Montag, 6. März 2017

Gesetzliche Frauenquote

Nein zu gesetzlicher Frauenquote


Keine Frage, das Ergebnis der Landtagswahlen bezüglich der Anzahl Frauen, welche die kommenden vier Jahre der Volksvertretung Liechtensteins angehören, lässt sehr zu wünschen übrig. Drei Frauen oder 12 Prozent Frauenanteil sind zu wenig. Die meisten Männer würden sich ebenfalls schaudern, wenn der männliche Anteil nur 12 Prozent betragen würde. Deshalb ist es nur zu verständlich, dass bei sehr vielen Frauen die Enttäuschung ob diesem Wahlergebnis sehr gross ist.

Doch ist es richtig, nach diesem Resultat eine gesetzliche Quote einzuführen? Sollen die Wählerinnen und Wähler dazu gedrängt werden, eine fixe Anzahl Frauen in den Landtag zu wählen? Ich denke nein. Eine gesetzlich vorgeschriebene Quote kann nicht die Lösung des Problems sein. Auch wenn es einige nicht so sehen: Die Gefahr, dass die dann gewählten Frauen als Quotenfrauen bezeichnet werden, ist real und dies würde den betreffenden Frauen eher zum Nachteil als zum Vorteil gereichen.

Ich unterstütze die Aussage der VU-Fraktionssprecherin Violanda Lanter-Koller, welche im Volksblatt vom 25. Februar mit folgenden Worten zitiert wurde: 
"Wie ich bereits verschiedentlich öffentlich gesagt habe, stehe ich einer gesetzlich normierten Quote, die den Frauen unbesehen der Person, der Fähigkeiten und der Leistung beispielsweise acht Sitze im Landtag garantiert, kritisch gegenüber. [...] Ob Frauen gewählt werden, soll nicht das Ergebnis einer Rechenaufgabe sein. Der Wähler und die Wählerin hatte eine gute Auswahl an qualifizierten Frauen und sie nicht genutzt. Eine Quote würde bedeuten, das Resultat von Staates wegen zu korrigieren, vorbei am Wählerwillen. Die Wahl zur Volksvertreterin ist Ausdruck des Volkswillens und Abbild unserer Gesellschaft."
Auch wenn das Wahlergebnis für viele Frauen unbefriedigend ist, kommt es doch dem Wählerwillen gleich. Diesen gilt es sehr hoch zu werten. Quoten einzuführen, welche unbefriedigende Resultate ausschliessen oder in die gewünschte Richtung zu lenken versuchen, widersprechen dem Grundgedanken der Demokratie. 

Ein Lösungsansatz, dem ich zustimmen könnte, wäre ein 'Gentlemen's Agreement' zwischen allen Parteien hinsichtlich der prozentualen Vertretung von Frauen auf den Wahllisten. Wenn sich die Parteien verpflichten, eine gewisse Anzahl Listenplätze Frauen zur Verfügung zu stellen, besteht zumindest die Chance, dass sich der prozentuale Anteil an Frauen im Liechtensteiner Parlament erhöht. Oft wird in Bezug auf eine solche überparteiliche Vereinbarung als Gegenargument betont, dass sich nicht genügend Frauen für eine Kandidatur finden liessen. Dies mag zwar stimmen, doch das Resultat einer solchen Vereinbarung wäre dann, dass sich weniger Männer auf den Wahllisten befänden, damit die prozentuale Grössenordnung an Frauen eingehalten werden kann. Die Folge daraus ist vermutlich, dass auch bei den grossen Volksparteien die Wahllisten nicht mehr gänzlich gefüllt würden. Doch dies war bei der FBP schon dieses Jahr der Fall. Solange die Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten um einiges grösser ist als die zu vergebenden Sitze, haben die Wählerinnen und Wähler eine Auswahl, womit der Demokratie genüge getan wird.

Der Unterschied einer solchen Vereinbarung zur gesetzlichen Quote liegt auf der Hand: Der Wählerwille, als oberste Prämisse der Demokratie, würde eingehalten und nicht durch gesetzliche Vorschriften in die gewünschte Richtung gelenkt. 

Vielmehr wird aber auch die zukünftige Arbeit der Parteien in dieser Sache von Bedeutung sein. Sie werden in den nächsten Jahren mehr als in der Vergangenheit gefordert sein, Frauen für politische und parteiinterne Führungspositionen zu finden, welche dann in der Folge auch nicht abgeneigt sind, für den Landtag zu kandidieren. Dieser parteiinternen Förderung gilt es grosse Beachtung zu schenken, damit die in vier Jahren zur Wahl stehenden Frauen bereits einen Bekanntheitsgrad aufweisen, welcher auf ihre Kandidatur positive Effekte hat. 




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