Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 12. März 2017
Grundsätzlich kann niemandem verboten werden, im Ausland einzukaufen oder Aufträge an ausländische Firmen zu erteilen. Dies liegt in der Entscheidungskompetenz jeder und jedes Einzelnen. Von wirtschaftspolitischer Seite her sind sowieso keine alleinigen Massnahmen möglich, da wir über den Zollvertrag mit der Schweiz und über den EWR mit Österreich engen Regeln unterworfen sind, die nicht einseitig abänderbar sind. Vielmehr sind die Wirtschaftsverbände und die Betriebe gefordert. Diese müssen einerseits die Nachteile, welche durch die Vergabe von Aufträgen an ausländische Firmen oder von Einkäufen im benachbarten Ausland entstehen, klar aufzeigen und die Bevölkerung darauf sensibilisieren. Hierzu gehört sicher der Abbau von Lehrstellen und Arbeitsplätzen. Sie müssen aber andererseits auch auf die Vorteile aufmerksam machen und aufzeigen, dass es neben dem Preis noch andere Faktoren gibt, die es rechtfertigen, Aufträge heimischen Unternehmen zu übertragen oder Einkäufe in Liechtenstein zu tätigen. Diese Vorteile, welche sich von Produkte- und Dienstleistungsqualität bis Kundenservice erstrecken, müssen aber nicht nur genannt, sondern auch gelebt werden, damit die Kunden sie auch zu schätzen wissen und sie höher bewerten als den Preis.
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