Keine Staatsaufgabe
Antwort auf die LIEWO-Frage vom 22. Oktober 2020
Ist es Aufgabe des Staates, Bergbahnen zu betreiben oder sogar Restaurants zu besitzen und zu verpachten? Das sind die grundlegenden Fragen, welche gestellt werden müssen, wenn es um die Antwort auf die Frage hinsichtlich einer Verstaatlichung der Bergbahnen Malbun AG geht. Meines Erachtens sind dies keine Kernaufgaben eines Landes, weshalb ich einer Verstaatlichung der Bergbahnen Malbun AG kritisch gegenüberstehe. Bei dieser Frage gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass die Bergbahnen die Betriebsgrundlage für etliche Hotels, Restaurants und Geschäfte und damit für zahlreiche Arbeitsplätze sind, weshalb den Bergbahnen eine Systemrelevanz für unser Berggebiet zuerkannt werden muss. Des Weiteren darf die Bedeutung des Malbuns und damit auch der Bergbahnen als Naherholungsgebiet für die Liechtensteiner Bevölkerung als auch als touristische Lebensader unseres Landes nicht ausser Acht gelassen werden. Zweckmässiger als eine Verstaatlichung erachte ich es deshalb, wenn das Land mit der Bergbahnen Malbun AG eine Leistungsvereinbarung für jene Angebote, welche die Bergbahnen zum Vorteil für das Naherholungsgebiet, die dortige Wirtschaft und den Tourismus erbringen, abschliesst.
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