung wird nach verschiedenen Parametern vorgenommen. Von allen Infrastrukturbetreibern einheitlich werden die Zugkilometer, die zurückgelegte Strecke, zur Berechnung herangezogen. Zusätzlich werden von der Mehrheit der Unternehmen auch noch die Bruttotonnenkilometer (Gewicht von Fahrzeug und Ladung mal der zurückgelegten Strecke) herangezogen. Anhand dieser beiden Parameter kann die Abnutzung der Schieneninfrastruktur gut abgebildet werden.“
Ist Liechtenstein auch vom Infrastrukturbenützungsentgelt für die Strecke zwischen den Haltestellen, also das sogenannte Wegeentgelt, beim Nahverkehr befreit? Falls Nein, mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Welche Einnahmen generiert die ÖBB durch Infrastrukturentgelte durch den Güterverkehr und den Personenfernverkehr auf der Strecke von der Österreicher- zur Schweizer Grenze?

Wurde mit der ÖBB darüber verhandelt, ob Liechtenstein an den Wegeentgelten des Güterverkehrs und des Personenfernverkehrs partizipieren kann?

Keine Frage: Die S-Bahn ist von grundlegender Bedeutung für unser Land. Die S-Bahn würde die Standortattraktivität Liechtensteins aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit massgeblich erhöhen. Ich glaube auch, dass sie von den Pendlern angenommen wird und der Benutzung des ÖV’s einen Schub verleihen würde. Das Mobilitätskonzept 2030 ist darauf abgestimmt, was ebenfalls von grundlegender Bedeutung ist. Die schnelleren Fahrzeiten gegenüber dem Linienbus und der praktisch gleiche Zeitaufwand zwischen PKW und S-Bahn wird ebenfalls dafür sorgen, dass die Fahrgastzahlen zunehmen werden. Seit ich politisch aktiv bin setze ich mich für den Bau der S-Bahn ein, weil ich überzeugt bin, dass sie unser Land verkehrstechnisch, umweltpolitisch, wirtschaftspolitisch und gesellschaftspolitisch einen Schub verleihen kann.

Ich bin auch heute noch ein Befürworter der S-Bahn. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass sie auch umgesetzt und gebaut wird. Mir fehlt aber der Glaube daran, dass auf Basis dieses Berichts wir auf absehbare Zeit eine S-Bahn bauen werden. Zu viel weiss man nicht.

Auch für mich persönlich sind zu viele Fragen ungeklärt, weshalb ich mich ausser Stande sehe, diesem Verpflichtungskredit zuzustimmen. Ich wünschte mir, dass sich die Regierung bereit erklärt, nochmals über die Bücher zu gehen, um die offenen Fragen einer Beantwortung zuzuführen und dann mit einem stimmigen und fundierten Bericht, mit welchem alle Aspekte geklärt und transparent dargelegt werden, nochmals an den Landtag gelangt. Ein ähnliches Vorgehen hat die Regierung beim Landesspital gewählt und es hat sich bewährt. Ob wir ein oder eineinhalb Jahr früher oder später diese S-Bahn bewilligen, spielt doch keine Rolle. Es ist ein Generationenprojekt, ausgelegt auf viele Jahrzehnte, da kommt es auf ein Jahr früher oder später nicht an.

Wichtig ist doch das Endresultat und dieses sollte lauten, dass die Stimmberechtigten der S-Bahn zugestimmt haben. Wenn die Stimmberechtigten diesen Spätsommer oder im Herbst Nein zur S-Bahn sagen sollten, dann ist sie vom Tisch, dann werden wir mit den Nachteilen leben müssen. Lieber mit einem Jahr Verzögerung ein Ja, als ein Nein wegen plötzlicher Eile und vielen Unbekannten.

Mir fehlt jedoch der Glaube daran, dass die Regierung Hand für weitere Abklärungen und Konzepte reicht. Mehrere Abgeordnete haben dies bereits im Mai-Landtag gewünscht und schon damals hat die Regierung diese Stimmen nicht hören wollen.

Ich bin froh, dass die S-Bahn wieder Fahrt aufgenommen hat. Aber ist es nicht besser, wenn sie mit 100 km/h ans Ziel kommt, als mit 200 km/h gegen eine Wand donnert? Mir scheint es, dass momentan der Lokomotivführer Risch die S-Bahn ungebremst in diese Wand fahren lässt.

Mittwoch, 3. Juni 2020

Mobilfunkstandard 5G

Strahlengrenzwerte versus Anzahl Antennen

Landtagsvotum zur Interpellationsbeantwortung Einführung Mobilfunkstandard 5G 

Mit dieser Interpellationsbeantwortung liegt nun ein Dokument vor, welches als Grundlage für die aktuelle und zukünftige Diskussion um die Einführung des Mobilfunkstandards 5G in Liechtenstein dienen kann. Diese Einführung wird in der Bevölkerung bereits diskutiert und diese Diskussion wird sich auch noch verstärken, wenn der Mobilfunkstandard 5G in Liechtenstein dann auch wirklich Tatsache wird. So weit sind wir noch gar nicht; dies im Gegensatz zu unseren Nachbarstaaten. Sowohl in Österreich als auch der Schweiz hat das 5G Zeitalter bereits begonnen, bei uns ist dies noch nicht der Fall.

Mehr noch: Bei uns gibt man sich in Bezug auf einen Zeitplan hinsichtlich der Einführung des Mobilfunkstandards 5G in Liechtenstein bedeckt - sowohl von Seiten der Regierung als auch von Seiten der Telecom Liechtenstein.

In der Interpellationsbeantwortung finden sich hierzu keine konkreten Angaben. Es wird erwähnt, dass die beschlossene Änderung der schweizerischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) noch ins Umweltschutzgesetz übernommen werden müsse. Wann die Regierung dem Landtag diese Gesetzesänderung vorlegen möchte, ist leider nicht zu lesen, weshalb ich die Regierung bitte hierzu und zum Zeitplan allgemein weitere Ausführungen zu machen.

Auch im Geschäftsbericht 2019 der Telecom ist darüber nur zu lesen, dass die technologische Entwicklung besonders rasant sei und ein weiterer Technologieschub bevorstünde. Des Weiteren kann nachgelesen werden:
«Bei der Weiterentwicklung der mobilen Infrastruktur kommt der Telecom Liechtenstein als einziger Liechtensteiner Anbieterin und als Staatsunternehmen im Rahmen der Eignerstrategie eine Art Grundversorgerfunktion zu.»
Weitere Verantwortung wird von der Telecom Liechtenstein der Politik unseres Landes und damit auch den Vertretern des Eigners abgeschoben, indem festgehalten wird:
«Für den Aufbau und die Nutzung von 5G müssen jedoch die Rahmenbedingungen neu festgelegt werden, verbunden mit einem gesellschaftlichen und politischen Diskurs, wie dieser auch in den Nachbarstaaten beobachtet werden kann.»
Weitere oder auch konkretere Informationen werden auch von der Telecom Liechtenstein nicht vermittelt - zumindest nicht öffentlich. In einem Positionspapier an das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport sowie an das Amt für Kommunikation wird die Telecom Liechtenstein schon einiges deutlicher. Fünf Massnahmen werden gefordert und sowie eine koordinative Planungsstelle im Ministerium für Wirtschaft aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten, inhaltlicher Komplexität sowie der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung gewünscht.

Die Interpellationsbeantwortung gibt einen sehr guten gesamtheitlichen Überblick über die Thematik und sie zeigt die Divergenz zwischen dem wirtschaftlichen und dem gesundheitlichen Aspekt. Dieser ist für mich zentral in dieser Frage.

Denn eines muss man sich bewusst sein: Die Forschung ist noch nicht so weit, um mit 100-prozentiger Sicherheit sagen zu können, dass die 5G-Mobilfunkstrahlung keine Auswirkungen auf die Gesundheit haben werde. Die Forschung ist aber auch noch nicht so weit, um mit 100-prozentiger Sicherheit sagen zu können, dass die 5G-Mobilfunkstrahlung Auswirkungen auf die Gesundheit haben werde. Man weiss es noch nicht, es gibt keine Beweise in die eine oder andere Richtung.

Es gibt wissenschaftliche Studien und Aussagen von renommierten Ärzten, welche vor erhöhtem Krebsrisiko oder anderen gesundheitlichen Folgen warnen. Es gibt wissenschaftliche Studien und Aussagen von renommierten Ärzten, die von keinen gesundheitlichen Folgen ausgehen. Es gibt für die eine wie für die andere Sichtweise keine Beweise und Langzeitstudien. Aber gerade deshalb ist grösste Vorsicht geboten und die Bedenken jener Personen, welche vor gesundheitlichen Folgen warnen, ernst zu nehmen.

Deshalb unterstütze ich die Regierung in ihrem Vorhaben, in Bezug auf Mobilfunkstrahlung weiterhin den Weg zusammen mit der Schweiz zu gehen, zwischen Immissionsgrenzwerten und Anlagegrenzwerten zu unterscheiden und für Orte mit empfindlicher Nutzung ein zweites, höheres Schutzniveau sicherzustellen, was durch die Anlagegrenzwerte erreicht wird. Und deshalb ist es auch richtig - analog zur Schweiz - die Anlagegrenzwerte gegenwärtig nicht zu erhöhen und die Entwicklungen in der Schweiz sorgfältig zu verfolgen und diese mitzugehen.

Diesbezüglich schliesse ich auch die Ausführungen der Regierung hinsichtlich der Beteiligung des in der Schweiz lancierten NIS-Monitorings mit ein und ich unterstütze die geplante Zusammenarbeit. Diese kann wichtig sein, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Mobilfunktechnologie in Liechtenstein und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben inkl. Strahlengrenzwerte zu stärken.

«Aufgrund der vorhandenen Faktenlage ist die Regierung der Ansicht, dass mit den derzeit bestehenden Anlagegrenzwerten auch bei der Einführung der neuen Mobilfunktechnologie 5G keine Gefahr für die Bevölkerung durch die Mobilfunkstrahlung besteht», so die Regierung auf Seite 55. Die Regierung erwähnt explizit, dass sie sich bei dieser Bewertung nur auf die vorhandene Faktenlage stützt. Das ist auch richtig so, alles andere wäre gar nicht möglich, da die vorhandene Faktenlage noch zu wenig erforscht ist und sie sich in Zukunft auch wieder verändern kann. Deshalb tun wir gut daran, uns dem Vorgehen in der Schweiz anzuschliessen. Die Schweiz gehört im weltweiten Vergleich vermutlich zu jenen Ländern, welche in Bezug auf Mobilfunkstrahlung dem Gesundheitsaspekt die grösste Beachtung schenken. Deshalb kann es nicht falsch sein, sich an diesen Weg zu koppeln. Der Gesundheitsaspekt ist im Bereich der Mobilfunkstrahlung die wichtigste Komponente und sie muss es auch bleiben.

Doch dieser Weg mit der Schweiz und die momentane Ablehnung einer Erhöhung der Grenzwerte hat auch Nachteile und auch diese müssen klar kommuniziert werden.

Die Folge aus unveränderten Strahlenschutzwerten wird nämlich sein, dass für die Einführung des Mobilfunkstandards 5G mehr Antennen benötigt werden. Gemäss UVEK-Bericht können in der Schweiz leistungsfähige 5G-Netze auch mit den heute geltenden vorsorglichen Anlagegrenzwerten aufgebaut werden, jedoch nur mit einer erheblichen Anzahl neuer Antennenstandorte. Zudem wird aufgezeigt, dass mit einer Erhöhung des vorsorglichen Anlagegrenzwertes leistungsfähige 5G-Netze deutlich kostengünstiger und auch wesentlich schneller realisiert werden könnten. Wenn die Grenzwerte auf dem gleichen Niveau bleiben, ist folglich auch in Liechtenstein mit einer Zunahme von neuen Antennenstandorten zu rechnen, um flächendeckende, leistungsfähige 5G-Netze zu gewährleisten.

Wie viele neue Antennen benötigt werden, könne die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Dies sei eine Thematik der technischen Netzplanung, der Standortakquisition sowie der gewünschten bzw. erforderlichen Empfangsabdeckung, welche in der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber liege. Die Telecom Liechtenstein führt in ihrem Positionspapier hierzu aus, dass 20 zusätzliche Antennenstandorte notwendig würden, wenn Liechtenstein vollständig mit 5G-Services vorsorgt werden soll. Die Kosten für die Telecom Liechtenstein für die Investitionen werden von ihr auf rund CHF 3.6 Mio. beziffert. Die Regierung, welche in ihren Berechnungen die Zahlen des UVEK’s auf Liechtenstein umlegt, käme auf rund 60 Standorte, was einem Anstieg um 38 Antennen entspräche, also einiges mehr als von der Telecom Liechtenstein angegeben. Schade, dass für die Interpellationsbeantwortung das Positionspapier der Telecom Liechtenstein nicht berücksichtigt wurde und nun verschiedene Zahlen kursieren. Weshalb stützte sich die Regierung nicht auf die Ausführungen der Telecom Liechtenstein?

Und nun entsteht aus diesen konträren Grundvoraussetzungen ein Zwiespalt: Strahlengrenzwerte versus Anzahl Antennen

Martin Röösli, Professor für Umweltepidemiologie am Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut, Leiter der Expertengruppe, die das Bundesamt für Umwelt berät, Mitglied der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung, die vom Bundesrat mandatiert wurde, betonte im August letzten Jahres in einem Interview: 
«Ist die Verbindung schlecht, werden sie viel stärker belastet. Will man keine Strahlung im Haus, müsste man das Handy sofort abstellen, sobald man ins Haus kommt. Sonst sucht es ständig nach dem Netz und strahlt relativ stark, wenn die Abdeckung schlecht ist. Bei schlechter Verbindung bekommt man 100 000-mal mehr Strahlung ab.»
Diese Aussage bestätigt die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf den Seiten 40ff. Sie betont: 
«Die Strahlendosis, welche beispielsweise durch das eigene Handy vom Körper absorbiert wird, liegt in der Regel um einige Grössenordnungen höher als jene, welche durch die sendende Mobilfunkantenne verursacht wird. Gemäss UVEK-Bericht wird die nichtionisierende Strahlung, welcher der durchschnittliche Nutzer ausgesetzt ist, von den körpernahen Endgeräten dominiert. Rund 90 % der nichtionisierenden Strahlung stammt von Handys oder anderen Endgeräten und nicht von den Mobilfunksendeanlagen. […] Eine gute Verbindungsqualität, d.h. ein gutes Empfangssignal beim Empfänger, reduziert die Strahlung beim Handynutzer. Denn je besser die Verbindungsqualität ist, desto geringer ist die aufzubringende Sendeleistung und desto geringer ist damit auch die Strahlungsleistung, die im Kopf oder in anderen Körperteilen absorbiert wird.»
Und deshalb resümiert die Regierung auf Seite 56, dass eine aus Mobilfunkantennen sehr gute Verbindungsqualität von zentraler Bedeutung ist, wenn gleichzeitig die auf den Körper wirkende Mobilfunkstrahlung niedrig gehalten werden soll. Dass diese sehr gute Verbindungsqualität mit einer Erhöhung der Strahlengrenzwerte bzw. der Anlagegrenzwerte erreicht werden kann, untermauert die Quadratur des Kreises.

Klar ist, dass etliche Antennen mehr aufgestellt werden müssten, sollten die heute geltenden Grenzwerte beibehalten werden. Dies hätte zur Folge, dass mehr Leute nahe an einer Antenne leben. Mindestens 200 Meter sollte der Sicherheitsabstand für die Einhaltung des Anlagegrenzwertes sein, in der Realität jedoch einiges mehr, da weitere Systeme vom gleichen Standort genutzt werden, was zu einer Vergrösserung des Radius führt. Andererseits findet mit zusätzlichen Antennen vermehrt eine Entlastung an Strahlenbelastung statt, da die Verbindungsqualität besser wird und sich die Strahlenbelastung durch die Endgeräte auf den Körper dadurch reduziert.

Wir können es drehen und wenden wie wir wollen: Die optimale Lösung wird es nicht geben. Der Zwiespalt zwischen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekten wird man nicht auflösen können, er wird bestehen bleiben. Für die einen wird dem gesundheitlichen Aspekt zu wenig Rechnung getragen, für die anderen kommt die wirtschaftliche Bedeutung zu kurz.

Die Wahrheit liegt vermutlich in der Mitte und wird auch nicht als das ‘Non plus ultra’ gelten.

Tatsache ist, dass wir um die Einführung des 5G Standards nicht herumkommen werden, wenn wir in Sachen Kommunikationsinfrastruktur und Standortattraktivität nicht abgehängt werden möchten. Darüber hinaus gilt es festzuhalten, dass wir uns dem 5G-Mobilfunkstandard gar nicht entziehen können. Wie die Regierung schreibt, kommt eine Studie aus dem Jahr 2005 zum Ergebnis, 
«dass im liechtensteinischen Talgebiet die Mobilfunkimmission weitgehend vom Ausland dominiert ist und dass selbst ein komplettes Abschalten aller Basisstationen in Liechtenstein die Immission hier nur um ca. 30 % senken würde.»
Aus diesem Grunde sei eine Verhinderung von Mobilfunkstrahlung der 5G-Technologie deshalb praktisch nicht möglich oder könne allenfalls nur mit der Bereitschaft der Nachbarstaaten, ihrerseits die Emissionen zu verringern, reduziert werden, so die Regierung auf Seite 78.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verfügt Liechtenstein als innovatives Industrieland und einer Bevölkerung mit hoher Kaufkraft über beste Voraussetzungen für eine rasche Nachfrage von 5G Services, so die Telecom Liechtenstein in ihrem Positionspapier. Die aktuelle Datennachfrage bestätige dies, werde in Liechtenstein doch aktuell eine jährliche Verdopplung der Datenmenge festgestellt, was auch dem internationalen Trend entspreche. Und deshalb würden sich weder Industrie noch Gewerbe und auch nicht der Finanzdienstleistungssektor die neuen Möglichkeiten, welche sich mit 5G bieten, entgehen lassen wollen.

Die neuen Möglichkeiten, welche sich mit dem Mobilfunkstandard 5G bieten, werden über kurz oder lang zu einer zentralen Frage in Bezug auf die Standortattraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein werden. Wenn wir diesbezüglich konkurrenzfähig bleiben wollen, werden wir eine optimale 5G-Infrastuktur installieren und anbieten müssen.

Denn sie bietet Chancen: beispielsweise als ultra-schnelles mobiles Breitband, beispielsweise als Kommunikation zwischen Maschinen oder beispielsweise als Hoch-Zuverlässigkeitsnetz. 5G wird ein Technologieschritt, der die Wirtschaft verändern wird und wollen wir konkurrenzfähig bleiben, müssen wir diesen Schritt mitmachen - ob wir wollen oder nicht.

Und die von der Regierung in der Interpellationsbeantwortung dargelegten Zahlen belegen, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung das auch möchte. Die Anschlusszahlen in Liechtenstein liegen per Ende 2019 bei ca. 48'000 aktiven SIM-Karten für Telefonie und Daten, was einer Penetrationsrate von ca. 130 % entspricht. Zusätzlich sind ca. 2'000 Anschlüsse für mobiles Internet (data only) im Umlauf. «Diese Marktzahlen zeigen deutlich auf, dass die Akzeptanz und die Nachfrage an qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Mobilfunkdiensten in Liechtenstein in der breiten Bevölkerung vorhanden sind», so die Regierung.

Diese Entwicklung führt auch dazu, dass sich die in Liechtenstein über die Mobilfunknetze transportierten Datenmengen ca. alle 18 Monate verdoppeln, sodass in absehbarer Zeit die bisherigen Technologien an ihre Grenzen stossen werden und frühzeitig an den Einsatz neuer modernster Technologien gedacht werden muss. Auch dies ein Beleg dafür, dass wir an der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards gar nicht umher kommen.

Bei dieser Diskussion ist es von Bedeutung, dass sie sachlich, faktenorientiert und transparent geführt wird. Hierzu gehört auch, auf den Widerspruch hinzuweisen, den die Regierung auf Seite 55f. der Interpellationsbeantwortung beschriebt. Dort kann nachgelesen werden:
«Daraus kann auch der Schluss gezogen werden, dass es in der Bevölkerung grundsätzlich keine substanziellen Vorbehalte gegen Mobilfunk gibt bzw. besteht ein gewisser Widerspruch, wenn ein Grossteil der Bevölkerung auf der einen Seite zu jeder Zeit und an jedem Ort Mobilfunkdienste für private und berufliche Zwecke nutzt und deshalb ihre Endgeräte fast immer in Verwendung hat, aber auf der anderen Seite teilweise Ängste vor der Strahlung bestehen und kaum jemand eine Mobilfunkantenne in seiner privaten Umgebung haben möchte.»

Motion ‘eCall-Notrufsystem’

Der Mensch soll entscheiden und nicht eine Maschine

Landtagsvotum zur Motion zum Erhalt der Entscheidungsfreiheit bei Anrufen des 'eCall-Notrufsystems'

Vermutlich fast jede und jeder oder eventuell sogar alle von uns besitzen ein Mobiltelefon. Wissen Sie noch, was Sie als Erstes gemacht haben, als Sie ihr Mobiltelefon das erste Mal in Betrieb genommen haben? Ich wage zu behaupten, dass Sie es zuerst konfigurierten und die Einstellungen im entsprechenden Menü gemäss ihren Präferenzen vornahmen.

Ich wage auch zu behaupten, dass eine der ersten Einstellungen, die sie vorgenommen haben, die Abschaltung der Funktion der automatischen Übermittlung einiger Daten an den Gerätehersteller gewesen ist. Damit haben Sie für sich die Option gewählt, selbst zu entscheiden, welche Informationen automatisch weitergegeben werden sollen und welche nicht.

Unpersönlich und allgemein ausgedrückt heisst dies: Der Mensch soll entscheiden und nicht eine Maschine.

Und genau darum geht es bei dieser Motion: Der Mensch soll entscheiden und nicht eine Maschine.

Im Anschluss an die Landtagsdebatte bezüglich der Revision des Kommunikationsgesetzes von März dieses Jahres sagte ein Abgeordneter in Rahmen eines privaten Gesprächs zu mir, dass er meine Intention und meine Ausführungen zum ‘eCall-Notrufsystem’ sehr gut verstehen könne. Auch, wo ich das Problem orten würde. Aber so wichtig, um deswegen eine Motion einzureichen, sei es nun doch auch nicht.

In der Bewertung der Bedeutung dieser Motion scheinen wir uns zu unterscheiden.

Denn ich erachte es sehr wohl als bedeutsam, dass eine Gesetzesbestimmung, mit welcher der Gesetzgeber die Entscheidungskompetenz in einer bestimmten Angelegenheit der Bevölkerung - also den Menschen unseres Landes - übertrug, auch bei den Menschen bleibt und sie ihnen nicht durch eine neue technische Errungenschaft entzogen wird.

Nichts anderes haben wir im März dieses Jahres mit der Abänderung des Kommunikationsgesetzes in Bezug auf Art. 47 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes gemacht.

Wir haben beschlossen: Eine Maschine soll entscheiden und nicht der Mensch.

Und auch wenn dieser Beschluss nur einen kleinen Teilbereich betrifft, ist er meines Erachtens von Bedeutung. Wehret den Anfängen. Die technische Entwicklung geht weiter. Heute ist es nur ein Absatz des Strassenverkehrsgesetzes, morgen ist es vielleicht schon sehr viel mehr.

Ich möchte nicht, dass in Liechtenstein gesetzliche Entscheidungsfreiheiten für die Bevölkerung von technischen Errungenschaften - also von Maschinen - ausgehöhlt bzw. ad absurdum geführt werden. Diesbezüglich gilt es von Anfang an ein Signal zu setzen, dass dies keine wünschenswerte Entwicklung ist. Es gilt von Anfang an Stopp zu sagen.

Mit der Überweisung dieser Motion sagen wir von Anfang an Stopp, indem wir der Regierung den Auftrag geben, dem Landtag die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen um sicherzustellen, dass auch bei Benachrichtigung der Landespolizei mittels ‘eCall-Notrufsystem’ bei Kollisionen nach Art. 47 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz (SVG), also bei denen nur Sachschaden entstand, die Entscheidungsfreiheit des oder der Betroffenen, ob die Landespolizei tätig werden soll oder eben nicht, erhalten bleibt.

Seit März 2018 ist der automatische Notruf ‘eCall’ für neu typengeprüfte Personen- und Lieferwagen in Europa obligatorisch. ‘eCall’ bezweckt, dass bei einem Unfall, bei welchem der Airbag ausgelöst wird, automatisch die Polizei verständigt wird. Der Mindestdatensatz enthält Informationen wie beispielsweise Unfallstandort, Fahrzeugnummer, Zeitstempel, Anzahl der Insassen und Fahrtrichtung. Mit der Verabschiedung des Kommunikationsgesetzes wurden die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, die ‘eCall-Kennung’ in ihren Netzen zu implementieren sowie die Gleichbehandlung von ‘eCall-Anrufen’ mit anderen Anrufen unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 zu garantieren. Die Schweiz hat dieses ‘eCall-System’ ebenfalls übernommen, obwohl sie weder der EU noch dem EWR angehört und hierzu somit nicht verpflichtet gewesen wäre.

Auch für die Motionäre macht das ‘eCall-Notrufsystem’ Sinn und sie anerkennen seinen Nutzen und seine Vorteile. Auch deshalb stimmten die Motionäre der Änderung des Kommunikationsgesetzes, mit welchen die Grundlagen für eine reibungslose Funktionalität des ‘eCall-Notrufsystems’ in Liechtenstein geschaffen wurden, zu. Für die Motionäre steht diese Motion nicht im Widerspruch zur Einführung des ‘eCall-Notrufsystems’.

Für die Motionäre stimmt dieses ‘eCall-Notrufsystem’ aber nicht mit Art. 47 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz (SVG) überein. In diesem Artikel des Strassenverkehrsgesetzes steht zum Verhalten bei Unfällen: «Ist nur ein Sachschaden entstanden, so hat der Schädiger sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen.» Das heisst nichts anderes als bei Verkehrsunfällen, bei denen nur Sachschaden entstanden ist, nicht zwingend die Landespolizei hinzugezogen werden muss. Die Polizei muss nur gerufen werden, wenn der Geschädigte nicht benachrichtigt werden kann.

Tatsache ist aber, dass nun das ‘eCall-Notrufsystem’ dazu führen kann, dass die Polizei mittels automatischen ‘eCall-Anruf’ auch bei Unfällen verständigt wird, bei welchen gemäss Art 47 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes eine Verständigung der Landespolizei gar nicht vorgeschrieben ist. Somit führt eine neue technische Errungenschaft dazu, dass die Entscheidungsfreiheit der Bevölkerung ausgehöhlt wird und unter Umständen Strafen bis hin zu Führerscheinentzügen ausgesprochen werden, obwohl eine gesetzliche Bestimmung des Strassenverkehrsgesetzes vorgibt, dass die Polizei gar nicht hätte verständigt werden müssen.

Kurzum: Eine Maschine soll entscheiden und nicht der Mensch.

Die Regierung bestätigt dies. Sie schreibt in ihrem Bericht für die 2. Lesung des Kommunikationsgesetzes auf den Seiten 7f.: 

«Es trifft zu, dass durch das ‘eCall-Notrufsystem’ die Landespolizei in Einzelfällen auch dann verständigt wird, wenn die Voraussetzungen des Art. 47 SVG nicht vorliegen, d.h. wenn trotz schwerer Kollision keine Personen verletzt wurden und die Fahrzeuglenker somit nicht verpflichtet sind, die Landespolizei zu verständigen. Bereits nach der heutigen Praxis wird aber die Landespolizei meist auch durch nicht beteiligte Dritte ohne Kenntnis der involvierten Fahrzeuglenker über den Unfall verständigt. Das Legalitätsprinzip des Strafprozessrechts verlangt in diesen Fällen, dass die Landespolizei auch dann tätig wird, wenn die Unfallbeteiligten dies nicht wünschen.»
Die Argumentation der Regierung und der Verweis auf das Legalitätsprinzip mag zwar formell richtig sein, doch in der Praxis ist er spätestens seit dem 7. August 2019 zu hinterfragen. An diesem 7. August 2019 hat das Obergericht ein Urteil gefällt, mit welchem eine Person freigesprochen wurde, welche einen Unfall gemäss Art. 47 Abs. 3 hatte. Die Polizei wurde durch einen Dritten, der an der Unfallstelle vorbeifuhr, verständigt. Bis die Polizei kam, war die Unfallstelle geräumt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen unzulässigem Entfernen von der Unfallstelle und vorsätzlichen Verhindern einer Blutprobe erhoben. In 2. Instanz wurde die Person freigesprochen. Dies mit der Begründung:
«Zu Recht macht der Berufungswerber geltend, dass er zur Meldung des erlittenen Selbstunfalles nicht verpflichtet war. Die Meldepflicht gemäss Art. 47 Abs. 2 scheidet aus, weil keine Personen verletzt wurden, jene nach Art. 47. Abs. 3 SVG deswegen, weil kein Drittschaden entstand.»
Im Urteil resümiert das Obergericht, dass der Beschuldigte freizusprechen sei, weil er nicht verpflichtet war, den erlittenen Selbstunfall der Landespolizei zu melden. 

Das Urteil ist rechtskräftig. Dies bedeutet nichts anderes, als wäre in diesem Auto bereits das ‘eCall-Notrufsystem’ eingebaut gewesen, die Polizei gekommen wäre und dies für den Lenker unter Umständen eine Strafe oder sogar einen Führerscheinentzug zur Folge gehabt hätte. Dieses Urteil belegt, dass die Argumentation der Regierung mit Bezug auf das Legalitätsprinzip nicht stimmig ist und das ‘eCall-Notrufsystem’ die Entscheidungskompetenz der Bevölkerung mindert und die Stellung des Staates stärkt.

Oder anders ausgedrückt: Die Maschine soll entscheiden und nicht der Mensch.

Mit der Verabschiedung der Revision des Kommunikationsgesetzes ohne gleichzeitige Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes geht noch eine weitere Problematik einher - nämlich jene der Rechtssicherheit. Wie will die Regierung in Zukunft Unfälle nach Art 47. Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes handhaben, wenn die Landespolizei mittels ‘eCall-Notrufsystem’ zu einer solchen Unfallstelle gerufen wurde?

Darauf gab die Regierung in ihren beiden Bericht und Anträgen zum Kommunikationsgesetz keine Antwort. Dies bedeutet, dass es heute keine Regelung und keine Bestimmung gibt, wie die Landespolizei mit Unfällen gemäss Art. 47 Abs. 3 SVG verfahren soll, wenn sie mittel ‘eCall-Notrufsystem’ zu einem solchen Unfall gerufen wird. Somit haben wir eine Gesetzeslücke geschaffen. Die Motionäre schlagen deshalb vor, das Strassenverkehrsgesetz anzupassen. Dies auch mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen.

Sollten wir die Gesetzeslage so belassen, wie sie heute ist, also Kommunikationsgesetz versus Strassenverkehrsgesetz, werden sich über kurz oder lang Gerichte sich mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen. Dann wird vermutlich nach mehreren Instanzenzügen die Judikative entscheiden, wie mit dieser Unklarheit zu verfahren ist.

Der Gesetzgeber ist jedoch der Landtag und nicht eine Gerichtsinstanz. Wir sollten vorgeben, wie wir mit diesem Missstand umgehen bzw. wie wir diese Gesetzeslücke schliessen wollen. Die Überweisung der Motion käme einem Bekenntnis des Landtages gleich, dass er selbst diese Gesetzeslücke schliessen möchte und diese Aufgabe nicht mittels eines Urteilsspruchs einer Gerichtsinstanz oder dem Staatsgerichtshof überlassen möchte.

Die Motionäre schlagen vor, dass die Landespolizei bei Kollisionen gemäss Art. 47 Abs. 3 SVG, zu welchen sie über das ‘eCall-Notrufsystem’ gerufen wurde, nur tätig werden darf, wenn der Geschädigte einer etwaigen Kollision dies ausdrücklich wünscht. Dann bleibt auch bei ‘eCall-Anrufen’ die Entscheidungsfreiheit, ob die Polizei tätig werden soll oder nicht, bei den betroffenen Personen, also in erster Linie beim Geschädigten und nicht bei einer neuen technischen Kommunikationsinfrastruktur.

Oder anders ausgedrückt: Der Mensch soll entscheiden und nicht eine Maschine.