Mittwoch, 4. November 2020

Bergbahnen Malbun AG II

Ein Referendum würde niemandem helfen, am wenigsten den Bergbahnen

Mein Landtagsvotum zum zinslosen Darlehen für die Bergbahnen Malbun AG im Namen der Fraktion der FBP

Wir alle in diesem Haus haben vermutlich dasselbe Ziel: Wir wollen, dass die Liftanlagen der Bergbahnen Malbun AG anfangs Dezember ihren Betrieb aufnehmen und im kommenden Winter in Malbun von vielen Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern sowie Touristen alpiner Skisport ausgeübt werden kann. Darin dürfte in diesem Haus Einigkeit herrschen.

Die Vorlage der Regierung hat zwei Stossrichtungen - eine kurzfristige und eine langfristige. Kurzfristig will sie damit den Betrieb der Bergbahnen Malbun AG während des bevorstehenden Winters sichern. Dies möchte sie mit der Gewährung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von CHF 1.5 Mio. erreichen. Mit den Anträgen c und d möchte sie darüber hinaus den Startschuss geben, um die Bergbahnen Malbun AG langfristig auf eine funktionierende betriebswirtschaftliche Grundlage zu stellen.

Die Fraktion der FBP kommt zum Schluss, dass das Vorgehen der Regierung in seiner Grundausrichtung richtig ist. Es braucht beides: kurzfristige finanzielle Unterstützung, um den Winterbetrieb 20/21 zu sichern und eine nachhaltige betriebswirtschaftliche Grundlage. Es geht nicht nur um die Bergbahnen Malbun als Aktiengesellschaft, sondern auch um das gesamte Naherholungsgebiet Malbun mit all seinen Unternehmen und Betrieben sowie den dazugehörenden Arbeitsplätzen. Die Bergbahnen Malbun AG sind - zumindest im Winter - die Lebensader des gesamten Naherholungsgebietes. Da alle Unternehmen des Malbuns den überwiegenden Teil ihrer Umsätze im Winter erwirtschaften, ist die Bergbahnen Malbun AG systemrelevant. Ohne Bergbahnen gibt es in Malbun keine Restaurants, keine Hotels, keine Skischule, keine Verkaufsgeschäfte, kein Kulturangebot. Ein Malbun ohne Bergbahnen bedeutet ein Malbun ohne Wintertourismus. Nur mit Sommertourismus sind die Unternehmen des Malbuns auf die Dauer nicht überlebensfähig. Deshalb ist es richtig, dass die Regierung nicht nur mit einem Finanzbeschluss zur Sicherstellung des Betriebes der Bergbahnen Malbun AG im Winter 2020/21 an den Landtag gelangt, sondern auch die Gewährung eines zinslosen Darlehens an Bedingungen knüpft, welche sie vom Landtag genehmigt haben möchte.

Zurück zur kurzfristigen Zielsetzung der finanziellen Absicherung der Wintersaison 2020/21.

Im März, im Rahmen der Debatte zum Postulat ‘Weiterentwicklung Naherholungsgebiet Malbun’, ging Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch noch davon aus, dass das Geld der Bergbahnen noch ein bisschen reiche, wie er es nannte. Auch er konnte damals noch nicht ahnen, dass die Bergbahnen rund zwei Wochen nach dieser Einschätzung wegen der Entwicklung und Ausbreitung der Corona-Pandemie die Saison vorzeitig beenden und damit auch Einnahmen ausblieben. Die Situation rund um den Corona-Virus hat sich in der Zwischenzeit eher noch verschärft und wird den Betrieb der Bergbahnen Malbun AG auch während des kommenden Winters tangieren. Ob es zu Einnahmenreduktionen von rund einem Drittel kommen wird, wie prognostiziert, wird sich weisen.

Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass es sich bei der Schätzung, dass es wegen Corona zu einem Minderertrag von 30 % während der kommenden Wintersaison kommen wird, um ein Worst-Case-Szenario handelt. Ob dies so eintrifft, hängt auch in starkem Masse vom Wetter und der Schneesituation ab. Die Bergbahnen sind - wie im Gutachten aus operativer Sicht ausgeführt wird - von einem hohen Tagesgast-Aufkommen abhängig. Und wie hoch dieses sei, hänge stark mit dem Wetter und der Schneelage zusammen, so die Autoren. Sollten diese Grundvoraussetzungen positiv sein, wird es trotz Corona die Menschen ins Freie ziehen, damit sie den Winter geniessen und dem alpinen Skisport frönen können.

Wissen tun wir es alle nicht. CHF 1 Mio. dieser beantragten CHF 1.5 Mio. sollen auf Basis einer Vermutung in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Wintertourismus in der kommenden Wintersaison als zinsloses Darlehen gewährt werden. Die FBP-Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass es nicht zielführend ist, wenn der Bergbahnen Malbun AG auf Grundlage einer Vorhersagung ein zinsloses Darlehen gewährt wird. Dies umso mehr, als die Nachtragskredite, welche wir aufgrund der Corona-Pandemie in der September-Sitzung gewährten, nicht auf Vorhersagen beruhten, sondern sich auf konkrete Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stützten. Wir sollten von diesem Vorgehen nicht abrücken.

Dies umso mehr, als dieses Vorgehen auch in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen würde. Sowohl in den sozialen Medien wie auch in Leserbriefen wurde bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Diese Stimmen gilt es ernst zu nehmen und ein Referendum über diesen Finanzbeschluss würde niemandem helfen, am wenigsten den Bergbahnen.

Die FBP-Fraktion anerkennt jedoch den Liquiditätsengpass, den die Bergbahnen während des Winters verhindern möchten. Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass mit einem zinslosen Darlehen allein für diesen Bereich in der Grössenordnung von CHF 200'000.-- der Engpass behoben werden kann. Im April 2021, also am Ende der Saison, lassen sich dann auch die konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bergbahnen beziffern. Sollten sich die prognostizierten Zahlen bewahrheiten, könnte im Frühling ein weiterer Kredit beantragt werden, welcher sich dann auf die konkreten betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wintersaison der Bergbahnen stützen würde. Ein Vorgehen, das wir bei den anderen Institutionen ebenfalls angewandt haben.

Die FBP-Fraktion unterstützt die Ausführungen der Regierung hinsichtlich des Investitionsstaus und die Finanzierung der geplanten Investitionen in der Grössenordnung von CHF 500'000.--. Diese sind notwendig und nachvollziehbar dargelegt. Aus diesem Grunde wird die FBP-Fraktion im Rahmen des Finanzbeschlusses beantragen, den Gesamtbetrag des zinslosen Darlehens von CHF 1.5 Mio. auf CHF 700'000.-- zu reduzieren.

Auch damit kann die Bergbahnen Malbun AG die gewünschten Investitionen tätigen und es ist die Gefahr gebannt, dass die Bergbahnen im Verlauf des Winters 20/21 in ihrer Existenz und somit in ihrem Betrieb gefährdet sind. Dies umso mehr, als die Konsortialbanken auf die Amortisationszahlungen für den Kredit für das JUFA-Hotel per 31. Dezember 2020 von je CHF 180'000.-- verzichten und die Gemeinde Triesenberg den Baurechtszins für das JUFA stundet. Damit verbessert sich die im Bericht und Antrag dargelegte finanzielle Ausgangslage für den Winter 2020/21 um knapp CHF 400'000.--, was diesen Kürzungsantrag ebenfalls rechtfertigt. Mit der Kürzung des Betrages um mehr als die Hälfte gegenüber dem Antrag der Regierung soll auch das Signal nach Aussen gesandt werden, dass der Landtag ein strenges Auge auf die finanziellen Auswirkungen dieser Krise der Bergbahnen hat und haben wird. Aber gleichzeitig wird damit auch das Bekenntnis abgegeben, den alpinen Skisport in Liechtenstein nicht sterben lassen zu wollen.

Nun zur langfristigen Komponente und zu den Anträgen der Regierung. Die FBP-Fraktion wird folgende Abänderungsanträge bzw. Ergänzungsanträge stellen:

Antrag c soll mit dem Zusatz „wobei kein Geld an die Bergbahnen Malbun-JUFA AG fliessen darf,“ ergänzt werden.

Darüber hinaus beantragt die FBP-Fraktion einen Antrag d sowie einen Antrag e einzufügen.

Antrag d lautet: die Regierung beauftragen, bis spätestens Juni 2021 dem Landtag Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg vorzulegen,

Antrag e lautet: die Regierung beauftragen, im Herbst 2021 dem Landtag einen Bericht und Antrag über die zukünftige Ausrichtung der BBM sowie einen Vorschlag zu den Varianten einer nachhaltigen Sanierung der BBM einschliesslich der damit jeweils verbundenen Konsequenzen vorzulegen,

Folglich würde Antrag d der Regierung zum Antrag f. Dieser Antrag könnte dann um den Wortlaut des letzten Teilsatzes ‚und dem Landtag entsprechende Vorlagen vorzulegen‘ gekürzt werden. Antrag f würde somit lauten: die Regierung beauftragen, bis spätestens Ende 2022 die BBM nachhaltig auf eine neue Grundlage zu stellen.

Bei den Liftanlagen der Bergbahnen Malbun AG handelt es sich um eine Sportstätte von landesweiter Bedeutung, dies dürfte unbestritten sein. Auf Basis dieser Feststellung ist es richtig, dass sich die Regierung Gedanken um die zukünftige Ausrichtung des Naherholungsgebietes Steg/Malbun als auch um die Fortführung des Betriebes der Bergbahnen Malbun AG macht. Diese Um- bzw. Neustrukturierung des Liechtensteiner Naherholungsgebietes bedingt zweierlei: einerseits soll der Landtag der Regierung konkrete zeitliche Vorgaben mit auf den Weg geben; andererseits soll dieser Prozess in Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung durchgeführt werden. Wenn man das ‚Gutachten Bergbahnen Malbun AG aus operativer Sicht‘ liest, kann man feststellen, dass nicht nur die finanzielle Situation der Bergbahnen ein Problem darstellt, sondern auch die Angebote und Dienstleistungen verbessert und unter Umständen erweitert werden müssen. Sätze des Gutachtens wie „Für eine nachhaltige Bergbahnenentwicklung müssen zwingend in den nächsten zwei Jahren gewisse Weichen gestellt werden, ansonsten ist es unwahrscheinlich, diese Bergbahn ohne jährliche Finanzspritzen am Leben zu erhalten“ oder „Sofern eine Sanierung ins Auge gefasst wird, muss eine rigorose Entschuldung stattfinden. Es genügt nicht eine halbherzige Variante umzusetzen“ untermauern die Dringlichkeit.

Auf Basis der Ausführungen des Gutachtens steht fest, dass grundlegende Entscheide gefällt werden müssen, die nicht nur für die Bergbahnen relevant sind, sondern mit der gewünschten Weiterentwicklung des gesamten Naherholungsgebietes Malbun/Steg abgestimmt werden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass der Landtag von der Regierung bis Juni 2021 Varianten zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg verlangt und auch bekommt.

Lassen Sie mich diesen Antrag der FBP-Fraktion mit einem Beispiel untermauern. Im Gutachten steht geschrieben:

„Die BBM verfügt über eine kleine Beschneiungsanlage, die den heutigen Bedürfnissen und zur Sicherstellung des Winterbetriebes nicht mehr entspricht. Heute sollte bei kalten Temperaturen eine Grundbeschneiung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Ansonsten kann keine Schneesicherheit gewährleistet werden. Diese Notwendigkeit erfordert hohe Investitionen in die Beschneiung. Für kleinere und mittlere Bergbahnunternehmungen ist dies fast nicht aus eigenen Mitteln realisierbar.»Wollen wir, dass die künstliche Beschneiung in Malbun ausgebaut wird? Wollen wir, dass die Sareiserseite künstlich beschneit wird? Wollen wir, dass ein hierzu notwendiger Speichersee erstellt wird? Wollen wir, dass Malbun innerhalb von drei Tagen schneesicher gemacht werden kann? Alles Fragen, die geklärt werden müssen, die aber nicht nur mit den Bergbahnen an sich zu tun haben, sondern in eine Gesamtevaluation zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Steg/Malbun einfliessen müssen. Das ist - wie gesagt - nur ein Beispiel.

Auch die Frage nach dem ‘Wie weiter mit dem Sommerangebot?’ ist ein weiteres zentrales Element, welches zuerst geklärt werden muss, bevor über die zukünftige Ausrichtung der Bergbahnen Malbun AG entschieden wird. Deshalb ist es von übergeordneter Bedeutung, zuerst eine solche Gesamtstrategie vorliegen zu haben, bevor man über zukünftige Ausrichtung der Bergbahnen sowie einen Vorschlag zu den Varianten einer nachhaltigen Sanierung der Bergbahnen Malbun AG einschliesslich der damit jeweils verbundenen Konsequenzen macht.

Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass dieser auf Seite 31 des Berichtes dargelegte 2. Schritt auch als konkreter Auftrag in die Anträge aufgenommen werden sollte, weshalb die FBP-Fraktion die Anträge der Regierung um einen Buchstaben e erweitert. Dieser Antrag auf Einfügung eines Buchstaben e lehnt sich an die Ausführungen der Regierung auf Seite 31 des Berichtes an und verlangt nichts anderes, als das was die Regierung als 2. Schritt bezeichnet.

Bei diesem 2. Schritt geht es um die nachhaltige Sanierung der Bergbahnen. Diese Sanierung muss neutral angegangen werden. Es müssen für verschiedenste Varianten alle Für und Wider, alle Pros und Contras evaluiert und transparent dargelegt werden. Die FBP-Fraktion zweifelt, ob das zuständige Ministerium bereit ist, alle Varianten zu evaluieren. Wenn man die Medienberichterstattung zur Präsentation dieses Berichtes liest, muss man zum Ergebnis kommen, dass eine vorgefertigte Meinung vorherrscht. Das Vaterland als auch Volksblatt titeln, dass die Bergbahnen verstaatlicht werden sollen. Das Vaterland zitiert den Regierungschef-Stellvertreter mit den Worten: „Unser Ziel ist eine gesunde Organisation als öffentliches Unternehmen mit Fokus auf Bergbahnbetrieb, den Pistenunterhalt und die Gastronomie am Berg.“ Das Volksblatt schreibt, dass „in einem dritten Schritt die BBM nachhaltig auf eine neue Grundlage gestellt werden, wobei die Regierung eine Überführung der Bergbahnen Malbun AG in ein öffentliches Unternehmen grundsätzlich befürwortet.“ Ähnliches ist auch auf den Seiten 33 und 34 des Berichts der Regierung zu lesen, obwohl dort ein wenig abgemildert wird und punktuell nur von einer allfälligen Überführung der BBM in ein öffentliches Unternehmen gesprochen wird.

Es scheint, dass die Regierung mit einer vorgefertigten Meinung an diese Sanierung herantritt. Dies obwohl - zumindest was den Kenntnisstand der FBP-Fraktion betrifft - keine konkreten Untersuchungen zu irgendeiner Variante getätigt wurden. Für die FBP-Fraktion ist die Verstaatlichung der Bergbahnen Malbun AG zumindest unter den jetzt bekannten Vorzeichen kein gangbarer Weg und sicher nicht der einzig mögliche Weg. Es haben alle Varianten abgeklärt und dem Landtag zur Kenntnis gebracht zu werden. Hierzu gehören beispielsweise sowohl die Weiterführung der heutigen Aktiengesellschaft mit Installation einer Leistungsvereinbarung als auch die Insolvenz der Bergbahnen Malbun AG und die Übernahme der Aktiven durch das Land oder durch Dritte, also sozusagen zurück auf Feld 1 und Neubeginn. Die Regierung hat dann die Möglichkeit, aufgrund von Zahlen, Daten und Fakten eine dieser Varianten zu priorisieren und dem Landtag zur Umsetzung vorzuschlagen, aber auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten und nicht auf Grundlage von Vermutungen.

Die Regierung erwähnt diesen Weg in ihrem Bericht auf Seite 32 selbst, jedoch nur in Bezug auf die Entflechtung der Struktur, was einer grossen Herausforderung gleichkommen würde. Entscheide sollten nicht danach gefällt werden, was einfach und was schwierig ist bzw. was eine grosse Herausforderung darstellt und was nicht, sondern was dem Naherholungsgebiet Steg/Malbun und damit auch den Bergbahnen am meisten nützt und was nachhaltig ist oder eben nicht.

Die FBP-Fraktion ist der Ansicht, dass einzig den einfachsten Weg einer Verstaatlichung zu prüfen und zu wählen, scheitern wird. Wir sind der Ansicht, dass eine unter diesen Vorzeichen wahrscheinliche Volksabstimmung auf dieser Grundlage - wenn überhaupt - nur sehr schwer zu gewinnen sein wird.

Und dann gilt es auch noch die Standortgemeinden Vaduz und Triesenberg mit ins Boot zu holen. Bereits im Frühling wurde im Rahmen der Postulatsdiskussion die Wichtigkeit untermauert, die Standortgemeinden in diesen Prozess miteinzubeziehen, dieser Aspekt fehlt im Bericht der Regierung beinahe vollständig. Triesenberg und Vaduz haben ihren Anteil daran zu leisten, das wird auch von der Bevölkerung erwartet.

Abschliessend noch ein Wort zum Jufa-Hotel. Die FBP-Fraktion begrüsst das Vorhaben der Regierung, dass das Jufa-Hotel aus den Bergbahnen herausgelöst werden soll. Das ist für uns sogar zwingend, weshalb wir den Antrag c der Regierung mit dem Vermerk ‚wobei kein Geld an die Bergbahnen Malbun-JUFA AG fliessen darf‘ erweitern möchten und dies auch beantragen. Wir hinterfragen jedoch, ob sich mit den gegenwärtigen Grundvoraussetzungen und der aktuellen Corona-Situation zu einem vernünftigen Preis ein Käufer finden lassen wird. Daran darf die langfristige Ausrichtung der Bergbahnen nicht scheitern und es wird auch erwartet, dass die Gemeinde Triesenberg als Baurechtsgeber des Grundstücks mitarbeitet, dieses Ziel zu erreichen. Sollte es zum Heimfall kommen, wird die Gemeinde Triesenberg die Nachteile auf sich nehmen müssen, was nicht im Sinne der Gemeinde sein kann und wohl auch nicht sein wird.

Aus all diesen Überlegungen bittet Sie die FBP-Fraktion, ihre Anträge zu unterstützen. Es geht jetzt darum, unser Naherholungsgebiet und damit auch die Bergbahnen kurzfristig über den Winter zu helfen und im kommenden Herbst dann langfristig auf eine betriebswirtschaftlich nachhaltige Grundlage zu stellen. Mit den Anträgen der FBP-Fraktion können diese beiden Ziele erreicht werden. Mehr noch: Mit ihnen wird der Regierung ein klarer Zeitrahmen vorgegeben und eine enge Zusammenarbeit von Regierung und Landtag umgesetzt.

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