Freitag, 10. Mai 2019

Strassenverkehrsgesetz

Tagfahrlicht birgt auch Gefahren

Landtagsvotum zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes

Mit der Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes sollen verschiedene Bestimmungen an den schweizerischen Rechtsbestand angeglichen werden. Hierzu zählen unter anderem die sprachlichen Anpassungen der Bestimmungen über die Erteilung und deren Entzug der Führerausweise, die Übernahme eines Alkoholverbots für bestimmte Gruppen von Fahrzeuglenkern oder die Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag.

In Bezug auf das Fahren mit Licht am Tag stützt sich die Regierung auf die Einführung in der Schweiz, welche dieses Tagesfahrlicht aufgrund verschiedener Studien eingeführt habe. Dies würde einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Es ist richtig, dass es Studien gibt, die positive Effekte auf die Verkehrssicherheit durch das Tagesfahrlicht ableiten. Zum anderen wird aber auch eine erhöhte Gefahr für ungeschützte Verkehrsteilnehmer, vor allem für Motorradfahrer, für Fahrradfahrer und auch für Fussgänger befürchtet. Häufig wird nämlich ignoriert, dass die Wahrnehmungsschwelle reduziert wird, wenn Autofahrer sich auf aktives Tagesfahrlicht verlassen. Und deshalb gibt es auch Studien, welche eine Erhöhung der Gefahr für unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer daraus ableiten. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich nach Einführung des Tagfahrlicht im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung laut. 2008 - bereits nach drei Jahren – wurde in Österreich diese Vorschrift wieder aufgehoben. Die Regierung schreibt in einer Fussnote, dass die Abschaffung in Österreich mit der zusätzlichen CO2-Belastung begründet worden sei. Meinen Informationen zufolge hatte die Frage in Bezug auf die Sicherheit zumindest dieselbe Bedeutung für die positive Bewertung der Abschaffung. Studien in Österreich ergaben nämlich, dass die Massnahme ‘Licht bei Tag’ in Summe keinerlei Sicherheitsgewinn erbrachte sowie den CO2-Ausstoss erhöhte. Und übrigens: Eine Erhöhung des CO2-Verbrauchs ist ebenfalls ein Argument, das Tagfahrlicht zumindest kritisch zu hinterfragen. Eine Langzeitstatistik der UN-Wirtschaftskommission für Europa von 1970 bis 1988 weist keine Vorteile der Lichtpflicht nach.

Die Regierung schreibt in ihrem Bericht, dass die zum Teil geäusserten Bedenken bezüglich der Sichtbarkeit von schwächeren Verkehrsteilnehmern in den Studien nicht bestätigt worden seien. Aus Sicht der Regierung würden diese sogar dafürsprechen, das Fahren mit Licht am Tag ebenfalls einzuführen.

Ich spreche mich nicht zwingend gegen diese Einführung aus, aber ich hätte mir gewünscht, dass die Regierung diese Thematik in ihrem Bericht objektiver dargestellt und den Landtag transparent über die kritischen Stimmen informiert hätte. Es gibt in Europa nämlich mit Kroatien sogar auch ein Land, welches das Tagfahrlicht explizit aus Sicherheitsgründen verbietet. So eindeutig scheinen die Wirkungen und Auswirkungen also nicht zu sein, zumindest ist die Wissenschaft gespalten. Zum wiederholten Male erscheint mir ein Bericht dieses Ministeriums als zu oberflächlich und es werden wichtige Informationen nicht transparent wiedergegeben. Es geht hier um Verkehrssicherheit; einen Bereich, der es wert gewesen wäre, transparent Vor- und Nachteile aufzuführen.

Abschliessend möchte ich noch auf die Thematik Planken eingehen. Ich habe bereits im Dezember letzten Jahres eine Kleine Anfrage hierzu gestellt. Hierbei antwortete die Regierung, dass das Problem darin liege, dass die Signalisation ‘Höchstgeschwindigkeit 40 generell’ oder aber die Signalisation ‘Tempo-40 Zone’ gesetzlich nicht mehr vorgesehen und damit rechtlich unzulässig seien. Hierbei gilt es zu betonen, dass die Regierung im Jahr 2012 die Strassensignalisationsverordnung und die Verkehrsregelnverordnung derart abgeändert hat, dass die Signalisation ‘Höchstgeschwindigkeit generell 40’ abgeschafft wurde. Dies auch mit der Begründung bezüglich der Rechtsanbindung an die Schweizer Gesetzgebung. Diese Rechtsanbindung an die Schweiz, scheint mir ein Scheinargument zu sein und nur gerade dort angewendet zu werden, wo es der Regierung zu pass kommt. Ansonsten kümmert sich die Regierung auch nicht um diese Rechtsanbindung, Stichwort 0.8 und 0.5 Promillewert.

Die Gemeinde Planken hat in ihrer Vernehmlassungsstellungnahme zu dieser Vorlage eine Gesetzesänderung in Art. 30 vorgeschlagen. Ziel der Gemeinde Planken ist es, auf ihrem Gemeindegebiet generell Tempo 40 vorschreiben zu wollen, und zwar ohne, dass dadurch an jeder Kreuzung eine Beschilderung platziert werden muss. Wenn die Signalisation ‘40 generell’ wieder in die Verordnung aufgenommen würde, wäre dies möglich. Weshalb gibt es die Signalisation ’50 generell’, aber nicht ’40 generell’?

Um es deutlich zu sagen: Für mich ist dieser Streit zwischen der Gemeinde Planken und der Regierung Kindergartenniveau. Immer wieder loben wir unser Land für die kurzen Wege, für seinen Pragmatismus, für das miteinander reden können. Und dann wird in aller Öffentlichkeit ein solcher Streit um eine Strassensignalisation ausgetragen, mit welchem auch schon der VGH beschäftigt wurde.

Ich rufe die Regierung auf, diesbezüglich Pragmatismus walten zu lassen. Planken ist in einer speziellen Situation, da es sich um keine Durchfahrtsgemeinde handelt, weshalb eine Ausnahme auch keinem Präjudiz für andere Gemeinden gleichkommt. Ich sehe keinen Grund, weshalb das Strassenverkehrsgesetz nicht gemäss Wunsch abgeändert oder - sofern möglich - ausschliesslich die Verordnung angepasst werden kann und die Signalisation ’40 generell’ wieder in die Verordnung aufgenommen wird. Aber so, wie dieses Thema momentan gehandhabt wird, ist es unserem Land meines Erachtens nicht würdig, Kompromissfähigkeit hat noch nie geschadet.

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