Ein unverständliches Urteil
Vor einigen Tagen berichteten beide Landeszeitungen über ein Urteil des Landgerichts, mit welchem ein mehrfach des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig befundener Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt wurde. Nur 2 ½ Jahre, wenn man bedenkt, dass der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen bis zu einer zehnjährigen Haftstrafe reicht. Das Urteil fiel gemäss Landeszeitungen unter anderem deshalb so milde aus, weil das Gericht die Unbescholtenheit des Mannes als mildernd wertete.
Das kann es doch nicht sein
Am 8. Januar 2021 habe ich dieses Urteil auf Facebook mit den Worten ‘Das kann es doch nicht sein’ kritisiert. Über verschiedene Kanäle habe ich für diesen Post enormen Zuspruch erfahren. Diese Vielzahl an Rückmeldungen bestärkten mich darin, dass reden nicht mehr ausreicht, sondern nun erneut konkrete Schritte notwendig sind. Denn das Urteil wirft Fragen auf: Nur 2 ½ Jahre wegen Unbescholtenheit? Unbescholtenheit für einen Mann, der während 10 Jahren 10 Mädchen bzw. Schulfreundinnen der Tochter oder Kinder befreundeter Familien sexuell peinigte oder sogar missbrauchte? Zwischen neun und vierzehn Jahre alt waren die Mädchen, vor denen sich der Angeklagte zwischen 2008 und 2019 wiederholt entblösst und selbst befriedigt habe. Vier der Mädchen habe der heute 60-jährige zudem teils mehrfach sexuell missbraucht - eines davon sogar schwer. Drei der Opfer habe der Angeklagte an den Brüsten und im Genitalbereich betatscht und ein weiteres Mädchen zusätzlich auch mit dem Finger penetriert. In einigen Fällen habe er sie auch zum Ausprobieren von Instrumenten in einen Musikraum eingeladen, nur um sich dann dort vor ihnen selbst zu befriedigen. Dies alles war im Volksblatt zu lesen.
Opfer leiden bis heute
Das Vaterland zeigte auf, welche Folgen dieser sexuelle Missbrauch für die Opfer bis heute hat. Darin ist nachzulesen: «Ein Opfer klagt noch heute, mehrere Jahre später, über Schlafstörungen und Panikattacken. ‘Es gibt Tage, an denen ich lieber tot wäre’, diese Aussage des Opfers ist in der Anklageschrift festgehalten. Ein weiteres Opfer fühlt sich nach wie vor unwohl, wenn beispielsweise an der Bushaltestelle ältere Männer hinter ihr stehen. Und ein anderes Opfer leidet unter Essstörungen - das Mädchen hat nach ihrem Missbrauch an Gewicht zugelegt, um dem heute rund 60-jährigen Peiniger nicht mehr zu gefallen, wie ebenfalls bei der Verlesung der Anklageschrift zu hören war.»
Motion zur Erhöhung des Strafmasses
Dieses Urteil zeigt, dass die auf Antrag des Abgeordneten Manfred Kaufmann im Landtag von März 2019 vorgenommene Erhöhung des Strafmasses bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen noch nicht ausreicht. Deshalb werde ich - sofern ich auch in Zukunft dem Landtag angehören sollte - zeitnah eine Motion ausarbeiten, mit welcher die Regierung beauftragt werden soll, den Strafrahmen und hierbei besonders den Mindeststrafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen zu erhöhen. Dies scheint mir angebracht. Die Opfer leiden ein Leben lang. Demgegenüber wird der Täter dieses Falles - sollte dieses Urteil rechtskräftig werden - spätestens im Februar 2023 wieder auf freiem Fuss sein. Es kann auch früher sein, die Verteidigung hat Revision angekündigt.
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