Freitag, 11. September 2020

Glyphosat-Zug

ÖBB gehört das Versprühen von Glyphosat zeitnah untersagt


Im Juni dieses Jahres berichteten mehrere österreichische Medien über einen Glyphosat-Zug der ÖBB. Die ÖBB bestätigten gegenüber den Medien den Einsatz eines solchen Zuges und teilten mit, dass sein Einsatz von Wien aus koordiniert werde. Dieser Zug habe den Zweck, mittels Verwendung von Glyphosat die Gleisanlagen von Pflanzen freizuhalten. Er werde österreichweit eingesetzt.

Da die ÖBB auch für die Gleisanlagen auf Liechtensteiner Staatsgebiet verantwortlich sind, stellte ich an der letzten Landtagssitzung die Kleine Anfrage, ob dieses Glyphosat-Zug auch in Liechtenstein zum Einsatz komme. Zu meinem Erstaunen bejahte dies Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch. Er führte in seiner Beantwortung aus: 

"Ja, die ÖBB bringen diesen Zug auch in Liechtenstein zum Einsatz. Gemäss Auskunft der ÖBB erfolgt die Unkrautbekämpfung mittels Zug einmal pro Jahr und findet in der Vegetationsperiode zwischen Mai und Anfang Juli statt. Die letzten beiden Einsätze erfolgten am 3. Juni 2019 und am 5. Juni 2020."
Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch gab im Rahmen der Beantwortung weitere Erklärungen ab. Er führte aus: 
"Für den Unterhalt der Gleisanlagen sind die ÖBB zuständig und verantwortlich. Die ÖBB haben dabei auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet die gesetzlichen Bestimmungen in Liechtenstein einzuhalten. Liechtenstein ist es infolge EWR-Bestimmungen und Zollvertrag nicht möglich einzelne Wirkstoffe zu verbieten. Folglich ist gemäss Art. 30 der Gewässerschutzverordnung die Verwendung der Wirkstoffe Glyphosat oder Sulfosat entlang von Gleisanlagen zugelassen. In Bereichen von Gewässern, entlang von Naturschutzgebieten (z. B. Schwabbrünnen-Äscher) und Schutzzonen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten. Vor der Behandlung der Gleisanlagen haben die ÖBB einen Behandlungsplan vorzulegen, der den Einsatzort, die Art der Pflanzenschutzmittel sowie auch die Intensität der Behandlung beinhalten muss. Das Amt für Umwelt genehmigt den Behandlungsplan, wenn die gewässer- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllt sind. Als Pflanzenschutzmittel dürfen ausschliesslich die Blattherbizide Glyfos Ultra und Galon 4 sowie als Netz- und Haftmittel FoxWet 100 eingesetzt werden."
Auch wenn die Verwendung von Glyphosat rechtlich zulässig ist und wir aufgrund von EWR-Bestimmungen und Zollvertrag einzelne Wirkstoffe nicht verbieten können, hätten wir sicherlich die Möglichkeit, den ÖBB die Verwendung von Glyphosat für die Befreiung der Gleisanlagen von Pflanzen zu untersagen. Wir wären auch nicht die einzigen, welche dies tun. ORF.at titelte am 11. Juni 2020: 
"Es wird keinen Glyphosat-Einsatz entlang der stillgelegten Gailtal-Bahnstrecke von Hermagor nach Kötschach geben. Darauf haben sich Bürgermeister der Region, Mitglieder des Vereins Gailtalbahn und Tourismusvertreter bei einem Runden Tisch geeinigt. Die Beteiligten am Runden Tisch haben sich damit auf eine giftfreie Lösung geeinigt." 
Dort wird Heisswasser gegen Pflanzen auf dem Gleisbett verwendet. Auch in Deutschland geht die Entwicklung in dieselbe Richtung. Im Rahmen einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, erklärte die Deutsche Bahn im Juni dieses Jahres, dass sie bis Ende 2022 in ganz Deutschland auf Glyphosat verzichten und den Einsatz bereits für 2020 halbieren wolle. Auch in der Schweiz führen die SBB aus, spätestens ab 2025 auf Glyphosat zu verzichten. Bereits letztes Jahr haben die SBB Heisswasser als Alternative und damit den Einsatz eines Heisswasserspritzfahrzeuges vorgestellt, welches getestet werde.

Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Für mich ist es einfach zu wenig, wenn sich die Regierung hinter den aktuellen Bestimmungen versteckt und den ÖBB weiterhin erlauben, Glyphosat zu versprühen. Während in anderen Ländern Massnahmen eingeleitet und umgesetzt werden, mit welchen zeitnah auf das Sprühen von Glyphosat für die Freihaltung der Gleisanlagen von Pflanzen verzichtet wird, scheint bei uns diesbezüglich nichts in die Richtung eingeleitet oder sogar umgesetzt zu werden. Das ist für mich nicht akzeptabel. Es sollte so rasch wie möglich ein Zeitrahmen definiert werden, bis wann die ÖBB auf Liechtensteiner Staatsgebiet auf das Versprühen von Glyphosat für die Freihaltung der Gleisanlagen von Pflanzen verzichten und alternative Methoden anwenden. Dies umso mehr, als es solche gibt. Nichts in diese Richtung zu unternehmen und nur zu hoffen, dass die ÖBB irgendwann darauf verzichten, ist zu wenig. 

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