Montag, 5. Oktober 2026

Doppelter Pukelsheim

Ein Ergebnis mit zu vielen Fragezeichen

Parteibühne aus Anlass der Erklärung der Verfassungswidrigkeit der Volksinitiative zum doppelten Pukelsheim durch die Regierung

Ich habe den Entscheid von Regierungsrat Hubert Büchel, die Volksinitiative 'Fair gezählt. Fair gewählt.' zur Einführung des doppelten Pukelsheim Wahlverfahrens der Jungen FBP als verfassungswidrig zu bezeichnen, mit grosser Verwunderung und Überraschung zur Kenntnis genommen.

Denn es darf nicht vergessen werden, dass diese Initiative eine bewegte und bemerkenswerte Geschichte hat. Sie reicht zurück ins Jahr 2023, als das Vorhaben zur Einführung des doppelten Pukelsheim Wahlverfahren als parlamentarische Initiative eingereicht wurde. Im Februar 2024 beurteilte die damalige Regierung die Initiative als verfassungsrechtlich und staatsvertraglich zulässig. Am 6. März 2024 bestätigte der Landtag einstimmig (!) die Vereinbarkeit der Initiative mit der Verfassung und den Staatsverträgen. Im Dezember 2024 wird die Initiative vom Landtag mit 12:13 Stimmen abgelehnt. In der Folge entschied die Junge FBP die Initiative als Volksinitiative erneut einzubringen. Im November 2025 hielt die Regierung in ihrem Bericht und Antrag Nr. 2025/109 zur Vorprüfung der Volksinitiative wörtlich fest, das Initiativbegehren «erfülle die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und es bestünden keine völkerrechtlichen Hindernisse».

Was dann folgte, war aussergewöhnlich: Nur wenige Stunden vor der der Dezember-Sitzung des Landtags 2025, an welcher die Volksinitiative behandelt hätte werden sollen, wurde die FBP mündlich darüber informiert, dass die Regierung nun doch Zweifel an der Verfassungsmässigkeit hege. Daraufhin machte Junge FBP von ihrem Recht Gebrauch und zog die Initiative kurzfristig zurück. Sie überarbeitete gemeinsam mit einem renommierten Liechtensteiner Verfassungsexperten die Initiative, präzisierte die beanstandeten Begriffe rund um «Gesamtstimmen» und «normierte Wählerstimmen», behob die legistischen Unklarheiten und reichte das Begehren im März 2026 erneut ein. Dann das Urteil der Regierung vom 30. September 2026: verfassungswidrig. Nun aber nicht wegen jener Punkte, die im Dezember 2025 beanstandet wurden, sondern nun soll auf einmal die Mandatszuteilung durch eine landesweite Oberzuteilung verfassungswidrig sein – eine Thematik, die im gesamten bisherigen Verfahren nie als kritisch betrachtet wurde und nie Thema eines Zweifels oder einer Beanstandung gewesen ist.

Wer ein Volksbegehren zwei Mal als verfassungskonform beurteilt, dann überstürzt und ohne schriftliche Begründung diese Konformität in Frage stellt und dann bei der Beurteilung der überarbeiteten Initiative mit einem völlig neuen Argument aufwartet, darf nicht überrascht sein, wenn das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit des zuständigen Ministers und des Verfahrens leidet. Was soll ein Initiativkomitee denken, das behördliche Beanstandungen sorgfältig behebt – und danach mit einem völlig anderen Argument konfrontiert wird, das vorher nie zur Sprache kam?

Und wie erklärt es sich, dass Regierungsrat Hubert Büchel für seine Beurteilung ausgerechnet jenes Institut beizog, das sich zum Pukelsheim-Verfahren schon in der Vergangenheit kritisch äusserte? Der Meinungsumschwung und das Vorgehen von Regierungsrat Hubert Büchel hinterlässt einen fahlen Beigeschmack, gerade auch wenn man berücksichtigt, dass seine Partei bereits im Oktober 2025 die Nein-Parole beschloss und der heutige VU-Parteipräsident zu den vehementesten Gegnern der Initiative zählt.

Besonders fragwürdig erscheint dies vor dem Hintergrund, dass die VU ihre Parole im Oktober 2025 unmittelbar nach einer Präsentation des Liechtenstein-Instituts festlegte, bei welcher die Vertreter des Instituts bereits deutliche Vorbehalte geäussert haben sollen. Zur Sprache kam auch jener Punkt, der nun als verfassungswidrig bezeichnet wird. Die VU schrieb damals in ihrer Medienmitteilung, "dass die Übersteuerung der verfassungsmässig verankerten zwei Wahlkreise durch die Pukelsheim-Methode an sich als verfassungswidrig gesehen werden kann." Tatsache ist: Regierungsrat Hubert Büchel hat jenes Institut mit der Prüfung der Initiative beauftragt, welches sich im VU-Parteivorstand kritisch zur Verfassungsmässigkeit äusserte. Er konnte also davon ausgehen, dass er mit diesem Auftrag zum (gewünschten?) Ergebnis 'Verfassungswidrig' kommen würde. Es bleibt die Frage im Raum: Weshalb wurde darauf verzichtet, bei einem unabhängigen Institut oder Verfassungsexperten ein Gutachten einzuholen?

Deshalb unterstütze ich die Junge FBP in ihrem Vorhaben, mit ihrem Verfassungsexperten diesen Regierungsentscheid einer Prüfung zu unterziehen und abzuklären, ob sie den Staatsgerichtshof (StgH) anrufen möchte. Dann könnte sie von einer wirklich neutralen und sehr glaubhaften Institution feststellen lassen, ob die Volksinitiative 'Fair gezählt. Fair gewählt.' zur Abänderung des Volksrechtegesetzes und der Einführung des doppelten Pukelsheim-Verfahrens verfassungskonform ist oder nicht. Schliesslich geht es um nichts weniger als das Volksrechtegesetz, also um das Fundament unserer Demokratie.

Meines Erachtens braucht es eine unabhängige Klärung; der Meinungsumschwung und das Vorgehen von Regierungsrat Hubert Büchel sind zu fragwürdig, lassen Unabhängigkeit vermissen und erscheinen nicht frei von Parteipolitik zu sein.

Donnerstag, 24. September 2026

Finanzplanung 2027-2030

Aus Sparsamkeit darf nicht Sparwahn werden

Parteibühne aus Anlass der Präsentation der Finanzplanung 2027-2030 des Landes

Die Regierung hat diese Woche das Budget 2027 sowie die Finanzplanung bis 2030 und einen aktuellen Stand über die Jahresrechnung 2026 veröffentlicht. 248 Mio. Franken Gewinn werden für 2026 erwartet, 206 Mio. Franken mehr als budgetiert. Weitere 58 Mio. sind für 2027 budgetiert. Gemäss Regierung werden die Reserven des Landes bis 2030 auf 3.8 Milliarden Franken ansteigen.

Damit verletzt die Regierung das Finanzhaushaltsgesetz. In diesem steht in Art. 26 unter Eckwert 5 geschrieben: «Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den betrieblichen Aufwendungen liegt zwischen dem Ein- bis Dreifachen.» Der Staat darf also nicht mehr als drei Jahresausgaben an Reserven anhäufen. Auf Basis der budgetierten Ausgabenhöhe von knapp 1,1 Milliarden Franken dürfte die Regierung also nicht mehr als rund 3,23 Milliarden Franken an Reserven ausweisen, wenn sie das Gesetz einhalten möchte. Dies heisst: Unser Land weist in Bezug auf das Finanzhaushaltsgesetz rund eine halbe Milliarde Franken zu viel an Reserven aus.

Es wäre falsch, ohne Not Reserven abzubauen, nur um einen finanzpolitischen Eckwert einzuhalten, sagte Regierungsrat Emanuel Schädler an der Präsentation. Es fällt auf, dass unser Justizminister wie schon bei der langfristigen finanziellen Sicherung der AHV unser Gesetz ignoriert bzw. sich für eine Gesetzesverletzung ausspricht. Auch von Regierungschefin und Finanzministerin Brigitte Haas waren in den vergangenen Wochen und Monaten mehr Aussagen in Richtung Sparen und Ausgabenbremse zu hören als Ideen und Vorschläge, wie man der  Bevölkerung einen Teil dieser gesetzeswidrigen zu hohen Reserven zurückgeben könnte. Man kann das verantwortungsvolle Vorsicht nennen. Angesichts der aktuellen Zahlen darf man sich aber auch fragen, ob aus Sparsamkeit langsam ein Sparwahn wird.

Hervorzuheben ist, dass ein Teil dieses budgetierten Reservenwachstums auf der Erhöhung der Mehrwertsteuer durch die Schweiz fusst, welche wir 1:1 übernehmen müssen. Anstatt Vorschläge zu unterbreiten, wie wir die Mehreinnahmen aus einer aufgezwungenen Steuererhöhung der Bevölkerung zurückgeben können, sollen die zusätzlichen zweistelligen Millionenbeträge im allgemeinen Staatshaushalt versickern. Keine Ideen, keine Visionen, keine Vorschläge von Seiten der Regierungschefin - verwalten anstatt gestalten. Die entscheidende Frage lautet nämlich nicht, wie gross wir den Geldberg noch machen, sondern wie wir die Menschen an diesen aussergewöhnlich starken Staatsfinanzen teilhaben lassen können.

Donnerstag, 3. September 2026

Volksinitiative ‚Fristenlösung für Liechtenstein‘: Ablehnung zur Volksabstimmung

Direkte Demokratie ist kein taktisches Spiel

Parteibühne aus Anlass der Ablehnung, eine Volksabstimmung durchzuführen 

Der Entscheid des Landtages zur Fristenlösung hinterlässt einen schalen Nachgeschmack. Nicht wegen der unterschiedlichen Überzeugungen zu dieser ethisch grundlegenden Frage – diese sind zu respektieren. Sondern wegen des Entscheids, der Bevölkerung eine Volksabstimmung zu verwehren.

Knapp 5000 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben die Initiative unterzeichnet. Rund ein Viertel aller Stimmberechtigten setzte damit ein starkes demokratisches Signal. Für die FBP war deshalb klar: Das Volk soll seine Meinung an der Urne kundtun können – unabhängig davon, wie der Landtag entscheidet.

Die staatspolitischen Folgen wiegen schwer. Unsere Verfassung kennt zwei Souveräne: Fürst und Volk. Doch was ist die Botschaft dieses Entscheids? Wenn der Erbprinz eine Sanktionsverweigerung ankündigt, muss der zweite Souverän schweigen. Wie David Sele im «Vaterland» treffend schrieb: «Nachdem der Souverän Fürst seine Position markiert hat, wird dem Souverän Volk der Mund verboten.» Das beschädigt die direkte Demokratie und stellt die verfassungsrechtliche Augenhöhe infrage.

Besonders widersprüchlich ist das Verhalten der selbsternannten «Demokraten pro Liechtenstein» (DpL). Wer Demokratie im Parteinamen trägt, sollte dem Volk nicht die Abstimmung verweigern. Wer die Initiative zunächst ablehnt, um angeblich den Weg an die Urne offenzuhalten, und danach die Volksabstimmung selbst verhindert, betreibt politische Polemik statt Verantwortung.

Auch bei der VU erstaunt der Kurswechsel. Noch am 22. Juni betonte der damalige VU-Präsident Thomas Zwiefelhofer öffentlich: «Dennoch halte ich es für wichtig, dass man die Haltung des zweiten Souveräns, des Volkes, zu dieser Frage ebenfalls feststellt. Liechtenstein ist eben Monarchie UND Demokratie.» Im entscheidenden Moment verhinderten sieben von zehn VU-Abgeordneten den Urnengang. War am Ende etwa das Sommer-Interview von Regierungschefin Brigitte Haas ausschlaggebend, in dem sie sich gegen die Initiative ausgesprochen hatte?

Die FBP blieb hingegen geschlossen bei ihrer Haltung: In einer so existenziellen Frage muss der zweite Souverän seine Haltung genauso frei und unmissverständlich an der Urne kundtun dürfen. Eine Abstimmung hätte das Veto nicht aufgehoben. Ihr Ergebnis hätte aber gezeigt, wie der zweite Souverän denkt, und eine wichtige Grundlage für eine gemeinsame, tragfähige und sanktionsfähige Lösung geschaffen. Diese Chance wurde vergeben. Wer die direkte Demokratie ernst nimmt, fragt das Volk nicht nur dann, wenn das Ergebnis ins eigene Parteikalkül passt.

Freitag, 31. Juli 2026

Volksinitiative 'Fristenlösung für Liechtenstein' - Ende Unterschriftensammlung

Der Wille zur Abstimmung ist unübersehbar

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner zum Abschluss der Unterschirftensammlung für die Volksinitiative 'Fristenlösung für Liechtenstein'
 
Knapp 5000 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben die Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» unterzeichnet. Das entspricht rund einem Viertel aller Stimmberechtigten. Dieses Ergebnis ist bemerkenswert und verdient Anerkennung. Es zeigt vor allem eines: Die Menschen in unserem Land wollen, dass über die grundlegende Frage einer Fristenlösung abgestimmt wird. Der Landesvorstand der FBP hat sich bereits im Juni einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Initiative – sofern genügend Unterschriften gefunden werden - auch bei einer Zustimmung des Landtages dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Das nun vorliegende Ergebnis bestätigt diese Haltung eindrücklich.

Die bevorstehende Diskussion sollte sachlich, fair und mit gegenseitigem Respekt geführt werden. Es sollten keine gesellschaftlichen Gräben aufgerissen oder Menschen mit anderer Meinung abgestempelt werden. Es geht um eine moralisch-ethische und persönliche Gewissensfrage, die jede und jeder für sich selbst beantworten muss. Und gerade deshalb ist es wichtig, offen zu diskutieren, unterschiedliche Meinungen und Ansichten gelten zu lassen und die gesellschaftlichen, rechtlichen sowie staatspolitischen Auswirkungen sorgfältig abzuwägen.

Auch wenn die angekündigte Sanktionsverweigerung des Erbprinzen einer vollumfänglichen Umsetzung des Inhalts der Initiative entgegensteht, ist diese Volksabstimmung keineswegs bedeutungslos. Es ist unbestritten, dass die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unter anderem im Bereich der Information und Beratung einige Defizite aufweisen. Dies hat auch der Erbprinz im Vaterland-Interview erwähnt. Darüber muss auch nach der Abstimmung gesprochen werden. Der Abstimmungssonntag wird ein Signal senden und die Basis für das weitere Vorgehen bilden, welches eine sanktionsfähige Verbesserung der gegenwärtigen Ausgangslage zum Inhalt haben sollte. Um erfolgreich eine Verbesserung zu erzielen, sollte über alle Parteigrenzen hinweg zusammengearbeitet werden. Die FBP wird sich deshalb nach der Volksabstimmung stark dafür machen, dass auf Basis des Abstimmungsergebnisses sich alle im Landtag vertretenen Parteien gemeinsam diesem Thema annehmen, um unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses zusammen mit dem Erbprinzen sanktionsfähige Verbesserungen zu erzielen.

Sonntag, 21. Juni 2026

Volksinitiative "Fristenlösung für Liechtenstein"

Abstimmung ist nicht bedeutungslos

Antwort auf die LIEWO-Frage vom 21. Juni 2026
 
Trotz der Ankündigung des Erbprinzen, die Initiative im Falle einer Annahme nicht zu sanktionieren, haben die Stimmberechtigten das Recht, sich frei eine Meinung zu bilden und diese zu äussern. Zu einer ehrlichen Debatte gehört es, beide Souveräne - Fürst und Volk - anzuhören. Es wäre deshalb falsch, eine etwaige Volksabstimmung als bedeutungslos darzustellen. Aus diesem Grunde macht sich die FBP auch dafür stark, dass - sofern die Initiantinnen und Initianten die erforderliche Anzahl Unterschriften erhalten - die Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» auch bei einer etwaigen Annahme durch den Landtag dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Dieses Vorgehen haben auch die Mitglieder des Landesvorstandes der FBP einstimmig so gutgeheissen. 

Es ist zwar richtig, dass formal das Ansinnen, in Liechtenstein eine Fristenlösung einzuführen, an der Sanktionsverweigerung des Erbprinzen scheitern wird. Unabhängig, ob Ja oder Nein: Das Abstimmungsergebnis muss als bedeutendes politisches Signal betrachtet werden, welches den Rahmen für das weitere Vorgehen in dieser Frage bildet. Deshalb ist es meines Erachtens sogar von übergeordneter Bedeutung, dass auch die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ihre Meinung zu der Volksinitiative 'Fristenlösung für Liechtenstein' kundtun. 

Wenn die Positionen der beiden Souveräne in einer solch grundlegenden Frage auseinandergehen, stellt dies das Land vor eine besondere Herausforderung. Umso wichtiger sind eine sachliche Diskussion, gegenseitiger Respekt und die Bereitschaft, nach einer gesellschaftlich, rechtlich und staatspolitisch tragfähigen Lösung zu suchen. Die FBP ruft alle Seiten zu Sachlichkeit und Fairness in der bevorstehenden Diskussion auf.

Dienstag, 12. Mai 2026

Ansprache FBP-Parteitag 2026

"Wir stärken die innerparteiliche Demokratie von unten nach oben"

Ansprache anlässlich des Parteitages vom 11. Mai 2026

Keine Frage, das Wahlresultat von letztem Jahr war für alle von uns schmerzhaft. Den Kopf in den Sand zu stecken und nur zu jammern, hätte uns nicht weitergebracht. Es hätte auch am Ergebnis nichts geändert. Vielmehr war es wichtig, aufzustehen, das Resultat anzunehmen und mit den neuen Voraussetzungen zu arbeiten.

Es war aber auch wichtig, das Resultat zu analysieren und die Fehler zu eruieren. Das haben wir gemacht. Nur zu analysieren und Fehler zu erkennen, reicht jedoch nicht. Man muss auch bereit sein, aus den Analysen Schlüsse zu ziehen und die erkannten Fehler auszumerzen. Auch das haben wir gemacht.

 Wir sind heute eine geschlossene Partei. Wir diskutieren intern intensiv, treten aber geeint nach aussen auf. Wir suchen Kompromisse und finden sie auch, Kompromissbereitschaft ist bei allen vorhanden. Die Zusammenarbeit zwischen Präsidium, Regierungsmitglieder und Landtagsfraktion funktioniert.

Unsere beiden Regierungsmitglieder sind die Garanten für eine funktionierende Regierungsarbeit.

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni beweist, dass man für eine aktive Aussenpolitik nicht ständig Weltreisen mit Sightseeing-Touren auf Staatskosten machen muss, für welche ihre Vorgängerin Dominique Hasler bekannt war.

Sie macht sich einen Namen durch eine ruhige, sachliche und auf Liechtensteiner Bedürfnisse ausgerichtete Aussenpolitik. Dass Aussenpolitik in der gegenwärtigen Situation, in welcher sich die Welt befindet, einem Minenfeld gleichkommt, kann wohl jeder nachvollziehen. Umso wichtiger ist es, dass wir eine Aussenministerin haben, welche mit Ruhe, Verstand und Kompetenz und ohne Effekthascherei unser Land durch dieses Minenfeld führt – und das tut Sabine mit Bravour.

Und bei Daniel Oehry muss einfach auch einmal gesagt sein, dass er alle Probleme, die auf seinem Tisch liegen, von seinen Vorgängerinnen geerbt hat. Das Problem beim Schulamt war bekannt – Dominique Hasler hat es gewähren lassen. Das Problem mit den Neophyten beim Schulzentrum Unterland II war bekannt – Graziella Marock-Wachter hat es liegengelassen. Das Problem Landesbibliothek wurde von selbiger Regierungsrätin sogar verursacht, und sowohl von ihr als auch von Alt-Regierungschef Daniel Risch sind dem Landtag falsche Versprechungen gemacht worden. Auch das war bekannt und beide haben nichts dagegen getan. Ausbaden darf das alles nun Daniel Oehry, der wirklich nicht zu beneiden ist.

Als ob dem nicht genug wäre, hat er sich auch noch mit dem Thema Landesspital auseinanderzusetzen. Dort soll jetzt für alles die FBP die Schuld tragen. Ja, es wurden in der letzten Legislatur Fehler gemacht. Ja, es lief nicht alles optimal. Aber es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass es in der letzten Legislatur eine VU-Mehrheitsregierung war, die das alles beschlossen hat. Jetzt allein dem Minderheitspartner FBP den schwarzen Peter für diese Problematik zuzuschieben, wie es VU-Präsident Thomas Zwiefelhofer versucht hat, ist zu durchsichtig.

Vermutlich weiss er es auch, fällt doch auf, dass fast die Hälfte der VU-Fraktion der PUK-Landesspital, welche der Landtag letzte Woche eingesetzt hat, nicht zugestimmt hat.

Zu jenen Abgeordneten, welche die PUK jetzt nicht wollten, gehörten der Landtagspräsident, die VU-Fraktionssprecherin, der VU-Geschäftsführer sowie der ehemalige VU-Vizepräsident Mario Wohlwend. Sie werden ihre Gründe haben.

Es fällt aber auf, dass alle im Landtag vertretenen Mitglieder der VU-Parteispitze die Einsetzung der PUK abgelehnt haben. Das ist doch kein Zufall. Vermutlich sehen sie die Gefahr, dass Leichen einer VU-Mehrheitsregierung zu Tage kommen und auf sie unbequeme Fragen zukommen könnten. Wir hingegen sind für Transparenz eingestanden und haben einstimmig der Einsetzung dieser PUK zugestimmt. Wir haben nichts zu verstecken und begrüssen die Untersuchung. Wir werden gespannt darauf warten, was sie zu Tage bringt.

Unsere Landtagsfraktion ist mit Abstand die aktivste Fraktion. Sie hat Ideen, macht Vorschläge, bringt sie ein, stellt sie zur Diskussion und versucht, Mehrheiten zu erhalten. Das gelingt leider nicht immer, tut der Sache aber keinen Abbruch.

Wichtig ist, dass man weiss, für was wir stehen, was wir befürworten, was wir ablehnen und dass man weiss, was die Bürgerpartei will oder eben nicht will. Um dies zu erreichen, haben wir unsere Kommunikation ausgebaut und professionalisiert – sei es in unseren Social-Media-Kanälen oder über unsere Broschüre bzw. Zeitungsseite «Blickwinkel» oder einfach über Standpunkte und Parteibühnen in den verschiedenen analogen oder digitalen Medien. Auch in der Kommunikation sind wir mit Abstand die aktivste politische Kraft unseres Landes.

Wir ziehen alle an einem Strick und sind uns aber auch bewusst, in welcher schwierigen Situation sich die Partei aktuell befindet. Wir müssen aus diesem historischen Tief herausfinden und alles daransetzen, dass wir wieder dorthin kommen, wo wir hingehören: in die Führungsverantwortung.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es aber noch einiges zu tun. Einen Zwischenschritt bildet der 14. März kommenden Jahres, wenn die Gemeindewahlen stattfinden. Wir werden in 10 Gemeinden eine Vorsteher- oder einen Vorsteherkandidaten stellen. Einzig in Triesenberg werden wir darauf verzichten.

Das FBP-Präsidium hat sich mit den Gemeindewahlen 2027 befasst und ein klares Wahlziel definiert: Wir möchten bei den Vorsteherwahlen die Mehrheit erringen und betreffend Gemeinderatswahlen weiterhin mandatsstärkte Partei bleiben.

Mit diesem Wahlziel untermauern wir unseren Führungsanspruch – auch auf Gemeindeebene. 9 von 10 Ortsgruppenvorstände haben ihren Vorschlag für die Vorsteherwahl bekanntgegeben. Ich bin überzeugt, dass die Mitglieder der jeweiligen Ortsgruppen diese Persönlichkeiten mit überwältigenden Mehrheiten nominieren werden. Diese Hürde haben die Kandidatinnen und Kandidaten noch zu nehmen - sie werden sie mit Bravour meistern. Die Ortsgruppe Triesen hat es ja vorgemacht und Clarissa Frommelt bei geheimer Wahl einstimmig nominiert. Wir treten an, um zu gewinnen und mit diesen Persönlichkeiten haben wir auch in allen Gemeinden sehr gute Chancen, den Bürgermeister bzw. Vorsteher stellen zu können.

Clarissa, Christine, Christian, Florian, Johannes, Johannes, Markus, Reto, Sascha und der noch nicht öffentlich bekannten Persönlichkeit möchte ich sagen: Ich danke euch im Namen der Bürgerpartei, im Namen von uns allen für eure Kandidatur. Für eure Bereitschaft, euren Dienst für unser Land und unsere Partei habt ihr einen tosenden Applaus verdient.

Ich verspreche euch, dass wir alles unternehmen werden, damit ihr euer Wahlziel erreicht und in das Bürgermeister- bzw. Vorsteheramt gewählt werdet. Wir werden Seite an Seite mit euch kämpfen. Ihr leistet einen enormen Beitrag für eine funktionierende Demokratie unseres Landes. Ihr leistet aber auch einen enormen Beitrag dazu, dass unsere Bürgerpartei optimistisch nach vorne blicken und auf Gemeindeebene zu alter Stärke zurückfinden kann – und sie wird es!

Ich rufe euch alle auf: Geht mit uns zusammen ab Herbst in diesen Wahlkampf. Helft uns, helft unseren Kandidatinnen und Kandidaten, helft unseren Ortsgruppenvorständen, erfolgreich zu sein.

Ich bin überzeugt, wir alle wollen, dass die Bürgerpartei auf Landes- wie Gemeindeebene wieder an alte Erfolge anschliessen kann. Das können wir aber nur schaffen, wenn wir alle – vom Präsidenten bis zum einfachen Mitglied – an einem Strick ziehen und für unsere Kandidatinnen und Kandidaten im privaten wie beruflichen Umfeld werben und uns für sie stark machen.

Ein erfolgreiches Abschneiden bei den Gemeindewahlen 2027 ist der erste Schritt aus der Talsohle. Steht uns nicht nur zur Seite, sondern helft uns aktiv, dass uns dieser Schritt gelingt. Ich danke euch heute schon, auch im Namen unserer Kandidatenteams, für eure Unterstützung und euer Engagement. Lasst uns bei den Gemeindewahlen 27 das Zeichen setzen, dass die Schwäche der FBP vorüber ist und mit uns nicht nur bei den Gemeindewahlen 27, sondern auch an den Landtagswahlen 2029 zu rechnen ist.


Geschätzte Parteifreunde

Der Weg zu alter Stärke ist aber noch weit und bedingt auch, dass wir auch unsere internen Hausaufgaben machen. Dies wollen wir heute tun. Ihr werdet nachher mit der Statutenrevision und der Einführung eines Mitgliederbeitrages in der jährlichen Höhe von 80 Franken für Mitglieder und von 20 Franken für die Mitglieder der Jungen FBP über zwei wegweisende Schritte für die Bürgerpartei zu befinden haben.

Über beide Themen hat der Landesvorstand bereits beraten. Er empfiehlt dem Parteitag mit 93% die Statutenrevision anzunehmen und mit 88.8% der Einführung des Mitgliederbeitrages zuzustimmen. Das Präsidium beantragt, einstimmig beide Anträge anzunehmen.

Das Präsidium nahm das letztjährige Wahlresultat zum Anlass, das Innenleben der Partei zu analysieren und zu hinterfragen. Wir haben Defizite festgestellt und beschlossen, diese ausmerzen zu wollen. Wenn, dann jetzt!

Ein Defizit sahen wir in den Statuten. Wir haben nicht nur Lücken in den heute gültigen Statuten festgestellt, sondern auch Defizite in Bezug auf die Strukturen erkannt.

Das Präsidium hat einen Vorschlag ausgearbeitet und ihn einer internen Vernehmlassung zugeführt. Dieser Vernehmlassungsprozess war sehr breit gefächert. Neben internen Diskussionen mit dem Landesvorstand, der Landtagsfraktion oder den Senioren in der FBP haben auch fünf Mitgliederversammlungen stattgefunden. Wir haben die Rückmeldungen unserer Basis ernst genommen - rund 95 Prozent der Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren sind in den Entwurf eingeflossen. Die Statutenrevision, die per 1. Mai 2027 in Kraft treten soll, ist weit mehr als eine Formsache. Wir modernisieren die FBP von Grund auf: effizienter in der Führung, breiter in der Fachkompetenz und noch näher an den Menschen in den Gemeinden, also an der Basis.

Ein zentraler Pfeiler ist die Einführung einer Delegiertenversammlung, die den Landesvorstand ablöst. Wichtig hierbei ist, dass alle Mitglieder des heutigen Landesvorstandes der neuen Delegiertenversammlung angehören werden.

Die heutigen Landesvorstandsitzungen sind schlecht besucht, oft zittern wir um die Beschlussfähigkeit. Das muss sich ändern und wird sich mit den neuen Statuten auch ändern.

Zudem wird ein Mechanismus eingeführt, wann eine Mitgliedschaft in der Delegiertenversammlung endet. Ein solcher Mechanismus fehlt heute, weshalb der Landesvorstand aktuell aus über 170 Personen besteht. Das entspricht nicht dem Sinn der Sache. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird die Delegiertenversammlung kurzfristig zwar quantitativ noch ausgebaut, aber mit der Zeit wird die Mitgliederanzahl rückläufig sein. Es war der Wunsch von vielen, niemanden auszuschliessen, diesem haben wir Rechnung getragen, aber wir fordern aktive Teilnahme.

Wer Mitglied ist, soll auch teilnehmen, ansonsten erlischt die Mitgliedschaft nach einem Jahr durchgehender Abwesenheit – es sei denn, es liegen grundlegende begründbare Voraussetzung vor.

Wichtig hierbei ist, dass die Ortsgruppen Personen in die Delegiertenversammlung delegieren können. Damit stärken wir die Kommunalpolitiker – egal ob Gemeinderäte, Ortsgruppenvorstandsmitglieder oder Mitglieder der Ortsgruppen. Wir stärken die Ortsgruppen und damit unsere Basis.

Zudem etablieren wir einen Beirat, um zusätzliches Wissen langgedienter FBP-Mandatare in unsere politische Arbeit einzubinden. Auch unsere Sektionen entwickeln wir weiter: Neben den bewährten Sektionen für Frauen, Senioren und die Junge FBP schaffen wir neu eine Sektion «Wirtschaft». Damit geben wir diesem für unser Land so entscheidenden Bereich eine feste Stimme innerhalb der Partei.

Als weitere Neuigkeit führen wir die Mitgliedschaft von Ausländerinnen und Ausländern mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Liechtenstein ein. Das war bisher nicht möglich und ist ein enormer Schritt hin zu einer modernen Partei.

Der innerparteiliche Demokratieprozess wird verändert und die Basis der Partei gestärkt. Den einzelnen Mitgliedern wird mehr Entscheidungskompetenz zuerkannt und beispielsweise die Ortsgruppenversammlungen, aber auch die Ortsgruppenvorstände, werden mit klaren Möglichkeiten in der personellen und politischen Mitsprache ausgestattet. Den Sektionen der Partei wird eine politische Eigenständigkeit gegeben, die nun statutarisch festgeschrieben ist. Zudem werden die Mitgliedschaften in den Sektionen klar definiert.


Geschätzte Parteifreunde

Ich weiss, dass mit diesen Statuten gewisse Abläufe aufwändiger werden – für die Obleute, für die Ortsgruppenvorstände, für das Präsidium, für die Sektionen. Ich bin überzeugt, wir müssen auch intern Wege beschreiten, die zwar umständlich sein mögen, aber im Hinblick auf die Strukturen, auf das Innenleben der Partei unumgänglich sind, um zum Erfolg der Bürgerpartei zurückkehren zu können.

Es liegt doch auf der Hand, dass zahlreiche Mitglieder der FBP an den letzten Landtagswahlen und auch an den letzten Gemeindewahlen nicht FBP gewählt haben. Dass in beiden unseren Hochburgen Mauren und Schellenberg aktuell die VU den Vorsteher stellt, ist doch der beste Beweis dafür. Und die Nachwahlbefragung zu den Landtagswahlen 2025 zeigt auch deutlich auf, dass etliche FBP’ler VU oder DPL gewählt haben.

Weshalb haben sich die emotionalen Hürden unserer Mitglieder, eine andere Partei zu wählen als jene, von der sie Mitglied sind, so enorm gesenkt? Weshalb ist die Bindung von vielen an die Bürgerpartei verloren gegangen?

Wir müssen doch ehrlich zu uns sein: wir haben die Pflege, das Mitspracherecht und die Entscheidungskompetenz von unseren Mitgliedern vernachlässigt.

Eine konträre Meinung ist nicht lästig, sie gehört in einer Volkspartei dazu. Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie Mitglied der FBP sind. Erst als ihnen das Formular mit der Bitte nach Bestätigung der Mitgliedschaft und zum Datenschutz zugesandt worden ist, wurde es ihnen bewusst.

Das darf und kann es doch nicht sein. Deshalb müssen wir daran arbeiten und bewusstmachen, dass jemand Mitglied der FBP ist und welche Vorteile und Möglichkeiten daraus entstehen. Wir müssen das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Wir kamen zum Schluss, dass wir die Bindung zur Partei und damit den Nutzen einer Parteimitgliedschaft stärken und erweitern müssen.

Weshalb ist jemand Mitglied einer Partei? Weil er etwas bewegen möchte, weil er zur Entwicklung des Landes beitragen möchte, weil er einen Anteil an der Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung leisten möchte. Dies kann jemand aber nur, wenn er mitreden, mitdiskutieren und mitentscheiden kann. Diese basisdemokratischen Möglichkeiten werden nun in den Statuten verankert und ausgebaut.

Wenn jemand Mitglied bei der FBP ist oder werden möchte, bekommt er statutarisch festgeschriebenes Gehör. Die FBP wird mit diesen Statuten moderner, offener, sie stärkt ihren Charakter als Volkspartei und wird nun zu einer innerparteilichen Diskussionsplattform – egal ob auf Landes- oder Gemeindeebene und unabhängig davon, welcher Sektion jemand angehört.

Wenn ihr heute Abend die Statuten genehmigt, müssen die neue Organisation und die neuen Strukturen noch mit Leben gefüllt werden. Da dies Zeit braucht, sollen die Statuten erst am 1. Mai nächsten Jahres in Kraft treten. Dieses Datum ist bewusst gewählt, treten an diesem Tag doch die neu gewählten Vorsteher und Gemeinderäte ihr Amt an, damit befinden wir uns von Anfang an in unserem bewährten 2-Jahres-Rhythmus der Gremien auf Landes- wie Gemeindeebene. Deshalb dieses Datum.

Bei der FBP soll man mitreden und mitentscheiden können. Wir stärken die innerparteiliche Demokratie von unten nach oben. Und damit möchten wir die Attraktivität, Mitglied der FBP zu werden, erhöhen und jüngere Generationen zur Mitgliedschaft bewegen, damit sich die Partei als Ganzes verjüngt. Der aktuelle Altersdurchschnitt aller knapp 1’400 Mitglieder beträgt 63.48 Jahre. 685 Personen sind über 65 Jahre alt, 670 Personen – also fast gleichviel - sind zwischen 17 und 65 Jahre alt. Wir dürfen und können diese Zahlen nicht negieren und müssen darauf reagieren und Antworten finden.

Wir müssen für die jungen und mittleren Generationen attraktiver werden. Das erreichen wir mit Mitsprache, mit Entscheidungskompetenzen, aber auch mit Mitgliederpflege und auch mit dem Image nach aussen.

Zu diesem gehört auch unser Auftritt, unser Signet, unser Logo. Auch dieses haben wir modernisiert und verjüngt – ihr werdet es nachher präsentiert bekommen und ab diesem Moment wird es das neue Erscheinungsbild der Fortschrittlichen Bürgerpartei sein.

Und als dritten Punkt werden wir über die Einführung eines Mitgliederbeitrages abstimmen. Ich weiss, dass dieser Entscheid sehr kontrovers gesehen wird. Das verstehe ich auch. Das Präsidium und der Landesvorstand haben es sich nicht einfach gemacht und trotzdem erachten wir diese Einführung als wichtig.

Ich bin überzeugt davon, dass ein Mitgliederbeitrag auch das Zusammengehörigkeitsgefühl stärkt. Rein rechtlich betrachtet ist die Bürgerpartei ein Verein. Mit einem Mitgliederbeitrag ist man offiziell Mitglied, gehört dazu, ist Teil einer Interessensgemeinschaft und unterstützt diese mit einem Beitrag von 80 bzw. 20 Franken jährlich. Dass Vereine Mitgliederbeiträge erheben, ist in unserem Land gang und gäbe. Es ist nichts neues, es ist Standard.

Vertraut dem Präsidium, vertraut dem Landesvorstand, dem wir transparent die Ausgangslage dargelegt haben und der mit 88.8% die Annahme empfiehlt.

Für die FBP, die Art und Weise wie wir die Partei in die Zukunft führen möchten, für die Art und Weise wie wir kommunizieren und unsere Inhalte bekanntmachen möchten, für die Art und Weise, wie wir Mitgliederpflege betreiben möchten, ist die Einführung eines Mitgliederbeitrages von grundlegender Bedeutung.

Wir müssen die Existenz unserer Bürgerpartei nicht nur als Volkspartei oder als staatstragende Partei, sondern als Partei generell langfristig absichern. Mit den heute zur Abstimmung anstehenden Entscheiden, aber auch mit dem neuen Auftritt legen wir Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft.

Enden möchte ich mit Worten des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Gustav Heinemann. Er sagte: «Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte.» 

Geschätzte Parteifreunde, dem ist nichts hinzuzufügen. 

Vielen herzlichen Dank für euer Vertrauen und eure Unterstützung

Samstag, 9. Mai 2026

FBP-Parteitag 2025

«Strukturell, inhaltlich und visuell: Die FBP stellt sich neu auf»

Interview mit der Lie:Zeit zum Parteitag 2025 und den innerparteilichen Veränderungen

Herr Batliner, am Montag findet in Ruggell der FBP-Parteitag 2026 statt. Neben der inhaltlichen Arbeit steht eine tiefgreifende Statutenrevision auf der Agenda. Warum ist dieser Schritt gerade jetzt notwendig?
Eine moderne Volkspartei darf nicht stehenbleiben und muss ständig hinterfragen, ob ihre Strukturen und ihre Organisation noch den Anforderungen der Zeit und den Erwartungen der Menschen entsprechen. Das haben wir gemacht und Verbesserungspotential erkannt.

Wie verlief diese Statutenrevision?
Das Präsidium hat einen Vorschlag ausgearbeitet und ihn einer internen Vernehmlassung zugeführt. Dieser Vernehmlassungsprozess war sehr breit gefächert. Neben internen Diskussionen fanden auch fünf Veranstaltungen mit den Mitgliedern statt. Wir haben die Rückmeldungen unserer Basis ernst genommen - rund 95 Prozent der Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren sind in den Entwurf eingeflossen. Die Revision, die per 1. Mai 2027 in Kraft treten soll, ist weit mehr als eine Formsache. Wir modernisieren die FBP von Grund auf: effizienter in der Führung, breiter in der Fachkompetenz und noch näher an den Menschen in den Gemeinden, also an der Basis.

Was ändert sich für die Mitglieder konkret?  
Ein zentraler Pfeiler ist die Einführung einer Delegiertenversammlung, die den Landesvorstand ablöst. Zudem etablieren wir einen Beirat, um zusätzliches Wissen langgedienter FBP-Mandatare in unsere politische Arbeit einzubinden. Auch unsere Sektionen entwickeln wir weiter: Neben den bewährten Sektionen für Frauen, Senioren und die Junge FBP schaffen wir neu eine Sektion «Wirtschaft». Damit geben wir diesem für unser Land so entscheidenden Bereich eine feste strukturelle Stimme innerhalb der Partei. Als weitere Neuigkeit führen wir die Mitgliedschaft von Ausländerinnen und Ausländern mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Liechtenstein ein. Das war bisher nicht möglich. Der innerparteiliche Demokratieprozess wird verändert und die Basis der Partei gestärkt. Den einzelnen Mitgliedern wird mehr Entscheidungskompetenz zuerkannt, und beispielsweise die Ortsgruppenversammlungen, aber auch die Ortsgruppenvorstände werden mit klaren Möglichkeiten in der personellen und politischen Mitsprache ausgestattet. Wir stärken die innerparteiliche Demokratie von unten nach oben.

Der Parteitag verspricht aber auch optisch ein Meilenstein zu werden. Man hört, die FBP präsentiert ein völlig neues Gesicht?  
Das ist richtig. Ein moderner innerer Aufbau verlangt auch nach einem zeitgemässen äusseren Auftritt. Wir werden am Montagabend offiziell unser neues Erscheinungsbild vorstellen. Es ist das visuelle Signal für unseren Aufbruch. Ab dem 12. Mai wird dieser neue Auftritt dann konsequent umgesetzt und für die gesamte Bevölkerung sichtbar sein. Wir kombinieren darin unsere bewährte Verlässlichkeit mit einer frischen, dynamischen Optik. Es geht darum, als Partei fassbar und erkennbar zu bleiben, aber gleichzeitig zu zeigen, dass wir die Zukunft fest im Blick haben.

Diese Zukunftsgerichtetheit zeigt sich auch in der Vorbereitung auf die Gemeindewahlen im März 2027. Zehn Monate vor dem Termin sind Sie personell bereits sehr weit.  
Das kann man wohl sagen. Die Ortsgruppenvorstände haben eine hervorragende Arbeit gemacht. Bereits in 8 der 11 Gemeinden haben sie bekanntgegeben, wen sie der Ortsgruppenversammlung für die Nomination als Kandidatin bzw. Kandidaten für das Vorsteheramt bzw. als Bürgermeister vorschlagen. In Triesen wurde Clarissa Frommelt bereits von den Mitgliedern der Ortsgruppe nominiert. Dass wir personell so frühzeitig und fast lückenlos aufgestellt sind, ist ein starkes Zeichen für die Vitalität unserer Ortsgruppen. Die Wählerinnen und Wähler erhalten von uns frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit. Wir treten an, um Verantwortung zu übernehmen – vor Ort, direkt in der Nachbarschaft der Menschen.

Sie investieren viel in Strukturen, Köpfe und den Auftritt. Aber am Ende entscheidet sich Vertrauen an den Inhalten. Wofür soll die FBP in den nächsten Jahren stehen – jenseits des Tagesgeschäfts?
Wir wollen Orientierung geben in einer Zeit, die für viele unübersichtlich geworden ist. Ob geopolitische Spannungen, der technologische Wandel durch KI oder der zunehmende Wettbewerb zwischen Standorten – wir können die Fragen von morgen nicht mit den Rezepten von gestern beantworten. Unser Anspruch ist es, diese Veränderungen nicht nur zu begleiten, sondern aktiv zu gestalten. Wir stehen für Verlässlichkeit und legen grossen Wert darauf, dass unser Land den Anschluss an die sich verändernde Welt nicht aus den Augen verliert. Deshalb haben wir beim Tagesgeschäft in den letzten Wochen und Monaten mit unseren parlamentarischen Vorstössen bewusst die aktuellen Veränderungen für die Gesellschaft und die Wirtschaft in das Zentrum gerückt.

Aber sie arbeiten auch an einem neuen Grundsatzprogramm.
Ja, das stimmt. Die Arbeiten haben begonnen und sollen bis ins Jahr 2028 andauern. Wir nehmen uns also die Zeit, die dafür notwendig ist. Wir brauchen ein neues Grundsatzprogramm als Fundament für unsere politischen Inhalte und Schwerpunkte. Das Grundsatzprogramm ist dafür unser strategischer Rahmen. Wir bringen darin Erfahrung und neue Perspektiven zusammen und übersetzen unsere bürgerlichen Werte – Eigenverantwortung, Freiheit und Solidarität – in konkrete Antworten für die kommenden Jahre. Es geht um einen starken, aber schlanken Staat, um wirtschaftliche Stärke und um gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und es geht darum, dass Politik wieder verständlicher, näher und lösungsorientierter wird. Wenn uns das gelingt, dann wissen die Menschen nicht nur, wer für ein Amt kandidiert – sondern auch, wofür die FBP insgesamt steht.

Mit dem Rückhalt von 93 Prozent aus dem Landesvorstand für die neuen Statuten gehen Sie in den Montagabend. Mit welchem Gefühl blicken Sie dem Parteitag entgegen und was ist Ihr persönliches Ziel?
Zuerst Mal angespannt. Einen Parteitag zu führen ist keine Routine und wird auch nie Routine. Ich möchte, dass jedes Mitglied spürt, dass die FBP in Bewegung ist und wir unsere Hausaufgaben gemacht und aus dem Wahlergebnis 2025 die richtigen Schlüsse gezogen haben. Ab diesem Parteitag soll der Blick nicht mehr zurück, sondern nur noch nach vorne gehen und dies mit voller Zuversicht. Der 11. Mai 2026 wird in der Geschichte der FBP ein bedeutender Moment. Neue Organisation, neue Struktur, neuer visueller Auftritt – das geschieht nur sehr selten. Über allem steht aber: Die FBP ist bereit, die Zukunft Liechtensteins aktiv und mit Freude mitzugestalten.

Dienstag, 5. Mai 2026

Jahresrechnung 2025

"Mehrwertsteuererhöhung an die Bevölkerung zurückgeben" 

Interview mit dem Newsportal Lie24 zum Jahresabschluss 2025 des Landes

Letzte Woche wurde die Jahresrechnung 2025 präsentiert. Erfreulich: Man kann ein Plus von 331 Mio. Franken ausweisen und liegt damit deutlich über dem budgetierten Minus von 17 Mio. Franken. Welches Signal sollte die Politik in einem solchen Fall senden? 
 
Es ist ein erfreuliches Resultat, zumal nicht nur das Finanzergebnis, sondern auch das Betriebsergebnis ein positives Resultat zu Tage brachte. Die nackten Zahlen sagen aber nicht alles aus. Sie müssen in einen Gesamtkontext gestellt werden und auch in Bezug auf die langfristige Entwicklung hin interpretiert werden. Hierfür ist beispielsweise die Finanzplanung 2026 bis 2029 geeignet. Daraus kann entnommen werden, dass die betrieblichen Aufwendungen schneller wachsen als die betrieblichen Erträge. Das ist beispielsweise keine gute Entwicklung. Dies müssen wir im Auge behalten und unter Umständen auch Anpassungen vornehmen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass Liechtenstein kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat.


Wie werten Sie es, dass Regierungschefin und Finanzministerin Brigitte Haas weiterhin zur Vorsicht mahnt und auf die globalen Herausforderungen hinweist?

Sie ist Finanzministerin und es ist ihre Aufgabe, auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Und diese gibt es. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert als einziges Konjunkturinstitut die wirtschaftliche Entwicklung in sämtlichen Ländern der Welt. In seiner Frühjahrsprognose wartet er mit einer kleinen Überraschung auf. Denn gemäss IWF durchläuft unter den knapp vierzig Staaten in Europa dieses Jahr nur ein Land eine Rezession: Liechtenstein. Nachdem es 2025 stagnierte, wird unser Bruttoinlandprodukt 2026 im Jahresdurchschnitt real 0.4% zurückgehen. Die Arbeitslosenrate wird von 3.5% auf 3.9% steigen. Es gibt also Gründe, Vorsicht walten zu lassen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass wir nicht übervorsichtig sein müssen und gewisse Ausgaben tätigen können. Für mich ist es jedoch wichtig, dass wir den Fokus auf Investitionen - also einmalige Ausgaben - legen, da wiederkehrende Ausgaben sich mit den Jahren potenzieren und in schwierigen Zeiten zu grossen Problemen führen können, da man sie dann nicht wieder oder nur mittels eines sehr langfristigen Prozedere reduzieren kann.


Jetzt könnte man also Geld in die Hand nehmen und Spital, Landesbibliothek und andere Investitionsprojekte unmittelbar vorantreiben!

Der Neubau des Landesspitals, die Erstellung der Landesbibliothek oder auch der Bau des Schulzentrums Unterland II sind beschlossen und sollten im Rahmen der vorgegebenen und bewilligen Kosten rasch realisiert werden. Wir haben also Geld in die Hand genommen, und das war und ist richtig so. Nachholbedarf haben wir bei den Themen Verkehrsinfrastruktur, Kommunikationsinfrastruktur sowie beim Bereich Energie. Diesbezüglich gilt, es Investitionen nun voranzutreiben. Bei diesen Bereichen zu sparen wäre nachteilig für die Entwicklung unseres Landes. Für solche Investitionen haben wir genügend Rückstellungen, weshalb ich ein Befürworter bin, diese Bereiche nun verstärkt und prioritär zu modernisieren und Investitionen zu tätigen.


Sehen sie auch Investitionen in den sozialen Bereich, die nun möglich und nötig wären?

Ja, dort wo es zwingend notwendig ist. Es gilt aber zu bedenken, dass Erhöhungen im sozialen Bereich wiederkehrende Ausgaben sind, die dann jedes Jahr anfallen und sich jährlich erhöhen, und zwar unabhängig davon, ob eine Jahresrechnung positiv oder negativ abschliesst. Deshalb schränken sie die Handlungsfähigkeit des Staates auf der Ausgabenseite ein. Deshalb ist Vorsicht geboten. Solche Erhöhungen müssen zielgerichtet sein, die zusätzliche Unterstützung muss dort ankommen, wo sie auch wirklich benötigt wird.


Die Faustregel hiess stets: Die Staatsausgaben Liechtensteins belaufen sich pro Jahr auf etwa eine Milliarde Franken. Eine Jahresausgabe sollte man in etwa auf der hohen Kante haben, um keinesfalls Schulden machen zu müssen. Jetzt haben wir aber drei Jahresausgaben in Reserve. Da kann es doch nicht der Sinn eines Staatswesens sein, dieses Geld der Steuerzahler zu horten?

Diese Faustregel ist mir zu einfach. Der Eckwert 5 des Finanzleitbildes definiert die Vorgabe für die Höhe der staatlichen Reserven in Bezug auf die laufenden Ausgaben. Darin wird festgehalten, dass das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen (Reserven) und den betrieblichen Aufwendungen (laufende Rechnung) zwischen dem Ein- bis Dreifachen liegen muss. Als messbare Grösse gilt das Ende einer vierjährigen Finanzplanungsperiode. Wir sind am oberen Ende dieser Messgrösse angekommen, womit Regierungschefin bzw. Finanzministerin Haas in Bälde gezwungen sein wird, Lösungen vorzuschlagen. Ich gebe Ihnen aber Recht, es ist nicht Aufgabe des Staates, übermässig Reserven anzuhäufen. Deshalb bin ich froh, dass es diesen Eckwert 5 des Finanzleitbildes gibt.


Die Schweiz denkt zur Finanzierung der 13. AHV und für das Militär über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach. Was bedeutet dies für Liechtenstein?

Es ist noch nicht sicher, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Schweiz kommt oder nicht. Ich gehe aber auch davon aus, dass die Schweiz über kurz oder lang die Mehrwertsteuer erhöhen wird. Das letzte Wort wird aber wohl das Volk haben. Erst dann weiss man es mit Sicherheit. Fakt ist aber, dass Liechtenstein eine Mehrwertsteuererhöhung der Schweiz gemäss Zollvertrag übernehmen müsste. Deshalb hat die FBP schon im Wahlkampf gesagt, dass Steuererhöhungen, welche uns vom Ausland auferlegt werden, an die Bevölkerung zurückgegeben werden sollen. Daran hat sich nichts geändert. Wir schlugen vor, den Staatsbeitrag in die AHV dementsprechend zu erhöhen, was die Bevölkerung und die Wirtschaft entlasten würde. Wir sind offen für Vorschläge. Vom Ausland auferlegte Steuererhöhungen sind an die Bevölkerung zurückzugeben. Alles andere ist mit der FBP nicht zu machen.

Montag, 27. April 2026

Landesbibliothek

Landesbibliothek verdient keinen weiteren Stillstand

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner zum Bau der Landesbibliothek

Die Diskussion um die neue Landesbibliothek dauert lange genug. Seit Jahren wird geplant, gerechnet, diskutiert, korrigiert - und dabei gerät immer mehr aus dem Blick, worum es eigentlich geht: um ein Projekt für Bildung, Kultur und den Wissensstandort Liechtenstein. Wer es mit der Landesbibliothek ernst meint, sollte jetzt nicht den nächsten Umweg suchen, sondern den Weg freimachen. Eine moderne Landesbibliothek ist kein Luxus. Sie gehört vielmehr zu einem Land, das Bildung stärkt, kulturelles Erbe sichtbar macht und den Zugang zu Wissen offenhält.

Vor rund einem Jahr hat die Bevölkerung von Vaduz mit 64.8 % entschieden, dass die Gemeinde den Bau der Bibliothek unterstützen soll. Auch private Geldgeber haben sich bereit erklärt, einen Beitrag zu leisten. Damit kann das Vorhaben umgesetzt werden, ohne dass weitere finanzielle Mittel des Landes benötigt werden. Wer unter diesen Voraussetzungen nach neuen Blockademöglichkeiten sucht, muss sich fragen lassen, ob er die Bibliothek überhaupt will.

Natürlich darf man über Verfahren und Zuständigkeiten sprechen - aber dann auch auf Basis von Fakten. Im Gutachten für die Regierung kann in Bezug auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der klaren Zuständigkeiten zwischen Landtag und Regierung nachgelesen werden, «dass es nicht im Belieben der Regierung steht, bestimmte Geschäfte dem Landtag zur formellen Zustimmung zu übertragen, wenn die Zuständigkeit rechtlich bei der Regierung liegt.»

Im Gutachten wird auch ausgeführt, dass eine formelle Zustimmung des Landtages zu einem Geschäft nur dann rechtlich möglich sei, wenn der Landtag dafür formell auch zuständig sei. Eine Zustimmung des Landtages sei nicht einzuholen, wenn die Finanzhoheit des Landtages nicht tangiert sei und keine wesentlichen Projektänderungen vorgenommen würden. Zudem sei keine Zustimmung des Landtages erforderlich, wenn das Projekt ohne weitere finanzielle Mittel des Landes realisiert werden könne. Bestünde keine Pflicht, die Zustimmung des Landtages einzuholen, sei die Regierung doch berechtigt, den Landtag in konsultativer Weise zu involvieren.

Nichts anderes macht die Regierung. Sie handelt somit im Einklang mit der Verfassung und auf Basis des Gutachtens rechtlich korrekt. Sie nutzt den vorhandenen Handlungsspielraum, bindet den Landtag ein und ermöglicht gleichzeitig die Umsetzung eines mehrheitsfähigen Projekts. Die Landesbibliothek verdient keine Scheingefechte und keinen weiteren Stillstand. Sie verdient einen Entscheid nach vorn und den Mut, ihn jetzt umzusetzen.

Freitag, 27. März 2026

Verkauf Vaduzer Medienhaus AG

Neue Eigentümerstruktur garantiert noch keine ausgewogene Berichterstattung

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner zum geplanten Eigentümerwechsel der Vaduzer Medienhaus AG

Die Ankündigung der Stiftung VU, die Vaduzer Medienhaus AG in eine neue Eigentümerstruktur zu überführen, markiert einen bedeutenden Schritt für die Medienlandschaft Liechtensteins. Nach dem Rückzug des ‘Volksblatts’ nimmt das ‘Vaterland’ faktisch eine Monopolstellung ein. Dies birgt grosse Verantwortung, aber auch Risiken hinsichtlich der demokratischen Meinungsbildung. Es ist essenziell, dass eine neue Eigentümerschaft nicht nur wirtschaftliche Stabilität garantiert, sondern die redaktionelle Unabhängigkeit umfassend und glaubwürdig sicherstellt.

Die angesprochene Eigentümerstruktur in Form einer gemeinnützigen Stiftung mit breiter Trägerschaft kann durchaus Potenzial bieten, um Unabhängigkeit und Qualitätsjournalismus zu stärken. Eine neue Eigentümerstruktur allein garantiert jedoch noch keine objektive, ausgewogene Berichterstattung. Medienunabhängigkeit bemisst sich nicht primär an den Besitzverhältnissen, sondern an redaktioneller Freiheit, einer klaren Trennung von politischer Einflussnahme sowie professionellem, qualitativ hochstehenden Journalismus. Ein solcher muss durch klare Standards, verantwortungsvolle Redaktion, eine Kultur der Sorgfalt sowie investigativem Journalismus Meinungsvielfalt abbilden und damit einen Beitrag für die Demokratie und die direktdemokratischen Strukturen leisten.

Ich habe schon in der Vergangenheit schon mehrmals kundgetan, dass politischen Parteien verboten sein sollte, sich direkt oder indirekt an Massenmedien zu beteiligen. Medien müssen gegenüber der Politik unabhängig sein, um ihre Kritik- und Kontrollfunktion glaubwürdig erfüllen zu können. Auch deshalb begrüsse ich den angekündigten Schritt, er muss von diesem Aspekt her aber auch glaubhaft vollzogen werden.

Dass der Verkauf des Medienhauses die Stiftung VU und somit die Vaterländische Union als Partei stärkt, ist eine legitime unternehmerische Konsequenz. Entscheidend ist für mich jedoch nicht der finanzielle Gewinn einer Parteistiftung, sondern dass das Verfahren transparent vonstattengeht und die publizistische Vielfalt im Land gestärkt wird. Dann ist das Vorhaben der Stiftung VU ein Gewinn für den Medienplatz Liechtenstein und eine Stärkung der Demokratie unseres Landes.

Samstag, 14. März 2026

Energiepreise

Service Public grössere Beachtung schenken

Antwort auf die LIEWO-Frage vom 15. März 2026
 
Die aktuelle geopolitische Lage zeigt uns deutlich, wie verwundbar Liechtenstein aufgrund seiner Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist. Für die FBP ist klar: Energie muss für alle bezahlbar bleiben. Dies ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und den Erhalt unseres Wohlstands.

In dieser angespannten Situation kommt unseren öffentlichen Energieunternehmen eine besondere Verantwortung zu. Sie sind Teil des Service Public und haben den klaren Auftrag, die Versorgungssicherheit zu fairen Konditionen zu gewährleisten. Betriebswirtschaftliche Gewinne sind in diesen Zeiten zweitrangig. Aus diesem Grunde wird die FBP - wie bereits angekündigt - einen parlamentarischen Vorstoss einreichen, damit dem Service Public grössere Beachtung geschenkt wird.

Dank einer Kombination aus grosser Eigenverantwortung, öffentlichen Fördergeldern und politischem Engagement, hat die Bevölkerung in den letzten Jahren eine massive Kraftanstrengung zum Ausbau der lokalen PV-Stromproduktion geleistet. Die Bevölkerung ist ihrer Verantwortung nachgekommen. Nun sind die Regierung und die LKW am Zug. Es braucht attraktive Rahmenbedingungen. Bereits im Wahlprogramm der FBP ist zu lesen: «Wir unterstützen die Einführung einer Stromhandelsplattform, mit welcher Privathaushalte und Unternehmen den von ihnen produzierten Strom direkt an andere Liegenschaften verkaufen können.» Diese Forderung gilt immer noch und mit deren Umsetzung werden sich die Rahmenbedingungen zur Nutzung elektrischer Alternativen zu fossilen Verbrauchern weiter verbessern.



Mittwoch, 11. Februar 2026

Volksinitiative Fristenlösung für Liechtenstein

Volksinitiative Fristenlösung: Im Dialog eine Lösung finden

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner

Ich bin der Überzeugung, dass wir die Debatte um die Volksinitiative Fristenlösung mit grosser Sachlichkeit führen müssen. Ein Aspekt, der für mich dabei ein berechtigtes Anliegen darstellt, ist die Frage der medizinischen und psychologischen Beratung bzw. Begleitung. Ich gehe mit den Initianten überein, dass Betroffene während des Entscheidungsprozesses, bei einem etwaigen Abbruch und in der Nachsorge eine umfassende medizinische Versorgung und psychologische Betreuung im Inland angeboten bekommen sollen. Diesbezüglich erkenne ich gegenüber der heutigen Ausgangslage ein klares Verbesserungspotential.

Dem Recht der Frau auf den eigenen Körper muss dabei höchste Bedeutung zukommen. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, die Grundvoraussetzungen so zu verbessern, dass Frauen in schwierigen Lebenslagen die notwendige Unterstützung erfahren, um auch dem Recht des ungeborenen Lebens höchste Bedeutung zuzuerkennen.

Wir dürfen bei dieser Thematik jedoch die staatspolitische Realität nicht ausser Acht lassen. Das Ziel muss eine Lösung sein, welche die Stabilität unseres Landes nicht gefährdet. In der aktuell unsicheren internationalen Gemengelage dürfen wir nicht zulassen, dass sich die beiden Souveräne innenpolitisch auseinanderdividieren. Dies erfordert von allen Seiten Kompromissbereitschaft.

Die FBP wird diese Initiative in der Partei nun sehr breit diskutieren. Es werden sich nicht nur Präsidium und Landtagsfraktion damit intensiv befassen, sondern wir werden auch den Landesvorstand zeitnah in den innerparteilichen Meinungsbildungsprozess einbeziehen.

Gleichzeitig legen wir grossen Wert auf den bewährten politischen Prozess. Dass die Initiative ohne vorgängiges Gespräch mit dem Fürstenhaus eingereicht wurde, sehe ich kritisch. Für die FBP steht der Dialog an erster Stelle, um die Tragfähigkeit einer Lösung seriös auszuloten. Die FBP wird daher aktiv das Gespräch mit der Fürstenfamilie suchen, da wir überzeugt sind, dass für dieses zentrale Thema ein gemeinsamer Weg der beiden Souveräne gefunden werden muss. Ebenso werden wir den Austausch mit den Initianten suchen, um mögliche Kompromisse zu prüfen.

Wir wissen, dass weitreichende gesellschaftspolitische Änderungen in Liechtenstein nur dann Bestand haben, wenn sie von beiden Souveränen getragen werden. Unser Ziel ist es, im Dialog einen Weg zu finden, der am Ende zu echter Rechtssicherheit führt und eine sanktionsfähige Lösung ermöglicht. Eine institutionelle Konfrontation gilt es unserer Meinung nach unter allen Umständen zu verhindern.

Freitag, 30. Januar 2026

Neubau Landesspital

Transparenz, ein klarer Fahrplan und Verlässlichkeit sind jetzt entscheidend

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner

Die Diskussion um den Neubau des Landesspitals (LLS) kocht erneut hoch. Fakt ist: Die Bevölkerung hat zwei Mal Ja zu einem Neubau gesagt. Die Politik hat die Verpflichtung, diese Volksentscheide umzusetzen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben Anspruch darauf, dass ihren Volksentscheiden nachgelebt wird. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Für die FBP ist das Landesspital kein taktisches Projekt und kein parteipolitisches Spielballthema. Es ist zu wichtig, geht es doch um nichts weniger als das zentrale Element der medizinischen Grundversorgung unseres Landes. Die FBP steht nach wie vor hinter dem Spitalneubau und hinter dem Spitalstandort Liechtenstein.

Die Vergangenheit lässt sich nicht ändern, aber die Zukunft lässt sich gestalten. Regierungsrat Emanuel Schädler muss nun rasch die zentralen Fragen beantworten. Dies umso mehr, als er bei verschiedenen Vorstössen der FBP von letztem Herbst - etwa zur Altersmedizin oder zu den Medikamentenpreisen - argumentierte, solche Überlegungen seien obsolet, da sie Teil in den «fast fertigen» ministeriellen Planungen seien. Wenn dem so ist, braucht es jetzt Klarheit und Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie sieht das «fast fertige» Konzept des Ministeriums konkret aus und welche Rolle spielt darin das Landesspital?
  • Wie geht es jetzt mit dem Landesspital weiter?
  • Ist das Landesspital für ihn noch der Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung unseres Landes?
  • Welche Rolle misst Gesundheitsminister Emanuel Schädler dem LLS als Teil des Gesundheitsstandorts Liechtenstein bei?
  • Steht Minister Emanuel Schädler noch hinter dem ausgearbeiteten Projekt?
  • Gilt das Regierungsprogramm noch, in welchem festgehalten wird, dass der Neubau des Landesspitals realisiert werden soll?
 
Keine Frage: Es wurden Fehler gemacht - in der Projektorganisation, in der Planung, in der Kommunikation. Die FBP erwartet, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit lernt und die richtigen Lehren daraus zieht und gemeinsam in die Zukunft blickt. Transparenz, ein klarer Fahrplan und Verlässlichkeit sind jetzt entscheidend, um verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen. Dazu gehört auch ein sorgfältiger Umgang mit vertraulich deklarierten Unterlagen. Dass wiederholt vertrauliche Inhalte aus dem Ministerium für Gesellschaft an die Medien weitergegeben wurden, ist einer vertrauensvollen Aufarbeitung und Zusammenarbeit jedenfalls abträglich.

Donnerstag, 18. Dezember 2025

Lie:Zeit Interview zum Jahreswechsel 2025/26

Den Staat von bürokratischem Ballast zu befreien

Interview mit der Lie:Zeit zum Jahreswechsel 2025/26
 
 
Herr Batliner, 2025 begann für die FBP mit einer schmerzhaften Niederlage. Wie fällt Ihr Jahresrückblick aus, und was haben Sie daraus gemacht?

Es war ein hartes, aber heilsames Jahr. Eine Volkspartei muss Niederlagen annehmen und die richtigen Lehren ziehen. Wir haben das Ergebnis analysiert, im Präsidium, in der Fraktion und mit externer Unterstützung. Heute stehen wir gefestigt da: intern offen in der Debatte, nach aussen geschlossen in der Sache. Diese Verlässlichkeit war ein notwendiger Schritt, um Vertrauen zurückzugewinnen. Wichtig ist mir, dass wir nicht im Rückblick verharren, sondern den Blick nach vorne richten und konkrete Verbesserungen liefern.


Was hat sich in Ihrer Arbeitsweise und im Zusammenspiel der Gremien konkret verändert?

Präsidium, Fraktion und Regierungsmitglieder arbeiten enger und strukturierter zusammen. Vorstösse und Positionen werden intern sorgfältig abgestimmt, bevor wir nach aussen treten. Die FBP soll fassbar sein, die Menschen sollen wissen, für was wir stehen, aber auch was wir ablehnen, sie sollen wissen, wo der Unterschied zwischen der Bürgerpartei und den anderen Parteien zu finden ist. Das Entscheidende ist, dass Bürgerinnen und Bürger auch erfahren, was wir konkret voranbringen möchten, weshalb wir die Kommunikation über alle Kanäle ausgebaut haben.
 
 
Die VU kritisiert, die FBP gehe zu offensiv mit parlamentarischen Vorstössen um. Wie entgegnen Sie dem? 
 
Die VU soll sich mit unseren Inhalten auseinandersetzen und nicht mit der Art, wie wir Politik machen. Das ist unsere Sache und wir lassen uns von der VU nicht vorschreiben, was wir zu tun und was wir zu unterlassen haben. Wir müssen die VU nicht um Erlaubnis für unsere politischen Inhalte und unsere Art der Politik bitten. Die politische Arbeit von Parteien lebt doch zu einem grossen Teil von Vorstössen. Wir konzentrieren uns auf Themen, die den Alltag der Menschen betreffen und verbessern. 
 
 
Der öffentliche Auftritt der FBP wird 2026 modernisiert, gleichzeitig planen Sie tiefgreifende Reformen. Wie greifen diese Ebenen ineinander?
 
Ein moderner Auftritt ist ein sichtbares Signal des Aufbruchs, aber er trägt nur, wenn die Substanz stimmt. Deshalb erarbeiten wir parallel ein neues Grundsatzprogramm mit erfahrenen Persönlichkeiten und jüngeren Kräften, und wir unterziehen die Statuten einer umfassenden Revision. Es gilt nun die Strukturen der FBP und die Organisation der Bürgerpartei auf die Zukunft hin anzupassen und zu modernisieren.
 
 
Kommen wir zur Wirtschaft: Sie sagen, die Standortattraktivität steht auf dem Prüfstand. Was braucht es 2026?
 
Ich bin der Überzeugung, dass die Wirtschaftspolitik ein zentraler Pfeiler der Politik der kommenden Jahre sein wird. Die Politik der USA und die technologischen Veränderungen wie beispielsweise KI, Cloud Computing und Robotik zwingen auch uns, unseren Wirtschaftsstandort einer Überprüfung zu unterziehen. Wir brauchen Ehrlichkeit in der Lagebeurteilung und Tempo in der Umsetzung. Kurzfristig geht es um die Sicherung von Investitionen und Arbeitsplätzen aber auch um die Installation der modernsten Infrastruktur – gerade im Bereich Telekommunikation. Langfristig müssen wir unsere Stärken – Stabilität, Zugang zu zwei Wirtschaftsräumen, schlanke Strukturen – in eine zukunftsfähige Agenda überführen. Protektionismus, Zölle und Wechselkurse belasten die Unternehmen spürbar. Deshalb wollen wir Rahmenbedingungen verbessern, Verfahren beschleunigen und Planungssicherheit erhöhen. Darüber hinaus müssen wir beim Bürokratieabbau Nägel mit Köpfen machen. Zum einen, um die Wirtschaft aber auch die Menschen von unnötigem Aufwand zu entlasten und vermehrt ‘gesunder Menschenverstand’ walten zu lassen, zum anderen aber auch den Staat von bürokratischem Ballast, den er selbst geschaffen hat und ihn bei Innovation, Entwicklung und Infrastrukturprojekten hindert, zu befreien.
 
 
Wie wollen Sie aus Ankündigungen tatsächliche Entlastungen machen?
 
Entscheidend ist eine zentrale Stelle, die quer durch die Verwaltung für Deregulierung und Verfahrensvereinfachung zuständig ist. Dort braucht es Fachleute mit Praxiserfahrung, die Hürden erkennen und abbauen. Es geht um verständliche, effiziente und berechenbare Regeln – wie gesagt wieder mehr den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und nicht Paragraphenreiterei.
 
 
Nächstes Jahr kommt vermutlich die Volksinitiative «Fair gezählt. Fair gewählt.» der Jungen FBP vor’s Volk. Weshalb ist die Einführung des «doppelten Pukelsheim» für Sie so wichtig?
 
Im Kern geht es um Fairness und die genaue Abbildung des Wählerwillens. Wir wollen, dass der Wählerwille oberste ausschlaggebende Relevanz für die Sitzverteilung im Landtag hat und nicht eine arithmetische Formel. Für die Wählerinnen und Wähler ändert sich nichts; auch ist keine Verfassungsänderung notwendig. Relevant ist die Auszählung. Wir sind überzeugt, dass das Verfahren zu einer gerechteren Sitzverteilung im Landtag führt und die demokratische Legitimation stärkt. Dass sich die VU aus parteipolitischen Motiven gegen eine Stärkung der Demokratie und des Wählervotums ausspricht, lässt tief blicken.
 
 
Die Junge FBP wurde als Initiant zum VU-Parteivorstand, bei dem die Abstimmungsparole gefasst wurde, nicht eingeladen. Wie ordnen Sie das ein? 
 
Dieses Verhalten der VU war ein Schlag ins Gesicht der politisch aktiven Jugend. Ständig wird gewünscht, dass sich die Jugend politisch engagiert und wenn sie es dann tut, wird sie ignoriert bzw. nicht einmal ihre Argumente angehört. Mir wurde zugetragen, dass diese Ausladung anscheinend im VU-Präsidium explizit beschlossen worden sei, gegen das Votum des Vertreters der Jungendunion. Ein bedenkliches und zutiefst undemokratisches Vorgehen.
 
 
Das Thema «Medien und Medienvielfalt» spielt in Ihren Gedanken auch eine wichtige Rolle. Weshalb?
 
Medienvielfalt ist zentral. Demokratie und besonders unsere direkte Demokratie brauchen eine pluralistische Medienlandschaft und objektiv sowie neutral berichtende Medien, die unterschiedliche Sichtweisen abbilden. Wir sollten prüfen, wie Vielfalt gestärkt werden kann, staatsfern und den journalistischen Grundsätzen verpflichtet, ohne private Anbieter zu verdrängen. Parallel dazu professionalisieren die Parteien ihre Kommunikation und suchen den direkten Dialog. Am Ende geht es darum, dass sich die Bevölkerung gut informiert ein eigenes Urteil bilden kann. In Bezug auf die zukünftige Medienpolitik befindet sich die FBP aktuell im parteiinternen Meinungsbildungsverfahren. Wir werden sicherlich unsere Vorstellungen ausarbeiten und präsentieren.
 
 
Woran sollen die Menschen Ende 2026 erkennen, dass es in der FBP vorangeht? 
 
Wir werden auch im neuen Jahr unsere Vorschläge zu den wichtigsten politischen Themen ausarbeiten und öffentlich machen und um Mehrheiten im Landtag ringen. Parteiintern stehen die neuen, modernen Strukturen und die neue Organisation im Zentrum inkl. einem verstärkten Einbezug der Basis. Darüber hinaus haben wir unsere Veranstaltungsreihe ‘Stippvisite’ wiederbelebt. Der Start mit der Veranstaltung ‘KI, Digitalisierung, Social Media – Fluch oder Segen für die Schule’, an welcher über 400 Besucherinnen und Besucher teilgenommen haben, war sehr erfolgreich. Die Stippvisite werden wir im neuen Jahr weiterführen. Unser Anspruch ist, als moderne, verlässliche Volkspartei erkennbar zu sein, die mit der Bevölkerung in einen Dialog tritt, zuhört, Verantwortung übernimmt und zusammenführt.

Montag, 15. Dezember 2025

Wirtschaftspolitik

Kurzfristig geht es darum, Investitionen und Arbeitsplätze zu sichern

Antwort auf die Lie:Zeit-Frage zum Ausblick auf das Jahr 2026

Ich bin fest davon überzeugt: Die Wirtschaftspolitik wird zum zentralen Pfeiler der kommenden Jahre! Die protektionistische Zoll-Politik der USA und die rasanten technologischen Umwälzungen – von Künstlicher Intelligenz, ChatGPT, Cloud Computing, Quantencomputing bis hin zur Robotik – stellen uns vor grosse Herausforderungen. Wir dürfen nicht abwarten, sondern müssen unseren Wirtschaftsstandort jetzt schonungslos analysieren und entschlossen weiterentwickeln. Es braucht Ehrlichkeit in der Lagebeurteilung und vor allem Tempo in der Umsetzung! Deshalb hat die FBP-Fraktion eine dementsprechende Interpellation eingereicht.

Kurzfristig geht es darum, Investitionen und Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig die modernste Infrastruktur zu schaffen – insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und Mobilität. Hier spielen unsere öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie die LKW und Liechtenstein Wärme eine Schlüsselrolle. Diese Unternehmen gehören den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern. Deshalb fordere ich, dass sie den Service Public noch stärker in den Mittelpunkt ihrer Preispolitik rücken. So können wir die Lebenshaltungskosten senken und Familien gezielt entlasten.

Langfristig müssen wir unsere Stärken konsequent ausspielen: Stabilität, den Zugang zu zwei Wirtschaftsräumen und unsere schlanken Strukturen. Gleichzeitig müssen wir beim Bürokratieabbau endlich Nägel mit Köpfen machen – um die Wirtschaft und die Menschen von unnötigem Aufwand zu befreien, mehr gesunden Menschenverstand zuzulassen und den Staat von selbstgeschaffenem Ballast zu entlasten, der Innovation, Entwicklung und Infrastrukturprojekte bremst. Nur so machen wir Liechtenstein fit für die Zukunft!

Montag, 8. Dezember 2025

Volksinitiative ‚Fair gezählt. Fair gewählt.‘ zur Einführung des doppelten Pukelsheim

"Wir wissen bis heute nicht, woher diese Bedenken plötzlich kamen"

Interview mit dem Liechtensteiner Vaterland zum Rückzug der Volksinitiative zum 'Doppelten Pukelsheim' 

Herr Batliner, ich kann mich nicht erinnern, dass jemals eine Volksinitiative zurückgezogen wurde. Jedenfalls kam es aber noch nie vor, dass dies wenige Stunden bevor sich der Landtag damit befassen soll, geschieht. Was hat die FBP geritten?

Der Auslöser kam am Dienstagabend, gegen 19:30 Uhr. Vize-Regierungschefin Sabine Monauni rief mich an und schilderte mir, dass es ein Problem mit der Volksinitiative der Jungen FBP gebe. Demnach seien im Innenministerium, konkret bei Regierungsrat Hubert Büchel, Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität von den verwendeten Begrifflichkeiten der Initiative aufgetaucht. Daraufhin habe ich sofort eine Videokonferenz mit Vize-Regierungschefin Sabine Monauni, der Jungen FBP und Mitgliedern der Landtagsfraktion einberufen, um die Situation zu besprechen.


Welche Optionen lagen auf dem Tisch, nachdem dieses Problem gemeldet wurde?

Es gab im Grunde nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Regierung zieht den Bericht und Antrag, in welchem sie die Verfassungsmässigkeit der Initiative bestätigt, am Mittwochmorgen aufgrund der Unsicherheit zurück, oder die Initianten ziehen den Vorstoss selbst zurück. Wir, und insbesondere die Junge FBP, entschieden uns explizit für Letzteres.


Warum war es Ihnen wichtig, dass die Junge FBP die Initiative zurückzieht und nicht das Innenministerium seinen Bericht und Antrag?

Das Thema ist hochsensibel, denn es betrifft das Herzstück unserer Demokratie, das Wahlrecht. Da muss alles absolut wasserdicht sein. Wenn die Regierung die Initiative nach zweimonatiger Prüfung als verfassungskonform beurteilt und dann 16 Stunden vor der Landtagssitzung plötzlich nicht mehr sicher ob ihrer Einschätzung ist, musste gehandelt werden, zumal wir die Unterschriftensammlung nicht mit diesem Unsicherheitsfaktor starten wollten. Mit dem Rückzug geben wir das Heft nicht aus der Hand. Hätte die Regierung den Bericht und Antrag zurückgezogen, wäre völlig unklar gewesen, ob und wie es weitergeht. Wie lange hätte die neue Prüfung auf Verfassungskonformität dieses Mal gedauert? Wäre die Initiative einfach im Innenministerium liegen geblieben? Diese Fragen stellen sich nicht, wenn die Junge FBP die Initiative selbst zurückzieht. Nun hat die Junge FBP das Heft in der Hand und kann die aufgeworfenen Zweifel nun abklären und dann selbst entscheiden, wie es weitergeht.


Was genau war der Haken, der die Verfassungsmässigkeit plötzlich infrage stellte?

Es handelt sich ohnehin schon um eine komplexe Materie, und das Problem hängt sich nun an einem Detail auf. Das Problem liegt in der unterschiedlichen Verwendung der Begriffe ‚Stimme‘ und ‚Wählerstimme‘. Der Begriff ‚Wählerstimme‘ wird in der Initiative verwendet, in der Verfassung wird von ‚abgegebenen Stimmen‘ geschrieben. Die Unsicherheit kam also auf, ob die Initiative den korrekten Begriff am richtigen Ort benutzt. Aber um ehrlich zu sein: Es handelt sich für mich um Hören-Sagen, uns liegen aktuell keinerlei Dokumentationen vor, die diese Zweifel im Detail ausführen. Wir haben beim Innenministerium schriftlich beantragt, uns die Grundlagen und Expertisen, welche zu diesen Bedenken geführt haben, ausformuliert zukommen zu lassen, damit wir uns damit konkret beschäftigen können.


Warum taucht dieser Zweifel erst jetzt auf? Die Regierung hat sich zwei Monate Zeit genommen, die Initiative zu prüfen. Offensichtlich ist ihr dabei nichts aufgefallen.

Das fragen wir uns auch. Der Zeitpunkt ist uns schleierhaft. Und wir wissen bis heute nicht, woher diese Bedenken plötzlich kamen. Ich erwarte, dass die schriftlichen Unterlagen, die wir beim Innenministerium beantragt haben, etwas Licht ins Dunkel bringen. Jedenfalls konnten wir die Unsicherheit in der Kürze der Zeit am Dienstagabend nicht im Detail prüfen und mussten daher reagieren und uns auf die Ausführungen des Innenministers verlassen. Es sorgt jedoch nicht gerade für Vertrauen in den Innenminister, dass er über eine Woche benötigt, um uns die Unterlagen zu dieser Thematik, die er mindestens seit Dienstag auf dem Tisch hat, auszuhändigen.


Am nächsten Morgen im Landtag war die Verwirrung gross. DpL-Fraktionssprecher Thomas Rehak war aufgebracht angesichts des plötzlichen Rückzugs der Initiative und wollte wissen, was vorgefallen ist. Innenminister Hubert Büchel gab zu Protokoll, er habe «keine weiteren Informationen». Wie bewerten Sie diese Aussage vor dem Hintergrund der Ereignisse vom Dienstagabend?

Ich verstehe, dass der Rückzug für Aussenstehende überraschend kam und im ersten Moment nur schwer nachvollziehbar war. Alle warteten auf das formelle Go für den Startschuss der Unterschriftensammlung und plötzlich war alles anders. Wir wären bereit gewesen. Es ist mir aber wichtig zu betonen, dass die Junge FBP nicht die Schuld trägt. Der Anlass zum Rückzug der Initiative kam - wie zuvor ausgeführt - direkt vom Innenministerium. Die Aussage von Regierungsrat Büchel im Landtag hat bei mir grosses Kopfschütteln ausgelöst, da sie einfach nicht der Wahrheit entspricht.


Hätte die FBP nicht von Anfang an transparent darlegen müssen, dass die Bedenken von der Regierung kamen und nicht von den Initianten selbst?

Wir waren am Dienstagabend alle überrumpelt. Wir mussten innert weniger Stunden anhand einer sehr dünnen Informationslage eine schwierige und bittere Entscheidung treffen. Im Nachhinein stimme ich Ihnen zu, dass die Vorgänge transparenter hätten dargelegt werden müssen. Licht ins Dunkel hätte aber auch Regierungsrat Büchel im Landtag bringen können, was er bekanntlich nicht getan hat. Denn uns ist es tatsächlich ein Rätsel, was zwischen der Verabschiedung des Berichts und Antrags durch die Regierung Anfang November und dem Abend des 2. Dezembers passiert ist.


Der Vorgang wirft grundlegende Fragen zur Ausübung der Volksrechte auf. Die Prüfung auf Verfassungsmässigkeit durch die Regierung ist ein zentraler Sicherheitsmechanismus in der direkten Demokratie. Doch es ist stossend, wenn die Regierung jederzeit ihre Einschätzung ändern kann, nachdem sie ihren Stempel bereits drauf gemacht hat. Sehen Sie nun Handlungsbedarf bei diesem Prozess, den Volksinitiativen zu durchlaufen haben?

Nein. Ich glaube nicht, dass der Prozess grundsätzlich schlecht ist, aber es ist klar, dass so etwas nicht passieren darf. Die Bürger müssen sich bei der Ausübung ihrer Rechte auf die Institutionen verlassen können. Gerade deshalb gebührt mein Respekt auch den Initianten der Jungen FBP, die ohne Rücksicht auf ihr Image sofort gehandelt und die Sache in den Vordergrund gestellt haben. Aber gewisse Fragen zum Ablauf müssen nun sicherlich gestellt werden. Man darf nicht vergessen, dass die Initiative so gut wie im selben Wortlaut ja bereits als parlamentarischer Vorstoss 2024 von Regierung und Landtag für verfassungskonform erklärt worden war. Streng genommen hat also die Regierung bereits zweimal ihren «Stempel» drauf gemacht.


Was sind nun die nächsten Schritte? Ändert sich der Inhalt der Initiative?

Das Initiativkomitee der Jungen FBP wird sich diese Woche mit dem Innenministerium treffen, um die Bedenken fundiert zu prüfen. An der Grundidee der Initiative wird sich nichts ändern. Es geht nur um ein Detail in der Formulierung. Die Junge FBP hat beschlossen, die Initiative dann wieder einzureichen, wenn der Wortlaut im Vorfeld auch vom Innenministerium zu 100 Prozent verfassungskonform deklariert worden ist. Ich gehe davon aus, dass dies im Laufe des Januars der Fall sein wird.


Was für eine Verzögerung ergibt sich daraus mit Blick auf die Volksabstimmung?

Ich rechne mit einer Verschiebung um etwa drei Monate. Sofern die notwendige Anzahl Unterschriften gesammelt werden kann, wovon ich definitiv ausgehe, rechne ich damit, dass das Volk im September/Oktober 2026 über die Einführung des Doppelten Pukelsheim-Verfahrens entscheidet.

Montag, 27. Oktober 2025

Medienlandschaft Liechtenstein

Die Demokratie sollte uns etwas Wert sein

Beantwortung der Fragen des 'Liechtensteiner Vaterland' zur Medienstudie 'Journalismus im Kleinstaat' der Stiftung Zukunft.li

Die FBP hat auf diese Studie gewartet und wird nun einen internen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess zur Medienpolitik starten. Hierfür werden wir unter anderem am 10. Dezember 2025 einen Landesvorstand durchführen, bei welchem uns nicht nur die Studie vorgestellt wird, sondern auch Regierungsrat Hubert Büchel seine Vorstellungen von der zukünftigen Medienpolitik präsentieren wird.

Zudem gilt es die Ausführungen im Regierungsprogramm zu berücksichtigen. Die Regierung betont, dass sie ein mediales Service-Public-Angebot schaffen möchte, um die Bevölkerung verlässlich und unabhängig zu informieren. Ich unterstütze diese Darlegung im Regierungsprogramm, zumal sie sich auch auf die Ausführungen im Koalitionsvertrag stützt. In diesem wird auch erwähnt, dass die Medienlandschaft nachhaltig weiterentwickelt und ihre Vielfalt gestärkt sowie die Unabhängigkeit der Medien von der Politik vorangetrieben werden soll. Das wird die Grundausrichtung der Medienpolitik der FBP sein. Wir stehen zu den Ausführungen im Koalitionsvertrag.

Die Frage, die sich nun stellt, ist aber, wie die Regierung dieses Service-Public-Angebot ausgestalten möchte. Die FBP erwartet von der Regierung, dass die beiden Koalitionsparteien in diesen Prozess einbezogen werden. Deshalb freut es uns, dass Regierungsrat Hubert Büchel unsere Einladung, vor dem Landesvorstand zu sprechen und mit uns zu diskutieren, angenommen hat.


Liechtensteiner Vaterland: Zukunft.li gibt eine Empfehlung mit vier Elementen ab. Wie bewerten Sie diese, auch hinsichtlich der Realisierbarkeit?


Fakt ist, wir brauchen mehr Medienvielfalt im Land. Die aktuelle Situation ist nicht hinnehmbar. Gerade im Hinblick auf unsere direktdemokratischen Strukturen muss unsere Medienlandschaft pluralistischer werden. Das ‘Liechtensteiner Vaterland’ dominiert den heimischen Medienmarkt. Dieses gehört der Stiftung Vaterländische Union. Das ist kein Vorwurf, aber ein Risiko für die Meinungsvielfalt.

Zukunft.li empfiehlt vier Elemente. Alle vier haben Vor- und Nachteile. Doch eines ist allen gemein: Sie brauchen sehr viel an Geld und das nötige journalistische Fachpersonal. Auf dem Papier tönt vieles sehr gut und geht auch in die richtige Richtung, aber es mit Leben zu füllen, dürfte die grosse Schwierigkeit sein.

Nehmen wir bspw. den Vorschlag für einen nationalen Schulterschluss privater Gönner. Das scheint auf den ersten Blick machbar zu sein. Es braucht aber eine verlässliche, mehrjährige und somit langfristige Finanzierung. Eine Anschubfinanzierung wird nicht ausreichen. Ob sich für ein langjähriges Engagement in Millionenhöhe genügend private Gönner finden, wage ich zu bezweifeln.

Interessant finde ich den Vorschlag für die demokratische Vergabe von Geldern via Steuererklärung. Ich zweifle jedoch daran, ob dieses Modell politisch umsetzbar ist bzw. ob man die nötigen Mehrheiten dafür findet. Prüfenswert ist die Idee allemal, da damit auch die grundlegende Problematik der Finanzierung gemindert werden kann. Diese Idee wurde aber schon für die Finanzierung der Religionsgemeinschaften diskutiert - bisher jedoch ohne Ergebnis.

Innovation und Wettbewerb sind grundsätzlich wünschens- und erstrebenswert. Wichtig wäre, dass damit die Förderung von Investigativ- und Recherchejournalismus einher geht. Wir müssen die Kritik und Kontrollfunktion der Medien stärken. Eine Dialog‑Plattform sehe ich eher skeptisch. Aus meiner Sicht sind keine weiteren digitalen Plattformen notwendig, da mit der Lie:Zeit und dem Landesspiegel bereits entsprechende Angebote bestehen. Dann wäre ich eher dafür, diese stärker zu fördern, damit sie sich zu einer attraktiven Plattform für Meinungsvielfalt entwickeln. Man muss nicht immer alles neu erfinden, man kann auch vorhandene Angebote durch bessere Förderung stärken.


Liechtensteiner Vaterland: Welches der 16 aufgezeigten Modelle würde Ihnen allenfalls besser gefallen?

Ganz grundsätzlich sind für die FBP jene Modelle attraktiv, die mediale Freiheit, Unabhängigkeit, Wettbewerb, Objektivität sowie Meinungspluralismus stärken.

Wichtig ist uns eine echte Alternative zum aktuellen Medien-Monopol. Das ist für unsere Demokratie mit unseren direktdemokratischen Strukturen von höchster Relevanz. Wenn wir es nicht schaffen, den Medienplatz Liechtenstein pluralistischer auszugestalten, schwächen wir die Demokratie unseres Landes und unsere direktdemokratischen Möglichkeiten. Das darf nicht geschehen, weshalb die Zeit eilt. Doch wir müssen auch ehrlich sein: Egal, welche Lösung wir finden und umsetzen: Gratis wird sie nicht sein. Die Demokratie mit unseren direktdemokratischen Strukturen sollten uns jedoch etwas Wert sein.


Liechtensteiner Vaterland: Was fehlt Ihnen allenfalls in der Studie?

Ein Problem, das ich sehe, ist, wie man ein zusätzliches Medium personell bestücken soll. Es fehlen die Journalisten, welche Liechtenstein und sein politisches, gesellschaftliches, kulturelles und sportliches Leben kennen. Auf dem Papier tönt alles sehr gut, es fehlen mir aber die konkreten Vorstellungen, wie diese Vorschläge mit Leben gefüllt werden sollen. Darauf gibt die Studie leider keine Antworten. Zudem kommt mir in der Studie der Bereich TV, unter anderem mit 1FLTV, zu kurz. Wir müssen das Medienangebot breiter denken, über Internet und Tageszeitung hinaus. Alle Generationen sollen genügend Angebote haben, Medien zu konsumieren - im Internet, auf Papier oder im TV. 

Samstag, 25. Oktober 2025

IWF Quotenerhöhung

Soll das Volk nochmals entscheiden?

Antwort auf die LIEWO-Frage vom 26. Oktober 2025

Nicht nur viele Einwohnerinnen und Einwohner waren überrascht, dass Regierungschefin Brigitte Haas bereits ein Jahr nach der IWF-Volksabstimmung, welche mit 55.8% sehr knapp ausfiel, die IWF-Quote um 50 Mio. Sonderziehungsrechte (SZR) erhöhen möchte. Auch die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) war es. Da die FBP - obwohl Koalitionspartner - in diese Entscheidung nicht eingebunden war, ist aktuell die innerparteiliche Meinungsbildung noch im Gange.

Die Erhöhung der IWF-Quote ist keine Kleinigkeit, sondern eine Entscheidung mit Gewicht. Inhaltlich gibt es gewisse Argumente, welche diese Quotenerhöhung rechtfertigen. Es gibt aber auch Argumente, die dagegen sprechen.

Der Zeitpunkt dieses Vorhabens ist fragwürdig. Hätten die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sich auch für den IWF-Beitritt entschieden, wenn damals schon von 150 Mio. SZR und nicht nur von 100 Mio. SZR gesprochen worden wäre? Somit ist es keine Überraschung, dass kritische Stimmen der Regierungschefin Scheibchenpolitik und Salamitaktik vorwerfen. Ich hätte erwartet, dass im Vorfeld die Regierungschefin den Austausch mit der Bevölkerung und vor allem mit jenen 45% sucht, die damals Nein gesagt haben. Vertrauen gewinnt man nicht mit Überraschungen und Vorpreschen, sondern mit Erklären, Zuhören und Einbinden.

Aufgrund dieser Historie hat diese Vorlage auch eine demokratiepolitische Dimension, die nicht ausser Acht gelassen werden darf. Die IWF-Quotenerhöhung benötigt deshalb die breiteste demokratische Legitimation, weshalb zu Recht die Frage, ob der Landtag diese Vorlage einer Volksabstimmung zuführen soll, gestellt wird.



Mittwoch, 1. Oktober 2025

Prämienanstieg im Gesundheitswesen

Kapitulation vor den steigenden Gesundheitskosten

Standpunkt zum Anstieg der Krankenkassenprämien

Ende letzten Jahres ergab eine repräsentative Umfrage, dass das Kostenwachstum im Gesundheitswesen von den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern als dringendste Herausforderung angesehen wird. Vorgestern wurde nun bekanntgegeben, dass 2026 über alle Kassen hinweg der Anstieg der Krankenpflegeversicherung durchschnittlich 5.1 % betragen wird. Die Problematik verschärft sich also weiter.

Erschütternd dabei ist, wie konzept- und ratlos Regierungsrat Emanuel Schädler auf diesen Anstieg der Gesundheitskosten reagierte. Das Vaterland zitierte ihn mit den Worten, dass das Einsparungspotenzial begrenzt sei und sich das Problem der steigenden Gesundheitskosten sich nicht lösen lasse, sondern nur ‘betreuen’. Eine schnelle Massnahme werde es ohnehin nicht geben. Diese Aussagen des zuständigen Ministers kommen einer Kapitulation gleich.

Die FBP ist nicht bereit bei diesem Thema einfach abzuwarten. Deshalb haben wir gestern ein Postulat eingereicht, zumal es entschlossene und wirksame Schritte braucht, um die Kostenentwicklung zu dämpfen. Es gilt durch geeignete Massnahmen Anreize für Einsparungen zu schaffen. Die FBP sieht einen möglichen Ansatz in den Kosten für Medikamente. Wir möchten die Regierung beauftragen, verschiedene Ansätze zur Reduktion der Medikamentenkosten zu prüfen und deren Einsparpotenzial sowie Umsetzbarkeit darzustellen. Unter anderem möchten wir untersuchen, ob es möglich wäre, den abgebenden Leistungserbringern vorzuschreiben, jeweils das günstigste vorhandene Medikament mit dem betreffenden Wirkstoff abzugeben. Die Zahlen belegen nämlich, dass bereits eine Reduktion von lediglich 10 % jährliche Einsparungen von CHF 3-4 Mio. ermöglichen würde.

Die FBP macht mit diesem Postulat einen ersten Vorschlag zu einer möglichen Dämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen, weitere werden folgen - ja folgen müssen, da der zuständige Regierungsrat Emanuel Schädler so ideenlos agiert. Während sich die Bevölkerung und besonders die Familien mit Kindern im Teenager-Alter, bei welchen die Prämienbefreiung nicht mehr greift, immer mehr Sorgen um die Bezahlung der steigenden Prämienrechnungen machen, scheint Regierungsrat Schädler bei diesem Problem keine Vision betreffend einer Dämpfung des Anstiegs der Gesundheitskosten zu haben und mit seinem Latein am Ende zu sein.

Montag, 15. September 2025

Deregulierung und Bürokratieabbau

Deregulierung und Bürokratieabbau sind zu bündeln

Standpunkt zum Thema Bürokratieabbau und Deregulierung

Die Bürokratie ist für die Wirtschaft und die Menschen eine spürbare Belastung geworden. Seit Jahren wird von Bürokratieabbau gesprochen, trotzdem ist wenig geschehen. Nun gilt es Nägel mit Köpfen zu machen. Ich bin froh, dass die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer Deregulierung in ihr aktuelles Strategiepapier aufgenommen hat und sich damit klar für Bürokratieabbau ausspricht.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Bürokratieabbau umzusetzen. Dazu gehört auch die Entschlackung von Gesetzen, also die systematische Prüfung bestehender Regelungen auf Abbaupotenzial. Überlegenswert ist auch das Prinzip ‘One in, one out’: Für jede neue Regel wird mindestens eine alte Auflage gestrichen. Ergänzend könnten Gesetze und Verordnungen mit Ablaufdatum versehen werden. So entsteht ein verbindlicher Überprüfungsmechanismus, der auf Basis von Erfahrungen die Sinnhaftigkeit von Vorgaben beurteilt und überflüssige Bestimmungen abschafft

Ich bin der Ansicht, dass ein merklicher und umfangreicher Bürokratieabbau und eine spürbare Deregulierung für die Wirtschaft und die Menschen erreicht werden können, wenn der Aufgabenbereich gebündelt wird. Eine zentrale Stelle, die sich gezielt dem Bürokratieabbau sowie der Deregulierung und der Vereinfachung der Prozesse widmet, würde diesen Prozess vorantreiben und konkrete Verbesserungen liefern.

In den Ämtern der Landesverwaltung gibt es genügend Fachleute mit dem nötigen Know-how. Sinnvoll ist, diejenigen mit dieser Aufgabe zu betrauen, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit über Erfahrung und Praxiswissen verfügen. Das beschleunigt die Umsetzung und erhöht die Qualität der Vorschläge.

Diese Stelle soll Vorschläge und Massnahmen unterbreiten, welche Gesetze und Verordnungen wie vereinfacht und welche Auflagen und Regelungen abgeschafft werden können, weil sie sich in der Vergangenheit nicht bewährt oder mehr Kosten als Nutzen hervorgebracht haben. Diese Stelle muss auch die Verfahrensabläufe analysieren, damit Projekte schneller und effizienter umgesetzt werden können. Schlussendlich muss diese Stelle aufzeigen, welche Regelungen und Bestimmungen Innovationen und Investitionen hindern, damit solche negativen Vorgaben gemindert werden können.

Es geht nicht nur darum, Standards zu senken, sondern auch Regeln effizienter und benutzergerechter zu gestalten - kurzum zu vereinfachen. Es ist an der Zeit zu handeln, um unseren Standort zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit zu mehren, damit unser Slogan ‘Das Land der kurzen Wege’ nicht nur auf dem Papier steht, sondern wieder gelebt wird.