Sonntag, 17. Juni 2018

Doppelte Staatsbürgerschaft

Zwischenlösungen müssen untersucht werden

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 17. Juni 2018

Der Vorlage der Regierung zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft war ein enger Rahmen gesetzt. Mittels einer Motion wurde ihr der Auftrag gegeben, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit welcher die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt wird. Die Regierung musste sich an diesen Auftrag halten, weshalb Zwischenlösungen nicht näher untersucht wurden. Eine solche wäre bsp. die in Deutschland diskutierte Optionspflicht, bei welcher die doppelte Staatsbürgerschaft nur auf Zeit zugelassen wird. Die Nachkommen der Doppelstaatsangehörigen haben sich dabei bei Erreichung der Volljährigkeit für ein bestimmtes Bürgerrecht zu entscheiden. Auch andere Mittelwege konnten so nicht untersucht werden. Gerade bei einem Thema von solch hoher staatspolitischer und emotionaler Bedeutung erachte ich es als zwingend, dass alle Möglichkeiten inkl. Vor- und Nachteile transparent dargelegt werden, damit der Landtag aufgrund gesamtheitlicher Untersuchungen die Entscheidung treffen kann. Nur auf Basis des vorliegenden Berichts mit der Fokussierung auf nur eine Möglichkeit, sollte eine solch weitreichende Entscheidung nicht getroffen werden. Unabhängig davon, ist es für mich zwingend erforderlich, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nur über eine Volksabstimmung eingeführt werden darf.

Samstag, 5. Mai 2018

Langsamverkehrsbrücke Vaduz-Buchs

Hat Daniel Risch den Landtag
bewusst getäuscht?

Gemeinsamer Standpunkt mit Fraktionskollege Johannes Hasler


Johannes Hasler und ich
waren die beiden einzigen
FBP-Fraktionsmitglieder, welche

 letzten Oktober die
Langsam
verkehrsbrücke ablehnten.
Der Landtag genehmigte letzten Juni mit 19 Stimmen den Verpflichtungskredit zum Bau einer Langsamverkehrsbrücke zwischen Buchs und Vaduz. Von Seiten der FBP-Fraktion sprachen wir uns gegen diesen Verpflichtungskredit aus. Obwohl unsere ablehnenden Argumente gehört und auch verstanden wurden, konnten wir eine Mehrheit des Landtages nicht überzeugen. Dies vor allem deshalb, da gemäss Bericht und Antrag der Regierung der Kanton St. Gallen, die Stadt Buchs sowie die Gemeinde Vaduz entsprechende Finanzmittel bereits gesprochen hätten und der Landtag somit das letzte Gremium sei, welches dem Projekt zustimmen müsse. Die Regierung schreibt hierzu in ihrem Bericht: «Mittlerweile haben sowohl der Kanton St. Gallen wie auch die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz dem Finanzierungsschlüssel zugestimmt und die entsprechenden Finanzmittel gesprochen. Ausstehend ist einzig noch die Finanzierungszusage durch das Land Liechtenstein.» Verschiedene Abgeordnete sahen sich deshalb veranlasst, den Kredit zu genehmigen. Hierzu gehörte beispielsweise VU-Fraktionssprecher Günther Vogt, der sagte: «Der einzige Grund für die Zustimmung zu diesem Projekt ist für mich nicht der Standort, sondern der Umstand, dass nur die Finanzierungszusage von Liechtenstein noch offen ist und dass alle anderen Zusagen vom Kanton St. Gallen, der Gemeinde Buchs und Vaduz für dieses Projekt bereits gesprochen wurden.» Verschiedene weitere Abgeordneten von VU, Freien Liste und FBP betonten dieses Faktum in ihren Voten, wie unter anderem Patrik Risch (FL), der ausführte: «Alle involvierten Parteien, also die Stadt Buchs, die Gemeinde Vaduz und der Schweizer Bund, haben bereits zugestimmt. Es fehlt nur noch das grüne Licht von uns.» Auch Frank Konrad (VU) ging darauf ein. Er betonte: «Dazu kommt, dass der Kanton St. Gallen, die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz bereits entschieden haben, die Investitionskosten gemäss Finanzierungsschlüssel einzubringen.»


Ausführungen von Daniel Risch sind falsch

Es wurde nun bekannt, dass diese Ausführung der Regierung, dass alle anderen Partner bereits zugestimmt hätten und die Finanzen einbringen würden, nicht der Wahrheit entsprach. Der Gemeinderat von Vaduz genehmigte den Verpflichtungskredit für dieses Bauprojekt in seiner Sitzung vom 13. März 2018, als rund 10 Monate nach dem Bericht der Regierung. Bei der Stadt Buchs wurde der Investitionsbetrag in das Investitionsbudget 2018 aufgenommen, welches sogar im Rahmen einer Bürgerversammlung genehmigt werden muss. Am 27. November 2017, also ein knappes halbes Jahr nach dem Bericht der Regierung, genehmigten die Bürgerinnen und Bürger von Buchs das Investitionsbudget 2018 und somit auch den Kredit für die Langsamverkehrsbrücke. Es ist augenscheinlich, dass die Ausführungen der Regierung in ihrem Bericht und Antrag zum Bau dieser Brücke falsch waren.


Entschuldigung hätte von Grösse gezeugt

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage von dieser Woche versucht sich Vizeregierungschef Daniel Risch mit fadenscheinigen Gründen zu rechtfertigen. Er betonte, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Landtags über den Verpflichtungskredit von Vaduz und Buchs die Beschlüsse vorliegen, «dass die nötigen Kosten in die Investitionsrechnung eingestellt werden». Dem mag so sein, aber bewilligt und gesprochen wurden diese Kosten noch von keinem Gremium, weder vom Gemeinderat von Vaduz noch von der Bürgerversammlung Buchs. Somit ist seine Aussage, dass die Partner «die entsprechenden Finanzmittel gesprochen» hätten falsch und irreführend. Es hätte von Grösse gezeugt, wenn sich Vizeregierungschef Daniel Risch beim Landtag für diese Falschinformationen entschuldigt und Besserung gelobt hätte. Dagegen versuchte er sich zu rechtfertigen, obwohl die Falschinformationen nicht zu leugnen sind. Somit steigt bei uns der Verdacht, als ob Daniel Risch den Landtag bewusst falsch informieren wollte, um eine Mehrheit zu erreichen. Denn - wenn man die Voten der Abgeordneten nachliest - darf zumindest hinterfragt werden, ob die Langsamverkehrsbrücke trotzdem eine Mehrheit gefunden hätte.

Mittwoch, 28. März 2018

Schweizer Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte

Bei den Betroffenen geht es teilweise um Existenzen

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zur Interpellationsbeantwortung Besteuerungspraxis Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte

Die Interpellationsbeantwortung zur Besteuerungspraxis von Spitalangestellten und BZB-Lehrkräften bringt meines Erachtens eines deutlich zum Vorschein: Das Ansehen Liechtensteins in der Schweiz und die Bereitschaft der Schweiz und der angrenzenden Kantone, auf unsere Bedürfnisse einzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden, hat abgenommen. Auch wenn es hypothetisch ist, so glaube ich, dass diese Thematik vor 20 oder 30 Jahren anders gelöst und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung, mit welcher sich auch die Betroffenen einverstanden erklären hätten können, gefunden worden wäre.

Wir sind nicht unschuldig, dass die Reputation unseres Landes bei unserem wichtigsten Partner Schweiz und seine Hilfsbereitschaft abgenommen haben. Zu oft haben wir ihn während den letzten Jahren und Jahrzehnten vor den Kopf gestossen. Telekommunikation, Finanzplatzstrategie, Spitalpolitik, Gesundheitspolitik sind nur ein paar Bereiche, bei welchen es zu Meinungsverschiedenheiten kam. Dass wir hierbei in einer schlechteren Position sind und wir mehr auf die Schweiz angewiesen sind als die Eidgenossenschaft auf uns, liegt auf der Hand. Die Folgen bekommen wir nun zu spüren unter anderem mit dem klaren Nein, die Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte aus Liechtenstein anders zu gestalten als für die eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Dieses Nein wurde in Stein gemeisselt, obwohl unsere Versicherten bzw. Krankenkassen jährlich mehrere Millionen für ambulante wie stationäre Leistungen den Schweizer Leistungserbringern oder Spitälern überweisen. Das zählt alles nicht, der Kanton St. Gallen hat die rechtliche Möglichkeit, sein Besteuerungsrecht auch ohne Zustimmung Liechtensteins durchzusetzen und tut dies auch. Dass mit der Vereinbarung verhindert werden konnte, dass eine rückwirkende Anwendung der Besteuerungspraxis eingeführt wurde und sie erst ab 2018 zum Tragen kommt, ist zwar positiv und kann als kleines Entgegenkommen bewertet werden, löst aber das Problem der Betroffenen in keiner Art und Weise.

Die Folgen haben die betroffenen Abreitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu tragen, welche Einkommensverluste bis zu 20 Prozent hinnehmen müssen. Dass sie sich als Opfer einer gescheiterten Verhandlungsführung fühlen, kann und darf ihnen nicht übelgenommen werden. Sie sind schliesslich die Leidtragenden dieser Politik.

Keine Frage, der Regierung sind die Hände gebunden. Verhandlungen werden zwar von der Schweiz nicht konsequent abgelehnt, doch die im Vaterland publizierte Aussage des Mediensprechers des eidgenössischen Finanzdepartements (Zitat) «Sollte Liechtenstein ein Gesuch auf Neuverhandlungen stellen, wird die Schweiz dieses, wie es den freundnachbarschaftlichen Gepflogenheiten entspricht, prüfen» (Zitat Ende) bedeutet nichts anderes als eine freundlich formulierte Absage. Man kann nicht mit jemandem verhandeln, der nicht zum Verhandeln gewillt ist. Somit lässt sich an der Ausgangsituation nichts ändern.

Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass den betroffenen Personen nicht geholfen werden kann. Ich finde es befremdend, wie jeder Wunsch und jede Aufforderung zu helfen mit dem Verweis, man könne nichts machen, das sei die Angelegenheit der Schweiz, abgetan wird. Das ist mir zu wenig.

Wurde versucht, den betreffenden Personen andere Anstellungsverhältnisse in Liechtenstein oder bei Spitälern, bei welchen unser Land noch zu den Eigentümern zählt, zu vermitteln? Könnten einige der betreffenden Personen beim Landesspital, bei Leistungserbringern oder bei der Augenklinik Reis, bei der Familienhilfe oder in Pflegeheimen einer Arbeit nachgehen? Wurde von Seiten der Regierung das Gespräch mit diesen Institutionen gesucht, um abzuklären, ob Bedarf besteht? Wurde mit den Verantwortlichen des Ostschweizer Kindespitals Kontakt aufgenommen, ob es Bedarf gibt, die eine oder andere betroffene Person, welche in der Kinder- und Säuglingsabteilung in Grabs tätig ist, zu übernehmen? Wurde mit heimischen Bildungsinstitutionen das Gespräch gesucht, um die Betroffenen BZB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit einer Beschäftigung zu geben?

Meines Erachtens reicht es nicht, mit dem Finger auf die Böse Schweiz bzw. den bösen Kanton St. Gallen zu zeigen, welche die Schuld für diese neue Besteuerungspraxis tragen. Das mag richtig sein, doch damit ist den Betroffenen nicht geholfen. Und deshalb erwarte ich, dass die Regierung ihre Hilfe verstärkt, mit den Betroffenen das Gespräch sucht und Lösungsmöglichkeiten evaluiert und abklärt, ob bei heimischen Institutionen Bedarf besteht, die eine oder andere Person zu übernehmen. Eine passive Haltung ist meines Erachtens hier fehl am Platz.

Bei den Betroffenen geht es Teilweise um Existenzen, um ein Abrutschen in die Sozialhilfe, was diese unbedingt verhindern möchten. Es betrifft auch Alleinerziehende, welche eh schon jeden Franken zwei Mal umdrehen müssen und diese Einnahmeneinbussen vor erhebliche Probleme stellen. Das darf nicht vergessen werden. Liechtenstein hat in der Vergangenheit bei solchen Schicksalen, in welche Personen ohne eigenes Verschulden geraten sind und die auch teilweise politisch begründet sind, immer Hand gereicht. Dabei denke ich beispielsweise nur an den Konkurs einer Schreinerei im Jahr 2013, als das Land einen Millionenbetrag einschoss, um den Fehlbetrag in der Pensionskasse auszugleichen. Die Politik ist nicht nur für das Land, sondern auch für seine Bevölkerung verantwortlich, dies sollte bei diesem Thema bedacht werden.

Cyber-Mobbing

Ziel muss sein, Cyber-Mobbing zu verhindern

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Postulat präventiver Massnahmen gegen Cyber-Mobbing in den Liechtensteiner Lehrplan

Vor knapp zwei Monaten hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet. In diesem schlägt sie vor, den Straftatbestand von Cyber-Mobbing ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und die österreichische Vorlage, welche aus dem Jahr 2016 stammt, zu adaptieren. Ich befürworte, dass die Regierung das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand Cyber-Mobbing erweitert. Ich befürworte auch die vorgeschlagenen Strafrahmen, welche neben Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder bei einem Selbstmord bzw. Selbstmordversuch des Cyber-Mobbing-Opfers bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen können.

Diese vorgeschlagenen Strafrahmen mit den möglichen Freiheitsstrafen belegen, dass es sich bei Cyber-Mobbing nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Es ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem, welches verbreiteter zu sein scheint, als uns allen lieb sein kann. Das Departement Angewandte Psychologie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat 2016 zusammen mit der Swisscom zum wiederholten Male die Jugend, Aktivitäten, Medien Studie (JAMES) durchgeführt. Dabei handelt es sich um repräsentative Umfrage, mit welcher über 1000 Jugendliche aus allen Schweizer Landesteilen und Sprachregionen schriftlich befragt wurden. Im Factsheet zu Cyber-Mobbing der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften kann hierzu nachgelesen werden:

"21 Prozent der Schweizer Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren gaben in der repräsentativen JAMES-Studie 2016 an, dass sie im Internet (z. B. Facebook) schon einmal fertiggemacht wurden. 12 Prozent der Jugendlichen haben erlebt, dass im Internet Falsches oder Beleidigendes öffentlich über sie verbreitet wurde. Dass Fotos oder Videos ohne ihre Zustimmung ins Internet gestellt wurden, gaben 33 Prozent der Jugendlichen an. 35 Prozent davon haben dies als störend empfunden. Gemäss der Schweizer Studie von EU Kids Online sind fünf Prozent der 9- bis 16-jährigen online gemobbt worden. Die meisten Eltern waren sich nicht bewusst, dass ihr Kind gemobbt worden war, bei Knaben ist dieser Anteil zudem deutlich höher."
Diese Zahlen lassen aufhorchen und dass die Folgen von Cyber-Mobbing gravierend sein können, hat uns spätestens der Selbstmord einer 13-jährigen in der Schweiz von Spätsommer letzten Jahres deutlich gemacht.

Die von der Regierung vorgeschlagene Strafbestimmung zielt in die richtige Richtung. Doch reicht sie, um sich diesem Problem anzunehmen? Wenn dieser Artikel im Strafgesetzbuch zur Anwendung gelangt, ist es leider schon zu spät. Dann hat Cyber-Mobbing bereits stattgefunden, dann gibt es bereits schon ein Opfer und einen Täter. Zu den Aufgaben der Politik gehört nicht nur Gesetze zu schaffen, mit welchen strafbare Handlungen dementsprechend sanktioniert werden, sondern auch Massnahmen vorzuschlagen und einzuleiten, mit welchen strafbare Handlungen vermieden werden. Das Ziel muss sein, Cyber-Mobbing zu verhindern, damit der neue Straftatbestand des Strafgesetzbuches gar nicht zu Anwendung kommen muss. Und bei diesem Punkt setzt dieses Postulat an.

Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, wie dem im Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorgeschlagenen neuen Straftatbestand des Cyber-Mobbings auch im Liechtensteiner Lehrplan (LiLE) konsequent Rechnung getragen werden kann und wie eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen, die sich diesem Thema annehmen, ausgestaltet sein könnte.

Die Postulanten stellen mit diesem Antrag keine Forderungen auf, sondern möchten die Regierung mittels eines Prüfauftrages dazu anhalten, sich verstärkt mit dem Thema Cyber-Mobbing auseinanderzusetzen und dem Landtag darzulegen, welche präventiven Massnahmen eingeleitet und umgesetzt wurden und welche noch umgesetzt werden könnten. Die Regierung wird eingeladen Bericht darüber abzulegen, ob die Zahlen der JAMES-Studie auch für Liechtenstein Gültigkeit haben und welche Erfahrungen die Liechtensteiner Schulen mit dem Thema Cyber-Mobbing machten. Darüber hinaus möchten die Postulanten abklären, ob eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen möglich wäre und ob dies Sinn machen würde. Es ist nicht neu für unser Land, dass der Staat mit privaten Vereinen zusammenarbeitet und mittels Leistungsvereinbarung Aufgaben abgibt, der Bereich ausserhäusliche Kinderbetreuung und der Verein Kindertagesstätten ist das beste Beispiel, dass so ein Konstrukt funktionieren kann. Ob es beim Thema Cyber-Mobbing ebenfalls sinnvoll ist, beispielsweise mit dem Verein kinderschutz.li zusammenzuarbeiten, möchten die Postulanten mit diesem Prüfauftrag abklären lassen.

Mir ist bewusst, dass bei uns im Land bereits einiges gemacht wird.

Beispielsweise hat die Regierung im Jahre 2014 die Fachgruppe Medienkompetenz eingesetzt, in welcher das Schulamt, die Datenschutzstelle und das Amt für soziale Dienste Einsitz haben. Sie ist beispielsweise die Ansprechstelle für den Umgang mit Neuen Medien oder koordiniert und unterstützt Institutionen und Multiplikatoren bei der Organisation von Fortbildungen oder Veranstaltungen.

Darüber hinaus ist mir auch bekannt, dass der Lehrplan 21 in der Schweiz den Bereich ‘Medien und Informatik’ beinhalten soll. Diesbezüglich sollen Schülerinnen und Schüler die Folgen medialer und virtueller Handlungen erkennen und benennen können. Auch über Erfahrungen in ihrer unmittelbaren Umwelt, über Medienerfahrungen sowie Erfahrungen in virtuellen Lebensräumen sollen sich die Schülerinnen und Schüler austauschen können. Chancen und Risiken der Mediennutzung und die Konsequenzen für das eigene Verhalten sollen sie ebenso benennen können wie die Auswirkungen des eigenen Verhaltens in den sozialen Netzwerken auf das reale Leben. Da der Lehrplan 21 eine Grundlage für die Liechtensteiner Lehrplan (LiLe) bildet, gehe ich davon aus, dass diese und ähnliche Themen auch in den Liechtensteiner Lehrplan Eingang finden werden.

Bei der Aufzählung, was in unserem Land diesbezüglich schon alles gemacht wird, darf auch die sehr gute Arbeit der Schulsozialarbeit Liechtenstein nicht unerwähnt bleiben. Zu ihrem Angebot gehören neue Medien in der ersten Schulstufe ebenso dazu wie Cyber-Mobbing in der zweiten Schulstufe. Ich bin überzeugt, dass diese Arbeit präventiv wirkt und sehr hilfreich ist, aber gemäss Angebotsdarstellung der Sozialarbeit Liechtenstein im Internet spielen beide Bereiche - Neue Medien wie Cyber-Mobbing - in der 3. und 4. Schulstufe keine Rolle mehr bzw. gehören nicht mehr zum Angebot.

Einige von Ihnen werden sich nun fragen, ob es dieses Postulat überhaupt noch braucht, wenn in unserem Land schon einiges installiert und umgesetzt wurde. Ich beantworte diese Frage mit einem klaren Ja.

Ich bin der Ansicht, dass es dieses Postulat trotzdem braucht und ich bin der Ansicht, dass es auch wichtig ist, dass es an die Regierung überwiesen wird. Und dies aus mehreren Gründen:

1.) Dieses Postulat steht in keinem Widerspruch zu irgendeiner Massnahme, welche von der Regierung in den vergangenen Jahren eingeleitet wurde. Mittels der Postulatsbeantwortung bekommt die Regierung die Möglichkeit, dem Landtag transparent darzulegen, was die Regierung alles gegen Cyber-Mobbing unternimmt und welche Ergebnisse und Fortschritte aus diesen Aktivitäten resultierten.

2.) Der neue Liechtensteiner Lehrplan ist noch nicht in Kraft. Er befindet sich momentan in Ausarbeitung. Bis Juli dieses Jahres soll ein Entwurf vorliegen, der auf breiter Ebene abgestützt sei, wird das Schulamt im September 2017 zitiert. Somit besteht die Möglichkeit, dem Landtag transparent und detailliert zur Kenntnis zu bringen, wie dem neuen Straftatbestand Cyber-Mobbing auch im Liechtensteiner Lehrplan konsequent Rechnung getragen werden soll. Die Postulanten erachten es als zweckmässig, auch über den Lehrplan Schüler wie Eltern über die Gefahren des Internets und des Cyber-Mobbings aufzuklären, wie sie in ihrer Begründung schreiben. Dass es Unterschiede zwischen dem Schweizer Lehrplan 21 und dem Liechtensteiner Lehrplan geben kann, schliesst Schulamtsleiter Arnold Kind im September 2017 nicht aus. In der Medienmitteilung kann nachgelesen werden:
"’Es ist unser Ziel, die Abweichungen zum Lehrplan 21 so gering als möglich zu halten’, betonte Schulamtsleiter Arnold Kind. ‘Anpassungen werden nur vorgenommen, wenn sie wirklich notwendig sind und Fachbereiche betreffen, in welchen den spezifischen Gegebenheiten des Landes Rechnung getragen werden muss.’ Ein Aspekt, der bei den Anpassungen berücksichtigt werden muss, ist die zur Schweiz abweichende Schulstruktur mit fünf Jahren Primarschuldauer, die in Liechtenstein unverändert bleibt."
Sind Neue Medien und Cyber-Mobbing ein Fachbereich, bei welchem spezifischen Gegebenheiten des Landes Rechnung getragen muss? Welche Auswirkungen hat die abweichende Schulstruktur zwischen der Schweiz und Liechtenstein auf den Bereich Medien und Informatik? Diese und andere Fragen stellen sich in Bezug auf die Umsetzung von Medien und Informatik in den Liechtensteiner Lehrplan. Wenn der Landtag darauf einwirken möchte, dass Cyber-Mobbing und Neue Medien im Lehrplan eine besondere Stellung erhalten sollen, ist jetzt, während der neue Lehrplan ausgearbeitet wird, der richtige Zeitpunkt, darauf einzuwirken. Ist der Lehrplan einmal verabschiedet oder in Kraft, ist es dafür zu spät.

3.) Die Postulanten bitten darzulegen, welche Massnahmen zur Aufklärung über die Gefahren des Internets und des Cyber-Mobbings in den einzelnen Primar- und weiterführenden Schulen eingeleitet und umgesetzt wurden. Darüber hinaus möchten die Postulanten mehr über die Verbreitung von Cyber-Mobbing an den Liechtensteiner Schulen erfahren, weshalb sie eine Übersicht über bekannt gewordene Fälle und die Massnahmen, welche dadurch von den Schulen eingeleitet wurden, erwarten. Diese Informationen sind grundlegend, damit der Landtag eine Einschätzung darüber erhält, ob die hohen Prozentzahlen der repräsentativen Schweizer JAMES-Studie auch für Liechtenstein Gültigkeit haben, wie weit verbreitet Cyber-Mobbing in Liechtenstein ist und was die einzelnen Schulen alles dagegen unternehmen. Diese Informationen sind wichtig, um einschätzen zu können, ob präventiv genügend getan wird und ob die eingeleiteten und umgesetzten Massnahmen auch ihre gewünschte Wirkung erzielen. Ohne diese Informationen wird sich der Landtag nie fundiert und auf Basis von Fakten mit diesem Thema auseinandersetzen können. Alleine schon deshalb erscheint es mir wichtig, dass dieses Postulat an die Regierung überwiesen wird.

Und 4.) geben die bisher eingeleiteten Massnahmen keine Auskunft darüber, ob es sinnvoll wäre, mit privaten Institutionen zusammenzuarbeiten, um sich diesem Thema verstärkt und vertieft anzunehmen. In Liechtenstein widmet sich in erster Linie der Verein Kinderschutz.li dem Thema Internetnutzung und Cyber-Mobbing. Unter dem Titel ‘Kinder stark machen’ schlägt der Verein vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen verschiedene Präventionsprojekte vor. Einige Gemeinden haben sich dazu entschlossen, mit diesem Verein zusammenzuarbeiten. An den Primarschulen Schaan und Balzers wird das Projekt ‘Kinder stark machen’ umgesetzt. An den Primarschulen Vaduz und Triesen werden nur Teile davon angeboten. Die Real- und Sportschule Schaan plant dieses Jahr ein Mobbingprojekt anzubieten. Die Postulanten bitten die Regierung darzulegen, ob und falls möglich wie dieses Präventionsprojekt des Vereins ‘kinderschutz.li’ in den LiLe integriert, wie die Zusammenarbeit mit Land und Gemeinden ausgebaut und wie eine etwaige Leistungsvereinbarung ausgestaltet werden könnte. Darüber hinaus erwarten die Postulanten, dass die Regierung ausführt, welche finanziellen und personellen Auswirkungen sowohl der Abschluss einer solchen Leistungsvereinbarung als auch die definitive Übernahme von Medienerziehung und Medienreflexion in den LiLe mit sich brächten.

Mit diesem Themenblock möchten die Postulanten Abklärungen einleiten, mit welchen geprüft werden soll, ob eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen bei dieser Thematik Vorteile bringen würde und wie die Präventionsarbeit ausgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden verstärkt werden könnte. Dieser Themenblock weist in die Zukunft und möchte weitere präventive Massnahmen prüfen lassen. Auch das steht in keinem Widerspruch zu den bereits umgesetzten Massnahmen. Und wie bereits erwähnt, ist eine solche Zusammenarbeit in unserem Land nicht Neues, sie ist bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung bereits gang und gäbe.

Ich bitte Sie geschätzte Abgeordnete, dieses Postulat an die Regierung zu überweisen. Es stellt keine Forderungen auf und es werden damit auch keine Nägel mit Köpfen gemacht. Es hat den Zweck, dass sich die Regierung vertieft mit diesem Thema beschäftigen und dem Landtag berichten soll, wie es in Liechtenstein um die Thematik Cyber-Mobbing bestellt ist und was alles unternommen werden könnte, um präventiv zu handeln.

Cyber-Mobbing ist weltweit ein zunehmendes Problem und Cyber-Mobbing darf auch nicht mit Mobbing auf dem Pausenplatz oder im Klassenzimmer verglichen werden. Es hat eine ganz andere Dimension und Reichweite. Bei Cyber-Mobbing kommt erschwerend hinzu, dass es nicht mit dem Verlassen des Klassenzimmers oder Arbeitsplatzes endet. Für Betroffene ist besonders schmerzhaft, dass Cyber-Mobbing rund um die Uhr stattfinden kann und dem Opfer keine Rückzugsmöglichkeit bleibt. Verunglimpfungen erreichen online rasch ein grosses Publikum und hinterlassen im Internet langfristig Spuren. Einmal im Netz verbreitet, können beleidigende Inhalte nur sehr schwer wieder entfernt werden.

Die Folgen können verheerend sein, wie der Selbstmord eines 13-jährigen Mädchens im Augen führte. Rund 80 Prozent der 13 bis 16-Jährigen haben laut einer EU-Studie ein Profil bei einem sozialen Netzwerk. Weil die Jugendlichen im Internet andere Inhalte und Seiten konsultieren als die Erwachsenen, merken Eltern und Lehrer lange nichts von Cyber-Mobbing. Forderungen, die Medienkompetenz in den Lehrplänen besser zu verankern, werden immer lauter. Wir sollten uns davor nicht verschliessen und uns intensiv damit beschäftigen. Dies können wir nur, wenn wir Zahlen, Fakten, Daten und Verbesserungsvorschläge erhalten. Zahlen, Fakten, Daten und Verbesserungsvorschläge bekommen wir aber nur, wenn wir das Postulat an die Regierung überweisen. Ein Nein zur Überweisung bedeutet, dass sich der Landtag bei diesem Problem zurückziehen möchte und es gänzlich der Regierung überlassen will, wie unser Land mit Cyber-Mobbing umgehen soll. Dies möchte ich nicht, da Cyber-Mobbing meines Erachtens ein zu ernstes Problem ist, als dass sich der Landtag nur zurücklehnt und passiv bleibt. Abwarten und Tee trinken ist meiner Ansicht nach bei diesem Thema die falsche Strategie. Ein höherer Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Cyber-Mobbing sollte es uns Wert sein, Informationen zu erhalten und proaktiv mit der Regierung zusammen diesem neuen Straftatbestand präventiv zu entgegnen.

Dienstag, 27. März 2018

Medienförderung

Objektivität und Neutralität zur obersten Prämisse der Medienförderung machen 

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Postulat Medienförderung

Die Freie Liste möchte mit ihrem Postulat zur Medienförderung der Regierung zwei gänzlich verschiedene Aufträge erteilen. Zum einen soll die Wirksamkeit der Medienförderung in Bezug auf Medien- und Meinungsvielfalt überprüft sowie Vorschläge unterbreitet werden, wie die Medien- und Meinungsvielfalt sowie die Unabhängigkeit, Neutralität, Objektivität und Qualität der Medienunternehmen verbessert werden kann.

Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Diesen Auftrag unterstütze ich explizit, mehr noch: Wenn es um Medienförderung geht, ist er sogar zwingend notwendig. Zudem ergänzen sich in diesem Punkt die Interpellation der FBP-Fraktion und das Postulat der Freien Liste. Denn es geht nicht nur um eine Verbesserung, sondern auch um die Frage, wie Neutralität, Objektivität und Qualität gemessen und Unabhängigkeit hergestellt werden kann. Diesen Themen widmet sich die Interpellation in den Frageblöcken drei und fünf. Auch gegen die im Auftrag erwähnte Überprüfung der Wirksamkeit der Medienförderung in Bezug auf Medien- und Meinungsvielfalt ist nichts einzuwenden. Auch bei diesem Thema ergänzen sich Interpellation und Postulat, da sich der Fragenkomplex vier der Interpellation damit befasst.

Alleine schon wegen diesen Synergien spreche ich mich dafür aus, dass die Regierung - sollte das Postulat überwiesen werden - die Interpellationsbeantwortung und die Postulatsbeantwortung mittels eines Berichtes beantwortet, mit welchem eine gesamtheitliche Übersicht zur Entwicklung des Medienstandortes und zur Medienförderung dargelegt wird.

Zum anderen möchten die Postulanten, dass die Regierung mindestens eine repräsentative Volksbefragung bezüglich der Medienlandschaft in Liechtenstein in Auftrag gibt, um Aufschlüsse zu Finanzierungsvorstellungen, Qualitätsansprüchen, Konsumgewohnheiten und Weiterentwicklungsvorstellungen der Mediennutzer zu erfahren. Dieser zweite Teil des Auftrags bereitet mir Kopfzerbrechen. Weshalb soll gerade beim Thema Medien eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben werden und weshalb wurde eine solche Umfrage beispielsweise nicht bei der Spitalfrage, bei der Schulbautenstrategie oder bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefordert? Was erhoffen sich die Postulanten aus dieser repräsentativen Umfrage? Ich glaube nicht, dass dies zielführend ist und irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass sich auch die Postulanten nicht sicher waren, ob dieser Auftrag sinnvoll ist oder nicht. Anders kann ich mir nicht erklären, dass zusätzlich zur repräsentativen Umfrage ein Fragebogen an alle Interessierten Personen versandt werden soll. Was bezwecken die Postulanten damit? Es kommt mir so vor, als ob die Freie Liste Angst vor den Ergebnissen der repräsentativen Umfrage hat, weil sie ihren medienpolitischen Vorstellungen nicht entsprechen könnten. Deshalb soll zusätzlich noch einigen Parteimitgliedern oder medienpolitisch gleichdenkenden Personen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Meinung kund zu tun, um die unangenehmen Resultate der repräsentativen Umfrage in ihrer Gewichtung zu schmälern. So, meine Herren von der Freien Liste, geht es nicht. Einer repräsentativen Umfrage wird nicht aus Spass das Attribut repräsentativ zuerkannt. Eine repräsentative Umfrage bringt ausschlaggebende, entscheidende, relevante und massgebende Resultate zum Vorschein, wie die Bevölkerung über ein Thema denkt. Eine solche Umfrage darf nicht durch die Befragung einer subjektiv positionierten Interessensgruppe geschmälert oder hinterfragt werden. Aus diesem Grunde würde ich mir wünschen, dass die von der Freien Liste im Auftrag gewählte Formulierung «mindestens eine repräsentative Volksbefragung» abgeändert wird. Wenn überhaupt, dann braucht es nur eine repräsentative Umfrage und nicht mindestens eine, wie die Freie Liste schreibt. Es darf nicht sein, dass eine repräsentative Umfrage schon in ihrem Auftrag abgeschwächt und die Bedeutung der Ergebnisse geschmälert werden soll.

Sollte das Postulat in dieser Form überwiesen werden, bitte ich die Regierung, von einem zusätzlichen Versand von Fragebogen abzusehen und für die repräsentative Umfrage ein angesehenes Schweizer Meinungsforschungsunternehmen zu beauftragen. Eine Internetumfrage mit Mehrfachteilnahmen reicht hier nicht und wäre auch nicht repräsentativ.

Von Interesse bei diesem Postulat ist nicht nur der Auftrag, sondern auch Teile der Begründung, mit welcher die Freie Listen einen tiefen Einblick in ihre medienpolitische Ideologie gibt.

Die Freie Liste möchte eine öffentlich-rechtliche Stiftung für ein einziges Liechtensteiner Medienunternehmen gründen. Dieser Vorschlag ist gleichbedeutend mit der Abschaffung der freien Marktwirtschaft im massenmedialen Printbereich und dem Ende der Pressevielfalt in unserem Land. Eine solche öffentlich-rechtliche Stiftung würde über kurz oder lang das Ende der Vaduzer Medienhaus AG und der Liechtensteiner Volksblatt AG bedeuten. Der Werbe- und Inseratepool in Liechtenstein ist schon für zwei Tageszeitungen zu klein. Nun soll zusätzlich eine staatlich finanzierte Tageszeitung ins Leben gerufen werden, die objektiv und neutral ist und alle Parteien gleichbehandelt. Marx und Engels oder meinet wegen auch Putin hätten die grösste Freude an diesem Vorschlag. Mehr Kommunismus im Pressebereich geht nun wirklich nicht.

Meines Erachtens müssen wir genau das Gegenteil tun. Um die Meinungs- und Medienvielfalt aufrecht zu erhalten, müssen wir die Medienförderung auf gänzlich andere bzw. neue Grundlagen stellen. Objektivität und Neutralität sollten zur obersten Prämisse der Medienförderung gemacht werden. Wie Objektivität und Neutralität gemessen werden kann, wird in der Interpellation befragt. Es gibt auch einfache Kriterien, welche die Gestaltung und Gewichtung von Medieninhalten betreffen. Sechs Seiten über einen Parteitag der einen Partei und eine halbe oder viertel Seite über Parteitage der anderen Parteien haben nichts mit Objektivität und Neutralität zu tun. Solche Beispiele liessen sich noch einige anführen. Es geht nicht darum, den Journalisten vorzuschreiben, was sie zu schreiben haben, sondern es geht in erster Linie um Gewichtung und Darstellung, um Fotoauswahl und Platzierungen von Berichten und um die Auswahl über was berichtet wird. Und um diesbezüglich den Medienhäusern grösste mögliche Freiheit zu geben, ist es wichtig und meines Erachtens zwingend, dass politischen Parteien oder sich in ihrem Besitz befindenden Stiftungen untersagt wird, sich gänzlich oder in Teilen an Massenmedien zu beteiligen. Wie das umgesetzt werden kann und welche Auswirkungen solch ein Verbot hätte, wird ebenfalls in der Interpellation befragt.

Journalismus als 4. Gewalt des Staates soll die Politik kontrollieren, weshalb den Medien in der anerkannten Kommunikationslehre eine Kritik- und Kontrollfunktion zuerkannt wird. Diese Kontrolle wird ad absurdum geführt, wenn der Kontrolleur Angestellter des zu kontrollierenden ist. Das kann nicht funktionieren, weshalb Medien bzw. Journalismus und Politik strikt zu trennen sind. Sie müssen sicher ergänzen, dürfen aber nicht miteinander verheiratet sein.

Mich stört es, wenn unser Land bei der Rangliste der Pressefreiheit 2017 von Reporter ohne Grenzen auf Rang 32 geführt wird - hinter Südafrika und vor Chile. Demgegenüber belegen die anderen deutschsprachigen Staaten die Ränge 7 Schweiz, 11 Österreich, 15 Deutschland und 16 Luxemburg. Ich bin überzeugt, dass diese schlechte Bewertung auch mit der gänzlichen oder partiellen Eigentümerschaft von Parteien bei Tageszeitungen zu tun hat.

Im Jahre 2014 belegten wir bei dieser Bewertung von Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen noch den sechsten Rang - hinter Andorra und vor Dänemark. Allein diese massive Abwertung unserer Pressefreiheit innerhalb von nur vier Jahren belegt, dass wir in Bezug auf die Pressefreiheit den Anschluss an die internationalen Normen verpasst haben und Nachholbedarf besteht.

Die Freie Liste schreibt in der Begründung auch, dass die beiden Tageszeitungen allen im Landtag vertretenen Parteien einmal pro Woche die Seite 3 kostenlos zur Verfügung stellen soll. Geschätzte Herren der Freien Liste, sie können heute schon so oft sie wollen die Seite 3 der beiden Tageszeitungen für ihre Inhalte zur Verfügung gestellt erhalten. Ich bin überzeugt, dass beide Medienhäuser ihnen sehr gute Angebote unterbreiten werden. Zu verlangen, diese Seite einmal wöchentlich gratis zu erhalten, schiesst über das Ziel hinaus. Ich kann Ihnen sagen, dass die FBP ihre im Volksblatt publizierten Inhalte wie Termine und dergleichen oder für die Standpunkte von Abgeordneten oder Parteienvertreter vergütet und ich weiss auch, dass die VU ihre neue Samstagsseite von der Vaduzer Medienhaus AG nicht kostenlos erhält. Sie irren, wenn Sie meinen, dass VU und FBP das Vaterland bzw. das Volksblatt kostenlos für die Verbreitung ihrer Texte und Inhalte nutzen kann. Das war vielleicht vor 30 Jahren noch so, gehört aber - zumindest was das Volksblatt und die FBP betrifft - schon lange der Vergangenheit an und das ist auch richtig so. Mit einer staatlich dominierten Presselandschaft und mit Gratisseiten für Parteien in den Zeitungen werden wir die Pressefreiheit und die Medien- und Meinungsvielfalt in unserem Land nicht stärken.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Postulatsbegründung bilden die während den letzten Jahren gesprochenen Medienförderungsbeiträge. Hierbei präsentiert die Freie Liste einige Zahlen, mit welchen sie den Eindruck erweckt, als ob die Beiträge für die beiden Liechtensteiner Tageszeitungen in den letzten Jahren in der Summe massiv angehoben worden wären. Diesbezüglich gilt es einiges richtig zu stellen.

Vor 2007 gab es zusätzlich zur Medienförderung eine Leistungsvereinbarung, mit welcher beiden Tageszeitungen je 250’000 Franken zugesprochen wurde. Dazu kam der Medienförderungsbeitrag, den die Freie Liste als Grundlage für ihre Darstellung genommen hat. Die Leistungsvereinbarung wurde jedoch mit dem neuen Medienförderungsgesetz gestrichen, dafür wurde die Medienförderung erhöht. Was die Freie Liste ebenfalls komplett aussen vor lässt, sind die amtlichen Kundmachungen. Diesbezüglich ist der Rückgang markant.

Im Jahre 2006 erhielten die beiden Zeitungen durch Medienförderung inkl. Leistungsvereinbarung rund 600'000 Franken zugesprochen. Hinzu kamen Erträge aus der Publikation der amtlichen Kundmachungen in der Grössenordnung von rund 700’000 Franken. Dies bedeutet, dass sowohl das Volksblatt als auch Vaterland im Jahre 2006 rund 1,3 Mio. Franken von Seiten der öffentlichen Hand generierten. Anschliessend wurde die Leistungsvereinbarung aufgelöst und die Medienförderung erhöht, was dazu führte, dass im Jahr 2008 beide Zeitungen inkl. amtlicher Kundmachungen mit rund 1.5 Mio. Franken unterstützt wurden. Im Jahr 2017 betrug der Betrag aus Medienförderung und amtlicher Kundmachungen beim Volksblatt noch rund 800'000 Franken - also rund 700’000 Franken weniger als im Jahr 2008. Der Grund hierfür liegt im massiven Abbau an Veröffentlichungen von amtlichen Kundmachungen. Dieser Rückgang liegt zum grössten Teil in der Sanierung des Staatshaushaltes begründet und darf bei der Bewertung der Unterstützungsbeiträge nicht unerwähnt bleiben. Es ist also bei weitem nicht so - wie die Freie Liste zu suggerieren versucht - dass die beiden Liechtensteiner Tagezeitungen heute massiv mehr finanzielle Mittel erhalten. Das Gegenteil ist der Fall: Sie bekommen heute in der Summe weniger als vor 10 Jahren.

Ich kann die Forderungen der Freien Liste in Bezug auf die Neuausrichtung der Medienförderung sehr viel abgewinnen. Ich kann auch den Unmut der Freien Liste in Bezug auf die parteipolitische Ausrichtung der beiden Tageszeitungen grösstenteils nachvollziehen. Die Landeszeitungen sind aber weit mehr als Parteiblätter. Sie sind essentiell für unsere Demokratie, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie sind identitätsstiftend. Sie berichten nicht nur über Politik, sondern auch über Sport, Kultur, Wirtschaft und über Gesellschaftsanlässe von Ruggell bis Balzers. Sie fungieren als Multiplikator der Medienmitteilungen der Regierung. Sie bieten eine Plattform für Leserbriefe und tragen damit zur Meinungsvielfalt bei und sie sind ein Eckpfeiler der Demokratie. Das alles darf bei dieser Diskussion nicht ausser Acht gelassen werden. Man sollte die Medien in unserem Land nicht nur unter der Prämisse betrachten, was sie an Medienförderung generieren und somit dem Staat kosten, sondern auch welche wichtigen Aufgaben sie in einer Demokratie mit direktdemokratischen Strukturen wahrnehmen. Es ist nicht alles schlecht was Vaterland und das Volksblatt machen.

Unterstützen kann ich die Freie Liste auch darin, dass die Medienförderung Medienvielfalt fördern soll. Ich geh auch mit der Freien Liste darin einig, dass die anderen Medien wie beispielsweise die Lie:Zeit oder 1 FL TV auch in Bezug auf die Medienförderung gestärkt werden müssen. Medienvielfalt darf nicht vor den Redaktionsstuben von Volksblatt und Vaterland Halt machen. Medienvielfalt ist ein hohes Gut, das gefördert gehört, unabhängig davon, ob es Tages-, Wochen- oder Monatszeitungen sind. Alle leisten ihren Beitrag an der Demokratie und der Meinungsvielfalt und sind identitätsstiftend.

Ein Ziel muss es auch sein, dass mit einer Neuausrichtung der Medienförderung vermehrt auch die Qualität der Medieninhalte gefördert wird. Die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung ist genau so relevant wie Neutralität und Objektivität. Nur mit qualitativ gutem oder sehr gutem Recherchier-Journalismus kann die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien auch mit Inhalten gefüllt werden. Dass unsere Zeitungen auch in Bezug auf Qualität Nachholbedarf haben, zeigte explizit der Kommentar des Vaterland-Redaktors Michael Winkler von letztem Samstag. Er schrieb in Bezug auf die FBP-Interpellation zum Medienstandort: 

So geschehen bei der Medienförderung, wo die Freie Liste ein Postulat ausarbeitete und die FBP ein paar Wochen später einen Fragenkatalog dazu per Interpellation einreichte.
Ein Blick auf den Stempel des Parlamentsdienstes hätte gereicht, um zu erkennen, dass die Interpellation der FBP nicht Wochen nach dem Postulat der Freien Liste eingereicht wurde, sondern beide am gleichen Tag. Zudem hätte ein Blick ins Landtagsprotokoll von letztem November genügt, um zu verstehen, weshalb wir uns heute mit der Medienpolitik befassen. Der Ursprung liegt nicht bei der Freien Liste, sondern bei der FBP. Es war der alleinige Entscheid der Fraktion der Freien Liste, nicht mit der FBP zusammen einen Vorstoss auszuarbeiten, obwohl der Abgeordnete Lageder dies im November im Rahmen der Budgetdebatte in Aussicht stellte. Das ist das gute Recht der Freien Liste, weshalb ich es auch nicht kritisiere, aber ich bedaure es, weil ich glaube, dass es der Sache dienlich gewesen wäre. 

Beide heute vorgestellten parlamentarischen Vorstösse - Interpellation wie Postulat - führen dazu, dass der Landtag vermutlich im Herbst eine ganzheitliche medienpolitische Grundsatzdiskussion führen kann, aus welcher dann konkrete Massnahmen resultieren sollten, wenn nicht sogar müssen. Diese medienpolitische Grundsatzdiskussion ist wichtig und dieser dürfen wir uns nicht verschliessen.

Und deshalb werde ich der Überweisung des Postulats zustimmen. Nicht wegen den Teilen des Auftrags und schon gar nicht wegen dem Begründungstext, sondern ausschliesslich um dem Landtag als auch der Bevölkerung die Möglichkeit einer gesamtheitlichen Mediendebatte zu geben, mit welcher die Grundlagen für eine Neuausrichtung der Medienförderung und der Entwicklung des Medienplatzes Liechtenstein geschaffen werden sollen. Dies ist meines Erachtens nur möglich, wenn auch das Postulat an die Regierung überwiesen wird.

Verkehrspolitik Unterland

Ein weiter so wie bisher darf es nicht geben

Votum anlässlich der Landtagsdebatte im Rahmen der aktuellen Stunde zum Thema: Hin zu einer tragfähigen Verkehrslösung im Liechtensteiner Unterland!

Das von der Freien Liste gewählte Thema für diese aktuelle Stunde ist ein Dauerbrenner - nicht nur in diesem Haus, sondern auch bei der Unterländer Bevölkerung. Wenn man sich die Medienberichterstattung der letzten Monate genauer betrachtet, stellt man fest, dass um unser Land herum Fakten geschaffen und Projekte vorangetrieben werden.

Im Gegensatz dazu scheint bei uns nichts voran zu gehen. Dies obwohl die regionalen geplanten Projekte konkrete Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen im Liechtensteiner Unterland haben. Mit der zurückhaltenden Strategie der Regierung vergeben wir die Chance, uns in die regionalen Diskussionen einzubringen, um zu versuchen, dass gewisse Vorhaben wenigstens so umgesetzt werden, damit sie auch positive und nicht nur negative Auswirkungen auf unser Land und speziell das Unterland haben.

Beispiele hierfür gibt es genügend. Für mich von zentraler Bedeutung ist die geplante Autobahnverbindung S 18, welche an einem Ort gebaut werden soll, der auf den Transitverkehr im Unterland keinerlei positive Auswirkungen haben wird. Die geplante Verbindung liegt zu weit weg von unserem Land, damit ihr ein positiver Effekt auf den Transitverkehr durchs Unterland attestiert werden kann. Ist sie einmal gebaut, wurden Nägel mit Köpfen für die Ewigkeit gemacht und dies zum Nachteil der Unterländer Bevölkerung. Und was tut unsere Regierung, damit bei diesem Projekt nicht nur bilateral, sondern multilateral und somit regional gedacht wird? Nichts. Zumindest ist nicht bekannt, ob die Regierung den Versuch unternommen hat, auf die planenden Parteien beidseits des Rheins einzuwirken und unsere Unterstützung anzubieten. Zuschauen und abwarten scheint das Konzept der Regierung zu sein - meines Erachtens zu wenig für solch ein faktenschaffendes Projekt.

Weitere Beispiele könnten an dieser Stelle genannt werden, doch die Zeitvorgabe der aktuellen Stunde lassen es nicht zu, auf S-Bahn FL-A-CH, Tunnelprojekt Feldkirch oder die jüngsten Entscheide des Schweizer Bundesrates in Sachen Agglomerationsprogramm Liechtenstein-Werdenberg näher einzugehen. Nur ein Satz hierzu: Alle entwickeln sich momentan zu unserem Nachteil, weil die Regierung eine passive Haltung als Strategie gewählt hat.

Bezüglich der regionalen Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur kann ich dem Grundlagenpapier der Freien Liste zu dieser aktuellen Stunde beipflichten. Ein Resultat dieser Diskussion kann wirklich sein, dass der Landtag seinem strategischen Auftrag nachkommt und in dieser Angelegenheit aktiv wird.

Neben der regionalen Entwicklung ist auch die nationale Verkehrspolitik Unterland von Bedeutung. Diese spielt sich momentan im stillen Kämmerlein ab, in welchem ein Papier ausgearbeitet wird, das der höchsten Geheimhaltung untersteht. Ein Einbezug des Landtages oder Bevölkerung wird nicht nur nicht gewünscht, sondern sogar unter allen Umständen verhindert. Trotzdem setze ich grosse Hoffnung auf das sich momentan in Ausarbeitung befindende Verkehrsentwicklungskonzept. Doch ich erwarte, dass damit nicht nur ein weiteres Papier produziert wird, das sich als sehr geduldig erweist, sondern dass dieses Papier dem Landtag zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt wird. Als Vorbild kann diesbezüglich das Vorgehen der Regierung in Sachen Schulbautenstrategie herangezogen werden. Einen Bericht und Antrag, mit welchem die Regierung beim Landtag die Umsetzung konkreter Projekte beantragt und somit der Regierung die Aufgabe übertragen wird, dem Landtag Finanzbeschlüsse hinsichtlich der Umsetzung dieser konkreten Projekte vorzulegen.

Sollte es sich abzeichnen, dass dieses Verkehrsentwicklungskonzept zu einem weiteren Papiertiger der Unterländer Verkehrsproblematik wird und dass es in den Schubladen verschwinden wird, dann wird der Landtag nicht umhin kommen mittels parlamentarischen Vorstössen oder sogar einer Besonderen Landtagskommission die Regierung zum Handeln zu zwingen. Ein weiter so wie bisher ohne konkrete Umsetzung von Massnahmen darf es nicht geben - diese Zeit ist definitiv abgelaufen.

Freitag, 23. März 2018

Kletterhalle

Weniger wäre mehr gewesen


Schade, Liechtenstein wird auf absehbare Zeit keine Kletterhalle erhalten. Das Nein der Gemeinderäte von Planken und Balzers verunmöglicht die Umsetzung dieses Projektes. Ganz überraschend kam für mich dieses Nein jedoch nicht.

Bereits im Landtag wurde um den Kredit zur Kletterhalle heftig und kontrovers diskutiert. Zu viele Ungereimtheiten, welche teilweise Präjudizwirkung hatten, sorgten für Diskussionsstoff. Zwei dieser Themen waren die geplanten Subventionierungen der Büroräumlichkeiten für den Alpenverein (LAV) und der Infrastruktur für den Gastronomiebetrieb. Das Sportstättenkonzept sieht zwar vor, dass Infrastrukturen für Gastronomiebetriebe subventioniert werden können, es sieht aber nicht vor, dass Büroräumlichkeiten für Vereine subventioniert werden.

Interessanterweise ist nun genau diese Subvention der Büros für den LAV ein Grund für die ablehnende Haltung des Gemeinderats Planken. Er schrieb hierzu:

"In den veranschlagten Investitionskosten ist auch die Erstellung von Büros und weiteren Räumlichkeiten für die Verwaltung des Liecht. Alpenvereins sowie die Räumlichkeiten für einen Gastronomiebetrieb vorgesehen, die ebenfalls von Land und Gemeinden mitfinanziert würden. Es stellt sich die Frage, weshalb diese Räumlichkeiten durch die öffentliche Hand subventioniert werden sollen und ob dies nicht die alleinige Aufgabe des antragstellenden Verbandes ist. Mit einer solchen Mitfinanzierung von Büros und Gastronomieräumlichkeiten durch Land und Gemeinden wird zudem ein Musterfall für andere Antragsteller bzw. Verbände geschaffen, d.h. dass auch für diese dann Verwaltungsbüros und Gastronomieräumlichkeiten durch die öffentliche Hand mitfinanziert werden müssten."
Damit vertritt der Gemeinderat von Planken die genau gleiche Ansicht wie eine Minderheit des Landtages. Auch für mich kam der Subventionierung der Büroräumlichkeiten eine präjudizierende Wirkung zu, welche auch gegenüber anderen Vereinen unfair wäre. Aus diesem Grunde sagte ich im Oktober im Landtag:
"Gänzlich anderer Meinung bin ich mit der Einschätzung der Regierung, dass auch die Büroräumlichkeiten des LAV, welche Teil des Projektes sind, als subventionswürdig eingestuft werden. Etliche andere und mehrheitlich kleinere Sportverbände müssen jeden Franken zwei Mal umdrehen, um ihren Athletinnen und Athleten beste Trainings- und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Bei diesen reicht das Geld bei weitem nicht aus, um eine eigene Geschäftsstelle zu unterhalten geschweige denn eigene Räume hierfür anzumieten. In vielen kleineren Sportverbänden werden die administrativen Aufgaben ehrenamtlich in der Freizeit von zu Hause aus erledigt. [...] Damit wird ein gewisses Präjudiz geschaffen, welches Ungleichheit unter den Mitgliedern des Liechtenstein Olympic Committee, zu welchem ja auch der Alpenverein gehört, fördert und ich deshalb nicht gutheissen kann. Die Büroräumlichkeiten haben nichts mit der geplanten Kletterhalle und nichts mit dem Sportstättenkonzept zu tun und ihnen kann auch kein landesweites Interesse attestiert werden."
Aus diesem Grunde stellte ich den Antrag, die Büros für den LAV nicht zu subventionieren und den Betrag dementsprechend zu reduzieren. Mein Antrag lautete im Wortlaut:
"Deshalb werde ich bei der anschliessenden Lesung des Finanzbeschlusses einen Antrag auf Reduktion des Verpflichtungskredites auf 2'016'800 Mio. Franken stellen. Ich weiss, dass es unüblich ist, einen solchen ungeraden Betrag zu beantragen. Doch mir geht es nicht um die finanzielle Einsparung, sondern um das Signal, dass der Landtag nicht bereit ist, Büroräumlichkeiten eines Sportvereins zu subventionieren. Und wenn ich von den Investitionskosten von 5.5 Mio. Franken die Kosten für die Büroräumlichkeiten, welche gemäss Bericht und Antrag auf 458'000 Franken veranschlagt werden, abziehe und davon 40 Prozent Subvention nehme, ergibt sich die Summe von 2'016'800 Mio. Franken. Mein Antrag wird dann in Art. 1 lauten: Für den Neubau einer Kletterhalle sichert der Landtag eine Subvention von 40 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten von 5'042'000 Franken zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 2'016'800 Franken. "
Ich bekam hierfür keine Mehrheit, da sich unter anderem der stv. DU-Abgeordnete Ado Vogt vehement dagegen ins Zeug legte und von seinen restlichen vier Fraktionskollegen wie auch von der VU-Fraktion unterstützt wurde. Ado Vogt hingegen ging in eine komplett andere Richtung. Er wollte den Subventionsbetrag nicht reduzieren, sondern sicherstellen, dass er auch maximal zur Auszahlung gelangt. Deshalb stellte er den Antrag, dass die erste und zweite Ausbauetappe subventioniert wird und die maximale Kreditlimite gänzlich ausgeschöpft werden muss. Dies bedeutete nichts anderes, als dass die Möglichkeit, dass für das Land und die Gemeinden dieser Kredit unter Umständen tiefer ausfällt, ausgeschlossen wird und der maximale Betrag ausgeschüttet werden muss. Ich lehnte diesen Antrag ab, da ich vermutete, dass damit die Hürde, in allen 11 Gemeinden eine Mehrheit zu finden, noch höher ausfallen wird. Eine Mehrheit des Landtages aus DU und VU unterstützten Ado Vogt, womit ihm die Mehrheit sicher war.

Genauso kam es nun auch. Die Stellungnahme des Gemeinderates Planken nimmt alle kritischen Punkte der Landtagsdebatte auf und begründet damit die ablehnende Haltung. Hätte der Landtag meinem Antrag auf ablehnende Haltung der Subventionierung der LAV-Büros zugestimmt und sich der stv. DU-Abgeordnete Ado Vogt nicht so für seinen Fraktionskollegen und Projektverantwortlichen Thomas Rehak ins Zeug gelegt, um die maximale Subventionierung zu erreichen, hätte man den Gemeinden zwei Hauptkritikpunkte genommen. Damit wären die Chancen markant gestiegen, dass die Kletterhalle in allen Gemeinden eine Mehrheit findet und auch gebaut wird, zumal die weiteren Kritikpunkte des Gemeinderates Planken eigentlich für eine Gemeinde, die nicht Standortgemeinde ist, nicht relevant sind. Kurzum: Die beiden DU-Abgeordneten Thomas Rehak und Ado Vogt haben sich verspekuliert.

Anstatt einer Kletterhalle ohne subventionierte Büros gibt es nun gar keine Kletterhalle. Den schwarzen Peter nun nur den Gemeinderäten von Planken und Balzers zuzuschieben, ist zu einfach. Die beiden DU-Abgeordneten Thomas Rehak und Ado Vogt müssen sich schon selbst auch fragen, ob sie nicht zu hoch gepokert haben. In der Demokratie 
ist Politik Umsetzung des machbaren und nicht des wünschbaren - dies nach dem Prinzip 'Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach'. Gerade das Thema Kletterhalle zeigt, dass weniger mehr gewesen wäre. Schade - eine verpasste Chance.



Freitag, 23. Februar 2018

Lockerung der Revisionspflicht

Ein konkreter Vorschlag zum Bürokratieabbau


Der Landtag wird sich kommende Woche mit der Lockerung der Prüfungspflicht (Review) für Kleinst- und Kleinunternehmen beschäftigen. Nachdem diese Abschaffung schon in den Jahren 2014 und 2015 diskutierte wurde, sich der Landtag damals aber nicht durchringen konnte, diese Prüfungspflicht zu lockern, soll nun mit einer Motion nochmals der Versuch gestartet werden, Bürokratie abzubauen.

Unser Land geht mit der bisher gültigen Regelung zur Reviewpflicht über die Vorgaben der EU hinaus. Die EU-Richtlinie 2013/34/EU lässt explizit Ausnahmen für kleine Unternehmen zu. Dies basierend auf der 'Strategie Europa 2020'. In der EU-Richtlinie steht hierzu geschrieben:
"Die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zielt darauf ab, die Verwaltungslasten zu verringern, das Umfeld für Unternehmen und insbesondere KMU zu verbessern und die Internationalisierung von KMU zu fördern."
Die EU legt auch fest, mit welchen Prämissen Unternehmensgrössen definiert werden. Hierzu kann in der Richtlinie nachgelesen werden:
"Kleine, mittlere und grosse Unternehmen sollten unter Bezugnahme auf Bilanzsumme, Nettoumsatzerlöse und durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten definiert und voneinander unterschieden werden, da diese Kriterien in der Regel objektiven Aufschluss über die Grösse eines Unternehmens geben."
Es besteht kein Grund, weshalb diese Regelung zur Reviewpflicht in unserem Land restriktiver gehandhabt wird, als die EU es vorschreibt. Dies umso mehr, als auch die Schweiz unter gewissen Bedingungen einen Verzicht auf die Prüfungspflicht von Kleinst- und Kleinunternehmen kennt. Auch die Schweiz stützt sich auf die drei Kriterien der EU und legte hierbei klare Vorgaben fest. In der Schweiz gilt unter anderem folgende Regelung, wie auf dem KMU-Portal für kleine und mittlere Unternehmen der Schweizer Eidgenossenschaft nachgelesen werden kann:
"Die Jahresrechnung der Unternehmen muss einer ordentlichen Revision unterzogen werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Schwellenwerte bei zwei der drei Referenzgrössen überschritten werden. Das seit Anfang 2012 geltende neue Revisionsrecht setzt die Schwellenwerte wie folgt fest: 
CHF 20 Millionen für die Bilanzsumme
CHF 40 Millionen für den Umsatzerlös
250 Vollzeitstellen 
In der Schweiz treffen die oben genannten Kriterien auf die meisten KMU nicht zu, sodass diese nicht der ordentlichen Revision unterliegen. Ihre Jahresberichte müssen mittels einer eingeschränkten Revision geprüft werden. Bei der eingeschränkten Revision muss der Generalversammlung eine Zusammenfassung des Berichts übermittelt werden. Das Verfahren umfasst Befragungen des Managements, angemessene Detailprüfungen und analytische Prüfungshandlungen. Eine Gesellschaft kann teilweise oder gänzlich auf die Revision verzichten, sofern die Gesellschafter dies einstimmig beschliessen und die Zahl der Vollzeitstellen in dem Unternehmen maximal zehn beträgt."
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb in Liechtenstein diese Regelung restriktiver als in der EU und in der Schweiz ausgelegt wird. Liechtensteiner Kleinunternehmen haben dadurch einen höheren Verwaltungsaufwand, einen Standortnachteil und nicht zuletzt einen höheren Bürokratieaufwand. Mit der Lockerung der Reviewpflicht auf die Vorschriften der Schweiz und der EU werden für unsere Kleinst- und Kleinunternehmen gleichlange Spiesse gegenüber der ausländischen Konkurrenz geschaffen. 

Diese Lockerung erachte ich als wichtigen und guten Schritt, zumal damit auch keine Auswirkungen auf den Staatshaushalt bzw. auf die Höhe der Steuereinnahmen einhergehen. Die Regierung schrieb hierzu 2015:
"Für den Staatshaushalt wären bei einer Abschaffung der Revisions- bzw. Reviewpflicht für Klein- und Kleinstgesellschaften einnahmenseitig keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten. Die steuerlichen Effekte (weniger Aufwand bei den KMU, weniger Gewinn bei den Revisionsstellen) dürften sich in etwa ausgleichen."
Aus diesem Grunde komme ich zur selben Einschätzung wie die Motionäre, die schreiben: 
"Die Lockerung der Prüfungspflicht soll insbesondere für das liechtensteinische Gewerbe eine administrative und finanzielle Erleichterung bringen."

Sonntag, 10. Dezember 2017

Medienförderung

Worauf müsste man bei einer Reform der Medienförderung achten?

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 10. Dezember 2017

Artikel 4 des Medienförderungsgesetzes definiert unter anderem die Förderungsberechtigung von periodisch erscheinenden Printmedien. Ein neutraler, unabhängiger und objektiver Journalismus stellt hierbei kein Kriterium dar. Dies erachte ich als falsch. Eine objektive und fundierte Meinungsbildung über politische Themen durch die Bevölkerung ist nur möglich, wenn die Medienlandschaft vielfältig und die Glaubwürdigkeit der Medien hoch ist. Zeitungen, an welchen politische Parteien gänzlich oder teilweise beteiligt sind, haben eine geringere Glaubwürdigkeit, weil ihre Themengewichtung, die Darstellung wie auch die redaktionellen Inhalte parteipolitisch gefärbt sind. Ich bin der Ansicht, dass das Zeitalter der Parteizeitungen der Vergangenheit angehören sollte und eine Reform der Medienförderung angezeigt ist. Zum einen sollte es den im Landtag vertretenen Parteien verboten werden, sich an periodisch erscheinenden Massenmedien gänzlich oder teilweise zu beteiligen. Zum anderen sollte ein neutraler, parteiunabhängiger und objektiver Journalismus als zentrale Prämisse zur Anspruchsberechtigung auf Medienförderung erhoben werden. Wenn Parteien und Politiker es nicht schaffen, unabhängige Journalisten von ihren Inhalten zu überzeugen, dann werden sie auch nie die Bevölkerung für ihre Ideen gewinnen können.

Donnerstag, 30. November 2017

Staatsvertrag mit der Schweiz zur Krankenpflegeversicherung

Ein Abkommen mit Vorteilen, aber (noch) zu vielen Nachteilen


Es ist keine Frage, dass das Abkommen mit der Schweiz betreffend die gegenseitige Übernahme der Kosten für ambulante Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung Nachteile aufweist. Es ist aber ebenso keine Frage, dass dieses Abkommen sowohl für Versicherte als auch für gewisse Leistungserbringer Vorteile beinhaltet. Deshalb wird es der Sache nicht gerecht, diesen Staatsvertrag mit der Schweiz pauschal zu verteufeln, ohne sich mit den Vorteilen konkret auseinanderzusetzen. 

Mit diesem Abkommen soll der freie Marktzugang für Patienten und Leistungserbringer zwischen der Schweiz und Liechtenstein eingeführt werden. Hierzu gehört beispielsweise, dass dieser freie Marktzugang für Liechtensteiner Physiotherapeuten, Chiropraktoren oder Apotheken den Vorteil bringt, in Zukunft Patientinnen und Patienten aus der Schweiz behandeln bzw. bedienen zu dürfen. Dies ist ihnen heute teilweise verwehrt. Man darf bei der gesamten Diskussion diesen Vorteil nicht unberücksichtigt lassen.

Dieser freie Marktzugang hat aber gleichzeitig den Nachteil, dass er zu ungleichen Spiessen zwischen der Schweiz und Liechtenstein führt. Der Grund für diese Ungleichheit liegt nicht in der Gesetzgebung der Schweiz, sondern hängt ausschliesslich mit der Liechtensteiner Bedarfsplanung zusammen. Um einen freien Marktzugang mit gleichlangen Spiessen zu schaffen, müsste die Liechtensteiner Bedarfsplanung aufgehoben werden. Dies ist für mich keine Alternative, da damit eine Mengenausweitung inklusive Kostensteigerung einher ginge, was zu einem überproportionalen Anstieg der Krankenkassenprämien führen würde. Damit würden alle Massnahmen, welche die letzten Jahre hinsichtlich einer Reduktion des Anstiegs der Gesundheitskosten umgesetzt wurden, torpediert. Somit lässt sich der freie Marktzugang, wie ihn die Regierung mit der Schweiz ausgehandelt hat, auf Basis des heutigen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nur mit ungleichen Spiessen umsetzen.

Dieses Abkommen bringt für alle OKP plus Versicherten, welche Leistungserbringer in der Schweiz aufsuchen, den Vorteil, dass sie in Zukunft keine OKP plus Versicherung mehr benötigen und somit ihre Krankenkassenprämien um CHF 40.-- pro Monat sinken. Dies hätte jedoch zur Folge, dass sie in Liechtenstein keinen Leistungserbringer mehr aufsuchen können, welcher nicht über die OKP-Zulassung verfügt. Eine Kündigung der OKP plus Verträge hätte für den Versicherten zwar keine Auswirkungen auf die freie Arztwahl in der Schweiz, jedoch auf jene in Liechtenstein. Somit wäre eine Kündigung nur für jene Versicherten attraktiv, welche von vornherein ausschliessen, einen Nicht-OKP-Arzt in Liechtenstein aufzusuchen.

Darin liegt aber auch der Nachteil dieses Abkommens bzw. die Ungleichheit bei der Arztwahl zwischen Schweizer und Liechtensteiner Leistungserbringern. Während ein Liechtensteiner Versicherter für Leistungserbringer in der Schweiz die freie Arztwahl besitzt, wäre diese im Inland - also in Liechtenstein - eingeschränkt. Dies könnte zu absurden Situationen führen, wenn beispielsweise ein Nicht-OKP-Arzt sowohl in Liechtenstein als auch in der Schweiz eine Praxis betreibt. Der Liechtensteiner Versicherte könnte dann die Praxis in der Schweiz aufsuchen, jene in Liechtenstein jedoch nicht. Deshalb ist es nicht auszuschliessen, dass Liechtensteiner Nicht-OKP-Ärzte ihre Praxis in die grenznahe Schweizer Region verlegen, um allen Liechtensteiner Patienten den Zugang zur eigenen Praxis zu ermöglichen. Wie viele Ärzte diesen Weg wählen, kann nicht vorhergesagt werden. Da ein solcher Umzug mit hohem bürokratischen Aufwand und zusätzlichen Steuerabgaben und somit höheren Kosten verbunden ist, wird jeder Arzt deshalb sehr genau abwägen, ob für ihn eine solche Umsiedlung der Praxis überhaupt Sinn macht. Die Anzahl an Praxen, welche diesen Schritt wählen, wird sich in Grenzen halten, darin teile ich die Einschätzung der Regierung. 

Trotzdem ist es nicht von der Hand zu weisen, dass dieses Abkommen das System der OKP plus teilweise aushebelt. Sollten alle OKP plus Versicherten ihren Vertrag künden, würde dies Mindereinnahmen von rund 3 % des Prämienvolumens ausmachen. Diese Mindereinnahmen müssten ausgeglichen werden, womit eine Erhöhung der OKP-Prämie im selben Ausmass nicht ausgeschlossen ist. Das heisst: Die finanziellen Einbussen durch die Kündigungen von OKP plus Verträgen müssten auch von den ausschliesslich OKP-Verischerten mitgetragen werden. Dass diese Entwicklung eintreten könnte, schliesst auch die Regierung nicht aus. In ihrem Bericht betont sie: 
"So ist es nicht auszuschliessen, dass die Anzahl jener Personen, die über eine erweiterte OKP verfügen, sich nach Inkrafttreten des Abkommens verringern könnte, was einen teilweisen Wegfall der Zusatzprämien und allenfalls eine (geringfügige) Steigerung der OKP-Grundprämien zur Folge hätte."
Es darf davon ausgegangen werden, dass nicht alle OKP plus Versicherten ihren Vertrag künden werden, womit sich diese Einnahmereduktion in Grenzen halten wird. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass es durch die freie Arztwahl in der Schweiz zu einer Mengenausweitung und somit zu Kostensteigerungen kommt. Einnahmereduktion in Verbindung mit Mengenausweitung und Kostensteigerung ist die komplett falsche Entwicklung, welche dieses Abkommen aller Voraussicht nach herbeiführen wird.

Zudem muss davon ausgegangen werden, dass  mehrheitlich die unteren Einkommen über einen reinen OKP-Vertrag verfügen, da diese Einkommensklasse die CHF 480.-- pro Jahr, welcher ein OKP plus Vertrag zusätzlich kostet, finanziell gar nicht stemmen kann. Somit hätte dies zur Folge, dass die unteren Einkommen höhere Prämien bezahlen müssten, weil die mittleren und höheren Einkommen den OKP plus Vertrag künden und CHF 480.-- pro Jahr einsparen. Das ist auch sozialpolitisch für mich keine Alternative.

Aus diesem Grunde stehe ich diesem Abkommen sehr skeptisch bis ablehnend gegenüber. Das Abkommen an sich zielt mit der Einführung des freien Marktzugangs zwischen der Schweiz und Liechtenstein in die richtige Richtung. Das heutige Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz korreliert jedoch nicht mit dem Abkommen, weshalb daraus etliche Nachteile entstehen, die zu Ungleichheiten führen. 

Vielmehr müsste überlegt werden, wie das Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz abgeändert werden kann, damit es mit dem Abkommen kompatibel ist und der freie Marktzugang nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Liechtenstein zum Tragen kommt. Hierfür scheint es mir angebracht, die OKP plus Vorschriften zu prüfen. Es muss abgeklärt werden, ob die OKP plus Regelung im Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz derart angepasst werden kann, damit sie dem freien Marktzugang mit gleichlangen Spiessen entspricht. Dabei gilt es darauf zu achten, dass dies ohne Abschaffung der Bedarfsplanung geschieht. Dann könnten Leistungserbringer wie Versicherte vom den freien Marktzugang profitieren und zwar mit gleichlangen Spiessen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Der Ratifikation dieses Staatsvertrages mit der Schweiz würde nichts mehr im Wege stehen und die Vorteile, welche dieses Abkommen für die Versicherten wie Leistungserbringer beinhaltet, voll zum Tragen kommen.