Radio Liechtenstein kommt nicht zur Ruhe
Landtagsvotum zum Geschäftsbericht 2019 von Radio Liechtenstein
«Nach erfolgreicher Konsolidierung gestärkt in die Zukunft» lautete am 8. April die Schlagzeile der Medienmitteilung von Radio Liechtenstein in Bezug auf die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung. Einiges hat sich in die richtige Richtung entwickelt, doch etliche Probleme sind weiterhin vorhanden.
Der Liechtensteinische Rundfunk weist für das Geschäftsjahr 2019 einen Jahresverlust von CHF 278‘000.-- aus. Diesbezüglich wird betont, dass nur die Bereinigung um verschiedene Sonderfaktoren ein beinahe ausgeglichenes Ergebnis verhindert hätte. Die Sonderfaktoren seien eine Folge der Aufarbeitung der Vergangenheit. Diesbezüglich wird die Neubewertung der vorhandenen Sachanlagen erwähnt, durch welche ein Sonderabschreibungsbedarf von CHF 193‘000.-- vorgenommen werden musste. Zudem hätten sich neue bzw. nachzuholende Abgrenzungen in Höhe von CHF 66‘000.-- negativ ausgewirkt, damit Umsätze und Aufwände in der richtigen Periode aufscheinen. Diese Abgrenzungen seien in den Vorjahren nicht konsequent gebucht worden, weshalb ein einmaliger negativer Effekt in dieser Höhe daraus resultiere. Darin sieht der Verwaltungsrat auch den Grund, dass die Radio- und Werbeeinnahmen im Vergleich zu Vorjahr um CHF 62‘000.-- tiefer ausgefallen sind.
CHF 49‘000.-- seien auf Umsatzabgrenzungen zurückzuführen, die für wiederkehrende Aufträge in den vergangenen Jahren nicht konsequent berücksichtigt wurden. Dieser Ertrag sei folglich nicht verloren, sondern verschiebe sich um eine Periode. Weitere CHF 8‘000.-- seien auf Verluste in Zusammenhang mit nicht korrekt verbuchten Gegengeschäften aus den Vorjahren zurückzuführen. Darüber hinaus würden sich die Wertberichtigungen mit zusätzlichen CHF 10‘000.-- im Vergleich zum Vorjahr in der Erfolgsrechnung niederschlagen. Bereinigt um diese Faktoren hätte der Nettoumsatzerlös aus der selbst verkauften Werbung stabil gehalten werden können. Leider war das von Dritten abhängige Vermittlergeschäft für die Schweiz rückläufig. Dabei handelt es sich um schweizweite Kampagnen grosser Unternehmen, auf deren Buchungsverhalten die Marketingabteilung von Radio Liechtenstein keinen Einfluss nehmen kann. Trotz der stabilen Situation im Selbstverkauf ging dadurch der Werbeertrag zurück.
Auch aufwandseitig berichtet der Liechtensteinische Rundfunk von unkorrektem buchhalterischem Verhalten oder finanztechnischen Fehlern. Der Marketing- und Werbeaufwand wird insbesondere durch eine nicht abgegrenzte Position aus dem Jahr 2013 belastet. Diese einmalige Korrektur fand mit CHF 17‘000.-- Eingang in die laufende Rechnung.
Der Material- und Fremdaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um CHF 24‘000.-- erhöht. Hierin enthalten seien die Entwicklungskosten für die neue Webseite von CHF 58‘000.--. Das ist doch ein stolzer Betrag und wenn man die Gesamtsituation des Liechtensteinischen Rundfunks betrachtet.
Stutzig machte mich folgender Satz von Seite 18 des Geschäftsberichtes:
Der Liechtensteinische Rundfunk weist für das Geschäftsjahr 2019 einen Jahresverlust von CHF 278‘000.-- aus. Diesbezüglich wird betont, dass nur die Bereinigung um verschiedene Sonderfaktoren ein beinahe ausgeglichenes Ergebnis verhindert hätte. Die Sonderfaktoren seien eine Folge der Aufarbeitung der Vergangenheit. Diesbezüglich wird die Neubewertung der vorhandenen Sachanlagen erwähnt, durch welche ein Sonderabschreibungsbedarf von CHF 193‘000.-- vorgenommen werden musste. Zudem hätten sich neue bzw. nachzuholende Abgrenzungen in Höhe von CHF 66‘000.-- negativ ausgewirkt, damit Umsätze und Aufwände in der richtigen Periode aufscheinen. Diese Abgrenzungen seien in den Vorjahren nicht konsequent gebucht worden, weshalb ein einmaliger negativer Effekt in dieser Höhe daraus resultiere. Darin sieht der Verwaltungsrat auch den Grund, dass die Radio- und Werbeeinnahmen im Vergleich zu Vorjahr um CHF 62‘000.-- tiefer ausgefallen sind.
CHF 49‘000.-- seien auf Umsatzabgrenzungen zurückzuführen, die für wiederkehrende Aufträge in den vergangenen Jahren nicht konsequent berücksichtigt wurden. Dieser Ertrag sei folglich nicht verloren, sondern verschiebe sich um eine Periode. Weitere CHF 8‘000.-- seien auf Verluste in Zusammenhang mit nicht korrekt verbuchten Gegengeschäften aus den Vorjahren zurückzuführen. Darüber hinaus würden sich die Wertberichtigungen mit zusätzlichen CHF 10‘000.-- im Vergleich zum Vorjahr in der Erfolgsrechnung niederschlagen. Bereinigt um diese Faktoren hätte der Nettoumsatzerlös aus der selbst verkauften Werbung stabil gehalten werden können. Leider war das von Dritten abhängige Vermittlergeschäft für die Schweiz rückläufig. Dabei handelt es sich um schweizweite Kampagnen grosser Unternehmen, auf deren Buchungsverhalten die Marketingabteilung von Radio Liechtenstein keinen Einfluss nehmen kann. Trotz der stabilen Situation im Selbstverkauf ging dadurch der Werbeertrag zurück.
Auch aufwandseitig berichtet der Liechtensteinische Rundfunk von unkorrektem buchhalterischem Verhalten oder finanztechnischen Fehlern. Der Marketing- und Werbeaufwand wird insbesondere durch eine nicht abgegrenzte Position aus dem Jahr 2013 belastet. Diese einmalige Korrektur fand mit CHF 17‘000.-- Eingang in die laufende Rechnung.
Der Material- und Fremdaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um CHF 24‘000.-- erhöht. Hierin enthalten seien die Entwicklungskosten für die neue Webseite von CHF 58‘000.--. Das ist doch ein stolzer Betrag und wenn man die Gesamtsituation des Liechtensteinischen Rundfunks betrachtet.
Stutzig machte mich folgender Satz von Seite 18 des Geschäftsberichtes:
«Der Aufwand für die Mietleitungen und Sendestandorte hat sich um CHF 24‘000.-- erhöht, was einzig darin begründet liegt, dass die Aufwände für DAB+ nun korrekt und vollständig über die Erfolgsrechnung gebucht werden.»
Das ist doch eine erstaunliche Aussage. Denn im Umkehrschluss bedeutet die die Aussage, dass «die Aufwände für DAB+ nun korrekt und vollständig über die Erfolgsrechnung gebucht werden» nichts anderes, als dies in der Vergangenheit nicht der Fall war.
Darüber hinaus wird im Geschäftsbericht erwähnt, dass eine Schweizer Behörde überraschend eine Rechnung über CHF 7‘000.-- gestellt habe, welche gemäss Auskunft seit 2012 schlicht vergessen worden sei zu stellen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten um CHF 95‘000.-- gegenüber dem Vorjahr deutlich gesenkt werden. Durch Insourcing und den Wegfall hoher Rechts- und Beratungskosten konnten die diesbezüglichen Aufwände um CHF 72‘000.-- reduziert werden und befinden sich nun wieder auf dem Niveau der Vergangenheit. Ich bitte die Regierung um Auskünfte, weshalb 2018 die Kosten für Rechts- und Beratungskosten so hoch waren und ob dies ausschliesslich mit dem Fall Matter zu tun hatte.
Das Jahresergebnis führt dazu, dass sich das Eigenkapital von CHF 403‘000.-- auf CHF 125‘000.-- verringert hat, weshalb ein hälftiger Kapitalverlust gemäss Art. 182e Abs. 1 PGR besteht. In diesem Art. 182 e Abs. 1 PGR steht geschrieben:
Beim Radio scheint man aber daran zu glauben. Die im Geschäftsbericht getätigte Aussage
Darüber hinaus wird im Geschäftsbericht erwähnt, dass eine Schweizer Behörde überraschend eine Rechnung über CHF 7‘000.-- gestellt habe, welche gemäss Auskunft seit 2012 schlicht vergessen worden sei zu stellen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten um CHF 95‘000.-- gegenüber dem Vorjahr deutlich gesenkt werden. Durch Insourcing und den Wegfall hoher Rechts- und Beratungskosten konnten die diesbezüglichen Aufwände um CHF 72‘000.-- reduziert werden und befinden sich nun wieder auf dem Niveau der Vergangenheit. Ich bitte die Regierung um Auskünfte, weshalb 2018 die Kosten für Rechts- und Beratungskosten so hoch waren und ob dies ausschliesslich mit dem Fall Matter zu tun hatte.
Das Jahresergebnis führt dazu, dass sich das Eigenkapital von CHF 403‘000.-- auf CHF 125‘000.-- verringert hat, weshalb ein hälftiger Kapitalverlust gemäss Art. 182e Abs. 1 PGR besteht. In diesem Art. 182 e Abs. 1 PGR steht geschrieben:
„Zeigt bei einer Verbandsperson die letzte Jahresbilanz, dass die Hälfte des Grundkapitals nicht mehr gedeckt ist, orientiert die Verwaltung unverzüglich die Mitglieder des obersten Organes und teilt ihnen mit, welche Sanierungsmassnahmen ergriffen werden sollen.“Auf Seite 24 werden diese Sanierungsmassnahmen erwähnt. Ich hoffe, dass konkretere Vorschläge als jene von Seite 24 des Geschäftsberichts vorliegen. Sich nur auf einen geringeren Abschreibungsaufwand, die neue Globalkreditvereinbarung mit der Regierung bzw. die genehmigten höheren Staatsbeiträge und auf geringere SUISA-Gebühren, da in den Nachtstunden SUISA-freie Musik gespielt wird, zu verlassen, ist mir zu wenig. Dass eine Reorganisation des Finanz- und Berichtswesens zur Erhöhung von Zuverlässigkeit, Transparenz- und Informationsgeschwindigkeit ebenfalls unter Sanierungsmassnahmen aufgeführt wird, ist schon sehr gewagt. Ich bezweifle, ob das ausreichen wird.
Beim Radio scheint man aber daran zu glauben. Die im Geschäftsbericht getätigte Aussage
„Zudem wurde der jährliche Beitrag des Landes für 2019 deutlich erhöht, um eine ausgeglichene Rechnung und eine künftige Aufholung der erlittenen Verluste überhaupt zu ermöglichen. Die hieraus erstelle Mehrjahresplanung zeigt, dass eine Beseitigung des hälftigen Kapitalverlustes möglich ist“
belegt, dass man sich eigentlich nur auf den erhöhten Staatsbeitrag stützt. Doch diese Aussage muss auch ins Verhältnis zu den Ausführungen von Seite 25 des Geschäftsberichts gestellt werden, wo nachgelesen werden kann:
„Aufwandsseitig sind unterdessen keine wesentlichen Einsparungen mehr möglich, ohne dass diese einen signifikanten negativen Einfluss auf die Programmqualität und die Erfüllung des gesetzlichen und in der Eignerstrategie definierten Auftrages hätten.“
Damit ist indirekt eigentlich schon alles gesagt: Sollte es nicht möglich sein, den hälftigen Kapitalverlust zu beseitigen und die Sanierungsmassnahmen nicht greifen, wird der Staat wieder einspringen müssen.
Und das werden wir schon sehr zeitnah wohl auch müssen. Sowohl im GPK-Protokoll 03/20 als auch im Protokoll der Finanzkommission 04/20 kann nachgelesen werden, dass Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch im Herbst beim Landtag um einen Nachtragskredit für Radio L in der Grössenordnung von rund CHF 500‘000.-- ansuchen werde. Dies, weil die Werbeeinnahmen von Radio Liechtenstein wegen der Corona-Krise praktisch auf null gesunken seien. Mit dieser halben Million kann zwar Druck von der Einnahmenseite von Radio Liechtenstein genommen werden, aber langfristig wird dies nicht ausreichen, um den hälftigen Kapitalverlust zu beseitigen und um auch eine ausgeglichene Rechnung präsentieren zu können. Corona ist nicht vorbei, nur weil die Einschränkungen aufgehoben werden. Wirtschaftlich ist Corona nur der Anfang einer Rezession, welche auch Radio Liechtenstein zu spüren bekommen wird. Radio- und Werbeeinnahmen werden aller Voraussicht nach die nächsten Jahre nicht mehr in derselben Höhe generiert werden können und vermutlich unter einer Million zu liegen kommen.
Mit dieser Prognose lässt sich weder der hälftige Kapitalverlust beseitigen noch das Radio rentabel betreiben, da ja gemäss Geschäftsbericht aufwandseitig ohne Auswirkungen auf den gesetzlichen Auftrag und die Eignerstrategie keine Einsparungen mehr vorgenommen werden können. Höhere Staatsbeiträge werden vermutlich die Folge sein, wenn wir Radio Liechtenstein am Leben erhalten wollen. Darüber hinaus braucht es gesetzliche Anpassungen, um dem Liechtensteinischen Rundfunk die Möglichkeit zu geben, Ausgaben zu reduzieren. Hierbei verweise ich beispielsweise auf Seite 19 des Geschäftsberichts, wo dargelegt wird, dass Radio Liechtenstein CHF 58‘000.-- für das gesetzliche Erfordernis zur Erhebung der erzielten Reichweiten nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden ausgeben musste. Natürlich ist es für die Werbeeinnahmen und die Tarife wichtig, diese Reichweiten zu kennen. Aber bestünde eventuell die Möglichkeit, mit einer Gesetzesänderung und Anpassung dieser Bestimmung Kosten zu reduzieren?
Ich bitte die Regierung im angekündigten Bericht und Antrag hinsichtlich des Nachtragskredits für Radio L auch Ausführungen über die langfristigen wirtschaftlichen Folgen durch Corona und die damit einher gehende Rezession für den Liechtensteinischen Rundfunk zu machen und eine Prognose in Bezug auf die zukünftigen Radio- und Werbeeinnahmen sowie die Höhe des Staatsbeitrages anzustellen.
Kurzum, wir drehen uns im Kreis. Wieder müssen wir vermutlich im Herbst eine Grundlagendiskussion um die Zukunft unseres Radios führen, wieder wird der Ruf nach Schliessung oder Verkauf des Senders laut werden, obwohl der Landtag diesem Vorhaben bereits eine Absage erteilt hatte.
Diesbezüglich gilt es auch die Ergebnisse der Umfrage zu Medien und Medienförderung in die Entscheidung einfliessen lassen. Knapp 50 Prozent der Bevölkerung erachten Radio L als wichtig oder sehr wichtig. Radio L ist das unter den frei verfügbaren Medien häufigste genutzte Medium. 60 Prozent finden es grundsätzlich richtig, dass der Staat Radio Liechtenstein mitfinanziert, womit sich eine klare Mehrheit für die Unterstützung von Radio Liechtenstein ausspricht.
Bei aller Kritik darf ein Satz des Geschäftsberichts nicht überlesen werden. „Ohne die einmaligen Sonderfaktoren hätte eine ausgeglichene Rechnung resultiert.“ Leider ist es den Verantwortlichen von Radio L durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise vergönnt, diesen Beweis für das Geschäftsjahr 2020 zu erbringen. Wir werden weitere Unterstützungen sprechen müssen, doch damit steht der Liechtensteinische Rundfunk unter den öffentlich-rechtlichen Körperschaften bzw. Unternehmen nicht allein. Im Gegenteil, er wird sich in sehr guter Gesellschaft befinden.
Und das werden wir schon sehr zeitnah wohl auch müssen. Sowohl im GPK-Protokoll 03/20 als auch im Protokoll der Finanzkommission 04/20 kann nachgelesen werden, dass Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch im Herbst beim Landtag um einen Nachtragskredit für Radio L in der Grössenordnung von rund CHF 500‘000.-- ansuchen werde. Dies, weil die Werbeeinnahmen von Radio Liechtenstein wegen der Corona-Krise praktisch auf null gesunken seien. Mit dieser halben Million kann zwar Druck von der Einnahmenseite von Radio Liechtenstein genommen werden, aber langfristig wird dies nicht ausreichen, um den hälftigen Kapitalverlust zu beseitigen und um auch eine ausgeglichene Rechnung präsentieren zu können. Corona ist nicht vorbei, nur weil die Einschränkungen aufgehoben werden. Wirtschaftlich ist Corona nur der Anfang einer Rezession, welche auch Radio Liechtenstein zu spüren bekommen wird. Radio- und Werbeeinnahmen werden aller Voraussicht nach die nächsten Jahre nicht mehr in derselben Höhe generiert werden können und vermutlich unter einer Million zu liegen kommen.
Mit dieser Prognose lässt sich weder der hälftige Kapitalverlust beseitigen noch das Radio rentabel betreiben, da ja gemäss Geschäftsbericht aufwandseitig ohne Auswirkungen auf den gesetzlichen Auftrag und die Eignerstrategie keine Einsparungen mehr vorgenommen werden können. Höhere Staatsbeiträge werden vermutlich die Folge sein, wenn wir Radio Liechtenstein am Leben erhalten wollen. Darüber hinaus braucht es gesetzliche Anpassungen, um dem Liechtensteinischen Rundfunk die Möglichkeit zu geben, Ausgaben zu reduzieren. Hierbei verweise ich beispielsweise auf Seite 19 des Geschäftsberichts, wo dargelegt wird, dass Radio Liechtenstein CHF 58‘000.-- für das gesetzliche Erfordernis zur Erhebung der erzielten Reichweiten nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden ausgeben musste. Natürlich ist es für die Werbeeinnahmen und die Tarife wichtig, diese Reichweiten zu kennen. Aber bestünde eventuell die Möglichkeit, mit einer Gesetzesänderung und Anpassung dieser Bestimmung Kosten zu reduzieren?
Ich bitte die Regierung im angekündigten Bericht und Antrag hinsichtlich des Nachtragskredits für Radio L auch Ausführungen über die langfristigen wirtschaftlichen Folgen durch Corona und die damit einher gehende Rezession für den Liechtensteinischen Rundfunk zu machen und eine Prognose in Bezug auf die zukünftigen Radio- und Werbeeinnahmen sowie die Höhe des Staatsbeitrages anzustellen.
Kurzum, wir drehen uns im Kreis. Wieder müssen wir vermutlich im Herbst eine Grundlagendiskussion um die Zukunft unseres Radios führen, wieder wird der Ruf nach Schliessung oder Verkauf des Senders laut werden, obwohl der Landtag diesem Vorhaben bereits eine Absage erteilt hatte.
Diesbezüglich gilt es auch die Ergebnisse der Umfrage zu Medien und Medienförderung in die Entscheidung einfliessen lassen. Knapp 50 Prozent der Bevölkerung erachten Radio L als wichtig oder sehr wichtig. Radio L ist das unter den frei verfügbaren Medien häufigste genutzte Medium. 60 Prozent finden es grundsätzlich richtig, dass der Staat Radio Liechtenstein mitfinanziert, womit sich eine klare Mehrheit für die Unterstützung von Radio Liechtenstein ausspricht.
Bei aller Kritik darf ein Satz des Geschäftsberichts nicht überlesen werden. „Ohne die einmaligen Sonderfaktoren hätte eine ausgeglichene Rechnung resultiert.“ Leider ist es den Verantwortlichen von Radio L durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise vergönnt, diesen Beweis für das Geschäftsjahr 2020 zu erbringen. Wir werden weitere Unterstützungen sprechen müssen, doch damit steht der Liechtensteinische Rundfunk unter den öffentlich-rechtlichen Körperschaften bzw. Unternehmen nicht allein. Im Gegenteil, er wird sich in sehr guter Gesellschaft befinden.