Freitag, 6. September 2019

GPK-Bericht zur Post AG

Eine Klage wäre ein politisches Signal gewesen

Landtagsvotum zum GPK-Bericht in Sachen Klageverzicht beim Projekt "e-Solutions" der Post AG

Mit diesem Bericht der GPK zum Auftrag des Landtages, den Entscheid der Regierung zum Verzicht einer Klage hinsichtlich der Vorkommnisse bei der Liechtensteinischen Post AG bezüglich des Projektes ‘eSolutions’ zu untersuchen, wird wohl ein Schlussstrich unter dieses traurige Kapitel gezogen. Die letzte Frist einer möglichen Klage ist am 23. August 2019 abgelaufen und deshalb ist eigentlich alles, was wir heute zumindest in Bezug auf diesen Fall diskutieren, nicht mehr von Relevanz.

Trotzdem erachte ich es als richtig und wichtig, dass dieser Auftrag der GPK erteilt wurde und wir heute im öffentlichen Landtag darüber sprechen. Das Thema Post AG und ‘eSolutions’ ist ja nicht irgendein 0815-Thema. Es ging um über 20 Mio. an Steuergeldern, welche bei der Post AG durch falsche Strategie vernichtet wurden. Zudem hat der PUK-Bericht Verfehlungen von Seiten des damaligen Verwaltungsrats sowie der damaligen Geschäftsleitung zu Tage gebracht. Aus diesem Grunde bin ich der Ansicht, dass die Bevölkerung ein Anrecht hat zu erfahren, wie die Regierung zu diesem Entscheid kam, auf welche Fakten und Argumente sie sich dabei stützte und was alles in Bezug auf die Entscheidungsfindung unternommen wurde. Die GPK hat den Auftrag des Landtages sehr gewissenhaft ausgeführt. Die GPK-Mitglieder waren sich der Verantwortung, welche mit diesem Auftrag einher ging, sehr bewusst. Sie waren sich im Klaren darüber, dass es sich um ein Thema handelt, welches die Bevölkerung beschäftigt sowie sehr kontrovers mit einer grossen Portion Unverständnis gegenüber dem Klageverzicht diskutiert wird.

Die GPK hat die gesetzlichen Möglichkeiten, welche einer Geschäftsprüfungskommission zustehen, vollumfänglich ausgeschöpft. Da diese jedoch eingeschränkt sind, war es der GPK nicht möglich, die vier Fragen, welche mit dem Auftrag des Landtags verbunden waren, bis ins Detail zu prüfen und zu beantworten. Sollte ein vertiefter Einblick in die Entscheidungsfindung hinsichtlich Klageverzicht der Regierung und des Verwaltungsrates der Post AG gewünscht werden, müsste der Landtag eine PUK einsetzen. Ich bezweifle die Sinnhaftigkeit einer PUK, da zum einen - wie gesagt - die letzte Frist verstrichen ist und eine PUK somit sachlich nichts mehr ändern können wird. Zum anderen bin ich überzeugt davon, dass eine PUK keine neuen Fakten zu Tage bringen wird, welche von Relevanz sind oder die Klageverzichts-Entscheidung in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass das zuständige Ministerium seriös und fundiert mit dieser Thematik umgegangen ist und es sich bewusst war, dass es sich hierbei um ein hoch sensibles Thema handelt. Es wurden verschiedene rechtliche Abklärungen in Bezug auf eine Organhaftungsklage in Auftrag gegeben, Bewertungen vorgenommen bzw. Erfolgsaussichten abgewogen und Vergleichsverhandlungen aufgenommen, welche jedoch zu keiner Einigung führten. Aus diesem Grunde musste sich die Regierung entscheiden, ob das Land Liechtenstein als Mehrheitsaktionär Verantwortlichkeitsansprüche geltend machen soll oder nicht. Die Regierung hat sich dagegen entschieden. Auch diesen Entscheid kann im Grossen und Ganzen nachvollziehen. Für mich wäre der Verwaltungsrat der Post AG jenes Gremium gewesen, welches klagen hätte müssen.

Sowohl der damalige Bericht der KPMG als auch der PUK-Bericht haben Verfehlungen von Seiten des damaligen Verwaltungsrats sowie der damaligen Geschäftsleitung zu Tage gebracht. Meines Erachtens wäre es in der Verantwortung des heutigen Verwaltungsrates der Post AG gewesen, gegen diese Verfehlungen vorzugehen. Dies umso mehr, als das Gutachten von Februar 2017 zum Schluss kommt, dass eine Klage nicht aussichtslos wäre, da klare Indizien für ein pflichtwidriges, damit wohl schuldhaftes und möglicherweise schadenverursachendes Verhalten der ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG bestünden. Mitautor dieses Gutachtens war der heutige Staatsgerichtshofpräsident Dr. Hilmar Hoch und daher kann es wohl als fundiert und seriös angesehen werden.

Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch hat den Verwaltungsrat der Post AG aufgefordert, über die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen die ehemaligen Organe der Post AG zu entscheiden. Der Verwaltungsrat hat sich jedoch zwei Mal - zuletzt im Juli 2019 nach Veröffentlichung des GPK-Berichtes und der Aufforderung, dies nochmals zu prüfen - dagegen ausgesprochen.

Der Umgang mit diesem Gutachten vom Februar 2017 wirft Fragen auch. Das Ministerium hat es abgelehnt, dieses Gutachten dem Verwaltungsrat der Post AG zu übergeben. Dem Minderheitsaktionär, der Schweizerischen Post, wurde von Seiten des Ministeriums jedoch Einsicht gewährt. Dies hatte zur Folge, dass der Verwaltungsrat der Post AG ein eigenes Gutachten in Auftrag geben musste.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, hierzu konkret folgende Frage: Weshalb haben Sie es abgelehnt, das Gutachten von Februar 2017 dem Verwaltungsrat der Post AG auszuhändigen, gleichzeitig aber dem Minderheitsaktionär, der Schweizerischen Post, Einsicht gewährt?

Das Verhalten des heutigen Verwaltungsrates wirft aber auch Fragen auf. Nachdem die GPK den Bericht mit den Empfehlungen veröffentlichte, forderte Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch den Verwaltungsrat der Post AG ebenfalls auf, zu den Empfehlungen der GPK Stellung zu nehmen, wie im Vaterland zu lesen war. Obwohl der Verwaltungsrat der Post AG den GPK-Bericht kannte und daraus entnehmen musste, dass sich die GPK in ihren Ausführungen auf das Gutachten von Februar 2017 stützt, sah er sich meines Wissens nicht veranlasst, nochmals weder beim zuständigen Ministerium noch bei der GPK um Zustellung dieses Gutachtens zu bitten. Das erachte ich als unseriös. Meines Erachtens hätte es keinen triftigen Grund gegeben, von Seiten des Ministeriums die Zustellung dieses Gutachtens nochmals zu verweigern. Zumindest eine nochmalige Anfrage wäre für mich ein Muss gewesen. Für mich deutet dies darauf hin, dass der Verwaltungsrat der Post AG überhaupt kein Interesse hatte, diese Thematik und die Empfehlung der GPK nochmals vertieft abzuklären. Im Zentrum stand der Wunsch, dieses Thema nun endgültig zu den Akten legen zu können. Es macht den Anschein, als wollte man dies gar nicht mehr genauer untersuchen.

Die letzte Woche vor Ablauf der ersten Frist wirft ebenfalls Fragen auf: Der erste Verjährungstermin war der 23. September 2018, ein Sonntag. Deshalb hätte eine Klage bis Freitag, 21. September 2018 eingereicht werden müssen. Das Ministerium gab am Montag, 17. September 2018 vorsorglich eine entsprechende Rumpfklage in Auftrag. Einen Tag später, am 18. September fand eine Regierungssitzung statt, an welcher der Regierungschef-Stellvertreter diese Rumpfklage und den ersten Verjährungstermin mit keinem Wort erwähnte. Tags darauf war das Ministerium im Besitz dieser vorsorglichen Rumpfklage. Wiederum ein Tag später, wandte sich Vizeregierungschef Daniel Risch telefonisch an den Regierungschef, der im Ausland war, sowie mit einem «dringlichen Mail» an die anderen Regierungsräte. Er schrieb ihnen, dass er ohne gegenteilige Rückmeldung der Mehrheit der Regierungsmitglieder von einer Klage absehen würde. Solche negativen Rückmeldungen hat er dann zumindest mehrheitlich nicht bekommen, womit er auf die Einreichung der Klage verzichtete. Der formelle Beschluss nicht zu klagen fiel dann erst in der Regierungssitzung vom 25. September 2018, als zwei Tage nach Ablauf der ersten Frist.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, dieses Vorgehen wirft für mich Fragen auf. Weshalb erwähnten Sie dieses Thema, die eingereichte Rumpfklage und das bevorstehende erste Fristdatum an der Regierungssitzung vom 18. September 2018 mit keinem Wort? Weshalb haben Sie es unterlassen, die Regierung am 18. September 2018 über diesen Klageverzicht entscheiden zu lassen?

Mit diesem Vorgehen kurz vor Ablauf der ersten Frist hat sich auch die GPK befasst. Im Bericht kann nachgelesen werden: «Dr. Daniel Risch räumt dazu mündlich ein, dass, in der Rückschau, eine Information der Regierung an der Regierungssitzung vom 18. September 2018 sinnvoll gewesen wäre.» Meines Erachtens wäre es nicht nur sinnvoll, sondern zwingend gewesen, dass sie die Regierung am 18. September 2018 über das in wenigen Tagen anstehende erste Fristdatum sowie die vorsorglich in Auftrag gegebene Rumpfklage in Kenntnis setzen und Sie den formellen Beschluss fällen lassen.

Weil Sie hätten Sich bewusst sein müssen, dass Sie bei diesem Themenbereich durch ihre berufliche Vorgeschichte in der Bevölkerung unter besonderer Beobachtung stehen. Ich bin der Ansicht, dass es politisch geschickter und für die Bevölkerung glaubhafter gewesen wäre, wenn Sie in den Ausstand getreten wären. Die rechtlichen Möglichkeiten wären gegeben gewesen. Art. 6 des Landesverwaltungspflegegesetzes steht in Absatz d, dass unter anderem ein Mitglied der Regierung von der Ausübung einer Verwaltungssache ausgeschlossen ist, wenn es in Sachen, in denen es als Bevollmächtigte, Verwalter oder Geschäftsführer eine Partei oder in ähnlicher Art bestellt waroder noch ist. In der Geschäftsordnung der Regierung steht derselbe Passus. Das Gesetz bezieht sich also ganz klar auch auf die Vergangenheit.

Ihre Mitgliedschaft in der Geschäftsleitung der Post AG führt dazu, dass Sie eine gewisse emotionale und persönliche Verbindung zum Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Dies hätten Sie in Betracht ziehen müssen, auch wenn Sie mit der ganzen E-Solutions-Strategie überhaupt nichts zu tun hatten. Das Debakel bei der Post AG geschah vor Ihrem Eintritt in die Geschäftsleitung der Post AG. Trotzdem hätten Sie sich meines Erachtens für befangen erklären müssen. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu wären auf jeden Fall vorhanden gewesen.

Der GPK-Bericht macht meines Erachtens zum wiederholten Male deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Oberaufsicht der Regierung über die öffentlichen Unternehmen und die Möglichkeiten, welche der Landtag hat, unbefriedigend sind. Persönlich kann ich dem Entscheid der Regierung, nicht zu klagen, einiges abgewinnen. Auch wenn die Möglichkeit bestanden hätte, ist für mich die Regierung eigentlich die falsche Instanz für eine solche Klage. In der Verantwortung stand meines Erachtens der heutige Verwaltungsrat der Post AG. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch hat den Verwaltungsrat der Post AG zwei Mal aufgefordert, dies abzuklären. Die ablehnende Entscheidung konnte er - ob sie ihm passt oder nicht - nur zur Kenntnis nehmen, weshalb man ihm diesbezüglich keinen Vorwurf machen kann.

Dies deshalb, weil die Regierung keine Weisungskompetenz gegenüber den öffentlichen Unternehmen und Institutionen hat. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass wir bei fast allen öffentlichen Unternehmen Probleme haben oder zumindest hatten. Ich bin der Ansicht, dass der Regierung bei gewissen Sachverhalten eine Weisungskompetenz gegeben werden muss, um gegebenenfalls frühzeitig eingreifen zu können. Schliesslich sind das Land und die Bevölkerung Liechtensteins Besitzer dieser Unternehmen und die Regierung deren Vertreter. Der Regierung sollte wieder mehr Handhabe gegeben werden. Wie weitreichend diese sein soll, muss natürlich diskutiert werden.

Neben der Regierung gilt es auch den Landtag wieder zu stärken. Der Landtag hat eigentlich gar nichts zu sagen. Er kann den Geschäftsbericht zur Kenntnis nehmen, das war es dann auch schon. Wenn es aber Probleme gibt, dann muss er teilweise Millionen zur Verfügung stellen, um Unternehmen zu retten. Während dieser Legislaturperiode war dies bereits zwei Mal der Fall - bei Radio Liechtenstein und beim Landesspital. Der Landtag hat sich fast alle Möglichkeiten der Einflussnahme aus der Hand nehmen lassen. Er sollte wieder mehr Mitsprache bei der Bestellung und Absetzung von Verwaltungsräten bekommen und grösseren Einfluss auf die Eignerstrategie nehmen können.

Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen aus dem Jahr 2015 nun dem Landtag vorgelegt werden muss. Die Regierung möchte mit dieser Motion warten, bis ein rechtskräftiges Urteil betreffend die Entlassung des VR-Präsidenten der Telecom Liechtenstein AG vorliegt. Bis diese Motion auf den Tisch kommt, kann es also noch Jahre dauern. Das dauert mir zu lange.

Wenn man sich vergegenwärtigt, wie oft sich der Landtag in den vergangenen Jahren mit den Problemen bei den öffentlichen Unternehmen und Institutionen beschäftigen musste, kann man nur den Kopf schütteln. Post, Telecom, Universität, Landesmuseum, Landesspital, Radio L, Pensionskasse, LED - die Liste ist lang, zu lang. Und sie zeigt, dass wir diesbezüglich ein grosses Problem haben. Das hat auch der GPK-Bericht zur Post AG wieder aufgezeigt, indem dargelegt wurde, dass der Regierung die Möglichkeit - sprich die Weisungskompetenz - fehlte. Die Zeit ist mehr als reif, dass die Regierung die Forderungen der Motion umsetzt und sie nun so rasch als möglich dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt.

Es leuchtet mir zwar ein, dass der Verwaltungsrat der Post AG aus ökonomischen oder strategischen Gründen kein Interesse an einer solchen Klage hatte, zumal eine solche Geld kostet und man nie sicher sein kann, ob man einen solchen Prozess gewinnt oder verliert. Zudem würde er vermutlich Jahre dauern.

Für mich hat die Post AG, welche mehrheitlich dem Land Liechtenstein und somit der Bevölkerung gehört, aber auch eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Es geht um Steuergelder in Höhe von über 20 Millionen Franken, die vernichtet wurden. Es wäre dem Verwaltungsrat der Post AG gut zu Gesicht gestanden, diese Verantwortung als öffentliches Unternehmen in seine Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und diese wahrzunehmen.

Der Verwaltungsrat der Post AG nahm darauf meines Wissens aber keine Rücksicht bzw. zog dieses Faktum nicht in seine Entscheidungsfindung mit ein. Das finde ich falsch. Die letzte mögliche Frist lief am 23. August 2019 ab. Das Thema ist also vom Tisch. Eine Klage wäre aber ein politisches Signal gegenüber der Bevölkerung gewesen, für welches es nun leider zu spät ist.

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