Sonntag, 10. Januar 2021

Wahlhilfe.li: Themen Migration & Integration sowie Gesellschaft, Kultur & Ethik

Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist zu gewährleisten

Beantwortung und Kommentierung der Fragen von wahlhilfe.li


Migration und Integration


Befürworten Sie auf Gemeindeebene die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer/-innen, die seit vielen Jahren in Liechtenstein leben?

Antwort: Nein

Kommentar: Ausländerinnen und Ausländer, die viele Jahre in Liechtenstein leben, haben die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Wenn ihnen das Wahl- und Stimmrecht auf Gemeindeebene so wichtig ist, können sie es über diesen Schritt erhalten. Zudem können sie dann auch auf Landesebene wählen und abstimmen. Darüber hinaus scheint es mir wichtig, dass zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht, also zw. Wählen und gewählt werden können, kein Unterschied gemacht wird.


Soll die 30-Jahres-Frist für eine erleichterte Einbürgerung von alteingesessenen Ausländer/-innen gekürzt werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Einer Verkürzung stehe ich offen gegenüber, da sich die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner gegen die doppelte Staatsbürgerschaft entschieden haben. Somit müssten diese alteingesessenen Ausländerinnen und Ausländer den angestammten Pass abgeben und sich zu 100 Prozent zur Liechtensteiner Staatsbürgerschaft bekennen.


Würden Sie es begrüssen, wenn Liechtenstein mehr Flüchtlinge aufnehmen würde?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Dies hängt von verschiedenen Fragen ab: Was ist der Grund der Flucht? Von wo kommen die Flüchtlinge? Welche Ausbildung und welches Alter haben sie? Sind sie bereit sich zu integrieren und die deutsche Sprache zu erlernen? Menschen, die unsere christliche Weltordnung akzeptieren, eine Ausbildung besitzen und bereit sind, sich voll und ganz zu integrieren sollten bevorzugt aufgenommen werden. Grundsätzlich bin ich aber dafür, dass die Anstrengungen vor Ort, in den Krisengebieten verstärkt werden.


Sollen die Anforderungen betreffend Kenntnisse der Sprache und Staatskunde bei Einbürgerungen erhöht werden?

Antwort: Ja

Kommentar: Das heute verlangte Niveau B1 reicht nicht aus. Die Erhöhung auf B2 erachte ich als zwingend. Dies bedeutet gemäss Definition: "Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fliessend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist." Dieses Niveau kann verlangt werden, wenn jemand bei uns wohnen will.


Soll Liechtenstein die bestehenden Zuwanderungsbeschränkungen für EWR- und Schweizer Staatsangehörige lockern?

Antwort: Nein

Kommentar: Eine Studie der Stiftung 'Zukunft.li' zeigt auf, dass eine Lockerung der Personenfreizügigkeit für unser Land nicht zu bewältigen wäre. "Aus heutiger Sicht spricht aus ökonomischen und gesellschaftspolitischen Gründen kaum etwas dafür, die Personenfreizügigkeit ohne Anpassungen auf dem Wohn- und Immobilienmarkt umzusetzen", so die Autoren der Studie. Die erhöhte Nachfrage an Baugrundstücken würde zudem die Immobilienpreise stark anheben. Eigentum zu erwerben würde dann fast verunmöglicht.


Gesellschaft, Kultur & Ethik


Sollen gleichgeschlechtliche Paare in allen Bereichen die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben?


Antwort:
Eher Nein

Kommentar: Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben das Partnerschaftsgesetzt angenommen. Dies war der erste Schritt in die richtige Richtung. Weitere, wie die Ehe für alle, werden gefordert und sind richtig. Mühe habe ich, wenn es um die Möglichkeiten von Adoptionen von Kindern geht, weshalb ich die Frage nach gleichen Rechten in allen Bereichen nicht mit Ja beantworten kann. Hätte die Frage nach gleichen Rechten in fast allen Bereichen gelautet, hätte ich sie mit Ja beantwortet.


Soll in Liechtenstein die Freitodbegleitung (d.h. die Beihilfe zur Selbsttötung von urteilsfähigen Personen) durch Sterbehilfeorganisationen ausdrücklich für zulässig erklärt werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Sterben ist eine persönliche Angelegenheit. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat gewährleistet zu sein. Es geht den Staat nichts an, wann und wie jemand sterben möchte. Dies sind persönliche Freiheitsrechte. Da die Schweiz in dieser Frage sehr liberal ist und mehrere solche Sterbehilfeorganisationen kennt (bspw. Exit) macht es keinen Sinn, dies weiter zu verbieten.


Soll die katholische Kirche in Liechtenstein gegenüber den anderen Religionsgemeinschaften weiterhin privilegiert werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Unsere christlich-abendländische Kultur gilt es zu schützen, weshalb der römische.-kath. Kirche eine Sonderstellung eingeräumt werden sollte. Ich lehne aber den vorliegenden Konkordatsentwurf mit dem Heiligen Stuhl ab. Die anderen Religionsgemeinschaften sind aber auch zu respektieren. Die Sonderstellung der römischen.-kath. Kirche darf nicht bedeuten, dass die anderen Religionsgemeinschaften benachteiligt werden. Das Religionsgemeinschaftengesetz sollte in Kraft gesetzt werden.


Befürworten Sie eine strengere Kontrolle der Lohngleichheit von Frauen und Männern?

Antwort: Nein

Kommentar: Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist auch Teil der Gesamtarbeitsverträge. Die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge ist Sache der Sozialpartner und soll von der 'Zentral Paritätische Kommission der Stiftung SAVE' kontrolliert werden. Dafür gibt es diese Kommission und dafür sind Gesamtarbeitsverträge auch gemacht worden. Der Staat soll sich hier nur im Notfall einmischen. Solange die Sozialpartner keine Notwendigkeit der Einmischung sehen, ist es auch nicht angezeigt.

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