Dienstag, 28. November 2017

Sportstättenkonzept

Muss das Sportstättenkonzept revidiert werden?

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 26. November 2017

Zweck des Sportstättenkonzepts ist es, Richtlinien zur Verfügung zu stellen, nach welchen der Neubau, die Renovation und der Unterhalt unserer Sportinfrastruktur erfolgen soll. Für bestehende Bauten aber auch für Neubauvorhaben wurde ein Anforderungskatalog mit einem klar vorgegebenen Verfahren erstellt. Ich sehe keine Veranlassung, dieses Konzept grundlegend zu überarbeiten. Einzelne Detailbestimmungen, wie bsp. die Subventionierung von Gastronomiebetrieben sind zwar diskussionswürdig, bedingen aber keine grundlegende Revision. Das Problem liegt vielmehr darin, dass bei der Erarbeitung des Konzepts die Mehrheit der Gemeinden den vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel - 50% Standortgemeinde, 30% Land, 20% übrige Gemeinden - ablehnte. Somit wurde die Finanzierungsfrage offen gelassen und ist damit jeweils bei der Beratung über ein konkret vorliegendes Gesuch festzulegen. Dass die Finanzierung nicht geregelt wurde, schwächt das gesamte Sportstättenkonzept. Viel zielführender wäre es, endlich einen Finanzierungsschlüssel festzulegen. Dies würde auch die Anwendung des Sportstättenkonzeptes vereinfachen, zahlreiche Diskussionen verhindern und die Chancen, dass Projekte wie die Kletterhalle oder das geplante Langlaufzentrum auch in den Gemeinden auf Mehrheiten stossen, erhöhen.

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