Sonntag, 14. Februar 2021

Landtagswahlen 2021

Vielen Dank für eure Unterstützung 


Heute vor einer Woche haben die Stimmbügerinnen und Stimmbürger des Unterlandes entschieden, dass ich nicht weiter dem Landtag angehören soll. Ein Entscheid der schmerzt, hätte ich mich doch gerne noch weitere vier Jahre für unser Land und seine Bevölkerung eingesetzt. Ich habe in den letzten vier Jahren mit grossem Engagement und Einsatz versucht, einen Anteil an der Entwicklung unseres Landes zu leisten. Bei zahlreichen Themen ist es mir gelungen. Ich habe mich nicht hinter - auch unliebsamen- Entscheiden versteckt und nie der Bevölkerung nach dem Mund geredet und ihr auch keine falschen Versprechungen gemacht. Ich habe mich mit Themen intensiv beschäftigt, mir eine Meinung gebildet und sie kommuniziert, begründet und vertreten. Ich habe also das gemacht, was von Politikern eigentlich erwartet werden sollte. Schade, dass dies nicht entsprechend honoriert wurde. Es ist mir ein Anliegen, jenen zu danken, die mir ihre Stimme gegeben haben und mich damit gerne weiter im Landtag gehabt hätten. Vielen Dank für eure Unterstützung.

Ich gratuliere jenen Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien, die den Sprung in den Landtag geschafft haben. Ich wünsche ihnen viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben. Liechtenstein steht vor schweren vier Jahren, weshalb wir einen starken Landtag brauchen, der auch gewillt ist, der Regierung auf Augenhöhe zu begegnen.

Nur auf Basis der FBP-Stimmen hätte ich auch der neuen FBP-Landtagsfraktion angehört. Das ist für mich zwar ein schwacher, aber doch sehr wichtiger Trost. Ist es doch befriedigend zu wissen, dass zumindest die Wählerinnen und Wähler der eigenen Partei mich gewählt hätten. Meine politische Heimat ist die FBP und sie wird es auch bleiben. Ich bin keiner, der je nach Situation oder Ausgangslage die Partei wechselt. Die FBP ist für mich mehr als drei Buchstaben, es ist meine politische Heimat - ohne Wenn und Aber. Ich rate ihr, selbstbewusst in die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen zu gehen. Ich teile die Meinung von Wilfried Marxer, dass bei einem solch historisch knappen Ergebnis die Wählerstärke ausschlaggebend sein sollte. Alle Wahlberechtigten - egal ob aus dem Oberland oder aus dem Unterland - sollten gleichwertig sein. Alle Landersangehörigen sind vor dem Gesetze gleich, so steht es auch in unserer Verfassung.

Leider erreichte ich nicht die notwendige Zahl an Zusatzstimmen, weshalb mir schlussendlich der erneute Einzug in den Landtag verwehrt blieb, obwohl ich bei 10 Unterländer Sitzen am achtmeisten Stimmen aller Unterländer Kandidatinnen und Kandidaten auf mich vereinen konnte. So ist das Wahlsystem, das gilt es zu akzeptieren.

Ich habe in den letzten Tagen unzählige Reaktionen erhalten. Mündlich, schriftlich oder auch physisch haben sich viele Personen bei mir gemeldet. Es war teilweise emotional. Ich danke allen für den enormen Zuspruch, den ich erfahren durfte und die Worte, die sie an mich richteten. Dass zu diesen auch zahlreiche Führungspersönlichkeiten aus allen anderen Parteien gehörten, zeigt mir, dass meine Arbeit auch bei weiten Teilen der politischen Konkurrenz geschätzt wurde. Das ist schön zu wissen.

Viele Personen traten auch mit dem Wunsch an mich heran, dass ich weiterhin politisch aktiv bleiben solle. Ihnen kann ich versprechen, dass meine Stimme nicht verstummen wird. Die Demokratie Liechtensteins bietet zahlreiche Möglichkeiten politisch aktiv zu sein. Ich werde sie zu nutzen wissen. Wie, wann und für (oder evt. auch gegen) was, wird man sehen.

Freitag, 29. Januar 2021

Petition Poststelle Triesen

Service-Public-Auftrag der Post stärken

Landtagsvotum zur Petition 'Zum Erhalt der Poststelle Triesen in ihrer bewährten Form'

Ich kann es vorwegnehmen: Ich werde die ‘Petition zum Erhalt der Poststelle Triesen in ihrer bewährten Form’ zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen. Nicht, weil ich mit allen Forderungen der Petitionäre einher gehe, sondern weil damit ein grundlegendes Problem angesprochen wird, welches auch schon bei anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen zu Sprache kam: Wirtschaftlichkeit vs. Service Public.

Die Petition besteht aus drei verschiedenen Forderungen. Die erste Forderung, dass die Poststelle Triesen am bestehenden Standort erhalten bleiben soll, kann ich nicht mittragen. Wo die Poststelle in Triesen angesiedelt sein soll, ist ein betriebswirtschaftlicher bzw. operativer Entscheid des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Post AG. Diesbezüglich sehe ich auch den Einflussbereich der Regierung bzw. des zuständigen Ministeriums als sehr gering an. Die Regierung kann einen Wunsch äussern, es liegt dann aber in der Kompetenz des Verwaltungsrates, ob sie dem Wunsch Rechnung trägt oder nicht. Die Regierung ist der falsche Adressat für Forderung Nummer 1.

Denn, solange ein solcher Entscheid zur Verlegung einer Poststelle nicht im Widerspruch zur Beteiligungsstrategie steht, ist er von der Regierung zu akzeptieren. Art. 17 des Postorganisationsgesetzes als auch Art. 16 des Gesetzes zur Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen lassen keinen Spielraum in Bezug auf die Einflussmöglichkeiten der Regierung zu. Die Regierung hat keinen Einfluss darauf, wo die Poststelle Triesen angesiedelt sein soll. Deshalb versteht sich von selbst, dass auch dem Landtag keine direkte Entscheidungskompetenz hierzu zukommt.

Differenzierter betrachtet werden müssen aber die Punkte zwei und drei der Petition. Die Forderungen, dass sämtliche postalischen Dienstleistungen mit der aktuell hohen Servicequalität weiterhin angeboten werden sollen und die Post Triesen auch in Zukunft vom Fachpersonal betreut werden soll, stossen auf mein Verständnis. Bei diesen Forderungen sehe ich auch Möglichkeiten, dass die Regierung darauf einwirken kann.

Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich kann Ihre Feststellung in Ihrem Schreiben an die Petitionäre vom 8. Januar 2021, dass die Regierung von Gesetzes wegen weder eine Pflicht noch eine Möglichkeit habe, auf diesen Entscheid Einfluss zu nehmen, nicht teilen. Die Regierung hat die Möglichkeit, die Beteiligungsstrategie dementsprechend abzuändern und der Liechtensteinischen Post AG damit vorzugeben, dass sie den Forderungen zwei und drei der Petitionäre nachkommen muss. Es liegt in Ihrer Kompetenz, der Regierung eine solche Abänderung der Beteiligungsstrategie vorzuschlagen und falls diese auf Zustimmung stossen sollte, in der Folge dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Es stimmt nicht, dass sie keine Möglichkeiten hätten, formell haben Sie sie - entgegen dem Wortlaut in Ihrem Schreiben.

Und genau darin, in einer Abänderung der Beteiligungsstrategie, liegt meine Hoffnung, wenn die Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen wird. Im heutigen Wortlaut der Beteiligungsstrategie lassen einige Formulierungen zu viel Interpretationsspielraum und es kommt mir der Service Public zu kurz.

2 Beispiele:

Beispiel 1: Die Post AG sei verpflichtet, die postalische Grundversorgung flächendeckend als Universaldienst im Land Liechtenstein in hoher Qualität sicherzustellen. Was heisst das konkret? Was bedeutet ‘flächendeckend’ in Bezug auf das Poststellennetz?

Beispiel 2: Die Regierung erwarte, die die Post AG als selbstständiges Unternehmen wettbewerbsfähig, betriebswirtschaftlich und kundenorientiert geführt werde. Was ist, wenn sich kundenorientiert und betriebswirtschaftlich widersprechen?

In Bezug auf das Poststellennetz steht in der Beteiligungsstrategie, dass die Post ein kundengerechtes Filialnetz zu betreiben habe, welches aus Poststellen, Agenturen und/oder technischen Anlagen bestehen kann und genügend Zugangspunkte aufweisen müsse.

Das Vorhaben der Post AG bezüglich der Poststelle Triesen widerspricht dieser Vorgabe der Beteiligungsstrategie nicht. Hinterfragt werden kann jedoch, ob die Vorgabe zu den wirtschaftlichen Zielen der Beteiligungsstrategie, dass die Post ihre Leistungen auf die Bedürfnisse der Kunden auszurichten habe, dem Vorhaben in Triesen entgegensteht. Fakt ist, dass zumindest die Kunden nicht das Gefühl zu haben scheinen, dass bei einer Verlegung der Poststelle die Leistungen auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet werden, sonst hätten nicht über 1800 Personen diese Petition unterschrieben.

Dies umso mehr, als es mit dem Wechsel der Filiale zu einem punktuellen Dienstleistungsabbau kommen soll. Dieser wird wahrgenommen, da die Poststelle nicht mehr mit ausgebildeten Fachpersonal der Post AG, sondern durch Migros Mitarbeiter geführt werden soll. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Liechtensteinische Post AG nicht das Modell Balzers oder Ruggell für die Poststelle in Triesen wählte, wo die Poststelle ebenfalls in ein Einkaufszentrum eingegliedert wurde, sie aber von eigenem Postpersonal ohne Service- und Dienstleistungsabbau betrieben wird. Ich hätte von der Post erwartet, dass sie den Petitionären so weit entgegenkommt, um das Modell Balzers oder Ruggell in Triesen zu installieren. Leider tat sie das nicht. Diese Verweigerung stösst auf grosses Unverständnis und war mit ein Grund dieser Petition.

Deshalb bin ich schon der Meinung, dass die Beteiligungsstrategie dementsprechend angepasst werden muss, um dem Service Public der Post AG mehr Gewicht zu verleihen bzw. die Post diesbezüglich in die Verantwortung zu nehmen. Ein Petitionär macht in einem Brief den Vorschlag, dass der Passus ‘Für Gemeinden mit über 4000 Einwohnern ist aber auf jeden Fall eine vollumfängliche Poststelle zu betreiben’ in die Beteiligungsstrategie aufgenommen werden solle. Diesen Vorschlag unterstützte ich. Er würde der Post AG bei den kleineren Gemeinden oder Ortschaften die notwendige betriebswirtschaftliche Flexibilität lassen und dem Service Public Rechnung tragen, indem in den sechs grossen Gemeinden eine vollumfängliche Poststelle betrieben wird. Dieser Vorschlag erachte ich auch deshalb positiv, da er keine Standortvorgabe macht und auch Modelle wie in Ruggell oder Balzers zulässt.

Ich bin der Ansicht, dass es der Regierung gut anstehen würde, die Beteiligungsstrategie von sich aus dementsprechend anzupassen. Sollten Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, oder ihr Nachfolger in diesem Ministerium einer solchen Stärkung des Service Public ablehnend gegenüberstehen, könnte auch der Landtag von sich aus aktiv werden. Art. 16 Abs. 2b und 2c ÖUSG geben dem Landtag die Möglichkeit, die Regierung mit konkreten Abänderungen zu beauftragen, an welche die Regierung gemäss Abs. 2c auch gebunden ist.

Für mich wäre ein solches Vorgehen unterstützungswürdig, sollte die Regierung nicht von sich aus dementsprechend aktiv werden. Die Post ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, gehört zu 75 Prozent den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern und hat deshalb auch die Verantwortung, den Service Public hoch zu halten. Und dieser Service Public darf auch etwas kosten und muss nicht in allen Fällen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgen. Damit wäre die Post AG in guter Gesellschaft. Ich verweise nur auf die LKW, bei welchen die Sparte ‘Elektrofachhandel’ jährlich ein Defizit im sechsstelligen Bereich aufweist. Auch dies ein Service Public Angebot, welches nicht nur nach betriebswirtschaftlichen Kriterien betrieben wird.

Die vom Petitionär vorgeschlagene Lösung einer vollumfänglichen Poststelle für die Gemeinden ab 4'000 Einwohner ist sicherlich eine grosszügige Variante. In der Schweiz empfahl 2018 die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der Erreichbarkeit von postalischen Zugangspunkten, dass künftig 90 % der ständigen Wohnbevölkerung innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zu einer Poststelle oder Agentur haben bzw. innerhalb von 20 Minuten eine Barzahlungsdienstleistung tätigen können.

Hierbei wurden die Kantone als Erreichbarkeitsvorgaben herangezogen, da sie bei der Regionalisierung der Erreichbarkeitskriterien eine geeignete Bezugsgrösse darstellen würden und auch ein geeigneter Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Räumen Rechnung getragen werden kann. Die Arbeitsgruppe schlug in Bezug auf den Zahlungsverkehr eine Verschärfung vor, indem sie die Zeitvorgabe von 30 auf 20 Minuten reduzierte. Die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe hatten zur Folge, dass daraus ein dichteres Netz an Zugangspunkten resultierte.

Wenn man die Vorgabe von 20 Minuten Fussmarsch zur nächsten Poststelle heranzieht, ist der Vorschlag des Petitionärs zwar grosszügig, aber nicht aus der Luft gegriffen, sondern kann als Vorgabe betrachtet werden, welche es Wert ist, umgesetzt zu werden, um einen einwohnerfreundlichen Service Public zu installieren.

Abschliessend noch eine Bemerkung zur Aussage, dass der ‘drive-through-Briefkasten’ am bestehenden Standort erhalten bleibe, wie Sie Herr Regierungschef-Stellvertreter im Schreiben an die Abgeordneten ausführen. Ich frage mich schon, wie eine solche Aussage so zeitlos getätigt werden kann. Was geschieht denn mit diesem Gebäude nach dem Auszug der Post AG? Da es im Besitz des Landes ist, wird es wohl zu einer Umnutzung kommen, welche nicht ohne Investitionen in Millionenhöhe möglich sein wird. Somit wird der Entscheid der Post AG, dieses Gebäude zu verlassen, etliche Folgekosten für den Steuerzahler nach sich ziehen. Je nachdem wird dann dieser ‘drive-through-Briefkasten’ entfernt und somit das Versprechen an die Petitionäre gebrochen werden müssen. Diesbezüglich wird den Petitionären kein reiner Wein eingeschenkt.

Mittwoch, 20. Januar 2021

Sexueller Missbrauch Minderjähriger

Ein unverständliches Urteil


Vor einigen Tagen berichteten beide Landeszeitungen über ein Urteil des Landgerichts, mit welchem ein mehrfach des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig befundener Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt wurde. Nur 2 ½ Jahre, wenn man bedenkt, dass der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen bis zu einer zehnjährigen Haftstrafe reicht. Das Urteil fiel gemäss Landeszeitungen unter anderem deshalb so milde aus, weil das Gericht die Unbescholtenheit des Mannes als mildernd wertete. 

Das kann es doch nicht sein
Am 8. Januar 2021 habe ich dieses Urteil auf Facebook mit den Worten ‘Das kann es doch nicht sein’ kritisiert. Über verschiedene Kanäle habe ich für diesen Post enormen Zuspruch erfahren. Diese Vielzahl an Rückmeldungen bestärkten mich darin, dass reden nicht mehr ausreicht, sondern nun erneut konkrete Schritte notwendig sind. Denn das Urteil wirft Fragen auf: Nur 2 ½ Jahre wegen Unbescholtenheit? Unbescholtenheit für einen Mann, der während 10 Jahren 10 Mädchen bzw. Schulfreundinnen der Tochter oder Kinder befreundeter Familien sexuell peinigte oder sogar missbrauchte? Zwischen neun und vierzehn Jahre alt waren die Mädchen, vor denen sich der Angeklagte zwischen 2008 und 2019 wiederholt entblösst und selbst befriedigt habe. Vier der Mädchen habe der heute 60-jährige zudem teils mehrfach sexuell missbraucht - eines davon sogar schwer. Drei der Opfer habe der Angeklagte an den Brüsten und im Genitalbereich betatscht und ein weiteres Mädchen zusätzlich auch mit dem Finger penetriert. In einigen Fällen habe er sie auch zum Ausprobieren von Instrumenten in einen Musikraum eingeladen, nur um sich dann dort vor ihnen selbst zu befriedigen. Dies alles war im Volksblatt zu lesen.

Opfer leiden bis heute
Das Vaterland zeigte auf, welche Folgen dieser sexuelle Missbrauch für die Opfer bis heute hat. Darin ist nachzulesen: «Ein Opfer klagt noch heute, mehrere Jahre später, über Schlafstörungen und Panikatta­cken. ‘Es gibt Tage, an denen ich lieber tot wäre’, diese Aus­sage des Opfers ist in der Ankla­geschrift festgehalten. Ein wei­teres Opfer fühlt sich nach wie vor unwohl, wenn beispielswei­se an der Bushaltestelle ältere Männer hinter ihr stehen. Und ein anderes Opfer leidet unter Essstörungen - das Mädchen hat nach ihrem Missbrauch an Gewicht zugelegt, um dem heu­te rund 60-jährigen Peiniger nicht mehr zu gefallen, wie ebenfalls bei der Verlesung der Anklageschrift zu hören war.»

Motion zur Erhöhung des Strafmasses
Dieses Urteil zeigt, dass die auf Antrag des Abgeordneten Manfred Kaufmann im Landtag von März 2019 vorgenommene Erhöhung des Strafmasses bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen noch nicht ausreicht. Deshalb werde ich - sofern ich auch in Zukunft dem Landtag angehören sollte - zeitnah eine Motion ausarbeiten, mit welcher die Regierung beauftragt werden soll, den Strafrahmen und hierbei besonders den Mindeststrafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen zu erhöhen. Dies scheint mir angebracht. Die Opfer leiden ein Leben lang. Demgegenüber wird der Täter dieses Falles - sollte dieses Urteil rechtskräftig werden - spätestens im Februar 2023 wieder auf freiem Fuss sein. Es kann auch früher sein, die Verteidigung hat Revision angekündigt.

Sonntag, 10. Januar 2021

Wahlhilfe.li: Themen Migration & Integration sowie Gesellschaft, Kultur & Ethik

Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist zu gewährleisten

Beantwortung und Kommentierung der Fragen von wahlhilfe.li


Migration und Integration


Befürworten Sie auf Gemeindeebene die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer/-innen, die seit vielen Jahren in Liechtenstein leben?

Antwort: Nein

Kommentar: Ausländerinnen und Ausländer, die viele Jahre in Liechtenstein leben, haben die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Wenn ihnen das Wahl- und Stimmrecht auf Gemeindeebene so wichtig ist, können sie es über diesen Schritt erhalten. Zudem können sie dann auch auf Landesebene wählen und abstimmen. Darüber hinaus scheint es mir wichtig, dass zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht, also zw. Wählen und gewählt werden können, kein Unterschied gemacht wird.


Soll die 30-Jahres-Frist für eine erleichterte Einbürgerung von alteingesessenen Ausländer/-innen gekürzt werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Einer Verkürzung stehe ich offen gegenüber, da sich die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner gegen die doppelte Staatsbürgerschaft entschieden haben. Somit müssten diese alteingesessenen Ausländerinnen und Ausländer den angestammten Pass abgeben und sich zu 100 Prozent zur Liechtensteiner Staatsbürgerschaft bekennen.


Würden Sie es begrüssen, wenn Liechtenstein mehr Flüchtlinge aufnehmen würde?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Dies hängt von verschiedenen Fragen ab: Was ist der Grund der Flucht? Von wo kommen die Flüchtlinge? Welche Ausbildung und welches Alter haben sie? Sind sie bereit sich zu integrieren und die deutsche Sprache zu erlernen? Menschen, die unsere christliche Weltordnung akzeptieren, eine Ausbildung besitzen und bereit sind, sich voll und ganz zu integrieren sollten bevorzugt aufgenommen werden. Grundsätzlich bin ich aber dafür, dass die Anstrengungen vor Ort, in den Krisengebieten verstärkt werden.


Sollen die Anforderungen betreffend Kenntnisse der Sprache und Staatskunde bei Einbürgerungen erhöht werden?

Antwort: Ja

Kommentar: Das heute verlangte Niveau B1 reicht nicht aus. Die Erhöhung auf B2 erachte ich als zwingend. Dies bedeutet gemäss Definition: "Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fliessend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist." Dieses Niveau kann verlangt werden, wenn jemand bei uns wohnen will.


Soll Liechtenstein die bestehenden Zuwanderungsbeschränkungen für EWR- und Schweizer Staatsangehörige lockern?

Antwort: Nein

Kommentar: Eine Studie der Stiftung 'Zukunft.li' zeigt auf, dass eine Lockerung der Personenfreizügigkeit für unser Land nicht zu bewältigen wäre. "Aus heutiger Sicht spricht aus ökonomischen und gesellschaftspolitischen Gründen kaum etwas dafür, die Personenfreizügigkeit ohne Anpassungen auf dem Wohn- und Immobilienmarkt umzusetzen", so die Autoren der Studie. Die erhöhte Nachfrage an Baugrundstücken würde zudem die Immobilienpreise stark anheben. Eigentum zu erwerben würde dann fast verunmöglicht.


Gesellschaft, Kultur & Ethik


Sollen gleichgeschlechtliche Paare in allen Bereichen die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare haben?


Antwort:
Eher Nein

Kommentar: Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben das Partnerschaftsgesetzt angenommen. Dies war der erste Schritt in die richtige Richtung. Weitere, wie die Ehe für alle, werden gefordert und sind richtig. Mühe habe ich, wenn es um die Möglichkeiten von Adoptionen von Kindern geht, weshalb ich die Frage nach gleichen Rechten in allen Bereichen nicht mit Ja beantworten kann. Hätte die Frage nach gleichen Rechten in fast allen Bereichen gelautet, hätte ich sie mit Ja beantwortet.


Soll in Liechtenstein die Freitodbegleitung (d.h. die Beihilfe zur Selbsttötung von urteilsfähigen Personen) durch Sterbehilfeorganisationen ausdrücklich für zulässig erklärt werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Sterben ist eine persönliche Angelegenheit. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat gewährleistet zu sein. Es geht den Staat nichts an, wann und wie jemand sterben möchte. Dies sind persönliche Freiheitsrechte. Da die Schweiz in dieser Frage sehr liberal ist und mehrere solche Sterbehilfeorganisationen kennt (bspw. Exit) macht es keinen Sinn, dies weiter zu verbieten.


Soll die katholische Kirche in Liechtenstein gegenüber den anderen Religionsgemeinschaften weiterhin privilegiert werden?

Antwort: Eher Ja

Kommentar: Unsere christlich-abendländische Kultur gilt es zu schützen, weshalb der römische.-kath. Kirche eine Sonderstellung eingeräumt werden sollte. Ich lehne aber den vorliegenden Konkordatsentwurf mit dem Heiligen Stuhl ab. Die anderen Religionsgemeinschaften sind aber auch zu respektieren. Die Sonderstellung der römischen.-kath. Kirche darf nicht bedeuten, dass die anderen Religionsgemeinschaften benachteiligt werden. Das Religionsgemeinschaftengesetz sollte in Kraft gesetzt werden.


Befürworten Sie eine strengere Kontrolle der Lohngleichheit von Frauen und Männern?

Antwort: Nein

Kommentar: Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist auch Teil der Gesamtarbeitsverträge. Die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge ist Sache der Sozialpartner und soll von der 'Zentral Paritätische Kommission der Stiftung SAVE' kontrolliert werden. Dafür gibt es diese Kommission und dafür sind Gesamtarbeitsverträge auch gemacht worden. Der Staat soll sich hier nur im Notfall einmischen. Solange die Sozialpartner keine Notwendigkeit der Einmischung sehen, ist es auch nicht angezeigt.

Sonntag, 3. Januar 2021

Wahlhilfe.li: Themen Justiz & Polizei sowie Staatshaushalt

Vorkommnisse wie beim Postplatz in Schaan sind nicht akzeptabel

Beantwortung und Kommentierung der Fragen von wahlhilfe.li


Justiz & Polizei


Soll die öffentliche Präsenz der Polizei verstärkt werden, um Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zu bekämpfen?

Antwort: Ja

Kommentar: Es ist eine Grundaufgabe des Staates, den öffentlichen Raum zu schützen. Solche Vorkommnisse wie beim Postplatz in Schaan sind nicht akzeptabel und dürfen sich nicht wiederholen. Zu denken gab mir auch, dass die politisch Verantwortlichen die Schuld für diese Entwicklung immer anderen zugewiesen haben.


Finden Sie es richtig, dass die Landespolizei zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption seit kurzem ein anonymes Hinweisgebersystem führt?


Antwort: Nein

Kommentar: Ich hinterfrage dieses Vorgehen. Man sollte nicht Privatpersonen dazu anhalten, andere zu beobachten, zu kontrollieren und bei der Polizei zu melden. Zudem könnte dies auch mit Vorverurteilung einhergehen. Dies schürt Missstimmung unter der Bevölkerung und löst keine Probleme. Irgendwie erinnert es mich an damalige DDR-Methoden.


Sollte im öffentlichen Raum eine stärkere Videoüberwachung stattfinden, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten?

Antwort: Ja

Kommentar: Es ist erwiesen, dass Videoüberwachung die Sicherheit im öffentlichen Raum stärkt. Sicherheit ist das höchste Gut, das es zu schützen gilt. Natürlich ist dem Datenschutz genügend Rechnung zu tragen und die Dateien nach eine definierten Zeit wieder zu löschen


Finden Sie es richtig, dass bei der Landespolizei ein zentrales Bedrohungsmanagement aufgebaut wurde?

Antwort: Ja

Kommentar: Dieses Bedrohungsmanagement hat präventive Wirkung. Es kann schützen, weshalb es zu befürworten ist.


Würden Sie es begrüssen, wenn die Schweizer Grenzwacht an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze auch ausserhalb von Krisensituationen wieder verstärkte Personenkontrollen durchführen würde?

Antwort: Eher Nein

Kommentar: Grundsätzlich ist die Innere Sicherheit über nationale Stellen wie die Landespolizei sicherzustellen. Dies ist auch eine Frage der Souveränität eines Landes. Diese Aufgaben sollten hauptsächlich bei der Landespolizei liegen, wobei dem nicht entgegensteht, dass sie von der Grenzwacht punktuell unterstützt werden kann, wenn es denn notwendig sein sollte.


Staatshaushalt


Soll das Land im Bereich «Internationale humanitäre Zusammenarbeit» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Gleichviel

Kommentar: Liechtenstein tut sehr viel in diesem Bereich. Über CHF 20 Mio. pro Jahr werden für die Kategorien Not- und Wiederaufbauhilfe, Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe sowie die bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit budgetiert und aufgewandt.


Soll das Land im Bereich «Bildung» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Mehr

Kommentar: Mehr Ausgaben für Bildung sind Investitionen in die Zukunft und für unsere Jugend. Im Rahmen des Massnahmenpakets III zur Sanierung des Staatshaushaltes wurden die Klassengrössen angehoben. Diese Richtzahlen bei den Klassengrössen sollen wieder reduziert werden, da kleinere Klassen dem Lernerfolg und damit der Ausbildungsqualität dienen. Ebenfalls aus Spargründen wurde eine Reduktion von Auslandsaufenthalten von Schulklassen vorgenommen. Dieser Entschluss soll zurückgenommen werden.


Soll das Land im Bereich «Kultur und Freizeit» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Gleichviel

Kommentar: Der Staat unterstützt die Kunst und Kultur unseres Landes über die Kulturstiftung und über die Finanzierung der Museen sowie des Theaters am Kirchplatz grosszügig. Beim Sport bzw. Freizeit ist zwischen Sportstätten von landesweiter Bedeutung und jenen auf Gemeindeebene zu unterscheiden. Das Land sollte sich beim Bau von Sportstätten mit landesweiter Bedeutung finanziell beteiligen. Gemeindespezifische Sportstätten sind von den Gemeinden zu finanzieren.


Soll das Land im Bereich «Soziale Wohlfahrt» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Mehr

Kommentar: Nur wenn es sinnvoll ist, soll mehr ausgegeben werden. Die bezahlte Elternzeit wird ein Bereich sein, der höhere Kosten generiert und der zwingend notwendig ist. Zudem kann mit einer Erhöhung des Staatsbeitrages an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung die vermutlich bevorstehende Beitragserhöhung in die AHV kompensiert werden. Dann können auch die Rentnerinnen und Rentner sowie die Familien profitieren und zudem ist kein Export ins Ausland damit verbunden.


Soll das Land im Bereich «Öffentlicher Verkehr» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Mehr

Kommentar: Die LIECHTENSTEINmobil soll gestärkt werden. Das Busangebot soll ausgebaut werden. Hierzu gehören Busbeschleunigungen und Busspuren an verkehrstechnisch neuralgischen Stellen, wie den Zentren von Schaan und Vaduz. Zudem soll Busfahren unter 18 Jahre kostenlos werden. Die Ortsbusse sind aufeinander abzustimmen.


Soll das Land für die «Strasseninfrastruktur» mehr oder weniger ausgeben?

Antwort: Gleichviel

Kommentar: Das jährliche Ausgabenvolumen hat eine sinnvolle Höhe, die beibehalten werden soll. Damit ist unsere Verkehrsinfrastruktur modern und sicher. Nicht aussen vor lassen sollte man die Umsetzung konkreter Projekte, wie der Autobahnzubringer Vaduz-Triesen oder die Verbindung der Industrie Ruggell mit der Autobahneinfahrt.