Freitag, 6. Oktober 2017

Petition des Vereins 'Hoi Quote' II

Argumente diskutieren und nicht mit pauschalen Behauptungen Vorwürfe machen


Mein Nein zur Überweisung der Petition des Vereins 'Hoi Quote' anlässlich der Landtagssitzung von Oktober 2017 veranlasste verschiedene Mitglieder des Vereins zu Kritik. Mit dieser Petition wurde unter anderem verlangt, dass einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Frauen und Männer bei der Bestellung von Gremien in Zukunft verbindlich nachgekommen werden solle.

Im Rahmen meiner Ausführungen sagte ich:

"Diese Petition verlangt vom Landtag, dass er die Regierung auffordern soll, vom Qualifikationsprinzip abzurücken. Diesem Ansinnen kann ich nichts abgewinnen. Ich glaube auch, dass das von den Petitionären angesprochene Problem nicht mit den aufgelisteten drei Punkten gelöst werden kann. Das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in Gremien des Landes hat nicht damit zu tun, dass die Regierung zu wenig nach Frauen sucht und sich zu wenig Mühe gibt, Frauen zu finden. Ich glaube sehr wohl, dass sich auch die Regierung dieser Unterrepräsentanz bewusst ist und es gerne sähe, wenn sich mehr Frauen, welche dem Qualifikationsprinzip entsprechen, zur Verfügung stellen. Doch man kann keine Frau dazu zwingen, sich zu bewerben. [...] Die Tatsache, dass Frauen nicht in dieser Vielzahl wie Männer bereit sind, öffentliche Aufgaben zu übernehmen, ändert man nicht mit quantitativen Vorschriften. Das Problem ist grundlegender und tangiert die gesellschafts- wie familienpolitischen Gegebenheiten in unserem Land. Gerade heutzutage, wo Frauen mindestens gleich gut ausgebildet sind wie Männer, müssten fähige, top ausgebildete Frauen gefunden werden. Gerade diese Frauen, die ja viel Zeit und Energie in die Ausbildung gesteckt haben, müssten sich meines Erachtens ein Ruck geben und sich auch auf solche Positionen bewerben. Dort gilt es den Hebel anzusetzen und nicht bei der Forderung nach der Umsetzung von Beschlüssen, die 20 Jahre alt sind und unter gänzlich anderen Systemvoraussetzungen gefällt wurden, als sie heute vorherrschen."
Als Reaktion auf diese und weitere meiner Aussagen wurde mir auf Facebook unter anderem mitgeteilt:
"Lieber Herr Batliner, vielen Dank, dass Sie uns Frauen die Welt erklären und uns sagen, was wir alles falsch machen und wie wir es richtig machen sollten. [...] Sie machen es sich unglaublich einfach, wenn Sie die Verantwortung an den Verein Hoi Quote abschieben. Sie sind aber doch der Politiker. Ich fordere Sie als Liechtensteinerin auf, dass Sie diesen Missstand beheben! Bringen Sie eine alternative Lösung für das Problem und wir werden das Wort Quote nie mehr in den Mund nehmen."
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden verschiedene Kaderpositionen von öffentlich-rechtlichen Unternehmen ausgeschrieben und neu bestellt. Hierbei wurde - bis auf eine Ausnahme - die zu vergebende Kaderposition einem Mann zuerkannt. Hierzu stellte ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage folgende Fragen an die Regierung:

Stellenausschreibung Intendant Radio Liechtenstein: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
Antwort der Regierung: 15 Bewerbungen sind eingegangen, davon eine von einer Frau. Die Bewerberin erfüllte wesentliche Qualifikationsanforderungen nicht.

Stellenausschreibung Verwaltungsratspräsident Liechtensteinische Post AG: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
Antwort der Regierung: Sieben Bewerbungen sind eingegangen, davon keine einer Frau. Da keine Frau sich auf diese Stelle bewarb, konnte auch keine berücksichtigt werden.

Stellenausschreibung Geschäftsführer Liechtensteinische Post AG: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
Antwort der Regierung: 28 Bewerbungen sind eingegangen, davon eine einer Frau. Die Entscheidung für einen Mann fiel aufgrund seiner spezifischen Kenntnisse, der beruflichen Erfahrung und Kompetenzen. Die Wahl fiel auf einen internen Kandidaten, wodurch aufgrund des gleichzeitigen Ausscheidens zweier Geschäftsleitungsmitglieder die Kontinuität gewahrt werden konnte.

Stellenausschreibung Geschäftsführer Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
Antwort der Regierung: Sieben Bewerbungen sind eingegangen, davon eine einer Frau. Die einzige Bewerberin fiel aufgrund fehlender Qualifikation nicht in die engere Auswahl.

Stellenausschreibung Geschäftsführer Liechtenstein Marketing: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam eine Frau gegenüber den sich bewerbenden Männern den Vorzug?
Antwort der Regierung: 41 Bewerbungen sind eingegangen, 10 davon von Frauen. Ausschlaggebend für die Wahl waren die Qualifikation und der Leistungsausweis der Kandidatin.

Die Beantwortung der fünf Fragen belegt, dass ich mit meiner Vermutung, dass sich zu wenige Frauen auf solche Stellen bewerben, richtig lag. Dort, wo die Anzahl an Bewerberinnen hoch ausfiel, wurde die Stelle einer Frau zuerkannt.

Ich weise es auch die Kritik zurück, dass ich in meinem Landtagsvotum keine alternativen Lösungen vorgeschlagen hätte. Ich betonte im Landtag:
"Ein Manko - und hierbei stimme ich den Petitionären zu - herrscht bei den zahlreichen Landeskommissionen, bei welchen Frauen teilweise stark unterrepräsentiert sind. Bei den Kommissionen ist es jedoch oft so, dass sie sehr berufsspezifisch zusammengesetzt werden. Es ist kein Zufall, dass beispielsweise bei der Rheinkommission, bei der Energiemarktaufsicht oder bei der Landesrüfekommission momentan keine Frauen Einsitz haben, da diese Berufsfelder betreffen, welche weniger von Frauen ausgeübt werden und es deshalb schwierig ist, überhaupt Frauen zu finden, die dem Anforderungsprofil entsprechen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass die aktuelle Zusammensetzung der Landeskommissionen in Bezug auf die Sitzverteilung zwischen den Geschlechtern zu wünschen übrig lässt. Ich unterstütze jedoch nicht, dieses Problem mit einer fixen Quote oder mit Zwang lösen zu wollen. Vielmehr fordere ich die Regierung auf, freiwerdende Sitze bei der Bestellung von Landeskommissionen ebenfalls über die Internetseite www.staatskalender.li öffentlich zu machen, damit sich Interessentinnen und Interessenten bewerben können. Dies hätte einerseits den Vorteil, dass sich die eine oder andere Frau finden liesse, welche auch in solchen berufsspezifischen Kommissionen das Anforderungsprofil erfüllt. Andererseits würde sich der Personenkreis, der sich für die Mitarbeit in solchen Kommissionen interessiert, generell erweitern, womit sich der Fundus an Personen vergrössert und dies auch für die Regierung mit einem positiven Effekt verbunden wäre. Zudem ist es meines Erachtens angezeigt, dass zum einen ausgeschriebene Mandate über eine längere Zeit angeboten werden und zum anderen die Internetseite www.staatskalender.li verstärkt beworben wird. Viele Einwohnerinnen und Einwohner wissen gar nicht, dass es diese Seite gibt und dass man über sie sich für gewisse Führungspositionen bewerben kann."
Es liegt nun an der Regierung, ob sie diesen Vorschlag aufnimmt oder nicht. Ich rufe die Vertreterinnen des Vereins 'Hoi Quote' auf, sich mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen und nicht mit pauschalen Behauptungen mir Vorwürfe zu machen, die mit meinen Aussagen anlässlich der Landtagssitzung von Oktober 2017 nichts zu tun haben.  

Im Gegenteil, habe ich auch viel Verständnis für diesen Verein und die Frauen zum Ausdruck gebracht. Diesbezüglich betonte ich im Landtag:
"Ich kann nämlich diesem Verein sehr viel abgewinnen und kann das Missfallen über das Wahlresultat der diesjährigen Landtagswahlen sehr gut verstehen. Und wenn wir 22 männliche Abgeordnete ehrlich zu uns sind, würde es auch uns massiv stören, wenn 22 Frauen und drei Männer im Liechtensteiner Parlament sitzen würden. Mir ginge es jedenfalls so und gerade deshalb verstehe ich auch den Unmut vieler Frauen."

Regierungsprogramm

Ein Programm mit Höhen und Tiefen

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Regierungsprogramm 2017-2021

«Die Sanierung des Staatshaushaltes ist abgeschlossen. Nun wollen wir einen massgeblichen Beitrag für die Weiterentwicklung von Staat und Gesellschaft, für die Lebensqualität der Menschen, die Gewährleistung der inneren Sicherheit und für ein starkes, selbstbewusstes Liechtenstein leisten. Es ist unser Ziel, die Zukunft unseres Landes aktiv zu gestalten.» Dieses Zitat aus dem Vorwort zum Regierungsprogramm 2017-2021 schraubte meine Erwartungen auf das, was mich auf den folgenden Seiten erwartet, in die Höhe. Ich erwartete ein Feuerwerk an Vorstellungen, Visionen, Ideen und Lösungsvorschläge für die wichtigsten Probleme unseres Landes. Leider wurden meine Erwartungen nur teilweise erfüllt, Licht und Schatten wechselten sich ab, wobei mir die Flughöhe des Programms generell zu hoch erscheint. In vielen Punkten hätte ich gerne konkretere Angaben vorgefunden und das Wort ‘prüfen’ lieber gar nicht gelesen.

In der Folge möchte ich auf drei Bereiche eingehen, welche mir im Positiven wie im Negativen besonders aufgefallen sind.

Überzeugt haben mich die Ausführungen zur Digitalen Agenda und zur Digitalisierung. Ich befürworte, dass dieser Bereich als zentrales Handlungsfeld der neuen Legislaturperiode betitelt wird und die Dienstleistungen der Verwaltung vermehrt elektronisch angeboten werden sollen, damit sie rund um die Uhr verfügbar sind. Damit einher geht auch ein rascher Ausbau der digitalen Infrastruktur. Ich bitte die Regierung, sich hierbei ein Beispiel an Estland zu nehmen. Kaum ein Land setzt so konsequent auf Digitalisierung wie Estland und es war auch kein Zufall, dass am EU-Gipfel von letzter Woche in Tallinn dieses Thema ein Schwerpunktthema war. Mit der elektronischen Bürgerkarte können die Bürgerinnen und Bürger von Estland praktisch alle Amtsgeschäfte elektronisch verrichten, was diesem Land mit Abstand eine Vorreiterrolle einbrachte und zur Nummer 1 unter den EU Staaten werden liess. Es ist auch kein Zufall, dass ein verhältnismässig kleines Land wie Estland diesen Weg eingeschlagen hat. Kleinstaaten haben diesbezüglich einen Vorteil und diesen sollten auch wir nutzen. Herr Regierungschef, ich bitte Sie diesbezüglich nicht mehr lange zu warten, sondern umgehend Massnahmen einzuleiten und dieses Projekt konsequent voranzutreiben und auch immer wieder einen Blick nach Estland zu werfen. Man muss das Rad nicht neu erfinden, man kann von positiven Entwicklungen und Erfahrungen anderer Staaten lernen und sie für uns zu eigen machen. Man gewinnt auch Zeit, wenn man meint, nicht alles selbst neu erfinden zu müssen.

Enttäuscht haben mich die Ausführungen zur Verkehrssituation im Liechtensteiner Unterland. Das einzige, was es darüber zu lesen gibt, ist die Massnahme, dass ein gemeinsames Verkehrsentwicklungskonzept mit den Gemeinden im Unterland und den angrenzenden Gemeinden im Oberland weitergeführt werde - also nichts Neues. Kein Wort zur S-Bahn, kein Wort zur geplanten Tunnelspinne in Feldkirch und den durch sie generierten Mehrverkehr, kein Wort zu einer etwaigen Autobahnverbindung nördlich von Feldkirch, kein Wort zu einer etwaigen Zentrumsentlastung Nendeln, kein Wort zum steigenden Verkehrsaufkommen beim Grenzübergang Ruggell. Themen, welche die Unterländer Bevölkerung interessieren und auch betreffen und die Regierung sieht sich nicht müssig, im Regierungsprogramm auch nur ein Wort darüber zu verlieren. Diese Nullaussagen wirken noch unverständlicher, wenn man sich den Vermerk zur Ausgangslage vor Augen führt, wo festgestellt wird, dass das Strassensystem Liechtensteins zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen stosse. Und das Ganze wird dann noch mit so oberflächlichen Floskeln wie «Bauliche Massnahmen im Bereich der Strassen werden prioritär an den heute bekannten kritischen Stellen erfolgen» ergänzt. Welche Stellen sind das denn? Welche baulichen Massnahmen sind geplant? Beim Projekt ‘Strassenverbindung Vaduz-Triesen’ ging es ja auch konkreter, die soll realisiert werden - diesbezüglich konnten Sie Herr Regierungschef-Stellvertreter nicht konkret genug sein. Weshalb nicht bei anderen Projekten? Mir kommt dies alles sehr konzeptlos und ideenlos vor.

Ähnlich oberflächlich wird der Bereich Bürokratieabbau behandelt. Ein Thema, das vielen Wirtschaftstreibenden und auch Privaten schon lange unter den Nägeln brennt. Seit Jahren wird versprochen, den Bürokratieabbau voranzutreiben. Und was liest man hierzu im Regierungsprogramm? Floskeln oder Allgemeinplätze wie «Der Abbau von Regulierungen und Bürokratie erfolgt, wo dies möglich und sinnvoll ist» oder «Der Austausch zwischen der Regierung und der Wirtschaft wird gepflegt und der Handlungsbedarf hinsichtlich Regulierung und Bürokratieabbau wird regelmässig eruiert». Dass eine Aussage, wie «der Austausch zwischen der Regierung und der Wirtschaft wird gepflegt» überhaupt in einem Regierungsprogramm steht, spricht Bände. Das ist für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit und müsste nicht in einem Regierungsprogramm explizit erwähnt werden. Auch daran lässt sich die Flughöhe dieses Programms erkennen.


Man darf gespannt sein, wie die Regierung diese nichtssagenden Floskeln mit Inhalten füllen wird. Sowohl beim Bürokratieabbau wie auch bei der Verkehrssituation Unterland wird es nicht reichen, diese Themen einfach auszusitzen. Sollte erkennbar werden, dass die Regierung keine konkreten Vorschläge zur Diskussion stellen wird und keine nennenswerten Fortschritte bei diesen Themen vorzeigen kann, wird wohl der Landtag über seine parlamentarischen Mittel das Heft in die Hand nehmen und die Regierung mit der Ausarbeitung von konkreten Vorschlägen und Lösungen beauftragen müssen. Bei der Verkehrsproblematik Unterland tendieren meine Hoffnungen gegen Null, weshalb ich meinen Vorschlag von vorgestern, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Postulates zu diesem Thema einzusetzen, erneuere und auch bereit bin, aktiv mitzuarbeiten.


Link zu meinem Landtagsvotum
https://www.youtube.com/watch?v=h75Z66bBS-s




Donnerstag, 5. Oktober 2017

Kletterhalle

Ein Ja mit Einschränkung

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zum Subventionsgesuch zum Bau einer Kletterhalle in Schaan

Der Liechtensteiner Alpenverein möchte in Schaan eine Kletterhalle erstellen. Da der Alpenverein finanziell nicht in der Lage ist, diesen Bau selbst zu realisieren, richtete er ein Subventionsgesuch an die Regierung und an die Gemeinden. Hierbei stützte er sich auf das Sportstättenkonzept des Landes, welches unter gewissen Vorbedingungen solche Subventionen zulässt.

Ich stehe diesem Vorhaben, einen Beitrag an einer Kletterhalle zu leisten, positiv gegenüber. Ich teile die Einschätzung der Regierung, dass es sich bei dieser Kletterhalle um ein Projekt von landesweitem Interesse handelt. Von Bedeutung ist für mich ebenfalls, dass das Internationale Olympische Komitee vor drei Wochen Sportklettern ins Olympische Programm aufnahm und bereits bei den Olympischen Spielen 2020 in Tokio um Olympische Medaillen geklettert wird. Ich bin der Ansicht, dass Olympische Sportarten einen besonderen Status erfahren und diese auch explizit gefördert werden sollten. Aus diesem Grunde bin ich auch der Ansicht, dass die in Schaan geplante Kletterhalle so ausgestaltet sein muss, dass sie internationalen Normen entspricht. Nur dann können in Schaan internationale Kletter-Wettbewerbe durchgeführt werden und die Halle als ideales Trainingszentrum für angehende Olympioniken in dieser Sportart genutzt werden.

Diesem Subventionsgesuch kommt eine besondere Bedeutung zu, ist es doch das erste welches auf Basis des Sportstättenkonzeptes erstellt wurde. Zumindest ein weiteres ist bereits in Vorbereitung, weshalb es für mich schon von Bedeutung ist, welche Relevanz der heutige Entscheid des Landtages auf weitere Subventionsgesuche haben wird. Hat ein etwaiges Nein zu diesem Subventionsgesuch auch Auswirkungen auf andere, bevorstehende Gesuche? Oder käme ein etwaiges Ja des Landtages einer gewissen Präjudizierung gleich? Ich bitte die Regierung in ihren Ausführungen ihre Einschätzung hierzu abzugeben.

Gänzlich anderer Meinung bin ich mit der Einschätzung der Regierung, dass auch die Büroräumlichkeiten des LAV, welche Teil des Projektes sind, als subventionswürdig eingestuft werden. Etliche andere und mehrheitlich kleinere Sportverbände müssen jeden Franken zwei Mal umdrehen, um ihren Athletinnen und Athleten beste Trainings- und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Bei diesen reicht das Geld bei weitem nicht aus, um eine eigene Geschäftsstelle zu unterhalten geschweige denn eigene Räume hierfür anzumieten. In vielen kleineren Sportverbänden werden die administrativen Aufgaben ehrenamtlich in der Freizeit von zu Hause aus erledigt.

Während Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, gemäss Volksblatt vom 23. Juni 2017 mit dem international ausgerichteten Skiverband, der durch seine Athletinnen und Athleten vermutlich den grössten Werbeeffekt für unser Land erzielt, in Diskussion um den Kommunikationsbonus von 50'000 Franken befinden, befürwortet die Regierung eine Landessubvention von 183'200 Franken für Büroräumlichkeiten des ausschliesslich national tätigen Alpenvereins. Ich weiss, man soll nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und ich weiss auch, dass dieser Vergleich hinkt. Er soll aber eine Frage verdeutlichen: Wie erklärt die Regierung den anderen Sportverbänden, dass das Land Büroräumlichkeiten des Alpenvereins zu 40 Prozent subventioniert, während sie jeden Franken zwei Mal umdrehen müssen, um ihren Athletinnen und Athleten überhaupt eine funktionierende und professionelle Administration anbieten zu können?

Damit wird ein gewisses Präjudiz geschaffen, welches Ungleichheit unter den Mitgliedern des Liechtenstein Olympic Committee, zu welchem ja auch der Alpenverein gehört, fördert und ich deshalb nicht gutheissen kann. Die Büroräumlichkeiten haben nichts mit der geplanten Kletterhalte und nichts mit dem Sportstättenkonzept zu tun und ihnen kann auch kein landesweites Interesse attestiert werden.


Link zu meinem Landtagsvotum
https://www.youtube.com/watch?v=xP-BH_mSM0s



Finanzausgleich

Das Ziel kann nicht sein, Reservemittel vom Land zu den Gemeinden zu verschieben

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zur Interpellationsbeantwortung betreffend den Finanzausgleich-Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden 

«Über eine Milliarde Franken: Gemeindekassen bleiben prall gefüllt» - diese Schlagzeile war am 25. Juli dieses Jahres im Volksblatt zu lesen. Aus dieser Berichterstattung wurde deutlich, dass die Gemeinden im Schnitt etwas mehr als 27'000 Franken pro Person an Nettofinanzvermögen ausweisen. Spitzenreiter ist mit Abstand die Gemeinde Vaduz, welche per Ende 2016 knapp 470 Millionen Franken an Nettofinanzvermögen verfügte, was bedeutet, dass Vaduz über 14 Jahre lang ohne Steuereinnahmen von den Reserven zehren könnte. Mit grossem Abstand folgt die Gemeinde Schaan, mit rund 182 Millionen Franken an Nettofinanzvermögen und immer noch über 5 Jahre an Jahresreserven. Am anderen Ende der Skala liegen Schellenberg, Triesenberg und Planken mit Nettofinanzvermögen zwischen rund 26 und 13 Millionen Franken; also alles Gemeinden, welche mehr als Wohngemeinde denn als Arbeitsgemeinde gelten und bei welchen aus topographischer Sicht die Ansiedlung von Unternehmen schwierig bis unmöglich ist. Am wenigsten kann hierbei Triesenberg von den Reserven ohne Steuereinnahmen zehren - gerademal 1 ½ Jahre. Ein erheblicher Unterschied zu den über 14 Jahren der Gemeinde Vaduz. Auch diese Zahlen führen die Ungleichheit deutlich vor Augen.

Die Stiftung Zukunft.li hat eine Studie veröffentlicht, mit welcher sie dieses Ungleichgewicht näher untersuchte. Sie kam zum Ergebnis, dass das Finanzausgleichssystem in Liechtenstein über das gesetzliche Ziel, den Gemeinden die Finanzierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, hinausgeht. Die meisten Gemeinden konnten in der Vergangenheit mit Mitteln des Landes hohe Reserven erzielen. Aus diesem Grunde hinterfragen die Verfasser der Studie, ob die heutige gesetzliche Zielsetzung - den Gemeinden ihre Aufgabenerfüllung zu ermöglichen - für ein effizientes Ausgleichssystem noch ausreichend sei oder ob nicht vielmehr eine Reduktion dieser grossen Unterschiede ebenfalls als Ziel formuliert werden müsste. Die Frage, wie stark der Abbau dieser Unterschiede erfolgen soll, wollten die Verfasser der Studie nicht konkret beantworten. Sie spielen diesbezüglich den Ball der Politik zu, indem sie ausführen, dass es kein Richtig oder Falsch gäbe, sondern diese Frage politisch zu beantworten sei.

Meines Erachtens ist es dringend notwendig, dass diese Unterschiede minimiert werden. Für mich spielt nicht nur das wie oder die Grössenordnung eine Rolle, sondern noch ein anderer Faktor, der in der Studie der Stiftung Zukunft.li vollständig unberücksichtigt blieb - nämlich jener der Raumplanung. Ich bin der Ansicht, dass wir mit dem Finanzausgleich auch die Entwicklung der Industriezonen steuern sollten. Den Standortwettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen sollten wir in Bahnen lenken, um jene Gemeinden entlang des Rheins bzw. der Autobahn zu stützen, ohne dass die diesbezüglich topographisch benachteiligten Gemeinden einen Nachteil daraus ziehen. Wir sollten einen Finanzausgleich installieren, mit welchem es unerheblich ist, in welcher Gemeinde sich ein Unternehmen ansiedelt, sondern für alle Gemeinden von Bedeutung ist, dass sich ein Unternehmen im Land ansiedelt. Nur dann können wir das Industriewachstum auf jene Gemeinden fokussieren, welche entlang des Rheins angesiedelt sind, was zur Folge hätte, dass es den Berggemeinden Planken, Triesenberg und Schellenberg egal sein kann, ob sich Unternehmen auf ihrem Gemeindegebiet ansiedeln oder nicht. Und die Gemeinden Mauren und Eschen könnten ihre Ansiedlungspolitik betreffend Unternehmen inkl. der Erweiterungen der Industrie- bzw. Wirtschaftszone neu ausrichten, da sie nicht mehr gezwungen sind darauf zu achten, dass sich neue Unternehmen auf ihrem Gemeindegebiet ansiedeln. Auch ihnen kann es dann egal sein, ob ein Unternehmen in Balzers oder auf ihrem Gemeindegebiet heimisch wird.

Die Regierung geht auf Seite 22 der Interpellationsbeantwortung auf verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich einer Reduktion der Steuerkraftunterschiede ein. Sie bevorzugt keine komplette Systemumstellung, wie es die Stiftung Zukunft.li vorschlägt, sondern Anpassungen im bestehenden System. Ich teile diese Ansicht, zumal eine Systemumstellung ein langfristiges Projekt wäre, welches zum einen in eine zeitraubende Gesamtbetrachtung für die Gemeindeaufgaben und deren Finanzierung eingebettet werden müsste und zum anderen für die Gemeinden eine hohe Planungsunsicherheit mit sich brächte. Die Regierung erwähnt diesbezüglich in ihrer Interpellationsbeantwortung, dass eine Variante innerhalb des bestehenden Finanzausgleichssystems beispielsweise wäre, einen Anteil der Ertragssteuern juristischer Personen einwohnerproportional zwischen den Gemeinden zu verteilen. Als Vorteil dieser Variante erwähnt sie, dass die geographischen Standortvorteile aufgrund der Erschliessungsqualität sowie die Hauptstadteigenschaft ausgeglichen werden könnten, die Solidarität zwischen den Gemeinden gestärkt würde sowie Anreize geschaffen würden, die Raumplanung verstärkt koordiniert anzugehen. Gerade in Bezug auf die Möglichkeit, die Raumplanung koordinieren zu können, favorisiere ich diesen Ansatz. Ebenfalls prüfenswert erachtet die Regierung eine Reduktion des Gemeindeanteils an der Ertragssteuer oder die Reduktion des maximalen Anteils einer Gemeinde an den Ertragssteuern. Ich bin überzeugt, dass diese beiden Vorschläge ebenfalls den Steuerkraftunterschied reduzieren würden. Diese Vorschläge haben jedoch keine Auswirkung auf die Raumplanung und stärken auch nicht die Solidarität zwischen den Gemeinden, weshalb ich davon absehen würde.

Auch die weiteren von der Regierung erwähnten Lösungsvorschläge wie Aufgaben und deren Finanzierung vom Land an die Gemeinden zu delegieren und über den Finanzausgleich die Mehrausgaben der Finanzausgleichsgemeinden wieder auszugleichen oder Gemeinden die Finanzierung von Aufgaben zu übertragen, auch wenn diese wie bis anhin vom Land in geteilter Verantwortung erbracht werden, halte ich nicht viel. Sie sind reine Symptombekämpfung über Umwege und keine eigentliche Lösung des Problems, zumal die Raumordnung davon ebenfalls gänzlich unberührt bleibt.

Von Bedeutung erscheint mir jedoch, dass die Regierung gewillt ist, dieses Problem des Steuerkraftunterschieds anzugehen. Ich hoffe, dass es nicht bei dieser Interpellationsbeantwortung bleibt, sondern die Regierung umgehend die ersten Schritte einleitet und sie die auf Seite 22 vorgeschlagenen Massnahmen auch wirklich zu prüft, Vor- und Nachteile sowie Auswirkungen abwägt und dann dem Landtag einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Wir müssen den Finanzausgleich wieder in geordnete Bahnen lenken, die Steuerkraftunterschiede erheblich reduzieren und auf das Ziel, den Gemeinden die Finanzierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, ausrichten. Denn in einer Aussage bin ich mit den Verfassern der Studie der Stiftung Zukunft.li einig: Die langfristige Zielsetzung kann nicht darin liegen, über den Finanzausgleich Reservemittel vom Land zu den Gemeinden zu verschieben.


Link zu meinem Landtagsvotum
https://www.youtube.com/watch?v=m45ht3K6aX4


Mittwoch, 4. Oktober 2017

Zentrumsgestaltung Schaanwald III

Rechtsstaatlich fragwürdiges Vorgehen

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zur Motion bezüglich der Zentrumsgestaltung Schaanwald

Vor fast genau 11 Jahren, am 23. Oktober 2006, schrieb der Abteilungsleiter Tiefbauamt nach Rücksprache mit dem zuständigen Regierungsmitglied des Ressorts Bau und der Amtsleitung des Tiefbauamtes einen Brief an die Gemeinde Mauren. Darin kann unter anderem nachgelesen werden:
«Die Umlegung der Vorarlbergerstrasse in den Bereich des ÖBB-Trassées, im Rahmen der 2. Etappe, wird in Analogie zu ähnlich gelagerten Bauvorhaben zur Entlastung von stark verkehrsbelasteten Ortszentren, unter der Voraussetzung der kostenlosen Bodenabgabe durch die Gemeinde an das Land, zu 100 % vom Land Liechtenstein übernommen.»
Dieses Schreiben, welches den Titel ‘Zuschg Schaanwald, Strassenverlegung’ trägt, ist ein zentrales Dokument der Thematik Zentrumsgestaltung Schaanwald. Vieles ist seit dem Verfassen dieses Schreibens geschehen, doch leider nicht das, was es eigentlich zum Inhalt hatte - die Strassenverlegung im Zentrum von Schaanwald.

11 Jahre sind seither vergangen. Lange Zeit sah es so aus, als ob die Zentrumsgestaltung Schaanwald von der Regierung vorangetrieben werde. 2009 wurde die Zentrumsgestaltung Schaanwald in den Verkehrsinfrastrukturbericht 2010 der Regierung aufgenommen, in welchem diese Strassenverlegung als in den kommenden Jahren anstehendes Projekt betitelt wurde. Bis zum Jahre 2013 wurde an der Umsetzung der Zentrumsgestaltung Schaanwald auf allen Ebenen gearbeitet. Amtsleiter Markus Verling wird im Frühjahr 2013 in einem Bericht in der LIE:Zeit mit den Worten zitiert: «Wenn der politische Wille vorhanden ist, setzen wir es um. Die Vorarbeiten sind gemacht.»

Doch dann kam die Finanzkrise und die damit einhergehende Notwendigkeit der Sanierung des Staatshausaltes. Sie brachte das Projekt zum Stoppen, da es von der Regierung als nicht zwingend notwendig betitelt und deshalb zurückgestellt wurde. Diese Sanierung des Staatshaushaltes wird von der Regierung selbst als abgeschlossen bezeichnet, weshalb es eigentlich keinen Grund mehr gibt, dieses Projekt nicht wieder aus der Schublade zu holen und die Arbeiten weiterzuführen. Doch dies möchte die Regierung nicht, wie aus einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Frühjahr dieses Jahres entnommen werden kann. Auch im Regierungsprogramm bleibt das Thema Zentrumsgestaltung Schaanwald gänzlich unerwähnt.

Deshalb diese Motion. Mit ihr soll die Regierung beauftragt werden, dem Landtag einen Finanzbeschluss betreffend die Verlegung der Vorarlberger-Strasse im Bereich Zuschg - Zentrum Schaanwald zur Beschlussfassung vorzulegen. Nur darum geht es. Wir entscheiden heute nicht, ob die Zentrumsgestaltung Schaanwald bzw. die Strassenverlegung im Bereich Zuschg gebaut wird. Wir entscheiden nur darüber, ob die Regierung das Projekt wieder aus der Schublade holen, die Vorarbeiten weiterführen und dem Landtag einen Finanzbeschluss hierzu vorlegen soll. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ein Ja des Landtages zu dieser Motion darf nicht als Zustimmung zur Umsetzung dieses Projektes interpretiert werden. Dies steht auf einem anderen Blatt und wäre - sofern die Motion überwiesen wird - zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Während ein Ja zur Motion alle Möglichkeiten offen lässt, würde ein Nein zu dieser Motion Nägel mit Köpfen machen. Ein Nein bedeutet nämlich nichts Geringeres, als dass das Projekt endgültig vom Tisch ist.

Sie können nun selbst entscheiden,

  • ob sie fundierte Informationen über das Projekt erhalten und erfahren möchten, wie dieses Projekt konkret aussieht, 
  • ob sie über die Vor- und Nachteile sowohl in verkehrspolitischer- wie auch in gesellschaftspolitischer Sicht für die Bevölkerung von Schaanwald in Kenntnis gesetzt werden möchten,
  • ob die von der Regierung mitgeteilten Kosten von rund drei Millionen Franken auch wirklich der Wahrheit entsprechen und
  • ob sie anhand dieser und weiterer Informationen darüber entscheiden möchten, ob dieses Projekt umgesetzt werden soll oder eben nicht.

Wenn Sie das alles wollen und eine Entscheidung zur Umsetzung dieses Projektes auf fundierter Grundlage und weiterführenden konkreten Informationen fällen möchten, dann müssen Sie der Überweisung der Motion zustimmen. Ein Nein zu dieser Motion bedeutet, dass Sie ein Projekt endgültig und definitiv begraben, ohne konkrete Informationen darüber wie es ausgesehen hätte, welche Vor- und Nachteile es generiert hätte oder wie viel es konkret gekostet hätte. Ob sie diesen endgültigen Entscheid ohne diese fundierten Kenntnisse fällen möchten, liegt bei Ihnen. Verantwortungsvolles Handeln sähe meines Erachtens anders aus.


Geschätzte Abgeordnete, dies ist nur eine Sichtweise, weshalb ich Sie bitte, diese Motion an die Regierung zu überweisen. Es gibt noch eine andere - und zwar jene aus dem Blickwinkel der Rechtsstaatlichkeit. Seit dem zuvor erwähnten Schreiben aus dem Jahre 2006 ist viel geschehen. Einiges davon wirft Fragen auf. Besonders in drei Punkten bin ich zur Überzeugung gelangt, dass der Entscheid, ob wir diese Motion überweisen oder nicht, auch in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Rechtsstaates von grosser Bedeutung ist.


Punkt 1: Die Volksabstimmung der Gemeinde Mauren von November 2007


Auf Basis der Zusage der Regierung, die Strassenverlegung Zuschg umzusetzen, wenn die Gemeinde Mauren zuvor gemäss favorisiertem Wettbewerbsprojekt ‘MZG Zuschg’ Schaanwald ihre Arbeiten umsetzte, bewilligte der Gemeinderat die Zentrumsgestaltung Schaanwald einstimmig und führte sie einer Gemeinde-Volksabstimmung zu. Diese hatte einen Kreditbeschluss zu den gemäss diesem Wettbewerbsprojekt anfallenden Kosten für die Gemeinde Mauren zum Inhalt. In erster Linie betraf dies den Bau des Zuschg-Gebäudes. Der Titel der Volksabstimmung war jedoch nicht ‘Bau Zuschg-Gebäude’, sondern wie aus der Informationsbroschüre entnommen werden kann, ‘Weilerzentrum Schaanwald - Zuschg’. Im November 2007 hiess die Stimmbevölkerung von Mauren und Schaanwald mit 62.2 Prozent diese Zentrumsgestaltung gut.

Von entscheidender Bedeutung ist jedoch, dass im Vorfeld der Abstimmung die Bevölkerung von Mauren und Schaanwald nicht nur über das Zuschg-Gebäude in Kenntnis gesetzt wurde, sondern über die gesamte Zentrumsgestaltung Schaanwald. Während die Arbeiten, welche die Gemeinde Mauren betrafen, als 1. Etappe der Umsetzung betitelt wurden, wurden die Arbeiten, welche das Land betrafen und hauptsächlich in der Strassenverlegung lagen, als 2. Etappe beworben.

So schreibt zum Beispiel Gemeindevorsteher Freddy Kaiser im Vorwort dieser Broschüre:
«In einer ersten Etappe soll das Zentrumgsgebäude ‘Zuschg’ und in einer zweiten Etappe zusammen mit dem Land die punktuelle Strassenverlegung im Kernbereich - eine Verkehrsschlaufe - erstellt werden.»
Solche und ähnliche Aussagen können in verschiedenen Kapiteln an verschiedenen Orten dieser Informationsbroschüre nachgelesen werden. Sie zeigen sehr deutlich, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit über 60 Prozent nicht nur Ja zum Bau des Zuschg-Gebäudes gesagt haben, sondern auch zur Zentrumsgestaltung Schaanwald inkl. der 2. Etappe der Strassenverlegung. Sie haben sich darauf verlassen, dass das Versprechen der Regierung, die Strasse zu verlegen, nachdem die Gemeinde ihre Aufgaben ausgeführt hat, gilt und sich die Regierung daran hält. Und bei der Erklärung der konkreten Abstimmungsvorlage in der Informationsbroschüre wird auf dieses Versprechen sogar konkret eingegangen. Es kann nachgelesen werden: 
«Dieser erste Schritt bildet zugleich das Fundament der weiteren Etappen, insbesondere der Strassenverlegung, die gemäss der Zusage des Tiefbauamtes später vom Land finanziert würde.»
Geschätzte Abgeordnete, das Stimmvolk der Gemeinde hat sich bei seiner Abstimmungsentscheidung auch auf das Versprechen der Regierung gestützt. Und deshalb ist es für mich auch eine Frage von Rechtsstaatlichkeit, dass Versprechen, welche als Grundlage zur Entscheidungsfindung bei einer Volksabstimmung gegeben werden, eingehalten werden. Was gelten Volksabstimmungen, wenn danach nicht gemäss Ergebnis gehandelt wird? 


Punkt 2: Auflagen und Ausnahmen bezüglich der Baubewilligung für das Zuschg-Gebäude


Die Gemeinde Mauren erhielt die Baubewilligung für das Zuschg-Gebäude nur unter Auflagen und mit Ausnahmen. Ich zitiere diesbezüglich den Punkt 3.2 der Rubrik ‘Spezielle Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen’ der offiziellen Baubewilligung des Hochbauamtes vom 17. September 2008: 
«Das Hochbauamt bewilligt die Ausnahme zur Unterschreitung des minimalen Strassenabstands von 4.50 Meter auf 2.04 Meter zur Vorarlbergerstrasse. Die Ausnahme beruht auf der Verlegung bzw. Führung der zukünftigen Vorarlbergerstrasse und dannmaliger Einhaltung des minimalen Strassenabstands von 4.50 Meter. Die Massnahme resultiert gemäss den Plänen der Zentrumsgestaltung Schaanwald.»
Diese Textpassage bedeutet nichts anderes, als der Gemeinde eine Ausnahme in Bezug auf die Unterschreitung des minimalen Grenzabstandes nur gewährt wurde, weil diese Unterschreitung nur von zeitlich beschränkter Dauer sei und mit der geplanten Strassenverlegung der minimale Grenzabstand wiederhergestellt werde. Diese Textpassage bedeutet aber auch, dass diese Ausnahme gar nicht von der Gemeinde Mauren behoben werden kann, sondern nur von jener Behörde, welche diese Ausnahme ausstellte und genehmigte - nämlich vom Hochbauamt bzw. von der Regierung selbst. Dies weil die Strassenverlegung Sache des Landes ist. Das bedeutet: Das Hochbauamt und damit auch die Regierung bürdet sich selbst eine Ausnahme und Auflage auf, deren eigene Erfüllung und Umsetzung bis heute nicht Rechnung getragen werden konnte, da die Regierung bis dato nicht bereit war, beim Landtag um die Gelder für die vorgeschriebene Beseitigung der eigenen Auflage und eigenen Ausnahmegenehmigung anzusuchen.

Im Gegensatz dazu werden einem privaten Bauherrn, der gegen Auflagen und Ausnahmen verstösst bzw. sie nicht umsetzt, rechtliche Schritte bis hin zu Abbruchverfügungen angedroht bzw. angeordnet. Geschätzte Abgeordnete, man kann nicht bei privaten Bauherren mit allen gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln die Ausführung von Auflagen und Ausnahmen verlangen und gleichzeitig sich nicht an die sich selbst erteilten Ausnahmen und Auflagen halten. Das geht nicht und ist einem funktionierenden Rechtsstaat unwürdig. Ein Nein zu dieser Motion hätte zugleich die Ausstrahlung, dass der Landtag es gutheisst, dass das Hochbauamt bzw. die Regierung sich nicht an die sich selbst auferlegten Ausnahmen und Auflagen halten muss. Was für ein Signal wäre das nach Aussen? Ein Ja zu dieser Motion würde die Regierung zumindest veranlassen, diese Thematik im Bericht und Antrag explizit zu erläutern und den Landtag auf mögliche rechtsstaatliche Folgen bei einer Ablehnung des Finanzbeschlusses in Bezug auf die Nichteinhaltung der Ausnahmen in der Baubewilligung hinzuweisen bzw. die Folgen daraus darzulegen.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich möchte noch kurz auf ihre Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser anlässlich der letzten Landtagssitzung von September eingehen. Er fragte bewusst nach den Auflagen und Ausnahmen zu dieser Baubewilligung und zur Begründung hierfür. Dass Sie in ihrer Beantwortung alle diese Ausnahmen und Auflagen ausführten, jedoch den entscheidenden Satz, dass die Unterschreitung des minimalen Strassenabstandes nur wegen der Verlegung der Vorarlbergerstrasse und der dannmaligen Einhaltung des minimalen Strassenabstands gewährt wurde, verschwiegen haben, finde ich bedenklich. Ich weiss, dass nicht Sie diese Beantwortung geschrieben haben, sondern verantwortliche Personen beim Hochbauamt. Deshalb richte ich diese Kritik auch nicht an Sie, sondern an den Amtsleiter des Hochbauamtes, der damit über seine Kompetenzen hinaus gehandelt hat. Aber ich bitte Sie, die verantwortlichen Personen für die Beantwortung von Kleinen Anfragen anzuweisen, dass Kleine Anfragen wahrheitsgetreu und mit Einbezug aller relevanten Fakten, nach denen explizit gefragt wurde, beantwortet werden müssen. Ansonsten führen wir dieses parlamentarische Mittel ad absurdum.


Punkt 3: Einhaltung der Sichtweiten


Dass die Sichtweiten gemäss Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen und Verkehrsfachleute (VSS) bei der heute vorherrschenden Situation mit dem zu nahe an der Vorarlbergerstrasse liegenden Zuschg-Gebäude teilweise nicht eingehalten werden, hat der Regierungschef-Stellvertreter anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser im September dieses Jahres bestätigt. Fakt ist, dass mit der aktuell vorherrschenden Situation beim Zuschg-Gebäude andere Massstäbe zur Anwendung gelangen, als wenn Private davon betroffen wären. Das Baugesetz schreibt unter dem Stichwort ‘Privatstrassen’ bei Art. 39 Abs. 1 mit einer Muss-Bestimmung klar vor, dass die einschlägigen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute einzuhalten seien. Auch in der Bauverordnung wird in verschiedenen Artikeln auf die Anwendbarkeit der VSS-Normen eingegangen. So unter anderem in Art. 36 bei der Ausführung und Erschliessung von Abstellplätzen als auch in Art. 37 bei der Anbindung an öffentliche Strassen. Bei beiden Artikeln wird explizit betont, dass die VSS-Normen für die Sichtweiten einzuhalten seien. Dies jedoch mit dem Vermerk, dass bei siedlungsorientierten Nebenstrassen, bei topographisch schwierigen Verhältnissen oder aus ortsbaulichen Gründen Abweichungen zugelassen werden, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet sei.

Diese Abweichungsgründe werden in Art. 36 unter anderem mit einer sehr steilen Hanglage näher spezifiziert, die es in Schaanwald an dieser Stelle nicht gibt. Auch der Staatsgerichtshof hat sich in einem Urteil mit den VSS-Normen beschäftigt. Im Handbuch zum Baugesetz des Amtes für Bau und Infrastruktur steht hierzu geschrieben:
«Hinsichtlich des Charakters der VSS-Normen hat der Staatsgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. 10. 2009 (StGH 2008/129) festgehalten, dass das Heranziehen der VSS-Normen nicht sachfremd und die Anwendung der VSS-Normen sogar in der Bauverordnung aufgenommen worden sei. Ausserdem würde in Art. 39 Abs. 1 Baugesetz gefordert, dass die einschlägigen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) einzuhalten seien.»
All dies bedeutet nichts anderes, als dass das Amt für Bau und Infrastruktur und damit das Land Liechtenstein bei sich andere Massstäbe auch in Bezug auf die Sichtweiten anlegt, als wenn es Private beträfe. Bei Privatstrassen müssen ohne Wenn und Aber die Sichtweiten eingehalten werden. Die Verordnung zum Baugesetz als auch das eigene Handbuch zum Baugesetz lassen - wenn überhaupt - ein Abweichen von den Sichtweiten nur unter sehr speziellen, restriktiven Voraussetzungen zu, welche meines Erachtens alle nicht auf das Zentrum von Schaanwald anwendbar sind. Und diese Abweichungen werden auch nur mit der Einschränkung gestattet, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet sei. Im Falle des Zentrums Schaanwald werden diese Abweichungen zu den VSS-Normen nicht nur viel grosszügiger ausgelegt, als in anderen Fällen, sondern auch meiner Meinung nach die Bauordnung widersprechend. Auch dieser Punkt ist für mich deshalb rechtsstaatlich höchst fragwürdig.

Und ich weiss auch nicht, Herr Regierungschef-Stellvertreter, weshalb Ihnen vom Bauamt bei der Beantwortung der angesprochenen Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser die Aussage in den Mund gelegt wurde, dass die Sichtweite aus der Sägenstrasse auf den motorisierten Verkehr an der Vorarlbergerstrasse knapp nicht erfüllt sei, was gemäss geltender Praxis als geringer Mangel zu bewerten sei und dieser sogar toleriert werden könne. Freddy Kaiser, der Gemeindevorsteher von Mauren, hat es im gestrigen Volksblatt-Bericht klar geäussert, dass dies nicht stimme, sondern die Vorarlbergerstrasse mitsamt der Ampel, der Verkehrsinsel, dem Einlenker Rüttegasse und der Bushaltebucht an dieser Stelle um 1.70 Meter hanglagig verschoben werden müsse, um die Sichtweiten gemäss VSS-Norm einzuhalten. Dies hätten die Abklärungen mit dem Büro Verkehrsingenieure ergeben. Das bedeutet: Sollte die Motion heute abgelehnt werden, werden Sie nicht umhinkommen, umfangreiche bauliche Massnahmen einzuleiten, um der geltenden Rechtslage in Bezug auf die Sichtweiten nachzuleben und die soeben geschilderten baulichen Massnahmen werden auch nicht gratis zu haben sein.

Die Problematik mit den Sichtweiten wie auch jene zuvor geschilderte bezüglich Unterschreitung des Grenzabstandes zur Vorarlbergerstrasse zeigt, dass das Zuschg-Gebäude nie und nimmer so gebaut hätte werden dürfen, wenn die Strassenverlegung nicht zum Konzept gehört hätte.

Und das alles soll rechtsstaatlich korrekt sein?

Geschätzte Abgeordnete, alle diese Punkte gehören geklärt. Aus diesem Grunde verlangt die Motion nicht den Bau dieser Strassenverlegung, sondern ausschliesslich einen Bericht und Antrag inklusive eines Finanzbeschlusses, damit der Landtag aufgrund aller notwendigen Informationen und in vollem Bewusstsein der rechtsstaatlichen und gesetzlichen Folgen sowie der bautechnischen Folgemassnahmen inkl. der Kosten, welche bei einem etwaigen Nein zur Strassenverlegung entstehen, einen definitiven Entscheid zur Strassenumlegung im Zentrum von Schaanwald fällen kann. Ein Nein zu dieser Motion würde diesen rechtsstaatlichen und bautechnischen Fragestellungen nicht gerecht. Mehr noch: Es würde das Signal ausgesandt, dass der Landtag solche rechtsstaatlich zumindest fragwürdigen Vorgehensweisen akzeptiert.

Mein Link zum Landtagsvotum:
https://www.youtube.com/watch?v=gUX8UKN87k0


Petition des Vereins 'Hoi Quote'

Ich rufe den Vorstand des Vereins 'Hoi Quote' auf, eine Volksinitiative zu lancieren

Votum anlässlich der Landtagsdebatte zur Petition des Vereins 'Hoi Quote'

Der Regierungsbeschluss vom 16. Juli 1997, auf welchen sich die Petitionäre beziehen, stammt aus einer vollständig anderen Zeit. Die Bezeichnung ‘Corporate Governance’ war im Sprachgebrauch unseres Landes noch nicht angekommen. Die Bestellung von Kommissionen, Verwaltungs- und Stiftungsräten oder Arbeitsgruppen durch die Regierung erfolgte in einem gänzlich anderen Verfahren als heute. Früher war es so, dass der Regierungschef oder das zuständige Regierungsmitglied den Parteipräsidenten der im Landtag vertretenen Parteien ein Schreiben zukommen liess, mit welchem die Parteien aufgefordert wurden, für ein zu bestellendes Gremium Personen zu nominieren. Meistens sprachen sich die Parteipräsidenten über die Sitzverteilung ab, damit exakt die benötigte Anzahl an Personen vorgeschlagen wurde. In der Folge wählte die Regierung diese vorgeschlagenen Personen in dieses betreffende Gremium. Die Bestellung von Gremien war also praktisch ausschliesslich Sache der Parteien. 

Und heute? Heute haben die Parteien bis auf jene sieben Kommissionen, die vom Landtag gewählt werden, kein Mitspracherecht mehr. Bei diesen sieben Kommissionen liegt es noch in der Verantwortung der Parteien und in der Folge in jener des Landtages, dass keinem Geschlecht mehr als zwei Drittel der Sitze zugeteilt werden, wie es die Petitionäre wünschen. Da der Regierung diesbezüglich keine entscheidungsbefugte Position zuerkannt wird, ist die Petition zumindest auf diese Kommissionen irrelevant.

Zudem gibt es heute die Internetseite www.staatskalender.li, über welche sich jede Person, die das Anforderungsprofil erfüllt, ihr Intere
sse an einem frei gewordenen Sitz zumindest für die strategischen Führungsgremien der öffentlich-rechtlichen Unternehmen oder für die Stiftungsräte der Stiftungen des öffentlichen Rechts bekunden kann. Diesbezüglich liegt die Verantwortung bei jenen Frauen, die das Anforderungsprofil erfüllen. Indem sie sich um einen freiwerdenden Sitz bewerben, steigen auch die Chancen, dass diese Gremien gemäss dem Wunsch der Petitionäre von maximal 2/3 pro Geschlecht bestückt werden. Ich bin überzeugt, dass die Regierung nicht abgeneigt ist, dies zu berücksichtigen, wenn sie genügend Interessentinnen hat, welche das Anforderungsprofil erfüllen und somit dem Qualifikationsprinzip entsprechen. 

Ein Manko - und hierbei stimme ich den Petitionären zu - herrscht bei den zahlreichen Landeskommissionen, bei welchen Frauen teilweise stark unterrepräsentiert sind. Bei den Kommissionen ist es jedoch oft so, dass sie sehr berufsspezifisch zusammengesetzt werden. Es ist kein Zufall, dass beispielsweise bei der Rheinkommission, bei der Energiemarktaufsicht oder bei der Landesrüfekommission momentan keine Frauen Einsitz haben, da diese Berufsfelder betreffen, welche weniger von Frauen ausgeübt werden und es deshalb schwierig ist, überhaupt Frauen zu finden, die dem Anforderungsprofil entsprechen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass die aktuelle Zusammensetzung der Landeskommissionen in Bezug auf die Sitzverteilung zwischen den Geschlechtern zu wünschen übrig lässt. Ich unterstütze jedoch nicht, dieses Problem mit einer fixen Quote oder mit Zwang lösen zu wollen. Vielmehr fordere ich die Regierung auf, freiwerdende Sitze bei der Bestellung von Landeskommissionen ebenfalls über die Internetseite www.staatskalender.li öffentlich zu machen, damit sich Interessentinnen und Interessenten bewerben können. Dies hätte einerseits den Vorteil, dass sich die eine oder andere Frau finden liesse, welche auch in solchen berufsspezifischen Kommissionen das Anforderungsprofil erfüllt. Andererseits würde sich der Personenkreis, der sich für die Mitarbeit in solchen Kommissionen interessiert, generell erweitern, womit sich der Fundus an Personen vergrössert und dies auch für die Regierung mit einem positiven Effekt verbunden wäre.

Zudem ist es meines Erachtens angezeigt, dass zum einen ausgeschriebene Mandate über eine längere Zeit angeboten werden und zum anderen die Internetseite www.staatskalender.li verstärkt beworben wird. Viele Einwohnerinnen und Einwohner wissen gar nicht, dass es diese Seite gibt und dass man über sie sich für gewisse Führungspositionen bewerben kann.

Die Regierung hat in der Vergangenheit immer wieder kundgetan, dass ihre oberste Prämisse bei der Besetzung von Gremien das Qualifikationsprinzip sei. Danach handelt sie. Um die Glaubwürdigkeit der Regierung bei der Bestellung von Gremien nicht in Frage zu stellen, darf sie von diesem Qualifikationsprinzip nicht abrücken. Die Regierung hat nämlich in der Vergangenheit Personalentscheide getroffen, welche nicht nur auf positive Resonanz stiessen. Hierbei denke ich beispielsweise an die Neubesetzung einer Amtsleiterstelle, bei welcher Ende letzten Jahres ein langjähriger verdienter Liechtensteiner Mitarbeiter des betreffenden Amtes zugunsten einer externen, ausländischen und nicht in Liechtenstein oder der Region wohnhaften Frau unberücksichtigt blieb. Dieser Entscheid, der sicherlich auch der Regierung nicht einfach fiel, wurde mit dem Qualifikationsprinzip begründet. Kaum vorzustellen, welche Reaktionen diese Entscheidung hervorgerufen hätte, wenn die Regierung nicht nach dem Qualifikationsprinzip entscheiden würde. Jedes Abrücken vom Qualifikationsprinzip fördert Vetternwirtschaft und raubt der Regierung ein zentrales Argument bei ihren Personalentscheiden für Angestellte der Landesverwaltung aber auch bei der Bestellung von Kommissionen, Stiftungs- und Verwaltungsräten oder Arbeitsgruppen.

Diese Petition verlangt vom Landtag, dass er die Regierung auffordern soll, vom Qualifikationsprinzip abzurücken. Diesem Ansinnen kann ich nichts abgewinnen. Ich glaube auch, dass das von den Petitionären angesprochene Problem nicht mit den aufgelisteten drei Punkten gelöst werden kann. Das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in Gremien des Landes hat nicht damit zu tun, dass die Regierung zu wenig nach Frauen sucht und sich zu wenig Mühe gibt, Frauen zu finden. Ich glaube sehr wohl, dass sich auch die Regierung dieser Unterrepräsentanz bewusst ist und es gerne sähe, wenn sich mehr Frauen, welche dem Qualifikationsprinzip entsprechen, zur Verfügung stellen. Doch man kann keine Frau dazu zwingen, sich zu bewerben. Ein Beispiel hierfür ist der Verein für Menschenrechte. Sein Vorstand besteht aus sieben Personen - drei Frauen, vier Männer. Gemäss Statuten musste sich dieser Vorstand selbst konstituieren. Und was geschah? Zum Präsidenten wurde ein männliches Mitglied gewählt. Weshalb wohl? Ich weiss es nicht, aber vermutlich deshalb, weil kein weibliches Vorstandsmitglied bereit war, das Amt der Präsidentin zu übernehmen.

Die Tatsache, dass Frauen nicht in dieser Vielzahl wie Männer bereit sind, öffentliche Aufgaben zu übernehmen, ändert man nicht mit quantitativen Vorschriften. Das Problem ist grundlegender und tangiert die gesellschafts- wie familienpolitischen Gegebenheiten in unserem Land. Gerade heutzutage, wo Frauen mindestens gleich gut ausgebildet sind wie Männer, müssten fähige, top ausgebildete Frauen gefunden werden. Gerade diese Frauen, die ja viel Zeit und Energie in die Ausbildung gesteckt haben, müssten sich meines Erachtens ein Ruck geben und sich auch auf solche Positionen bewerben. Dort gilt es den Hebel anzusetzen und nicht bei der Forderung nach der Umsetzung von Beschlüssen, die 20 Jahre alt sind und unter gänzlich anderen Systemvoraussetzungen gefällt wurden, als sie heute vorherrschen. Wie gesagt: Corporate Governance kannte man damals noch nicht.

Ich glaube auch, dass sich der Verein ‘Hoi Quote’ mit dieser Petition in der öffentlichen Bewertung dieses Problems keinen Gefallen getan hat. Das Ziel des Vereins, in Liechtenstein eine Geschlechterquote einzuführen, wird er nicht mit solchen Petitionen erreichen. Ich bin sogar überzeugt, dass es dem eigentlichen Ziel des Vereins sogar nachteilig ist. Denn die Vereinsmitglieder müssen nicht den Landtag von ihrem Vorhaben überzeugen. Sie müssen die Bevölkerung von ihrem Vorhaben überzeugen. Und ob sie mit ihrer Taktik, dieses Problem mit ständigen Nadelstichen wie dieser Petition am Köcheln halten zu wollen, die Bevölkerung für ihr Ansinnen gewinnen, bezweifle ich. Ich glaube sogar, dass es eher kontraproduktiv ist.

Ich kann nämlich diesem Verein sehr viel abgewinnen und kann das Missfallen über das Wahlresultat der diesjährigen Landtagswahlen sehr gut verstehen. Und wenn wir 22 männliche Abgeordnete ehrlich zu uns sind, würde es auch uns massiv stören, wenn 22 Frauen und drei Männer im Liechtensteiner Parlament sitzen würden. Mir ginge es jedenfalls so und gerade deshalb verstehe ich auch den Unmut vieler Frauen.

Ich teile jedoch nicht die Ansicht des Vorstands des Vereins ‘Hoi Quote’, dieses Missverhältnis mit Zwang und Quoten bereinigen zu wollen. Für mich wiegt bei Landtags- wie Gemeindewahlen der Wählerwille und bei der Besetzung von Gremien das Qualifikationsprinzip höher. Beides würde mit einer gesetzlichen Frauenquote erheblich eingeschränkt. Es wäre bei Wahlen ein Abbau an Demokratie damit verbunden, dem ich nicht zustimmen könnte. Zudem stellt sich mir dann die Frage, mit welchen Argumenten man sich dann gegen andere Quoten, wie beispielsweise jene für Senioren oder Jugendliche ausspricht. Auch diese beiden Gesellschaftsgruppen - wie viele andere auch - sind in diesem Parlament noch mehr unterrepräsentiert als die Frauen. Für mich ist dies die falsche Entwicklung. Wahlen sind Ausdruck des Volkswillens und nicht ein bewusstes Herbeiführen eines gewünschten Resultates.

Vielmehr muss man dieses Problem anderweitig zu lösen versuchen. In erster Linie gilt es den prozentualen Anteil an Frauen auf den Wahllisten zu erhöhen. Je mehr Frauen kandidieren, desto höher ist die Chance, dass auch mehr Frauen gewählt werden. Doch jede und jeder, der schon für eine Partei mit der Suche nach Kandidatinnen für Landtag oder Gemeinderat betraut war, weiss, wie schwierig es ist, eine Frau von einer Kandidatur zu überzeugen. Eine mögliche Nichtwahl war - so zumindest meine Erfahrung - nie ein Thema. Die Frauen wären bereit gewesen, sich dem demokratischen Wettbewerb zu stellen. Vielmehr war es der Respekt vor dem zur Diskussion stehenden Amt und dem damit einhergehenden Gang in die Öffentlichkeit, der oft zu einer Absage führte. Dieser Respekt ist bei Frauen sicherlich ausgeprägter vorhanden als bei Männern. Zum einen muss man den Frauen diesen Respekt nehmen, was auf verschiedene Art und Weise möglich ist. Zum anderen müssen familienpolitische Massnahmen getroffen werden, um das Spannungsverhältnis von Familie, Beruf und Politik, das sich für viele Frauen mit den heutigen Strukturen nicht vereinbaren lässt, zu minimieren. Diesbezüglich spielen die Kinder, der Zeitaufwand aber auch die Finanzen und die soziale Absicherung eine erhebliche Rolle. Wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern, um den Frauen den Gang in die Politik zu erleichtern. Wir werden keine Frau von einer Kandidatur überzeugen, welche Respekt vor dem angestrebten Amt und dem Gang in die Öffentlichkeit hat oder diesen Zeitaufwand nicht mit ihren familiären und beruflichen Verpflichtungen vereinbaren kann, nur weil es eine gesetzliche Quote gibt.

Nichtsdestotrotz bin ich der Ansicht, dass es eine intensive Diskussion der Bevölkerung um die gesetzliche Quote braucht. Wie erwähnt erachte ich es als nachteilig, dieses Thema stetig am Köcheln zu halten aber keine grundsätzliche Entscheidung herbeiführen zu wollen. Aus diesem Grunde rufe ich den Vorstand des Vereins ‘Hoi Quote’ dazu auf, dem Vereinsziel konkret nachzuleben und eine Volksinitiative zu lancieren, damit die Liechtensteiner Bevölkerung anlässlich einer Volksabstimmung darüber befinden kann, ob eine gesetzlich vorgeschriebene Quote eingeführt werden soll oder nicht. Wenn man einen solchen Vereinszweck wie der Verein ‘Hoi Quote’ hat, reicht es nicht mittels Briefen an internationale Organisationen oder mittels Stellen von Forderungen an die Politik andere aufzurufen, tätig zu werden. Der Verein selbst muss tätig werden. Er sollte Massnahmen einleiten, um eine direktdemokratische Entscheidung der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner in dieser Frage herbeizuführen. Mit einer jahrelangen Diskussion ohne konkrete Schritte, ohne konkretes Ergebnis wird niemand gewinnen, am wenigsten die Frauen.


Link zu meinem Landtagsvotum:
https://www.youtube.com/watch?v=GREq9ISHo-k