Freitag, 24. März 2017

Lockerung LKW-Nachtfahrverbot

Nein zur Lockerung des Nachtfahrverbots beim Grenzübergang Schaanwald


Das Ministerium für Wirtschaft hätte letztes Jahr begrüsst, wenn die Gemeinden Eschen und Mauren die Zustimmung zur Lockerung des LKW-Nachtfahrverbots an den Randzeiten für das heimische und regionale Gewerbe befürwortet hätten. Konkret wurde vorgeschlagen, das LKW Nachtfahrverbot, welches in Schaanwald von 18.00 bis 7.30 Uhr gilt, von 5.00 Uhr bis 7.30 Uhr und von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr derart aufzuweichen, dass heimische und regionale Betriebe im Umkreis von 20 km um den Grenzübergang Schaanwald während diesen zusätzlichen Morgen- und Abendstunden LKW-Fahrten durchführen dürfen. Dieser Vorschlag wurde von Vizeregierungschef Thomas Zwiefelhofer gemäss Vaterland vom 8. November 2016 als «interessant» bezeichnet. Dieses Vorhaben - auch als Testphase - lehnten die Gemeinderäte von Eschen und Mauren ab.

Gemäss Gemeinderatsprotokoll vom 19. Oktober 2016 lehnte der Gemeinderat von Mauren dieses Vorhaben einstimmig ab. Er begründete seine ablehnende Haltung wie folgt: 
"Für den Gemeinderat hat der Schutz der Bevölkerung von Schaanwald nach wie vor oberste Priorität. Die Anordnung des LKW-Nachtfahrverbots dient diesem Bevölkerungsschutz und ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse auch als vorsorgliche Massnahme gegen mögliche Verkehrszunahmen im öffentlichen Interesse gelegen. Nach Auffassung des Gemeinderats ist die seit 1999 unverändert gültige Verkehrsanordnung den Betroffenen zumutbar, weil sie tagsüber während der Geschäfts- und Hauptarbeitszeit den LKW-Verkehr während zehneinhalb Stunden nicht beschränkt."
Die Volksblatt-Titelseite
vom 16. März 2017.
Dieser Begründung ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Trotzdem hofft das Transportgewerbe gemäss Volksblatt vom 16. März 2017, dass sich der neue Wirtschafts-minister Daniel Risch, der zusätzlich als Minister für Infrastruktur auch für den Bereich Verkehr zuständig sein wird, dieser Sache annimmt und das Ansinnen der Lockerung des Nachtfahrverbotes weiter vorantreibt.

Interessant hierbei ist, dass sich das Liechtensteiner Transportgewerbe nicht nur für heimische Transport-unternehmen stark macht, sondern auch für regional angesiedelte Betriebe. Gewünscht wird eine Zonen-regelung, welche im Umkreis von 20 Kilometern um die Grenze von Schaanwald den berechtigten LKW's das Überqueren der Grenze ermöglicht, wie das Volksblatt am 16. März 2017 schrieb. Zu diesen 20 km Umkreis gehören Ortschaften wie Hohenems, Bludenz oder auch Appenzell. Diese Umkreis-Forderung scheint nicht nur eine willkürliche Grösse zu sein, sondern es stellt sich auch die Frage, ob eine solche Regelung auch mit dem EWR einher ginge, da Unternehmen in Lustenau und Dornbirn, welche knapp ausserhalb des 20 km Radius liegen, gegenüber jenen in Hohenems klar benachteiligt würden.

Im Umkreis von 20 km um den Grenzübergang 
Schaanwald angesiedelte Unternehmen 
sollen von der Lockerung des 
Nachtfahrverbotes profitieren. 
Doch über allem muss die Lebensqualität der Bevölkerung von Schaanwald und Nendeln stehen. Zur Erinnerung: Vor rund 10 Jahren wurde der Gemeinde Mauren versprochen, dass das Land die Umfahrung ‘Zuschg’ bauen werde, sobald die Gemeinde das Zuschg-Gebäude und die Schule in Schaanwald erstellt habe. Die Gemeinde hat beide bauten schon vor Jahren fertiggestellt, das Land hat das Versprechen bis heute nicht eingelöst. Die Bevölkerung von Schaanwald wartet immer noch darauf, ein Dorfzentrum zu erhalten.

Ähnlich verhält es sich mit der Situation in Nendeln. Im Zuge der Planung der S-Bahn wurde der Bevölkerung von Nendeln versprochen, das Zentrum vom Verkehr zu entlasten. Da die Realisierung der S-Bahn mehr als fraglich ist, wurde auch die Zentrums-gestaltung Nendeln grösstenteils beerdigt. Übrig bleibt eine geplante Um-fahrungsstrasse, welche aus Richtung Schaanwald kommend rund 400 Meter vor der Engelkreuzung in Richtung Eschen abzweigt und auf Höhe des Hilti Logistikzentrums in die Rheinstrasse mündet, wie das Volksblatt am 12. Oktober 2016 berichtete. Von diesem Vorschlag bleibt der Nendler-Durchgangsverkehr Richtung Schaan gänzlich unberührt. Wie soll Nendeln ein Dorfzentrum und erhöhte Lebensqualität erhalten, wenn weiterhin der Verkehr Richtung Schaan mitten durch das Dorf geführt wird?

Ich erwarte vom neuen Infrastruktur- und Wirtschaftsminister, dass er die schon lange versprochenen Verkehrsentlastungen und Zentrumsgestaltungen in Schaanwald und Nendeln vorantreibt und umsetzt und der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner von Schaanwald und Nendeln höchste Priorität einräumt. Gerade im Fall von Schaanwald liegen fertige Pläne in der Schublade, womit einer zügigen Umsetzung nichts im Wege stehen sollte. Ich hoffe nicht, dass es Daniel Risch seinen Vorgängern Thomas Zwiefelhofer und Marlies Amann-Marxer gleichtut und von den Einwohnerinnen und Einwohner dieser beiden Dörfer erwartet, dass sie einen LKW-Verkehr von 5.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends akzeptieren, der an ihren Haustüren vorbei donnert. 

Samstag, 11. März 2017

Einkaufstourismus

Sollte man gegen den Einkaufstourismus aus Liechtenstein etwas unternehmen?

Meine Antwort auf die LIEWO-Frage vom 12. März 2017

Grundsätzlich kann niemandem verboten werden, im Ausland einzukaufen oder Aufträge an ausländische Firmen zu erteilen. Dies liegt in der Entscheidungskompetenz jeder und jedes Einzelnen. Von wirtschaftspolitischer Seite her sind sowieso keine alleinigen Massnahmen möglich, da wir über den Zollvertrag mit der Schweiz und über den EWR mit Österreich engen Regeln unterworfen sind, die nicht einseitig abänderbar sind. Vielmehr sind die Wirtschaftsverbände und die Betriebe gefordert. Diese müssen einerseits die Nachteile, welche durch die Vergabe von Aufträgen an ausländische Firmen oder von Einkäufen im benachbarten Ausland entstehen, klar aufzeigen und die Bevölkerung darauf sensibilisieren. Hierzu gehört sicher der Abbau von Lehrstellen und Arbeitsplätzen. Sie müssen aber andererseits auch auf die Vorteile aufmerksam machen und aufzeigen, dass es neben dem Preis noch andere Faktoren gibt, die es rechtfertigen, Aufträge heimischen Unternehmen zu übertragen oder Einkäufe in Liechtenstein zu tätigen. Diese Vorteile, welche sich von Produkte- und Dienstleistungsqualität bis Kundenservice erstrecken, müssen aber nicht nur genannt, sondern auch gelebt werden, damit die Kunden sie auch zu schätzen wissen und sie höher bewerten als den Preis.

Montag, 6. März 2017

Gesetzliche Frauenquote

Nein zu gesetzlicher Frauenquote


Keine Frage, das Ergebnis der Landtagswahlen bezüglich der Anzahl Frauen, welche die kommenden vier Jahre der Volksvertretung Liechtensteins angehören, lässt sehr zu wünschen übrig. Drei Frauen oder 12 Prozent Frauenanteil sind zu wenig. Die meisten Männer würden sich ebenfalls schaudern, wenn der männliche Anteil nur 12 Prozent betragen würde. Deshalb ist es nur zu verständlich, dass bei sehr vielen Frauen die Enttäuschung ob diesem Wahlergebnis sehr gross ist.

Doch ist es richtig, nach diesem Resultat eine gesetzliche Quote einzuführen? Sollen die Wählerinnen und Wähler dazu gedrängt werden, eine fixe Anzahl Frauen in den Landtag zu wählen? Ich denke nein. Eine gesetzlich vorgeschriebene Quote kann nicht die Lösung des Problems sein. Auch wenn es einige nicht so sehen: Die Gefahr, dass die dann gewählten Frauen als Quotenfrauen bezeichnet werden, ist real und dies würde den betreffenden Frauen eher zum Nachteil als zum Vorteil gereichen.

Ich unterstütze die Aussage der VU-Fraktionssprecherin Violanda Lanter-Koller, welche im Volksblatt vom 25. Februar mit folgenden Worten zitiert wurde: 
"Wie ich bereits verschiedentlich öffentlich gesagt habe, stehe ich einer gesetzlich normierten Quote, die den Frauen unbesehen der Person, der Fähigkeiten und der Leistung beispielsweise acht Sitze im Landtag garantiert, kritisch gegenüber. [...] Ob Frauen gewählt werden, soll nicht das Ergebnis einer Rechenaufgabe sein. Der Wähler und die Wählerin hatte eine gute Auswahl an qualifizierten Frauen und sie nicht genutzt. Eine Quote würde bedeuten, das Resultat von Staates wegen zu korrigieren, vorbei am Wählerwillen. Die Wahl zur Volksvertreterin ist Ausdruck des Volkswillens und Abbild unserer Gesellschaft."
Auch wenn das Wahlergebnis für viele Frauen unbefriedigend ist, kommt es doch dem Wählerwillen gleich. Diesen gilt es sehr hoch zu werten. Quoten einzuführen, welche unbefriedigende Resultate ausschliessen oder in die gewünschte Richtung zu lenken versuchen, widersprechen dem Grundgedanken der Demokratie. 

Ein Lösungsansatz, dem ich zustimmen könnte, wäre ein 'Gentlemen's Agreement' zwischen allen Parteien hinsichtlich der prozentualen Vertretung von Frauen auf den Wahllisten. Wenn sich die Parteien verpflichten, eine gewisse Anzahl Listenplätze Frauen zur Verfügung zu stellen, besteht zumindest die Chance, dass sich der prozentuale Anteil an Frauen im Liechtensteiner Parlament erhöht. Oft wird in Bezug auf eine solche überparteiliche Vereinbarung als Gegenargument betont, dass sich nicht genügend Frauen für eine Kandidatur finden liessen. Dies mag zwar stimmen, doch das Resultat einer solchen Vereinbarung wäre dann, dass sich weniger Männer auf den Wahllisten befänden, damit die prozentuale Grössenordnung an Frauen eingehalten werden kann. Die Folge daraus ist vermutlich, dass auch bei den grossen Volksparteien die Wahllisten nicht mehr gänzlich gefüllt würden. Doch dies war bei der FBP schon dieses Jahr der Fall. Solange die Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten um einiges grösser ist als die zu vergebenden Sitze, haben die Wählerinnen und Wähler eine Auswahl, womit der Demokratie genüge getan wird.

Der Unterschied einer solchen Vereinbarung zur gesetzlichen Quote liegt auf der Hand: Der Wählerwille, als oberste Prämisse der Demokratie, würde eingehalten und nicht durch gesetzliche Vorschriften in die gewünschte Richtung gelenkt. 

Vielmehr wird aber auch die zukünftige Arbeit der Parteien in dieser Sache von Bedeutung sein. Sie werden in den nächsten Jahren mehr als in der Vergangenheit gefordert sein, Frauen für politische und parteiinterne Führungspositionen zu finden, welche dann in der Folge auch nicht abgeneigt sind, für den Landtag zu kandidieren. Dieser parteiinternen Förderung gilt es grosse Beachtung zu schenken, damit die in vier Jahren zur Wahl stehenden Frauen bereits einen Bekanntheitsgrad aufweisen, welcher auf ihre Kandidatur positive Effekte hat.