Donnerstag, 19. Dezember 2019

Arbeitsgesetz - Wochenarbeitszeit Jugendliche

Wenn ein Amt das Gesetz (über)dehnt


«Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 40 Stunden für jugendliche Arbeitnehmer, die mindestens 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt sind.» So steht es in Art. 9 Abs. 1c des Liechtensteiner Arbeitsgesetzes. Das Gesetz sieht auch vor, dass in Ausnahmefällen oder in Fällen, in denen dies durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, von der festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden kann. Die Kontrolle darüber liegt beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, welche die Lehrverträge zu genehmigen und somit die Abweichungen von der Höchstarbeitszeit zu bewilligen hat. Diesbezüglich scheint das Amt mit der Bewilligung von Ausnahmefällen sehr grosszügig umzugehen. Wie die zuständige Regierungsrätin Dominique Hasler bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage ausführte, wird die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren nur bei 27 Prozent aller Lehrverträge eingehalten. Bei 47 Prozent der Lehrverträge wurde eine höhere Wochenarbeitszeit vereinbart und vom Amt bewilligt. Bei dieser Grössenordnung kann nicht mehr von Ausnahmefällen gesprochen werden. Diese Zahlen belegen, dass das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung das Gesetz dehnt, für mich wird es damit überdehnt. Es war sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass Ausnahmefälle zur Regel werden und nur noch bei rund einem Viertel aller Lehrverträge mit Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 40 Stunden verankert ist.

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Einerseits, weil unser Land darauf achten muss, dass unsere Lehrausbildung dem Abkommen mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten der beruflichen Grundausbildung entspricht. Diesbezüglich gibt es ein Regelungsgefälle, schreibt die Schweiz doch eine tägliche Arbeitszeit für Jugendliche von maximal neun Stunden vor, was einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden entspricht. Andererseits, weil die vorgeschriebene wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden für das Gewerbe zu erheblichen Schwierigkeiten in Bezug auf die betriebsinterne Organisation und Arbeitsabläufe führt. Es kommt nämlich nicht von ungefähr, dass 51 Prozent jener Lehrverträge, welche eine höhere Wochenarbeitszeit als 40 Stunden vorschreiben, mit Gewerbebetrieben abgeschlossen wurden.

Die Lösung eines solchen Problems sollte es nicht sein, das Gesetz einfach zu überdehnen und gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmefälle zur Regel zu machen. Dies widerspricht dem vom Gesetzgeber vorgesehen Schutz von Jugendlichen, zumal sie auch noch für ihre Lehre ausserhalb des Lehrbetriebs viel Zeit aufwenden müssen. Sollte eine gesetzliche Vorgabe nicht mehr zeitgemäss sein und zu Umsetzungsproblemen führen, hat die Regierung das Heft in die Hand nehmen und Gesetzesanpassungen vorschlagen, mit welchen die bekannten Probleme ausgemerzt oder zumindest gemindert werden. So könnten zum Beispiel für Lehrlinge die Kompensationsregelungen von Überzeit grosszügiger ausgestaltet werden oder eine etwaige höhere Wochenarbeitszeit mit ausgeweiteten Ferienansprüchen kompensiert werden. Das Dreiecksverhältnis - Schutz der Jugendlichen, internationale Anerkennung des Lehrabschlusses, optimale Rahmenbedingungen für Lehrbetriebe - ist aus dem Lot geraten. Höchste Zeit, dass Regierungsrätin Dominique Hasler dafür sorgt, dass es wieder ins Gleichgewicht gerät, zum Vorteil aller Beteiligten.

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Gemeindegesetz - Abschaffung Grundmandatserfordernis bei der Reststimmenzuteilung

Stärkung der direktdemokratischen Rechte

Landtagsvotum zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses für die Reststimmenzuteilung bei Gemeindewahlen

Ich danke der Regierung für ihren Bericht und die Umsetzung der Motion der Freien Liste, mit welcher Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes aufgehoben werden soll, womit das Grundmandatserfordernis bei der Reststimmenzuteilung abgeschafft würde.

Ich habe mich im Rahmen der Landtagssitzung von Oktober 2018, als die Freie Liste dieses Ansinnen bereits im Rahmen einer 2. Lesung beantragte, positiv zu diesem Ansinnen und zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung geäussert. Ich lehnte diesen Antrag damals nur wegen des von der Freien Liste gewählten Vorgehens ab. Es sollte nicht im Rahmen einer 2. Lesung quasi als Querschuss behandelt und eingeführt werden, sondern im ordentlichen Verfahren mittels neuer Motion und mit einer Vernehmlassung, damit den Gemeinden die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben werden kann. Dies ist nun geschehen.

Ich bin nach wie vor für die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung und somit für die Aufhebung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes, weshalb ich für Eintreten auf die Vorlage bin.

Mit der heute gültigen Regelung besteht meines Erachtens ein Demokratiedefizit. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es immer wieder vorkam, dass mehr als 10 Prozent der abgegebenen Stimmen durch das Raster fielen. Teilweise waren es weit mehr als 10 Prozent, wie das Ergebnis von Balzers 2015 zeigt, wo 16 Prozent der Wählerstimmen bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt blieben. Das sind für mich zu hohe Zahlen, die belegen, dass das Ansinnen, welches die Freie Liste beantragte, seine Berechtigung hat. Schliesslich geht es nicht darum, das Grundmandatserfordernis gänzlich in Frage zu stellen, sondern ausschliesslich bei den Reststimmen auch jene Parteien zu berücksichtigen, welche kein Grundmandat erringen konnten. Dieses Ansinnen scheint mir gerechtfertigt zu sein. Es kommt für mich einer Stärkung der direktdemokratischen Grundordnung gleich.

Es gilt nämlich auch zu berücksichtigen, dass die heutige Regelung aus einer Zeit stammt, welche mit den derzeitigen politischen Gegebenheiten nicht vergleichbar ist. Es stammt aus einer Zeit, als die Freie Liste in den Kinderschuhen steckte und es neben der FBP und der VU keine weiteren Parteien gab. Mit dieser geplanten Streichung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes reagieren wir auch auf die neue politische Landschaft in unserem Land, weshalb auch deshalb dieses Ansinnen seine Berechtigung hat.

Die Regierung legt in ihrem Bericht auf den Seiten 15 und 16 dar, welche Argumente für und welche gegen Sperrklauseln sprechen.

Für Sperrklauseln spreche ein möglichst hoher Demokratiestandard bei der Umsetzung des Wählerwillens. Der Wählerwille soll möglichst unverfälscht zum Ausdruck kommen und die Vertretung möglichst proportional zu den Wähleranteilen der verschiedenen Parteien ausfallen. Jede Stimme soll das gleiche Gewicht haben, und somit den gleichen Erfolgswert.

Gegen die Sperrklausel spreche die Gefahr der Zersplitterung des Parteiensystems. Damit sei die Gefahr verbunden, dass das politische System dem Anspruch einer möglichst optimalen Leistung gerecht werden könne. Es werde vor dem Aufkommen von ideologisch extremen Klein- oder Regionalparteien gewarnt.

Weshalb die Regierung in ihrem Bericht diesbezüglich von einer Sperrklausel spricht, kann ich nicht nachvollziehen. Wir schaffen mit der Streichung von Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes keine Sperrklausel ab, wir schaffen auch das Grundmandatserfordernis an sich nicht ab, sondern streichen nur das Grundmandatserfordernis bei der Reststimmenzuteilung. Ein kleiner, aber bedeutender Unterschied, der nicht mit einer Abschaffung einer Sperrklausel gleichgesetzt werden kann.

Bei Gemeindewahlen gibt es keine Sperrklauseln im eigentlichen Sinn, dies im Unterschied zu den Landtagswahlen. Dort müssen 8 Prozent der Stimmen erreicht werden, um ins Parlament einzuziehen. Deshalb dürfen meines Erachtens die beiden Wahlverfahren für die Gemeindewahlen und die Landtagswahlen nicht zusammen in einen Topf geworfen werden. Sie sind nicht vergleichbar. Für mich bedeutet die Zustimmung zur Abschaffung des Grundmandaterfordernisses für die Reststimmenzuteilung noch lange nicht, dass ich einer generellen Abschaffung des Grundmandaterfordernisses bei Gemeindewahlen bzw. einer Senkung oder gänzlichen Abschaffung der 8-Prozent-Sperrklausel bei Landtagswahlen zustimmen würde. Das eine hat für mich mit dem anderen nichts zu tun, weshalb ich auch nicht der Vaterländischen Union (VU) zustimmen kann, welche in ihrer Vernehmlassungsstellungnahme von Salamitaktik spricht, um auf allen Ebenen die Sperrklauseln zu senken oder gar ganz abzuschaffen.

Die Regierung hat in ihrem Bericht aufgezeigt, dass die Bedenken einer zu starken Zersplitterung des Parteiensystems jeder Grundlage entbehren. Sie weist aus, dass es bei den letzten drei Gemeindewahlen nur drei Sitzverschiebungen gegeben hätte, wenn das Grundmandatserfordernis bei der Reststimmenzuteilung bereits abgeschafft gewesen wäre. Somit zeigt sich, dass die Auswirkungen zahlenmässig marginal sind. Und deshalb sehe ich die Gefahr einer Zersplitterung des politischen Systems, welche nachteilig auf die politische Arbeit sein soll, nicht.

Auch wenn die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung zahlenmässig marginal ist, so ist sie in Bezug auf die Demokratiestandards nicht marginal. Die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung stärkt die Demokratie. Das Argument der Gegner, die das Aufkommen von ideologisch extremen Kleinparteien, die darüber hinaus je nach weiterer Sitzverteilung im Gemeinderat die entscheidende Stimme beziehungsweise das Zünglein an der Waage bei Gemeinderatsbeschlüssen sein können, scheint mir ein eigenartiges Demokratieverständnis zu sein. Opposition gehört zum politischen System dazu, sie ist wichtig für die demokratische Grundordnung. Ich finde es nicht richtig über ein Wahlsystem zu versuchen, die Opposition klein zu halten. So argumentiert nur jemand, der Angst vor zu grosser politischer Konkurrenz hat. Doch politische Konkurrenz schadet nicht dem politischen Prozess und auch nicht der Meinungsbildung, sondern fördert sie. Meinungsvielfalt ist kein Ärgernis, sondern der Grundpfeiler jeder demokratischen Grundordnung.

Und extreme Kleinparteien entstehen nicht durch Wahlgesetze und Wahlsysteme, sondern wegen einer Politik, die von der Bevölkerung nicht mehr getragen wird. Bevor man versucht, über das Wahlsystem solchen Parteien den Einzug in einen Gemeinderat zu verwehren, sollte man sich mit der eigenen Politik auseinandersetzen. In der Folge führt Ausgrenzung nämlich nur dazu, dass solche Extremparteien nur noch stärker werden. Es gibt genügend Beispiele im Ausland, die uns das plakativ vor Augen führen. Glücklicherweise haben wir dieses Problem in Liechtenstein nicht und ich bin optimistisch, dass dies noch lange so bleiben wird.

Und wenn es dazu käme, dass ein Vertreter einer Kleinpartei in einem Gemeinderat das Zünglein an der Waage sein sollte, dann gilt es eben auch auf kommunaler Ebene Koalitionen zu bilden, was beispielsweise in Österreich oder Deutschland gang und gäbe ist. Nur weil man Koalitionen auf kommunaler Ebene bei uns nicht oder noch nicht kennt, sind sie nichts Verwerfliches. Auch solche gehören zur Demokratie einfach nur dazu.

Einige Ausführungen der Vernehmlassungsstellungnahme der Vaterländischen Union sind für mich höchst fragwürdig. Es sieht die zentrale Absicht der Motionäre darin, sich selbst einen Vorteil vom System verschaffen zu wollen. Ich muss hier keine Lanze für die Freie Liste brechen, aber wenn dies ein Argument ist, würde das auch im Umkehrschluss gelten. Wenn man nämlich die Argumentation der ablehnenden Haltung der VU heranzieht, hätte sie ebenfalls die zentrale Absicht, sich einen Vorteil vom System zu verschaffen, indem es versucht, Kleinparteien den Einzug in einen Gemeinderat zu erschweren, um sich selbst mehr Sitze zu ermöglichen. Nicht mehr und nicht weniger. Dieser Vorwurf an die Motionäre ist auch deshalb für mich bedenklich, da die VU in ihrer Stellungnahme selbst schreibt, dass «die Argumente für die Beseitigung des Grundmandatserfordernisses zum Teil nachvollziehbar sind». Wenn man selbst erkennt, dass es Argumente gibt, die für dieses Ansinnen sprechen, sollte man einen solchen Vorstoss akzeptieren und respektieren und nicht der betreffenden Partei Vetternwirtschaft vorwerfen. Ob wir der Politik unseres Landes einen Gefallen tun, wenn wir bei politischen Vorstössen nur Eigeninteresse als Antrieb sehen und uns der Vetternwirtschaft bezichtigen, darf bezweifelt werden. Es ist eher der Politikverdrossenheit zuträglich.

Im Rahmen der Debatte zur Überweisung der Motion hat der DU-Abgeordnete Harry Quaderer in den Raum gestellt, dass die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung einer Volksabstimmung zugeführt werden soll. Sofern die Vorlage eine Mehrheit findet und er nach der 2. Lesung diesen Antrag stellt, könnte ich diesem Vorhaben einiges abgewinnen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, bedeutende Änderungen beim Wahlsystem einer Volksabstimmung zuzuführen. Das Volk soll selbst entscheiden, wie das Wahlsystem ausgerichtet sein soll. Ein solcher Antrag macht für mich auch deshalb Sinn, da dieses Vorhaben in diesem Haus - das zeigt ja unter anderem auch die Stellungnahme der VU - alles andere als unbestritten ist und auch schon die Motion mit nur 14 Stimmen überwiesen wurde. Wenn wir in diesem Haus diese Änderung des Wahlsystems auf Gemeindeebene so differenziert bewerten und uns alles andere als einig sind, stellt es für mich eine Möglichkeit dar, das Volk den endgültigen Entscheid fällen zu lassen. Es geht nicht um irgendein Gesetz, es geht um nichts weniger als eine nicht unerhebliche Abänderung des Wahlsystems bei Gemeindewahlen und dies bedingt hohe Sensibilität.

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Strassenverkehrsgesetz - Einführung Tempo 40 generell

Einführung von 'Tempo 40 generell' bedeutet mehr Pragmatismus und Sicherheit

Landtagsvotum zur Einführung von 'Tempo 40 generell' auf Liechtensteiner Strassen

Der Antrag des stellvertretenden Abgeordneten Rainer Beck wäre nicht notwendig gewesen, hätte die Regierung dem während der 1. Lesung von verschiedenen Abgeordneten geäusserten Wunsch Rechnung getragen, die Strassensignalisations- und die Verkehrsregelnverordnung abzuändern, damit die Signalisation ‘Tempo 40 generell’ rechtlich wieder zulässig wäre. Dies wäre auch nichts neues gewesen, gab es diese Möglichkeit doch bereits bis ins Jahr 2012. Vor rund sieben Jahren änderte die Regierung die Verordnungen derartig ab, dass die Signalisation ‘Tempo 40 generell’ rechtlich nicht mehr zulässig war. Dies mit der Begründung der Rechtsanbindung an die Schweizer Gesetzgebung. Diese Rechtsanbindung an die Schweiz, scheint mir mehr ein Scheinargument zu sein und nur gerade dort angewendet zu werden, wo es der Regierung zu pass kommt. Die abweichende Regelung in Bezug auf den Promillegrenzwert führt das Argument der Regierung betreffend Rechtsanbindung an die Schweiz eigentlich ad absurdum.

Diesbezüglich gilt es zu betonen, dass es bei diesem Antrag des stv. Abgeordneten Rainer Beck nicht darum geht, ob die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit Tempo 40 in Liechtenstein erlaubt werden soll oder nicht. Tempo 40 ist in Liechtenstein auf Antrag erlaubt und - wie es die Regierung in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage von Dezember 2018 ausführt - es wird punktuell auf Gemeindestrassen auch signalisiert. In Triesen ist die Runkelstrasse und die Strasse Gässle, in Vaduz der Streckenabschnitt vor dem Schwimmbad Mühleholz und in Gamprin Abschnitte der Strasse Badäl mit der Höchstgeschwindigkeit Tempo 40 signalisiert. Auch Planken könnte Tempo 40 als Höchstgeschwindigkeit signalisieren, wie die Regierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage bestätigt. Sollte Planken dies wollen, müssten allerdings 36 Signalisationstafeln ‘Tempo 40’ aufgestellt werden. Es entstände ein Schilderwald.

Es geht bei diesem Antrag des stv. Abgeordneten Rainer Beck also nicht um die Einführung von Tempo 40. Es geht um zweierlei:

1.) Um die Art der Bewilligung zur Signalisation von Tempo 40. Sollen die Gemeinden weiterhin Bittsteller sein und ausschliesslich vom Goodwill des Amtes für Bau und Infrastruktur abhängig sein oder sollen sie zwar auf Antrag aber auch in Absprache und somit in Zusammenarbeit - also gemeinsam - festlegen können, wo Tempo 40 signalisiert wird?

2.) Soll die Möglichkeit eingeführt werden, dass ‘Tempo 40 generell’ signalisiert werden kann oder nicht; also ob mit einer Signalisationstafel - und nicht mit 36 wie es in Planken der Fall wäre - kenntlich gemacht werden darf, dass in einem Gebiet bzw. Quartier die Höchstgeschwindigkeit Tempo 40 gilt. Es geht also auch darum, ob man bei Tempo 40 jene Signalisationsart umsetzen kann, welche es bei Tempo 50 bereits gibt und bei Tempo 30 ähnlich zur Anwendung kommt.

Es geht also um Pragmatismus und auch um die Verhinderung eines Schilderwaldes. Es ist schon interessant festzustellen, dass die Regierung in ihrem Bericht zum Beitritt zu diversen Strassenverkehrsabkommen, welchen wir unter Traktandum 21 in Behandlung ziehen werden, unter anderem ein Vorteil in Bezug auf das Genfer Abkommen darin sieht, dass ein Schilderwald verhindert wird. Auf Seite 26 des Berichtes zu den Strassenverkehrsabkommen kann nachgelesen werden: «Die Zahl der anerkannten Zeichen ist auf das Nötigste zu beschränken und sie sind nur dort anzubringen, wo sie unentbehrlich sind.» Nichts anderes bezweckt der stv. Abgeordnete Rainer Beck mit seinem Antrag.

Positiv finde ich, dass der stv. Abgeordnete Rainer Beck seinen Antrag so formuliert hat, dass er nicht einer Ausnahmebewilligung für die Gemeinde Planken gleichkommt, sondern für alle Gemeinden des Landes Gültigkeit bekommt. Damit wird nicht nur verschiedenen Voten der 1. Lesung Rechnung getragen, sondern auch der Wunsch der Gemeinden berücksichtigt. Somit handelt es sich beim heutigen Antrag nicht um ein ‘Lex Planken’, sondern in etwa um die Rückkehr zur Bestimmung, wie sie bis ins Jahr 2012 galt. Der Unterschied ist nur, dass nun ins Gesetz geschrieben werden soll, was bis 2012 auf Verordnungsstufe geregelt war. Da die Regierung es ablehnt, die Verordnung dementsprechend anzupassen, bleibt nichts anderes übrig, als die Gesetzesbestimmung zu ändern.

Mit diesem Antrag wird keine Gemeinde gezwungen, ihre signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf den Gemeindestrassen abzuändern. Die Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf den Gemeindestrassen erfolgt auf Antrag und in Absprache, also in Zusammenarbeit. So wie es sich gehört und wie es sein sollte. Die Gemeinden, welche punktuell Tempo 40 signalisieren möchten, sollen nicht mehr Bittsteller sein und auf den Goodwill des Amtes für Bau und Infrastruktur angewiesen sein, sondern in partnerschaftlicher Art und Weise die gewünschte Tempo 40 Signalisation umsetzen können.

Die Regierung begründet ihre ablehnende Haltung zur Abänderung der Verordnungen mit Sicherheitsaspekten und, dass Tempo 30 diesbezüglich höhere Sicherheit gewähre als Tempo 40. Das mag im Vergleich zu Tempo 50 stimmen. Doch fakt ist auch, dass Tempo 30 in der Bevölkerung nicht akzeptiert ist. Dies haben auch schon Volksabstimmungen zu Tage gebracht. Beispielsweise in Ruggell: 64.2 Prozent für Beibehaltung von Tempo 50 auf Quartierstrassen. Beispielsweise in Schellenberg: 73 Prozent gegen Tempo 30 auf Quartierstrassen. Gemeinderäte sehen dieses Akzeptanzproblem und haben dementsprechend ablehnende Beschlüsse gefällt. Beispielsweise der Gemeinderat von Triesen, er lehnte flächendeckende Tempo-30-Zonen ab; beispielsweise jener von Schaan, der Tempo 30 auf Gemeindestrassen verwarf.

Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich die Gemeinden für eine Kompromisslösung Tempo 40 ausgesprochen. Gemeindevorsteherin Maria Kaiser-Eberle aus Ruggell fasst es in der Stellungnahme zur Vernehmlassung ihrer Gemeinde fundiert zusammen. Sie schrieb: 
«Der Wunsch der Bevölkerung nach geringeren Tempi als 50 ist allenorts zu hören. Diese Anliegen werden in erster Linie an die Gemeinden herangetragen und im Gemeinderat erörtert. Tempo 30 als Alternative zu Tempo 50 stösst jedoch nicht auf die notwendige Akzeptanz. Hier ist ein Mittelweg zu finden, für welchen sich Tempo 40 geradezu anbietet:
  • Tempo 40 wird akzeptiert. Es ist ein geeigneter Mittelweg zwischen dem zu hohen Tempo 50 und dem als zu tief empfundenen Tempo 30.
  • Tempo 40 senkt das Unfallrisiko
  • Tempo 40 senkt die Verletzungsgefahr bei dennoch passierenden Unfällen sowie die Schwere der dabei entstehenden Verletzungen.
Aus partnerschaftlicher Sicht sollten künftig die Gemeinden als Hauptbetroffene nicht mehr Antragsteller, was oft mit Bittsteller gleichgesetzt wird, sein. Die Gemeinden und die Regierung, in deren Vertretung das Amt für Bau und Infrastruktur, sollen gemeinsam die Tempi auf den Gemeindestrassen festlegen, egal ob Tempo 30, 40 oder 50. Die Gemeinden, welche sich für die Sicherheit ihrer Einwohner und die Wohnlichkeit der Quartiere einsetzen, sollen als gleichberechtigte Partner fungieren», so die Gemeindevorsteherin von Ruggell.
Wenn schon dem Sicherheitsaspekt grosse Bedeutung bei dieser Frage zuerkannt werden soll - was zweifelsohne auch richtig ist - dann sollte man doch auch die aktuellen Gegebenheiten in Betracht ziehen. Und diese sagen nun Mal, dass Tempo 30 in der Bevölkerung nicht akzeptiert wird und in Bezug auf die Sicherheit Tempo 40 gegenüber Tempo 50 einige Vorteile zuerkannt werden. Der Mittelweg ist kein «fauler Kompromiss», wie es die Regierung auf Seite 9 ihres Berichtes schreibt, sondern es ist ein sinnvoller Kompromiss im Sinne der Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch im Sinne einer erhöhten Sicherheit.

Die Vorteile dieses Antrags überwiegen. Es gibt keinen Grund, eine Tempo-30-Zone, welche mit Ausnahme von optischen Anpassungen in etwa einer Signalisation ‘Tempo 30 generell’ gleichgesetzt werden kann, und eine ‘Tempo 50 generell’-Signalisation zuzulassen, aber eine ‘Tempo 40 generell’-Signalisation zu verbieten. Wenn Tempo 40 schon erlaubt ist, dann soll es auch ‘Tempo 40 generell’ geben, wie es bei anderen Höchstgeschwindigkeiten bereits praktiziert wird.

Deshalb werde ich dem Antrag des stv. Abgeordneten Rainer Beck zustimmen. Da die Regierung eine Abänderung der Verordnung ablehnt, bleibt nichts anderes übrig, als über das Gesetz dem Wunsch der Bevölkerung und der Gemeinden Rechnung zu tragen und Pragmatismus walten lassen.

Samstag, 16. November 2019

Finanzausgleich

Finanzausgleich: Auch Raumplanung sollte Rolle spielen

Meine Antwort auf die LIE:Zeit-Frage vom 16. November 2019

Meines Erachtens ist es dringend notwendig, den Finanzausgleich neu auszugestalten, damit die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden minimiert werden. Die Regierung hat einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, der nun geprüft wird. Dieser skizziert eine mögliche Lösung. Andere Möglichkeiten hat die Regierung schon 2017 im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung vorgestellt. Für mich spielt jedoch nicht nur das wie oder die Grössenordnung eine Rolle, sondern noch ein anderer Faktor - nämlich jener der Raumplanung. Ich bin der Ansicht, dass wir mit dem Finanzausgleich auch die Entwicklung der Industriezonen steuern sollten. Den Standortwettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen sollten wir in Bahnen lenken, um jene Gemeinden entlang des Rheins bzw. der Autobahn zu stützen, ohne dass die diesbezüglich topographisch benachteiligten Gemeinden einen Nachteil daraus ziehen. Wir sollten einen Finanzausgleich installieren, mit welchem es unerheblich ist, in welcher Gemeinde sich ein Unternehmen ansiedelt, sondern für alle Gemeinden von Bedeutung ist, dass sich überhaupt ein Unternehmen im Land ansiedelt. Nur dann können wir das Industriewachstum auf jene Gemeinden fokussieren, welche entlang der Autobahn angesiedelt sind. Aus diesem Grunde erachte ich es als zielführend, einen horizontalen Finanzausgleich zumindest nicht gänzlich auszuschliessen. Wir müssen den Mut haben, den Finanzausgleich neu zu denken und nachhaltig anzupassen und nicht nur punktuelle Anpassungen vorzunehmen.

Freitag, 8. November 2019

Vereinbarung Beitritt Fachhochschule Ost

Eine gute Sache - aber noch nicht ganz

Landtagsvotum zum Beitritt zur neuen Fachhochschule Ost

Die Zusammenführung der Interstaatlichen Hochschule für Technik, Buchs (NTB), der Hochschule für Technik Rapperswil und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen zur Ost - Ostschweizer Fachhochschule, macht Sinn. Liechtenstein als einer der Träger der NTB sollte sich mit der vorliegenden Vereinbarung an dieser Ostschweizer Fachhochschule beteiligen. Die damit einher gehende Sicherung eines technischen Hochschulstandortes im Rheintal ist für unseren Wirtschaftsplatz von Bedeutung, was auch die nun 20-jährige Trägerschaft bei der NTB deutlich aufgezeigt hat. Unter dieser Prämisse steht es für mich ausser Frage, dass Liechtenstein der Ost beitreten soll.

Doch bis dato gibt es ein noch ungelöstes Problem in Bezug auf die Besteuerung der in Liechtenstein ansässigen Personen, die als Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Ost angestellt sind oder sein werden. Bisher gibt es keine angepasste und unterzeichnete Verständigungsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Liechtensteins und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Bezug auf die Ost als öffentlich-rechtliche Institution und somit auf die Besteuerung der in Liechtenstein wohnhaften Ost Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sieht vor, dass die zuständigen Behörden im gegenseitigen Einvernehmen bestimmen, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen unter die Bestimmung der Besteuerung im Wohnsitzstaat fallen. Die Verständigungsvereinbarung in Bezug auf die Fachhochschule Ost wurde bis dato nicht angepasst und das gegenseitige Einvernehmen in Bezug auf die Ost nicht unterschrieben. Dies führt zu einem erheblichen Nachteil für die bei der NTB beschäftigten Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind.

Liechtenstein wird mit Annahme dieser Vereinbarung je nach Studierendenzahl und der Wahl der Studienrichtungen knapp CHF 1.5 Mio. pro Jahr an die Ost überweisen. Das Mitspracherecht dadurch ist sehr gering und geht nicht über einen Sitz von insgesamt 15 Sitzen im Hochschulrat hinaus. Darüber hinaus wird die Regierung Einsitz in die Trägerkonferenz nehmen können.

In Bezug auf den Zugang der Auszubildenden an die Ost hat die Mitgliedschaft keine Auswirkung. Die Mitgliedschaften Liechtensteins bei der Interkantonalen Universitätsvereinbarung und bei der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung führen dazu, dass der Zugang von Liechtensteiner Studentinnen und Studenten an die Ost von der Mitgliedschaft bei der Ost nicht tangiert sind.

Die Gefahr, dass bei einer Ablehnung der Mitgliedschaft der Standort der NTB in Buchs gefährdet sein könnte, schätze ich zumindest kurz- und mittelfristig als sehr gering ein. Dies, weil einerseits mit der Gründung der Ost die im Eigentum der NTB Buchs stehenden Immobilien entschädigungslos in das Eigentum des Kantons St. Gallen übertragen werden. Andererseits ist in der Abstimmungsbroschüre des Kantons St. Gallen unmissverständlich ausgeführt, dass alle drei Standorte beibehalten und alle drei Standorte mit Lehre und Forschung weitergeführt werden sollen. Dies ist ein Bekenntnis zum Standort Buchs.

Somit kommt dieser Mitgliedschaft zur Vereinbarung zu einem grossen Teil einem Freundschaftsdienst gleich. Dieser ist gerechtfertigt, sind doch gute nachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit im Bildungsbereich - wie in anderen Bereichen auch - von grossem Vorteil. Freundschaften sind jedoch ein Geben und Nehmen. Momentan ist die Situation in Bezug auf die Mitgliedschaft Ost noch so, dass der Kanton St. Gallen gerne nehmen würde, aber es noch nicht sicher ist, ob er auch zu geben bereit ist.

Die Besteuerung der in Liechtenstein wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ost im Kanton St. Gallen und nicht mehr im Wohnsitzland, also in Liechtenstein, vorzunehmen wird finanziell spürbare Auswirkungen für die betreffenden Personen haben, die dadurch zumindest netto einiges weniger verdienen werden als heute. Auch wenn es momentan nur 14 Personen sind, die bei der NTB mit Wohnsitz Liechtenstein beschäftigt sind, liegt es in unserer Verantwortung, sich nicht nur für das Land Liechtenstein im Allgemeinen, sondern auch im Besonderen für die Menschen in Liechtenstein einzusetzen.

Ich habe Mühe damit, dem Antrag der Regierung ohne abgeschlossene Abänderung Verständigungsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Liechtensteins und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zuzustimmen. Ich erwarte nicht nur vom Bundesrat, sondern auch vom Kanton St. Gallen, dass er Hand reicht und grünes Licht für eine solche Vereinbarung gibt. Wie gesagt, es ist ein Geben und Nehmen und es kann nicht sein, dass jene Personen, welche - teilweise sogar in Führungspositionen - zum Erfolg der NTB beigetragen haben und immer noch beitragen, grosse Nachteile wegen dieses Zusammenschlusses in Kauf nehmen müssen. Das ist auch nicht fair und hat meines Erachtens auch etwas mit Respekt zu tun, den ich in dieser Angelegenheit von St. Galler Seite vermisse.

Nun gibt es zwei Wege, die möglich sind. Einer ist die Zurückweisung der Vorlage an die Regierung und diese mit dem Auftrag zu verbinden, wieder an den Landtag zu gelangen, wenn eine Einigung hinsichtlich einer Abänderung der Verständigungsvereinbarung zu dieser Sache unterschrieben wurde. Ein anderer Weg ist die Abänderung des Antrages der Regierung, damit die Zustimmung zum Beitritt nur Gültigkeit erlangt, wenn auch die Verständigungsvereinbarung dementsprechend angepasst wurde.

Denn damit würden wir auch senden wir auch ein Signal nach Bern und St. Gallen senden. Darüber hinaus stärken wir die Regierung in Bezug auf die momentan stattfindenden Verhandlungen. Wir müssen uns nichts vormachen: Sollten wir heute diesem Beitritt ohne Einschränkung zustimmen, hätten die Schweiz und im Speziellen der Kanton St. Gallen gar keine Veranlassung mehr, eine solche Abänderung der Verständigungsvereinbarung einzugehen, da der Beschluss zur Mitgliedschaft vom Landtag gemäss Regierungsantrag und somit ohne Bedingungen gefällt wurde. Die Liechtensteiner Verhandlungsdelegation hätte keine Argumente mehr, die zu einem Umdenken in St. Gallen führen würden.

Eine Koppelung des Beitritts an eine Verständigungsvereinbarung würde die Position der Regierung stärken und zugleich das Signal aussenden, dass wir der Ost beitreten möchten und diese Unterstützung finanziell stemmen möchten, aber dafür auch ein Entgegenkommen für jene Personen erwarten, welche sich teilweise seit Jahren für die NTB einsetzen. Dies ist - so glaube ich - unser gutes Recht.

Donnerstag, 7. November 2019

Verkehrsinfrastrukturbericht 2020

Nichts tun und abwarten, kann nicht die Lösung sein

Landtagsvotum und zum Verkehrsinfrastrukturbericht 2020

«Weg frei für Feldkircher Stadttunnel» titelte Vorarlberg Online letzten Samstag. Dies deshalb, da der österreichische Verwaltungsgerichtshof den Antrag, den Bau so lange aufzuschieben, bis der Verwaltungsgerichtshof eine inhaltliche Entscheidung fällt, abgelehnt hat. «Noch im November sollen die ersten Arbeiten beginnen. Es gibt keinen Aufschub, man kann bauen», so das Statement von Landesstatthalter Karl Rüdisser.

Es steht wohl ausser Frage, dass dieser Stadttunnel gebaut wird. Ebenfalls ausser Frage dürfte stehen, dass er Mehrverkehr für das Liechtensteiner Unterland generieren wird. Diesbezüglich wird auch die geplante Autobahnverbindung S 18 zwischen der Schweiz und Österreich nicht viel ändern, zumal vor 2025 nicht mit einem Baubeginn gerechnet werden kann. Beide noch zur Diskussion stehenden Varianten werden auf das Liechtensteiner Transitverkehrsaufkommen keine grosse Wirkung haben, da die Verbindung in Lustenau bzw. Dornbirn nach St. Margrethen für uns nicht ideal ist. Eine Verbindung nördlich von Feldkirch hätte in Bezug auf das Transit-Verkehrsaufkommen im Unterland eine positive Wirkung, aber eine solche Variante steht nicht einmal mehr zur Diskussion.

Fakt ist also, Österreich und Vorarlberg machen Nägel mit Köpfen und dies zum Nachteil des Liechtensteiner Unterlandes. Der Verkehrsinfrastrukturbericht gibt keine Antworten darauf, wie die Regierung mit dem sich ankündigenden Mehrverkehr, der grösstenteils auch mitten durch die Dorfzentren von Schaanwald, Nendeln und Ruggell führen wird, umzugehen gedenkt. Ich habe die Hoffnung, dass die Mobilitätstrategie für Liechtenstein bzw. das Mobilitätskonzept 2030 Antworten darauf geben wird. Da diese, wie im Bericht erwähnt, noch dieses Jahr fertiggestellt und anschliessend dem Landtag vorgelegt werden soll, dürften wir zeitnah darüber diskutieren können. Diesbezüglich möchte ich die Regierung fragen, wann diese Mobilitätstrategie vorgestellt wird.

Von Interesse in Bezug auf diese Entwicklung sind die Ausführungen zu Nendeln. Sie geben wenig Anlass zur Hoffnung, dass sie auch umgesetzt werden können. Die Niveaufreimachung beim Bahnübergang Nendeln inkl. Strassenneubau kommt nicht voran, da sich der Landerwerb verzögert. Die Regierung stellt deshalb sogar die Realisierung in Frage. In Bezug auf die Dorfdurchfahrt Nendeln ist eine Variante auf dem Tisch, welche wesentlich mehr Platz als heute für die Landstrasse benötigt. In einer Studie wurde der Landbedarf eruiert, um die Realisierbarkeit der notwendigen Bodenauslösungen zu prüfen. Ob man in Bezug auf den Landerwerb bei diesem Vorhaben erfolgreicher sein wird, wird sich zeigen. Tatsache ist aber, dass damit das Dorfzentrum von Nendeln nur bedingt entlastet wird und diese gestalterischen Massnahmen nicht als Antwort auf den Mehrverkehr durch die Vorarlberger Projekte gelten darf.

Wir werden zeitnah Antworten auf die sich abzeichnende Entwicklung geben müssen. Nichts tun und abwarten, kann nicht die Lösung sein. Die Dorfzentren von Nendeln, Schaanwald und Ruggell, aber auch die Strecke Nendeln-Eschen-Bendern werden die Auswirkungen der Tunnelspinne Feldkirch zu spüren bekommen. Die Vision 2050 der Plattform Entwicklungskonzept Liechtensteiner Unterland und Schaan mag ein richtiger Ansatz sein, doch Lösungen müssen vor 2050 umgesetzt werden. Die Tunnelspinne Feldkirch wird wohl im nächsten Jahrzehnt eröffnet, und an diesem Tag X müssen auch die Liechtensteiner Lösungen umgesetzt und in Betrieb sein.

Die S-Bahn wird einen Teil des Mehrverkehrs abfedern. Ich bin froh, dass die Regierung die Sistierung aufgehoben hat. In der Vorschau Regierungsvorlagen 2019 wurde für das 2. Halbjahr ein Bericht und Antrag über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits zum Ausbau der S-Bahn angekündigt. Dieser Termin wird wohl nicht mehr eingehalten werden können. Deshalb bitte ich die Regierung um Auskünfte, bis wann damit gerechnet werden kann und was der aktuelle Stand der Gespräche mit der Regierung Österreichs ist.

Zwei Projekte, welche nächstes Jahr geplant sind, werfen bei mir Fragen auf.

Zum einem der Knoten Wirtschaftspark Essanestrasse, bei welchem eine Ampel installiert werden soll. Der Grund hierfür sei ein geringerer Landbedarf. Ich wollte die Regierung fragen, welche Varianten diesbezüglich noch geprüft wurden. Zudem sei es möglich im Bereich Sportpark eine zweite Anbindung zu schaffen, wenn es bei einem verdichteten Vollausbau des Gebiets zu Leistungsengpässen kommen würde. Hat die Regierung Schätzungen zur Hand, wie sich der Wirtschaftspark dort entwickeln könnte? Gibt es Statistiken, bis wann diese Gefahr von Leistungsengpässen Realität werden könnte? Von welchem Zeitrahmen sprechen wir?

Zum anderen die Massnahmen hinsichtlich des Tunnels Gnalp-Steg, die ich hinterfrage. Noch vor zwei Jahren, anlässlich der Debatte zum Verkehrsinfrastrukturbericht 2018 bezeichneten Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, die in der Zwischenzeit umgesetzten Arbeiten als jene Lösung, die passt. «Zum einen ist sie sicherheitstechnisch halt das, was man machen muss, und andererseits, glaube ich, ist sie einigermassen verträglich und führt zum gewünschten Ziel», so Ihre Worte. Im Rahmen der Behandlung der Petition Tunnelsanierung Steg sagten Sie: «Das heisst, der Tunnel Gnalp-Steg war in den letzten 72 Jahren des Betriebs noch nie so sicher, wie er heute ist.»

Und nun soll das alles nicht mehr reichen? Konkret soll der Bau eines Fluchtstollens und die Installation einer Brandmeldeanlage in der Höhe von CHF 2 Mio. ins Investitionsbudget aufgenommen werden. Darüber hinaus ist die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Einbahnverkehr in Abklärung.

Hierzu folgende Frage: Hätten die Nischen gebaut werden müssen, wenn man von Anfang an dem Fluchtstollen den Vorrang gegeben hätte?

Unterstützen kann ich die Installation einer Brandmeldeanlage. Mir erschliesst sich aber die Begründung, dass diese aufgrund der langen Interventionszeit der Feuerwehr bei den baulichen Massnahmen von letztem Jahr weggelassen wurde, noch nicht. Was hat sich diesbezüglich in Bezug auf die Interventionszeit der Feuerwehr geändert, dass die Brandmeldeanlage nun realisiert werden kann?

Für mich scheint es, dass mit dem von der Regierung ins Auge gefassten Vorhaben über das Ziel hinausgeschossen wird. Wir hatten gemäss Regierung noch nie einen solch sicheren Tunnel und setzten eine Lösung um, die passt; und nun soll dies alles - innerhalb von zwei Jahren - nicht mehr genügen? Wenn die Regierung diese Ansicht vertritt, so bin ich zumindest der Meinung, dass die Variante 1 vollauf genügt, weshalb ich mir vorbehalte, anschliessend bei der Debatte um den Landesvoranschlag für das Konto 600.501.02 einen Kürzungsantrag in der Höhe von CHF 1.6 Mio. zu stellen, damit die Variante 1 ins Budget 2020 aufgenommen wird.

Verein für Menschenrechte

Menschenrechte, vermutlich das höchste Gut

Landtagsvotum zum Staatsbeitrag für den Verein für Menschenrechte

Dem Verein für Menschenrechte kommt eine wichtige Bedeutung zu. Immerhin geht es um nichts weniger als um Menschenrechte, vermutlich das höchste Gut. Es ist von Bedeutung, dass mit dem Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein 2017 eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle geschaffen wurde und somit auch eine langjährige internationale Empfehlung umgesetzt wurde. Sowohl die Mitglieder des Verwaltungsrates als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle üben eine wichtige Arbeit aus. Gerade auch die Aufgabe, als unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche erachte ich von besonderer Bedeutung. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz und hierfür macht sich diese Ombudsstelle stark. Ich möchte mich bei allen, welche sich für den Verein für Menschenrechte aber auch die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche einsetzen, sehr herzlich für ihre Arbeit bedanken. Aus diesem Grund steht es für mich ausser Frage, dass ich dem Antrag der Regierung und somit der Verlängerung des Staatsbeitrages bis 2023 in der Höhe von jährlich CHF 350'000.-- zustimmen werde.

Der Verein für Menschenrechte ist ein junger Verein. Wie gesagt, wurde er 2017 gegründet und somit blickt er erst auf eine knapp dreijährige Tätigkeit zurück. In dieser Zeit hat er immer wieder - auch medial - auf sich aufmerksam gemacht, Kritik geäussert und dort wo es notwendig war, den Finger in Wunden gelegt. Genauso, wie es im Zweckartikel des Gesetzes vorgesehen ist. Ich finde es gut, wenn die Verantwortlichen des Vereins kritisch sind und auf Missstände aufmerksam machen. Doch ich bitte die Verantwortlichen des Vereins aber auch, vorab zu evaluieren, ob Kritik auch gerechtfertigt ist und mit den Fakten übereinstimmt. Die Aussagen, welche der Verein teilweise in seinem Schattenbericht hinsichtlich des fünften Länderbericht Liechtensteins an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau geäussert hat, stimmen teilweise nicht. Dies hat die Regierung bei einer Beantwortung eine Kleinen Anfrage als auch die Landespolizei gegenüber der GPK bestätigt. Bevor man Kritik äussert und diese auch gegenüber einer internationalen Organisation kundtut, sollte man schon sicher sein, dass sie der Wahrheit entspricht. Auf Dauer schaden die Verantwortlichen dem Verein mit solchen Falschaussagen mehr, als sie ihm nutzen.

Des Weiteren betrachte ich die Entwicklung der Erfolgsrechnung mit Sorge. Im Jahr 2018 betrug der Personalaufwand über CHF 240'000.--. Das heisst: 67.3 % der Gesamteinnahmen wurden 2018 für den Personalaufwand ausgegeben. Im Gegensatz dazu betrugen die Projektaufwendungen nur knapp CHF 17'000.--. Mir ist bewusst, dass der Verein für Menschenrechte ein junger Verein ist, sich vermutlich noch vieles im Aufbau befindet und eine genaue Entwicklung der verschiedenen Ausgabenpositionen noch nicht absehbar ist. Doch dieser prozentual hohe Personalaufwand und im Vergleich dazu die geringen Aufwendungen für Projekte kommt für mich einem Missverhältnis gleich.

Dies umso mehr als der Verein trotz dieser geringen Projektaufwendungen in den Jahren 2017 und 2018 in der Erfolgsrechnung nicht über eine schwarze Null von rund CHF 292.-- im Jahre 2017 und von knapp CHF 30.-- im Jahre 2018 hinauskam. Da man wohl davon ausgehen muss, dass der Verein in Zukunft mehr Projekte lancieren wird, was auch seinem Sinn und Zweck entspricht, und sich damit die Projektaufwendungen erhöhen werden, frage ich mich, wie diese finanziert werden sollen, ohne dass der Verein in der Erfolgsrechnung in die roten Zahlen gerät. Für mich deuten diese Zahlen heute schon darauf hin, dass ein Jahresbeitrag von CHF 350'000.-- über kurz oder lang nicht ausreichen wird. Deshalb möchte ich die Verantwortlichen des Vereins dazu aufrufen, Anstrengungen zu unternehmen, um mehr Spenden zu generieren und mehr Mitglieder zu gewinnen. Zudem muss die Frage erlaubt sein, ob der Mitgliederbeitrag von CHF 50.-- für natürliche Personen und CHF 100.-- für Organisationen nicht zu niedrig angesetzt ist.

Bei der Ansicht der Jahresberichte 2017 und 2018 fiel mir auf, dass darin keine Revisionsberichte veröffentlicht wurden. Für mich ist es zwingend, dass ein Verein, welcher sich 98 Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert, den Revisionsbericht in ihrem Jahresbericht publiziert.

Diesbezüglich stellt sich mir auch die Frage, ob es sinnvoll ist, die Revision an eine externe Revisionsgesellschaft auszulagern oder ob es nicht zweckmässiger wäre, die Finanzkontrolle damit zu beauftragen. Meines Erachtens sollte es zwingend sein, dass ein Verein, deren Gründung und Geschäftstätigkeit sich auf ein eigenes Gesetz stützen, von der Finanzkontrolle revidiert wird. Dies auch deshalb, weil die Finanzkontrolle auch die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert und nicht nur die Geschäftszahlen bzw. Buchführung, wie es eine externe Revisionsstelle vorwiegend macht. Bei anderen Institutionen, welche sich auf ein Gesetz stützen, ist ebenfalls die Finanzkontrolle für die Revision zuständig. Beispielhaft sei die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) genannt, deren Tätigkeit sich auf das gleichnamige Gesetz stützt. Dort kann in Art. 10a Abs. 4 nachgelesen werden, dass die Regierung der staatlichen Finanzkontrolle die Funktion der Revisionsstelle übertragen kann. Eine solche Möglichkeit würde ich mir auch in Art. 11 des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein wünschen.

Ich bitte die Regierung eine solche Gesetzesänderung ins Auge zu fassen und der Finanzkontrolle die Revision des Vereins für Menschenrechte zu übertragen, damit nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags vertieft geprüft werden kann.

Mir ist bewusst, dass die Unabhängigkeit des Vereins für Menschenrechte ein hohes Gut ist, welche im Gesetz in Art. 3 auch speziell hervorgehoben wird. Aber auch die Finanzkontrolle ist eine unabhängige Institution, weshalb ich der Ansicht bin, dass die Übertragung der Revision an die Finanzkontrolle nicht im Widerspruch zur Unabhängigkeit des Vereins steht.

Übergeordnet sollte es im Sinn sowohl des Landtags über die Geschäftsprüfungskommission als auch der Regierung sein, dass ein Verein, der sich beinahe vollumfänglich mit staatlichen Geldern finanziert und einen gesetzlichen Auftrag hat, auch hinsichtlich der Umsetzung seines Gesetzesauftrags geprüft wird, weshalb für mich an der Finanzkontrolle als Revisionsstelle kein Weg vorbeiführt.

Mittwoch, 6. November 2019

Digitalisierung der Schulen

iPads im Kindergarten einzusetzen ist falsch

Landtagsvotum zur Abgabe von digitalen Endgeräten an die Schülerinnen und Schüler

Ich danke den Interpellanten für die Einreichung dieser Interpellation, die ich als sehr wichtig erachte, geht es doch bei diesem Thema um nichts weniger als die Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen. Ich bin froh, dass der Landtag mittels dieser Interpellationsbeantwortung noch eine Diskussion über das Vorhaben der Regierung in Bezug auf die Digitalisierung der Schulen und des Unterrichts führen kann. Eigentlich wäre es angezeigt gewesen, diese Diskussion früher zu führen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Regierung die hierfür benötigten Gelder von über CHF 10 Mio. nicht nur über den Voranschlag vom Landtag genehmigen hätte lassen, sondern mittels eigenen Finanzbeschluss, damit eine grundlegende Diskussion stattfinden hätte können. Jetzt ist der Mist eigentlich geführt und wir werden eine Diskussion ohne grosse Wirkung führen.

Das wird dem Thema eigentlich nicht gerecht, beschäftigt doch die Digitalisierung des Unterrichts und die Ausstattung unserer Bildungseinrichtungen unserer Schülerinnen und Schüler mit Tablets und Notebooks gerade im ersten Halbjahr 2019 enorm viele Eltern. Es waren etliche kritische und gegenüber dem Vorhaben der Regierung sehr skeptische Stimmen zu hören und in den Leserbriefspalten zu lesen. Die Vorträge von Prof. Manfred Spitzer im SAL in Schaan und jener von Prof. Konrad Paul Liessmann an der Privatschule Formatio sorgten für Aufsehen, äusserten doch beide höchste Bedenken gegen das Vorhaben der Regierung. Die Unsicherheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen wuchs.

Meines Erachtens wird die Interpellationsbeantwortung der Regierung dieser Unsicherheit nicht gerecht. Kritische Stimmen aber auch kritische wissenschaftliche Untersuchungen und Studien werden negiert und wenn nur am Rande erwähnt, ohne konkrete Auseinandersetzung mit den Inhalten. Argumente der Kritiker werden ausgeblendet und es werden nur jene Fakten aufgeführt, welche das Vorhaben der Regierung stützen. Für mich ist diese Interpellationsbeantwortung eine verpasste Chance, eine vollumfängliche Gesamtschau inklusive aller Vor- und Nachteile, positiven wie negativen wissenschaftlichen Untersuchungen darzulegen und somit auf die vielfach geäusserten Bedenken der Eltern einzugehen. Beispielsweise kommt der Name von Prof. Spitzer in der gesamten Interpellationsbeantwortung nur einmal vor und dies auch nur um mitzuteilen, dass er zur Gruppe jener gehöre, welche eine kulturpessimistische Position einnähmen. Auf die kritischen Ausführungen von Spitzer und Liessmann wird mit keinem Wort eingegangen, obwohl diese Vorträge wohl Ursache der Interpellation waren und mit dazu beitrugen, dass viele Eltern das Vorhaben der Regierung kritisch beäugen und sich Unsicherheit breit machte. Eine Auseinandersetzung mit den geäusserten und die Eltern verunsichernden Positionen und Argumenten findet nicht statt. Das hätte ich eigentlich erwartet.

Für mich steht es ausser Frage, dass die Digitalisierung in die Schulen unseres Landes Einzug halten muss. Alles andere würde einem Augen’ verschliessen’ vor der Realität gleichkommen und würde auch einer Vorbereitung auf die Arbeitswelt, für welche die Schulen ebenfalls verantwortlich sind, nicht entsprechen. Vieles was mit Digitalisierung zu tun hat, ist heute Grundvoraussetzung, um in der Arbeits- und Berufswelt bestehen zu können. Dass die Schulen unseres Landes hierfür die Grundlagen bilden müssen, steht für mich ausser Frage, weshalb ich das Vorhaben der Regierung in den Grundzügen unterstützte.

Meines Erachtens liegt die Krux dieses Themas im Detail. Es gilt einerseits zwischen den Schulstufen und andererseits zwischen den Zielen, welche mit der verstärkten Nutzung der Digitalisierung mittels iPads sowie Notebooks an den Schulen einher gehen sollen, zu differenzieren.

In Bezug auf die Schulstufen bin ich anderer Ansicht als die Regierung. Im Kindergarten sowie zumindest in den ersten zwei Primarschulstufen beschreitet die Regierung für mich den falschen Weg. Für mich gehören iPads weder in den Kindergarten noch in die ersten beiden Primarschulklassen. Zahlreiche Professoren vertreten die Ansicht, dass die Kinder entwicklungs- und lernpsychologisch noch gar nicht so weit seien, um einschätzen zu können, was sie mit den Geräten eigentlich tun. Wie die Regierung zur Schlussfolgerung gelangen kann, dass es ein von der Gesellschaft getragener Grundsatzentscheid sei, dass Medien und Informatik bereits im Kindergarten Eingang finden, wie sie auf Seite 21 schreibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die vielen kritischen Stimmen und Leserbriefe im ersten Halbjahr dieses Jahres lassen zumindest für mich keinen von der Gesellschaft getragenen Grundsatzentscheid erkennen. Ich finde diese Entscheidung und dieses Vorhaben falsch.

Eher befürworten kann ich die geplanten Massnahmen für die oberen Primarschulklassen und die weiterführenden Schulen. Ich finde es zielführend, dass Mediennutzung und Informatik verstärkt in den Lehrplan aufgenommen werden. Es ist wichtig, dass die Kinder wissen, wie das Internet funktioniert, welche Gefahren es bereithält, wie die Informationsvermittlung funktioniert und welche Auswirkungen ein einzelner Facebook- oder Instagram-Post haben kann. Auch in Bezug auf den Schutz vor Cyber-Mobbing erachte ich dieses Vorgehen als richtig und wichtig.

Bedenken bereitet mir das Vorhaben, an jede Schülerin und jeden Schüler der Primarschule ein Tablet abzugeben. Meines Erachtens wird damit über das Ziel hinausgeschossen, gefühlsmässig hätte es für mich auch genügt, mehrere Tablets pro Primarschulklasse abzugeben. Unterstützen kann ich das Vorhaben, die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen mit Notebooks auszurüsten. Dies ist sicher sinnvoll.

Das Vorhaben der Regierung ist die eine Sache, die Umsetzung die andere. Diesbezüglich ist der zeitliche Umfang der Nutzung der Endgeräte eine entscheidende Frage. Im Zentrum muss die Bildung bzw. Ausbildung der Kinder und Jugendlichen stehen. Es geht nicht um Selbstzweck, sondern um die Frage, was das Beste für die Schülerinnen und Schüler ist. Diesbezüglich bin ich vom Vorhaben der Regierung noch nicht restlos überzeugt. Die OECD hat 2015 erstmals untersucht, ob die Digitalisierung des Unterrichts überhaupt Erfolge zeitigt. Der Befund war, dass PC’s und Internet keine positiven Auswirkungen auf die Performance von 15- und 16-Jährigen in Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen haben. Im Gegenteil: In jenen Ländern, in denen zwischen 2003 und 2012 überdurchschnittlich stark in schulische Hardware investiert wurde, haben sich die Lernerfolge in Mathematik im selben Zeitraum tendenziell verschlechtert. In Ländern, in denen Computer im Unterricht nicht flächendeckend eingesetzt werden, konnten Schüler ihre Lesefähigkeit im Schnitt rascher verbessern als in Ländern, in denen Laptops zur Normalausstattung zählen.

Ich hätte mir gewünscht, dass in der Interpellationsbeantwortung auf solche Untersuchungen eingegangen worden wäre. Leider findet diese Studie, die immerhin von der OECD stammt, überhaupt keinerlei Erwähnung, sie wird verschwiegen.

Denn es dürfte klar sein, dass der Einsatz digitaler Hilfsmittel allein nicht automatisch zur besseren Bildung führt. Ein Tablet oder Notebook für jedes Kind macht noch keine digitale Bildung aus. Diese Endgeräte sollen Hilfsmittel sein und so eingesetzt werden, dass sie für die Kinder und Jugendlichen und für niemanden anderen zum Vorteil gereichen.

Eine grosse Verantwortung wird diesbezüglich den Lehrern zukommen. Die Regierung hat erkannt, dass es mehr Aus- und Fortbildung braucht. Man darf nämlich nicht ausser Acht lassen, dass sich damit auch die Rolle der Lehrer teilweise verändert. Bisher war der Lehrer der einzige Wissensbringer in einer Klasse. In Zukunft wird er vermehrt die Rolle eines Moderators eines Wissenserwerbs über das Netz werden. Stutzig gemacht haben mich diesbezüglich die Aussagen des Primarlehrers Rolf Marxer im Volksblatt vom 9. Februar dieses Jahres. Er sagte: «Die Stimmung unter den Lehrern ist dementsprechend angespannt, sie hätten sich mehr Zeit bis zur Einführung des Lehrplanes und damit auch für die eigene Vorbereitung gewünscht.». Darüber hinaus äussert er die Sorge, dass es zwar richtig sei, dass sich Lehrpläne an gesellschaftliche Veränderungen anpasse, aber dass dadurch auch immer mehr Lerninhalte generiert würden, welche von den meisten Kindern kaum zu bewältigen seien. Deshalb habe man, um den Gesamtumfang der Lektionen nicht zu erhöhen, Module von musischen Fächern reduziert. Er fände das sehr schade, «denn das sind Fächer, die vielen Kindern Freude bereiten und nicht so leistungsorientiert sind», so seine Worte. Ich finde, dass man solche Stimmen ernst nehmen und nicht einfach mit Unverständnis abtun sollte, wie es das Ministerium gemacht hat.

Es ist notwendig, die Möglichkeiten auszuloten und auch die Lehrenden in die Lage zu versetzen zu erkennen, in welchem Kontext welche Hilfsmittel wie eingesetzt werden, um das Lernen zu erleichtern. Und diesbezüglich scheint es bei uns, wenn ich den Worten von Rolf Marxer glauben darf, noch Defizite zu geben. Man muss meines Erachtens die Digitalisierung der Bildung in ein pädagogisches Konzept einbetten und die Lehrerinnen und Lehrer motivieren, die neuen technischen Möglichkeiten und die Endgeräte sinnvoll, aber dosiert einzusetzen. Aus der Interpellationsbeantwortung kann ich entnehmen, dass sich die Regierung dem sehr bewusst ist und auch in diese Richtung tendiert.

Bildung bedeutet nicht digitaler Unterricht, sondern nur die Verwendung digitaler Lehrmittel. Dann überwiegen die Vorteile gegenüber den Nachteilen. Digitalisierung ist kein Qualitätsmerkmal von Bildung, sondern eine technische Methode zur Informationsvermittlung. Information ist aber nicht gleichzusetzen mit Wissen. Das Aneignen von Wissen muss im Zentrum stehen und das lässt sich nicht digitalisieren.

Ich bitte die Regierung höchste Aufmerksamkeit auf diese Entwicklung zu legen. Es kommt nämlich nicht von ungefähr, dass in manchen Ländern Tablet-Klassen wieder verschwinden. Es braucht eine ständige Evaluation der Entwicklung, zu welcher auch die sicher wachsende Anzahl an wissenschaftlichen Untersuchungen gehören wird. Im Gegensatz zur Interpellationsbeantwortung müssen auch die kritischen Stimmen gehört werden und ihre Argumente in diesen steten Evaluationsprozess einbezogen werden. Es gibt Studien, welche ein erhöhtes Ablenkungspotential, eine abnehmende Konzentrationsfähigkeit sowie Nachteile auf Kreativität und Fantasie bei Kindern und Jugendlichen ausmachen. Auch darauf sollte geachtet werden.

Es hat keinen Sinn, die Schule zum digitalfreien Raum zu machen, wenn rundherum Geräte das Leben der Kinder mitbestimmen. Weder verdammen noch hochjubeln ist der richtige Weg. Der Mittelweg macht die Musik. Digitalisierung um der Digitalisierung willen darf nicht die Intention sein. Im Zentrum hat das Aneignen von Wissen unserer Kinder und Jugendlichen zu stehen. Daran hat sich die Digitalisierung unserer Bildungseinrichtungen zu richten und sich den daraus ergebenden Vor- wie Nachteilen ständig, als laufender Prozess anzupassen.

Mittwoch, 2. Oktober 2019

Petition Moratorium Mobilfunkantennen

5G: Wir müssen mitmachen - ob wir wollen oder nicht

Landtagsvotum zur Petition Moratorium Mobilfunkantennen

Die Diskussion um Strahlengrenzwerte und Standorte von Mobilfunkantennen ist bei uns vermutlich so alt wie das Mobilfunknetz selbst. Das ist auch nicht verwunderlich, steckt man bei diesem Thema doch im Dilemma zwischen privaten und wirtschaftlichen Interessen bzw. Standortattraktivität einerseits und gesundheitlichen Auswirkungen andererseits. Dieses Dilemma wird sich erst gänzlich auflösen lassen, wenn mittels Langzeitstudien die gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung endgültig erforscht sind und keinerlei Zweifel mehr bestehen, ob es solche gibt und falls ja in welchem Umfang.

Im tiefen Frequenzbereich senden bereits die älteren Mobilfunkstandards. Diesbezüglich existieren viele Studien, welche keine Gefährdung finden konnten. Die einzigen biologischen Effekte, die prinzipiell nachweisbar sind, werden durch Erwärmung verursacht. Diese sollten aber innerhalb der geltenden Grenzwerte nicht auftreten.

Im hohen Frequenzbereich ist die wissenschaftliche Studienlage deutlich dürftiger und zudem beruhen die Grenzwerte teilweise auf Hochrechnungen und nicht auf Experimenten. Dennoch befürchten Fachleute auch hier keine Gefährdung der Bevölkerung. Dies vor allem deshalb, weil die hochfrequenten Felder im Millimeterwellen-Bereich vor allem an der Körperoberfläche absorbiert würden. Wie im Niederfrequenzbereich sei auch im Hochfrequenzbereich die Energie der Strahlung viel zu gering, als dass sie im Körper nebst thermischen auch chemische Veränderungen bewirken könne.

Dies zeigt, dass heute noch nicht mit 100-prozentiger Sicherheit gesagt werden kann, dass elektromagnetische Strahlung überhaupt keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit hat, weshalb ich den Petitionären Verständnis entgegenbringe, dass sie sich Sorgen um die gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung machen. Diese Diskussion wird momentan nicht nur in Schaan, sondern schon seit längerem in Schellenberg geführt. Wenn man beide Diskussionen verfolgt zeigt sich, dass in weiten Teilen der Bevölkerung grosse Unsicherheit vorhanden ist.

Doch lässt sich diese Unsicherheit mit dem von den Petitionären gewünschten Moratorium reduzieren? Ich denke nein. Die Thematik ist zu komplex, um mit den von den Petitionären geäusserten Forderungen Verbesserungen zu erzielen. Im Gegenteil, ich bin sogar überzeugt, dass ein Moratorium nachteilig ist, da es im Interesse von uns allen sein sollte, eine sehr gute Abdeckung zu haben, da damit die Strahlenbelastung reduziert werden kann. Martin Röösli, Professor für Umweltepidemiologie am Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut, Leiter der Expertengruppe, die das Bundesamt für Umwelt berät, Mitglied der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung, die vom Bundesrat mandatiert wurde, sowie Mitglied der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung gab im August dieses Jahres der WOZ ein Interview. Darin betont er: 
«Ist die Verbindung schlecht, werden sie viel stärker belastet. Will man keine Strahlung im Haus, müsste man das Handy sofort abstellen, sobald man ins Haus kommt. Sonst sucht es ständig nach dem Netz und strahlt relativ stark, wenn die Abdeckung schlecht ist. Bei schlechter Verbindung bekommt man 100 000-mal mehr Strahlung ab.»
Des Weiteren betont er, dass beim Telefonieren der Kopf bis zu 2 Watt pro Kilogramm abbekomme, die Ganzkörperstrahlenbelastung durch Antennen beim schweizerischen Anlagegrenzwert maximal nur 0,0008 Watt pro Kilogramm betragen würde. Kürzlich sei in einer Untersuchung festgestellt worden, dass die Umweltstrahlenbelastung in allen Ländern etwa gleich gross sei - egal ob in einem Land ein hoher oder ein tiefer Grenzwert gelte. Die Dichte des Netzes und die Anzahl Nutzer würden die Strahlenbelastung bestimmen, nicht der Grenzwert.

Diese Aussagen belegen die Komplexität dieses Themas. Diese wird mit der Einführung des 5G Standards nicht abnehmen. Klar ist, dass viel mehr Antennen aufgestellt werden müssten, sollten die heute geltenden Grenzwerte beibehalten werden. Dies hätte zur Folge, dass mehr Leute nahe an einer Antenne leben und somit relativ hoch belastet werden, so Löösli im besagten WOZ-Interview.

In Liechtenstein wird dies nicht anders sein. Bei uns liegen die Grenzwerte heute um einen Faktor 10 unter jenen der von der Weltgesundheitsorganisation WHO vorgeschlagenen Grenzwerte. Sollten die Grenzwerte auf dem bestehenden Niveau beibehalten werden, müsste die Anzahl an Makrostandorten für den Aufbau von 5G mindestens verdoppelt werden. Somit wird das Ausmass an neuen Antennenstandorten durch die Grenzwerte bestimmt. Die Telecom Liechtenstein schliesst sich in der Handhabung den Forderungen der Swisscom in der Schweiz an, die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung um den Faktor 4 anzuheben und den Grenzwert pro Netzbetreiber anzuwenden und nicht pro Antennenstandort. Mit diesem neuen Niveau der Grenzwerte könnte einerseits eine verbesserte Versorgung mit den bestehenden Mobilfunkstandards erreicht und für 5G die Anzahl der zusätzlich erforderlichen Standorte um rund 40% reduziert werden; gleichzeitig könnte mit den bestehenden Standorten eine rasche partielle Versorgung mit 5G realisiert werden.

Wenn ich diesen Wunsch der Telecom Liechtenstein mit den Aussagen von Professor Löösli in der WOZ kombiniere, kann dies auch aus gesundheitspolitischen Überlegungen durchaus Sinn machen. Denn wir können es drehen und wenden wie wir wollen: Wir werden um die Einführung des 5G Standards nicht herumkommen, wenn wir in Sachen Kommunikationsinfrastruktur und Standortattraktivität nicht abgehängt werden möchten. Dies umso mehr, als in der Schweiz der 5G-Ausbau massiv vorangetrieben wird und sich beispielsweise die Swisscom das Ziel gesetzt hat, bis Ende Jahr über 90 Prozent der Schweiz mit der neuen Mobilfunkgeneration abzudecken.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verfügt Liechtenstein als innovatives Industrieland und einer Bevölkerung mit hoher Kaufkraft über beste Voraussetzungen für eine rasche Nachfrage von 5G Services, so die Telecom Liechtenstein. Die aktuelle Datennachfrage bestätigt dies, wird in Liechtenstein doch aktuell eine jährliche Verdopplung der Datenmenge festgestellt, was auch dem internationalen Trend entspricht. Und deshalb werden sich weder Industrie noch Gewerbe und auch nicht der Finanzdienstleistungssektor die neuen Möglichkeiten, welche sich mit 5G bieten, entgehen lassen wollen. Sie werden über kurz oder lang zu einer zentralen Frage in Bezug auf die Standortattraktivität des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein werden. Wenn wir diesbezüglich konkurrenzfähig bleiben wollen, werden wir eine optimale 5G-Infrastruktur installieren und anbieten müssen.

Denn sie bietet Chancen:

Beispielsweise als ultra-schnelles mobiles Breitband. Anwendungen im Gebiet der virtuellen oder erweiterten Realität sind mit 5G-Technik darstellbar. Solche Anwendungen benötigen auf den Punkt genau hohe Datenraten und eine grosse Kapazität. Ihr Einsatzgebiet kann vom mobilen Reparaturservice lokaler Handwerker bis hin zum medizinischen Operationssaal genutzt werden.

Beispielsweise als Kommunikation zwischen Maschinen. Die Vernetzung von Märkten, Branchen, Industrien und der Gesellschaft wird sich weiter verändern. Steht heute die Vernetzung von Menschen im Vordergrund, wird es in Zukunft um die Vernetzung von Dingen gehen. Begriffe wie Industrie 4.0, Maschine-zu-Maschine-Kommunikation oder das Internet der Dinge beschreiben die Vernetzung von Maschinen und Geräten aller Art. Dabei geht es sowohl um Industrie- und Produktionsanwendungen als auch um die Anbindung und Vernetzung vieler Alltagsdinge.

Beispielsweise als Hoch-Zuverlässigkeitsnetz. Für das derzeit viel diskutierte vernetzte Fahren und den autonom fahrenden öffentlichen Personennahverkehr werden wiederum andere Anforderungen an die Netze gestellt: Ultraschnell und zuverlässig müssen die Informationen übermittelt werden. Das bedeutet, dass Daten nahezu in Echtzeit übertragen werden müssen, was mit 5G möglich wird. Bei Anwendungen wie dem autonomen Fahren kommt hinzu, dass höchste Zuverlässigkeit des Übertragungsnetzes erforderlich ist. Auch für spezielle schnell ablaufende Prozesse, wie bildgebende Verfahren in der Medizin oder der Industrie, sind solche Netze notwendig.

Diesbezüglich ist es von Wichtigkeit zu betonen, dass Wireless-LAN und der Ausbau des Glasfasernetzes für vieles nicht genügen wird, da beispielsweise Echtzeitübertragungen damit nicht möglich sein werden. Somit ist Wireless-LAN beispielsweise für fahrerlose Transportsysteme nicht geeignet. Auch für grosse Teile der Industrie 4.0 wird Wireless-LAN und Glasfaser nicht ausreichen, da die superschnellen Reaktionszeiten damit nicht mit jenen von 5G mithalten können. Es ist heute schon klar, dass das eine das andere nicht ersetzt, sondern sie sich höchstens ergänzen. Deshalb ist es trotz 5G unabdingbar, dass der Glasfaserausbau der LKW weiter vorangetrieben wird und es von Vorteil ist, dass die LKW über dem ursprünglich gedachten Zeitplan liegen.

5G wird ein Technologieschritt, der die Wirtschaft verändern wird und wollen wir konkurrenzfähig bleiben, müssen wir diesen Schritt mitmachen - ob wir wollen oder nicht. Doch dies wird weitere Diskussionen um Grenzwerte, Mobilfunkantennenstandorte und Gesundheitsverträglichkeit auslösen. Diese sind richtig und wichtig und deshalb ist es von Bedeutung, dass diese Diskussionen sachlich, faktenorientiert und transparent geführt werden.

Und deshalb bitte ich die Regierung, ihre Strategie und ihr Vorhaben in Bezug auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur nun so rasch als möglich öffentlich zu machen. Im Regierungsprogramm wird ausgeführt, dass der Aufbau eines mobilen 5G-Netzes unterstützt wird. Wie soll diese Unterstützung aussehen?

- Setzt die Regierung auf tiefere Grenzwerte und dafür mehr Antennenstandorte?

- Wie hoch sollen die Strahlengrenzwerte angehoben werden?

- Ist die Regierung gewillt, die internationale Norm für Berechnungsmethodik für den Sicherheitsabstand von Antennen in Liechtenstein zu übernehmen.

- Ist die Regierung gewillt öffentliche Gebäude als Antennenstandorte anzubieten?

- Von welchem Zeitplan geht die Regierung bei der Einführung des 5G-Standards aus?

- Kann die Telecom Liechtenstein die Investitionen von knapp 4 Mio. Franken für den Ausbau der 5G Technologie selbst tragen oder wird das Land finanziell einspringen können?

Herr Regierungschef-Stellvertreter, die heutige Diskussion um diese Petition bietet nun die Chance, nicht nur den Petitionären, sondern der gesamten Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Die Zeit, in welcher im stillen Hinterzimmer an der Einführung von 5G gearbeitet wird, sollte mit dem heutigen Tag vorbei sein. Es gilt Transparenz zu schaffen. Es gilt Aufklärung zu betreiben. Der Bevölkerung die gesundheitsrelevanten Bedenken und den Respekt vor der neuen Technologie zu nehmen oder sie von der Notwendigkeit von 5G zu überzeugen, wird nicht funktionieren, wenn man alle Vorhaben weiterhin unter Verschluss hält und ein Staatsgeheimnis daraus macht.

Freitag, 6. September 2019

GPK-Bericht zur Post AG

Eine Klage wäre ein politisches Signal gewesen

Landtagsvotum zum GPK-Bericht in Sachen Klageverzicht beim Projekt "e-Solutions" der Post AG

Mit diesem Bericht der GPK zum Auftrag des Landtages, den Entscheid der Regierung zum Verzicht einer Klage hinsichtlich der Vorkommnisse bei der Liechtensteinischen Post AG bezüglich des Projektes ‘eSolutions’ zu untersuchen, wird wohl ein Schlussstrich unter dieses traurige Kapitel gezogen. Die letzte Frist einer möglichen Klage ist am 23. August 2019 abgelaufen und deshalb ist eigentlich alles, was wir heute zumindest in Bezug auf diesen Fall diskutieren, nicht mehr von Relevanz.

Trotzdem erachte ich es als richtig und wichtig, dass dieser Auftrag der GPK erteilt wurde und wir heute im öffentlichen Landtag darüber sprechen. Das Thema Post AG und ‘eSolutions’ ist ja nicht irgendein 0815-Thema. Es ging um über 20 Mio. an Steuergeldern, welche bei der Post AG durch falsche Strategie vernichtet wurden. Zudem hat der PUK-Bericht Verfehlungen von Seiten des damaligen Verwaltungsrats sowie der damaligen Geschäftsleitung zu Tage gebracht. Aus diesem Grunde bin ich der Ansicht, dass die Bevölkerung ein Anrecht hat zu erfahren, wie die Regierung zu diesem Entscheid kam, auf welche Fakten und Argumente sie sich dabei stützte und was alles in Bezug auf die Entscheidungsfindung unternommen wurde. Die GPK hat den Auftrag des Landtages sehr gewissenhaft ausgeführt. Die GPK-Mitglieder waren sich der Verantwortung, welche mit diesem Auftrag einher ging, sehr bewusst. Sie waren sich im Klaren darüber, dass es sich um ein Thema handelt, welches die Bevölkerung beschäftigt sowie sehr kontrovers mit einer grossen Portion Unverständnis gegenüber dem Klageverzicht diskutiert wird.

Die GPK hat die gesetzlichen Möglichkeiten, welche einer Geschäftsprüfungskommission zustehen, vollumfänglich ausgeschöpft. Da diese jedoch eingeschränkt sind, war es der GPK nicht möglich, die vier Fragen, welche mit dem Auftrag des Landtags verbunden waren, bis ins Detail zu prüfen und zu beantworten. Sollte ein vertiefter Einblick in die Entscheidungsfindung hinsichtlich Klageverzicht der Regierung und des Verwaltungsrates der Post AG gewünscht werden, müsste der Landtag eine PUK einsetzen. Ich bezweifle die Sinnhaftigkeit einer PUK, da zum einen - wie gesagt - die letzte Frist verstrichen ist und eine PUK somit sachlich nichts mehr ändern können wird. Zum anderen bin ich überzeugt davon, dass eine PUK keine neuen Fakten zu Tage bringen wird, welche von Relevanz sind oder die Klageverzichts-Entscheidung in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass das zuständige Ministerium seriös und fundiert mit dieser Thematik umgegangen ist und es sich bewusst war, dass es sich hierbei um ein hoch sensibles Thema handelt. Es wurden verschiedene rechtliche Abklärungen in Bezug auf eine Organhaftungsklage in Auftrag gegeben, Bewertungen vorgenommen bzw. Erfolgsaussichten abgewogen und Vergleichsverhandlungen aufgenommen, welche jedoch zu keiner Einigung führten. Aus diesem Grunde musste sich die Regierung entscheiden, ob das Land Liechtenstein als Mehrheitsaktionär Verantwortlichkeitsansprüche geltend machen soll oder nicht. Die Regierung hat sich dagegen entschieden. Auch diesen Entscheid kann im Grossen und Ganzen nachvollziehen. Für mich wäre der Verwaltungsrat der Post AG jenes Gremium gewesen, welches klagen hätte müssen.

Sowohl der damalige Bericht der KPMG als auch der PUK-Bericht haben Verfehlungen von Seiten des damaligen Verwaltungsrats sowie der damaligen Geschäftsleitung zu Tage gebracht. Meines Erachtens wäre es in der Verantwortung des heutigen Verwaltungsrates der Post AG gewesen, gegen diese Verfehlungen vorzugehen. Dies umso mehr, als das Gutachten von Februar 2017 zum Schluss kommt, dass eine Klage nicht aussichtslos wäre, da klare Indizien für ein pflichtwidriges, damit wohl schuldhaftes und möglicherweise schadenverursachendes Verhalten der ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG bestünden. Mitautor dieses Gutachtens war der heutige Staatsgerichtshofpräsident Dr. Hilmar Hoch und daher kann es wohl als fundiert und seriös angesehen werden.

Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch hat den Verwaltungsrat der Post AG aufgefordert, über die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen die ehemaligen Organe der Post AG zu entscheiden. Der Verwaltungsrat hat sich jedoch zwei Mal - zuletzt im Juli 2019 nach Veröffentlichung des GPK-Berichtes und der Aufforderung, dies nochmals zu prüfen - dagegen ausgesprochen.

Der Umgang mit diesem Gutachten vom Februar 2017 wirft Fragen auch. Das Ministerium hat es abgelehnt, dieses Gutachten dem Verwaltungsrat der Post AG zu übergeben. Dem Minderheitsaktionär, der Schweizerischen Post, wurde von Seiten des Ministeriums jedoch Einsicht gewährt. Dies hatte zur Folge, dass der Verwaltungsrat der Post AG ein eigenes Gutachten in Auftrag geben musste.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, hierzu konkret folgende Frage: Weshalb haben Sie es abgelehnt, das Gutachten von Februar 2017 dem Verwaltungsrat der Post AG auszuhändigen, gleichzeitig aber dem Minderheitsaktionär, der Schweizerischen Post, Einsicht gewährt?

Das Verhalten des heutigen Verwaltungsrates wirft aber auch Fragen auf. Nachdem die GPK den Bericht mit den Empfehlungen veröffentlichte, forderte Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch den Verwaltungsrat der Post AG ebenfalls auf, zu den Empfehlungen der GPK Stellung zu nehmen, wie im Vaterland zu lesen war. Obwohl der Verwaltungsrat der Post AG den GPK-Bericht kannte und daraus entnehmen musste, dass sich die GPK in ihren Ausführungen auf das Gutachten von Februar 2017 stützt, sah er sich meines Wissens nicht veranlasst, nochmals weder beim zuständigen Ministerium noch bei der GPK um Zustellung dieses Gutachtens zu bitten. Das erachte ich als unseriös. Meines Erachtens hätte es keinen triftigen Grund gegeben, von Seiten des Ministeriums die Zustellung dieses Gutachtens nochmals zu verweigern. Zumindest eine nochmalige Anfrage wäre für mich ein Muss gewesen. Für mich deutet dies darauf hin, dass der Verwaltungsrat der Post AG überhaupt kein Interesse hatte, diese Thematik und die Empfehlung der GPK nochmals vertieft abzuklären. Im Zentrum stand der Wunsch, dieses Thema nun endgültig zu den Akten legen zu können. Es macht den Anschein, als wollte man dies gar nicht mehr genauer untersuchen.

Die letzte Woche vor Ablauf der ersten Frist wirft ebenfalls Fragen auf: Der erste Verjährungstermin war der 23. September 2018, ein Sonntag. Deshalb hätte eine Klage bis Freitag, 21. September 2018 eingereicht werden müssen. Das Ministerium gab am Montag, 17. September 2018 vorsorglich eine entsprechende Rumpfklage in Auftrag. Einen Tag später, am 18. September fand eine Regierungssitzung statt, an welcher der Regierungschef-Stellvertreter diese Rumpfklage und den ersten Verjährungstermin mit keinem Wort erwähnte. Tags darauf war das Ministerium im Besitz dieser vorsorglichen Rumpfklage. Wiederum ein Tag später, wandte sich Vizeregierungschef Daniel Risch telefonisch an den Regierungschef, der im Ausland war, sowie mit einem «dringlichen Mail» an die anderen Regierungsräte. Er schrieb ihnen, dass er ohne gegenteilige Rückmeldung der Mehrheit der Regierungsmitglieder von einer Klage absehen würde. Solche negativen Rückmeldungen hat er dann zumindest mehrheitlich nicht bekommen, womit er auf die Einreichung der Klage verzichtete. Der formelle Beschluss nicht zu klagen fiel dann erst in der Regierungssitzung vom 25. September 2018, als zwei Tage nach Ablauf der ersten Frist.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, dieses Vorgehen wirft für mich Fragen auf. Weshalb erwähnten Sie dieses Thema, die eingereichte Rumpfklage und das bevorstehende erste Fristdatum an der Regierungssitzung vom 18. September 2018 mit keinem Wort? Weshalb haben Sie es unterlassen, die Regierung am 18. September 2018 über diesen Klageverzicht entscheiden zu lassen?

Mit diesem Vorgehen kurz vor Ablauf der ersten Frist hat sich auch die GPK befasst. Im Bericht kann nachgelesen werden: «Dr. Daniel Risch räumt dazu mündlich ein, dass, in der Rückschau, eine Information der Regierung an der Regierungssitzung vom 18. September 2018 sinnvoll gewesen wäre.» Meines Erachtens wäre es nicht nur sinnvoll, sondern zwingend gewesen, dass sie die Regierung am 18. September 2018 über das in wenigen Tagen anstehende erste Fristdatum sowie die vorsorglich in Auftrag gegebene Rumpfklage in Kenntnis setzen und Sie den formellen Beschluss fällen lassen.

Weil Sie hätten Sich bewusst sein müssen, dass Sie bei diesem Themenbereich durch ihre berufliche Vorgeschichte in der Bevölkerung unter besonderer Beobachtung stehen. Ich bin der Ansicht, dass es politisch geschickter und für die Bevölkerung glaubhafter gewesen wäre, wenn Sie in den Ausstand getreten wären. Die rechtlichen Möglichkeiten wären gegeben gewesen. Art. 6 des Landesverwaltungspflegegesetzes steht in Absatz d, dass unter anderem ein Mitglied der Regierung von der Ausübung einer Verwaltungssache ausgeschlossen ist, wenn es in Sachen, in denen es als Bevollmächtigte, Verwalter oder Geschäftsführer eine Partei oder in ähnlicher Art bestellt waroder noch ist. In der Geschäftsordnung der Regierung steht derselbe Passus. Das Gesetz bezieht sich also ganz klar auch auf die Vergangenheit.

Ihre Mitgliedschaft in der Geschäftsleitung der Post AG führt dazu, dass Sie eine gewisse emotionale und persönliche Verbindung zum Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Dies hätten Sie in Betracht ziehen müssen, auch wenn Sie mit der ganzen E-Solutions-Strategie überhaupt nichts zu tun hatten. Das Debakel bei der Post AG geschah vor Ihrem Eintritt in die Geschäftsleitung der Post AG. Trotzdem hätten Sie sich meines Erachtens für befangen erklären müssen. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu wären auf jeden Fall vorhanden gewesen.

Der GPK-Bericht macht meines Erachtens zum wiederholten Male deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Oberaufsicht der Regierung über die öffentlichen Unternehmen und die Möglichkeiten, welche der Landtag hat, unbefriedigend sind. Persönlich kann ich dem Entscheid der Regierung, nicht zu klagen, einiges abgewinnen. Auch wenn die Möglichkeit bestanden hätte, ist für mich die Regierung eigentlich die falsche Instanz für eine solche Klage. In der Verantwortung stand meines Erachtens der heutige Verwaltungsrat der Post AG. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch hat den Verwaltungsrat der Post AG zwei Mal aufgefordert, dies abzuklären. Die ablehnende Entscheidung konnte er - ob sie ihm passt oder nicht - nur zur Kenntnis nehmen, weshalb man ihm diesbezüglich keinen Vorwurf machen kann.

Dies deshalb, weil die Regierung keine Weisungskompetenz gegenüber den öffentlichen Unternehmen und Institutionen hat. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass wir bei fast allen öffentlichen Unternehmen Probleme haben oder zumindest hatten. Ich bin der Ansicht, dass der Regierung bei gewissen Sachverhalten eine Weisungskompetenz gegeben werden muss, um gegebenenfalls frühzeitig eingreifen zu können. Schliesslich sind das Land und die Bevölkerung Liechtensteins Besitzer dieser Unternehmen und die Regierung deren Vertreter. Der Regierung sollte wieder mehr Handhabe gegeben werden. Wie weitreichend diese sein soll, muss natürlich diskutiert werden.

Neben der Regierung gilt es auch den Landtag wieder zu stärken. Der Landtag hat eigentlich gar nichts zu sagen. Er kann den Geschäftsbericht zur Kenntnis nehmen, das war es dann auch schon. Wenn es aber Probleme gibt, dann muss er teilweise Millionen zur Verfügung stellen, um Unternehmen zu retten. Während dieser Legislaturperiode war dies bereits zwei Mal der Fall - bei Radio Liechtenstein und beim Landesspital. Der Landtag hat sich fast alle Möglichkeiten der Einflussnahme aus der Hand nehmen lassen. Er sollte wieder mehr Mitsprache bei der Bestellung und Absetzung von Verwaltungsräten bekommen und grösseren Einfluss auf die Eignerstrategie nehmen können.

Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen aus dem Jahr 2015 nun dem Landtag vorgelegt werden muss. Die Regierung möchte mit dieser Motion warten, bis ein rechtskräftiges Urteil betreffend die Entlassung des VR-Präsidenten der Telecom Liechtenstein AG vorliegt. Bis diese Motion auf den Tisch kommt, kann es also noch Jahre dauern. Das dauert mir zu lange.

Wenn man sich vergegenwärtigt, wie oft sich der Landtag in den vergangenen Jahren mit den Problemen bei den öffentlichen Unternehmen und Institutionen beschäftigen musste, kann man nur den Kopf schütteln. Post, Telecom, Universität, Landesmuseum, Landesspital, Radio L, Pensionskasse, LED - die Liste ist lang, zu lang. Und sie zeigt, dass wir diesbezüglich ein grosses Problem haben. Das hat auch der GPK-Bericht zur Post AG wieder aufgezeigt, indem dargelegt wurde, dass der Regierung die Möglichkeit - sprich die Weisungskompetenz - fehlte. Die Zeit ist mehr als reif, dass die Regierung die Forderungen der Motion umsetzt und sie nun so rasch als möglich dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt.

Es leuchtet mir zwar ein, dass der Verwaltungsrat der Post AG aus ökonomischen oder strategischen Gründen kein Interesse an einer solchen Klage hatte, zumal eine solche Geld kostet und man nie sicher sein kann, ob man einen solchen Prozess gewinnt oder verliert. Zudem würde er vermutlich Jahre dauern.

Für mich hat die Post AG, welche mehrheitlich dem Land Liechtenstein und somit der Bevölkerung gehört, aber auch eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Es geht um Steuergelder in Höhe von über 20 Millionen Franken, die vernichtet wurden. Es wäre dem Verwaltungsrat der Post AG gut zu Gesicht gestanden, diese Verantwortung als öffentliches Unternehmen in seine Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und diese wahrzunehmen.

Der Verwaltungsrat der Post AG nahm darauf meines Wissens aber keine Rücksicht bzw. zog dieses Faktum nicht in seine Entscheidungsfindung mit ein. Das finde ich falsch. Die letzte mögliche Frist lief am 23. August 2019 ab. Das Thema ist also vom Tisch. Eine Klage wäre aber ein politisches Signal gegenüber der Bevölkerung gewesen, für welches es nun leider zu spät ist.

Donnerstag, 5. September 2019

Medienförderung - Medienstandort


Medienförderung auf eine objektive und neutrale Berichterstattung ausrichten

Landtagsvotum zur Medienförderung und zum Medienstandort

Sowohl Medienmarkt als auch Medienkonsum sind international im Wandel begriffen. Die gedruckte Zeitung verliert an Bedeutung. Werbung wie auch die Mediennutzung wandern vermehrt ins Internet ab. Die Umfrage des Liechtenstein-Instituts zeigt, dass diese Entwicklung auch in Liechtenstein feststellbar ist. Sowohl in der geschlossenen wie auch in der offenen Umfrage werden Onlineangebote begrüsst. Bei der offenen Umfrage bezeichnen 94 Prozent der Jungen Onlineangebote als sehr wichtig oder wichtig. In der Summe beider Umfragen werden Onlineangebote von zwei Dritteln der Befragten als wichtig oder sehr wichtig eingestuft. Deshalb überrascht es auch nicht, dass Onlinewerbung an Bedeutung gewinnt. Diese wird grösstenteils jedoch nicht bei journalistischen Anbietern gebucht, sondern bei Suchmaschinen. Dies zum Nachteil der gedruckten Presse, da die Onlinewerbeeinnahmen von Medienunternehmen die Einbussen bei der Printwerbung bei weitem nicht kompensieren können. Es zeigt sich, dass sich im Journalismus mit Onlinewerbung kaum Geld verdienen lässt, wie im Bericht der Universität Fribourg nachzulesen ist.

Damit befinden sich die Zeitungen in einem Dilemma. Auf der einen Seite nimmt die Onlinenutzung zu und gleichzeitig jene der gedruckten Tageszeitung ab; auf der anderen Seite lässt sich mit dem Onlineangebot kein Geld verdienen und zugleich sinken die Werbeeinnahmen der gedruckten Tageszeitung. Die Regierung geht davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Auf Seite 12 der Interpellationsbeantwortung schreibt sie: «Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese unvermindert fortsetzen werden und es für klassische Print Medien weiterhin sehr schwierig sein wird, das Niveau der Werbeeinnahmen zu halten oder gar auszubauen.» Die Regierung geht davon aus, dass die Umsatzrückgänge im Print Werbemarkt sich eher noch verstärken und mit Rückgängen von jährlich 10 - 20 Prozent zu rechnen sei.

Für den Medienmarkt Liechtenstein kommt erschwerend hinzu, dass das Medienangebot gemessen an der Kleinheit des Landes sich rein marktlich gesehen nicht bereitstellen lässt. Deshalb kommt die Universität Fribourg zum Schluss, dass die öffentliche Finanzierung in Form von Medienförderung für die privaten Medien und der Landesbeitrag für den öffentlichen Rundfunk für das Überleben der liechtensteinischen Medien zentral ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ohne Medienförderung keine Medienvielfalt, sondern Medienkonzentration auf einen Anbieter. Medienkonzentration führt jedoch zu einer Ballung von Meinungsmacht und gefährdet die Vielfalt der Medienberichterstattung, wie in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 23 nachgelesen werden kann. Deshalb unterstütze ich die Regierung, wenn sie auf Seite 12 der Postulatsbeantwortung schreibt: «Aus demokratiepolitischen Überlegungen ist daher das Vorhandensein einer gewissen Meinungsvielfalt basierend auf einer Vielfalt von Medienberichterstattung essentiell, wobei Vielfalt nicht nur ein quantitatives, sondern ebenso ein qualitatives Merkmal umfasst.»

Ich bin froh, dass die Regierung damit untermauert, dass auch das qualitative Merkmal aus demokratiepolitischen Überlegungen von grösster Bedeutung ist. Vom sich verändernden Medienkonsumverhalten und den rückläufigen Werbeeinahmen ist auch die Qualität betroffen, die darunter leidet. Dies bestätigt die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 15. Sie schreibt: 

«Ein Zusammenhang zwischen den wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Medienunternehmens und der Qualität der Medienerzeugnisse ist jedoch naheliegend. Aufgrund der sinkenden Werbeeinnahmen haben die für Journalismus zur Verfügung stehenden Ressourcen stark abgenommen. Der daraus resultierende Spardruck für Medienschaffende steht im Widerspruch zur Notwendigkeit, attraktive Inhalte zu produzieren.» 
Die Universität Fribourg mahnt darüber hinaus, dass es Belege dafür gäbe, dass aufgrund fehlender Ressourcen die Abhängigkeit und damit der Einfluss von PR-Quellen von Unternehmen und Verwaltung zunehmen würde.

Ich teile die Ansicht der Autoren der Studie der Universität Fribourg, wenn sie in dieser Entwicklung von einer Medienkrise und einer Gefahr für die Demokratie schreiben, so wie sie es auf Seite 17 des Berichts tun. Dort kann nachgelesen werden: «Durch die schwindenden Ressourcen nehmen die Möglichkeiten der Medien ab, kritisch und umfassend über das politische, wirtschaftliche und kulturelle Geschehen auf allen föderalen Ebenen zu berichten. Durch den Mangel an Ressourcen ist die Berichterstattung episodischer geworden und es werden weniger Hintergrundinformationen und Zusammenhänge vermittelt.» Diese Entwicklung ist bei den Liechtensteiner Medien ebenfalls feststellbar. Vermutlich noch verstärkt, da die Kleinheit unseres Landes und der damit einhergehende viel zu kleine Medienmarkt diese Entwicklung noch verstärken bzw. beschleunigen.

Und deshalb bin ich der Ansicht, dass die Politik unseres Landes auf diese Entwicklung reagieren und die Medienförderung auf die neuen Gegebenheiten ausrichten muss. Wenn wir so weiterfahren, wird es über kurz oder lang zu einer Medienkonzentration mit grossen Einbussen in Meinungs- und Medienvielfalt kommen, was meines Erachtens nicht erstrebenswert ist. Auch die Liechtensteiner Bevölkerung wünscht sich Medienvielfalt und begrüsst die Förderung von Medien. Zwei Drittel der Befragten stehen einer Medienförderung zustimmend gegenüber; 60 Prozent sprechen sich zudem für die Finanzierung von Radio Liechtenstein aus.

Die Regierung macht in ihren Berichten, gestützt auf die Studie der Universität Fribourg, verschiedene Vorschläge, wie die Medienförderung unter der Prämisse des Erhalts einer vielfältigen Medienlandschaft angepasst werden könnte.

Auf Seite 25 der Interpellationsbeantwortung schlägt die Regierung vor, dass neben Print Medien, Radio und Fernsehen auch Online-Medien unterstützt werden könnten. Auf diese Weise soll auch dem digitalen Wandel Rechnung getragen werden. Diesen Vorschlag unterstütze ich.Wenn man die Resultate der Umfrage des Liechtenstein-Instituts betrachtet zeigt sich, dass gerade die jüngeren Generationen vermehrt Medien online konsumieren. Eine Stärkung des Online-Angebotes würde die Erreichbarkeit bei den Jüngeren massgeblich erhöhen, womit auch politische Inhalte vermehrt von den Jugendlichen wahrgenommen werden. Dies scheint mir auch für die Demokratie unseres Landes von besonderer Bedeutung zu sein. Dies umso mehr, als die Regierung in der Interpellationsbeantwortung davon ausgeht, dass es in Liechtenstein zu einer verstärkten Verschiebung von den klassischen Print Medien zu Online-Medien kommen wird. Ich teile diese Einschätzung, weshalb für mich die Stärkung des Online-Angebotes und somit die Einführung von Medienförderung für Online-Berichterstattung zwingend ist.

Die Einführung von Medienförderung für Online-Angebote wird ohne Gesetzesänderung nicht machbar sein. Art. 4 Abs. 3 des Medienförderungsgesetzes schreibt vor, dass mehrere periodische Medien desselben Medienunternehmens, die ungeachtet der Verbreitungsart weitgehend denselben Inhalt haben, bei der Beurteilung der Förderungsberechtigung nur einmal berücksichtigt werden dürfen. Da Online-Berichte von Vaterland und Volksblatt praktisch vollumfänglich auch tags darauf im jeweiligen Printmedium zu finden sind, schliesst dieser Artikel meines Erachtens momentan die Förderung von Online-Angeboten aus.

Positiv erachte ich auch die angedachte Innovationsförderung. Ich stimme der Regierung zu, dass eine solche Unterstützung dabei helfen kann, dass neue journalistische Angebote gegründet werden, mit welchen auch die Medienvielfalt erhöht wird. Darüber hinaus werden sich auch die Medien der Digitalisierung nicht verschliessen können. Bis heute ist noch nicht absehbar, welche konkreten Möglichkeiten aber auch Gefahren sich daraus für Medienunternehmen ergeben. Eine Innovationsförderung kann auch in Bezug auf die Entwicklung der Medienbranche durch die Digitalisierung hilfreich sein.

Es gilt jedoch zu bedenken, dass - wie auch die Regierung in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 26 schreibt - mit einer Erweiterung der bestehenden Förderkriterien und der Ergänzung der Medienförderung der Umfang der Finanzmittel erhöht werden müsste. Dieser Einschätzung der Regierung kann ich beipflichten. Wenn man die Medienförderung erweitern will, wird es unumgänglich sein, den Medienförderungstopf weiter zu äufnen. Ich glaube aber, dass dies für die Medienvielfalt und somit auch die Demokratie unseres Landes gut angelegtes Geld wäre.

Kritisch stehe ich jedoch dem Vorschlag der Autoren der Studie der Universität Fribourg gegenüber, Radio Liechtenstein zusätzliche Mittel in Bezug auf den Ausbau des Online-Angebotes zukommen zu lassen. Sicher spricht nichts dagegen, wenn Radio Liechtenstein seine Online-Plattform dermassen erweitert, dass nicht nur bestehende Sendungen online zugänglich gemacht werden, sondern auch Audio- und Videoinhalte exklusiv für das Webangebot produziert werden. Die Autoren schlagen vor, das audiovisuelle Angebot des LRF deutlich auszubauen und die Internetseite von Radio Liechtenstein in Richtung Multimediaanbieter zu entwickeln. Dies würde den Finanzbedarf von Radio Liechtenstein erhöhen und es sei angezeigt, eine die Finanzierung hierfür bereitzustellen und den Staatsbeitrag zu erhöhen, so die Autoren der Universität Fribourg.

Dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk würde dies zwar entsprechen, da in Artikel 4 Abs. 2 Bst. b die Verbreitung von Online-Angeboten explizit als Tätigkeit genannt wird. Es darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass Radio Liechtenstein mit seinem Online-Auftritt in direkter Konkurrenz zu den privaten Medienunternehmen steht. Meines Erachtens wäre es störend, die Medienförderung für Online-Dienste einzuführen, und dem eigenen Unternehmen, welches bereits jährlich einen Staatsbeitrag in Millionenhöhe erhält, weitere Unterstützung für den Online-Auftritt zukommen zu lassen. Da gemäss Gesetz Online-Angebote bereits heute zum Aufgabenbereich von Radio Liechtenstein gehören, hat der Liechtensteinische Rundfunk einen solchen Ausbau mit den bestehenden Finanzmitteln zu bewerkstelligen. Das heisst für mich: Im heutigen Staatsbeitrag sind die Ausgaben für die Online-Angebote inkludiert.

Es ist eine unternehmens-strategische Frage, ob dieser Auftritt ausgebaut werden soll und ob genügend finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind. Radio Liechtenstein hat sich mit seinem Online-Angebot der Konkurrenz zu stellen. Es darf nicht sein, dass das Land mit einer Erhöhung des Staatsbeitrages dem Radio beim Online-Angebot einen Vorteil gegenüber den privaten Unternehmen verschafft. Diesbezüglich gilt es, dem Gleichheitsgebot nachzuleben. Da dem Radio jährlich weit mehr finanzielle Mittel des Landes zufliessen, als die einzelnen privaten Medienunternehmen über die Medienförderung erhalten, wäre es für mich stossend, dem Radio für jene Angebote, bei welchen es sich der Konkurrenz stellen muss, durch höhere Beiträge einen Vorteil zu verschaffen. Einem solchen Vorhaben könnte ich nicht zustimmen.

Abschliessend möchte ich noch auf die Kriterien zum Erhalt von Medienförderung eingehen, welche sowohl in der Postulats- als auch in der Interpellationsbeantwortung angesprochen wird. Ich bleibe dabei: Für mich ist es angezeigt, die Medienförderung auf eine objektive und neutrale Berichterstattung auszurichten oder diese zumindest verstärkt als Kriterium heranzuziehen. Die Argumente der Regierung, welche diesem Vorhaben eher skeptisch gegenübersteht, überzeugen mich nicht. Objektivität der Berichterstattung sei je nach Leserschaft subjektiv geprägt und falle unterschiedlich aus. Die Vaduzer Medienhaus AG spricht in ihrer Stellungnahme sogar von einem Eingriff in die Pressefreiheit.

Weshalb soll bei den Printmedien nicht möglich sein, was im Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk in Artikel 5 verankert ist. Dort steht verkürzt geschrieben 

«Der LRF hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der liechtensteinischen Rechtsordnung, insbesondere auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit, Bedacht zu nehmen sowie die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und die Ausgewogenheit der Programme […] zu gewährleisten.»
Für mich ist es widersprüchlich, bei den Printmedien mit Objektivität und Neutralität Mühe zu haben, dem staatseignen Radio dies aber sogar ins Gesetz zu schreiben.

Ich kann nicht nachvollziehen

  • wenn das Liechtensteiner Vaterland mit Frontaufmacher und weiteren vier bis sechs Seiten über einen VU-Parteitag berichtet und die Berichterstattung über einen FBP-Parteitag im Vaterland über eine viertel Seite nicht hinauskommt und dies auch umgekehrt so feststellbar ist;
  • wenn das Liechtensteiner Volksblatt über alle Veranstaltungen der FBP-Ortsgruppen berichtet und jene der VU komplett unerwähnt lässt und dies auch umgekehrt so feststellbar ist;
  • wenn Veranstaltungen der Oppositionsparteien in den Zeitungen je nach Thema und Partei mit maximal einer halben Seite abgehandelt werden und bei jenen der Koalitionsparteien im Volksblatt bei FBP und im Vaterland bei VU mit der grossen Kelle angerichtet wird;
  • wenn über Medienkonferenzen von FBP und VU in Volksblatt und Vaterland mit Titelseite und weiteren Texten berichtet wird, und jene der Oppositionsparteien im Innenteil mit einer viertel bis maximal halbe Seite abgehandelt werden.

Dann ist Neutralität und Objektivität nicht ein subjektives Empfinden, sondern ein klar feststellbarer Wert. Ich werde den Zeitungen nie verbieten wollen, Meinungen abzugeben, kritisch zu kommentieren, sich bei Sachthemen zu positionieren. Das meine ich nicht, wenn ich von Neutralität und Objektivität spreche. Das ist ein Grundpfeiler der Aufgaben der Massenmedien und diesen braucht es, wenn von Kritik und Kontrollfunktion und von der 4. Gewalt des Staates gesprochen wird. Ich kann aber von Medien im 21. Jahrhundert erwarten, dass gleiche Themen und gleiche Veranstaltungen in den Medienerzeugnissen ungefähr die gleiche Wertung erhalten, unabhängig davon, von welcher Partei eine solche Veranstaltung organisiert oder durchgeführt wird. Und das ist bei uns in Liechtenstein nun Mal nicht gegeben, weil die FBP als Minderheitsaktionär und die VU über eine Stiftung in enger Verbindung zu Volksblatt bzw. Vaterland stehen. Und deshalb ist es für mich eine minimale Grundvoraussetzung, dass die Medienförderung verstärkt auf Objektivität und Neutralität ausgerichtet wird.

Mein Vorschlag anlässlich der der Diskussion zur Überweisung des Postulats der Freien Liste, Parteien zu verbieten, Inhaber bzw. Teilhaber von Massenmedien zu sein, ging sehr weit. Das ist mir bewusst. Wenn die Regierung nun in der Interpellationsbeantwortung auf Seite 30 schreibt, dass dies aus verfassungsrechtlicher Sicht fraglich erscheint, ob dies mit der Pressefreiheit vereinbar wäre, kann ich dies nachvollziehen. Aber die verstärkte Ausrichtung der Medienförderung auf Objektivität und Neutralität steht dem nicht entgegen und eine solche kann man auch von Zeitungen erwarten, bei welchen politische Parteien zu den Besitzern gehören.

Dieses Thema steht für mich in enger Verbindung mit dem von der Freien Liste seit Jahren gehegten Wunsch, auch Parteiaussendungen wie dem ‘Weiss Magazin’, dem ‘Hoi Du’ oder der Publikation der Neuen Fraktion bzw. der DPL Medienförderung zukommen zu lassen. Das sehe ich nicht. Nicht jedoch, weil ich dagegen wäre, dass die Oppositionsparteien für ihre Publikationen eine Unterstützung bekommen, sondern weil das Medienförderungsgesetz für mich die falsche rechtliche Grundlage für eine solche Unterstützung darstellt. Meines Erachtens soll das Medienförderungsgesetz für Massenmedien gelten, die über alle Bereiche des Lebens - Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Sport, Kultur - berichten. Ein Parteimedium, welches per se einseitig und subjektiv berichtet, unter das Medienförderungsgesetz zu subsumieren, ist für mich wesensfremd.

Ich würde diesbezüglich einen anderen Ansatz beliebt machen. Ich würde vorschlagen, allen im Landtag vertretenen Parteien eine jährliche Kommunikationspauschale zu entrichten und das Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien dementsprechend zu ergänzen. Ich würde sogar soweit gehen, dass diese Kommunikationspauschale unabhängig der Wähleranteile bei Landtagswahlen oder der Anzahl Sitze im Landtag ausgerichtet wird, um allen im Landtag vertretenen Parteien die gleiche Unterstützung zukommen lassen zu können.

Um dem Gleichheitsgebot nachzuleben ist dies aber nur erstrebenswert, wenn die Medienförderung gleichzeitig auf vermehrte Neutralität und Objektivität ausgerichtet wird.

Ich breche hier bewusst eine Lanze für die Oppositionsparteien. Opposition ist ein Grundpfeiler der Demokratie, ohne Opposition würde es Demokratie, wie sie in der freien westlichen Welt gelebt wird, gar nicht in dieser Form geben. Oppositionsparteien sind keine Schreckgespenster, sondern sie leisten einen wichtigen Beitrag an die öffentliche Meinungsbildung. Und deshalb würde es den beiden Grossparteien gut anstehen, ihre meines Erachtens durch Volksblatt und Vaterland vorhandenen Vorteile in Bezug auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit über Bord zu werfen. Für mich passen die heute vorherrschenden vorhandenen massenmedialen Strukturen und Gegebenheiten nicht mehr ins 21. Jahrhundert.

Deshalb bitte ich die Regierung mutig zu sein. Machen Sie nicht nur Kosmetik am Medienförderungsgesetz. Nutzen Sie die Chance für eine grundlegende Revision, machen Sie das Medienförderungsgesetz nicht nur in Bezug auf die neusten technischen Möglichkeiten modern, sondern auch in Bezug auf Medienfreiheit. Ich bin überzeugt, dass sie in diesem Landtag hierfür eine Mehrheit finden.

Heinz Frommelt machte sich am 27. August 2001 anlässlich seiner programmatischen Ansprache zu seiner Wahl als VU-Präsident für die Parteiunabhängigkeit der Medien stark. Wenn wir es nicht einmal schaffen, Journalisten von unseren Inhalten und Positionen zu überzeugen, dann werden wir die Bevölkerung auch nicht davon überzeugen können, so Heinz Frommelt sinngemäss. Konkret sagte er: 

«Wir müssen der freien, parteiunabhängigen Presse eine Bresche schlagen, die dadurch erst echte Glaubwürdigkeit, journalistische Freiheit und Professionalität gewinnt. Denn ist das nicht letztendlich in unserem eigenen Interesse? Nicht befehlen, nicht zensieren und nicht überreden, sondern überzeugen, heisst die Devise.»
Dem ist nichts hinzuzufügen.