Sonntag, 10. Dezember 2017

Medienförderung

Worauf müsste man bei einer Reform der Medienförderung achten?

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 10. Dezember 2017

Artikel 4 des Medienförderungsgesetzes definiert unter anderem die Förderungsberechtigung von periodisch erscheinenden Printmedien. Ein neutraler, unabhängiger und objektiver Journalismus stellt hierbei kein Kriterium dar. Dies erachte ich als falsch. Eine objektive und fundierte Meinungsbildung über politische Themen durch die Bevölkerung ist nur möglich, wenn die Medienlandschaft vielfältig und die Glaubwürdigkeit der Medien hoch ist. Zeitungen, an welchen politische Parteien gänzlich oder teilweise beteiligt sind, haben eine geringere Glaubwürdigkeit, weil ihre Themengewichtung, die Darstellung wie auch die redaktionellen Inhalte parteipolitisch gefärbt sind. Ich bin der Ansicht, dass das Zeitalter der Parteizeitungen der Vergangenheit angehören sollte und eine Reform der Medienförderung angezeigt ist. Zum einen sollte es den im Landtag vertretenen Parteien verboten werden, sich an periodisch erscheinenden Massenmedien gänzlich oder teilweise zu beteiligen. Zum anderen sollte ein neutraler, parteiunabhängiger und objektiver Journalismus als zentrale Prämisse zur Anspruchsberechtigung auf Medienförderung erhoben werden. Wenn Parteien und Politiker es nicht schaffen, unabhängige Journalisten von ihren Inhalten zu überzeugen, dann werden sie auch nie die Bevölkerung für ihre Ideen gewinnen können.

Donnerstag, 30. November 2017

Staatsvertrag mit der Schweiz zur Krankenpflegeversicherung

Ein Abkommen mit Vorteilen, aber (noch) zu vielen Nachteilen


Es ist keine Frage, dass das Abkommen mit der Schweiz betreffend die gegenseitige Übernahme der Kosten für ambulante Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung Nachteile aufweist. Es ist aber ebenso keine Frage, dass dieses Abkommen sowohl für Versicherte als auch für gewisse Leistungserbringer Vorteile beinhaltet. Deshalb wird es der Sache nicht gerecht, diesen Staatsvertrag mit der Schweiz pauschal zu verteufeln, ohne sich mit den Vorteilen konkret auseinanderzusetzen. 

Mit diesem Abkommen soll der freie Marktzugang für Patienten und Leistungserbringer zwischen der Schweiz und Liechtenstein eingeführt werden. Hierzu gehört beispielsweise, dass dieser freie Marktzugang für Liechtensteiner Physiotherapeuten, Chiropraktoren oder Apotheken den Vorteil bringt, in Zukunft Patientinnen und Patienten aus der Schweiz behandeln bzw. bedienen zu dürfen. Dies ist ihnen heute teilweise verwehrt. Man darf bei der gesamten Diskussion diesen Vorteil nicht unberücksichtigt lassen.

Dieser freie Marktzugang hat aber gleichzeitig den Nachteil, dass er zu ungleichen Spiessen zwischen der Schweiz und Liechtenstein führt. Der Grund für diese Ungleichheit liegt nicht in der Gesetzgebung der Schweiz, sondern hängt ausschliesslich mit der Liechtensteiner Bedarfsplanung zusammen. Um einen freien Marktzugang mit gleichlangen Spiessen zu schaffen, müsste die Liechtensteiner Bedarfsplanung aufgehoben werden. Dies ist für mich keine Alternative, da damit eine Mengenausweitung inklusive Kostensteigerung einher ginge, was zu einem überproportionalen Anstieg der Krankenkassenprämien führen würde. Damit würden alle Massnahmen, welche die letzten Jahre hinsichtlich einer Reduktion des Anstiegs der Gesundheitskosten umgesetzt wurden, torpediert. Somit lässt sich der freie Marktzugang, wie ihn die Regierung mit der Schweiz ausgehandelt hat, auf Basis des heutigen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nur mit ungleichen Spiessen umsetzen.

Dieses Abkommen bringt für alle OKP plus Versicherten, welche Leistungserbringer in der Schweiz aufsuchen, den Vorteil, dass sie in Zukunft keine OKP plus Versicherung mehr benötigen und somit ihre Krankenkassenprämien um CHF 40.-- pro Monat sinken. Dies hätte jedoch zur Folge, dass sie in Liechtenstein keinen Leistungserbringer mehr aufsuchen können, welcher nicht über die OKP-Zulassung verfügt. Eine Kündigung der OKP plus Verträge hätte für den Versicherten zwar keine Auswirkungen auf die freie Arztwahl in der Schweiz, jedoch auf jene in Liechtenstein. Somit wäre eine Kündigung nur für jene Versicherten attraktiv, welche von vornherein ausschliessen, einen Nicht-OKP-Arzt in Liechtenstein aufzusuchen.

Darin liegt aber auch der Nachteil dieses Abkommens bzw. die Ungleichheit bei der Arztwahl zwischen Schweizer und Liechtensteiner Leistungserbringern. Während ein Liechtensteiner Versicherter für Leistungserbringer in der Schweiz die freie Arztwahl besitzt, wäre diese im Inland - also in Liechtenstein - eingeschränkt. Dies könnte zu absurden Situationen führen, wenn beispielsweise ein Nicht-OKP-Arzt sowohl in Liechtenstein als auch in der Schweiz eine Praxis betreibt. Der Liechtensteiner Versicherte könnte dann die Praxis in der Schweiz aufsuchen, jene in Liechtenstein jedoch nicht. Deshalb ist es nicht auszuschliessen, dass Liechtensteiner Nicht-OKP-Ärzte ihre Praxis in die grenznahe Schweizer Region verlegen, um allen Liechtensteiner Patienten den Zugang zur eigenen Praxis zu ermöglichen. Wie viele Ärzte diesen Weg wählen, kann nicht vorhergesagt werden. Da ein solcher Umzug mit hohem bürokratischen Aufwand und zusätzlichen Steuerabgaben und somit höheren Kosten verbunden ist, wird jeder Arzt deshalb sehr genau abwägen, ob für ihn eine solche Umsiedlung der Praxis überhaupt Sinn macht. Die Anzahl an Praxen, welche diesen Schritt wählen, wird sich in Grenzen halten, darin teile ich die Einschätzung der Regierung. 

Trotzdem ist es nicht von der Hand zu weisen, dass dieses Abkommen das System der OKP plus teilweise aushebelt. Sollten alle OKP plus Versicherten ihren Vertrag künden, würde dies Mindereinnahmen von rund 3 % des Prämienvolumens ausmachen. Diese Mindereinnahmen müssten ausgeglichen werden, womit eine Erhöhung der OKP-Prämie im selben Ausmass nicht ausgeschlossen ist. Das heisst: Die finanziellen Einbussen durch die Kündigungen von OKP plus Verträgen müssten auch von den ausschliesslich OKP-Verischerten mitgetragen werden. Dass diese Entwicklung eintreten könnte, schliesst auch die Regierung nicht aus. In ihrem Bericht betont sie: 
"So ist es nicht auszuschliessen, dass die Anzahl jener Personen, die über eine erweiterte OKP verfügen, sich nach Inkrafttreten des Abkommens verringern könnte, was einen teilweisen Wegfall der Zusatzprämien und allenfalls eine (geringfügige) Steigerung der OKP-Grundprämien zur Folge hätte."
Es darf davon ausgegangen werden, dass nicht alle OKP plus Versicherten ihren Vertrag künden werden, womit sich diese Einnahmereduktion in Grenzen halten wird. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass es durch die freie Arztwahl in der Schweiz zu einer Mengenausweitung und somit zu Kostensteigerungen kommt. Einnahmereduktion in Verbindung mit Mengenausweitung und Kostensteigerung ist die komplett falsche Entwicklung, welche dieses Abkommen aller Voraussicht nach herbeiführen wird.

Zudem muss davon ausgegangen werden, dass  mehrheitlich die unteren Einkommen über einen reinen OKP-Vertrag verfügen, da diese Einkommensklasse die CHF 480.-- pro Jahr, welcher ein OKP plus Vertrag zusätzlich kostet, finanziell gar nicht stemmen kann. Somit hätte dies zur Folge, dass die unteren Einkommen höhere Prämien bezahlen müssten, weil die mittleren und höheren Einkommen den OKP plus Vertrag künden und CHF 480.-- pro Jahr einsparen. Das ist auch sozialpolitisch für mich keine Alternative.

Aus diesem Grunde stehe ich diesem Abkommen sehr skeptisch bis ablehnend gegenüber. Das Abkommen an sich zielt mit der Einführung des freien Marktzugangs zwischen der Schweiz und Liechtenstein in die richtige Richtung. Das heutige Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz korreliert jedoch nicht mit dem Abkommen, weshalb daraus etliche Nachteile entstehen, die zu Ungleichheiten führen. 

Vielmehr müsste überlegt werden, wie das Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz abgeändert werden kann, damit es mit dem Abkommen kompatibel ist und der freie Marktzugang nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Liechtenstein zum Tragen kommt. Hierfür scheint es mir angebracht, die OKP plus Vorschriften zu prüfen. Es muss abgeklärt werden, ob die OKP plus Regelung im Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz derart angepasst werden kann, damit sie dem freien Marktzugang mit gleichlangen Spiessen entspricht. Dabei gilt es darauf zu achten, dass dies ohne Abschaffung der Bedarfsplanung geschieht. Dann könnten Leistungserbringer wie Versicherte vom den freien Marktzugang profitieren und zwar mit gleichlangen Spiessen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Der Ratifikation dieses Staatsvertrages mit der Schweiz würde nichts mehr im Wege stehen und die Vorteile, welche dieses Abkommen für die Versicherten wie Leistungserbringer beinhaltet, voll zum Tragen kommen.

Dienstag, 28. November 2017

Sportstättenkonzept

Muss das Sportstättenkonzept revidiert werden?

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 26. November 2017

Zweck des Sportstättenkonzepts ist es, Richtlinien zur Verfügung zu stellen, nach welchen der Neubau, die Renovation und der Unterhalt unserer Sportinfrastruktur erfolgen soll. Für bestehende Bauten aber auch für Neubauvorhaben wurde ein Anforderungskatalog mit einem klar vorgegebenen Verfahren erstellt. Ich sehe keine Veranlassung, dieses Konzept grundlegend zu überarbeiten. Einzelne Detailbestimmungen, wie bsp. die Subventionierung von Gastronomiebetrieben sind zwar diskussionswürdig, bedingen aber keine grundlegende Revision. Das Problem liegt vielmehr darin, dass bei der Erarbeitung des Konzepts die Mehrheit der Gemeinden den vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel - 50% Standortgemeinde, 30% Land, 20% übrige Gemeinden - ablehnte. Somit wurde die Finanzierungsfrage offen gelassen und ist damit jeweils bei der Beratung über ein konkret vorliegendes Gesuch festzulegen. Dass die Finanzierung nicht geregelt wurde, schwächt das gesamte Sportstättenkonzept. Viel zielführender wäre es, endlich einen Finanzierungsschlüssel festzulegen. Dies würde auch die Anwendung des Sportstättenkonzeptes vereinfachen, zahlreiche Diskussionen verhindern und die Chancen, dass Projekte wie die Kletterhalle oder das geplante Langlaufzentrum auch in den Gemeinden auf Mehrheiten stossen, erhöhen.

Donnerstag, 9. November 2017

Ausserhäusliche Kinderbetreuung II

Übergangsfinanzierung zur Sicherung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung

Votum anlässlich der Landtagsdebatte bezüglich dem Antrag auf Beitragserhöhung beim Konto ‘Kinder- und Jugendhilfe’

Ich stelle den Antrag, das Konto 540.366.00 ‘Kinder- und Jugendhilfe’ um CHF 300'000.-- zu erhöhen und somit den Betrag von CHF 6‘639‘000.-- in den Landesvoranschlag aufzunehmen. Diese Erhöhung ist verbunden mit der Massgabe, dass die Regierung die Förderung pro Platz bei Kindertagesstätten und Tagesstrukturen wieder auf das Niveau von 2016 anzuheben habe. Wenn nach dieser Anhebung immer noch Lücken in der Finanzierung bestehen, haben die Anbieter diese durch Erhöhung der Elternbeiträge zu schliessen.

Begründung

Das Konto Kinder- und Jugendhilfe sieht im Voranschlag 2018 Ausgaben von CHF 6'339'000.-- vor. Hiervon entfallen CHF 2'206'000.-- auf den Verein Kindertagesstätten. Der Verein Kindertagesstätten ist der grösste Anbieter Liechtensteins im Bereich Kinderbetreuung. Der Landtag hat anlässlich der Debatte um den Landesvoranschlag 2017 die von der Regierung beantragte Erhöhung des entsprechenden Kontos um rund CHF 300'000.-- abgelehnt und dennoch gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht auf alle Anbieter aufgeteilt werden sollen. Die Regierung hat dem Landtag anlässlich dieser Debatte mitgeteilt, dass diese Umverteilung ohne Erhöhung des Gesamtbetrags zwar möglich sei, dabei aber behutsam vorzugehen sei, damit die Existenz des grössten Anbieters nicht gefährdet werde. Gemäss dieser Entscheidung wurde dem Verein Kindertagesstätten für 2017 rund CHF 180'000.-- weniger ausbezahlt und dafür den neuen Anbietern ein Betrag zugesprochen.

Der Verein Kindertagesstätten berichtet, dass trotz der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Elternbeiträge die finanzielle Lage sehr angespannt und die Zukunft des Vereins gefährdet sei. Das Jahr 2017 wird der Verein mit einem Defizit von rund CHF 250'000.-- abschliessen. Dieses Defizit kann der Verein noch aus seinen Reserven tragen, welche damit aber aufgebraucht sind. Ein weiteres Jahr ohne Beitragserhöhung bringt den Verein finanziell in eine sehr schwierige Situation. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es sich beim Verein Kindertagesstätten um einen privaten Verein handelt, für welchen der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Bei einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Franken und einem Personalbestand von rund 130 Personen trägt der Vereinsvorstand auch ein gewisses persönliches Risiko. Ein Nein zur beantragten Beitragserhöhung würde den Verein für Kindertagesstätten vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. Je nach Entwicklung wäre es nicht ausgeschlossen, dass der Verein seine Dienstleistungen einstellen müsste, da sie finanziell nicht mehr tragbar wären. Mindestens eine Leistungskürzung inkl. der Schliessung von einzelnen Kitas und Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wären aber wohl unabwendbar. Somit wären zahlreiche Kitaplätze und Tagesstrukturen in Gefahr. Wenn dieser Verein in Schwierigkeiten gerät und sein Angebot verringern oder sogar sein Engagement einstellen muss, entsteht ein grösseres Problem im Bereich der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Dies hätte auch spürbare Auswirkungen auf den Wirtschaftsplatz und auf die Familienorganisation bei zahlreichen Familien.

Die Regierung beantragt, im Landesvoranschlag 2018 das Konto 540.366.00 Kinder- und Jugendhilfe um CHF 454'000.-- gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Diese Erhöhung reicht aber nicht aus, um beim Verein Kindertagesstätten im Jahr 2018 ein Defizit zu vermeiden. Dies auch deshalb, da der Verein seit diesem Jahr für weitere Tagesstrukturen, namentlich in Vaduz und Nendeln, verantwortlich zeichnet. Daher beantragt die FBP-Fraktion eine weitere Erhöhung des Betrags auf diesem Konto, damit der Fortbestand des Vereins Kindertagesstätten sichergestellt ist. 

Zur Umsetzung der Beschlüsse der Landtagssitzung vom November 2016 hat die Regierung eine schrittweise Umverteilung der Mittel eingeleitet. In einem mehrstufigen Prozess ist geplant, die nach 2011 neu entstandenen Plätze gleich wie die davor entstandenen Plätze zu fördern, allerdings nur bis zur Höhe von 90% des im Jahr 2016 ausbezahlten Betrags pro Platz.

Die FBP-Fraktion beantragt, die Subventionen pro Platz für Kindertagesstätten und Tagesstrukturen nun wieder auf denselben Wert anzuheben, welcher 2016 ausbezahlt wurde. Dabei sollen für alle Anbieter dieselben Beträge pro Platz zur Anwendung kommen, damit die vom Landtag geforderte Gleichbehandlung aller Anbieter sichergestellt ist. Dafür ist neben der von der Regierung beantragten Budgeterhöhung eine zusätzliche Erhöhung um CHF 300‘000.-- notwendig.

Daher wird beantragt, ein Betrag von CHF 6‘639‘000.-- für dieses Konto in den Landesvoranschlag aufzunehmen verbunden mit der Massgabe, dass die Regierung die Förderung pro Platz bei Kindertagesstätten und Tagesstrukturen wieder auf das Niveau von 2016 anzuheben habe. Wenn nach dieser Anhebung immer noch Lücken in der Finanzierung bestehen, haben die Anbieter diese durch Erhöhung der Elternbeiträge zu schliessen.

Hierbei ist es von Bedeutung zu erwähnen, dass es sich bei dieser Beitragserhöhung um eine Übergangsfinanzierung für das Jahr 2018 handelt. Ab dem Jahr 2019 plant die Regierung die Einführung von Beiträgen, welche sich nicht mehr an der Anzahl der Plätze, sondern an der effektiv erbrachten Leistung orientieren. Damit sollte dann die finanzielle Grundlage des Vereins Kindertagesstätten für mehrere Jahre gesichert sein.

Landesvoranschlag 2018

Generelle Lohnerhöhung von 1 % entspricht den privatwirtschaftlichen Gepflogenheiten

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Budget 2018

Aus dem zuvor behandelten Bericht zur Finanzplanung 2018 - 2021 lässt sich sehr gut erkennen, dass die Staatsfinanzen nicht nur momentan im Lot sind, sondern die Regierung auch mittelfristig davon ausgeht, dass die fünf finanzpolitischen Eckwerte zumindest bis ins Jahr 2021 eingehalten werden können. Die Regierung erwartet in der Finanzplanungsperiode 2018 - 2021 kumulierte Mittelzuflüsse von CHF 208 Mio.. In Bezug auf die Reserven wird unser Land in noch nie gekannte Grössenordnungen vorstossen. Gemäss Hochschätzung für das laufende Jahr wird von einem weiteren Anstieg des Deckungsüberschusses auf CHF 1.613 Mia. ausgegangen. «Sollte dies so eintreffen, übersteigt dieser den bis anhin erreichten Höchststand von CHF 1.611 Mia. im Jahr 2007», schreibt die Regierung auf Seite 10 der Finanzplanung. Sollte die Prognose der Regierung in Bezug auf die kumulierten Mittelzuflüsse bis 2021 eintreffen, wird unser Land in wenigen Jahren an der CHF 2 Mia. Marke an Deckungsüberschüssen anklopfen. Deshalb besteht wohl keinen Zweifel, dass die Aussage «der Staatshaushalt ist saniert» der Wahrheit entspricht.

Aus diesem Grunde überrascht es auch nicht, dass die Regierung auch kommendes Jahr ein positives Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung in der Höhe von CHF 22 Mio. erwartet. Die Gesamtrechnung weist einen Mittelzufluss von CHF 36 Mio. aus. Bei den betrieblichen Erträgen wird ein Volumen von CHF 760 Mio. und somit eine Steigerung gegenüber dem Voranschlag 2017 von 4 % veranschlagt. Diesbezüglich liegen die Steuereinnahmen von CHF 693 Mio. und einer Steigerung von knapp CHF 28 Mio. deutlich über dem Voranschlag 2017. Ein Grossteil davon betrifft die Ertragssteuer, welche rund CHF 14 Mio. höher ausfallen soll. Die Regierung beruft sich hierbei auf Schätzungen, die bei relevanten Steuerzahlern zum Steuerjahr 2017 eingeholt wurden. Darüber hinaus geht die Regierung von einer anhaltend positiven Wirtschaftslage aus, was in Bezug auf die internationale Wirtschaftsentwicklung auch so angenommen werden darf.

Auf der Aufwandseite wird im Voranschlagsvergleich erstmals seit der Durchführung des Sanierungsprojektes wieder mit einer geringen Zunahme um CHF 4 Mio. oder 0.4 % gerechnet. Auch dies erachte ich hinsichtlich der aktuellen finanziellen Lage als angebracht. Trotzdem ist nicht alles Gold was glänzt: Mit den betrieblichen Aufwendungen in der Höhe von CHF 813 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss aus der betrieblichen Tätigkeit von rund CHF 53 Mio.. Im Endergebnis ist das Finanzergebnis in der Höhe von rund CHF 74 Mio. dafür verantwortlich, dass mit einem positiven Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung von rund CHF 22 Mio. gerechnet werden darf.

Natürlich kann man argumentieren, dass das Finanzergebnis genau gleich wie das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit zum Jahresergebnis gehört. Grundsätzlich stimmt das ja auch. Aber trotzdem erhalten die vorgelegten Zahlen dadurch einen kleinen Dämpfer, wobei mir bewusst ist, dass in den Detailpositionen Finanzergebnis nicht gleich Finanzergebnis ist. Während gewisse konstante Einnahmen wie Zinsen und Dividenden - und hierbei besonders jene der Landesbank - ohne Einschränkung als definitive Einnahmen budgetiert werden können, sind Gewinne auf Finanzanlagen doch mit hoher Unsicherheit behaftet. Dass die Entwicklung an den Finanzmärkten so weitergeht wie in jüngster Zeit, darf nicht angenommen werden. Und wenn man Analystenmeinungen verfolgt, ist es nicht eine Frage ob die gegenwärtige Blase an den Finanzmärkten platzt, sondern nur noch wann. Dann könnten jene CHF 26 Mio., welche die Regierung als Kursgewinne budgetiert, sich rasch in Luft auflösen.

Ich möchte hier nicht schwarzmalen, sondern die Regierung einfach bitten, die Schwelle von CHF 800 Mio. bei den betrieblichen Aufwendungen im Auge zu behalten und darauf zu achten, dass man sich nicht zu weit von ihr entfernt. Sie scheint mir doch eine Grösse zu sein, an welcher man sich ausrichten kann.

In den Rechnungsjahren 2012 - 2017 konnte der Personalaufwand absolut um CHF 10. Mio. reduziert werden. Im Voranschlag 2018 steigt er gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2017 um CHF 4 Mio.. Dieser Anstieg ist unter anderem im Antrag der Regierung nach einer Ausrichtung eines fixen Leistungsanteils in der Höhe von einem Prozent begründet. Ich unterstütze diesen Antrag der Regierung. Dieser Antrag führt jedoch dazu, dass nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine Anpassung ihres Gehalts hoffen dürfen. Entscheiden, wer als Leistungsträger gilt und wem diese 1-prozentige Erhöhung gewährt werden soll, werden die Amtsleiter. Darüber hinaus könnte der Fall eintreten, dass gewisse Leistungsträger diesen 1-prozentigen Anteil zwar verdient hätten, aber durch die Eingrenzung von maximalen Leistungsboni nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, da sie sonst den maximalen ordentlichen Jahreslohn ihrer Lohnklasse übersteigen, was nicht zulässig ist.

Seit dem Jahre 2012 wurde keine generelle Lohnerhöhung mehr gesprochen. Der Grund hierfür liegt sicherlich in der Finanzkrise des Jahres 2008, in den wirtschaftlichen Folgen dieser Finanzkrise, welche in den Jahren 2009 - 2013 mehrheitlich zu negativen Jahresergebnissen und Reserven-Abbau führten, sowie in der Sanierung des Staatshaushaltes der Jahre 2014 - 2016. Diese Phase ist nun glücklicherweise überstanden.

Die Freie Liste beantragt neben diesem 1-prozentigem Leistungsanteil zusätzlich eine generelle Lohnerhöhung um 2 %. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich anerkenne zwar die Notwendigkeit einer generellen Lohnerhöhung, 2 % erscheinen mir jedoch zu hoch. Dies aus zweierlei Gründen:

1.) Wie zuvor erwähnt schliesst der Landesvoranschlag nur dank einer optimistischen Einschätzung in Bezug auf das Finanzergebnis positiv ab. Aus den betrieblichen Aufwendungen resultiert immer noch ein Aufwandüberschuss von rund CHF 53 Mio.. Die budgetierten Kursgewinne von CHF 26 Mio. werden höher veranschlagt als das budgetierte Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung von rund CHF 22 Mio. Die Abhängigkeit vom Finanzergebnis und die damit verbundene Unsicherheit ist mir einfach zu gross, um einer generellen
2-prozentigen Lohnerhöhung zuzustimmen.

2.) Von Bedeutung ist für mich jedoch auch der Vergleich mit der Privatwirtschaft. Die Lohnanpassungen des Landes und branchenübergreifend jene der Privatwirtschaft sollten nicht zu weit divergieren, sondern sich in etwa die Waage halten. Ich gehe davon aus, dass dies seit der letzten generellen Lohnerhöhung 2012 zum Nachteil des Staatspersonals nicht geschehen ist. Während in der Privatwirtschaft die eine oder andere Lohnerhöhung gewährt wurde, wurde eine solche dem Staatspersonal nicht zugestanden. Ich kann aber auch den Ausführungen des Abgeordneten Herbert Elkuch in der LIEWO von letzten Sonntag teilweise beipflichten, der einen weitaushöheren Durchschnittslohn in der Verwaltung als gegenüber der Privatwirtschaft ausmacht. Auch wenn diese Aussage nicht auf alle Bereiche des Staatspersonals so gesagt werden kann, gehe ich mit ihm überein, dass die maximalen ordentlichen Jahreslöhne bei einzelnen Lohnklassen weit über dem Durchschnitt liegen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Lohn- und Protokollvereinbarungen der
letzten Jahre der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge genauer zu betrachten. Bis auf den Verband der Liechtensteiner Personaldienstleister, bei welchem ich aus den Ausführungen der Zentral Paritätischen Kommission (ZPK) keine hierfür relevanten Informationen entnehmen konnte, und dem Gipser- und Malerverband, der erst seit kurzem einen GAV kennt, wurde zwischen 2014 und 2017 von allen Verbänden generelle oder individuelle Lohnerhöhungen gewährt. Diese bewegten sich mehrheitlich in der Grössenordnung von 0.5 % bis 1 %. Gab es eine Nullrunde, wurden im Jahr davor oder danach generelle oder individuelle Lohnerhöhungen gewährt. Für das Jahr 2018 genehmigten beispielsweise der Baumeister- und Pflästererverband eine individuelle sowie das Detailhandelsgewerbe eine generelle Lohnerhöhung von jeweils 0.5%. Die Summen der Lohnerhöhungen während der Jahre 2014 bis 2017 bei den Verbänden mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen bewegen sich mehrheitlich bei einem Prozent und mehr.

Unter diesen privatwirtschaftlichen Gegebenheiten und aus der Tatsache, dass die Nullrunden beim Staatspersonal ins Jahr 2012 zurückreichen, werde ich zusätzlich zum Antrag der Regierung um eine 1-prozentige Erhöhung des Leistungsanteils eine generelle Lohnerhöhung für das Staatspersonal von einem Prozent beantragen. Damit erhöht sich die massgebliche Lohnsumme gegenüber dem Antrag der Regierung um CHF 952'000.--.

Mittwoch, 8. November 2017

Verkehrsinfrastrukturbericht 2018

Massive Verkehrssteigerung im Unterland

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Verkehrsinfrastrukturbericht 2018

Der Verkehrsinfrastrukturbericht 2018 gibt eine gute Übersicht über die Verkehrsentwicklung unseres Landes und über die kurz- und mittelfristig geplanten Tiefbaumassnahmen.

Auffallend ist die Verkehrssteigerung im Liechtensteiner Unterland zwischen den Jahren 2009 und 2016. Rheinbrücke Ruggell +40.2 %, Grenzübergang Ruggell-Nofels +35.2 %, Grenzübergang Schellenberg +24.9 %, Verbindung Mauren-Schaanwald +19.8 %, Verbindung Bendern-Ruggell +18.6 %, Rastplatz Nendeln +10.2 % und schlussendlich Grenzübergang Schaanwald-Tisis +11 %. Wie man bei der letzten Position, jener des Grenzübergangs Schaanwald-Tisis, zur Beurteilung kommen kann, dass - wie auf Seite 16 des Berichts dargelegt- die Frequenzen beim Hauptzollamt Schaanwald-Tisis nach einer Steigerung in den 80er Jahren seit 1990 nicht mehr stark anstiegen würden, ist mir ein Rätsel, wenn der Anstieg seit 2009 11 % beträgt. Es ist doch klar ersichtlich, dass nach einem Rücklauf in den 2000er Jahren eine Trendumkehr stattgefunden hat. Wenn man dann diese Steigerungen mit den Grafiken auf den Seiten 29 und 30 in Verbindung bringt, mit welchen aufgezeigt wird, dass im Unterland im Mittelwert ein Bevölkerungsanstieg gegenüber 1990 von 213 % und ein Arbeitsplatzanstieg von über 300 % prognostiziert wird, dann sollte jedem klar sein, dass es bei der Verkehrsproblematik Unterland mehr als nur 5 vor 12 ist.

Eine weitere Aussage, die mir ins Auge stiess, betrifft den allgemeinen Zustand der Fahrbahnoberflächen. Entgegen meiner Erfahrung werden knapp 30 % der Fahrbahnoberflächen als kritisch oder schlecht beurteilt. Mich würde interessieren, welche Faktoren für die Kategorisierung der Fahrbahnoberflächen von Relevanz sind. Wie muss eine Fahrbahnoberfläche beschaffen sein, dass sie als schlecht oder kritisch beurteilt wird? Oft kommt es mir vor, dass wir vom Gedanken von Luxuslösungen noch nicht gänzlich Abstand genommen haben. Wenn bei uns knapp 30 Prozent unserer Strassen als kritisch oder schlecht beurteilt werden, dann möchte ich nicht wissen, wie diese Statistik in anderen Ländern aussähe. Oder werden in anderen Ländern andere Kriterien und Massstäbe angewandt? Wäre froh, wenn die Regierung hierzu ein paar Ausführungen machen könnte.

Während jene Strassen, welche als schlecht bewertet werden, in den Jahren 2014 bis 2016 stark rückläufig waren, erhöhte sich während diesen Jahren der Anteil jener Strassen, welche als kritisch angesehen werden. Diesbezüglich fällt auf, dass gemäss VSS Norm 1.6 % bis 2.5 % des Wiederbeschaffungswertes für Unterhalt und Ausbau investiert werden sollten. Bei uns beträgt dieser Prozentsatz nur 1.3 % bis 1.5 %. Er liegt damit also auch beim Höchstwert unter dem Minimalwert der VSS Norm. In Bezug auf den Strassenzustand wäre es wünschenswert, mit diesem Bericht in Zukunft nicht nur einen Rückblick über die letzten Jahre zu erhalten, sondern auch einen Ausblick über die Erwartungen, wie sich der Strassenzustand in den kommenden Jahren verändern wird, wie hoch in etwa das Investitionsniveau ausfallen wird, um den Strassenzustand zu verbessern, und welchen Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes die Regierung mittelfristig zur Sanierung der Tiefbauten unseres Landes aufzuwenden gedenkt.

Abschliessend möchte ich noch auf die geplante Renovation des Tunnels Gnalp-Steg eingehen. Grundsätzlich befürworte ich diese Renovation, zumal dem Sicherheitsaspekt hohe Beachtung geschenkt werden soll. Ich frage ich mich jedoch, ob die Schwerpunkte richtig gesetzt sind. Zum einen sollen SOS-Nischen im Abstand von ca. 150 m installiert werden. Für einen Tunnel von rund 700 Meter Länge erachte ich dies als Luxuslösung. Im Vergleich dazu befinden sich im Gotthard-Tunnel, welcher nicht nur viel länger ist, sondern im Verkehrsaufkommen kein Vergleich zum Tunnel Gnalp-Steg darstellt, in Fahrtrichtung Nord alle 1.5 km eine Sicherheitsnische und in Fahrtrichtung Süd alle 750 m eine Sicherheitsnische. Ich weiss, dass bei der Renovation des Viamala-Tunnels auf der San Bernardino Route alle 150 Meter eine Sicherheitsnische angebracht wurde. Doch auch dieser Tunnel wird von ungleich mehr Kraftfahrzeugen aller Art durchfahren als unsere regionale Tunnelröhre. Für mich wird diesbezüglich übers Ziel hinausgeschossen.

Zudem würde mich interessieren, wie diese Nischen baulich ausgestaltet sein sollen. Werden die Ecken abgerundet oder im rechten Winkel erstellt? Ich darf dabei nur an das schreckliche Busunglück im Wallis erinnern, bei welchem vermutlich etliche Personen überlebt hätten, wäre die betreffende Nische nicht rechtwinklig, sondern abgerundet erstellt worden. Dieser Unfall hat in der Schweiz auch eine intensive Debatte über die Sicherheit der Nischen entfacht.

Ich würde es zweckmässiger finden, das Tunnel ein wenig zu verbreitern. Dies liesse sich meines Erachtens einfach bewerkstelligen, in dem das Trottoir auf einer Seite entfernt wird. Eine Verbreiterung, um Grossfahrzeugen wie LKW’s oder den Bussen von Liechtenstein Mobil das Kreuzen zu ermöglichen, würde über den Nutzen dieses Tunnels hinausgehen und ginge zu weit. Aber wenn schon Parkplätze aufgrund der Tendenz zu grösseren Autos in Länge und Breite vergrössert werden sollen, dann sollte man auch bei solchen engen Tunnels zumindest darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, dass zumindest zwei grössere Personenwagen ohne Gefahr kreuzen können. Dies würde nämlich ebenfalls die Sicherheit erhöhen und wäre wichtiger, als sich über die Absenkung der Fahrbahn Gedanken zu machen.

Hochbautenbericht 2018

250'000 Franken für eine neue Türfront - Schildbürgerstreich?

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Hochbautenbericht 2018

Der Hochbautenbericht zeigt in übersichtlicher Art und Weise auf, welche Schwerpunkte die Regierung im Bereich der Hochbauten kommendes Jahr setzen möchte und welche positiven Auswirkungen die Grundausrichtung der Liegenschaftsstrategie Eigentum vor Miete, welcher bereits seit 2012 nachgelebt wird, hervorbrachte. Diese Strategie wird in Kürze weitere Erfolge zeitigen, können doch auf Ende 2017 drei weitere Mietverhältnisse aufgelöst werden, so dass im Vergleich zum Jahr 2012 CHF 2.6 Mio. weniger an Mieten bei den Verwaltungsbauten ausgegeben werden. Die Schaffung des neuen Dienstleistungszentrums Giessen für die Landesverwaltung wird diese Liegenschaftsstrategie weiter vorangetrieben, womit sich die Mietaufwendungen in den kommenden Jahren nochmals massgeblich reduzieren werden lassen. 

Unklar ist noch die weitere Verwendung des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz. Zum einen ist geplant, dieses Gebäude in den kommenden Jahren einer Gesamtsanierung inkl. neuer Büroraumstruktur zu unterziehen, was der Liegenschaftsstrategie zuträglich wäre. Zum anderen wird momentan diskutiert, die Landesbibliothek im Post- und Verwaltungsgebäude unterzubringen, was jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf die Liegenschaftsstrategie mit sich brächte. Diesbezüglich möchte ich die Regierung fragen, bis wann hierzu ein definitiver Entscheid erwartet werden darf.

In der Folge möchte ich drei Projekte ansprechen, zu welchen ich einige Fragen habe:

1.) Die Regierung plant Ausgaben in der Grössenordnung von CHF 500'000.-- für Massnahmen bezüglich Tragsicherheit beim Schulzentrum Mühleholz II in Vaduz. Im Bericht und Antrag wird auf Seite 22 erwähnt, dass die Haftungsfrage und Varianten für eine definitive Lösung in Abklärung seien und bis Ende 2017 vorliegen werden. Die Kostenverteilung zwischen Ingenieurgemeinschaft, Versicherung und Land Liechtenstein sei noch nicht abschliessend geklärt.

Hierzu folgende Fragen:

a.) Da das Ende des Jahres 2017 unmittelbar bevorsteht, stellt sich mir die Frage, sind die Abklärungen bezüglich Haftungsfrage und Varianten abgeschlossen und welche Ergebnisse resultieren daraus?
b.) Bis wann ist die Kostenverteilung zwischen Ingenieurgemeinschaft, Versicherung und Land abschliessend geklärt?
c.) Auf welchen Annahmen in Bezug auf die Haftungsfrage und die Kostenverteilung fusst der budgetierte Betrag von CHF 500'000.--? 

2.) Aufgefallen ist mir auch, dass für den Ersatz der südlichen Türfront des Landtagsgebäudes CHF 250’000.-- vorgesehen sind. Diese Investition stelle ich grundsätzlich in Frage. Im Bericht wird hierzu nur ausgeführt, dass die Haupteingangsfront über die Jahre ihre Funktionstüchtigkeit verloren habe, um einen einwandfreien Gebrauch bezüglich Öffnen und Schliessen der gesamten Front zu gewährleisten. Dieses Gebäude ist gerade Mal neun Jahre alt und in dieser für ein Haus kurzen Zeitspanne soll die gesamte Eingangsfront zu einem Betrag von CHF 250'000.-- komplett ersetzt werden? Das kommt mir wie ein Schildbürgerstreich vor. Ich bitte die Regierung hierzu sehr konkrete Ausführungen zu machen, weshalb diese Eingangsfront komplett ersetzt werden muss und weshalb es nicht möglich ist, die eingeschränkte Funktionstüchtigkeit einfach nur zu reparieren, anstatt sie komplett zu ersetzen?

3.) Abschliessend habe ich noch eine Verständnisfrage zur Position des Alpenvereins, für welchen CHF 139'000.-- budgetiert sind. Die Regierung schreibt im Landesvoranschlag, dass es sich hierbei um den jährlichen Betrag von CHF 100'000.-- sowie die 30-prozentige Subvention an der Gastroküche und den Waschräumen der Gafadurahütte sowie der neuen Photovoltaikanlage der Pfälzerhütte handle. Im Bericht und Antrag zur Kletterhalle (Nr. 67/2017) stand auf Seite 24 geschrieben, dass vom Jahresbeitrag von CHF 100'000.--, welche der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäss Vereinszweck erhalte, CHF 25'000.-- in die laufende Erneuerung der vereinseigenen Hütten Gafadura und Pfälzerhütte (Erneuerungsfonds) fliessen müssen. Weshalb werden die genannten Investitionen nicht über diesen Erneuerungsfonds beglichen, sondern zusätzlich ins Budget integriert? Wäre nicht gerade der Erneuerungsfonds für solche Investitionen gedacht?

Samstag, 4. November 2017

Ausserhäusliche Kinderbetreuung

DU-Fraktion möchte ausserhäusliche Kinder-betreuung komplett an die Wand fahren 



Die DU-Fraktion und der DU-Abgeordnete Herbert Elkuch äussern heute in den Landeszeitungen massive Kritik an meiner Person und an der FBP-Fraktion, da die FBP die Subventionierung von Kitas kommendes Jahr erhöhen möchte und deshalb im Rahmen der Budgetdebatte von nächster Woche eine Erhöhung beim entsprechenden Konto um CHF 300'000.-- beantragen wird. Ihre Kritik ist an Oberflächlichkeit kaum zu überbieten, zumal sie auf die Argumente, welche mich bewegten, dieses Ansinnen federführend auszuarbeiten, überhaupt nicht eingehen.

Um was geht's konkret?

Der Verein Kindertagesstätten ist der grösste Anbieter Liechtensteins im Bereich Kinderbetreuung. Der Landtag hat anlässlich der Debatte um den Landesvoranschlag 2017 die von der Regierung beantragte Erhöhung des entsprechenden Kontos um rund CHF 300'000.-- abgelehnt und dennoch gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht auf alle Anbieter aufgeteilt werden sollen. Die Regierung hat dem Landtag anlässlich dieser Debatte mitgeteilt, dass diese Umverteilung ohne Erhöhung des Gesamtbetrags zwar möglich sei, dabei aber behutsam vorzugehen sei, damit die Existenz des grössten Anbieters nicht gefährdet werde. Gemäss dieser Entscheidung wurde dem Verein Kindertagesstätten für 2017 rund CHF 180'000.-- weniger ausbezahlt und dafür den neuen Anbietern ein Betrag zugesprochen.Der Verein Kindertagesstätten berichtet, dass trotz der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Elternbeiträge die finanzielle Lage sehr angespannt und die Zukunft des Vereins gefährdet sei. Das Jahr 2017 wird der Verein mit einem Defizit von rund CHF 250'000.-- abschliessen. Dieses Defizit kann der Verein noch aus seinen Reserven tragen, welche damit aber aufgebraucht sind. Ein weiteres Jahr ohne Beitragserhöhung bringt den Verein finanziell in eine sehr schwierige Situation.Hierbei gilt es zu bedenken, dass es sich beim Verein Kindertagesstätten um einen privaten Verein handelt, für welchen der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Bei einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Franken und einem Personalbestand von rund 130 Personen trägt der Vereinsvorstand auch ein gewisses persönliches Risiko. Wenn dieser Verein in Schwierigkeiten gerät und sein Angebot verringern oder sogar sein Engagement einstellen muss, entsteht ein grösseres Problem im Bereich der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Dies hätte auch spürbare Auswirkungen auf den Wirtschaftsplatz und auf die Familienorganisation bei zahlreichen Familien.
Es darf nämlich nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Verein Kindertagesstätten für 10 Kindertagesstätten mit 180 Plätzen bzw. maximal 320 Kindern verantwortlich zeichnet. Zudem leitet er sieben Tagesstrukturen, davon drei Mittagsbetreuungen, bei welchen maximal 195 Kinder betreut werden. Insgesamt nehmen dieses Angebot 284 Kinder war. Per 31. Dezember 2016 betreute der Verein Kindertagesstätten 555 Kinder im Alter zwischen 0 und 13 Jahren. Im Jahr 2017 kamen mit der kürzlich eröffneten Kita des Bankenverbandes sowie der Tagesstrukturen in Vaduz und Nendeln weitere Einrichtungen dazu.Die Regierung beantragt, im Landesvoranschlag 2018 das Konto 'Kinder- und Jugendhilfe' um CHF 454'000.-- gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Diese Erhöhung reicht aber nicht aus, um beim Verein Kindertagesstätten im Jahr 2018 ein Defizit zu vermeiden. Daher beantragt die FBP-Fraktion eine weitere Erhöhung von CHF 300'000.-- auf diesem Konto, damit der Fortbestand des Vereins Kindertagesstätten sichergestellt ist.
Somit beantragt die FBP-Fraktion, die Subventionen pro Platz für Kindertagesstätten und Tagesstrukturen nun wieder auf denselben Wert anzuheben, welcher 2016 ausbezahlt wurde. Dabei sollen für alle Anbieter dieselben Beträge pro Platz zur Anwendung kommen, damit die vom Landtag geforderte Gleichbehandlung aller Anbieter sichergestellt ist.
Hierbei ist es von Bedeutung zu erwähnen, dass es sich bei dieser Beitragserhöhung um eine Übergangsfinanzierung für das Jahr 2018 handelt. Ab dem Jahr 2019 plant die Regierung die Einführung von Beiträgen, welche sich nicht mehr an der Anzahl der Plätze, sondern an der effektiv erbrachten Leistung orientieren. Damit sollte dann die finanzielle Grundlage des Vereins Kindertagesstätten für mehrere Jahre gesichert sein.

Welche Folgen hätte ein Nein zum Antrag auf Beitragserhöhung?

Ein Nein zur beantragten Beitragserhöhung würde den Verein für Kindertagesstätten vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. Je nach Entwicklung wäre es nicht ausgeschlossen, dass der Verein seine Dienstleistungen einstellen müsste, da sie finanziell nicht mehr tragbar wären. Mindestens eine Leistungskürzung inkl. der Schliessung von einzelnen Kitas und Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wären aber wohl unabwendbar. Somit wären zahlreiche Kitaplätze und Tagesstrukturen in Gefahr. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Familienorganisation der betreffenden Familien und auch auf den Wirtschaftsplatz. Zahlreiche Eltern könnten Familie und Beruf nicht mehr unter einen Hut bringen und müssten ihr familiäres und berufliches Leben komplett neu ordnen. Damit ist auch die Wahlfreiheit von Familie und Beruf wie auch von Familie als Beruf, welche mir persönlich ein sehr hohes Anliegen ist, nicht mehr gewährleistet. Nur aus finanziellen Gründen eine Übergangsfinanzierung von einem Jahr abzulehnen und dadurch die Existenz des grössten Anbieters an ausserhäuslicher Kinderbetreuung zu gefährden, ist für mich keine Option. Die Reserven des Landes betragen momentan die höchste je erzielte Reservenhöhe von über CHF 1.6 Mia.. Da sollten CHF 300'000.-- zur Rettung des grössten Anbieters ausserhäuslicher Kinderbetreuung schon noch möglich sein.
Die Kritik der DU-Fraktion und von Herbert Elkuch nimmt darauf keine Rücksicht. Sie scheinen gewillt zu sein, das ausserhäusliche Kinder-Betreuungswesen Liechtensteins komplett an die Wand fahren zu wollen, mit allen Konsequenzen für den Wirtschaftsplatz Liechtenstein und die Familienorganisation von zahlreichen Familien. All dies, obwohl es sich nur über eine Überbrückung von einem Jahr handelt, bis 2019 das neue Leistungsbezogene System eingeführt wird.

Freitag, 6. Oktober 2017

Petition des Vereins 'Hoi Quote' II

Argumente diskutieren und nicht mit pauschalen Behauptungen Vorwürfe machen


Mein Nein zur Überweisung der Petition des Vereins 'Hoi Quote' anlässlich der Landtagssitzung von Oktober 2017 veranlasste verschiedene Mitglieder des Vereins zu Kritik. Mit dieser Petition wurde unter anderem verlangt, dass einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Frauen und Männer bei der Bestellung von Gremien in Zukunft verbindlich nachgekommen werden solle.

Im Rahmen meiner Ausführungen sagte ich:

"Diese Petition verlangt vom Landtag, dass er die Regierung auffordern soll, vom Qualifikationsprinzip abzurücken. Diesem Ansinnen kann ich nichts abgewinnen. Ich glaube auch, dass das von den Petitionären angesprochene Problem nicht mit den aufgelisteten drei Punkten gelöst werden kann. Das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in Gremien des Landes hat nicht damit zu tun, dass die Regierung zu wenig nach Frauen sucht und sich zu wenig Mühe gibt, Frauen zu finden. Ich glaube sehr wohl, dass sich auch die Regierung dieser Unterrepräsentanz bewusst ist und es gerne sähe, wenn sich mehr Frauen, welche dem Qualifikationsprinzip entsprechen, zur Verfügung stellen. Doch man kann keine Frau dazu zwingen, sich zu bewerben. [...] Die Tatsache, dass Frauen nicht in dieser Vielzahl wie Männer bereit sind, öffentliche Aufgaben zu übernehmen, ändert man nicht mit quantitativen Vorschriften. Das Problem ist grundlegender und tangiert die gesellschafts- wie familienpolitischen Gegebenheiten in unserem Land. Gerade heutzutage, wo Frauen mindestens gleich gut ausgebildet sind wie Männer, müssten fähige, top ausgebildete Frauen gefunden werden. Gerade diese Frauen, die ja viel Zeit und Energie in die Ausbildung gesteckt haben, müssten sich meines Erachtens ein Ruck geben und sich auch auf solche Positionen bewerben. Dort gilt es den Hebel anzusetzen und nicht bei der Forderung nach der Umsetzung von Beschlüssen, die 20 Jahre alt sind und unter gänzlich anderen Systemvoraussetzungen gefällt wurden, als sie heute vorherrschen."
Als Reaktion auf diese und weitere meiner Aussagen wurde mir auf Facebook unter anderem mitgeteilt:
"Lieber Herr Batliner, vielen Dank, dass Sie uns Frauen die Welt erklären und uns sagen, was wir alles falsch machen und wie wir es richtig machen sollten. [...] Sie machen es sich unglaublich einfach, wenn Sie die Verantwortung an den Verein Hoi Quote abschieben. Sie sind aber doch der Politiker. Ich fordere Sie als Liechtensteinerin auf, dass Sie diesen Missstand beheben! Bringen Sie eine alternative Lösung für das Problem und wir werden das Wort Quote nie mehr in den Mund nehmen."
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden verschiedene Kaderpositionen von öffentlich-rechtlichen Unternehmen ausgeschrieben und neu bestellt. Hierbei wurde - bis auf eine Ausnahme - die zu vergebende Kaderposition einem Mann zuerkannt. Hierzu stellte ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage folgende Fragen an die Regierung:

Stellenausschreibung Intendant Radio Liechtenstein: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
Antwort der Regierung: 15 Bewerbungen sind eingegangen, davon eine von einer Frau. Die Bewerberin erfüllte wesentliche Qualifikationsanforderungen nicht.

Stellenausschreibung Verwaltungsratspräsident Liechtensteinische Post AG: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
Antwort der Regierung: Sieben Bewerbungen sind eingegangen, davon keine einer Frau. Da keine Frau sich auf diese Stelle bewarb, konnte auch keine berücksichtigt werden.

Stellenausschreibung Geschäftsführer Liechtensteinische Post AG: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
Antwort der Regierung: 28 Bewerbungen sind eingegangen, davon eine einer Frau. Die Entscheidung für einen Mann fiel aufgrund seiner spezifischen Kenntnisse, der beruflichen Erfahrung und Kompetenzen. Die Wahl fiel auf einen internen Kandidaten, wodurch aufgrund des gleichzeitigen Ausscheidens zweier Geschäftsleitungsmitglieder die Kontinuität gewahrt werden konnte.

Stellenausschreibung Geschäftsführer Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
Antwort der Regierung: Sieben Bewerbungen sind eingegangen, davon eine einer Frau. Die einzige Bewerberin fiel aufgrund fehlender Qualifikation nicht in die engere Auswahl.

Stellenausschreibung Geschäftsführer Liechtenstein Marketing: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam eine Frau gegenüber den sich bewerbenden Männern den Vorzug?
Antwort der Regierung: 41 Bewerbungen sind eingegangen, 10 davon von Frauen. Ausschlaggebend für die Wahl waren die Qualifikation und der Leistungsausweis der Kandidatin.

Die Beantwortung der fünf Fragen belegt, dass ich mit meiner Vermutung, dass sich zu wenige Frauen auf solche Stellen bewerben, richtig lag. Dort, wo die Anzahl an Bewerberinnen hoch ausfiel, wurde die Stelle einer Frau zuerkannt.

Ich weise es auch die Kritik zurück, dass ich in meinem Landtagsvotum keine alternativen Lösungen vorgeschlagen hätte. Ich betonte im Landtag:
"Ein Manko - und hierbei stimme ich den Petitionären zu - herrscht bei den zahlreichen Landeskommissionen, bei welchen Frauen teilweise stark unterrepräsentiert sind. Bei den Kommissionen ist es jedoch oft so, dass sie sehr berufsspezifisch zusammengesetzt werden. Es ist kein Zufall, dass beispielsweise bei der Rheinkommission, bei der Energiemarktaufsicht oder bei der Landesrüfekommission momentan keine Frauen Einsitz haben, da diese Berufsfelder betreffen, welche weniger von Frauen ausgeübt werden und es deshalb schwierig ist, überhaupt Frauen zu finden, die dem Anforderungsprofil entsprechen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass die aktuelle Zusammensetzung der Landeskommissionen in Bezug auf die Sitzverteilung zwischen den Geschlechtern zu wünschen übrig lässt. Ich unterstütze jedoch nicht, dieses Problem mit einer fixen Quote oder mit Zwang lösen zu wollen. Vielmehr fordere ich die Regierung auf, freiwerdende Sitze bei der Bestellung von Landeskommissionen ebenfalls über die Internetseite www.staatskalender.li öffentlich zu machen, damit sich Interessentinnen und Interessenten bewerben können. Dies hätte einerseits den Vorteil, dass sich die eine oder andere Frau finden liesse, welche auch in solchen berufsspezifischen Kommissionen das Anforderungsprofil erfüllt. Andererseits würde sich der Personenkreis, der sich für die Mitarbeit in solchen Kommissionen interessiert, generell erweitern, womit sich der Fundus an Personen vergrössert und dies auch für die Regierung mit einem positiven Effekt verbunden wäre. Zudem ist es meines Erachtens angezeigt, dass zum einen ausgeschriebene Mandate über eine längere Zeit angeboten werden und zum anderen die Internetseite www.staatskalender.li verstärkt beworben wird. Viele Einwohnerinnen und Einwohner wissen gar nicht, dass es diese Seite gibt und dass man über sie sich für gewisse Führungspositionen bewerben kann."
Es liegt nun an der Regierung, ob sie diesen Vorschlag aufnimmt oder nicht. Ich rufe die Vertreterinnen des Vereins 'Hoi Quote' auf, sich mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen und nicht mit pauschalen Behauptungen mir Vorwürfe zu machen, die mit meinen Aussagen anlässlich der Landtagssitzung von Oktober 2017 nichts zu tun haben.  

Im Gegenteil, habe ich auch viel Verständnis für diesen Verein und die Frauen zum Ausdruck gebracht. Diesbezüglich betonte ich im Landtag:
"Ich kann nämlich diesem Verein sehr viel abgewinnen und kann das Missfallen über das Wahlresultat der diesjährigen Landtagswahlen sehr gut verstehen. Und wenn wir 22 männliche Abgeordnete ehrlich zu uns sind, würde es auch uns massiv stören, wenn 22 Frauen und drei Männer im Liechtensteiner Parlament sitzen würden. Mir ginge es jedenfalls so und gerade deshalb verstehe ich auch den Unmut vieler Frauen."

Regierungsprogramm

Ein Programm mit Höhen und Tiefen

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Regierungsprogramm 2017-2021

«Die Sanierung des Staatshaushaltes ist abgeschlossen. Nun wollen wir einen massgeblichen Beitrag für die Weiterentwicklung von Staat und Gesellschaft, für die Lebensqualität der Menschen, die Gewährleistung der inneren Sicherheit und für ein starkes, selbstbewusstes Liechtenstein leisten. Es ist unser Ziel, die Zukunft unseres Landes aktiv zu gestalten.» Dieses Zitat aus dem Vorwort zum Regierungsprogramm 2017-2021 schraubte meine Erwartungen auf das, was mich auf den folgenden Seiten erwartet, in die Höhe. Ich erwartete ein Feuerwerk an Vorstellungen, Visionen, Ideen und Lösungsvorschläge für die wichtigsten Probleme unseres Landes. Leider wurden meine Erwartungen nur teilweise erfüllt, Licht und Schatten wechselten sich ab, wobei mir die Flughöhe des Programms generell zu hoch erscheint. In vielen Punkten hätte ich gerne konkretere Angaben vorgefunden und das Wort ‘prüfen’ lieber gar nicht gelesen.

In der Folge möchte ich auf drei Bereiche eingehen, welche mir im Positiven wie im Negativen besonders aufgefallen sind.

Überzeugt haben mich die Ausführungen zur Digitalen Agenda und zur Digitalisierung. Ich befürworte, dass dieser Bereich als zentrales Handlungsfeld der neuen Legislaturperiode betitelt wird und die Dienstleistungen der Verwaltung vermehrt elektronisch angeboten werden sollen, damit sie rund um die Uhr verfügbar sind. Damit einher geht auch ein rascher Ausbau der digitalen Infrastruktur. Ich bitte die Regierung, sich hierbei ein Beispiel an Estland zu nehmen. Kaum ein Land setzt so konsequent auf Digitalisierung wie Estland und es war auch kein Zufall, dass am EU-Gipfel von letzter Woche in Tallinn dieses Thema ein Schwerpunktthema war. Mit der elektronischen Bürgerkarte können die Bürgerinnen und Bürger von Estland praktisch alle Amtsgeschäfte elektronisch verrichten, was diesem Land mit Abstand eine Vorreiterrolle einbrachte und zur Nummer 1 unter den EU Staaten werden liess. Es ist auch kein Zufall, dass ein verhältnismässig kleines Land wie Estland diesen Weg eingeschlagen hat. Kleinstaaten haben diesbezüglich einen Vorteil und diesen sollten auch wir nutzen. Herr Regierungschef, ich bitte Sie diesbezüglich nicht mehr lange zu warten, sondern umgehend Massnahmen einzuleiten und dieses Projekt konsequent voranzutreiben und auch immer wieder einen Blick nach Estland zu werfen. Man muss das Rad nicht neu erfinden, man kann von positiven Entwicklungen und Erfahrungen anderer Staaten lernen und sie für uns zu eigen machen. Man gewinnt auch Zeit, wenn man meint, nicht alles selbst neu erfinden zu müssen.

Enttäuscht haben mich die Ausführungen zur Verkehrssituation im Liechtensteiner Unterland. Das einzige, was es darüber zu lesen gibt, ist die Massnahme, dass ein gemeinsames Verkehrsentwicklungskonzept mit den Gemeinden im Unterland und den angrenzenden Gemeinden im Oberland weitergeführt werde - also nichts Neues. Kein Wort zur S-Bahn, kein Wort zur geplanten Tunnelspinne in Feldkirch und den durch sie generierten Mehrverkehr, kein Wort zu einer etwaigen Autobahnverbindung nördlich von Feldkirch, kein Wort zu einer etwaigen Zentrumsentlastung Nendeln, kein Wort zum steigenden Verkehrsaufkommen beim Grenzübergang Ruggell. Themen, welche die Unterländer Bevölkerung interessieren und auch betreffen und die Regierung sieht sich nicht müssig, im Regierungsprogramm auch nur ein Wort darüber zu verlieren. Diese Nullaussagen wirken noch unverständlicher, wenn man sich den Vermerk zur Ausgangslage vor Augen führt, wo festgestellt wird, dass das Strassensystem Liechtensteins zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen stosse. Und das Ganze wird dann noch mit so oberflächlichen Floskeln wie «Bauliche Massnahmen im Bereich der Strassen werden prioritär an den heute bekannten kritischen Stellen erfolgen» ergänzt. Welche Stellen sind das denn? Welche baulichen Massnahmen sind geplant? Beim Projekt ‘Strassenverbindung Vaduz-Triesen’ ging es ja auch konkreter, die soll realisiert werden - diesbezüglich konnten Sie Herr Regierungschef-Stellvertreter nicht konkret genug sein. Weshalb nicht bei anderen Projekten? Mir kommt dies alles sehr konzeptlos und ideenlos vor.

Ähnlich oberflächlich wird der Bereich Bürokratieabbau behandelt. Ein Thema, das vielen Wirtschaftstreibenden und auch Privaten schon lange unter den Nägeln brennt. Seit Jahren wird versprochen, den Bürokratieabbau voranzutreiben. Und was liest man hierzu im Regierungsprogramm? Floskeln oder Allgemeinplätze wie «Der Abbau von Regulierungen und Bürokratie erfolgt, wo dies möglich und sinnvoll ist» oder «Der Austausch zwischen der Regierung und der Wirtschaft wird gepflegt und der Handlungsbedarf hinsichtlich Regulierung und Bürokratieabbau wird regelmässig eruiert». Dass eine Aussage, wie «der Austausch zwischen der Regierung und der Wirtschaft wird gepflegt» überhaupt in einem Regierungsprogramm steht, spricht Bände. Das ist für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit und müsste nicht in einem Regierungsprogramm explizit erwähnt werden. Auch daran lässt sich die Flughöhe dieses Programms erkennen.


Man darf gespannt sein, wie die Regierung diese nichtssagenden Floskeln mit Inhalten füllen wird. Sowohl beim Bürokratieabbau wie auch bei der Verkehrssituation Unterland wird es nicht reichen, diese Themen einfach auszusitzen. Sollte erkennbar werden, dass die Regierung keine konkreten Vorschläge zur Diskussion stellen wird und keine nennenswerten Fortschritte bei diesen Themen vorzeigen kann, wird wohl der Landtag über seine parlamentarischen Mittel das Heft in die Hand nehmen und die Regierung mit der Ausarbeitung von konkreten Vorschlägen und Lösungen beauftragen müssen. Bei der Verkehrsproblematik Unterland tendieren meine Hoffnungen gegen Null, weshalb ich meinen Vorschlag von vorgestern, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Postulates zu diesem Thema einzusetzen, erneuere und auch bereit bin, aktiv mitzuarbeiten.


Link zu meinem Landtagsvotum
https://www.youtube.com/watch?v=h75Z66bBS-s




Donnerstag, 5. Oktober 2017

Kletterhalle

Ein Ja mit Einschränkung

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Subventionsgesuch zum Bau einer Kletterhalle in Schaan

Der Liechtensteiner Alpenverein möchte in Schaan eine Kletterhalle erstellen. Da der Alpenverein finanziell nicht in der Lage ist, diesen Bau selbst zu realisieren, richtete er ein Subventionsgesuch an die Regierung und an die Gemeinden. Hierbei stützte er sich auf das Sportstättenkonzept des Landes, welches unter gewissen Vorbedingungen solche Subventionen zulässt.

Ich stehe diesem Vorhaben, einen Beitrag an einer Kletterhalle zu leisten, positiv gegenüber. Ich teile die Einschätzung der Regierung, dass es sich bei dieser Kletterhalle um ein Projekt von landesweitem Interesse handelt. Von Bedeutung ist für mich ebenfalls, dass das Internationale Olympische Komitee vor drei Wochen Sportklettern ins Olympische Programm aufnahm und bereits bei den Olympischen Spielen 2020 in Tokio um Olympische Medaillen geklettert wird. Ich bin der Ansicht, dass Olympische Sportarten einen besonderen Status erfahren und diese auch explizit gefördert werden sollten. Aus diesem Grunde bin ich auch der Ansicht, dass die in Schaan geplante Kletterhalle so ausgestaltet sein muss, dass sie internationalen Normen entspricht. Nur dann können in Schaan internationale Kletter-Wettbewerbe durchgeführt werden und die Halle als ideales Trainingszentrum für angehende Olympioniken in dieser Sportart genutzt werden.

Diesem Subventionsgesuch kommt eine besondere Bedeutung zu, ist es doch das erste welches auf Basis des Sportstättenkonzeptes erstellt wurde. Zumindest ein weiteres ist bereits in Vorbereitung, weshalb es für mich schon von Bedeutung ist, welche Relevanz der heutige Entscheid des Landtages auf weitere Subventionsgesuche haben wird. Hat ein etwaiges Nein zu diesem Subventionsgesuch auch Auswirkungen auf andere, bevorstehende Gesuche? Oder käme ein etwaiges Ja des Landtages einer gewissen Präjudizierung gleich? Ich bitte die Regierung in ihren Ausführungen ihre Einschätzung hierzu abzugeben.

Gänzlich anderer Meinung bin ich mit der Einschätzung der Regierung, dass auch die Büroräumlichkeiten des LAV, welche Teil des Projektes sind, als subventionswürdig eingestuft werden. Etliche andere und mehrheitlich kleinere Sportverbände müssen jeden Franken zwei Mal umdrehen, um ihren Athletinnen und Athleten beste Trainings- und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Bei diesen reicht das Geld bei weitem nicht aus, um eine eigene Geschäftsstelle zu unterhalten geschweige denn eigene Räume hierfür anzumieten. In vielen kleineren Sportverbänden werden die administrativen Aufgaben ehrenamtlich in der Freizeit von zu Hause aus erledigt.

Während Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, gemäss Volksblatt vom 23. Juni 2017 mit dem international ausgerichteten Skiverband, der durch seine Athletinnen und Athleten vermutlich den grössten Werbeeffekt für unser Land erzielt, in Diskussion um den Kommunikationsbonus von 50'000 Franken befinden, befürwortet die Regierung eine Landessubvention von 183'200 Franken für Büroräumlichkeiten des ausschliesslich national tätigen Alpenvereins. Ich weiss, man soll nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und ich weiss auch, dass dieser Vergleich hinkt. Er soll aber eine Frage verdeutlichen: Wie erklärt die Regierung den anderen Sportverbänden, dass das Land Büroräumlichkeiten des Alpenvereins zu 40 Prozent subventioniert, während sie jeden Franken zwei Mal umdrehen müssen, um ihren Athletinnen und Athleten überhaupt eine funktionierende und professionelle Administration anbieten zu können?

Damit wird ein gewisses Präjudiz geschaffen, welches Ungleichheit unter den Mitgliedern des Liechtenstein Olympic Committee, zu welchem ja auch der Alpenverein gehört, fördert und ich deshalb nicht gutheissen kann. Die Büroräumlichkeiten haben nichts mit der geplanten Kletterhalte und nichts mit dem Sportstättenkonzept zu tun und ihnen kann auch kein landesweites Interesse attestiert werden.


Link zu meinem Landtagsvotum
https://www.youtube.com/watch?v=xP-BH_mSM0s



Finanzausgleich

Das Ziel kann nicht sein, Reservemittel vom Land zu den Gemeinden zu verschieben

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zur Interpellationsbeantwortung betreffend den Finanzausgleich-Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden 

«Über eine Milliarde Franken: Gemeindekassen bleiben prall gefüllt» - diese Schlagzeile war am 25. Juli dieses Jahres im Volksblatt zu lesen. Aus dieser Berichterstattung wurde deutlich, dass die Gemeinden im Schnitt etwas mehr als 27'000 Franken pro Person an Nettofinanzvermögen ausweisen. Spitzenreiter ist mit Abstand die Gemeinde Vaduz, welche per Ende 2016 knapp 470 Millionen Franken an Nettofinanzvermögen verfügte, was bedeutet, dass Vaduz über 14 Jahre lang ohne Steuereinnahmen von den Reserven zehren könnte. Mit grossem Abstand folgt die Gemeinde Schaan, mit rund 182 Millionen Franken an Nettofinanzvermögen und immer noch über 5 Jahre an Jahresreserven. Am anderen Ende der Skala liegen Schellenberg, Triesenberg und Planken mit Nettofinanzvermögen zwischen rund 26 und 13 Millionen Franken; also alles Gemeinden, welche mehr als Wohngemeinde denn als Arbeitsgemeinde gelten und bei welchen aus topographischer Sicht die Ansiedlung von Unternehmen schwierig bis unmöglich ist. Am wenigsten kann hierbei Triesenberg von den Reserven ohne Steuereinnahmen zehren - gerademal 1 ½ Jahre. Ein erheblicher Unterschied zu den über 14 Jahren der Gemeinde Vaduz. Auch diese Zahlen führen die Ungleichheit deutlich vor Augen.

Die Stiftung Zukunft.li hat eine Studie veröffentlicht, mit welcher sie dieses Ungleichgewicht näher untersuchte. Sie kam zum Ergebnis, dass das Finanzausgleichssystem in Liechtenstein über das gesetzliche Ziel, den Gemeinden die Finanzierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, hinausgeht. Die meisten Gemeinden konnten in der Vergangenheit mit Mitteln des Landes hohe Reserven erzielen. Aus diesem Grunde hinterfragen die Verfasser der Studie, ob die heutige gesetzliche Zielsetzung - den Gemeinden ihre Aufgabenerfüllung zu ermöglichen - für ein effizientes Ausgleichssystem noch ausreichend sei oder ob nicht vielmehr eine Reduktion dieser grossen Unterschiede ebenfalls als Ziel formuliert werden müsste. Die Frage, wie stark der Abbau dieser Unterschiede erfolgen soll, wollten die Verfasser der Studie nicht konkret beantworten. Sie spielen diesbezüglich den Ball der Politik zu, indem sie ausführen, dass es kein Richtig oder Falsch gäbe, sondern diese Frage politisch zu beantworten sei.

Meines Erachtens ist es dringend notwendig, dass diese Unterschiede minimiert werden. Für mich spielt nicht nur das wie oder die Grössenordnung eine Rolle, sondern noch ein anderer Faktor, der in der Studie der Stiftung Zukunft.li vollständig unberücksichtigt blieb - nämlich jener der Raumplanung. Ich bin der Ansicht, dass wir mit dem Finanzausgleich auch die Entwicklung der Industriezonen steuern sollten. Den Standortwettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen sollten wir in Bahnen lenken, um jene Gemeinden entlang des Rheins bzw. der Autobahn zu stützen, ohne dass die diesbezüglich topographisch benachteiligten Gemeinden einen Nachteil daraus ziehen. Wir sollten einen Finanzausgleich installieren, mit welchem es unerheblich ist, in welcher Gemeinde sich ein Unternehmen ansiedelt, sondern für alle Gemeinden von Bedeutung ist, dass sich ein Unternehmen im Land ansiedelt. Nur dann können wir das Industriewachstum auf jene Gemeinden fokussieren, welche entlang des Rheins angesiedelt sind, was zur Folge hätte, dass es den Berggemeinden Planken, Triesenberg und Schellenberg egal sein kann, ob sich Unternehmen auf ihrem Gemeindegebiet ansiedeln oder nicht. Und die Gemeinden Mauren und Eschen könnten ihre Ansiedlungspolitik betreffend Unternehmen inkl. der Erweiterungen der Industrie- bzw. Wirtschaftszone neu ausrichten, da sie nicht mehr gezwungen sind darauf zu achten, dass sich neue Unternehmen auf ihrem Gemeindegebiet ansiedeln. Auch ihnen kann es dann egal sein, ob ein Unternehmen in Balzers oder auf ihrem Gemeindegebiet heimisch wird.

Die Regierung geht auf Seite 22 der Interpellationsbeantwortung auf verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich einer Reduktion der Steuerkraftunterschiede ein. Sie bevorzugt keine komplette Systemumstellung, wie es die Stiftung Zukunft.li vorschlägt, sondern Anpassungen im bestehenden System. Ich teile diese Ansicht, zumal eine Systemumstellung ein langfristiges Projekt wäre, welches zum einen in eine zeitraubende Gesamtbetrachtung für die Gemeindeaufgaben und deren Finanzierung eingebettet werden müsste und zum anderen für die Gemeinden eine hohe Planungsunsicherheit mit sich brächte. Die Regierung erwähnt diesbezüglich in ihrer Interpellationsbeantwortung, dass eine Variante innerhalb des bestehenden Finanzausgleichssystems beispielsweise wäre, einen Anteil der Ertragssteuern juristischer Personen einwohnerproportional zwischen den Gemeinden zu verteilen. Als Vorteil dieser Variante erwähnt sie, dass die geographischen Standortvorteile aufgrund der Erschliessungsqualität sowie die Hauptstadteigenschaft ausgeglichen werden könnten, die Solidarität zwischen den Gemeinden gestärkt würde sowie Anreize geschaffen würden, die Raumplanung verstärkt koordiniert anzugehen. Gerade in Bezug auf die Möglichkeit, die Raumplanung koordinieren zu können, favorisiere ich diesen Ansatz. Ebenfalls prüfenswert erachtet die Regierung eine Reduktion des Gemeindeanteils an der Ertragssteuer oder die Reduktion des maximalen Anteils einer Gemeinde an den Ertragssteuern. Ich bin überzeugt, dass diese beiden Vorschläge ebenfalls den Steuerkraftunterschied reduzieren würden. Diese Vorschläge haben jedoch keine Auswirkung auf die Raumplanung und stärken auch nicht die Solidarität zwischen den Gemeinden, weshalb ich davon absehen würde.

Auch die weiteren von der Regierung erwähnten Lösungsvorschläge wie Aufgaben und deren Finanzierung vom Land an die Gemeinden zu delegieren und über den Finanzausgleich die Mehrausgaben der Finanzausgleichsgemeinden wieder auszugleichen oder Gemeinden die Finanzierung von Aufgaben zu übertragen, auch wenn diese wie bis anhin vom Land in geteilter Verantwortung erbracht werden, halte ich nicht viel. Sie sind reine Symptombekämpfung über Umwege und keine eigentliche Lösung des Problems, zumal die Raumordnung davon ebenfalls gänzlich unberührt bleibt.

Von Bedeutung erscheint mir jedoch, dass die Regierung gewillt ist, dieses Problem des Steuerkraftunterschieds anzugehen. Ich hoffe, dass es nicht bei dieser Interpellationsbeantwortung bleibt, sondern die Regierung umgehend die ersten Schritte einleitet und sie die auf Seite 22 vorgeschlagenen Massnahmen auch wirklich zu prüft, Vor- und Nachteile sowie Auswirkungen abwägt und dann dem Landtag einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Wir müssen den Finanzausgleich wieder in geordnete Bahnen lenken, die Steuerkraftunterschiede erheblich reduzieren und auf das Ziel, den Gemeinden die Finanzierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, ausrichten. Denn in einer Aussage bin ich mit den Verfassern der Studie der Stiftung Zukunft.li einig: Die langfristige Zielsetzung kann nicht darin liegen, über den Finanzausgleich Reservemittel vom Land zu den Gemeinden zu verschieben.


Link zu meinem Landtagsvotum
https://www.youtube.com/watch?v=m45ht3K6aX4


Mittwoch, 4. Oktober 2017

Zentrumsgestaltung Schaanwald III

Rechtsstaatlich fragwürdiges Vorgehen

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zur Motion bezüglich der Zentrumsgestaltung Schaanwald

Vor fast genau 11 Jahren, am 23. Oktober 2006, schrieb der Abteilungsleiter Tiefbauamt nach Rücksprache mit dem zuständigen Regierungsmitglied des Ressorts Bau und der Amtsleitung des Tiefbauamtes einen Brief an die Gemeinde Mauren. Darin kann unter anderem nachgelesen werden:
«Die Umlegung der Vorarlbergerstrasse in den Bereich des ÖBB-Trassées, im Rahmen der 2. Etappe, wird in Analogie zu ähnlich gelagerten Bauvorhaben zur Entlastung von stark verkehrsbelasteten Ortszentren, unter der Voraussetzung der kostenlosen Bodenabgabe durch die Gemeinde an das Land, zu 100 % vom Land Liechtenstein übernommen.»
Dieses Schreiben, welches den Titel ‘Zuschg Schaanwald, Strassenverlegung’ trägt, ist ein zentrales Dokument der Thematik Zentrumsgestaltung Schaanwald. Vieles ist seit dem Verfassen dieses Schreibens geschehen, doch leider nicht das, was es eigentlich zum Inhalt hatte - die Strassenverlegung im Zentrum von Schaanwald.

11 Jahre sind seither vergangen. Lange Zeit sah es so aus, als ob die Zentrumsgestaltung Schaanwald von der Regierung vorangetrieben werde. 2009 wurde die Zentrumsgestaltung Schaanwald in den Verkehrsinfrastrukturbericht 2010 der Regierung aufgenommen, in welchem diese Strassenverlegung als in den kommenden Jahren anstehendes Projekt betitelt wurde. Bis zum Jahre 2013 wurde an der Umsetzung der Zentrumsgestaltung Schaanwald auf allen Ebenen gearbeitet. Amtsleiter Markus Verling wird im Frühjahr 2013 in einem Bericht in der LIE:Zeit mit den Worten zitiert: «Wenn der politische Wille vorhanden ist, setzen wir es um. Die Vorarbeiten sind gemacht.»

Doch dann kam die Finanzkrise und die damit einhergehende Notwendigkeit der Sanierung des Staatshausaltes. Sie brachte das Projekt zum Stoppen, da es von der Regierung als nicht zwingend notwendig betitelt und deshalb zurückgestellt wurde. Diese Sanierung des Staatshaushaltes wird von der Regierung selbst als abgeschlossen bezeichnet, weshalb es eigentlich keinen Grund mehr gibt, dieses Projekt nicht wieder aus der Schublade zu holen und die Arbeiten weiterzuführen. Doch dies möchte die Regierung nicht, wie aus einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Frühjahr dieses Jahres entnommen werden kann. Auch im Regierungsprogramm bleibt das Thema Zentrumsgestaltung Schaanwald gänzlich unerwähnt.

Deshalb diese Motion. Mit ihr soll die Regierung beauftragt werden, dem Landtag einen Finanzbeschluss betreffend die Verlegung der Vorarlberger-Strasse im Bereich Zuschg - Zentrum Schaanwald zur Beschlussfassung vorzulegen. Nur darum geht es. Wir entscheiden heute nicht, ob die Zentrumsgestaltung Schaanwald bzw. die Strassenverlegung im Bereich Zuschg gebaut wird. Wir entscheiden nur darüber, ob die Regierung das Projekt wieder aus der Schublade holen, die Vorarbeiten weiterführen und dem Landtag einen Finanzbeschluss hierzu vorlegen soll. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ein Ja des Landtages zu dieser Motion darf nicht als Zustimmung zur Umsetzung dieses Projektes interpretiert werden. Dies steht auf einem anderen Blatt und wäre - sofern die Motion überwiesen wird - zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Während ein Ja zur Motion alle Möglichkeiten offen lässt, würde ein Nein zu dieser Motion Nägel mit Köpfen machen. Ein Nein bedeutet nämlich nichts Geringeres, als dass das Projekt endgültig vom Tisch ist.

Sie können nun selbst entscheiden,

  • ob sie fundierte Informationen über das Projekt erhalten und erfahren möchten, wie dieses Projekt konkret aussieht, 
  • ob sie über die Vor- und Nachteile sowohl in verkehrspolitischer- wie auch in gesellschaftspolitischer Sicht für die Bevölkerung von Schaanwald in Kenntnis gesetzt werden möchten,
  • ob die von der Regierung mitgeteilten Kosten von rund drei Millionen Franken auch wirklich der Wahrheit entsprechen und
  • ob sie anhand dieser und weiterer Informationen darüber entscheiden möchten, ob dieses Projekt umgesetzt werden soll oder eben nicht.

Wenn Sie das alles wollen und eine Entscheidung zur Umsetzung dieses Projektes auf fundierter Grundlage und weiterführenden konkreten Informationen fällen möchten, dann müssen Sie der Überweisung der Motion zustimmen. Ein Nein zu dieser Motion bedeutet, dass Sie ein Projekt endgültig und definitiv begraben, ohne konkrete Informationen darüber wie es ausgesehen hätte, welche Vor- und Nachteile es generiert hätte oder wie viel es konkret gekostet hätte. Ob sie diesen endgültigen Entscheid ohne diese fundierten Kenntnisse fällen möchten, liegt bei Ihnen. Verantwortungsvolles Handeln sähe meines Erachtens anders aus.


Geschätzte Abgeordnete, dies ist nur eine Sichtweise, weshalb ich Sie bitte, diese Motion an die Regierung zu überweisen. Es gibt noch eine andere - und zwar jene aus dem Blickwinkel der Rechtsstaatlichkeit. Seit dem zuvor erwähnten Schreiben aus dem Jahre 2006 ist viel geschehen. Einiges davon wirft Fragen auf. Besonders in drei Punkten bin ich zur Überzeugung gelangt, dass der Entscheid, ob wir diese Motion überweisen oder nicht, auch in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Rechtsstaates von grosser Bedeutung ist.


Punkt 1: Die Volksabstimmung der Gemeinde Mauren von November 2007


Auf Basis der Zusage der Regierung, die Strassenverlegung Zuschg umzusetzen, wenn die Gemeinde Mauren zuvor gemäss favorisiertem Wettbewerbsprojekt ‘MZG Zuschg’ Schaanwald ihre Arbeiten umsetzte, bewilligte der Gemeinderat die Zentrumsgestaltung Schaanwald einstimmig und führte sie einer Gemeinde-Volksabstimmung zu. Diese hatte einen Kreditbeschluss zu den gemäss diesem Wettbewerbsprojekt anfallenden Kosten für die Gemeinde Mauren zum Inhalt. In erster Linie betraf dies den Bau des Zuschg-Gebäudes. Der Titel der Volksabstimmung war jedoch nicht ‘Bau Zuschg-Gebäude’, sondern wie aus der Informationsbroschüre entnommen werden kann, ‘Weilerzentrum Schaanwald - Zuschg’. Im November 2007 hiess die Stimmbevölkerung von Mauren und Schaanwald mit 62.2 Prozent diese Zentrumsgestaltung gut.

Von entscheidender Bedeutung ist jedoch, dass im Vorfeld der Abstimmung die Bevölkerung von Mauren und Schaanwald nicht nur über das Zuschg-Gebäude in Kenntnis gesetzt wurde, sondern über die gesamte Zentrumsgestaltung Schaanwald. Während die Arbeiten, welche die Gemeinde Mauren betrafen, als 1. Etappe der Umsetzung betitelt wurden, wurden die Arbeiten, welche das Land betrafen und hauptsächlich in der Strassenverlegung lagen, als 2. Etappe beworben.

So schreibt zum Beispiel Gemeindevorsteher Freddy Kaiser im Vorwort dieser Broschüre:
«In einer ersten Etappe soll das Zentrumgsgebäude ‘Zuschg’ und in einer zweiten Etappe zusammen mit dem Land die punktuelle Strassenverlegung im Kernbereich - eine Verkehrsschlaufe - erstellt werden.»
Solche und ähnliche Aussagen können in verschiedenen Kapiteln an verschiedenen Orten dieser Informationsbroschüre nachgelesen werden. Sie zeigen sehr deutlich, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit über 60 Prozent nicht nur Ja zum Bau des Zuschg-Gebäudes gesagt haben, sondern auch zur Zentrumsgestaltung Schaanwald inkl. der 2. Etappe der Strassenverlegung. Sie haben sich darauf verlassen, dass das Versprechen der Regierung, die Strasse zu verlegen, nachdem die Gemeinde ihre Aufgaben ausgeführt hat, gilt und sich die Regierung daran hält. Und bei der Erklärung der konkreten Abstimmungsvorlage in der Informationsbroschüre wird auf dieses Versprechen sogar konkret eingegangen. Es kann nachgelesen werden: 
«Dieser erste Schritt bildet zugleich das Fundament der weiteren Etappen, insbesondere der Strassenverlegung, die gemäss der Zusage des Tiefbauamtes später vom Land finanziert würde.»
Geschätzte Abgeordnete, das Stimmvolk der Gemeinde hat sich bei seiner Abstimmungsentscheidung auch auf das Versprechen der Regierung gestützt. Und deshalb ist es für mich auch eine Frage von Rechtsstaatlichkeit, dass Versprechen, welche als Grundlage zur Entscheidungsfindung bei einer Volksabstimmung gegeben werden, eingehalten werden. Was gelten Volksabstimmungen, wenn danach nicht gemäss Ergebnis gehandelt wird? 


Punkt 2: Auflagen und Ausnahmen bezüglich der Baubewilligung für das Zuschg-Gebäude


Die Gemeinde Mauren erhielt die Baubewilligung für das Zuschg-Gebäude nur unter Auflagen und mit Ausnahmen. Ich zitiere diesbezüglich den Punkt 3.2 der Rubrik ‘Spezielle Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen’ der offiziellen Baubewilligung des Hochbauamtes vom 17. September 2008: 
«Das Hochbauamt bewilligt die Ausnahme zur Unterschreitung des minimalen Strassenabstands von 4.50 Meter auf 2.04 Meter zur Vorarlbergerstrasse. Die Ausnahme beruht auf der Verlegung bzw. Führung der zukünftigen Vorarlbergerstrasse und dannmaliger Einhaltung des minimalen Strassenabstands von 4.50 Meter. Die Massnahme resultiert gemäss den Plänen der Zentrumsgestaltung Schaanwald.»
Diese Textpassage bedeutet nichts anderes, als der Gemeinde eine Ausnahme in Bezug auf die Unterschreitung des minimalen Grenzabstandes nur gewährt wurde, weil diese Unterschreitung nur von zeitlich beschränkter Dauer sei und mit der geplanten Strassenverlegung der minimale Grenzabstand wiederhergestellt werde. Diese Textpassage bedeutet aber auch, dass diese Ausnahme gar nicht von der Gemeinde Mauren behoben werden kann, sondern nur von jener Behörde, welche diese Ausnahme ausstellte und genehmigte - nämlich vom Hochbauamt bzw. von der Regierung selbst. Dies weil die Strassenverlegung Sache des Landes ist. Das bedeutet: Das Hochbauamt und damit auch die Regierung bürdet sich selbst eine Ausnahme und Auflage auf, deren eigene Erfüllung und Umsetzung bis heute nicht Rechnung getragen werden konnte, da die Regierung bis dato nicht bereit war, beim Landtag um die Gelder für die vorgeschriebene Beseitigung der eigenen Auflage und eigenen Ausnahmegenehmigung anzusuchen.

Im Gegensatz dazu werden einem privaten Bauherrn, der gegen Auflagen und Ausnahmen verstösst bzw. sie nicht umsetzt, rechtliche Schritte bis hin zu Abbruchverfügungen angedroht bzw. angeordnet. Geschätzte Abgeordnete, man kann nicht bei privaten Bauherren mit allen gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln die Ausführung von Auflagen und Ausnahmen verlangen und gleichzeitig sich nicht an die sich selbst erteilten Ausnahmen und Auflagen halten. Das geht nicht und ist einem funktionierenden Rechtsstaat unwürdig. Ein Nein zu dieser Motion hätte zugleich die Ausstrahlung, dass der Landtag es gutheisst, dass das Hochbauamt bzw. die Regierung sich nicht an die sich selbst auferlegten Ausnahmen und Auflagen halten muss. Was für ein Signal wäre das nach Aussen? Ein Ja zu dieser Motion würde die Regierung zumindest veranlassen, diese Thematik im Bericht und Antrag explizit zu erläutern und den Landtag auf mögliche rechtsstaatliche Folgen bei einer Ablehnung des Finanzbeschlusses in Bezug auf die Nichteinhaltung der Ausnahmen in der Baubewilligung hinzuweisen bzw. die Folgen daraus darzulegen.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich möchte noch kurz auf ihre Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser anlässlich der letzten Landtagssitzung von September eingehen. Er fragte bewusst nach den Auflagen und Ausnahmen zu dieser Baubewilligung und zur Begründung hierfür. Dass Sie in ihrer Beantwortung alle diese Ausnahmen und Auflagen ausführten, jedoch den entscheidenden Satz, dass die Unterschreitung des minimalen Strassenabstandes nur wegen der Verlegung der Vorarlbergerstrasse und der dannmaligen Einhaltung des minimalen Strassenabstands gewährt wurde, verschwiegen haben, finde ich bedenklich. Ich weiss, dass nicht Sie diese Beantwortung geschrieben haben, sondern verantwortliche Personen beim Hochbauamt. Deshalb richte ich diese Kritik auch nicht an Sie, sondern an den Amtsleiter des Hochbauamtes, der damit über seine Kompetenzen hinaus gehandelt hat. Aber ich bitte Sie, die verantwortlichen Personen für die Beantwortung von Kleinen Anfragen anzuweisen, dass Kleine Anfragen wahrheitsgetreu und mit Einbezug aller relevanten Fakten, nach denen explizit gefragt wurde, beantwortet werden müssen. Ansonsten führen wir dieses parlamentarische Mittel ad absurdum.


Punkt 3: Einhaltung der Sichtweiten


Dass die Sichtweiten gemäss Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen und Verkehrsfachleute (VSS) bei der heute vorherrschenden Situation mit dem zu nahe an der Vorarlbergerstrasse liegenden Zuschg-Gebäude teilweise nicht eingehalten werden, hat der Regierungschef-Stellvertreter anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser im September dieses Jahres bestätigt. Fakt ist, dass mit der aktuell vorherrschenden Situation beim Zuschg-Gebäude andere Massstäbe zur Anwendung gelangen, als wenn Private davon betroffen wären. Das Baugesetz schreibt unter dem Stichwort ‘Privatstrassen’ bei Art. 39 Abs. 1 mit einer Muss-Bestimmung klar vor, dass die einschlägigen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute einzuhalten seien. Auch in der Bauverordnung wird in verschiedenen Artikeln auf die Anwendbarkeit der VSS-Normen eingegangen. So unter anderem in Art. 36 bei der Ausführung und Erschliessung von Abstellplätzen als auch in Art. 37 bei der Anbindung an öffentliche Strassen. Bei beiden Artikeln wird explizit betont, dass die VSS-Normen für die Sichtweiten einzuhalten seien. Dies jedoch mit dem Vermerk, dass bei siedlungsorientierten Nebenstrassen, bei topographisch schwierigen Verhältnissen oder aus ortsbaulichen Gründen Abweichungen zugelassen werden, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet sei.

Diese Abweichungsgründe werden in Art. 36 unter anderem mit einer sehr steilen Hanglage näher spezifiziert, die es in Schaanwald an dieser Stelle nicht gibt. Auch der Staatsgerichtshof hat sich in einem Urteil mit den VSS-Normen beschäftigt. Im Handbuch zum Baugesetz des Amtes für Bau und Infrastruktur steht hierzu geschrieben:
«Hinsichtlich des Charakters der VSS-Normen hat der Staatsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. 10. 2009 (StGH 2008/129) festgehalten, dass das Heranziehen der VSS-Normen nicht sachfremd und die Anwendung der VSS-Normen sogar in der Bauverordnung aufgenommen worden sei. Ausserdem würde in Art. 39 Abs. 1 Baugesetz gefordert, dass die einschlägigen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) einzuhalten seien.»
All dies bedeutet nichts anderes, als dass das Amt für Bau und Infrastruktur und damit das Land Liechtenstein bei sich andere Massstäbe auch in Bezug auf die Sichtweiten anlegt, als wenn es Private beträfe. Bei Privatstrassen müssen ohne Wenn und Aber die Sichtweiten eingehalten werden. Die Verordnung zum Baugesetz als auch das eigene Handbuch zum Baugesetz lassen - wenn überhaupt - ein Abweichen von den Sichtweiten nur unter sehr speziellen, restriktiven Voraussetzungen zu, welche meines Erachtens alle nicht auf das Zentrum von Schaanwald anwendbar sind. Und diese Abweichungen werden auch nur mit der Einschränkung gestattet, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet sei. Im Falle des Zentrums Schaanwald werden diese Abweichungen zu den VSS-Normen nicht nur viel grosszügiger ausgelegt, als in anderen Fällen, sondern auch meiner Meinung nach die Bauordnung widersprechend. Auch dieser Punkt ist für mich deshalb rechtsstaatlich höchst fragwürdig.

Und ich weiss auch nicht, Herr Regierungschef-Stellvertreter, weshalb Ihnen vom Bauamt bei der Beantwortung der angesprochenen Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser die Aussage in den Mund gelegt wurde, dass die Sichtweite aus der Sägenstrasse auf den motorisierten Verkehr an der Vorarlbergerstrasse knapp nicht erfüllt sei, was gemäss geltender Praxis als geringer Mangel zu bewerten sei und dieser sogar toleriert werden könne. Freddy Kaiser, der Gemeindevorsteher von Mauren, hat es im gestrigen Volksblatt-Bericht klar geäussert, dass dies nicht stimme, sondern die Vorarlbergerstrasse mitsamt der Ampel, der Verkehrsinsel, dem Einlenker Rüttegasse und der Bushaltebucht an dieser Stelle um 1.70 Meter hanglagig verschoben werden müsse, um die Sichtweiten gemäss VSS-Norm einzuhalten. Dies hätten die Abklärungen mit dem Büro Verkehrsingenieure ergeben. Das bedeutet: Sollte die Motion heute abgelehnt werden, werden Sie nicht umhinkommen, umfangreiche bauliche Massnahmen einzuleiten, um der geltenden Rechtslage in Bezug auf die Sichtweiten nachzuleben und die soeben geschilderten baulichen Massnahmen werden auch nicht gratis zu haben sein.

Die Problematik mit den Sichtweiten wie auch jene zuvor geschilderte bezüglich Unterschreitung des Grenzabstandes zur Vorarlbergerstrasse zeigt, dass das Zuschg-Gebäude nie und nimmer so gebaut hätte werden dürfen, wenn die Strassenverlegung nicht zum Konzept gehört hätte.

Und das alles soll rechtsstaatlich korrekt sein?

Geschätzte Abgeordnete, alle diese Punkte gehören geklärt. Aus diesem Grunde verlangt die Motion nicht den Bau dieser Strassenverlegung, sondern ausschliesslich einen Bericht und Antrag inklusive eines Finanzbeschlusses, damit der Landtag aufgrund aller notwendigen Informationen und in vollem Bewusstsein der rechtsstaatlichen und gesetzlichen Folgen sowie der bautechnischen Folgemassnahmen inkl. der Kosten, welche bei einem etwaigen Nein zur Strassenverlegung entstehen, einen definitiven Entscheid zur Strassenumlegung im Zentrum von Schaanwald fällen kann. Ein Nein zu dieser Motion würde diesen rechtsstaatlichen und bautechnischen Fragestellungen nicht gerecht. Mehr noch: Es würde das Signal ausgesandt, dass der Landtag solche rechtsstaatlich zumindest fragwürdigen Vorgehensweisen akzeptiert.

Mein Link zum Landtagsvotum:
https://www.youtube.com/watch?v=gUX8UKN87k0