Samstag, 10. November 2018

UNO-Migrationspakt ll

Der Migrationspakt geht zu weit

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 11. November 2018

Der UNO-Migrationspakt kommt einer Absichtserklärung gleich. Ihm wird der Status eines 'soft law' attestiert, das zwar nicht eingeklagt aber politische und moralische Wirkungen entfalten kann. So könnten sich andere Staaten oder betroffene Personen darauf berufen, politischen Druck aufbauen und Staaten an den Pranger stellen. 

Vieles, was im Pakt steht, ist unbestritten. Vieles ist aber politisch brisant. Hierzu gehören unter anderem die Erleichterung des Familiennachzugs, die Anpassung des Gesundheitswesens auf Bedürfnisse von Migranten, die Einschränkung der Medienfreiheit, die Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung, die Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge und die punktuelle Verhinderung von Täterprofilerstellungen.

Auch wenn der Pakt nicht rechtlich bindend ist, wird darin ausgeführt, dass die unterzeichnenden Staaten versprechen, den Pakt umzusetzen (Punkt 44) und sich verpflichten, die Ziele zu erfüllen (Punkt 41). Die Einhaltung soll mittels einem UNO-Überprüfungsforum überprüft werden, welches ab 2022 die Staaten kontrollieren soll. Deshalb geht mir der Pakt zu weit. Ich erwarte und wünsche, dass die Regierung den Pakt vom Landtag bewilligen lässt, damit er abstimmen kann und dann dem Volk mittels fakultativem Staatsvertragsreferendum alle Optionen offengehalten werden.

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