Medienförderung auf eine objektive und neutrale Berichterstattung ausrichten
Landtagsvotum zur Medienförderung und zum MedienstandortSowohl Medienmarkt als auch Medienkonsum sind international im Wandel begriffen. Die gedruckte Zeitung verliert an Bedeutung. Werbung wie auch die Mediennutzung wandern vermehrt ins Internet ab. Die Umfrage des Liechtenstein-Instituts zeigt, dass diese Entwicklung auch in Liechtenstein feststellbar ist. Sowohl in der geschlossenen wie auch in der offenen Umfrage werden Onlineangebote begrüsst. Bei der offenen Umfrage bezeichnen 94 Prozent der Jungen Onlineangebote als sehr wichtig oder wichtig. In der Summe beider Umfragen werden Onlineangebote von zwei Dritteln der Befragten als wichtig oder sehr wichtig eingestuft. Deshalb überrascht es auch nicht, dass Onlinewerbung an Bedeutung gewinnt. Diese wird grösstenteils jedoch nicht bei journalistischen Anbietern gebucht, sondern bei Suchmaschinen. Dies zum Nachteil der gedruckten Presse, da die Onlinewerbeeinnahmen von Medienunternehmen die Einbussen bei der Printwerbung bei weitem nicht kompensieren können. Es zeigt sich, dass sich im Journalismus mit Onlinewerbung kaum Geld verdienen lässt, wie im Bericht der Universität Fribourg nachzulesen ist.
Damit befinden sich die Zeitungen in einem Dilemma. Auf der einen Seite nimmt die Onlinenutzung zu und gleichzeitig jene der gedruckten Tageszeitung ab; auf der anderen Seite lässt sich mit dem Onlineangebot kein Geld verdienen und zugleich sinken die Werbeeinnahmen der gedruckten Tageszeitung. Die Regierung geht davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Auf Seite 12 der Interpellationsbeantwortung schreibt sie: «Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese unvermindert fortsetzen werden und es für klassische Print Medien weiterhin sehr schwierig sein wird, das Niveau der Werbeeinnahmen zu halten oder gar auszubauen.» Die Regierung geht davon aus, dass die Umsatzrückgänge im Print Werbemarkt sich eher noch verstärken und mit Rückgängen von jährlich 10 - 20 Prozent zu rechnen sei.
Für den Medienmarkt Liechtenstein kommt erschwerend hinzu, dass das Medienangebot gemessen an der Kleinheit des Landes sich rein marktlich gesehen nicht bereitstellen lässt. Deshalb kommt die Universität Fribourg zum Schluss, dass die öffentliche Finanzierung in Form von Medienförderung für die privaten Medien und der Landesbeitrag für den öffentlichen Rundfunk für das Überleben der liechtensteinischen Medien zentral ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ohne Medienförderung keine Medienvielfalt, sondern Medienkonzentration auf einen Anbieter. Medienkonzentration führt jedoch zu einer Ballung von Meinungsmacht und gefährdet die Vielfalt der Medienberichterstattung, wie in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 23 nachgelesen werden kann. Deshalb unterstütze ich die Regierung, wenn sie auf Seite 12 der Postulatsbeantwortung schreibt: «Aus demokratiepolitischen Überlegungen ist daher das Vorhandensein einer gewissen Meinungsvielfalt basierend auf einer Vielfalt von Medienberichterstattung essentiell, wobei Vielfalt nicht nur ein quantitatives, sondern ebenso ein qualitatives Merkmal umfasst.»
Ich bin froh, dass die Regierung damit untermauert, dass auch das qualitative Merkmal aus demokratiepolitischen Überlegungen von grösster Bedeutung ist. Vom sich verändernden Medienkonsumverhalten und den rückläufigen Werbeeinahmen ist auch die Qualität betroffen, die darunter leidet. Dies bestätigt die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 15. Sie schreibt:
«Ein Zusammenhang zwischen den wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Medienunternehmens und der Qualität der Medienerzeugnisse ist jedoch naheliegend. Aufgrund der sinkenden Werbeeinnahmen haben die für Journalismus zur Verfügung stehenden Ressourcen stark abgenommen. Der daraus resultierende Spardruck für Medienschaffende steht im Widerspruch zur Notwendigkeit, attraktive Inhalte zu produzieren.»
Die Universität Fribourg mahnt darüber hinaus, dass es Belege dafür gäbe, dass aufgrund fehlender Ressourcen die Abhängigkeit und damit der Einfluss von PR-Quellen von Unternehmen und Verwaltung zunehmen würde.
Ich teile die Ansicht der Autoren der Studie der Universität Fribourg, wenn sie in dieser Entwicklung von einer Medienkrise und einer Gefahr für die Demokratie schreiben, so wie sie es auf Seite 17 des Berichts tun. Dort kann nachgelesen werden: «Durch die schwindenden Ressourcen nehmen die Möglichkeiten der Medien ab, kritisch und umfassend über das politische, wirtschaftliche und kulturelle Geschehen auf allen föderalen Ebenen zu berichten. Durch den Mangel an Ressourcen ist die Berichterstattung episodischer geworden und es werden weniger Hintergrundinformationen und Zusammenhänge vermittelt.» Diese Entwicklung ist bei den Liechtensteiner Medien ebenfalls feststellbar. Vermutlich noch verstärkt, da die Kleinheit unseres Landes und der damit einhergehende viel zu kleine Medienmarkt diese Entwicklung noch verstärken bzw. beschleunigen.
Und deshalb bin ich der Ansicht, dass die Politik unseres Landes auf diese Entwicklung reagieren und die Medienförderung auf die neuen Gegebenheiten ausrichten muss. Wenn wir so weiterfahren, wird es über kurz oder lang zu einer Medienkonzentration mit grossen Einbussen in Meinungs- und Medienvielfalt kommen, was meines Erachtens nicht erstrebenswert ist. Auch die Liechtensteiner Bevölkerung wünscht sich Medienvielfalt und begrüsst die Förderung von Medien. Zwei Drittel der Befragten stehen einer Medienförderung zustimmend gegenüber; 60 Prozent sprechen sich zudem für die Finanzierung von Radio Liechtenstein aus.
Die Regierung macht in ihren Berichten, gestützt auf die Studie der Universität Fribourg, verschiedene Vorschläge, wie die Medienförderung unter der Prämisse des Erhalts einer vielfältigen Medienlandschaft angepasst werden könnte.
Auf Seite 25 der Interpellationsbeantwortung schlägt die Regierung vor, dass neben Print Medien, Radio und Fernsehen auch Online-Medien unterstützt werden könnten. Auf diese Weise soll auch dem digitalen Wandel Rechnung getragen werden. Diesen Vorschlag unterstütze ich.Wenn man die Resultate der Umfrage des Liechtenstein-Instituts betrachtet zeigt sich, dass gerade die jüngeren Generationen vermehrt Medien online konsumieren. Eine Stärkung des Online-Angebotes würde die Erreichbarkeit bei den Jüngeren massgeblich erhöhen, womit auch politische Inhalte vermehrt von den Jugendlichen wahrgenommen werden. Dies scheint mir auch für die Demokratie unseres Landes von besonderer Bedeutung zu sein. Dies umso mehr, als die Regierung in der Interpellationsbeantwortung davon ausgeht, dass es in Liechtenstein zu einer verstärkten Verschiebung von den klassischen Print Medien zu Online-Medien kommen wird. Ich teile diese Einschätzung, weshalb für mich die Stärkung des Online-Angebotes und somit die Einführung von Medienförderung für Online-Berichterstattung zwingend ist.
Die Einführung von Medienförderung für Online-Angebote wird ohne Gesetzesänderung nicht machbar sein. Art. 4 Abs. 3 des Medienförderungsgesetzes schreibt vor, dass mehrere periodische Medien desselben Medienunternehmens, die ungeachtet der Verbreitungsart weitgehend denselben Inhalt haben, bei der Beurteilung der Förderungsberechtigung nur einmal berücksichtigt werden dürfen. Da Online-Berichte von Vaterland und Volksblatt praktisch vollumfänglich auch tags darauf im jeweiligen Printmedium zu finden sind, schliesst dieser Artikel meines Erachtens momentan die Förderung von Online-Angeboten aus.
Positiv erachte ich auch die angedachte Innovationsförderung. Ich stimme der Regierung zu, dass eine solche Unterstützung dabei helfen kann, dass neue journalistische Angebote gegründet werden, mit welchen auch die Medienvielfalt erhöht wird. Darüber hinaus werden sich auch die Medien der Digitalisierung nicht verschliessen können. Bis heute ist noch nicht absehbar, welche konkreten Möglichkeiten aber auch Gefahren sich daraus für Medienunternehmen ergeben. Eine Innovationsförderung kann auch in Bezug auf die Entwicklung der Medienbranche durch die Digitalisierung hilfreich sein.
Es gilt jedoch zu bedenken, dass - wie auch die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 26 schreibt - mit einer Erweiterung der bestehenden Förderkriterien und der Ergänzung der Medienförderung der Umfang der Finanzmittel erhöht werden müsste. Dieser Einschätzung der Regierung kann ich beipflichten. Wenn man die Medienförderung erweitern will, wird es unumgänglich sein, den Medienförderungstopf weiter zu äufnen. Ich glaube aber, dass dies für die Medienvielfalt und somit auch die Demokratie unseres Landes gut angelegtes Geld wäre.
Kritisch stehe ich jedoch dem Vorschlag der Autoren der Studie der Universität Fribourg gegenüber, Radio Liechtenstein zusätzliche Mittel in Bezug auf den Ausbau des Online-Angebotes zukommen zu lassen. Sicher spricht nichts dagegen, wenn Radio Liechtenstein seine Online-Plattform dermassen erweitert, dass nicht nur bestehende Sendungen online zugänglich gemacht werden, sondern auch Audio- und Videoinhalte exklusiv für das Webangebot produziert werden. Die Autoren schlagen vor, das audiovisuelle Angebot des LRF deutlich auszubauen und die Internetseite von Radio Liechtenstein in Richtung Multimediaanbieter zu entwickeln. Dies würde den Finanzbedarf von Radio Liechtenstein erhöhen und es sei angezeigt, eine die Finanzierung hierfür bereitzustellen und den Staatsbeitrag zu erhöhen, so die Autoren der Universität Fribourg.
Dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk würde dies zwar entsprechen, da in Artikel 4 Abs. 2 Bst. b die Verbreitung von Online-Angeboten explizit als Tätigkeit genannt wird. Es darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass Radio Liechtenstein mit seinem Online-Auftritt in direkter Konkurrenz zu den privaten Medienunternehmen steht. Meines Erachtens wäre es störend, die Medienförderung für Online-Dienste einzuführen, und dem eigenen Unternehmen, welches bereits jährlich einen Staatsbeitrag in Millionenhöhe erhält, weitere Unterstützung für den Online-Auftritt zukommen zu lassen. Da gemäss Gesetz Online-Angebote bereits heute zum Aufgabenbereich von Radio Liechtenstein gehören, hat der Liechtensteinische Rundfunk einen solchen Ausbau mit den bestehenden Finanzmitteln zu bewerkstelligen. Das heisst für mich: Im heutigen Staatsbeitrag sind die Ausgaben für die Online-Angebote inkludiert.
Es ist eine unternehmens-strategische Frage, ob dieser Auftritt ausgebaut werden soll und ob genügend finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind. Radio Liechtenstein hat sich mit seinem Online-Angebot der Konkurrenz zu stellen. Es darf nicht sein, dass das Land mit einer Erhöhung des Staatsbeitrages dem Radio beim Online-Angebot einen Vorteil gegenüber den privaten Unternehmen verschafft. Diesbezüglich gilt es, dem Gleichheitsgebot nachzuleben. Da dem Radio jährlich weit mehr finanzielle Mittel des Landes zufliessen, als die einzelnen privaten Medienunternehmen über die Medienförderung erhalten, wäre es für mich stossend, dem Radio für jene Angebote, bei welchen es sich der Konkurrenz stellen muss, durch höhere Beiträge einen Vorteil zu verschaffen. Einem solchen Vorhaben könnte ich nicht zustimmen.
Abschliessend möchte ich noch auf die Kriterien zum Erhalt von Medienförderung eingehen, welche sowohl in der Postulats- als auch in der Interpellationsbeantwortung angesprochen wird. Ich bleibe dabei: Für mich ist es angezeigt, die Medienförderung auf eine objektive und neutrale Berichterstattung auszurichten oder diese zumindest verstärkt als Kriterium heranzuziehen. Die Argumente der Regierung, welche diesem Vorhaben eher skeptisch gegenübersteht, überzeugen mich nicht. Objektivität der Berichterstattung sei je nach Leserschaft subjektiv geprägt und falle unterschiedlich aus. Die Vaduzer Medienhaus AG spricht in ihrer Stellungnahme sogar von einem Eingriff in die Pressefreiheit.
Weshalb soll bei den Printmedien nicht möglich sein, was im Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk in Artikel 5 verankert ist. Dort steht verkürzt geschrieben
Ich kann nicht nachvollziehen
Dann ist Neutralität und Objektivität nicht ein subjektives Empfinden, sondern ein klar feststellbarer Wert. Ich werde den Zeitungen nie verbieten wollen, Meinungen abzugeben, kritisch zu kommentieren, sich bei Sachthemen zu positionieren. Das meine ich nicht, wenn ich von Neutralität und Objektivität spreche. Das ist ein Grundpfeiler der Aufgaben der Massenmedien und diesen braucht es, wenn von Kritik und Kontrollfunktion und von der 4. Gewalt des Staates gesprochen wird. Ich kann aber von Medien im 21. Jahrhundert erwarten, dass gleiche Themen und gleiche Veranstaltungen in den Medienerzeugnissen ungefähr die gleiche Wertung erhalten, unabhängig davon, von welcher Partei eine solche Veranstaltung organisiert oder durchgeführt wird. Und das ist bei uns in Liechtenstein nun Mal nicht gegeben, weil die FBP als Minderheitsaktionär und die VU über eine Stiftung in enger Verbindung zu Volksblatt bzw. Vaterland stehen. Und deshalb ist es für mich eine minimale Grundvoraussetzung, dass die Medienförderung verstärkt auf Objektivität und Neutralität ausgerichtet wird.
Mein Vorschlag anlässlich der der Diskussion zur Überweisung des Postulats der Freien Liste, Parteien zu verbieten, Inhaber bzw. Teilhaber von Massenmedien zu sein, ging sehr weit. Das ist mir bewusst. Wenn die Regierung nun in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 30 schreibt, dass dies aus verfassungsrechtlicher Sicht fraglich erscheint, ob dies mit der Pressefreiheit vereinbar wäre, kann ich dies nachvollziehen. Aber die verstärkte Ausrichtung der Medienförderung auf Objektivität und Neutralität steht dem nicht entgegen und eine solche kann man auch von Zeitungen erwarten, bei welchen politische Parteien zu den Besitzern gehören.
Dieses Thema steht für mich in enger Verbindung mit dem von der Freien Liste seit Jahren gehegten Wunsch, auch Parteiaussendungen wie dem ‘Weiss Magazin’, dem ‘Hoi Du’ oder der Publikation der Neuen Fraktion bzw. der DPL Medienförderung zukommen zu lassen. Das sehe ich nicht. Nicht jedoch, weil ich dagegen wäre, dass die Oppositionsparteien für ihre Publikationen eine Unterstützung bekommen, sondern weil das Medienförderungsgesetz für mich die falsche rechtliche Grundlage für eine solche Unterstützung darstellt. Meines Erachtens soll das Medienförderungsgesetz für Massenmedien gelten, die über alle Bereiche des Lebens - Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Sport, Kultur - berichten. Ein Parteimedium, welches per se einseitig und subjektiv berichtet, unter das Medienförderungsgesetz zu subsumieren, ist für mich wesensfremd.
Ich würde diesbezüglich einen anderen Ansatz beliebt machen. Ich würde vorschlagen, allen im Landtag vertretenen Parteien eine jährliche Kommunikationspauschale zu entrichten und das Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien dementsprechend zu ergänzen. Ich würde sogar soweit gehen, dass diese Kommunikationspauschale unabhängig der Wähleranteile bei Landtagswahlen oder der Anzahl Sitze im Landtag ausgerichtet wird, um allen im Landtag vertretenen Parteien die gleiche Unterstützung zukommen lassen zu können.
Um dem Gleichheitsgebot nachzuleben ist dies aber nur erstrebenswert, wenn die Medienförderung gleichzeitig auf vermehrte Neutralität und Objektivität ausgerichtet wird.
Ich breche hier bewusst eine Lanze für die Oppositionsparteien. Opposition ist ein Grundpfeiler der Demokratie, ohne Opposition würde es Demokratie, wie sie in der freien westlichen Welt gelebt wird, gar nicht in dieser Form geben. Oppositionsparteien sind keine Schreckgespenster, sondern sie leisten einen wichtigen Beitrag an die öffentliche Meinungsbildung. Und deshalb würde es den beiden Grossparteien gut anstehen, ihre meines Erachtens durch Volksblatt und Vaterland vorhandenen Vorteile in Bezug auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit über Bord zu werfen. Für mich passen die heute vorherrschenden vorhandenen massenmedialen Strukturen und Gegebenheiten nicht mehr ins 21. Jahrhundert.
Deshalb bitte ich die Regierung mutig zu sein. Machen Sie nicht nur Kosmetik am Medienförderungsgesetz. Nutzen Sie die Chance für eine grundlegende Revision, machen Sie das Medienförderungsgesetz nicht nur in Bezug auf die neusten technischen Möglichkeiten modern, sondern auch in Bezug auf Medienfreiheit. Ich bin überzeugt, dass sie in diesem Landtag hierfür eine Mehrheit finden.
Heinz Frommelt machte sich am 27. August 2001 anlässlich seiner programmatischen Ansprache zu seiner Wahl als VU-Präsident für die Parteiunabhängigkeit der Medien stark. Wenn wir es nicht einmal schaffen, Journalisten von unseren Inhalten und Positionen zu überzeugen, dann werden wir die Bevölkerung auch nicht davon überzeugen können, so Heinz Frommelt sinngemäss. Konkret sagte er:
Ich teile die Ansicht der Autoren der Studie der Universität Fribourg, wenn sie in dieser Entwicklung von einer Medienkrise und einer Gefahr für die Demokratie schreiben, so wie sie es auf Seite 17 des Berichts tun. Dort kann nachgelesen werden: «Durch die schwindenden Ressourcen nehmen die Möglichkeiten der Medien ab, kritisch und umfassend über das politische, wirtschaftliche und kulturelle Geschehen auf allen föderalen Ebenen zu berichten. Durch den Mangel an Ressourcen ist die Berichterstattung episodischer geworden und es werden weniger Hintergrundinformationen und Zusammenhänge vermittelt.» Diese Entwicklung ist bei den Liechtensteiner Medien ebenfalls feststellbar. Vermutlich noch verstärkt, da die Kleinheit unseres Landes und der damit einhergehende viel zu kleine Medienmarkt diese Entwicklung noch verstärken bzw. beschleunigen.
Und deshalb bin ich der Ansicht, dass die Politik unseres Landes auf diese Entwicklung reagieren und die Medienförderung auf die neuen Gegebenheiten ausrichten muss. Wenn wir so weiterfahren, wird es über kurz oder lang zu einer Medienkonzentration mit grossen Einbussen in Meinungs- und Medienvielfalt kommen, was meines Erachtens nicht erstrebenswert ist. Auch die Liechtensteiner Bevölkerung wünscht sich Medienvielfalt und begrüsst die Förderung von Medien. Zwei Drittel der Befragten stehen einer Medienförderung zustimmend gegenüber; 60 Prozent sprechen sich zudem für die Finanzierung von Radio Liechtenstein aus.
Die Regierung macht in ihren Berichten, gestützt auf die Studie der Universität Fribourg, verschiedene Vorschläge, wie die Medienförderung unter der Prämisse des Erhalts einer vielfältigen Medienlandschaft angepasst werden könnte.
Auf Seite 25 der Interpellationsbeantwortung schlägt die Regierung vor, dass neben Print Medien, Radio und Fernsehen auch Online-Medien unterstützt werden könnten. Auf diese Weise soll auch dem digitalen Wandel Rechnung getragen werden. Diesen Vorschlag unterstütze ich.Wenn man die Resultate der Umfrage des Liechtenstein-Instituts betrachtet zeigt sich, dass gerade die jüngeren Generationen vermehrt Medien online konsumieren. Eine Stärkung des Online-Angebotes würde die Erreichbarkeit bei den Jüngeren massgeblich erhöhen, womit auch politische Inhalte vermehrt von den Jugendlichen wahrgenommen werden. Dies scheint mir auch für die Demokratie unseres Landes von besonderer Bedeutung zu sein. Dies umso mehr, als die Regierung in der Interpellationsbeantwortung davon ausgeht, dass es in Liechtenstein zu einer verstärkten Verschiebung von den klassischen Print Medien zu Online-Medien kommen wird. Ich teile diese Einschätzung, weshalb für mich die Stärkung des Online-Angebotes und somit die Einführung von Medienförderung für Online-Berichterstattung zwingend ist.
Die Einführung von Medienförderung für Online-Angebote wird ohne Gesetzesänderung nicht machbar sein. Art. 4 Abs. 3 des Medienförderungsgesetzes schreibt vor, dass mehrere periodische Medien desselben Medienunternehmens, die ungeachtet der Verbreitungsart weitgehend denselben Inhalt haben, bei der Beurteilung der Förderungsberechtigung nur einmal berücksichtigt werden dürfen. Da Online-Berichte von Vaterland und Volksblatt praktisch vollumfänglich auch tags darauf im jeweiligen Printmedium zu finden sind, schliesst dieser Artikel meines Erachtens momentan die Förderung von Online-Angeboten aus.
Positiv erachte ich auch die angedachte Innovationsförderung. Ich stimme der Regierung zu, dass eine solche Unterstützung dabei helfen kann, dass neue journalistische Angebote gegründet werden, mit welchen auch die Medienvielfalt erhöht wird. Darüber hinaus werden sich auch die Medien der Digitalisierung nicht verschliessen können. Bis heute ist noch nicht absehbar, welche konkreten Möglichkeiten aber auch Gefahren sich daraus für Medienunternehmen ergeben. Eine Innovationsförderung kann auch in Bezug auf die Entwicklung der Medienbranche durch die Digitalisierung hilfreich sein.
Es gilt jedoch zu bedenken, dass - wie auch die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 26 schreibt - mit einer Erweiterung der bestehenden Förderkriterien und der Ergänzung der Medienförderung der Umfang der Finanzmittel erhöht werden müsste. Dieser Einschätzung der Regierung kann ich beipflichten. Wenn man die Medienförderung erweitern will, wird es unumgänglich sein, den Medienförderungstopf weiter zu äufnen. Ich glaube aber, dass dies für die Medienvielfalt und somit auch die Demokratie unseres Landes gut angelegtes Geld wäre.
Kritisch stehe ich jedoch dem Vorschlag der Autoren der Studie der Universität Fribourg gegenüber, Radio Liechtenstein zusätzliche Mittel in Bezug auf den Ausbau des Online-Angebotes zukommen zu lassen. Sicher spricht nichts dagegen, wenn Radio Liechtenstein seine Online-Plattform dermassen erweitert, dass nicht nur bestehende Sendungen online zugänglich gemacht werden, sondern auch Audio- und Videoinhalte exklusiv für das Webangebot produziert werden. Die Autoren schlagen vor, das audiovisuelle Angebot des LRF deutlich auszubauen und die Internetseite von Radio Liechtenstein in Richtung Multimediaanbieter zu entwickeln. Dies würde den Finanzbedarf von Radio Liechtenstein erhöhen und es sei angezeigt, eine die Finanzierung hierfür bereitzustellen und den Staatsbeitrag zu erhöhen, so die Autoren der Universität Fribourg.
Dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk würde dies zwar entsprechen, da in Artikel 4 Abs. 2 Bst. b die Verbreitung von Online-Angeboten explizit als Tätigkeit genannt wird. Es darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass Radio Liechtenstein mit seinem Online-Auftritt in direkter Konkurrenz zu den privaten Medienunternehmen steht. Meines Erachtens wäre es störend, die Medienförderung für Online-Dienste einzuführen, und dem eigenen Unternehmen, welches bereits jährlich einen Staatsbeitrag in Millionenhöhe erhält, weitere Unterstützung für den Online-Auftritt zukommen zu lassen. Da gemäss Gesetz Online-Angebote bereits heute zum Aufgabenbereich von Radio Liechtenstein gehören, hat der Liechtensteinische Rundfunk einen solchen Ausbau mit den bestehenden Finanzmitteln zu bewerkstelligen. Das heisst für mich: Im heutigen Staatsbeitrag sind die Ausgaben für die Online-Angebote inkludiert.
Es ist eine unternehmens-strategische Frage, ob dieser Auftritt ausgebaut werden soll und ob genügend finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind. Radio Liechtenstein hat sich mit seinem Online-Angebot der Konkurrenz zu stellen. Es darf nicht sein, dass das Land mit einer Erhöhung des Staatsbeitrages dem Radio beim Online-Angebot einen Vorteil gegenüber den privaten Unternehmen verschafft. Diesbezüglich gilt es, dem Gleichheitsgebot nachzuleben. Da dem Radio jährlich weit mehr finanzielle Mittel des Landes zufliessen, als die einzelnen privaten Medienunternehmen über die Medienförderung erhalten, wäre es für mich stossend, dem Radio für jene Angebote, bei welchen es sich der Konkurrenz stellen muss, durch höhere Beiträge einen Vorteil zu verschaffen. Einem solchen Vorhaben könnte ich nicht zustimmen.
Abschliessend möchte ich noch auf die Kriterien zum Erhalt von Medienförderung eingehen, welche sowohl in der Postulats- als auch in der Interpellationsbeantwortung angesprochen wird. Ich bleibe dabei: Für mich ist es angezeigt, die Medienförderung auf eine objektive und neutrale Berichterstattung auszurichten oder diese zumindest verstärkt als Kriterium heranzuziehen. Die Argumente der Regierung, welche diesem Vorhaben eher skeptisch gegenübersteht, überzeugen mich nicht. Objektivität der Berichterstattung sei je nach Leserschaft subjektiv geprägt und falle unterschiedlich aus. Die Vaduzer Medienhaus AG spricht in ihrer Stellungnahme sogar von einem Eingriff in die Pressefreiheit.
Weshalb soll bei den Printmedien nicht möglich sein, was im Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk in Artikel 5 verankert ist. Dort steht verkürzt geschrieben
«Der LRF hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der liechtensteinischen Rechtsordnung, insbesondere auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit, Bedacht zu nehmen sowie die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und die Ausgewogenheit der Programme […] zu gewährleisten.»Für mich ist es widersprüchlich, bei den Printmedien mit Objektivität und Neutralität Mühe zu haben, dem staatseignen Radio dies aber sogar ins Gesetz zu schreiben.
Ich kann nicht nachvollziehen
- wenn das Liechtensteiner Vaterland mit Frontaufmacher und weiteren vier bis sechs Seiten über einen VU-Parteitag berichtet und die Berichterstattung über einen FBP-Parteitag im Vaterland über eine viertel Seite nicht hinauskommt und dies auch umgekehrt so feststellbar ist;
- wenn das Liechtensteiner Volksblatt über alle Veranstaltungen der FBP-Ortsgruppen berichtet und jene der VU komplett unerwähnt lässt und dies auch umgekehrt so feststellbar ist;
- wenn Veranstaltungen der Oppositionsparteien in den Zeitungen je nach Thema und Partei mit maximal einer halben Seite abgehandelt werden und bei jenen der Koalitionsparteien im Volksblatt bei FBP und im Vaterland bei VU mit der grossen Kelle angerichtet wird;
- wenn über Medienkonferenzen von FBP und VU in Volksblatt und Vaterland mit Titelseite und weiteren Texten berichtet wird, und jene der Oppositionsparteien im Innenteil mit einer viertel bis maximal halbe Seite abgehandelt werden.
Mein Vorschlag anlässlich der der Diskussion zur Überweisung des Postulats der Freien Liste, Parteien zu verbieten, Inhaber bzw. Teilhaber von Massenmedien zu sein, ging sehr weit. Das ist mir bewusst. Wenn die Regierung nun in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 30 schreibt, dass dies aus verfassungsrechtlicher Sicht fraglich erscheint, ob dies mit der Pressefreiheit vereinbar wäre, kann ich dies nachvollziehen. Aber die verstärkte Ausrichtung der Medienförderung auf Objektivität und Neutralität steht dem nicht entgegen und eine solche kann man auch von Zeitungen erwarten, bei welchen politische Parteien zu den Besitzern gehören.
Dieses Thema steht für mich in enger Verbindung mit dem von der Freien Liste seit Jahren gehegten Wunsch, auch Parteiaussendungen wie dem ‘Weiss Magazin’, dem ‘Hoi Du’ oder der Publikation der Neuen Fraktion bzw. der DPL Medienförderung zukommen zu lassen. Das sehe ich nicht. Nicht jedoch, weil ich dagegen wäre, dass die Oppositionsparteien für ihre Publikationen eine Unterstützung bekommen, sondern weil das Medienförderungsgesetz für mich die falsche rechtliche Grundlage für eine solche Unterstützung darstellt. Meines Erachtens soll das Medienförderungsgesetz für Massenmedien gelten, die über alle Bereiche des Lebens - Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Sport, Kultur - berichten. Ein Parteimedium, welches per se einseitig und subjektiv berichtet, unter das Medienförderungsgesetz zu subsumieren, ist für mich wesensfremd.
Ich würde diesbezüglich einen anderen Ansatz beliebt machen. Ich würde vorschlagen, allen im Landtag vertretenen Parteien eine jährliche Kommunikationspauschale zu entrichten und das Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien dementsprechend zu ergänzen. Ich würde sogar soweit gehen, dass diese Kommunikationspauschale unabhängig der Wähleranteile bei Landtagswahlen oder der Anzahl Sitze im Landtag ausgerichtet wird, um allen im Landtag vertretenen Parteien die gleiche Unterstützung zukommen lassen zu können.
Um dem Gleichheitsgebot nachzuleben ist dies aber nur erstrebenswert, wenn die Medienförderung gleichzeitig auf vermehrte Neutralität und Objektivität ausgerichtet wird.
Ich breche hier bewusst eine Lanze für die Oppositionsparteien. Opposition ist ein Grundpfeiler der Demokratie, ohne Opposition würde es Demokratie, wie sie in der freien westlichen Welt gelebt wird, gar nicht in dieser Form geben. Oppositionsparteien sind keine Schreckgespenster, sondern sie leisten einen wichtigen Beitrag an die öffentliche Meinungsbildung. Und deshalb würde es den beiden Grossparteien gut anstehen, ihre meines Erachtens durch Volksblatt und Vaterland vorhandenen Vorteile in Bezug auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit über Bord zu werfen. Für mich passen die heute vorherrschenden vorhandenen massenmedialen Strukturen und Gegebenheiten nicht mehr ins 21. Jahrhundert.
Deshalb bitte ich die Regierung mutig zu sein. Machen Sie nicht nur Kosmetik am Medienförderungsgesetz. Nutzen Sie die Chance für eine grundlegende Revision, machen Sie das Medienförderungsgesetz nicht nur in Bezug auf die neusten technischen Möglichkeiten modern, sondern auch in Bezug auf Medienfreiheit. Ich bin überzeugt, dass sie in diesem Landtag hierfür eine Mehrheit finden.
Heinz Frommelt machte sich am 27. August 2001 anlässlich seiner programmatischen Ansprache zu seiner Wahl als VU-Präsident für die Parteiunabhängigkeit der Medien stark. Wenn wir es nicht einmal schaffen, Journalisten von unseren Inhalten und Positionen zu überzeugen, dann werden wir die Bevölkerung auch nicht davon überzeugen können, so Heinz Frommelt sinngemäss. Konkret sagte er:
«Wir müssen der freien, parteiunabhängigen Presse eine Bresche schlagen, die dadurch erst echte Glaubwürdigkeit, journalistische Freiheit und Professionalität gewinnt. Denn ist das nicht letztendlich in unserem eigenen Interesse? Nicht befehlen, nicht zensieren und nicht überreden, sondern überzeugen, heisst die Devise.»
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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