Samstag, 25. Mai 2019

UNO-Frauenrechtskonvention III

Häusliche Gewalt: Vorwürfe sind zu belegen


Liechtenstein hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Frauenrechtskonvention verpflichtet, regelmässig einen Bericht an den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau einzureichen. Im Januar 2018 war dies zum fünften Mal der Fall. Letztes Jahr wurden zusätzlich vom Verein für Menschenrechte und vom Frauennetz Liechtenstein als Dachverband zwei sogenannte Schattenberichte an den zuständigen UNO-Ausschuss übermittelt. Das Liechtensteiner Volksblatt berichtete gestern über die teils massiven Vorwürfe, welche in diesen Schattenberichten geäussert werden, und bezog sich hierbei auch auf meinen Blog-Beitrag sowie meine Kleine Anfrage im Landtag.

In den beiden Schattenberichten wird unter anderem auf das Thema 'Häusliche Gewalt' und 'Gewalt gegen Frauen' eingegangen. Hierbei wurden zum Teil erhebliche Vorwürfe gegen unser Land erhoben. So werden bsp. die Rückgänge an Betretungsverboten und Wegweisungen thematisiert, zu welchen der Verdacht geäussert wird, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente keine entsprechende Anwendung finden würden. Zudem würde es sehr oft vorkommen, dass den Rechten jenes Familienteiles, das Gewalt an Familienmitgliedern ausübe, Vorrang gegenüber dem Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit eingeräumt werde. Des Weiteren ist der Vorwurf zu lesen, dass Treffen im Rahmen des Besuchsrechts von Tätern oft dazu verwendet würden, weitere Gewalt gegenüber ihren Frauen und Kindern zu verüben und die polizeilichen Interventionen zur Einleitung von Betretungsverboten oder Wegweisung der Täter im häuslichen Bereich abnehmend seien. Dies weil die Möglichkeit bestünde, dass die Bereitschaft, dieses Instrument anzuwenden, bei der Polizei zurückgegangen sei.

Ich forderte das Frauennetzwerk und der Verein für Menschenrechte auf, ihre pauschalen Anschuldigungen zu konkretisieren und ihre Behauptungen zu belegen. Gewalt im Allgemeinen, aber besonders Häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen und Kindern sind keine Kavaliersdelikte. Sie gehören ohne Abstriche verfolgt und geahndet. Mit diesen Vorwürfen wird unser Rechtsstaat in diesem Bereich in Frage gestellt, da Regierung und Behörden vorgeworfen werden, nicht gemäss gültiger Gesetzes- und Rechtslage vorzugehen.

Diese Vorwürfe und Unterstellungen pauschal so zu äussern, ohne darzulegen, auf welchen Fakten sie beruhen, muss hinterfragt werden. Wenn nun Corina Vogt-Beck gegenüber dem Volksblatt betont, dass es nicht die Aufgabe der Frauenorganisationen sei, Sachverhalte zu überprüfen, dann liegt sie falsch. Es kann doch nicht sein, dass man ohne Überprüfung und ohne Kenntnis von Fakten massive Vorwürfe über unser Land erhebt und dann von Regierung und Behörden verlangt, diese pauschalen ungeprüften Vorwürfe zu überprüfen. So geht es nun doch wirklich nicht. Bevor solche Kritik - wohlgemerkt gegenüber einer internationalen Organisation - geäussert wird, muss doch zuerst abgeklärt werden, ob sie auch der Wahrheit entspricht. Das scheinen die Frauenorganisationen unterlassen zu haben. Darauf deutet zumindest die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage durch Aussenministerin Aurelia Frick hin. Sie sagte: «Die in der kleinen Anfrage aufgegriffenen Kritikpunkte der Zivilgesellschaft wurden dabei von den zuständigen Behörden als unzutreffend erachtet» und dass bei Obsorge- und/oder Besuchsrechtsentscheidungen den Rechten jenes Familienteils, das Gewalt an Familienmitgliedern ausübe, Vorrang gegenüber dem Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit eingeräumt werde, so nicht stimmen würde. Wenn die Vorwürfe wirklich aus der Luft gegriffen sind, dann müssen sich das Frauennetz Liechtenstein mit seinen Mitgliedsvereinen und der Verein für Menschenrechte die Frage gefallen lassen, weshalb sie mit Fakenews und falschen schwerwiegenden Vorwürfen den Ausschuss der UNO-Frauenrechtskonvention informierten. Ansonsten rufe ich die beiden Organisationen nochmals dazu auf, ihre Vorwürfe zu belegen. Denn sollten die Vorwürfe doch der Wahrheit entsprechen, haben rasch entsprechende Massnahmen eingeleitet und umgesetzt zu werden. Dann gehören diese Missstände sofort behoben, denn bei Häuslicher Gewalt und beim Kinderschutz darf es keine Abstriche geben.

Sonntag, 12. Mai 2019

UNO-Frauenrechtskonvention II

Regierung widerspricht Vorwürfen des Frauennetzes


Im Rahmen der Landtagssession von Mai 2019 stellte ich eine Kleine Anfrage in Bezug auf die heftigen Vorwürfe des Frauennetzes als Dachverband und seinen Mitgliedsvereinen sowie des Vereins von Menschenrechte, welche sie im Rahmen ihrer Schattenberichte zur Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention einreichten. In diesen Schattenberichten sind unter anderem folgende Vorwürfe zu lesen:

a) „Betrachten wir die Statistik so fällt auf, dass seit 2014 kein Betretungsverbot für Männer ausgesprochen wurde. Ebenfalls zeigt die Statistik, dass seit 2013 die Wegweisungen drastisch zurückgegangen sind. Wir würden befürworten, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente entsprechende Anwendung finden.“

b) „Wir erleben sehr oft, dass den Rechten jenes Familienteiles, das Gewalt an Familienmitgliedern ausübt, Vorrang eingeräumt wird gegenüber dem Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit.“

c) „Treffen im Rahmen des Besuchsrechts werden von Tätern oft dazu verwendet, weitere Gewalt gegenüber ihren Frauen und Kindern zu verüben.“

d) „Die polizeilichen Interventionen zur Einleitung von Betretungsverboten oder Wegweisung der Täter im häuslichen Bereich sind abnehmend. Inwieweit dies auf eine Abnahme der häuslichen Gewalt zurückzuführen ist, bleibt unklar. Es ist auch möglich, dass die Bereitschaft, dieses Instrument anzuwenden, bei der Polizei zurückgegangen ist.“

In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage tat Aussenministerin Aurelia Frick kund, dass diese Vorwürfe so nicht stimmen würden. Sie betonte unter anderem: "Die in der kleinen Anfrage aufgegriffenen Kritikpunkte der Zivilgesellschaft wurden dabei von den zuständigen Behörden als unzutreffend erachtet." Das Frauennetz Liechtenstein mit seinen Mitgliedsvereinen und der Verein für Menschenrechte werden sich nun die Frage gefallen müssen, weshalb sie mit falschen Fakten über Liechtenstein den CEDAW-Ausschuss der UNO-Frauenrechtskonvention informierten.

Konkret stellte ich folgende fünf Fragen an die Regierung:

Wie beurteilt die Regierung generell die zum Teil massiven Vorwürfe an den Behörden, welche in den beiden Schattenberichten geäussert werden?

Aurelia Frick: Im Rahmen der Vorbereitung der Vorstellung des fünften Länderberichts vor dem zuständigen Ausschuss in Genf im Juli 2018 wurden die Schattenberichte vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten unter Mitwirkung der betroffenen Ämter und Ministerien geprüft. Die in der kleinen Anfrage aufgegriffenen Kritikpunkte der Zivilgesellschaft wurden dabei von den zuständigen Behörden als unzutreffend erachtet. Die Sicht der Behörden wurde von der liechtensteinischen Delegation bei der Berichtsvorstellung in Genf vor dem zuständigen Ausschuss eingehend dargelegt. 

Wie haben sich die Wegweisungen und Betretungsverbote pro Jahr seit 2007 entwickelt und worin liegen die Gründe für diese Entwicklung?

Aurelia Frick: Die von der Landespolizei gestützt auf Art. 24g des Polizeigesetzes im Zeitraum von 2007 bis 2018 verfügten Wegweisungen und Betretungsverbote bewegen sich zwischen 0 und 10 pro Jahr. In den Jahren 2015, 2017 und 2018 wurden keine Wegweisungen oder Betretungsverbote ausgesprochen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass seit 2013 Wegweisungen und Betretungsverbote bei häuslicher Gewalt rückläufig sind. Diese Entwicklung wurde von der Landespolizei anhand der Vorfälle im Jahr 2018 analysiert. Festzustellen ist, dass die Entscheidung, ob eine Gewaltschutzmassnahme zu verfügen ist, vom amtshandelnden Polizisten aufgrund seiner konkreten Lageeinschätzung vor Ort getroffen wird. Es hat sich gezeigt, dass in zahlreichen Fällen die Konfliktparteien bereits getrennte Wohnungen hatten, weshalb auf Wegweisungen und Betretungsverbote verzichtet worden ist, obschon diese rechtlich auch bei einer bereits vollzogenen Trennung verfügt werden könnten. Je nach konkreter Ausgangslage kommen aber auch weniger einschneidende Massnahmen zum Tragen, um eine Deeskalation und Beruhigung der Situation zu erreichen, z.B. Konfliktschlichtung.

Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren das Besuchsrecht von Tätern dazu verwendet, weitere Gewalt gegenüber ihren Frauen und Kindern zu verüben?

Aurelia Frick: Diesbezüglich liegen keine spezifischen statistischen Angaben vor. 

Worin liegen die Gründe, dass den Rechten jenes Familienteils, das Gewalt an Familienmitgliedern ausübt, Vorrang gegenüber dem Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit eingeräumt wird?

Aurelia Frick: Die in der Frage enthaltene Aussage, dass bei Obsorge- und/oder Besuchsrechtsentscheidungen den Rechten jenes Familienteils, das Gewalt an Familienmitgliedern ausübt, Vorrang gegenüber dem Recht der Kinder auf Gewaltfreiheit eingeräumt wird, stimmt so nicht. Am 1. Januar 2015 ist das neue Kindschaftsrecht in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass bei allen ein minderjähriges Kind betreffenden Entscheidungen, insbesondere bei Regelung der Obsorge und/oder des Besuchsrechts, das Kindswohl als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen ist. Das Gesetz enthält einen umfassenden Kriterienkatalog unter Berücksichtigung kinderpsychologischer und pädagogischer Gesichtspunkte, den es bei der Beurteilung des Kindswohls zu berücksichtigen gilt. Insbesondere fliesst bei solchen Entscheiden die Anwendung von Gewalt eines Elternteils gegen die Kinder oder den anderen Ehepartner in die Gesamtbetrachtung mit ein. Bei häuslicher Gewalt wird in der Regel keine gemeinsame Obsorge zugesprochen.

Wurden von Seiten der Regierung die in den Schattenberichten geäusserten Vorwürfe mit den entsprechenden Behörden besprochen und mit den Autoren der Schattenberichte darüber das Gespräch gesucht und falls ja, mit welchem Ergebnis?

Aurelia Frick: Die Regierung hat das Amt für Auswärtige Angelegenheiten beauftragt, alle betroffenen Institutionen über den fünften Berichterstattungsprozess unter der UNO-Frauenrechtskonvention, inklusive der in den Schattenberichten enthaltenen Kritik, zu informieren. Die betroffenen Ämter und Ministerien wurden somit für die Vorbereitung der Berichtsvorstellung wie auch nach Abschluss des Berichterstattungsprozesses mit der Kritik befasst.

Samstag, 11. Mai 2019

Rheindamm Sperrung

Sperrung des Rheindamms widerspricht Verkehrsrichtplan


Im Rahmen der Landtagssession von Mai 2019 stellte ich an die Regierung eine Kleine Anfrage zur Sperrung des Rheindamms. Wie aus der Beantwortung von Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch geschlossen werden kann, dürfte die Rheindammsperrung, so wie sie von der Gemeinde Vaduz beschlossen wurde, gar nicht möglich sein, da sie dem aktuellen Verkehrsrichtplan der Gemeinde widerspricht. Die Regierung sagte hierzu: "Eine Sperrung des Rheindammwegs im Bereich Lettstrasse bis Lochgass bedingt demnach eine Anpassung des Teilrichtplans 'Motorisierter Individualverkehr'." Somit müsste zuerst der Teilrichtplan geändert werden, bevor eine solche Sperrung überhaupt umgesetzt werden kann.

Des Weiteren wurde durch die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage deutlich, dass die Regierung erst nach der gesprochenen Subvention durch den Landtag vom Vorhaben der Gemeinde Vaduz, den Rheindamm zu sperren, erfuhr. Wie aus der Beantwortung ebenfalls entnommen werden kann, wird eine Rheindammsperrung zu Mehrverkehr auf den Strassenabschnitten Heiligkreuz, Aeulestrasse und Herrengasse führen. Diese Verkehrszunahme wird weiter verstärkt werden, wenn die LGT ihren Erweiterungsbau für zusätzlich 330 Arbeitsplätze eröffnet hat.

Konkret stellte ich folgende fünf Fragen an die Regierung:

Wann erfuhr die Regierung erstmals vom Vorhaben der Gemeinde Vaduz, eine Sperrung des Rheindamms nach dem Bau der Langsamverkehrsbrücke in Betracht zu ziehen?

Daniel Risch: Die Regierung hat von der von der Gemeinde Vaduz konkret geplanten Sperre des Rheindammwegs im Bereich Lettstrasse bis Obere Rüttigass im April 2019 Kenntnis erlangt. Dass sich die Gemeinde Vaduz mit einer allfälligen Sperrung des Rheindammwegs im Bereich Obere Rüttigasse bis Lochgasse befasst, wurde der Regierung mit Schreiben der Gemeinde Vaduz vom 6. Dezember 2017 bekannt. Mittels diesem hat sie den Verkehrsrichtplan zur Genehmigung eingereicht. Diesem geänderten Verkehrsrichtplan bzw. den Teilrichtplänen wurde im Frühjahr 2018 von der Regierung die Genehmigung erteilt. Im Bericht der Gemeinde Vaduz heisst es dazu, dass hinsichtlich der geplanten Fuss- und Radbrücke über den Rhein sowie der generellen Sicherheit und Qualität für den Fuss- und Radverkehr eine Geschwindigkeitsreduktion auf der Oberen Rüttigasse und dem Rheindamm bis zur Lochgasse in Erwägung gezogen werde bzw. diese Teilabschnitte für den motorisierten Verkehr zu sperren. Zudem solle auf dem Rheindamm, der als Sammelstrasse kategorisiert sei, zwischen Lochgasse und Lettstrasse die Schaffung einer Radverkehrsanlage forciert werden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Lochgasse ausserorts von 80 auf 50 km/h reduziert werden. Eine komplette Sperrung des Rheindamms von der Oberen Rüttigass bis zur Lettstrasse ist darin nicht vorgesehen. 

Wurde die Regierung um eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben gebeten?

Daniel Risch: Die Gemeinde bat das Amt für Bau und Infrastruktur um eine Stellungnahme aus verkehrstechnischer Sicht. Diese Stellungnahme wurde der Regierung erst über Nachfrage im April übermittelt. Die Regierung wurde von Seiten der Gemeinde Vaduz bisher nicht offiziell um eine Stellungnahme zum Vorhaben ersucht.

Wie beurteilt die Regierung generell diese Sperrung des Rheindamms?

Daniel Risch: Das Verkehrsregime des Rheindammes obliegt grundsätzlich der Gemeinde Vaduz. Die Regierung sieht Vor- und Nachteile bei einer Sperrung des Rheindammes für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Die Verbesserung des Angebotes für den Langsamverkehr wird begrüsst. Der Mehrverkehr auf den Landstrassen durch die Umlagerung ist für das Land nachteilig. Aus raumplanerischer Sicht gilt es hierzu Folgendes zu bemerken: Im Verkehrsrichtplan der Gemeinde, Teilrichtplan 'Motorisierter Individualverkehr' ist der Rheindammweg im Bereich Lettstrasse bis Lochgass als 'Sammelstrasse' ausgeschieden. Eine Sperrung des Rheindammwegs im Bereich Lettstrasse bis Lochgass bedingt demnach eine Anpassung des Teilrichtplans 'Motorisierter Individualverkehr'. Nebenbei bemerkt wird gleichzeitig im Teilrichtplan 'Fuss-und Radverkehr' dasselbe Trassee als 'Hauptradroute Land' bezeichnet. Zudem ist es für das Land wichtig, dass bei speziellen Ereignissen und Notfällen die Strasse auf dem Rheindamm für Verkehrsumleitungen jederzeit kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann.

Mit welcher Verkehrszunahme ist durch diese Sperrung des Rheindamms auf den Vaduzer Strassenabschnitten Heiligkreuz, Aeulestrasse und Herrengasse zu rechnen? 

Daniel Risch: Die Modellrechnung der Verkehrsingenieure zeigt, dass bei einer Sperrung des Rheindammes auf den Landstrassen folgende Verkehrszunahmen zu erwarten sind:
Herrengasse: + 4.1 % 
Aeulestrasse: + 0.7 % 
Heiligkreuz: + 2.5 %

Anfang März wurde bekannt, dass die LGT den Ausbau des Hauptsitzes im Zentrum von Vaduz plane und zusätzlich rund 330 Arbeitsplätze schaffen möchte. Welche weitere Zunahme des Verkehrsaufkommens ist mit diesem Ausbau des LGT-Hauptsitzes im Zentrum von Vaduz verbunden?

Daniel Risch: Vom LGT-Bauvorhaben stehen noch keine Planunterlagen zur Verfügung, in welchen die geplanten Parkierungsanlagen ersichtlich sind. Mit einem geschätzten Modalsplitt von 80 % ist für 330 neue Arbeitsplätze mit 264 Zu- und Wegfahrten zu rechnen. 

Freitag, 10. Mai 2019

Strassenverkehrsgesetz

Tagfahrlicht birgt auch Gefahren

Landtagsvotum zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes

Mit der Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes sollen verschiedene Bestimmungen an den schweizerischen Rechtsbestand angeglichen werden. Hierzu zählen unter anderem die sprachlichen Anpassungen der Bestimmungen über die Erteilung und deren Entzug der Führerausweise, die Übernahme eines Alkoholverbots für bestimmte Gruppen von Fahrzeuglenkern oder die Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag.

In Bezug auf das Fahren mit Licht am Tag stützt sich die Regierung auf die Einführung in der Schweiz, welche dieses Tagesfahrlicht aufgrund verschiedener Studien eingeführt habe. Dies würde einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Es ist richtig, dass es Studien gibt, die positive Effekte auf die Verkehrssicherheit durch das Tagesfahrlicht ableiten. Zum anderen wird aber auch eine erhöhte Gefahr für ungeschützte Verkehrsteilnehmer, vor allem für Motorradfahrer, für Fahrradfahrer und auch für Fussgänger befürchtet. Häufig wird nämlich ignoriert, dass die Wahrnehmungsschwelle reduziert wird, wenn Autofahrer sich auf aktives Tagesfahrlicht verlassen. Und deshalb gibt es auch Studien, welche eine Erhöhung der Gefahr für unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer daraus ableiten. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich nach Einführung des Tagfahrlicht im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung laut. 2008 - bereits nach drei Jahren – wurde in Österreich diese Vorschrift wieder aufgehoben. Die Regierung schreibt in einer Fussnote, dass die Abschaffung in Österreich mit der zusätzlichen CO2-Belastung begründet worden sei. Meinen Informationen zufolge hatte die Frage in Bezug auf die Sicherheit zumindest dieselbe Bedeutung für die positive Bewertung der Abschaffung. Studien in Österreich ergaben nämlich, dass die Massnahme ‘Licht bei Tag’ in Summe keinerlei Sicherheitsgewinn erbrachte sowie den CO2-Ausstoss erhöhte. Und übrigens: Eine Erhöhung des CO2-Verbrauchs ist ebenfalls ein Argument, das Tagfahrlicht zumindest kritisch zu hinterfragen. Eine Langzeitstatistik der UN-Wirtschaftskommission für Europa von 1970 bis 1988 weist keine Vorteile der Lichtpflicht nach.

Die Regierung schreibt in ihrem Bericht, dass die zum Teil geäusserten Bedenken bezüglich der Sichtbarkeit von schwächeren Verkehrsteilnehmern in den Studien nicht bestätigt worden seien. Aus Sicht der Regierung würden diese sogar dafürsprechen, das Fahren mit Licht am Tag ebenfalls einzuführen.

Ich spreche mich nicht zwingend gegen diese Einführung aus, aber ich hätte mir gewünscht, dass die Regierung diese Thematik in ihrem Bericht objektiver dargestellt und den Landtag transparent über die kritischen Stimmen informiert hätte. Es gibt in Europa nämlich mit Kroatien sogar auch ein Land, welches das Tagfahrlicht explizit aus Sicherheitsgründen verbietet. So eindeutig scheinen die Wirkungen und Auswirkungen also nicht zu sein, zumindest ist die Wissenschaft gespalten. Zum wiederholten Male erscheint mir ein Bericht dieses Ministeriums als zu oberflächlich und es werden wichtige Informationen nicht transparent wiedergegeben. Es geht hier um Verkehrssicherheit; einen Bereich, der es wert gewesen wäre, transparent Vor- und Nachteile aufzuführen.

Abschliessend möchte ich noch auf die Thematik Planken eingehen. Ich habe bereits im Dezember letzten Jahres eine Kleine Anfrage hierzu gestellt. Hierbei antwortete die Regierung, dass das Problem darin liege, dass die Signalisation ‘Höchstgeschwindigkeit 40 generell’ oder aber die Signalisation ‘Tempo-40 Zone’ gesetzlich nicht mehr vorgesehen und damit rechtlich unzulässig seien. Hierbei gilt es zu betonen, dass die Regierung im Jahr 2012 die Strassensignalisationsverordnung und die Verkehrsregelnverordnung derart abgeändert hat, dass die Signalisation ‘Höchstgeschwindigkeit generell 40’ abgeschafft wurde. Dies auch mit der Begründung bezüglich der Rechtsanbindung an die Schweizer Gesetzgebung. Diese Rechtsanbindung an die Schweiz, scheint mir ein Scheinargument zu sein und nur gerade dort angewendet zu werden, wo es der Regierung zu pass kommt. Ansonsten kümmert sich die Regierung auch nicht um diese Rechtsanbindung, Stichwort 0.8 und 0.5 Promillewert.

Die Gemeinde Planken hat in ihrer Vernehmlassungsstellungnahme zu dieser Vorlage eine Gesetzesänderung in Art. 30 vorgeschlagen. Ziel der Gemeinde Planken ist es, auf ihrem Gemeindegebiet generell Tempo 40 vorschreiben zu wollen, und zwar ohne, dass dadurch an jeder Kreuzung eine Beschilderung platziert werden muss. Wenn die Signalisation ‘40 generell’ wieder in die Verordnung aufgenommen würde, wäre dies möglich. Weshalb gibt es die Signalisation ’50 generell’, aber nicht ’40 generell’?

Um es deutlich zu sagen: Für mich ist dieser Streit zwischen der Gemeinde Planken und der Regierung Kindergartenniveau. Immer wieder loben wir unser Land für die kurzen Wege, für seinen Pragmatismus, für das miteinander reden können. Und dann wird in aller Öffentlichkeit ein solcher Streit um eine Strassensignalisation ausgetragen, mit welchem auch schon der VGH beschäftigt wurde.

Ich rufe die Regierung auf, diesbezüglich Pragmatismus walten zu lassen. Planken ist in einer speziellen Situation, da es sich um keine Durchfahrtsgemeinde handelt, weshalb eine Ausnahme auch keinem Präjudiz für andere Gemeinden gleichkommt. Ich sehe keinen Grund, weshalb das Strassenverkehrsgesetz nicht gemäss Wunsch abgeändert oder - sofern möglich - ausschliesslich die Verordnung angepasst werden kann und die Signalisation ’40 generell’ wieder in die Verordnung aufgenommen wird. Aber so, wie dieses Thema momentan gehandhabt wird, ist es unserem Land meines Erachtens nicht würdig, Kompromissfähigkeit hat noch nie geschadet.

Aussenpolitik

Aussenpolitik soll Bedürfnisse Liechtensteins im Blick haben

Landtagsvotum zum Bericht über die Schwerpunkte der Aussenpolitik

«Die Aussen- und Innenpolitik stehen in einer engen Wechselbeziehung zueinander: Aussenpolitik ist einerseits Interessenpolitik. Sie ist bestrebt, die Bedürfnisse der liechtensteinischen Bevölkerung und Wirtschaft bestmöglich zu verwirklichen. Andererseits gewinnen aussenpolitische Entwicklungen zunehmend an Bedeutung für die Innenpolitik. Ein steter Abgleich zwischen Innen- und Aussenpolitik verstärkt die Akzeptanz der inhaltlichen Arbeit der Aussenpolitik.» Diese Aussage findet sich auf Seite 39 des Berichts betreffend Schwerpunkte der Liechtensteinischen Aussenpolitik. Sie fasst sehr gut zusammen, wo die Bedeutung der Aussenpolitik zu finden ist, nämlich im Inland. Aussenpolitik ist nationale Interessenspolitik im ureigensten Sinne. In einer einerseits durch Globalisierung sowie Digitalisierung ständig mehr zusammenwachsenden Welt und andererseits durch Zunahme an Protektionismus, Nationalismus und Spannungen rund um den Erdball hat die Wichtigkeit der Aussenpolitik zugenommen. Für einen Kleinststaat wie Liechtenstein ist es deshalb von grösster Bedeutung, Partner zu haben, auf welche man sich verlassen kann. Als Partner deklariere ich befreundete Staaten und hierbei in erster Linie unsere beiden Nachbarn Schweiz und Österreich sowie verschiedene internationale Organisationen, mit deren Mitgliedschaften wir sowohl eine wirtschaftspolitische als auch souveränitätspolitische Absicherung haben. Der Bericht der Regierung gibt hierbei einen guten Überblick wie unser Land vernetzt ist und welche Bedeutung die bestehenden Partnerschaften für unser Land besitzen.

Aus diesem Grunde möchte ich nicht wiederholen, was im Bericht nachzulesen ist, sondern auf Punkte eingehen, von welchen ich mir im Bericht genauere Angaben gewünscht hätte, oder die mir fehlen.

Auf Seite 35 ist zu lesen: «Besonderes Profil geniesst Liechtenstein in den Bereichen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – mit einem Schwerpunkt auf dem Bereich der internationalen Strafjustiz, wo das Engagement für den internationalen Strafgerichtshof und den Syrien-Mechanismus hervorragen.» Ich hätte mir im Bericht genauere Auskünfte hierzu gewünscht. Worin konkret besteht dieses besondere Profil? Worin lag die Schwerpunktarbeit hierzu in der Vergangenheit? Was ist für die Zukunft geplant? Ich wäre der Regierung dankbar, wenn sie dies genauer ausführen könnte.

Im Bericht wird auch der Menschenrechtsrat der UNO erwähnt, zu welchem geschrieben steht, dass Liechtenstein bisher nie Einsitz nahm. Auf Seite 48 schreibt die Regierung, dass Liechtenstein mittelfristig einen Sitz anstrebe. Ich sehe dieses Gremium eher skeptisch. Nicht wegen seinen Zielen, sondern - wenn ich mir die Mitglieder China, Saudi-Arabien, Pakistan, Qatar oder Ägypten vergegenwärtige - wegen einem Teil seiner Mitgliedsländer und ihren eigenen Menschenrechtsstandards. Die Menschenrechtsstandards weltweit sind - auch religiös bedingt - sehr unterschiedlich. Auch in der Aussenpolitik sollte die Grössenverträglichkeit unseres Landes oberste Prämisse sein und die Aktivitäten sich auf die Vorteile für unser Land fokussieren. Ich bezweifle, dass unserem Land ein Sitz im UNO-Menschenrechtsrat Vorteile bringt, ich sehe eher Nachteile. Welche Vorteile hätte denn unser Land mit dieser Einsitznahme? Kann die Regierung diese genauer benennen?

Ein weiteres Problem unseres Landes ist die Akzeptanz unseres Finanzplatzes und unseres Steuersystems in anderen Staaten. Verschiedene Staaten führen uns immer noch auf schwarzen Listen oder belegen unseren Finanzplatz mit Nachteilen und Sanktionen. Hierzu gehören beispielsweise auch die EU-Staaten Dänemark, Spanien und Portugal. Hierzu lese ich im Bericht leider nichts. Ich bitte die Regierung auszuführen, welche konkreten Massnahmen ergriffen wurden, um Liechtenstein von schwarzen Listen einzelner Länder zu streichen. In wie vielen Ländern wird unser Land noch auf Sanktionslisten geführt oder mit Nachteilen belegt? Gibt es bilaterale Treffen auf Ministerebene zu diesen Sanktionen? Sind Gespräche auf Beamtenebene mit einzelnen Ländern im Gange? Ist von Seiten der EU-Kommission Hilfe zugesagt, dass jene EU-Staaten, welche uns zu Unrecht benachteiligen, diese Sanktionen aufheben? Hierzu wäre ich um umfassende Informationen dankbar.

Medial hat die Aussage, dass momentan die Eröffnung einer Botschaft in Paris geprüft werde, für Schlagzeilen gesorgt. Ich begrüsse diese Prüfung und kann mir vorstellen, dass diese Prüfung ein positives Resultat zu Tage bringt. Nicht wegen Frankreich, sondern weil Paris Sitz zahlreicher internationaler Organisationen ist, zu welchen auch die OECD und die FATF gehören. Ich bitte aber auch zu untersuchen, ob ein solches Engagement auch von Brüssel aus umgesetzt und die bestehende Infrastruktur hierfür genutzt werden könnte. Beide Städte liegen ja nicht allzu weit entfernt.

Im Bericht wird auch die Bedeutung zu Grossbritannien erwähnt. Ich kann mir vorstellen, dass eine solche Prüfung auch in Bezug auf Grossbritannien ebenfalls Sinn machen könnte. Der Finanzplatz London könnte nach einem etwaigen Brexit für unseren Finanzplatz noch zu einem interessanten Partner werden. Ein gesichertes Netzwerk auf politischer Ebene könnte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Geprüft wird momentan auch zum wiederholten Male die Mitgliedschaft beim Internationalen Währungsfonds IWF. Diese Mitgliedschaft wurde vom damaligen Regierungschef Klaus Tschütscher schon einmal ins Auge gefasst und geprüft. Er verzichtete anschliessend darauf, dieses Thema weiterzuverfolgen. Man darf gespannt sein, welches Ergebnis diese Prüfung dieses Mal zu Tage bringen wird und worin die Unterschiede von vor ein paar Jahren liegen.


Die Regierung betont in ihrem Bericht auch die Bedeutung der Kommunikation für die aussenpolitischen Aktivitäten und Positionen Liechtensteins. Dem kann ich beipflichten. Ich bitte die Regierung jedoch als Zielgruppe dieser Kommunikation über die sozialen Medien nicht nur andere Regierungen oder Politikvertreter zu definieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Eine gezielte Information über Aussenpolitik, was sie tut, was sie erreicht und welche Schwerpunkte sie setzt ist notwendig, um die Akzeptanz von aussenpolitischen Tätigkeiten im Inland zu erhöhen. Dies scheint mir wichtig zu sein. Die Regierung schreibt zu Recht in ihrem Bericht:
«Die Aussenpolitik wird in Zukunft verstärkt gefordert sein, sich zu erklären und ihre Arbeit verständlich zu machen. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für alle Altersgruppen ist unerlässlich. Dabei geht es vor allem darum, den Bürgerinnen und Bürgern die konkreten Vorteile und Notwendigkeiten einer aktiven Aussenpolitik aufzuzeigen.» 
Diese Aussage kann ich voll und ganz unterstützen. Dass soziale Medien hierfür eine ideale Plattform darstellen würden, ebenfalls. Aber dann bitte Frau Regierungsrätin weisen Sie die Botschaften und Botschafter an, nicht nur auf Englisch, sondern auch - zusätzlich - auf Deutsch die sozialen Medien zu nutzen. Wenn die Liechtensteiner Bevölkerung als Zielgruppe definiert wird und wenn diese auch erreicht werden soll, dann sollte es zumindest auch in unserer Sprache geschehen. Beispielsweise findet die Kommunikation jener Twitter-Accounts, welche sie auf Seite 17 des Berichts aufzählen, grösstenteils ausschliesslich in Englisch statt. Das widerspricht den Aussagen auf Seite 42 des Berichts, weil damit jene Wirkung, die gewünscht wird, nicht erreicht wird.

Der Bericht führt klar zu Tage, dass die Chancen für unser Land, sich mit einer aktiven Aussenpolitik einen Namen zu machen und Goodwill für unser Land zu schaffen, genutzt werden. Wenn die Regierung auf Seite 47 schreibt, dass mit Besetzung von Nischen, die gezielte Übernahme von Themenführerschaften und die Entwicklung eigener Initiativen ein klares und sichtbares Profil sowie Respekt und Anerkennung für Liechtenstein geschaffen werden sollen, kann ich diese Strategie unterstützen. Hierfür braucht es aber nicht Mitgliedschaften in weiteren Organisationen, welche uns vorschreiben, was wir zu tun haben und uns viel Geld kosten. Eine aktive auf Eigeninitiative stützende Aussenpolitik, welche auch die Bedürfnisse Liechtensteins im Auge hat, erachte ich als zielführender. Darauf sollte die Aussenpolitik der Zukunft ihren Schwerpunkt legen. Die Erfolge der Vergangenheit und Gegenwart, welche mit den Stichworten ICC, Syrien-Mechanismus, IHZE und anderen in Verbindung gebracht werden können, belegen doch, dass unser Land grössenverträgliche aktive Aussenpolitik betreiben kann, welche unserem Land Vorteile und Wertschätzung bringt. Darauf sollte auch in Zukunft der Schwerpunkt gelegt werden.

Donnerstag, 9. Mai 2019

Liechtensteinische Kraftwerke LKW

LKW: Ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, welches wenige Sorgen bereitet

Landtagsvotum zum Geschäftsbericht der Liechtensteinischen Kraftwerke LKW

Die Liechtensteinischen Kraftwerke sind vermutlich jenes öffentlich-rechtliche Unternehmen, welches in den letzten 10 Jahren am wenigsten Sorgen bereitete. Während andere Staatsunternehmen in die Schlagzeilen gerieten, war es um die LKW mehrheitlich ruhig. So präsentiert sich auch die Jahresrechnung 2018, mit welcher die LKW einen Gewinn von knapp CHF 6 Mio. ausweisen können. Dieser liegt rund CHF 1.5 Mio. unter dem Jahresgewinn 2017 und auch etwas mehr als CHF 2 Mio. unter dem budgetierten Jahresgewinn. Dies ist ein Schönheitsfehler, der gegenüber dem Budget auf den massiv höheren Materialaufwand von knapp CHF 7 Mio. zurückzuführen ist. Ein Grund hierfür ist die aussergewöhnliche Wettersituation 2018 mit dem heissen und trockenen Sommer, der den Stromeinkauf verteuerte. Dass dies in diesem Ausmass nicht abzuschätzen war, liegt auf der Hand, weshalb diese Budgetabweichung gut begründet ist. Erfreulicherweise konnten die Nettoumsatzerlöse erneut gesteigert werden. Von CHF 82 Mio. im Jahr 2017 auf knapp 90 Mio. im letzten Jahr.

Aus diesem Grunde kann den LKW in Bezug auf das Jahresergebnis ein positives Zeugnis ausgestellt werden. Ich möchte es nicht unterlassen, dem Verwaltungsrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit und die geleisteten Dienste während des letzten Jahres sehr herzlich zu danken. Sie alle haben ihren Anteil am erfolgreichen Geschäftsjahr 2018 und können somit stolz auf das Geleistete sein.

Wenn man die Ausführungen des Geschäftsberichts genauer betrachtet, fallen einige Punkte auf, welche es Wert sind, angesprochen zu werden. Der Jahresgewinn der LKW stützt sich zu einem grossen Teil auf die Sparten Netzprovider Strom, Kraftwerke, Netzprovider Kommunikation und Stromdienstleistungen. Der Bereich Elektroinstallationen ist im letzten Jahr aus der Gewinnzone gerutscht. Der Grund hierfür liegt im Druck aus dem Ausland, der nochmals deutlich zugenommen habe. Gemäss Aussage der LKW-Verantwortlichen werde dieses Jahr ergebnisoffen untersucht, wie es mit dem Bereich Elektroinstallationen weitergehen soll. Auch eine Einstellung dieses Dienstleistungsangebotes ist nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus schreibt auch die Sparte Elektrofachhandel ebenfalls wiederholt rote Zahlen. Ich finde es zielführend, dass die LKW jene Bereiche, welche defizitär sind, genauer prüft und auch eine Einstellung solcher Angebote in Betracht zieht. Dies umso mehr, als die LKW in diesen Bereichen in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen. Für mich ist die primäre Aufgabe von staatlichen Unternehmen den Service Public aufrecht zu erhalten und nicht Dienstleistungsangebote zu fördern, mit welcher sie in direkte Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten.

Mehr Mühe habe ich damit, dass die LKW mit dem Wärmepumpen-Contracting in weiten Teilen des Landes in direkte Konkurrenz zur Liechtensteinischen Gasversorgung tritt. Zwei staatliche Betriebe treten in direkte Konkurrenz, für mich ein unverständlicher Zustand. Ich bin schon lange der Ansicht, dass eine Fusion von LKW und LGV genauer geprüft werden sollte. Ich bin überzeugt, dass eine solche Fusion Strukturen vereinfacht, dem Kundennutzen dient und damit Geld eingespart werden könnte. Ich möchte die Regierung Fragen, wie sie grundsätzlich zu einer Fusion von LGV und LKW steht und ob hierzu in der Vergangenheit schon Abklärungen und Untersuchungen in Bezug auf die Auswirkungen in Auftrag gegeben wurden.

Erfreulich ist auch der Stand des Glasfaserausbaus, der per Ende 2018 bei über 34 Prozent und damit über dem Zeitplan lag. Auch wenn das Glasfaser noch zu wenig genutzt wird, bin ich überzeugt, dass deren Verwendung zunehmen wird, je höher der Ausbaugrad sein wird und je mehr lukrative Angebote der Dienstleistungserbringer auf den Markt kommen. Ich bin immer noch überzeugt, dass der Glasfaserausbau richtig war und ist und hoffe, dass der Zeitplan, um ihn 2022 abschliessen und eine 100 Prozent Abdeckung anbieten zu können, eingehalten werden kann. Daran wird auch die neue 5G Technologie nichts ändern, die ich persönlich eher als Partner und nicht als Konkurrent des Glasfasernetzes sehe.

Erfreulich, wenn auch nicht zufriedenstellend, ist die Entwicklung der Seebach Kraftwerk Errichtungs- und Betriebs GmbH in Graz, welche sich zu 100 Prozent im Besitz der LKW befindet. Erneut musste ein Jahresverlust von knapp EUR 60'000.-- ausgewiesen werden. Erfreulicherweise konnte er um rund EUR 10'000.-- reduziert werden, obwohl die Aufwendungen im Berichtsjahr leicht höher ausfielen. Das Gesamtergebnis konnte um rund 18 Prozent verbessert werden, was erfreulich ist. Die Hochrechnungen für die kommenden Jahre zeigt ab 2021 ein positives Resultat, dies nach Inbetriebnahme der beiden in Bau befindlichen Kraftwerke. In einem Jahr wird man wohl genauer abschätzen können, ob die Prognosen der LKW auch eintreffen werden, zumal das Kraftwerk Packerbach Mitte dieses Jahres in Betrieb genommen werden soll.

Dass die LKW die Zukunft genauestens im Auge behalten müssen, zeigt der Risikobericht, bei welchem vier Ereignisse als Top-Risiken deklariert wurden. Von Interesse hierbei ist, dass sowohl die Personalvorsorge Liechtenstein und damit die staatliche Pensionskasse als auch die politische Einflussnahme, die den Unternehmenszweck der LKW nachhaltig beeinflussen könne, als Top-Risiken gelistet wurden. Ich bitte die Regierung hierzu einige Ausführungen zu machen und ihre Bewertung dieser beiden Top-Risiken abzugeben. Ist es aus Sicht der Regierung gerechtfertigt, diese beiden Punkte als Top-Risiken zu bewerten?

Für das laufende Jahr budgetieren die LKW einen Nettoumsatzerlös von CHF 91.1 Mio. und einen Jahresgewinn von CHF 7.3 Mio., womit beim Jahresgewinn das Niveau 2017 wieder erreicht würde und beim Nettoumsatzerlös erstmals die CHF 90 Mio. Marke übertroffen würde. Ich wünsche dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung viel Erfolg bei diesem vorhaben und hoffe, dass sie ihre für 2019 gesetzten Ziel erreichen.

Landesbibliothek

Stärkung des Bildungs-, Ausbildungs- und Wissenschaftsstandortes Liechtenstein

Landtagsvotum zum Verpflichtungskredit für den Umbau des Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz für die Landesbibliothek

Um es vorweg zu nehmen: Ich werde dem Verpflichtungskredit für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek und dem Ergänzungskredit für die Erweiterung des Dienstleistungszentrums für die Landesverwaltung zustimmen.

Ich teile die Ansicht der Regierung, dass sich mit diesem Standortwechsel neue Chancen für die Landesbibliothek ergeben. Zum einen kann das Problem der beengten Raumverhältnisse auf Jahrzehnte hinaus gelöst werden, zum anderen bietet der neue Standort Möglichkeiten, mit welchen die Bibliotheksnutzung noch weiter gesteigert und das Dienstleistungsangebot attraktiver gestaltet werden kann. Sie bekommt damit die Chance zu einer zentralen Anlaufstelle in Vaduz zu werden. Somit kann die Landesbibliothek ihre Rolle als Volksbibliothek und ihre Aufgabe als Nationalbibliothek verstärken, was für das kulturelle Verständnis und die Identität zu unserem Land nicht unerheblich ist.

Ich unterstützte die Regierung auch in ihrer Standortwahl. Das Post- und Verwaltungsgebäude ist der ideale Standort für die Landesbibliothek. Sie wird im Zentrum von Vaduz ein neues Gesicht bekommen und somit auch neue Bedeutung erlangen. Die Landesbibliothek gehört nach Vaduz. Zum einen ist sie damit zentral gelegen, zum anderen ist sie dann aber auch in jenem Ort beheimatet, an welchem sich die Universität befindet. Ich hoffe, dass der neue Standort auch zu vermehrten Synergien zwischen Universität und Landesbibliothek führen wird, welche beiden Institutionen zum Vorteil gereichen wird.

Keine Frage: Es ist ein mutiger Entscheid, den die Regierung gefällt hat und heute dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt. Der Jahresbericht 2018 der Landesbibliothek zeigt, dass dieser Mut gerechtfertigt ist. 116'443 Bücher wurden letztes Jahr ausgeliehen, eine Steigerung um 7.8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden 216'104 Medien ausgeliehen, was einer Steigerung von knapp 10 Prozent gegenüber 2017 gleichkommt. Die Landesbibliothek erfreut sich steigender Beliebtheit. Sie ist akzeptiert, modern ausgerichtet, wird genutzt und in Bezug auf die Digitalisierung auf dem Vormarsch.

Die Bibliotheksstrategie 2025 ist nachvollziehbar und setzt meines Erachtens die richtigen Ziele. Die Umsetzung der Strategie ist eng mit dem Bezug von neuen Räumlichkeiten verbunden. Mit dem geplanten Standortwechsel kann diese Strategie mit Leben gefüllt werden und die Bibliothek nachhaltig und zukunftsweisend ausgerichtet werden.

Dass diese Grundlagen vorhanden sind und dass es zielführend ist, die Bibliothek mit einem neuen, grösseren Standort im Zentrum von Vaduz zu stärken und zukunftsgerichtet auszugestalten, ist auch der Arbeit des Stiftungsrates um Präsidentin Christina Hilti und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Leiter Wilfried Oehry zu verdanken. Ich glaube nicht, dass wir ohne die positive Arbeit der Verantwortlichen über einen Standortwechsel und eine Stärkung nachdenken würden. Ihre Arbeit und die damit einher gehende Entwicklung der Landesbibliothek bilden das Fundament, dass überhaupt über einen Standortwechsel gesprochen wird, wofür ich mich bei allen bedanken möchte.

Der Bericht und Antrag lässt leider einige Fragen offen. Ich würde mir wünschen, dass bei solchen Investitionsprojekten die Regierung über die Ministerin hinweg denselben Qualitätsstandard ansetzt. Wenn ich an die konkreten Ausführungen in Bezug auf den Bericht zur Infrastruktur Landesspital denke und berücksichtige, dass der Landtag dann trotzdem noch weitere Detailabklärungen von der Regierung wünschte, dann wäre dieser Bericht geradezu prädestiniert, von der Regierung weitere Abklärungen und Detailinformationen zu verlangen. Im Vergleich zum Bericht Landesspital erscheint dieser Bericht sehr oberflächlich.

Beispielsweise ist die Regierung von ihrem noch letzten August kommunizierten Konzept der gemeinsamen Nutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Bibliothek und die Landesverwaltung abgerückt. Leider finden sich im Bericht und Antrag keinerlei Angaben, weshalb die Regierung diesen Meinungsumschwung vollzog. Solche Informationen würde ich in einem solchen Bericht eigentlich erwarten. Ich bitte die Regierung hierzu Angaben zu machen, weshalb sich der heutige Antrag wesentlich von dem letzten August vorgestellten Projekt unterscheidet. Worin liegen die Gründe für die Konzeptänderung?

In Bezug auf die Kosten finden sich keine Angaben zur Finanzierung des Umzugs der Landesbibliothek. Weshalb wurden diese nicht in den Finanzbeschluss integriert? Mit welchen Kosten ist für den Umzug zu rechnen? Wird die Landesbibliothek diese Kosten selbst tragen können oder wird mittelfristig dem Landtag einen Finanzbeschluss hierzu vorgelegt werden müssen? Auch wenn es sich hierbei vermutlich im Verhältnis zum Gesamtbetrag um eine kleine Position handelt, gehören solche Angaben für mich in einen solchen Bericht.

Die Gemeinde Vaduz unterstützt die Dislozierung der Landesbibliothek mit drei Millionen Franken. Im Gemeinderatsprotokoll zur Gemeinderatssitzung vom 26. März 2019 kann jedoch auch nachgelesen werden, dass die Gemeinde wünscht, dass die Regierung hinsichtlich ihres Bericht und Antrags vertieft abklären soll, ob es Miet- und/oder Nutzungsvarianten gäbe für die Dislozierung des Liechtenstein Centers, des Jugendtreffs ‘Camäleon’ oder hinsichtlich einer musealen Nutzung wie beispielsweise Uhren- oder Polizeimuseum. Auch in Bezug auf das Dachgeschoss wünscht der Gemeinderat von Vaduz die Prüfung zur Nutzung als Café oder Restaurant mit grosszügiger Dachterrasse.

Im gesamten Bericht und Antrag findet sich kein Wort zu den Ausführungen des Gemeinderates von Vaduz, obwohl dieser wünschte, dass im Zuge des Berichtes und Antrags dies vertieft abklärt werden soll. Das Geld nimmt man gerne, aber weitere Prüfungen werden im Bericht und Antrag - obwohl vom Geldgeber gewünscht - komplett negiert.


Auf ausschliesslich Abklärungswünsche einer Gemeinde, welche wohlgemerkt drei Millionen Franken zum Projekt beisteuert, mit keinem Wort einzugehen, ist meines Erachtens nicht die feine Art. Ich bitte die Regierung zu den Abklärungswünschen des Gemeinderates von Vaduz Ausführungen zu machen. Wurden überhaupt Abklärungen getätigt?

Wir haben heute über gesamthaft CHF 36.3 Mio. Franken zu befinden. Keine Frage, ein stolzer Betrag, den es jedoch zu relativieren gilt. CHF 17.2 Mio. Franken hätten für die Sanierung des Post- und Verwaltungsgebäudes ohnehin aufgewendet werden müssen. Sozusagen netto haben wir über einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund 19 Mio. zu befinden. Zu berücksichtigen gilt, dass mit dem Wegfall der Mietverhältnisse am Gewerbeweg und an der Pflugstrasse jährlich CHF 650'000.-- eingespart werden können.

Dafür bekommen wir zweierlei:
Zum einen eine optimale Nutzung der Bauparzelle für das Dienstleistungszentrum der Landesverwaltung. Ich finde es sinnvoll, dass die Regierung sich dazu entschieden hat, die Möglichkeiten dieser Parzelle in Vaduz optimal auszuschöpfen. Besser vor dem Neubau die Planung abändern bzw. anpassen, als in ferner Zukunft feststellen, dass eine Chance verpasst wurde. Eine nachträgliche Aufstockung würde sicher einiges teurer werden.

Zum andern bekommen wir eine moderne und stark frequentierte Landesbibliothek, welche den Namen ‘Volksbibliothek’ zu Recht trägt. Die Regierung zieht in ihrem Bericht einen Vergleich zur Kantonsbibliothek St. Gallen, welche nach der Eröffnung des neuen Standortes einen Anstieg an Ausleih- und Besuchervolumen verzeichnen konnte. Ich bin überzeugt, dass sich eine solche Entwicklung auch in Liechtenstein einstellen wird. Dies würde dem gesamten Land zum Vorteil gereichen. Denn Leistungen der Bibliotheken sind Dienstleistungen, die im Interesse der Allgemeinheit zum Zweck der Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft erbracht werden. Und diese Förderung zu stärken ist im Interesse des gesamten Landes, weshalb dieser Verpflichtungskredit nicht nur ein Investitionsprojekt darstellt, sondern mit ihm zugleich eine Stärkung des Bildungs-, Ausbildungs- und Wissenschaftsstandortes Liechtenstein einhergeht, welcher man sich nicht verschliessen sollte.

Mittwoch, 8. Mai 2019

Gemeindebürgerrecht

Politisch spricht wenig dagegen, rechtlich habe ich Bedenken

Landtagsvotum zur Motion der Freien Liste in Bezug auf einheitliche Rechte und Pflichten aller in einer Gemeinde wohnhaften Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner

Die Motion der Freien Liste nimmt ein Thema auf, welches bereits 2014 im Rahmen einer Postulatsbeantwortung zur Debatte stand, für welche darüber hinaus das Liechtenstein-Institut damit beauftragt wurde, eine Stellungnahme in Bezug auf die Sinnhaftigkeit des Gemeindebürgerrechtes auszufertigen. Im Rahmen der Postulatsbeantwortung wurde deutlich, dass die heute geltende Unterscheidung zwischen Gemeindebürgern und anderen in der Gemeinde wohnhaften Landesbürgern insbesondere im Lichte des allgemeinen Gleichheitssatzes von Art. 31 der Verfassung kritisch zu hinterfragen ist. Diese Erkenntnis führen die Motionäre als einen Hauptgrund für die Einreichung dieser Motion an.

Im Rahmen der Postulatsbeantwortung wurden zwei Möglichkeiten dargelegt, wie dieser Missstand behoben werden könnte. Zum einen kann dies mit der Abschaffung des Gemeindebürgerrechtes oder zum anderen die Verleihung des Gemeindebürgerrechtes durch Wohnsitznahme erfolgen. Ich bin froh, dass die Motionäre beide Möglichkeiten als zu stark in das bestehende System eingreifende Varianten bewerten. Ich teile diese Meinung.

Die dritte Variante, die von der damaligen Abgeordneten Judith Oehri im Rahmen der Debatte um die Postulatsbeantwortung in die Diskussion eingebrachte wurde, hat zum Inhalt, dass das Gemeindebürgerrecht erhalten bleiben soll, jedoch klargemacht wird, dass diese Herkunft nicht mit unterschiedlichen Rechten verbunden sein darf. Diese Variante wird von den Motionären bevorzugt und mittels dieser Motion soll der Regierung der Auftrag gegeben werden, eine derartige Gesetzesänderung dem Landtag zu unterbreiten, mit welcher alle in einer Gemeinde wohnhaften liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürger mit einheitlichen Rechten und Pflichten ausgestattet werden sollen.

Politisch betrachtet spricht wenig gegen eine Überweisung dieser Motion. Rechtlich habe ich Bedenken. Es stellen sich mir Fragen, die genauestens abgeklärt werden sollten. Zum Tragen kommt dieser Unterschied nämlich hauptsächlich bei Volksabstimmungen über die Erlangung des Gemeindebürgerrechtes, also bei Einbürgerungen. Heute können ausschliesslich die Bürger einer Gemeinde, welche auch in ihrer Bürgergemeinde wohnen, an einer solchen Volksabstimmung teilnehmen. In anderen Worten ausgedrückt heisst dies: Mitglieder einer Gemeinschaft stimmen darüber ab, ob jemand in ihre Gemeinschaft aufgenommen wird oder nicht.

Der Vorschlag von Judith Oehri in derselben Wortwahl bedeutet: Nichtmitglieder einer Gemeinschaft stimmen mit darüber ab, ob jemand in eine Gemeinschaft, zu welcher sie gar nicht gehören, aufgenommen wird oder nicht. Dies wäre etwa gleichbedeutend, wie wenn ich beispielsweise darüber mitentscheiden könnte, ob jemand in den Verein Holzkreislauf aufgenommen wird, obwohl ich dem Verein Holzkreislauf selbst gar nicht angehöre.

Ist es überhaupt zulässig, dass jemand, der selbst einer Gemeinschaft nicht angehört, darüber mitbefinden kann, ob jemand anderer dieser Gemeinschaft beitreten kann? Ich habe Zweifel, dass dies möglich ist, weshalb ich die Regierung bitte, hierzu konkrete Ausführungen zu machen.

Ein weiteres Argument für diese Motion nennen die Motionäre am Ende ihres Begründungstextes. Sie wollen gemäss eigener Aussage damit ein Argument gegen die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandliechtensteinerinnen und -liechtensteiner, gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, gegen die Verkürzung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerungen und andere gesellschaftlichen Veränderungen, wie sie es betiteln, aus der Welt schaffen. Für mich persönlich stellen diese gesellschaftspolitischen Fragen kein Argument für oder gegen die Überweisung dieser Motion dar. Meines Erachtens müssen diese Fragen komplett losgelöst vom Inhalt dieser Motion bewertet werden, weshalb für mich eine Zustimmung zur Motion nicht mit den anderen genannten Themenbereichen in Verbindung gebracht werden darf.

Wie gesagt ist das Ansinnen der Motionäre politisch unterstützungswürdig. Man muss sich jedoch klar sein, dass das Hauptargument der unterschiedlichen Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern in einer Gemeinde nicht gänzlich abgeschafft wird. Zumindest in jenen Gemeinden, welche eine Bürgergenossenschaft besitzen, wird es weiterhin Unterschiede geben, auch wenn diese anders gelagert sind. Festzuhalten ist jedoch, dass auch Bevorzugungen von Genossenschaftsmitgliedern abseits von land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsansprüchen kritisch zu sehen sind, wie in der Postulatsbeantwortung nachgelesen werden kann. Somit wird mit dieser Motion nicht gänzlich das erreicht, was sich die Motionäre erhoffen.

Aber es wird 2014 auch festgehalten, dass die beiden von der Regierung bzw. vom Liechtenstein-Institut dargelegten Varianten unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes dem jetzigen Rechtszustand vorzuziehen seien. Da der Vorschlag von Judith Oehri, auf welchen sich die Motionäre beziehen, 2014 jedoch nicht näher untersucht wurde, sondern von Judith Oehri erst im Rahmen der Debatte zur Postulatsbeantwortung eingebracht wurde, wurde hierzu weder von der Regierung noch vom Liechtenstein-Institut eine abschliessende rechtliche Bewertung abgegeben.

Aus diesem Grunde hätte ich es bevorzugt, wenn vorab mittels eines Postulats die rechtlichen wie gesellschaftspolitischen Auswirkungen dieser dritten Variante abgeklärt worden wären. Aus diesem Grunde wollte ich die Motionäre anfragen, ob sie sich vorstellen könnten, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, um die notwendigen Abklärungen in Auftrag zu geben. Ich kann die Ungeduld der Freien Liste verstehen, wurde doch 2014 von Seiten des damaligen Vizeregierungschefs Thomas Zwiefelhofer versprochen, diese Thematik einer Lösung zuführen und die gänzliche Verfassungskonformität herstellen zu wollen. Knapp fünf Jahre sind seither vergangen - ohne erkennbare Weiterentwicklung. Dass nun mittels einer Motion Nägel mit Köpfen gemacht werden sollen, ist unter diesem Aspekt verständlich.

Bei dieser sensiblen Thematik erscheint mir der Zeitaspekt jedoch sekundär. Wichtiger ist meines Erachtens, dass eine Lösung gefunden wird, mit welcher rechtlich keine Unsicherheiten offengelassen werden. Für die Motionäre ist heutige Regelung zu Recht ein verfassungsrechtlich problematisches Gesetz. Wir sollten sicher sein, dass wir ein verfassungsrechtlich problematisches Gesetz nicht durch ein neues verfassungsrechtlich problematisches Gesetz ersetzen. Diese Sicherheit wäre mit einem Postulat mehr gewährleistet als mit einer Motion, auch wenn dies unter Umständen zu einer zeitlichen Verzögerung führen würde.