Donnerstag, 4. Juni 2020

Finanzbeschluss S-Bahn

Lieber mit 100 km/h ans Ziel als mit 200 km/h gegen die Wand

Landtagsvotum zum Verpflichtungskredit S-Bahn für Liechtenstein

Schade, unter dieses Adjektiv könnte man die heutige Diskussion um den Verpflichtungskredit für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch-Buchs für eine S-Bahn stellen. 

Schade, dass die Regierung jene Stimmen, welche anlässlich der Debatte über das Mobilitätskonzept 2030 das Projekt S-Bahn aufgrund dieser Basis als noch nicht entscheidungsreif taxierten, nicht hörte. Ich hoffte bis zuletzt, dass die Regierung diese Stimmen ernst nimmt und darauf verzichtet, diesen Verpflichtungskredit auf die Juni-Landtagssitzung traktandieren zu lassen. Sie tat es nicht - schade.

Ich kann dieses Vorgehen des Regierungschef-Stellvertreters nicht nachvollziehen. Weshalb musste dieser Bericht unbedingt vor der Debatte über das Mobilitätskonzept verabschiedet werden? Weshalb durften die Ansichten und Meinungen der Abgeordneten, welche im Rahmen der Debatte über das Mobilitätskonzept geäussert wurden, nicht Eingang in diesen Bericht finden? Weshalb wurde nicht abgewartet, bis weitere Fakten und Details bekannt sind? Weshalb wurden weitere Verhandlungsergebnisse mit der ÖBB oder der Gemeinde Mauren nicht abgewartet? Weshalb unbedingt der Juni-Landtag? Weshalb plötzlich diese Eile?

Dieser Bericht muss einem Plebiszit Stand halten. Ich bin der Ansicht, dass aufgrund dieser Basis von Fakten, Zahlen und Daten es ungeheuer schwer, um nicht zu sagen es fast unmöglich sein wird, von den Stimmberechtigten ein Ja zum Bau der S-Bahn zu bekommen. Zu viele Fragen sind noch offen, zu viele Unklarheiten vorhanden. Diese Vorlage ist meines Erachtens auf dieser Basis nicht entscheidungsreif.

Mit dem gewählten Vorgehen wird dieses Generationenprojekt, welches für die Entwicklung unseres Landes von zentraler Bedeutung ist, welches die Grundlage des Mobilitätskonzeptes 2030 darstellt, der Gefahr ausgesetzt, durchzufallen.

Folgende Punkte machen es mir schwer, auf Basis des heutigen Kenntnisstandes und dieses Berichtes dem Verpflichtungskredit zuzustimmen:



1. Zentrum Schaan


Nicht in den Kosten des Verpflichtungskredites enthalten sind die baulichen Massnahmen hinsichtlich der Gestaltung des Zentrums Schaan. Die Regierung tut kund, dass sich mit der S-Bahn die Schrankenschliesszeiten ausdehnen werden, was Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in Schaan haben werde. Das Endziel der S-Bahn ist ein durchgehender Halbstundentakt auf der Strecke Feldkirch-Buchs. Da dieser in beiden Richtungen angeboten werden soll, dürften sich die Schranken im Raum Schaan tagsüber ca. alle 15 Minuten schliessen - dies wohlgemerkt ohne die Züge der internationalen Zugverbindungen und ohne die Güterzüge. Somit werden im Raum Schaan die Bahnübergänge nach Umsetzung der S-Bahn tagsüber im Durchschnitt alle 10 bis 15 Minuten geschlossen.

Vom Industriezubringer Schaan bzw. von der Industriestrasse bis zur Schweizer Grenze gibt es sechs Bahnübergänge, welche auch mit Autos überquert werden können. Sicherlich, nicht alle haben den gleichen Einfluss auf den Verkehrsfluss. Aber bei dieser hohen Frequenz an Schrankenschliesszeiten wird man dieses Problem grundlegend angehen müssen.

Zur Entschärfung der Problematik sollen mehrere Lösungsmöglichkeiten vertieft geprüft werden. Im Bericht und Antrag erwähnt die Regierung die Varianten ‚Absenkung des Bahntrasses‘, ‚Absenkung der Landstrasse bei den Bahnübergängen‘ oder Realisierung einer Entlastungsstrasse als Weiterführung der Industriestrasse bis zur Zollstrasse.

Sollte diese Weiterführung der Industriestrasse umgesetzt werden, würde diese Verbindung zu einer Hauptverkehrsachse und dies mit einer Schrankenschliessfrequenz von ca. 10 bis 15 Minuten. Dies würde meines Erachtens bedeuten, dass man um eine Niveaufreimachung bei der Industriestrasse Schaan nicht herumkommen wird.

Wir haben im Mai die Regierung beauftragt, eine Vertiefte Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums von Schaan durchzuführen und diese Variantenprüfung bis Ende Juni 2021 dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Unabhängig davon, welche Variante schlussendlich umgesetzt werden soll, sie wird vermutlich einen mittleren bis höheren zweistelligen Millionenbetrag kosten. Somit gehe ich davon aus, dass die Gesamtkosten für die S-Bahn schlussendlich bei mehr als CHF 120 Mio. zu liegen kommen werden.

Ohne klare Aussage darüber, wie die S-Bahn durch Schaan geführt werden soll und welche Auswirkungen dies auf den Verkehrsfluss in Schaan und somit auf den motorisierten Individualverkehr in Schaan haben wird, ist für mich dieser Bericht nicht vollständig und deshalb nicht entscheidungsreif. Die S-Bahn durch Liechtenstein erstreckt sich von Schaanwald bis Nendeln nach Schaan und von dort weiter bis zur Schweizer Grenze. Wie die S-Bahn Schaan durchquert ist ein Bestandteil des gesamten Projekts. Man kann das Projekt S-Bahn nicht zweiteilen. Das eine gehört zum anderen. Beides - S-Bahn wie Lösung Zentrum Schaan - sind für mich ein Finanzbeschluss, da es sich um ein gesamtheitliches Projekt handelt, nämlich das Projekt S-Bahn Liechtenstein.

Diese Aufsplittung finde ich auch demokratiepolitisch ein fragwürdiges Vorgehen. Man versucht mit Scheibchentaktik ein Ja der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner herbeizuführen. Bei solch einem Generationenprojekt gilt es den Stimmberechtigten von Anfang an reinen Wein einzuschenken. Das bedeutet, man muss wissen, wie die Regierung die S-Bahn durch Schaan führen möchte und man muss wissen, was dies alles kostet.

Und was würde es bedeuten, wenn das Volk zum vorliegenden Verpflichtungskredit S-Bahn Ja sagt, aber zu einem späteren Zeitpunkt Nein zur Lösung Schaan? Dann hat Schaan auf Jahrzehnte hinaus ein enormes Verkehrsproblem, mit Schrankenschliesszeiten alle 10 bis 15 Minuten, was zu Rückstau bis in den Grosskreisel führen wird. Dann wird Schaan die leidtragende Gemeinde der S-Bahn sein. Das ist das falsche Vorgehen.

Die Bahnübergänge Schaan sind doch nicht nur für die Einwohnerinnen und Einwohner von Schaan ein Killerkriterium pro oder contra S-Bahn. Ich bin überzeugt, dass sie auch ein Killerkriterium für ein Ja oder Nein bei einer Volksabstimmung sein werden. Der vorliegende Finanzbeschluss S-Bahn ist unvollständig und kommt zu früh. Weshalb plötzlich diese Eile?



2. Kostentragung Erneuerung Anlagen


In diesem Bericht fehlt nicht nur eine Lösung für die Gemeinde Schaan, sondern auch in Bezug auf die Erneuerung der Anlagen. Auf Seite 128 kann nachgelesen werden:
 „Die Kostentragung für die Erneuerung der Anlagen wurde in der Vereinbarung noch nicht festgelegt, sondern ist zeitgerecht zwischen den Vertragspartnern im Vorfeld der Umsetzung von Massnahmen einvernehmlich zu klären.“ 
Was ist in Bezug auf diese Aussage unter Anlage zu verstehen? Welche Anlagen betrifft dies? Gemäss meinem Verständnis ist dies ein klare Abweichung zur heutigen Konzession, mittels welcher die ÖBB für die Instandhaltung und Erneuerung der Anlagen verantwortlich ist.

Kommen auf Liechtenstein in Zukunft höhere Kosten zu? Genaues weiss man nicht, auch weil die Konzession erst in einem Entwurf vorliegt und von der Regierung noch nicht genehmigt wurde. Wir entscheiden über den Bau der S-Bahn, über einen Verpflichtungskredit von über CHF 70 Mio. ohne Genehmigung der neuen Konzession durch die Regierung? Weshalb konnte dieser Bericht nicht warten, bis die neue Konzession ausverhandelt ist und von der Regierung genehmigt wurde? Weshalb plötzlich diese Eile?

Ab Seite 150 des Regierungsberichts wird zumindest rudimentär auf die Inhalte des Konzessionsentwurfs eingegangen. Diesbezüglich findet sich aber kein Wort, wie die ÖBB in Zukunft mit dem Güterverkehr umzugehen gedenkt. Ich verweise diesbezüglich auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Elfried Hasler von Mai 2017, aus welcher klar ersichtlich wird, dass eine Trassenpriorisierung in die Verhandlungen eingebracht werden kann. Wie ist es nun mit dem Güterverkehr in der Nacht, wenn tagsüber durch den Halbstundentakt wenig Kapazitäten dafür vorhanden sind? Wird dann der Güterverkehr in die Nacht verlegt? Konnte die Regierung quasi ein Nachfahrverbot ausverhandeln?

Die S-Bahn führt durch Wohngebiete, mitten durch Dörfer und nahe an Alters- und Pflegeheimen vorbei, da sollte man sich solche Einschränkungen schon ausbedingen dürfen. Oder wurde ein Nachtfahrverbot gewünscht, aber von den ÖBB abgelehnt?

Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung entlang der Bahnstrecke ein Recht darauf hat zu erfahren, welche Auswirkungen die S-Bahn auf den Güterverkehr hat und wie die neue Konzession auch in Bezug darauf ausgestaltet sein wird.

Auch bei diesem Punkt stellt sich mir die Frage, weshalb wurde mit dem Bericht und Antrag nicht gewartet, bis in der Frage der Kostentragung für die Erneuerung der Anlagen Einigung erzielt wurde? Weshalb konnte nicht gewartet werden, bis die Konzession von beiden Vertragspartnern unterschrieben und von der Regierung genehmigt wurde und man weiss, wie sie in Zukunft ausgestaltet sein wird? Weshalb plötzlich diese Eile?



3. Überführung Schaanwald


Auf Seiten 118 des Berichts der Regierung wird erwähnt, dass eine Brücke in Schaanwald aufgrund des Doppelspurausbaus abgebrochen und neu erstellt werden muss. Eigentümerin des Bauwerks ist die Gemeinde Mauren, die Kosten von rund CHF 2 Mio. Franken sind von Liechtenstein zu tragen. Die Regierung schreibt hierzu:
„Es obliegt dem Land, mit der Gemeinde Mauren als Eigentümerin des Bauwerks Gespräche über eine allfällige finanzielle Beteiligung oder die Übernahme der Kosten durch die Gemeinde zu führen.“
Auch wenn es sich hierbei nicht um einen zentralen Punkt dieser Vorlage handelt, ist es doch bezeichnend, dass der Landtag ohne Kenntnis dieser Entscheidung über einen Verpflichtungskredit zu befinden hat. Dass zwischen einer Gemeinde und dem Land bisher keine Gespräche stattgefunden haben geschweige denn eine Lösung gefunden werden konnte, ist ein weiterer Beleg, dass bei dieser Vorlage alles dem Zeitaspekt untergeordnet werden musste. Und wieder stellt sich mir die Frage: Weshalb plötzlich diese Eile?

Es gibt noch weitere Punkte, die mir zu denken geben. Hierzu gehört der Bereich Landerwerb und Umwidmung der Grundstücke. Die Regierung unterstreicht, dass im Rahmen der Realisierung des S-Bahn-Projekts sämtliche erforderlichen Grundstücke durch das Land Liechtenstein erworben werden und anschliessend die Grundstücke, welche für die Eisenbahninfrastruktur, die Haltestellen und die Nebenanlagen nötig sind, an die ÖBB veräussert werden.

In Bezug auf den Kaufpreis wurde als Grundlage für die Kaufpreisfestlegung die Schätzung des Vorsitzenden der Schätzungskommission vom 10. Juni 2011 zugrunde gelegt. Wohlgemerkt eine neun Jahre alte Schätzung, auch für Grundstücke in der Wohnzone. Es versteht sich wohl von selbst, dass diese in der Wohnzone gelegenen Grundstücke in den letzten neun Jahren eine Wertsteigerung erfuhren, die somit nicht berücksichtigt wird.

Als ob dies noch nicht reichen würde, 

«verpflichtet sich Liechtenstein in der Vereinbarung über Realisierung, Erhalt, Betrieb und Erneuerung der internationalen Eisenbahnverbindung Feldkirch - Buchs SG auf dem Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein im Rahmen des Projekts S-Bahn Liechtenstein bei jenen Grundstücken, die aufgrund der Realisierung der S-Bahn in das Grundeigentum der ÖBB übertragen werden, im Falle des Erlöschens der Konzession, gemäss Art. 8 Abs. 3 EBG auf einen Heimfall zu verzichten und die Grundstücke im ursprünglichen Zustand zum dannzumaligen amtlichen Schätzungswert zurückzukaufen»,
 wie auf Seite 133 nachgelesen werden kann. 

Beim Verkauf an die ÖBB wird eine alte Schätzung herangezogen, welche gegenüber dem aktuellen Wert Mindereinnahmen bringt, beim Kauf von der ÖBB wird der dann aktuelle Schätzwert als Grundlage herangezogen, der im Vergleich zu heute wohl um einiges höhere Kosten generieren wird. Für mich eine unverständliche Ungleichbehandlung zu Ungunsten unseres Landes.

Darüber hinaus habe ich grundsätzlich Mühe damit, dass diese Grundstücke ins Eigentum der ÖBB übergehen, da es nämlich sein könnte, dass gewisse Immobilien nur über Enteignung den Besitzer wechseln. Das Land enteignet Grundstücke, welche sie anschliessend der ÖBB verkauft. Wenn ich mir die Debatte des Mai-Landtags zum Gesetz über das Verfahren in Expropriationsfällen vergegenwärtige, als die Regierung von praktisch allen Abgeordneten zur höchsten Zurückhaltung und Vorsicht bei der Gesetzesrevision betreffend Enteignungen gebeten wurde, kann ich dieses Vorgehen nicht gutheissen.

Ich frage mich, weshalb die Regierung diese Grundstücke nicht im Baurecht abgeben möchte. Dies macht sie in anderen Fällen auch, wie auf Seite 144 beschrieben, wo nachgelesen werden kann:

«Sämtliche Grundstücke, auf denen sich Anlagen der Gleisinfrastruktur, der Haltestellen oder Nebenanlagen befinden werden, werden in das Grundeigentum der ÖBB übertragen. Für Nebenanlagen (P&R-Plätze, B&R-Plätze, Kurzzeitparkplätze, Vorplätze, Unterführungen bei Haltestellen, Grünanlagen), die sich im Eigentum von Liechtenstein befinden werden, werden die ÖBB Liechtenstein auf den entsprechenden Grundstücken unentgeltliche Baurechte einräumen.»
Weshalb ist die Baurechtslösung nur für Nebenanlagen möglich?

Bauchweh bereitet mir auch die Thematik Infrastrukturbenützungsentgelt. Auf Seite 128 des Berichts geht die Regierung auf das Infrastrukturbenützungsentgelt ein. Gemäss Schienen-Control GmbH, die staatliche österreichische Gesellschaft für Schienenmarktregulierung, unterteilt sich das Infrastrukturbenützungsentgelt in Wegeentgelt und Entgelt für die Benützung von Serviceeinrichtungen wie Bahnhöfe, Terminals und anderes. Liechtenstein soll von der Entrichtung des Entgelts für die Nutzung der Haltstellen für den Nahverkehr bei sämtlichen Haltestellen auf seinem Staatsgebiet sowie für die Nutzung der Haltestelle Nendeln für den Personenfernverkehr befreit werden.

Kein Wort wird im Bericht der Regierung aber in Bezug auf das Wegeentgelt verloren. Hierbei handelt es sich um Entgelte für die Benutzung der Schieneninfrastruktur. Die Schienen -Control GmbH betont hierzu auf ihrer Homepage:

„Die Berechnung wird nach verschiedenen Parametern vorgenommen. Von allen Infrastrukturbetreibern einheitlich werden die Zugkilometer, die zurückgelegte Strecke, zur Berechnung herangezogen. Zusätzlich werden von der Mehrheit der Unternehmen auch noch die Bruttotonnenkilometer (Gewicht von Fahrzeug und Ladung mal der zurückgelegten Strecke) herangezogen. Anhand dieser beiden Parameter kann die Abnutzung der Schieneninfrastruktur gut abgebildet werden.“
Ist Liechtenstein auch vom Infrastrukturbenützungsentgelt für die Strecke zwischen den Haltestellen, also das sogenannte Wegeentgelt, beim Nahverkehr befreit? Falls Nein, mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Welche Einnahmen generiert die ÖBB durch Infrastrukturentgelte durch den Güterverkehr und den Personenfernverkehr auf der Strecke von der Österreicher- zur Schweizer Grenze?

Wurde mit der ÖBB darüber verhandelt, ob Liechtenstein an den Wegeentgelten des Güterverkehrs und des Personenfernverkehrs partizipieren kann?

Keine Frage: Die S-Bahn ist von grundlegender Bedeutung für unser Land. Die S-Bahn würde die Standortattraktivität Liechtensteins aufgrund der verbesserten Erreichbarkeit massgeblich erhöhen. Ich glaube auch, dass sie von den Pendlern angenommen wird und der Benutzung des ÖV’s einen Schub verleihen würde. Das Mobilitätskonzept 2030 ist darauf abgestimmt, was ebenfalls von grundlegender Bedeutung ist. Die schnelleren Fahrzeiten gegenüber dem Linienbus und der praktisch gleiche Zeitaufwand zwischen PKW und S-Bahn wird ebenfalls dafür sorgen, dass die Fahrgastzahlen zunehmen werden. Seit ich politisch aktiv bin setze ich mich für den Bau der S-Bahn ein, weil ich überzeugt bin, dass sie unser Land verkehrstechnisch, umweltpolitisch, wirtschaftspolitisch und gesellschaftspolitisch einen Schub verleihen kann.

Ich bin auch heute noch ein Befürworter der S-Bahn. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass sie auch umgesetzt und gebaut wird. Mir fehlt aber der Glaube daran, dass auf Basis dieses Berichts wir auf absehbare Zeit eine S-Bahn bauen werden. Zu viel weiss man nicht.

Auch für mich persönlich sind zu viele Fragen ungeklärt, weshalb ich mich ausser Stande sehe, diesem Verpflichtungskredit zuzustimmen. Ich wünschte mir, dass sich die Regierung bereit erklärt, nochmals über die Bücher zu gehen, um die offenen Fragen einer Beantwortung zuzuführen und dann mit einem stimmigen und fundierten Bericht, mit welchem alle Aspekte geklärt und transparent dargelegt werden, nochmals an den Landtag gelangt. Ein ähnliches Vorgehen hat die Regierung beim Landesspital gewählt und es hat sich bewährt. Ob wir ein oder eineinhalb Jahr früher oder später diese S-Bahn bewilligen, spielt doch keine Rolle. Es ist ein Generationenprojekt, ausgelegt auf viele Jahrzehnte, da kommt es auf ein Jahr früher oder später nicht an.

Wichtig ist doch das Endresultat und dieses sollte lauten, dass die Stimmberechtigten der S-Bahn zugestimmt haben. Wenn die Stimmberechtigten diesen Spätsommer oder im Herbst Nein zur S-Bahn sagen sollten, dann ist sie vom Tisch, dann werden wir mit den Nachteilen leben müssen. Lieber mit einem Jahr Verzögerung ein Ja, als ein Nein wegen plötzlicher Eile und vielen Unbekannten.

Mir fehlt jedoch der Glaube daran, dass die Regierung Hand für weitere Abklärungen und Konzepte reicht. Mehrere Abgeordnete haben dies bereits im Mai-Landtag gewünscht und schon damals hat die Regierung diese Stimmen nicht hören wollen.

Ich bin froh, dass die S-Bahn wieder Fahrt aufgenommen hat. Aber ist es nicht besser, wenn sie mit 100 km/h ans Ziel kommt, als mit 200 km/h gegen eine Wand donnert? Mir scheint es, dass momentan der Lokomotivführer Risch die S-Bahn ungebremst in diese Wand fahren lässt.

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