Mittwoch, 4. September 2019

Finanzausgleich für Naherholungsgebiet Steg-Malbun

"Der Weg der ‘Pflästerlipolitik’ als falsch"

Landtagsvotum zur Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichs für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun

Die Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichs hat zum Ziel, den Sonderzuschlag, welcher als Beitrag zur Deckung der Kosten des Naherholungsgebietes Steg-Malbun der Gemeinde Triesenberg ausbezahlt wird, zu erhöhen. Begründet wird dieses Vorhaben, dass die jährlichen Kosten für das Naherholungsgebiet gemäss Berechnung der Gemeinde im Durchschnitt der letzten zehn Jahre rund CHF 4.1 Mio. betrugen. Nach Gegenüberstellung des Sonderzuschlags von CHF 2.5 Mio. sowie anteilmässigen Steuern und Umlagen von CHF 400'000.-- würden ungedeckte Kosten von rund CHF 1.2 Mio. verbleiben. Dass durch die Sanierung des Staatshaushaltes und die gesunkenen Finanzausgleichszuweisung der Druck auf die Gemeinde Triesenberg, aber auch auf andere Gemeinden, zugenommen hat, liegt auf der Hand. Immerhin erhielt die Gemeinde Triesenberg im Jahr 2018 CHF 3.9 Mio. weniger an Finanzausgleichszuweisungen als noch im Jahr 2008. Dieser Rückgang ist auf die Reduktion des Mindestfinanzbedarfs sowie der Zuschlagssätze der Stufe 2 und des Sonderzuschlags im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Staatshaushaltes zurückzuführen. Mit dem Vorschlag der Initianten würde der Sonderbeitrag für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun jährlich um rund CHF 900'000.-- auf ein Volumen von CHF 3.4 Mio. angehoben.

Es steht - so glaube ich - ausser Frage, dass die Aufgaben, welche die Gemeinde Triesenberg für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun ausführt, von Landesinteresse sind. Ich kann auch die Argumentation des Gemeindevorstehers von Triesenberg nachvollziehen, der in seinem Schreiben an die Abgeordneten vom 8. August 2019 von einer Ungerechtigkeit spricht, wenn die Gemeinde für Ausgaben von landesweiter Bedeutung den Gemeindesteuerzuschlag anheben müsste und somit Einwohnerinnen und Einwohner Triesenbergs diese Aufgaben zu tragen hätten. Ich bin der Ansicht, dass das Land diesbezüglich in der Verantwortung steht, weshalb ich dem Inhalt der Initiative grundsätzlich positiv gegenüberstehe.

Ich sehe aber auch einige Punkte skeptisch. Ich unterstütze das Votum meines Fraktionskollegen Elfried Hasler. Auch mir fehlen noch konkrete Daten, Fakten und Zahlen. Die Kritik der Regierung, dass der Kostennachweis der Gemeinde auf einem Vollkostenansatz, bei welchem nicht nur die direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt werden, sondern mit Hilfe von zahlreichen Schlüssel nicht aufteilbare Kosten auf das Naherholungsgebiet umgelegt werden, kann ich nachvollziehen. Sollte der Landtag heute auf Eintreten auf die Initiative befinden, erwarte ich von den Initianten, dass der Bericht für die 2. Lesung um einiges detaillierter ausfällt und mit konkreten Ausführungen der eigentliche zusätzliche Finanzbedarf für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun ausgewiesen wird.

Probleme macht mir auch der Widerspruch, für welche Gebiete dieser Sonderzuschlag eingesetzt werden darf. In Art. 7 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes wird explizit erwähnt, dass die Gemeinde Triesenberg den Sonderzuschlag für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun erhält. Von Masescha, Gaflei und Silum ist im Gesetz keine Rede. Ich frage mich, ob bei der Berechnung der Gemeinde, dass im Durchschnitt der letzten zehn Jahre rund 4.1 Mio. für das Naherholungsgebiet ausgegeben worden seien, nur die Ausgaben für Steg-Malbun oder auch jene für Masescha, Silum und Gaflei inkludiert wurden. Gemäss Regierung wurden nebst den Kosten für das Gebiet Steg-Malbun der Berechnung anteilsmässige Kosten von CHF 600'000.-- für das talseitige Naherholungsgebiet angerechnet. Diesbezüglich erwarte ich von den Initianten konkretere Ausführungen. Der Sonderbeitrag steht der Gemeinde frei zur Verfügung und somit ist er nicht zweckgebunden. Er wird jedoch nur für Steg-Malbun ausbezahlt und nicht für die anderen Weiler.

Im Schreiben des Gemeindevorstehers an die Abgeordneten wird von Kosten für die zu erfüllenden Infrastrukturaufgaben und Unterhaltsarbeiten im Alpengebiet gesprochen, welche sich abzüglich der Einnahmen auf jährlich rund CHF 3.8 Mio. belaufen würden. Er schreibt also nicht von Steg-Malbun, sondern vom Alpengebiet. Er schreibt zudem von nicht zu vernachlässigbaren Aufwendungen für Masescha, Gaflei und Silum. Für die Gemeinde sei die ausdrückliche Beschränkung des Sonderbeitrags auf Steg-Malbun nicht nachvollziehbar. Deshalb stelle ich mir die Frage, ob die angegebenen Ausgaben sich überhaupt auf jene Bereiche beziehen, welche gemäss Gesetzeswortlaut mit dem Sonderbeitrag unterstützt werden sollen. Sollten sie sich auf das Alpengebiet, also inkl. Masescha, Silum und Gaflei beziehen, so erwarte ich auf die mögliche 2. Lesung, dass entweder nur die Kosten für Steg-Malbun klar ausgewiesen werden oder dass die Initianten beantragen, den Gesetzeswortlaut Steg-Malbun in Alpengebiet abzuändern. Denn gemäss Bericht der Regierung auf Seite 15 kann davon ausgegangen werden, dass die berechnete Sonderlast deutlich geringer als angegeben ausfallen würde und die jährliche Abgeltung nicht als unangemessen betrachtet werden kann. Sollte auf die Initiative eingetreten werden, erwarte ich detaillierte und klare Ausführungen hierzu.

Wie gesagt, kann ich inhaltlich dieser Initiative einiges abgewinnen. Wir lösen mit ihr jedoch nicht das grundsätzliche Problem des Finanzausgleichs, welches in diesem Hause in den letzten zwei Jahren immer wieder Anlass für Diskussionen sorgte. Ich frage mich schon, ob es richtig ist, ein punktuelles Finanzausgleichsproblem zu lösen, die gesamtheitliche Lösung jedoch weiter auf die lange Bank zu schieben. Ich glaube, wir wählen den falschen Weg. Bei einer gesamtheitlichen Lösung kann der Inhalt der Initiative ebenfalls umgesetzt werden. Eine punktuelle Problemlösung schürt Erwartungen anderer Gemeinden. Es sind bereits Stimmen zu hören, dass beispielsweise Planken, ebenfalls eine Wohngemeinde, dann weitere Unterstützungen fordern wird. Auch die beiden Weiler-Gemeinden Eschen und Mauren, welche grosse Teile der Infrastruktur doppelt führen müssen, dürften wohl Forderungen stellen. Es kommt auch nicht von ungefähr, dass gerade diese beiden Gemeinden den höchsten Gemeindesteuerzuschlag ausweisen. Triesenberg, Eschen und Mauren sind jene drei Gemeinden, welchen die höchsten Finanzausgleichszahlungen ausgerichtet werden. Wenn nun Triesenberg ein weiterer Sonderstatus zuerkannt wird, liegt es auf der Hand, dass sich die anderen beiden Gemeinden ebenfalls mit Forderungen zu Wort melden werden. Deshalb erachte ich den Weg der ‘Pflästerlipolitik’ als falsch. Wir sollten das Problem der Steuerkraftunterschiede gesamtheitlich betrachten und nun nicht damit beginnen, punktuelle Anpassungen vorzunehmen. Mit solchen werden wir das Problem nicht lösen, sondern eher neue schaffen, weshalb ich nicht auf die Initiative eintreten werde.

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