Freitag, 6. September 2019

GPK-Bericht zur Post AG

Eine Klage wäre ein politisches Signal gewesen

Landtagsvotum zum GPK-Bericht in Sachen Klageverzicht beim Projekt "e-Solutions" der Post AG

Mit diesem Bericht der GPK zum Auftrag des Landtages, den Entscheid der Regierung zum Verzicht einer Klage hinsichtlich der Vorkommnisse bei der Liechtensteinischen Post AG bezüglich des Projektes ‘eSolutions’ zu untersuchen, wird wohl ein Schlussstrich unter dieses traurige Kapitel gezogen. Die letzte Frist einer möglichen Klage ist am 23. August 2019 abgelaufen und deshalb ist eigentlich alles, was wir heute zumindest in Bezug auf diesen Fall diskutieren, nicht mehr von Relevanz.

Trotzdem erachte ich es als richtig und wichtig, dass dieser Auftrag der GPK erteilt wurde und wir heute im öffentlichen Landtag darüber sprechen. Das Thema Post AG und ‘eSolutions’ ist ja nicht irgendein 0815-Thema. Es ging um über 20 Mio. an Steuergeldern, welche bei der Post AG durch falsche Strategie vernichtet wurden. Zudem hat der PUK-Bericht Verfehlungen von Seiten des damaligen Verwaltungsrats sowie der damaligen Geschäftsleitung zu Tage gebracht. Aus diesem Grunde bin ich der Ansicht, dass die Bevölkerung ein Anrecht hat zu erfahren, wie die Regierung zu diesem Entscheid kam, auf welche Fakten und Argumente sie sich dabei stützte und was alles in Bezug auf die Entscheidungsfindung unternommen wurde. Die GPK hat den Auftrag des Landtages sehr gewissenhaft ausgeführt. Die GPK-Mitglieder waren sich der Verantwortung, welche mit diesem Auftrag einher ging, sehr bewusst. Sie waren sich im Klaren darüber, dass es sich um ein Thema handelt, welches die Bevölkerung beschäftigt sowie sehr kontrovers mit einer grossen Portion Unverständnis gegenüber dem Klageverzicht diskutiert wird.

Die GPK hat die gesetzlichen Möglichkeiten, welche einer Geschäftsprüfungskommission zustehen, vollumfänglich ausgeschöpft. Da diese jedoch eingeschränkt sind, war es der GPK nicht möglich, die vier Fragen, welche mit dem Auftrag des Landtags verbunden waren, bis ins Detail zu prüfen und zu beantworten. Sollte ein vertiefter Einblick in die Entscheidungsfindung hinsichtlich Klageverzicht der Regierung und des Verwaltungsrates der Post AG gewünscht werden, müsste der Landtag eine PUK einsetzen. Ich bezweifle die Sinnhaftigkeit einer PUK, da zum einen - wie gesagt - die letzte Frist verstrichen ist und eine PUK somit sachlich nichts mehr ändern können wird. Zum anderen bin ich überzeugt davon, dass eine PUK keine neuen Fakten zu Tage bringen wird, welche von Relevanz sind oder die Klageverzichts-Entscheidung in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass das zuständige Ministerium seriös und fundiert mit dieser Thematik umgegangen ist und es sich bewusst war, dass es sich hierbei um ein hoch sensibles Thema handelt. Es wurden verschiedene rechtliche Abklärungen in Bezug auf eine Organhaftungsklage in Auftrag gegeben, Bewertungen vorgenommen bzw. Erfolgsaussichten abgewogen und Vergleichsverhandlungen aufgenommen, welche jedoch zu keiner Einigung führten. Aus diesem Grunde musste sich die Regierung entscheiden, ob das Land Liechtenstein als Mehrheitsaktionär Verantwortlichkeitsansprüche geltend machen soll oder nicht. Die Regierung hat sich dagegen entschieden. Auch diesen Entscheid kann im Grossen und Ganzen nachvollziehen. Für mich wäre der Verwaltungsrat der Post AG jenes Gremium gewesen, welches klagen hätte müssen.

Sowohl der damalige Bericht der KPMG als auch der PUK-Bericht haben Verfehlungen von Seiten des damaligen Verwaltungsrats sowie der damaligen Geschäftsleitung zu Tage gebracht. Meines Erachtens wäre es in der Verantwortung des heutigen Verwaltungsrates der Post AG gewesen, gegen diese Verfehlungen vorzugehen. Dies umso mehr, als das Gutachten von Februar 2017 zum Schluss kommt, dass eine Klage nicht aussichtslos wäre, da klare Indizien für ein pflichtwidriges, damit wohl schuldhaftes und möglicherweise schadenverursachendes Verhalten der ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG bestünden. Mitautor dieses Gutachtens war der heutige Staatsgerichtshofpräsident Dr. Hilmar Hoch und daher kann es wohl als fundiert und seriös angesehen werden.

Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch hat den Verwaltungsrat der Post AG aufgefordert, über die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen die ehemaligen Organe der Post AG zu entscheiden. Der Verwaltungsrat hat sich jedoch zwei Mal - zuletzt im Juli 2019 nach Veröffentlichung des GPK-Berichtes und der Aufforderung, dies nochmals zu prüfen - dagegen ausgesprochen.

Der Umgang mit diesem Gutachten vom Februar 2017 wirft Fragen auch. Das Ministerium hat es abgelehnt, dieses Gutachten dem Verwaltungsrat der Post AG zu übergeben. Dem Minderheitsaktionär, der Schweizerischen Post, wurde von Seiten des Ministeriums jedoch Einsicht gewährt. Dies hatte zur Folge, dass der Verwaltungsrat der Post AG ein eigenes Gutachten in Auftrag geben musste.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, hierzu konkret folgende Frage: Weshalb haben Sie es abgelehnt, das Gutachten von Februar 2017 dem Verwaltungsrat der Post AG auszuhändigen, gleichzeitig aber dem Minderheitsaktionär, der Schweizerischen Post, Einsicht gewährt?

Das Verhalten des heutigen Verwaltungsrates wirft aber auch Fragen auf. Nachdem die GPK den Bericht mit den Empfehlungen veröffentlichte, forderte Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch den Verwaltungsrat der Post AG ebenfalls auf, zu den Empfehlungen der GPK Stellung zu nehmen, wie im Vaterland zu lesen war. Obwohl der Verwaltungsrat der Post AG den GPK-Bericht kannte und daraus entnehmen musste, dass sich die GPK in ihren Ausführungen auf das Gutachten von Februar 2017 stützt, sah er sich meines Wissens nicht veranlasst, nochmals weder beim zuständigen Ministerium noch bei der GPK um Zustellung dieses Gutachtens zu bitten. Das erachte ich als unseriös. Meines Erachtens hätte es keinen triftigen Grund gegeben, von Seiten des Ministeriums die Zustellung dieses Gutachtens nochmals zu verweigern. Zumindest eine nochmalige Anfrage wäre für mich ein Muss gewesen. Für mich deutet dies darauf hin, dass der Verwaltungsrat der Post AG überhaupt kein Interesse hatte, diese Thematik und die Empfehlung der GPK nochmals vertieft abzuklären. Im Zentrum stand der Wunsch, dieses Thema nun endgültig zu den Akten legen zu können. Es macht den Anschein, als wollte man dies gar nicht mehr genauer untersuchen.

Die letzte Woche vor Ablauf der ersten Frist wirft ebenfalls Fragen auf: Der erste Verjährungstermin war der 23. September 2018, ein Sonntag. Deshalb hätte eine Klage bis Freitag, 21. September 2018 eingereicht werden müssen. Das Ministerium gab am Montag, 17. September 2018 vorsorglich eine entsprechende Rumpfklage in Auftrag. Einen Tag später, am 18. September fand eine Regierungssitzung statt, an welcher der Regierungschef-Stellvertreter diese Rumpfklage und den ersten Verjährungstermin mit keinem Wort erwähnte. Tags darauf war das Ministerium im Besitz dieser vorsorglichen Rumpfklage. Wiederum ein Tag später, wandte sich Vizeregierungschef Daniel Risch telefonisch an den Regierungschef, der im Ausland war, sowie mit einem «dringlichen Mail» an die anderen Regierungsräte. Er schrieb ihnen, dass er ohne gegenteilige Rückmeldung der Mehrheit der Regierungsmitglieder von einer Klage absehen würde. Solche negativen Rückmeldungen hat er dann zumindest mehrheitlich nicht bekommen, womit er auf die Einreichung der Klage verzichtete. Der formelle Beschluss nicht zu klagen fiel dann erst in der Regierungssitzung vom 25. September 2018, als zwei Tage nach Ablauf der ersten Frist.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, dieses Vorgehen wirft für mich Fragen auf. Weshalb erwähnten Sie dieses Thema, die eingereichte Rumpfklage und das bevorstehende erste Fristdatum an der Regierungssitzung vom 18. September 2018 mit keinem Wort? Weshalb haben Sie es unterlassen, die Regierung am 18. September 2018 über diesen Klageverzicht entscheiden zu lassen?

Mit diesem Vorgehen kurz vor Ablauf der ersten Frist hat sich auch die GPK befasst. Im Bericht kann nachgelesen werden: «Dr. Daniel Risch räumt dazu mündlich ein, dass, in der Rückschau, eine Information der Regierung an der Regierungssitzung vom 18. September 2018 sinnvoll gewesen wäre.» Meines Erachtens wäre es nicht nur sinnvoll, sondern zwingend gewesen, dass sie die Regierung am 18. September 2018 über das in wenigen Tagen anstehende erste Fristdatum sowie die vorsorglich in Auftrag gegebene Rumpfklage in Kenntnis setzen und Sie den formellen Beschluss fällen lassen.

Weil Sie hätten Sich bewusst sein müssen, dass Sie bei diesem Themenbereich durch ihre berufliche Vorgeschichte in der Bevölkerung unter besonderer Beobachtung stehen. Ich bin der Ansicht, dass es politisch geschickter und für die Bevölkerung glaubhafter gewesen wäre, wenn Sie in den Ausstand getreten wären. Die rechtlichen Möglichkeiten wären gegeben gewesen. Art. 6 des Landesverwaltungspflegegesetzes steht in Absatz d, dass unter anderem ein Mitglied der Regierung von der Ausübung einer Verwaltungssache ausgeschlossen ist, wenn es in Sachen, in denen es als Bevollmächtigte, Verwalter oder Geschäftsführer eine Partei oder in ähnlicher Art bestellt waroder noch ist. In der Geschäftsordnung der Regierung steht derselbe Passus. Das Gesetz bezieht sich also ganz klar auch auf die Vergangenheit.

Ihre Mitgliedschaft in der Geschäftsleitung der Post AG führt dazu, dass Sie eine gewisse emotionale und persönliche Verbindung zum Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Dies hätten Sie in Betracht ziehen müssen, auch wenn Sie mit der ganzen E-Solutions-Strategie überhaupt nichts zu tun hatten. Das Debakel bei der Post AG geschah vor Ihrem Eintritt in die Geschäftsleitung der Post AG. Trotzdem hätten Sie sich meines Erachtens für befangen erklären müssen. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu wären auf jeden Fall vorhanden gewesen.

Der GPK-Bericht macht meines Erachtens zum wiederholten Male deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Oberaufsicht der Regierung über die öffentlichen Unternehmen und die Möglichkeiten, welche der Landtag hat, unbefriedigend sind. Persönlich kann ich dem Entscheid der Regierung, nicht zu klagen, einiges abgewinnen. Auch wenn die Möglichkeit bestanden hätte, ist für mich die Regierung eigentlich die falsche Instanz für eine solche Klage. In der Verantwortung stand meines Erachtens der heutige Verwaltungsrat der Post AG. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch hat den Verwaltungsrat der Post AG zwei Mal aufgefordert, dies abzuklären. Die ablehnende Entscheidung konnte er - ob sie ihm passt oder nicht - nur zur Kenntnis nehmen, weshalb man ihm diesbezüglich keinen Vorwurf machen kann.

Dies deshalb, weil die Regierung keine Weisungskompetenz gegenüber den öffentlichen Unternehmen und Institutionen hat. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass wir bei fast allen öffentlichen Unternehmen Probleme haben oder zumindest hatten. Ich bin der Ansicht, dass der Regierung bei gewissen Sachverhalten eine Weisungskompetenz gegeben werden muss, um gegebenenfalls frühzeitig eingreifen zu können. Schliesslich sind das Land und die Bevölkerung Liechtensteins Besitzer dieser Unternehmen und die Regierung deren Vertreter. Der Regierung sollte wieder mehr Handhabe gegeben werden. Wie weitreichend diese sein soll, muss natürlich diskutiert werden.

Neben der Regierung gilt es auch den Landtag wieder zu stärken. Der Landtag hat eigentlich gar nichts zu sagen. Er kann den Geschäftsbericht zur Kenntnis nehmen, das war es dann auch schon. Wenn es aber Probleme gibt, dann muss er teilweise Millionen zur Verfügung stellen, um Unternehmen zu retten. Während dieser Legislaturperiode war dies bereits zwei Mal der Fall - bei Radio Liechtenstein und beim Landesspital. Der Landtag hat sich fast alle Möglichkeiten der Einflussnahme aus der Hand nehmen lassen. Er sollte wieder mehr Mitsprache bei der Bestellung und Absetzung von Verwaltungsräten bekommen und grösseren Einfluss auf die Eignerstrategie nehmen können.

Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen aus dem Jahr 2015 nun dem Landtag vorgelegt werden muss. Die Regierung möchte mit dieser Motion warten, bis ein rechtskräftiges Urteil betreffend die Entlassung des VR-Präsidenten der Telecom Liechtenstein AG vorliegt. Bis diese Motion auf den Tisch kommt, kann es also noch Jahre dauern. Das dauert mir zu lange.

Wenn man sich vergegenwärtigt, wie oft sich der Landtag in den vergangenen Jahren mit den Problemen bei den öffentlichen Unternehmen und Institutionen beschäftigen musste, kann man nur den Kopf schütteln. Post, Telecom, Universität, Landesmuseum, Landesspital, Radio L, Pensionskasse, LED - die Liste ist lang, zu lang. Und sie zeigt, dass wir diesbezüglich ein grosses Problem haben. Das hat auch der GPK-Bericht zur Post AG wieder aufgezeigt, indem dargelegt wurde, dass der Regierung die Möglichkeit - sprich die Weisungskompetenz - fehlte. Die Zeit ist mehr als reif, dass die Regierung die Forderungen der Motion umsetzt und sie nun so rasch als möglich dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt.

Es leuchtet mir zwar ein, dass der Verwaltungsrat der Post AG aus ökonomischen oder strategischen Gründen kein Interesse an einer solchen Klage hatte, zumal eine solche Geld kostet und man nie sicher sein kann, ob man einen solchen Prozess gewinnt oder verliert. Zudem würde er vermutlich Jahre dauern.

Für mich hat die Post AG, welche mehrheitlich dem Land Liechtenstein und somit der Bevölkerung gehört, aber auch eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Es geht um Steuergelder in Höhe von über 20 Millionen Franken, die vernichtet wurden. Es wäre dem Verwaltungsrat der Post AG gut zu Gesicht gestanden, diese Verantwortung als öffentliches Unternehmen in seine Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und diese wahrzunehmen.

Der Verwaltungsrat der Post AG nahm darauf meines Wissens aber keine Rücksicht bzw. zog dieses Faktum nicht in seine Entscheidungsfindung mit ein. Das finde ich falsch. Die letzte mögliche Frist lief am 23. August 2019 ab. Das Thema ist also vom Tisch. Eine Klage wäre aber ein politisches Signal gegenüber der Bevölkerung gewesen, für welches es nun leider zu spät ist.

Donnerstag, 5. September 2019

Medienförderung - Medienstandort


Medienförderung auf eine objektive und neutrale Berichterstattung ausrichten

Landtagsvotum zur Medienförderung und zum Medienstandort

Sowohl Medienmarkt als auch Medienkonsum sind international im Wandel begriffen. Die gedruckte Zeitung verliert an Bedeutung. Werbung wie auch die Mediennutzung wandern vermehrt ins Internet ab. Die Umfrage des Liechtenstein-Instituts zeigt, dass diese Entwicklung auch in Liechtenstein feststellbar ist. Sowohl in der geschlossenen wie auch in der offenen Umfrage werden Onlineangebote begrüsst. Bei der offenen Umfrage bezeichnen 94 Prozent der Jungen Onlineangebote als sehr wichtig oder wichtig. In der Summe beider Umfragen werden Onlineangebote von zwei Dritteln der Befragten als wichtig oder sehr wichtig eingestuft. Deshalb überrascht es auch nicht, dass Onlinewerbung an Bedeutung gewinnt. Diese wird grösstenteils jedoch nicht bei journalistischen Anbietern gebucht, sondern bei Suchmaschinen. Dies zum Nachteil der gedruckten Presse, da die Onlinewerbeeinnahmen von Medienunternehmen die Einbussen bei der Printwerbung bei weitem nicht kompensieren können. Es zeigt sich, dass sich im Journalismus mit Onlinewerbung kaum Geld verdienen lässt, wie im Bericht der Universität Fribourg nachzulesen ist.

Damit befinden sich die Zeitungen in einem Dilemma. Auf der einen Seite nimmt die Onlinenutzung zu und gleichzeitig jene der gedruckten Tageszeitung ab; auf der anderen Seite lässt sich mit dem Onlineangebot kein Geld verdienen und zugleich sinken die Werbeeinnahmen der gedruckten Tageszeitung. Die Regierung geht davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Auf Seite 12 der Interpellationsbeantwortung schreibt sie: «Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese unvermindert fortsetzen werden und es für klassische Print Medien weiterhin sehr schwierig sein wird, das Niveau der Werbeeinnahmen zu halten oder gar auszubauen.» Die Regierung geht davon aus, dass die Umsatzrückgänge im Print Werbemarkt sich eher noch verstärken und mit Rückgängen von jährlich 10 - 20 Prozent zu rechnen sei.

Für den Medienmarkt Liechtenstein kommt erschwerend hinzu, dass das Medienangebot gemessen an der Kleinheit des Landes sich rein marktlich gesehen nicht bereitstellen lässt. Deshalb kommt die Universität Fribourg zum Schluss, dass die öffentliche Finanzierung in Form von Medienförderung für die privaten Medien und der Landesbeitrag für den öffentlichen Rundfunk für das Überleben der liechtensteinischen Medien zentral ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ohne Medienförderung keine Medienvielfalt, sondern Medienkonzentration auf einen Anbieter. Medienkonzentration führt jedoch zu einer Ballung von Meinungsmacht und gefährdet die Vielfalt der Medienberichterstattung, wie in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 23 nachgelesen werden kann. Deshalb unterstütze ich die Regierung, wenn sie auf Seite 12 der Postulatsbeantwortung schreibt: «Aus demokratiepolitischen Überlegungen ist daher das Vorhandensein einer gewissen Meinungsvielfalt basierend auf einer Vielfalt von Medienberichterstattung essentiell, wobei Vielfalt nicht nur ein quantitatives, sondern ebenso ein qualitatives Merkmal umfasst.»

Ich bin froh, dass die Regierung damit untermauert, dass auch das qualitative Merkmal aus demokratiepolitischen Überlegungen von grösster Bedeutung ist. Vom sich verändernden Medienkonsumverhalten und den rückläufigen Werbeeinahmen ist auch die Qualität betroffen, die darunter leidet. Dies bestätigt die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 15. Sie schreibt: 

«Ein Zusammenhang zwischen den wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Medienunternehmens und der Qualität der Medienerzeugnisse ist jedoch naheliegend. Aufgrund der sinkenden Werbeeinnahmen haben die für Journalismus zur Verfügung stehenden Ressourcen stark abgenommen. Der daraus resultierende Spardruck für Medienschaffende steht im Widerspruch zur Notwendigkeit, attraktive Inhalte zu produzieren.» 
Die Universität Fribourg mahnt darüber hinaus, dass es Belege dafür gäbe, dass aufgrund fehlender Ressourcen die Abhängigkeit und damit der Einfluss von PR-Quellen von Unternehmen und Verwaltung zunehmen würde.

Ich teile die Ansicht der Autoren der Studie der Universität Fribourg, wenn sie in dieser Entwicklung von einer Medienkrise und einer Gefahr für die Demokratie schreiben, so wie sie es auf Seite 17 des Berichts tun. Dort kann nachgelesen werden: «Durch die schwindenden Ressourcen nehmen die Möglichkeiten der Medien ab, kritisch und umfassend über das politische, wirtschaftliche und kulturelle Geschehen auf allen föderalen Ebenen zu berichten. Durch den Mangel an Ressourcen ist die Berichterstattung episodischer geworden und es werden weniger Hintergrundinformationen und Zusammenhänge vermittelt.» Diese Entwicklung ist bei den Liechtensteiner Medien ebenfalls feststellbar. Vermutlich noch verstärkt, da die Kleinheit unseres Landes und der damit einhergehende viel zu kleine Medienmarkt diese Entwicklung noch verstärken bzw. beschleunigen.

Und deshalb bin ich der Ansicht, dass die Politik unseres Landes auf diese Entwicklung reagieren und die Medienförderung auf die neuen Gegebenheiten ausrichten muss. Wenn wir so weiterfahren, wird es über kurz oder lang zu einer Medienkonzentration mit grossen Einbussen in Meinungs- und Medienvielfalt kommen, was meines Erachtens nicht erstrebenswert ist. Auch die Liechtensteiner Bevölkerung wünscht sich Medienvielfalt und begrüsst die Förderung von Medien. Zwei Drittel der Befragten stehen einer Medienförderung zustimmend gegenüber; 60 Prozent sprechen sich zudem für die Finanzierung von Radio Liechtenstein aus.

Die Regierung macht in ihren Berichten, gestützt auf die Studie der Universität Fribourg, verschiedene Vorschläge, wie die Medienförderung unter der Prämisse des Erhalts einer vielfältigen Medienlandschaft angepasst werden könnte.

Auf Seite 25 der Interpellationsbeantwortung schlägt die Regierung vor, dass neben Print Medien, Radio und Fernsehen auch Online-Medien unterstützt werden könnten. Auf diese Weise soll auch dem digitalen Wandel Rechnung getragen werden. Diesen Vorschlag unterstütze ich.Wenn man die Resultate der Umfrage des Liechtenstein-Instituts betrachtet zeigt sich, dass gerade die jüngeren Generationen vermehrt Medien online konsumieren. Eine Stärkung des Online-Angebotes würde die Erreichbarkeit bei den Jüngeren massgeblich erhöhen, womit auch politische Inhalte vermehrt von den Jugendlichen wahrgenommen werden. Dies scheint mir auch für die Demokratie unseres Landes von besonderer Bedeutung zu sein. Dies umso mehr, als die Regierung in der Interpellationsbeantwortung davon ausgeht, dass es in Liechtenstein zu einer verstärkten Verschiebung von den klassischen Print Medien zu Online-Medien kommen wird. Ich teile diese Einschätzung, weshalb für mich die Stärkung des Online-Angebotes und somit die Einführung von Medienförderung für Online-Berichterstattung zwingend ist.

Die Einführung von Medienförderung für Online-Angebote wird ohne Gesetzesänderung nicht machbar sein. Art. 4 Abs. 3 des Medienförderungsgesetzes schreibt vor, dass mehrere periodische Medien desselben Medienunternehmens, die ungeachtet der Verbreitungsart weitgehend denselben Inhalt haben, bei der Beurteilung der Förderungsberechtigung nur einmal berücksichtigt werden dürfen. Da Online-Berichte von Vaterland und Volksblatt praktisch vollumfänglich auch tags darauf im jeweiligen Printmedium zu finden sind, schliesst dieser Artikel meines Erachtens momentan die Förderung von Online-Angeboten aus.

Positiv erachte ich auch die angedachte Innovationsförderung. Ich stimme der Regierung zu, dass eine solche Unterstützung dabei helfen kann, dass neue journalistische Angebote gegründet werden, mit welchen auch die Medienvielfalt erhöht wird. Darüber hinaus werden sich auch die Medien der Digitalisierung nicht verschliessen können. Bis heute ist noch nicht absehbar, welche konkreten Möglichkeiten aber auch Gefahren sich daraus für Medienunternehmen ergeben. Eine Innovationsförderung kann auch in Bezug auf die Entwicklung der Medienbranche durch die Digitalisierung hilfreich sein.

Es gilt jedoch zu bedenken, dass - wie auch die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 26 schreibt - mit einer Erweiterung der bestehenden Förderkriterien und der Ergänzung der Medienförderung der Umfang der Finanzmittel erhöht werden müsste. Dieser Einschätzung der Regierung kann ich beipflichten. Wenn man die Medienförderung erweitern will, wird es unumgänglich sein, den Medienförderungstopf weiter zu äufnen. Ich glaube aber, dass dies für die Medienvielfalt und somit auch die Demokratie unseres Landes gut angelegtes Geld wäre.

Kritisch stehe ich jedoch dem Vorschlag der Autoren der Studie der Universität Fribourg gegenüber, Radio Liechtenstein zusätzliche Mittel in Bezug auf den Ausbau des Online-Angebotes zukommen zu lassen. Sicher spricht nichts dagegen, wenn Radio Liechtenstein seine Online-Plattform dermassen erweitert, dass nicht nur bestehende Sendungen online zugänglich gemacht werden, sondern auch Audio- und Videoinhalte exklusiv für das Webangebot produziert werden. Die Autoren schlagen vor, das audiovisuelle Angebot des LRF deutlich auszubauen und die Internetseite von Radio Liechtenstein in Richtung Multimediaanbieter zu entwickeln. Dies würde den Finanzbedarf von Radio Liechtenstein erhöhen und es sei angezeigt, eine die Finanzierung hierfür bereitzustellen und den Staatsbeitrag zu erhöhen, so die Autoren der Universität Fribourg.

Dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk würde dies zwar entsprechen, da in Artikel 4 Abs. 2 Bst. b die Verbreitung von Online-Angeboten explizit als Tätigkeit genannt wird. Es darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass Radio Liechtenstein mit seinem Online-Auftritt in direkter Konkurrenz zu den privaten Medienunternehmen steht. Meines Erachtens wäre es störend, die Medienförderung für Online-Dienste einzuführen, und dem eigenen Unternehmen, welches bereits jährlich einen Staatsbeitrag in Millionenhöhe erhält, weitere Unterstützung für den Online-Auftritt zukommen zu lassen. Da gemäss Gesetz Online-Angebote bereits heute zum Aufgabenbereich von Radio Liechtenstein gehören, hat der Liechtensteinische Rundfunk einen solchen Ausbau mit den bestehenden Finanzmitteln zu bewerkstelligen. Das heisst für mich: Im heutigen Staatsbeitrag sind die Ausgaben für die Online-Angebote inkludiert.

Es ist eine unternehmens-strategische Frage, ob dieser Auftritt ausgebaut werden soll und ob genügend finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind. Radio Liechtenstein hat sich mit seinem Online-Angebot der Konkurrenz zu stellen. Es darf nicht sein, dass das Land mit einer Erhöhung des Staatsbeitrages dem Radio beim Online-Angebot einen Vorteil gegenüber den privaten Unternehmen verschafft. Diesbezüglich gilt es, dem Gleichheitsgebot nachzuleben. Da dem Radio jährlich weit mehr finanzielle Mittel des Landes zufliessen, als die einzelnen privaten Medienunternehmen über die Medienförderung erhalten, wäre es für mich stossend, dem Radio für jene Angebote, bei welchen es sich der Konkurrenz stellen muss, durch höhere Beiträge einen Vorteil zu verschaffen. Einem solchen Vorhaben könnte ich nicht zustimmen.

Abschliessend möchte ich noch auf die Kriterien zum Erhalt von Medienförderung eingehen, welche sowohl in der Postulats- als auch in der Interpellationsbeantwortung angesprochen wird. Ich bleibe dabei: Für mich ist es angezeigt, die Medienförderung auf eine objektive und neutrale Berichterstattung auszurichten oder diese zumindest verstärkt als Kriterium heranzuziehen. Die Argumente der Regierung, welche diesem Vorhaben eher skeptisch gegenübersteht, überzeugen mich nicht. Objektivität der Berichterstattung sei je nach Leserschaft subjektiv geprägt und falle unterschiedlich aus. Die Vaduzer Medienhaus AG spricht in ihrer Stellungnahme sogar von einem Eingriff in die Pressefreiheit.

Weshalb soll bei den Printmedien nicht möglich sein, was im Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk in Artikel 5 verankert ist. Dort steht verkürzt geschrieben 

«Der LRF hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der liechtensteinischen Rechtsordnung, insbesondere auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit, Bedacht zu nehmen sowie die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und die Ausgewogenheit der Programme […] zu gewährleisten.»
Für mich ist es widersprüchlich, bei den Printmedien mit Objektivität und Neutralität Mühe zu haben, dem staatseignen Radio dies aber sogar ins Gesetz zu schreiben.

Ich kann nicht nachvollziehen

  • wenn das Liechtensteiner Vaterland mit Frontaufmacher und weiteren vier bis sechs Seiten über einen VU-Parteitag berichtet und die Berichterstattung über einen FBP-Parteitag im Vaterland über eine viertel Seite nicht hinauskommt und dies auch umgekehrt so feststellbar ist;
  • wenn das Liechtensteiner Volksblatt über alle Veranstaltungen der FBP-Ortsgruppen berichtet und jene der VU komplett unerwähnt lässt und dies auch umgekehrt so feststellbar ist;
  • wenn Veranstaltungen der Oppositionsparteien in den Zeitungen je nach Thema und Partei mit maximal einer halben Seite abgehandelt werden und bei jenen der Koalitionsparteien im Volksblatt bei FBP und im Vaterland bei VU mit der grossen Kelle angerichtet wird;
  • wenn über Medienkonferenzen von FBP und VU in Volksblatt und Vaterland mit Titelseite und weiteren Texten berichtet wird, und jene der Oppositionsparteien im Innenteil mit einer viertel bis maximal halbe Seite abgehandelt werden.

Dann ist Neutralität und Objektivität nicht ein subjektives Empfinden, sondern ein klar feststellbarer Wert. Ich werde den Zeitungen nie verbieten wollen, Meinungen abzugeben, kritisch zu kommentieren, sich bei Sachthemen zu positionieren. Das meine ich nicht, wenn ich von Neutralität und Objektivität spreche. Das ist ein Grundpfeiler der Aufgaben der Massenmedien und diesen braucht es, wenn von Kritik und Kontrollfunktion und von der 4. Gewalt des Staates gesprochen wird. Ich kann aber von Medien im 21. Jahrhundert erwarten, dass gleiche Themen und gleiche Veranstaltungen in den Medienerzeugnissen ungefähr die gleiche Wertung erhalten, unabhängig davon, von welcher Partei eine solche Veranstaltung organisiert oder durchgeführt wird. Und das ist bei uns in Liechtenstein nun Mal nicht gegeben, weil die FBP als Minderheitsaktionär und die VU über eine Stiftung in enger Verbindung zu Volksblatt bzw. Vaterland stehen. Und deshalb ist es für mich eine minimale Grundvoraussetzung, dass die Medienförderung verstärkt auf Objektivität und Neutralität ausgerichtet wird.

Mein Vorschlag anlässlich der der Diskussion zur Überweisung des Postulats der Freien Liste, Parteien zu verbieten, Inhaber bzw. Teilhaber von Massenmedien zu sein, ging sehr weit. Das ist mir bewusst. Wenn die Regierung nun in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 30 schreibt, dass dies aus verfassungsrechtlicher Sicht fraglich erscheint, ob dies mit der Pressefreiheit vereinbar wäre, kann ich dies nachvollziehen. Aber die verstärkte Ausrichtung der Medienförderung auf Objektivität und Neutralität steht dem nicht entgegen und eine solche kann man auch von Zeitungen erwarten, bei welchen politische Parteien zu den Besitzern gehören.

Dieses Thema steht für mich in enger Verbindung mit dem von der Freien Liste seit Jahren gehegten Wunsch, auch Parteiaussendungen wie dem ‘Weiss Magazin’, dem ‘Hoi Du’ oder der Publikation der Neuen Fraktion bzw. der DPL Medienförderung zukommen zu lassen. Das sehe ich nicht. Nicht jedoch, weil ich dagegen wäre, dass die Oppositionsparteien für ihre Publikationen eine Unterstützung bekommen, sondern weil das Medienförderungsgesetz für mich die falsche rechtliche Grundlage für eine solche Unterstützung darstellt. Meines Erachtens soll das Medienförderungsgesetz für Massenmedien gelten, die über alle Bereiche des Lebens - Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Sport, Kultur - berichten. Ein Parteimedium, welches per se einseitig und subjektiv berichtet, unter das Medienförderungsgesetz zu subsumieren, ist für mich wesensfremd.

Ich würde diesbezüglich einen anderen Ansatz beliebt machen. Ich würde vorschlagen, allen im Landtag vertretenen Parteien eine jährliche Kommunikationspauschale zu entrichten und das Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien dementsprechend zu ergänzen. Ich würde sogar soweit gehen, dass diese Kommunikationspauschale unabhängig der Wähleranteile bei Landtagswahlen oder der Anzahl Sitze im Landtag ausgerichtet wird, um allen im Landtag vertretenen Parteien die gleiche Unterstützung zukommen lassen zu können.

Um dem Gleichheitsgebot nachzuleben ist dies aber nur erstrebenswert, wenn die Medienförderung gleichzeitig auf vermehrte Neutralität und Objektivität ausgerichtet wird.

Ich breche hier bewusst eine Lanze für die Oppositionsparteien. Opposition ist ein Grundpfeiler der Demokratie, ohne Opposition würde es Demokratie, wie sie in der freien westlichen Welt gelebt wird, gar nicht in dieser Form geben. Oppositionsparteien sind keine Schreckgespenster, sondern sie leisten einen wichtigen Beitrag an die öffentliche Meinungsbildung. Und deshalb würde es den beiden Grossparteien gut anstehen, ihre meines Erachtens durch Volksblatt und Vaterland vorhandenen Vorteile in Bezug auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit über Bord zu werfen. Für mich passen die heute vorherrschenden vorhandenen massenmedialen Strukturen und Gegebenheiten nicht mehr ins 21. Jahrhundert.

Deshalb bitte ich die Regierung mutig zu sein. Machen Sie nicht nur Kosmetik am Medienförderungsgesetz. Nutzen Sie die Chance für eine grundlegende Revision, machen Sie das Medienförderungsgesetz nicht nur in Bezug auf die neusten technischen Möglichkeiten modern, sondern auch in Bezug auf Medienfreiheit. Ich bin überzeugt, dass sie in diesem Landtag hierfür eine Mehrheit finden.

Heinz Frommelt machte sich am 27. August 2001 anlässlich seiner programmatischen Ansprache zu seiner Wahl als VU-Präsident für die Parteiunabhängigkeit der Medien stark. Wenn wir es nicht einmal schaffen, Journalisten von unseren Inhalten und Positionen zu überzeugen, dann werden wir die Bevölkerung auch nicht davon überzeugen können, so Heinz Frommelt sinngemäss. Konkret sagte er: 

«Wir müssen der freien, parteiunabhängigen Presse eine Bresche schlagen, die dadurch erst echte Glaubwürdigkeit, journalistische Freiheit und Professionalität gewinnt. Denn ist das nicht letztendlich in unserem eigenen Interesse? Nicht befehlen, nicht zensieren und nicht überreden, sondern überzeugen, heisst die Devise.»
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Mittwoch, 4. September 2019

Finanzausgleich für Naherholungsgebiet Steg-Malbun

"Der Weg der ‘Pflästerlipolitik’ als falsch"

Landtagsvotum zur Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichs für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun

Die Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichs hat zum Ziel, den Sonderzuschlag, welcher als Beitrag zur Deckung der Kosten des Naherholungsgebietes Steg-Malbun der Gemeinde Triesenberg ausbezahlt wird, zu erhöhen. Begründet wird dieses Vorhaben, dass die jährlichen Kosten für das Naherholungsgebiet gemäss Berechnung der Gemeinde im Durchschnitt der letzten zehn Jahre rund CHF 4.1 Mio. betrugen. Nach Gegenüberstellung des Sonderzuschlags von CHF 2.5 Mio. sowie anteilmässigen Steuern und Umlagen von CHF 400'000.-- würden ungedeckte Kosten von rund CHF 1.2 Mio. verbleiben. Dass durch die Sanierung des Staatshaushaltes und die gesunkenen Finanzausgleichszuweisung der Druck auf die Gemeinde Triesenberg, aber auch auf andere Gemeinden, zugenommen hat, liegt auf der Hand. Immerhin erhielt die Gemeinde Triesenberg im Jahr 2018 CHF 3.9 Mio. weniger an Finanzausgleichszuweisungen als noch im Jahr 2008. Dieser Rückgang ist auf die Reduktion des Mindestfinanzbedarfs sowie der Zuschlagssätze der Stufe 2 und des Sonderzuschlags im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Staatshaushaltes zurückzuführen. Mit dem Vorschlag der Initianten würde der Sonderbeitrag für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun jährlich um rund CHF 900'000.-- auf ein Volumen von CHF 3.4 Mio. angehoben.

Es steht - so glaube ich - ausser Frage, dass die Aufgaben, welche die Gemeinde Triesenberg für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun ausführt, von Landesinteresse sind. Ich kann auch die Argumentation des Gemeindevorstehers von Triesenberg nachvollziehen, der in seinem Schreiben an die Abgeordneten vom 8. August 2019 von einer Ungerechtigkeit spricht, wenn die Gemeinde für Ausgaben von landesweiter Bedeutung den Gemeindesteuerzuschlag anheben müsste und somit Einwohnerinnen und Einwohner Triesenbergs diese Aufgaben zu tragen hätten. Ich bin der Ansicht, dass das Land diesbezüglich in der Verantwortung steht, weshalb ich dem Inhalt der Initiative grundsätzlich positiv gegenüberstehe.

Ich sehe aber auch einige Punkte skeptisch. Ich unterstütze das Votum meines Fraktionskollegen Elfried Hasler. Auch mir fehlen noch konkrete Daten, Fakten und Zahlen. Die Kritik der Regierung, dass der Kostennachweis der Gemeinde auf einem Vollkostenansatz, bei welchem nicht nur die direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt werden, sondern mit Hilfe von zahlreichen Schlüssel nicht aufteilbare Kosten auf das Naherholungsgebiet umgelegt werden, kann ich nachvollziehen. Sollte der Landtag heute auf Eintreten auf die Initiative befinden, erwarte ich von den Initianten, dass der Bericht für die 2. Lesung um einiges detaillierter ausfällt und mit konkreten Ausführungen der eigentliche zusätzliche Finanzbedarf für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun ausgewiesen wird.

Probleme macht mir auch der Widerspruch, für welche Gebiete dieser Sonderzuschlag eingesetzt werden darf. In Art. 7 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes wird explizit erwähnt, dass die Gemeinde Triesenberg den Sonderzuschlag für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun erhält. Von Masescha, Gaflei und Silum ist im Gesetz keine Rede. Ich frage mich, ob bei der Berechnung der Gemeinde, dass im Durchschnitt der letzten zehn Jahre rund 4.1 Mio. für das Naherholungsgebiet ausgegeben worden seien, nur die Ausgaben für Steg-Malbun oder auch jene für Masescha, Silum und Gaflei inkludiert wurden. Gemäss Regierung wurden nebst den Kosten für das Gebiet Steg-Malbun der Berechnung anteilsmässige Kosten von CHF 600'000.-- für das talseitige Naherholungsgebiet angerechnet. Diesbezüglich erwarte ich von den Initianten konkretere Ausführungen. Der Sonderbeitrag steht der Gemeinde frei zur Verfügung und somit ist er nicht zweckgebunden. Er wird jedoch nur für Steg-Malbun ausbezahlt und nicht für die anderen Weiler.

Im Schreiben des Gemeindevorstehers an die Abgeordneten wird von Kosten für die zu erfüllenden Infrastrukturaufgaben und Unterhaltsarbeiten im Alpengebiet gesprochen, welche sich abzüglich der Einnahmen auf jährlich rund CHF 3.8 Mio. belaufen würden. Er schreibt also nicht von Steg-Malbun, sondern vom Alpengebiet. Er schreibt zudem von nicht zu vernachlässigbaren Aufwendungen für Masescha, Gaflei und Silum. Für die Gemeinde sei die ausdrückliche Beschränkung des Sonderbeitrags auf Steg-Malbun nicht nachvollziehbar. Deshalb stelle ich mir die Frage, ob die angegebenen Ausgaben sich überhaupt auf jene Bereiche beziehen, welche gemäss Gesetzeswortlaut mit dem Sonderbeitrag unterstützt werden sollen. Sollten sie sich auf das Alpengebiet, also inkl. Masescha, Silum und Gaflei beziehen, so erwarte ich auf die mögliche 2. Lesung, dass entweder nur die Kosten für Steg-Malbun klar ausgewiesen werden oder dass die Initianten beantragen, den Gesetzeswortlaut Steg-Malbun in Alpengebiet abzuändern. Denn gemäss Bericht der Regierung auf Seite 15 kann davon ausgegangen werden, dass die berechnete Sonderlast deutlich geringer als angegeben ausfallen würde und die jährliche Abgeltung nicht als unangemessen betrachtet werden kann. Sollte auf die Initiative eingetreten werden, erwarte ich detaillierte und klare Ausführungen hierzu.

Wie gesagt, kann ich inhaltlich dieser Initiative einiges abgewinnen. Wir lösen mit ihr jedoch nicht das grundsätzliche Problem des Finanzausgleichs, welches in diesem Hause in den letzten zwei Jahren immer wieder Anlass für Diskussionen sorgte. Ich frage mich schon, ob es richtig ist, ein punktuelles Finanzausgleichsproblem zu lösen, die gesamtheitliche Lösung jedoch weiter auf die lange Bank zu schieben. Ich glaube, wir wählen den falschen Weg. Bei einer gesamtheitlichen Lösung kann der Inhalt der Initiative ebenfalls umgesetzt werden. Eine punktuelle Problemlösung schürt Erwartungen anderer Gemeinden. Es sind bereits Stimmen zu hören, dass beispielsweise Planken, ebenfalls eine Wohngemeinde, dann weitere Unterstützungen fordern wird. Auch die beiden Weiler-Gemeinden Eschen und Mauren, welche grosse Teile der Infrastruktur doppelt führen müssen, dürften wohl Forderungen stellen. Es kommt auch nicht von ungefähr, dass gerade diese beiden Gemeinden den höchsten Gemeindesteuerzuschlag ausweisen. Triesenberg, Eschen und Mauren sind jene drei Gemeinden, welchen die höchsten Finanzausgleichszahlungen ausgerichtet werden. Wenn nun Triesenberg ein weiterer Sonderstatus zuerkannt wird, liegt es auf der Hand, dass sich die anderen beiden Gemeinden ebenfalls mit Forderungen zu Wort melden werden. Deshalb erachte ich den Weg der ‘Pflästerlipolitik’ als falsch. Wir sollten das Problem der Steuerkraftunterschiede gesamtheitlich betrachten und nun nicht damit beginnen, punktuelle Anpassungen vorzunehmen. Mit solchen werden wir das Problem nicht lösen, sondern eher neue schaffen, weshalb ich nicht auf die Initiative eintreten werde.