Samstag, 11. Mai 2019

Rheindamm Sperrung

Sperrung des Rheindamms widerspricht Verkehrsrichtplan


Im Rahmen der Landtagssession von Mai 2019 stellte ich an die Regierung eine Kleine Anfrage zur Sperrung des Rheindamms. Wie aus der Beantwortung von Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch geschlossen werden kann, dürfte die Rheindammsperrung, so wie sie von der Gemeinde Vaduz beschlossen wurde, gar nicht möglich sein, da sie dem aktuellen Verkehrsrichtplan der Gemeinde widerspricht. Die Regierung sagte hierzu: "Eine Sperrung des Rheindammwegs im Bereich Lettstrasse bis Lochgass bedingt demnach eine Anpassung des Teilrichtplans 'Motorisierter Individualverkehr'." Somit müsste zuerst der Teilrichtplan geändert werden, bevor eine solche Sperrung überhaupt umgesetzt werden kann.

Des Weiteren wurde durch die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage deutlich, dass die Regierung erst nach der gesprochenen Subvention durch den Landtag vom Vorhaben der Gemeinde Vaduz, den Rheindamm zu sperren, erfuhr. Wie aus der Beantwortung ebenfalls entnommen werden kann, wird eine Rheindammsperrung zu Mehrverkehr auf den Strassenabschnitten Heiligkreuz, Aeulestrasse und Herrengasse führen. Diese Verkehrszunahme wird weiter verstärkt werden, wenn die LGT ihren Erweiterungsbau für zusätzlich 330 Arbeitsplätze eröffnet hat.

Konkret stellte ich folgende fünf Fragen an die Regierung:

Wann erfuhr die Regierung erstmals vom Vorhaben der Gemeinde Vaduz, eine Sperrung des Rheindamms nach dem Bau der Langsamverkehrsbrücke in Betracht zu ziehen?

Daniel Risch: Die Regierung hat von der von der Gemeinde Vaduz konkret geplanten Sperre des Rheindammwegs im Bereich Lettstrasse bis Obere Rüttigass im April 2019 Kenntnis erlangt. Dass sich die Gemeinde Vaduz mit einer allfälligen Sperrung des Rheindammwegs im Bereich Obere Rüttigasse bis Lochgasse befasst, wurde der Regierung mit Schreiben der Gemeinde Vaduz vom 6. Dezember 2017 bekannt. Mittels diesem hat sie den Verkehrsrichtplan zur Genehmigung eingereicht. Diesem geänderten Verkehrsrichtplan bzw. den Teilrichtplänen wurde im Frühjahr 2018 von der Regierung die Genehmigung erteilt. Im Bericht der Gemeinde Vaduz heisst es dazu, dass hinsichtlich der geplanten Fuss- und Radbrücke über den Rhein sowie der generellen Sicherheit und Qualität für den Fuss- und Radverkehr eine Geschwindigkeitsreduktion auf der Oberen Rüttigasse und dem Rheindamm bis zur Lochgasse in Erwägung gezogen werde bzw. diese Teilabschnitte für den motorisierten Verkehr zu sperren. Zudem solle auf dem Rheindamm, der als Sammelstrasse kategorisiert sei, zwischen Lochgasse und Lettstrasse die Schaffung einer Radverkehrsanlage forciert werden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Lochgasse ausserorts von 80 auf 50 km/h reduziert werden. Eine komplette Sperrung des Rheindamms von der Oberen Rüttigass bis zur Lettstrasse ist darin nicht vorgesehen. 

Wurde die Regierung um eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben gebeten?

Daniel Risch: Die Gemeinde bat das Amt für Bau und Infrastruktur um eine Stellungnahme aus verkehrstechnischer Sicht. Diese Stellungnahme wurde der Regierung erst über Nachfrage im April übermittelt. Die Regierung wurde von Seiten der Gemeinde Vaduz bisher nicht offiziell um eine Stellungnahme zum Vorhaben ersucht.

Wie beurteilt die Regierung generell diese Sperrung des Rheindamms?

Daniel Risch: Das Verkehrsregime des Rheindammes obliegt grundsätzlich der Gemeinde Vaduz. Die Regierung sieht Vor- und Nachteile bei einer Sperrung des Rheindammes für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Die Verbesserung des Angebotes für den Langsamverkehr wird begrüsst. Der Mehrverkehr auf den Landstrassen durch die Umlagerung ist für das Land nachteilig. Aus raumplanerischer Sicht gilt es hierzu Folgendes zu bemerken: Im Verkehrsrichtplan der Gemeinde, Teilrichtplan 'Motorisierter Individualverkehr' ist der Rheindammweg im Bereich Lettstrasse bis Lochgass als 'Sammelstrasse' ausgeschieden. Eine Sperrung des Rheindammwegs im Bereich Lettstrasse bis Lochgass bedingt demnach eine Anpassung des Teilrichtplans 'Motorisierter Individualverkehr'. Nebenbei bemerkt wird gleichzeitig im Teilrichtplan 'Fuss-und Radverkehr' dasselbe Trassee als 'Hauptradroute Land' bezeichnet. Zudem ist es für das Land wichtig, dass bei speziellen Ereignissen und Notfällen die Strasse auf dem Rheindamm für Verkehrsumleitungen jederzeit kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann.

Mit welcher Verkehrszunahme ist durch diese Sperrung des Rheindamms auf den Vaduzer Strassenabschnitten Heiligkreuz, Aeulestrasse und Herrengasse zu rechnen? 

Daniel Risch: Die Modellrechnung der Verkehrsingenieure zeigt, dass bei einer Sperrung des Rheindammes auf den Landstrassen folgende Verkehrszunahmen zu erwarten sind:
Herrengasse: + 4.1 % 
Aeulestrasse: + 0.7 % 
Heiligkreuz: + 2.5 %

Anfang März wurde bekannt, dass die LGT den Ausbau des Hauptsitzes im Zentrum von Vaduz plane und zusätzlich rund 330 Arbeitsplätze schaffen möchte. Welche weitere Zunahme des Verkehrsaufkommens ist mit diesem Ausbau des LGT-Hauptsitzes im Zentrum von Vaduz verbunden?

Daniel Risch: Vom LGT-Bauvorhaben stehen noch keine Planunterlagen zur Verfügung, in welchen die geplanten Parkierungsanlagen ersichtlich sind. Mit einem geschätzten Modalsplitt von 80 % ist für 330 neue Arbeitsplätze mit 264 Zu- und Wegfahrten zu rechnen. 

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