Ziel muss sein, Cyber-Mobbing zu verhindern
Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Postulat präventiver Massnahmen gegen Cyber-Mobbing in den Liechtensteiner Lehrplan
Vor knapp zwei Monaten hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet. In diesem schlägt sie vor, den Straftatbestand von Cyber-Mobbing ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und die österreichische Vorlage, welche aus dem Jahr 2016 stammt, zu adaptieren. Ich befürworte, dass die Regierung das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand Cyber-Mobbing erweitert. Ich befürworte auch die vorgeschlagenen Strafrahmen, welche neben Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder bei einem Selbstmord bzw. Selbstmordversuch des Cyber-Mobbing-Opfers bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen können.
Diese vorgeschlagenen Strafrahmen mit den möglichen Freiheitsstrafen belegen, dass es sich bei Cyber-Mobbing nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Es ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem, welches verbreiteter zu sein scheint, als uns allen lieb sein kann. Das Departement Angewandte Psychologie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat 2016 zusammen mit der Swisscom zum wiederholten Male die Jugend, Aktivitäten, Medien Studie (JAMES) durchgeführt. Dabei handelt es sich um repräsentative Umfrage, mit welcher über 1000 Jugendliche aus allen Schweizer Landesteilen und Sprachregionen schriftlich befragt wurden. Im Factsheet zu Cyber-Mobbing der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften kann hierzu nachgelesen werden:
Die von der Regierung vorgeschlagene Strafbestimmung zielt in die richtige Richtung. Doch reicht sie, um sich diesem Problem anzunehmen? Wenn dieser Artikel im Strafgesetzbuch zur Anwendung gelangt, ist es leider schon zu spät. Dann hat Cyber-Mobbing bereits stattgefunden, dann gibt es bereits schon ein Opfer und einen Täter. Zu den Aufgaben der Politik gehört nicht nur Gesetze zu schaffen, mit welchen strafbare Handlungen dementsprechend sanktioniert werden, sondern auch Massnahmen vorzuschlagen und einzuleiten, mit welchen strafbare Handlungen vermieden werden. Das Ziel muss sein, Cyber-Mobbing zu verhindern, damit der neue Straftatbestand des Strafgesetzbuches gar nicht zu Anwendung kommen muss. Und bei diesem Punkt setzt dieses Postulat an.
Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, wie dem im Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorgeschlagenen neuen Straftatbestand des Cyber-Mobbings auch im Liechtensteiner Lehrplan (LiLE) konsequent Rechnung getragen werden kann und wie eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen, die sich diesem Thema annehmen, ausgestaltet sein könnte.
Die Postulanten stellen mit diesem Antrag keine Forderungen auf, sondern möchten die Regierung mittels eines Prüfauftrages dazu anhalten, sich verstärkt mit dem Thema Cyber-Mobbing auseinanderzusetzen und dem Landtag darzulegen, welche präventiven Massnahmen eingeleitet und umgesetzt wurden und welche noch umgesetzt werden könnten. Die Regierung wird eingeladen Bericht darüber abzulegen, ob die Zahlen der JAMES-Studie auch für Liechtenstein Gültigkeit haben und welche Erfahrungen die Liechtensteiner Schulen mit dem Thema Cyber-Mobbing machten. Darüber hinaus möchten die Postulanten abklären, ob eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen möglich wäre und ob dies Sinn machen würde. Es ist nicht neu für unser Land, dass der Staat mit privaten Vereinen zusammenarbeitet und mittels Leistungsvereinbarung Aufgaben abgibt, der Bereich ausserhäusliche Kinderbetreuung und der Verein Kindertagesstätten ist das beste Beispiel, dass so ein Konstrukt funktionieren kann. Ob es beim Thema Cyber-Mobbing ebenfalls sinnvoll ist, beispielsweise mit dem Verein kinderschutz.li zusammenzuarbeiten, möchten die Postulanten mit diesem Prüfauftrag abklären lassen.
Mir ist bewusst, dass bei uns im Land bereits einiges gemacht wird.
Beispielsweise hat die Regierung im Jahre 2014 die Fachgruppe Medienkompetenz eingesetzt, in welcher das Schulamt, die Datenschutzstelle und das Amt für soziale Dienste Einsitz haben. Sie ist beispielsweise die Ansprechstelle für den Umgang mit Neuen Medien oder koordiniert und unterstützt Institutionen und Multiplikatoren bei der Organisation von Fortbildungen oder Veranstaltungen.
Darüber hinaus ist mir auch bekannt, dass der Lehrplan 21 in der Schweiz den Bereich ‘Medien und Informatik’ beinhalten soll. Diesbezüglich sollen Schülerinnen und Schüler die Folgen medialer und virtueller Handlungen erkennen und benennen können. Auch über Erfahrungen in ihrer unmittelbaren Umwelt, über Medienerfahrungen sowie Erfahrungen in virtuellen Lebensräumen sollen sich die Schülerinnen und Schüler austauschen können. Chancen und Risiken der Mediennutzung und die Konsequenzen für das eigene Verhalten sollen sie ebenso benennen können wie die Auswirkungen des eigenen Verhaltens in den sozialen Netzwerken auf das reale Leben. Da der Lehrplan 21 eine Grundlage für die Liechtensteiner Lehrplan (LiLe) bildet, gehe ich davon aus, dass diese und ähnliche Themen auch in den Liechtensteiner Lehrplan Eingang finden werden.
Bei der Aufzählung, was in unserem Land diesbezüglich schon alles gemacht wird, darf auch die sehr gute Arbeit der Schulsozialarbeit Liechtenstein nicht unerwähnt bleiben. Zu ihrem Angebot gehören neue Medien in der ersten Schulstufe ebenso dazu wie Cyber-Mobbing in der zweiten Schulstufe. Ich bin überzeugt, dass diese Arbeit präventiv wirkt und sehr hilfreich ist, aber gemäss Angebotsdarstellung der Sozialarbeit Liechtenstein im Internet spielen beide Bereiche - Neue Medien wie Cyber-Mobbing - in der 3. und 4. Schulstufe keine Rolle mehr bzw. gehören nicht mehr zum Angebot.
Einige von Ihnen werden sich nun fragen, ob es dieses Postulat überhaupt noch braucht, wenn in unserem Land schon einiges installiert und umgesetzt wurde. Ich beantworte diese Frage mit einem klaren Ja.
Ich bin der Ansicht, dass es dieses Postulat trotzdem braucht und ich bin der Ansicht, dass es auch wichtig ist, dass es an die Regierung überwiesen wird. Und dies aus mehreren Gründen:
1.) Dieses Postulat steht in keinem Widerspruch zu irgendeiner Massnahme, welche von der Regierung in den vergangenen Jahren eingeleitet wurde. Mittels der Postulatsbeantwortung bekommt die Regierung die Möglichkeit, dem Landtag transparent darzulegen, was die Regierung alles gegen Cyber-Mobbing unternimmt und welche Ergebnisse und Fortschritte aus diesen Aktivitäten resultierten.
2.) Der neue Liechtensteiner Lehrplan ist noch nicht in Kraft. Er befindet sich momentan in Ausarbeitung. Bis Juli dieses Jahres soll ein Entwurf vorliegen, der auf breiter Ebene abgestützt sei, wird das Schulamt im September 2017 zitiert. Somit besteht die Möglichkeit, dem Landtag transparent und detailliert zur Kenntnis zu bringen, wie dem neuen Straftatbestand Cyber-Mobbing auch im Liechtensteiner Lehrplan konsequent Rechnung getragen werden soll. Die Postulanten erachten es als zweckmässig, auch über den Lehrplan Schüler wie Eltern über die Gefahren des Internets und des Cyber-Mobbings aufzuklären, wie sie in ihrer Begründung schreiben. Dass es Unterschiede zwischen dem Schweizer Lehrplan 21 und dem Liechtensteiner Lehrplan geben kann, schliesst Schulamtsleiter Arnold Kind im September 2017 nicht aus. In der Medienmitteilung kann nachgelesen werden:
3.) Die Postulanten bitten darzulegen, welche Massnahmen zur Aufklärung über die Gefahren des Internets und des Cyber-Mobbings in den einzelnen Primar- und weiterführenden Schulen eingeleitet und umgesetzt wurden. Darüber hinaus möchten die Postulanten mehr über die Verbreitung von Cyber-Mobbing an den Liechtensteiner Schulen erfahren, weshalb sie eine Übersicht über bekannt gewordene Fälle und die Massnahmen, welche dadurch von den Schulen eingeleitet wurden, erwarten. Diese Informationen sind grundlegend, damit der Landtag eine Einschätzung darüber erhält, ob die hohen Prozentzahlen der repräsentativen Schweizer JAMES-Studie auch für Liechtenstein Gültigkeit haben, wie weit verbreitet Cyber-Mobbing in Liechtenstein ist und was die einzelnen Schulen alles dagegen unternehmen. Diese Informationen sind wichtig, um einschätzen zu können, ob präventiv genügend getan wird und ob die eingeleiteten und umgesetzten Massnahmen auch ihre gewünschte Wirkung erzielen. Ohne diese Informationen wird sich der Landtag nie fundiert und auf Basis von Fakten mit diesem Thema auseinandersetzen können. Alleine schon deshalb erscheint es mir wichtig, dass dieses Postulat an die Regierung überwiesen wird.
Und 4.) geben die bisher eingeleiteten Massnahmen keine Auskunft darüber, ob es sinnvoll wäre, mit privaten Institutionen zusammenzuarbeiten, um sich diesem Thema verstärkt und vertieft anzunehmen. In Liechtenstein widmet sich in erster Linie der Verein Kinderschutz.li dem Thema Internetnutzung und Cyber-Mobbing. Unter dem Titel ‘Kinder stark machen’ schlägt der Verein vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen verschiedene Präventionsprojekte vor. Einige Gemeinden haben sich dazu entschlossen, mit diesem Verein zusammenzuarbeiten. An den Primarschulen Schaan und Balzers wird das Projekt ‘Kinder stark machen’ umgesetzt. An den Primarschulen Vaduz und Triesen werden nur Teile davon angeboten. Die Real- und Sportschule Schaan plant dieses Jahr ein Mobbingprojekt anzubieten. Die Postulanten bitten die Regierung darzulegen, ob und falls möglich wie dieses Präventionsprojekt des Vereins ‘kinderschutz.li’ in den LiLe integriert, wie die Zusammenarbeit mit Land und Gemeinden ausgebaut und wie eine etwaige Leistungsvereinbarung ausgestaltet werden könnte. Darüber hinaus erwarten die Postulanten, dass die Regierung ausführt, welche finanziellen und personellen Auswirkungen sowohl der Abschluss einer solchen Leistungsvereinbarung als auch die definitive Übernahme von Medienerziehung und Medienreflexion in den LiLe mit sich brächten.
Mit diesem Themenblock möchten die Postulanten Abklärungen einleiten, mit welchen geprüft werden soll, ob eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen bei dieser Thematik Vorteile bringen würde und wie die Präventionsarbeit ausgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden verstärkt werden könnte. Dieser Themenblock weist in die Zukunft und möchte weitere präventive Massnahmen prüfen lassen. Auch das steht in keinem Widerspruch zu den bereits umgesetzten Massnahmen. Und wie bereits erwähnt, ist eine solche Zusammenarbeit in unserem Land nicht Neues, sie ist bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung bereits gang und gäbe.
Ich bitte Sie geschätzte Abgeordnete, dieses Postulat an die Regierung zu überweisen. Es stellt keine Forderungen auf und es werden damit auch keine Nägel mit Köpfen gemacht. Es hat den Zweck, dass sich die Regierung vertieft mit diesem Thema beschäftigen und dem Landtag berichten soll, wie es in Liechtenstein um die Thematik Cyber-Mobbing bestellt ist und was alles unternommen werden könnte, um präventiv zu handeln.
Cyber-Mobbing ist weltweit ein zunehmendes Problem und Cyber-Mobbing darf auch nicht mit Mobbing auf dem Pausenplatz oder im Klassenzimmer verglichen werden. Es hat eine ganz andere Dimension und Reichweite. Bei Cyber-Mobbing kommt erschwerend hinzu, dass es nicht mit dem Verlassen des Klassenzimmers oder Arbeitsplatzes endet. Für Betroffene ist besonders schmerzhaft, dass Cyber-Mobbing rund um die Uhr stattfinden kann und dem Opfer keine Rückzugsmöglichkeit bleibt. Verunglimpfungen erreichen online rasch ein grosses Publikum und hinterlassen im Internet langfristig Spuren. Einmal im Netz verbreitet, können beleidigende Inhalte nur sehr schwer wieder entfernt werden.
Die Folgen können verheerend sein, wie der Selbstmord eines 13-jährigen Mädchens im Augen führte. Rund 80 Prozent der 13 bis 16-Jährigen haben laut einer EU-Studie ein Profil bei einem sozialen Netzwerk. Weil die Jugendlichen im Internet andere Inhalte und Seiten konsultieren als die Erwachsenen, merken Eltern und Lehrer lange nichts von Cyber-Mobbing. Forderungen, die Medienkompetenz in den Lehrplänen besser zu verankern, werden immer lauter. Wir sollten uns davor nicht verschliessen und uns intensiv damit beschäftigen. Dies können wir nur, wenn wir Zahlen, Fakten, Daten und Verbesserungsvorschläge erhalten. Zahlen, Fakten, Daten und Verbesserungsvorschläge bekommen wir aber nur, wenn wir das Postulat an die Regierung überweisen. Ein Nein zur Überweisung bedeutet, dass sich der Landtag bei diesem Problem zurückziehen möchte und es gänzlich der Regierung überlassen will, wie unser Land mit Cyber-Mobbing umgehen soll. Dies möchte ich nicht, da Cyber-Mobbing meines Erachtens ein zu ernstes Problem ist, als dass sich der Landtag nur zurücklehnt und passiv bleibt. Abwarten und Tee trinken ist meiner Ansicht nach bei diesem Thema die falsche Strategie. Ein höherer Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Cyber-Mobbing sollte es uns Wert sein, Informationen zu erhalten und proaktiv mit der Regierung zusammen diesem neuen Straftatbestand präventiv zu entgegnen.
Vor knapp zwei Monaten hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung verabschiedet. In diesem schlägt sie vor, den Straftatbestand von Cyber-Mobbing ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und die österreichische Vorlage, welche aus dem Jahr 2016 stammt, zu adaptieren. Ich befürworte, dass die Regierung das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand Cyber-Mobbing erweitert. Ich befürworte auch die vorgeschlagenen Strafrahmen, welche neben Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder bei einem Selbstmord bzw. Selbstmordversuch des Cyber-Mobbing-Opfers bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen können.
Diese vorgeschlagenen Strafrahmen mit den möglichen Freiheitsstrafen belegen, dass es sich bei Cyber-Mobbing nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Es ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem, welches verbreiteter zu sein scheint, als uns allen lieb sein kann. Das Departement Angewandte Psychologie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat 2016 zusammen mit der Swisscom zum wiederholten Male die Jugend, Aktivitäten, Medien Studie (JAMES) durchgeführt. Dabei handelt es sich um repräsentative Umfrage, mit welcher über 1000 Jugendliche aus allen Schweizer Landesteilen und Sprachregionen schriftlich befragt wurden. Im Factsheet zu Cyber-Mobbing der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften kann hierzu nachgelesen werden:
"21 Prozent der Schweizer Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren gaben in der repräsentativen JAMES-Studie 2016 an, dass sie im Internet (z. B. Facebook) schon einmal fertiggemacht wurden. 12 Prozent der Jugendlichen haben erlebt, dass im Internet Falsches oder Beleidigendes öffentlich über sie verbreitet wurde. Dass Fotos oder Videos ohne ihre Zustimmung ins Internet gestellt wurden, gaben 33 Prozent der Jugendlichen an. 35 Prozent davon haben dies als störend empfunden. Gemäss der Schweizer Studie von EU Kids Online sind fünf Prozent der 9- bis 16-jährigen online gemobbt worden. Die meisten Eltern waren sich nicht bewusst, dass ihr Kind gemobbt worden war, bei Knaben ist dieser Anteil zudem deutlich höher."Diese Zahlen lassen aufhorchen und dass die Folgen von Cyber-Mobbing gravierend sein können, hat uns spätestens der Selbstmord einer 13-jährigen in der Schweiz von Spätsommer letzten Jahres deutlich gemacht.
Die von der Regierung vorgeschlagene Strafbestimmung zielt in die richtige Richtung. Doch reicht sie, um sich diesem Problem anzunehmen? Wenn dieser Artikel im Strafgesetzbuch zur Anwendung gelangt, ist es leider schon zu spät. Dann hat Cyber-Mobbing bereits stattgefunden, dann gibt es bereits schon ein Opfer und einen Täter. Zu den Aufgaben der Politik gehört nicht nur Gesetze zu schaffen, mit welchen strafbare Handlungen dementsprechend sanktioniert werden, sondern auch Massnahmen vorzuschlagen und einzuleiten, mit welchen strafbare Handlungen vermieden werden. Das Ziel muss sein, Cyber-Mobbing zu verhindern, damit der neue Straftatbestand des Strafgesetzbuches gar nicht zu Anwendung kommen muss. Und bei diesem Punkt setzt dieses Postulat an.
Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, wie dem im Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorgeschlagenen neuen Straftatbestand des Cyber-Mobbings auch im Liechtensteiner Lehrplan (LiLE) konsequent Rechnung getragen werden kann und wie eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen, die sich diesem Thema annehmen, ausgestaltet sein könnte.
Die Postulanten stellen mit diesem Antrag keine Forderungen auf, sondern möchten die Regierung mittels eines Prüfauftrages dazu anhalten, sich verstärkt mit dem Thema Cyber-Mobbing auseinanderzusetzen und dem Landtag darzulegen, welche präventiven Massnahmen eingeleitet und umgesetzt wurden und welche noch umgesetzt werden könnten. Die Regierung wird eingeladen Bericht darüber abzulegen, ob die Zahlen der JAMES-Studie auch für Liechtenstein Gültigkeit haben und welche Erfahrungen die Liechtensteiner Schulen mit dem Thema Cyber-Mobbing machten. Darüber hinaus möchten die Postulanten abklären, ob eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen möglich wäre und ob dies Sinn machen würde. Es ist nicht neu für unser Land, dass der Staat mit privaten Vereinen zusammenarbeitet und mittels Leistungsvereinbarung Aufgaben abgibt, der Bereich ausserhäusliche Kinderbetreuung und der Verein Kindertagesstätten ist das beste Beispiel, dass so ein Konstrukt funktionieren kann. Ob es beim Thema Cyber-Mobbing ebenfalls sinnvoll ist, beispielsweise mit dem Verein kinderschutz.li zusammenzuarbeiten, möchten die Postulanten mit diesem Prüfauftrag abklären lassen.
Mir ist bewusst, dass bei uns im Land bereits einiges gemacht wird.
Beispielsweise hat die Regierung im Jahre 2014 die Fachgruppe Medienkompetenz eingesetzt, in welcher das Schulamt, die Datenschutzstelle und das Amt für soziale Dienste Einsitz haben. Sie ist beispielsweise die Ansprechstelle für den Umgang mit Neuen Medien oder koordiniert und unterstützt Institutionen und Multiplikatoren bei der Organisation von Fortbildungen oder Veranstaltungen.
Darüber hinaus ist mir auch bekannt, dass der Lehrplan 21 in der Schweiz den Bereich ‘Medien und Informatik’ beinhalten soll. Diesbezüglich sollen Schülerinnen und Schüler die Folgen medialer und virtueller Handlungen erkennen und benennen können. Auch über Erfahrungen in ihrer unmittelbaren Umwelt, über Medienerfahrungen sowie Erfahrungen in virtuellen Lebensräumen sollen sich die Schülerinnen und Schüler austauschen können. Chancen und Risiken der Mediennutzung und die Konsequenzen für das eigene Verhalten sollen sie ebenso benennen können wie die Auswirkungen des eigenen Verhaltens in den sozialen Netzwerken auf das reale Leben. Da der Lehrplan 21 eine Grundlage für die Liechtensteiner Lehrplan (LiLe) bildet, gehe ich davon aus, dass diese und ähnliche Themen auch in den Liechtensteiner Lehrplan Eingang finden werden.
Bei der Aufzählung, was in unserem Land diesbezüglich schon alles gemacht wird, darf auch die sehr gute Arbeit der Schulsozialarbeit Liechtenstein nicht unerwähnt bleiben. Zu ihrem Angebot gehören neue Medien in der ersten Schulstufe ebenso dazu wie Cyber-Mobbing in der zweiten Schulstufe. Ich bin überzeugt, dass diese Arbeit präventiv wirkt und sehr hilfreich ist, aber gemäss Angebotsdarstellung der Sozialarbeit Liechtenstein im Internet spielen beide Bereiche - Neue Medien wie Cyber-Mobbing - in der 3. und 4. Schulstufe keine Rolle mehr bzw. gehören nicht mehr zum Angebot.
Einige von Ihnen werden sich nun fragen, ob es dieses Postulat überhaupt noch braucht, wenn in unserem Land schon einiges installiert und umgesetzt wurde. Ich beantworte diese Frage mit einem klaren Ja.
Ich bin der Ansicht, dass es dieses Postulat trotzdem braucht und ich bin der Ansicht, dass es auch wichtig ist, dass es an die Regierung überwiesen wird. Und dies aus mehreren Gründen:
1.) Dieses Postulat steht in keinem Widerspruch zu irgendeiner Massnahme, welche von der Regierung in den vergangenen Jahren eingeleitet wurde. Mittels der Postulatsbeantwortung bekommt die Regierung die Möglichkeit, dem Landtag transparent darzulegen, was die Regierung alles gegen Cyber-Mobbing unternimmt und welche Ergebnisse und Fortschritte aus diesen Aktivitäten resultierten.
2.) Der neue Liechtensteiner Lehrplan ist noch nicht in Kraft. Er befindet sich momentan in Ausarbeitung. Bis Juli dieses Jahres soll ein Entwurf vorliegen, der auf breiter Ebene abgestützt sei, wird das Schulamt im September 2017 zitiert. Somit besteht die Möglichkeit, dem Landtag transparent und detailliert zur Kenntnis zu bringen, wie dem neuen Straftatbestand Cyber-Mobbing auch im Liechtensteiner Lehrplan konsequent Rechnung getragen werden soll. Die Postulanten erachten es als zweckmässig, auch über den Lehrplan Schüler wie Eltern über die Gefahren des Internets und des Cyber-Mobbings aufzuklären, wie sie in ihrer Begründung schreiben. Dass es Unterschiede zwischen dem Schweizer Lehrplan 21 und dem Liechtensteiner Lehrplan geben kann, schliesst Schulamtsleiter Arnold Kind im September 2017 nicht aus. In der Medienmitteilung kann nachgelesen werden:
"’Es ist unser Ziel, die Abweichungen zum Lehrplan 21 so gering als möglich zu halten’, betonte Schulamtsleiter Arnold Kind. ‘Anpassungen werden nur vorgenommen, wenn sie wirklich notwendig sind und Fachbereiche betreffen, in welchen den spezifischen Gegebenheiten des Landes Rechnung getragen werden muss.’ Ein Aspekt, der bei den Anpassungen berücksichtigt werden muss, ist die zur Schweiz abweichende Schulstruktur mit fünf Jahren Primarschuldauer, die in Liechtenstein unverändert bleibt."Sind Neue Medien und Cyber-Mobbing ein Fachbereich, bei welchem spezifischen Gegebenheiten des Landes Rechnung getragen muss? Welche Auswirkungen hat die abweichende Schulstruktur zwischen der Schweiz und Liechtenstein auf den Bereich Medien und Informatik? Diese und andere Fragen stellen sich in Bezug auf die Umsetzung von Medien und Informatik in den Liechtensteiner Lehrplan. Wenn der Landtag darauf einwirken möchte, dass Cyber-Mobbing und Neue Medien im Lehrplan eine besondere Stellung erhalten sollen, ist jetzt, während der neue Lehrplan ausgearbeitet wird, der richtige Zeitpunkt, darauf einzuwirken. Ist der Lehrplan einmal verabschiedet oder in Kraft, ist es dafür zu spät.
3.) Die Postulanten bitten darzulegen, welche Massnahmen zur Aufklärung über die Gefahren des Internets und des Cyber-Mobbings in den einzelnen Primar- und weiterführenden Schulen eingeleitet und umgesetzt wurden. Darüber hinaus möchten die Postulanten mehr über die Verbreitung von Cyber-Mobbing an den Liechtensteiner Schulen erfahren, weshalb sie eine Übersicht über bekannt gewordene Fälle und die Massnahmen, welche dadurch von den Schulen eingeleitet wurden, erwarten. Diese Informationen sind grundlegend, damit der Landtag eine Einschätzung darüber erhält, ob die hohen Prozentzahlen der repräsentativen Schweizer JAMES-Studie auch für Liechtenstein Gültigkeit haben, wie weit verbreitet Cyber-Mobbing in Liechtenstein ist und was die einzelnen Schulen alles dagegen unternehmen. Diese Informationen sind wichtig, um einschätzen zu können, ob präventiv genügend getan wird und ob die eingeleiteten und umgesetzten Massnahmen auch ihre gewünschte Wirkung erzielen. Ohne diese Informationen wird sich der Landtag nie fundiert und auf Basis von Fakten mit diesem Thema auseinandersetzen können. Alleine schon deshalb erscheint es mir wichtig, dass dieses Postulat an die Regierung überwiesen wird.
Und 4.) geben die bisher eingeleiteten Massnahmen keine Auskunft darüber, ob es sinnvoll wäre, mit privaten Institutionen zusammenzuarbeiten, um sich diesem Thema verstärkt und vertieft anzunehmen. In Liechtenstein widmet sich in erster Linie der Verein Kinderschutz.li dem Thema Internetnutzung und Cyber-Mobbing. Unter dem Titel ‘Kinder stark machen’ schlägt der Verein vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen verschiedene Präventionsprojekte vor. Einige Gemeinden haben sich dazu entschlossen, mit diesem Verein zusammenzuarbeiten. An den Primarschulen Schaan und Balzers wird das Projekt ‘Kinder stark machen’ umgesetzt. An den Primarschulen Vaduz und Triesen werden nur Teile davon angeboten. Die Real- und Sportschule Schaan plant dieses Jahr ein Mobbingprojekt anzubieten. Die Postulanten bitten die Regierung darzulegen, ob und falls möglich wie dieses Präventionsprojekt des Vereins ‘kinderschutz.li’ in den LiLe integriert, wie die Zusammenarbeit mit Land und Gemeinden ausgebaut und wie eine etwaige Leistungsvereinbarung ausgestaltet werden könnte. Darüber hinaus erwarten die Postulanten, dass die Regierung ausführt, welche finanziellen und personellen Auswirkungen sowohl der Abschluss einer solchen Leistungsvereinbarung als auch die definitive Übernahme von Medienerziehung und Medienreflexion in den LiLe mit sich brächten.
Mit diesem Themenblock möchten die Postulanten Abklärungen einleiten, mit welchen geprüft werden soll, ob eine Zusammenarbeit mit privaten Vereinen bei dieser Thematik Vorteile bringen würde und wie die Präventionsarbeit ausgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden verstärkt werden könnte. Dieser Themenblock weist in die Zukunft und möchte weitere präventive Massnahmen prüfen lassen. Auch das steht in keinem Widerspruch zu den bereits umgesetzten Massnahmen. Und wie bereits erwähnt, ist eine solche Zusammenarbeit in unserem Land nicht Neues, sie ist bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung bereits gang und gäbe.
Ich bitte Sie geschätzte Abgeordnete, dieses Postulat an die Regierung zu überweisen. Es stellt keine Forderungen auf und es werden damit auch keine Nägel mit Köpfen gemacht. Es hat den Zweck, dass sich die Regierung vertieft mit diesem Thema beschäftigen und dem Landtag berichten soll, wie es in Liechtenstein um die Thematik Cyber-Mobbing bestellt ist und was alles unternommen werden könnte, um präventiv zu handeln.
Cyber-Mobbing ist weltweit ein zunehmendes Problem und Cyber-Mobbing darf auch nicht mit Mobbing auf dem Pausenplatz oder im Klassenzimmer verglichen werden. Es hat eine ganz andere Dimension und Reichweite. Bei Cyber-Mobbing kommt erschwerend hinzu, dass es nicht mit dem Verlassen des Klassenzimmers oder Arbeitsplatzes endet. Für Betroffene ist besonders schmerzhaft, dass Cyber-Mobbing rund um die Uhr stattfinden kann und dem Opfer keine Rückzugsmöglichkeit bleibt. Verunglimpfungen erreichen online rasch ein grosses Publikum und hinterlassen im Internet langfristig Spuren. Einmal im Netz verbreitet, können beleidigende Inhalte nur sehr schwer wieder entfernt werden.
Die Folgen können verheerend sein, wie der Selbstmord eines 13-jährigen Mädchens im Augen führte. Rund 80 Prozent der 13 bis 16-Jährigen haben laut einer EU-Studie ein Profil bei einem sozialen Netzwerk. Weil die Jugendlichen im Internet andere Inhalte und Seiten konsultieren als die Erwachsenen, merken Eltern und Lehrer lange nichts von Cyber-Mobbing. Forderungen, die Medienkompetenz in den Lehrplänen besser zu verankern, werden immer lauter. Wir sollten uns davor nicht verschliessen und uns intensiv damit beschäftigen. Dies können wir nur, wenn wir Zahlen, Fakten, Daten und Verbesserungsvorschläge erhalten. Zahlen, Fakten, Daten und Verbesserungsvorschläge bekommen wir aber nur, wenn wir das Postulat an die Regierung überweisen. Ein Nein zur Überweisung bedeutet, dass sich der Landtag bei diesem Problem zurückziehen möchte und es gänzlich der Regierung überlassen will, wie unser Land mit Cyber-Mobbing umgehen soll. Dies möchte ich nicht, da Cyber-Mobbing meines Erachtens ein zu ernstes Problem ist, als dass sich der Landtag nur zurücklehnt und passiv bleibt. Abwarten und Tee trinken ist meiner Ansicht nach bei diesem Thema die falsche Strategie. Ein höherer Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Cyber-Mobbing sollte es uns Wert sein, Informationen zu erhalten und proaktiv mit der Regierung zusammen diesem neuen Straftatbestand präventiv zu entgegnen.
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