Samstag, 25. Mai 2019

UNO-Frauenrechtskonvention III

Häusliche Gewalt: Vorwürfe sind zu belegen


Liechtenstein hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Frauenrechtskonvention verpflichtet, regelmässig einen Bericht an den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau einzureichen. Im Januar 2018 war dies zum fünften Mal der Fall. Letztes Jahr wurden zusätzlich vom Verein für Menschenrechte und vom Frauennetz Liechtenstein als Dachverband zwei sogenannte Schattenberichte an den zuständigen UNO-Ausschuss übermittelt. Das Liechtensteiner Volksblatt berichtete gestern über die teils massiven Vorwürfe, welche in diesen Schattenberichten geäussert werden, und bezog sich hierbei auch auf meinen Blog-Beitrag sowie meine Kleine Anfrage im Landtag.

In den beiden Schattenberichten wird unter anderem auf das Thema 'Häusliche Gewalt' und 'Gewalt gegen Frauen' eingegangen. Hierbei wurden zum Teil erhebliche Vorwürfe gegen unser Land erhoben. So werden bsp. die Rückgänge an Betretungsverboten und Wegweisungen thematisiert, zu welchen der Verdacht geäussert wird, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente keine entsprechende Anwendung finden würden. Zudem würde es sehr oft vorkommen, dass den Rechten jenes Familienteiles, das Gewalt an Familienmitgliedern ausübe, Vorrang gegenüber dem Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit eingeräumt werde. Des Weiteren ist der Vorwurf zu lesen, dass Treffen im Rahmen des Besuchsrechts von Tätern oft dazu verwendet würden, weitere Gewalt gegenüber ihren Frauen und Kindern zu verüben und die polizeilichen Interventionen zur Einleitung von Betretungsverboten oder Wegweisung der Täter im häuslichen Bereich abnehmend seien. Dies weil die Möglichkeit bestünde, dass die Bereitschaft, dieses Instrument anzuwenden, bei der Polizei zurückgegangen sei.

Ich forderte das Frauennetzwerk und der Verein für Menschenrechte auf, ihre pauschalen Anschuldigungen zu konkretisieren und ihre Behauptungen zu belegen. Gewalt im Allgemeinen, aber besonders Häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen und Kindern sind keine Kavaliersdelikte. Sie gehören ohne Abstriche verfolgt und geahndet. Mit diesen Vorwürfen wird unser Rechtsstaat in diesem Bereich in Frage gestellt, da Regierung und Behörden vorgeworfen werden, nicht gemäss gültiger Gesetzes- und Rechtslage vorzugehen.

Diese Vorwürfe und Unterstellungen pauschal so zu äussern, ohne darzulegen, auf welchen Fakten sie beruhen, muss hinterfragt werden. Wenn nun Corina Vogt-Beck gegenüber dem Volksblatt betont, dass es nicht die Aufgabe der Frauenorganisationen sei, Sachverhalte zu überprüfen, dann liegt sie falsch. Es kann doch nicht sein, dass man ohne Überprüfung und ohne Kenntnis von Fakten massive Vorwürfe über unser Land erhebt und dann von Regierung und Behörden verlangt, diese pauschalen ungeprüften Vorwürfe zu überprüfen. So geht es nun doch wirklich nicht. Bevor solche Kritik - wohlgemerkt gegenüber einer internationalen Organisation - geäussert wird, muss doch zuerst abgeklärt werden, ob sie auch der Wahrheit entspricht. Das scheinen die Frauenorganisationen unterlassen zu haben. Darauf deutet zumindest die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage durch Aussenministerin Aurelia Frick hin. Sie sagte: «Die in der kleinen Anfrage aufgegriffenen Kritikpunkte der Zivilgesellschaft wurden dabei von den zuständigen Behörden als unzutreffend erachtet» und dass bei Obsorge- und/oder Besuchsrechtsentscheidungen den Rechten jenes Familienteils, das Gewalt an Familienmitgliedern ausübe, Vorrang gegenüber dem Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit eingeräumt werde, so nicht stimmen würde. Wenn die Vorwürfe wirklich aus der Luft gegriffen sind, dann müssen sich das Frauennetz Liechtenstein mit seinen Mitgliedsvereinen und der Verein für Menschenrechte die Frage gefallen lassen, weshalb sie mit Fakenews und falschen schwerwiegenden Vorwürfen den Ausschuss der UNO-Frauenrechtskonvention informierten. Ansonsten rufe ich die beiden Organisationen nochmals dazu auf, ihre Vorwürfe zu belegen. Denn sollten die Vorwürfe doch der Wahrheit entsprechen, haben rasch entsprechende Massnahmen eingeleitet und umgesetzt zu werden. Dann gehören diese Missstände sofort behoben, denn bei Häuslicher Gewalt und beim Kinderschutz darf es keine Abstriche geben.

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