Mittwoch, 10. Oktober 2018

Sportstättenfinanzierung

Vorschlag mit Abbau an direktdemokratischen Rechten


Mit dem heutigen Tag läuft die Vernehmlassung zur Abänderung des Subventionsgesetzes in Bezug auf die Sportstättenfinanzierung ab. Das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport schlägt vor, dass mindestens 20 % der Kosten des Projekts vom Gesuchsteller zu tragen sind. Die verbleibenden Kosten sollen zu fünf Achtel vom Land und zu drei Achtel von den Gemeinden im Verhältnis ihre Einwohnerzahl getragen werden.

Im Unterschied zu heute soll jedoch nicht mehr jede Gemeinde bzw. jeder Gemeinderat ein Mitspracherecht haben. Die Regierung liebäugelt mit einem sogenannten Konsultationsverfahren, mit welchem der Einbezug der Gemeinden sichergestellt werden soll. Dieses bedeutet in der Praxis jedoch de Facto nur noch 'ein zur Kenntnis nehmen dürfen'. Die Gemeinden hätten sich somit im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl zukünftig an den Kosten einer neuen Sportstätte von landesweiter Bedeutung zu beteiligen, ohne jedoch ein Mitspracherecht zu besitzen. Die Gemeinderäte von Mauren und Triesen haben dies erkannt und sich in diesem Zusammenhang negativ zur Vorlage geäussert.

Das Ziel des Ministeriums, eine Regelung zu finden, mit welcher ausgeschlossen wird, dass jede Gemeinde ein landesweites Projekt zum Bau einer Sportstätte zu Fall bringen kann, ist zu begrüssen. Daniel Risch schiesst mit diesem Vorschlag jedoch übers Ziel hinaus. Denn das vorgeschlagene Konsultationsverfahren hat zur Folge, dass damit sowohl die demokratischen Rechte der Gemeinderäte als auch die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung auf Gemeindeebene eingeschränkt werden. Aufgrund von Investitionen in Sportstätten die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung einzuschränken, geht mir zu weit. 

Ich stellte Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch eine Kleine Anfrage zu diesem Vorhaben. Diese lautete unter anderem: 
"Der Bevölkerung einer Gemeinde wird mit diesem Konsultationsverfahren unter Umständen beziehungsweise je nach Höhe der Investition die Referendumsmöglichkeit genommen. Wie beurteilt die Regierung generell den Abbau an direktdemokratischen Rechten auf kommunaler Ebene, welcher mit diesem Konsultationsverfahren einhergeht?" 
Seine Antwort darauf war: 
"Die direktdemokratischen Rechte bilden ein zentrales Element unseres staatsrechtlichen und politischen Systems, zu dem wir Sorge tragen müssen. Die Regierung ist allerdings überzeugt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger kein Verständnis dafür haben, dass über eine Sportstätte von landesweiter Bedeutung im Landtag und in 11 Gemeinden Beschluss gefasst wird und bis zu 12 Referenden dazu abgehalten werden müssen. Man stärkt die direkte Demokratie nicht, wenn solch ineffiziente Verfahren zugelassen werden, die viel Zeit und Geld kosten und Leerlauf produzieren. Die Regierung ist überzeugt, dass mit der vorgeschlagenen Regelung die Frage der Sportstättenfinanzierung einer rechtlich einwandfreien und sachgerechten Lösung zugeführt werden kann."
Dies bedeutet nichts anderes, als Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch dazu bereit ist, die direktdemokratischen Rechte der Bevölkerung auf Gemeindeebene einzuschränken, um Investitionen in Sportstätten tätigen zu können. Volksrechte sind kein notwendiges Übel, sondern ein Grundpfeiler unseres Staates und unserer Staatsform, mit dem sehr sorgsam umgegangen werden muss.

Auch in Bezug auf die Einschränkung der Gemeindeautonomie, welche mit diesem Vorschlag einher geht, äusserte sich Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Er führte aus:
"Wie dargelegt, ist für die Ausgestaltung der Gemeindeautonomie nicht nur das Gemeindegesetz massgebend. Wenn es als sachgerecht erachtet wird, die Gemeinden zur Finanzierung von Sportstätten von landesweiter Bedeutung beizuziehen und gleichzeitig zu verhindern, dass eine einzelne Gemeinde das Projekt zu Fall bringen kann, ist die vorgeschlagene Regelung die richtige. Möchte man keine Beschränkung von finanziellen Kompetenzen auf Seiten der Gemeinden, muss man entweder davon absehen, die Gemeinden zur Finanzierung beizuziehen oder man muss gemäss dem bestehenden System mit dem Risiko von Blockaden durch einzelne Gemeinden leben. Die Fragestellung ist also keine rechtliche, sondern eine politische."
Das heisst, dass Daniel Risch auch bereit dazu ist, die Gemeindeautonomie bzw. die Finanzhoheit von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten einzuschränken, um Investitionen in Sportstätten durchzusetzen. Auch das geht meines Erachtens zu weit. Diesbezüglich muss auch berücksichtigt werden, dass nicht einmal die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Standortgemeinde einer neuen Sportstätte einen Beschluss fassen dürften; auch für sie wäre das Mitspracherecht abgeschafft. Es ist wirklich unverständlich, dass im Vorschlag des Ministeriums nicht einmal mehr der Gemeinderat und/oder die Bevölkerung der Standortgemeinde Ja oder Nein zu einer solchen Investition sagen dürfen.

Es gilt eine Lösung zu finden, mit welcher verhindert wird, dass eine einzelne Gemeinde das Projekt zu Fall bringen kann. Meines Erachtens sind die Gemeindeautonomie und die direktdemokratischen Rechte auf Gemeindeebene höher zu gewichten als das Durchsetzen von Investitionen in Sportstätten. Aus diesem Grunde würde ich es zielführender finden, wenn folgender Kostenschlüssel genauer untersucht würde:

60 % Land Liechtenstein
20 % Verband oder Private
20 % Standortgemeinde

Mit diesem Kostenschlüssel könnten sowohl auf Landes- wie Gemeindeebene die direktdemokratischen Rechte bzw. die Gemeindeautonomie gewahrt werden. Der Fall, dass eine Gemeinde - welche nicht Standortgemeinde der neuen Sportstätte ist - ein Projekt zu Fall bringen könnte, wäre ausgeschlossen. Somit müsste nebst dem Land nur noch die zukünftige Standortgemeinde einer Sportstätte zustimmen und die entsprechenden Finanzmittel bewilligen.

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